Rothenburger Anzeiger 03/2022
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Ausgabe Nr. 02/2022
Ausgabe Nr. 03/2022 01. März 2022
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus
Ab dem Sommer sollen die Uhsmannsdorfer Straße auf dem Streckenabschnitt
Kreuzung Grabenstraße - Bahnübergang sowie die
Jahnstraße saniert werden. Sanierungsträger ist die Landkreisverwaltung.
Die Sanierung teilt sich in 4 Bauabschnitte (BA):
1. BA: Kreuzung Grabenstraße / Uhsmannsdorfer Straße (2022)
2. BA: Uhsmannsdorfer Straße bis Einmündung Jahnstraße (2022)
3. BA: von der Einmündung Jahnstraße bis zu den Bahnschienen
(2022)
4. BA: Sanierung der Jahnstraße (2023)
Die Ausschreibung des Bauvorhabens wird im März veröffentlicht.
Wenn die Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen wurde und die
ausführende Baufirma ihre Arbeit plant, dann informieren wir Sie,
sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen, ganz konkret über die
Bauausführung.
Selbstverständlich muss für die Sanierung des Kreuzungsbereichs die
Staatsstraße 127 (S127) auf der Höhe des 1. BA voll gesperrt werden.
Die Vollsperrung dauert ca. 7 Wochen. Der Schwerverkehr und der
überregionale Verkehr werden weiträumig umgeleitet.
Im Zeitraum der Vollsperrung der S127 ist innerörtlich angedacht,
den Verkehr aus Richtung Norden kommend über die Jahnstraße
und die Straße An der Bahn bis zur Horkaer Straße zu leiten. Der aus
Süden kommende innerörtliche Verkehr wird aus jetziger Sicht über
Dunkelhäuser umgeleitet. Aktuell wird am Verkehrskonzept jedoch
noch gearbeitet. Endgültige Lösungen, Entscheidungen und
Anordnungen wurden noch nicht getroffen.
Nach Abschluss der Sanierung des Kreuzungsbereichs wird die Vollsperrung
der Staatsstraße wieder aufgehoben. Die dann folgenden
verkehrlichen Einschränkungen betreffen die Kreisstraße Uhsmannsdorfer
Straße mit dem 2. und 3. Bauabschnitt.
Sehr geehrte Eltern, LehrerInnen und ErzieherInnen, SchülerInnen
und Nachbarn, sehr geehrte VerkehrsteilnehmerInnen und FüßgängerInnen,
uns ist bewusst, dass diese Baumaßnahme viele Einschränkungen
und Belastungen mit sich bringen wird. Sehr gerne möchte ich Sie
dafür motivieren, für diese Einschränkungen und Belastungen viel
Verständnis und Geduld zu entwickeln. Unsere Mühe wird sich lohnen.
Als Belohnung gibt’s in nicht allzu ferner Zukunft ein neues
attraktives Stadtgebiet mit moderner Oberschule, Mehrzweckhalle,
Außensportanlagen, Parkplätzen und sanierten Straßen. Seien Sie
gespannt!
Ihre Bürgermeisterin Heike Böhm
Inhalt
Rothenburg S. 4
Wahl zum Bürgermeister
3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Befrager für Zensus 2022 gesucht
Info’s / Vereinsleben S. 11
Vereinsleben - Infos der Vereine
140 Jahre FFw Rothenburg - Teil 2
Hähnichen S. 14
Infos der Gemeinde
Infos der Freiwilligen Feuerwehren
Ev. Kirche Hähnichen
Orthopädisches Zentrum S. 16
Vogelhochzeit in der Tagespflege
Neuigkeiten aus dem Wohnpflegeheim
Evangelische Kirche S. 17
Gottesdienste, Veranstaltungen
Gemeindeversammlung
Weltgebetstag 2022
Regen statt Schnee im Winter - am Füllstand der
Neiße ist es deutlich zu sehen.
Foto: J. Claus
Redaktionsschluss
für die nächste Ausgabe
ist Montag, 17.03.2022.
