24.12.2012 Aufrufe

Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 12. RÄStV - Telemedicus

Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 12. RÄStV - Telemedicus

Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 12. RÄStV - Telemedicus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Rundfunkstaatsvertrag</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Fassung</strong> <strong>des</strong> <strong>12.</strong> <strong>RÄStV</strong> Seite 40<br />

§ 63<br />

Regelung für Bayern<br />

Der Freistaat Bayern ist berechtigt, e<strong>in</strong>e Verwendung<br />

<strong>des</strong> Anteils an <strong>der</strong> Rundfunkgebühr nach § 40<br />

zur F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>gesetzlich bestimmten<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Bayerischen Lan<strong>des</strong>zentrale für Neue<br />

Medien im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichrechtlichen Träger-<br />

www.telemedicus.<strong>in</strong>fo<br />

schaft vorzusehen. Im übrigen f<strong>in</strong>den die für private<br />

Veranstalter geltenden Bestimmungen dieses<br />

Staatsvertrages auf Anbieter nach bayerischem<br />

Recht entsprechende Anwendung. Abweichende<br />

Regelungen zu § 7 Absatz 8 1. Variante zur Umsetzung<br />

von Vorgaben <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>verfassung s<strong>in</strong>d<br />

zulässig.<br />

Trotz sorgfältiger Prüfung können wir lei<strong>der</strong> ke<strong>in</strong>e Gewähr für die <strong>in</strong>haltliche Richtigkeit geben.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!