Nächste Ausgabe erscheint:
01. April 2022
Anzeigenannahme:
15.03.2022 von 10 bis 12 Uhr
im Autohaus Haake
2
Beschlüsse
aus der Gemeinschaftsausschusssitzung vom 24.01.2022
GA 01/22 Höhe der einwohnerbezogenen Umlage der Verwaltungsgemeinschaft
Rothenburg/O.L. für das Haushaltsjahr 2022
Amtsteil Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg
Schwimmhalle Rothenburg
Allgemeine Öffnungszeiten
Ehrenamtliche Mitglieder
für die Wahlvorstände gesucht
Am 12.06.2022 und evtl. am 03.07.2022 finden wegen Ablauf der
Amtszeiten die regelmäßigen Bürgermeister- und Landratswahlen
im Freistaat Sachsen statt.
Für die Wahllokale der Stadt Rothenburg und der Gemeinde
Hähnichen werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht,
welche gern als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
mitwirken möchten. Als Wahlhelfer/in kann jede/r tätig werden,
der/die selbst wahlberechtigt ist.
Die Tätigkeit der Wahlvorstände beginnt gegen 7.30 Uhr mit der
Einweisung. Die Wahllokale werden von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet
sein, die Wahlhelfer/innen sind in zwei Schichten eingeteilt. Im
Anschluss erfolgt die Auszählung der Stimmen, wobei alle Mitglieder
der Wahlvorstände anwesend sein müssen.
Die Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit ein Erfrischungsgeld.
Wenn Sie uns bei der Durchführung der o.g. Wahlen unterstützen
möchten oder Fragen zu Einzelheiten der Tätigkeit haben, melden
Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Rothenburg, Ansprechpartnerin
Frau Uchlier, Telefon 772-23 oder per E-Mail an
Marlies.Uchlier@rothenburg-ol.de.
Corina Behnert -
Fachbereich Allg. Verwaltung, Ordnung und Sicherheit
Befrager für Zensus 2022 gesucht
Zur Durchführung der registergestützten Bevölkerungszählung
sucht die Stadt Görlitz ehrenamtliche Interviewer, die festgelegte
Haushalte aufsuchen und ein kurzes persönliches Gespräch führen,
in dem beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen,
Geschlecht und Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit erfasst
werden. Interessierte Bürger können sich bei der Görlitzer
Erhebungsstelle in der Stadtverwaltung melden. Zu deren
Einzugsbereich gehören auch die Gemeinden Hähnichen, Horka,
Kodersdorf, Neißeaue, Niesky, Rothenburg und Schöpstal. Im
Rahmen des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in
Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag für den
Start der Erhebung ist der 15. Mai.
Interessenten melden sich bitte telefonisch unter 03581/671390
oder per E-Mail zensus.goerlitz@statistik.sachsen.de.
Anja Kundt - Allg. Verwaltung
Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie
auch im Internet unter:
www.sw-rothenburg.de Schwimmhalle Öffnungszeiten
Ihr Team der Schwimmhalle
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Info’s Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg
3
Stadtbibliothek Rothenburg
Brunnengasse 2, Tel.: 035891 / 3 53 18
Neues - eine Auswahl -
Autor Titel
Belletristik:
Herrmann: Requiem für einen Freund
Korn: Und die Welt war jung
Winter: Kinder ihrer Zeit
Winter: Die verbotene Zeit
Baldini: Lehrerin einer neuen Zeit
Seghers: Menschenfischer
Levy: Am ersten Tag
Eichendorff: Sämtliche Romane und Erzählungen
Kinder-und Jugendbücher:
Das Osterwunschbuch
Benjamin Blümchen und die Eisbärenbabys
Der rasende Traktor
Was macht die Sonne in der Nacht?
Oma, Opa und ich
Fachbücher:
Couchsurfing Saudi Arabien
Der Mensch des 19. Jahrhunderts
Heinz Sielmann: Mein Leben
Schokolade
Reis & Risotto
Es gibt verschiedene Möglichkeiten auszudrücken,
dass aus jeder noch so schlimmen Situation durch
skrupellose Leute Nutzen gezogen wird.
Gekonnt hat es H.-J. Quadbeck-Seeger ausgedrückt:
„Um jeden Krisenherd hocken Leute,
die ihr Süppchen darauf kochen.“
Wir haben für Sie geöffnet:
Montag und Freitag
Dienstag und Donnerstag
Eveline Neumann - Stadtbibliothek
9 - 12 und 13 - 16 Uhr
13 - 17 Uhr
- Impressum -
Rothenburger Anzeiger
Herausgeber:
Stadt Rothenburg gemeinsam mit Gemeinde Hähnichen und
Werbung Paul, Inhaber: Marcus Paul
Satz und Layout - Werbung Paul, J. Claus
Friedensstrasse 147 a (Gewerbegebiet Flugplatz), 02929 Rothenburg
Telefon 03 58 91 40 646, - 40 207 oder 0171 99 37 241
Redaktions- und Anzeigenleitung: J. Claus
Auflage:
3200 Exemplare / monatlich
Verteilungsgebiet: kostenlos an alle Haushalte der Stadt
Rothenburg/OL und der Gemeinde Hähnichen mit ihren Ortsteilen
Verantwortlich für den Inhalt:
Für den Amtsteil jeweils der Bürgermeister der Stadt Rothenburg und
der Gemeinde Hähnichen, für den informellen Teil die Redaktion, der
jeweils unterzeichnende Verfasser für seinen Text.
Anzeigenannahme:
Jeden 3. Dienstag im Monat
von 10 - 12 Uhr im Autohaus Haake und
von Montag - Freitag 8.00 -12.00 Uhr bei Werbung Paul
Telefon 03 58 91 40 646, 40 207 oder 0171 99 37 241
E-Mail: anzeiger@werbungpaul.de und clausjuergen@t-online.de
Internet: http://www.rothenburg-ol.de/rothenburg/amtsblatt.asp
Aus Irrtümern und Druckfehlern können keine
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 01/2022
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4
Sitzung des Stadtrates
Die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse im Monat März
finden an folgenden Terminen in der Mensa der Hochschule der
Sächsischen Polizei (FH), Friedensstraße 120 (Stadtrat) bzw. im
Rathaus Rothenburg im Ratszimmer (Ausschüsse) statt:
Stadtrat am
09.03.2022, 18.00 Uhr
Verwaltungsausschuss am 15.03.2022, 18.00 Uhr
Technischer Ausschuss am 17.03.2022, 18.00 Uhr
Die genaue Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Informationskästen
der Stadt Rothenburg.
Änderungen vorbehalten!
Beschlüsse
aus der Sonderstadtratssitzung vom 20.01.2022
01/22 Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und
der Gebietsabgrenzung für das Stadtumbaugebiet "Südstadt"
aus der Stadtratssitzung vom 09.02.2022 (Öffentlicher Teil)
02/22 Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
03/22 Neubau Oberschule - Zustimmung zu Bemusterungslisten -
Bereiche Fassade und Innenausbau
04/22 Neubau Sport- und Mehrzweckhalle - Zustimmung zu Bemusterungslisten -
Bereiche Fassade und Innenausbau
05/22 Antrag auf käuflichen Erwerb der Grundstücke Gemarkung Uhsmannsdorf,
Flur 1, Flurstücke 426/6 und 427/9 in Größe von insgesamt 566 m²
06/22 Annahme einer Spende der Gehrlicher GmbH & Co.
Solarpark Rothenburg KG über 1.700 €
07/22 Annahme einer Spende von EST Energetics GmbH über 7.500 €
08/22 Annahme einer Spende in Höhe von 5.000,00 € von Herrn Robert Eichler
für die Feuerwehr Rothenburg
09/22 Annahme einer Spende in Höhe von 210,00 € von Herrn Robert Eichler
für das historische Denkmal
10/22 Annahme einer Spende in Höhe von 240,00 € von Herrn Philipp Eichler
für das historische Denkmal
11/22 Annahme einer Spende in Höhe von 213,00 € der
Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien e.G.
12/22 Annahme einer Spende in Höhe von 700,00 € von Fam. Kunze, Rothenburg
13/22 Annahme von Spenden - Sammelverfahren I/2022
14/22 Annahme einer Spende in Höhe von 150,00 € vom
Kleinbahnverein Rothenburg / O.L. e. V. für das historische Denkmal
Amtsteil Stadt Rothenburg
Aufstellungsbeschluss
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Beschluss-Nr.: 89/2021 vom 08.12.2021
Sachverhalt:
Der Flächennutzungsplan stellt den ordnenden Rahmen für die bauliche
und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeingebiet dar, soll
die Entwicklung der baulichen und sonstigen Nutzung vorbereiten
und leiten und trägt damit zur Realisierung der städtebaulichen
Entwicklungsvorstellung der Gemeinde bei. Der Flächennutzungsplan
ist somit kein starres Planwerk, sondern den Zielvorstellungen in
der Gemeinde anpassbar.
Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg
wurde in den Jahren 2004-2006 erarbeitet und ist am 05.01.2007 in
Kraft getreten. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist am
16.12.2009 in Kraft getreten und beinhaltet die Aufstellung eines
Bebauungsplanes im Bereich des Flugplatzes für Photovoltaik. Die 2.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 01.03.2017 in Kraft
getreten.
Eine 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da der
rechtswirksame Flächennutzungsplan den Planbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 35 „Komplex für
Schule und Freizeit“ überwiegend als Gemeinbedarfsfläche darstellt.
Zur Standorterweiterung wurden noch Flächen erworben, die im
Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung anzupassen sind. Diese
erworbenen Flächen werden als Mischbaufläche dargestellt.
Der blaue Kreis stellt im nachfolgenden Bild den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 35 dar. Die rosa gekennzeichneten Flächen sind
im Flächennut-zungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die
braun/grau dargestellten Flächen sind als Mischgebiet im Flächennutzungsplan
ausgewiesen.
Die Flächennutzungsplanänderung betrifft die Grundstücke der
Gemarkung Rothenburg, Flur 1, Flurstück 241/8 und 243, welche östlich
der Grundschule liegen. Diese beiden Flächen sind von Mischbaufläche
zur Gemeinbedarfsfläche zu ändern.
Anlagen:
Einladung des DRK-Blutspendedienst Ost zu
Blutspendeaktionen
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ROTHENBURG HS POLIZEI
Friedensstraße 120
Montag, den 21. März 2022
10.30 - 14.00 Uhr
Danke! Für Ihre Hilfsbereitschaft
Bringen Sie bitte immer den Personalausweis mit.
Havarierufnummer Stadtwerke
Rothenburg 3 22 52
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Rothenburg beschließt, den Flächennutzungsplan
der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg, in Kraft
getreten am 05.01.2007, mit 1. Änderung vom 16.12.2009, mit 2.
Änderung vom 01.03.2017, für den Teilbereich „Komplex für Schule
und Freizeit“ (Gemarkung Rothenburg, Flur 1 Flurstück 241/8 sowie
243) wie folgt zu ändern:
Änderung der Ausweisung Mischgebiet in Gemeinbedarfsfläche.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Aufstellungsbeschluss
öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16
davon anwesend: 12 Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1
Öffentliche Bekanntmachung
der Durchführung
der Wahl zum Bürgermeister am 12.06.2022 und für einen
etwaigen zweiten Wahlgang am 03.07.2022
in der Stadt Rothenburg/O.L.
Amtsteil Stadt Rothenburg
I. Zu wählen ist der Bürgermeister.
Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag: 1
Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften: 40
Die Stelle ist hauptamtlich.
II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl
frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis spätestens
07.04.2022, 18.00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses,
Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929
Rothenburg/O.L., schriftlich einzureichen.
Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Die Öffnungszeiten des Büros der Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses
sind:
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
1. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und
von Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede Partei, jede Wählervereinigung
und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag
einreichen.
2. Wahlvorschläge für die erste Wahl gelten auch für den etwaigen
zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis 17.06.2022, 18:00 Uhr, zurükkgenommen
oder nach Maßgabe des § 44a Absatz 2 Nummer 2
KomWG geändert werden.
III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen
Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat
Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) und der Verordnung des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des
Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung
- KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen
den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge
in den §§ 6, 6a bis 6e, 41 KomWG sowie § 16 KomWO entsprechen.
Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Absatz 3 KomWO genannten
Unterlagen beizufügen:
• Erklärung des Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag
unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in
einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber benannt ist,
• Erklärung des Bewerbers über das Vorliegen der allgemeinen persönlichen
Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis,
• beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung: Ausfertigung
der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung
zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen
Versicherung an Eides statt,
• im Falle der Anwendung von § 6c Absatz 1 Satz 4 KomWG eine
von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen
Vorstand oder sonstigen Vertretungsberechtigten der Partei oder
mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete
schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses
Verfahren vorlagen,
• beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigung oder einer Partei, deren Satzung nicht gemäß
§ 6 Absatz 3 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt
ist, die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen
Organisation,
• beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages
eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein
Wahlrecht,
• bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides
statt nach § 6a Absatz 3 KomWG.
2. Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen
für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Nicht wählbar
für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters ist, wer das 65.
Lebensjahr vollendet hat. Ebenfalls nicht wählbar ist, wer eine der in
§ 49 Absatz 2 SächsGemO festgelegten Nichtwählbarkeitskriterien
erfüllt.
3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden,
wer in
• einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten
Mitglieder im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung)
oder
• einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter
(Vertreterversammlung)
hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. Jeder stimmberechtigte
Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den
Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der
Versammlung vorzustellen.
Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen,
über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlungen
sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln
die Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen
durch ihre Satzungen.
Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter
Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer
Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten
Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der
anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist.
Mit dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung ist eine
Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art
und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten
und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem
haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte
stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass der
Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurde und die Kandidaten
Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen.
4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet
zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig
zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte
aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift
von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines
Stellvertreters.
Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen
der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung
teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen.
Wahlvorschläge von Einzelbewerbern sind vom Bewerber eigenhändig
zu unterzeichnen.
5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen
erfordern jeweils drei Unterschriften nach § 6a Absatz 4
KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger
haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren
nach § 6c KomWG durchzuführen.
6. Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wahlrechtsbescheinigungen,
Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen
zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger
eidesstattlicher Versicherungen sind - während der allgemeinen
üblichen Öffnungszeiten - erhältlich:
Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.,
Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L.
Tel. 035981/772-0, Email: stadt@rothenburg-ol.de
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften
1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter I. angegebenen
Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags
von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die keine Bewerber
des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).
5
6
Amtsteil Stadt Rothenburg
2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des
Wahlvorschlags für die Bürgermeisterwahl im Einwohnermeldeamt
der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L.,
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
bis 07.04.2022, 18.00 Uhr, geleistet werden.
Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf
einem Unterschriftsformblatt eigenhändig unter Angabe des Tages
der Unterzeichnung sowie des Familiennamens, Vornamens, des
Geburtsdatums und der Anschrift der Hauptwohnung des Unterzeichners
geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe
Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift
leisten. Hat er seine Unterstützung für mehrere Wahlvorschläge
geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Der Wahlberechtigte
kann eine geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurüccnehmen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer
körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Stadtverwaltung
aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem
Beauftragten der Stadtverwaltung ersetzen. Dies haben sie bei der
Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses spätestens am 31.03.2022
schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft
zu machen.
3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten
Wählervereinigung, die
a) im Sächsischen Landtag aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten
ist oder
b) seit der letzten Wahl im Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. aufgrund
eigenen Wahlvorschlags vertreten ist oder im Stadtrat an
einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung beteiligten
früheren Gemeinde im Wahlgebiet zum Zeitpunkt des
Erlöschens der Mandate aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten
war,
bedarf gemäß § 6b Absatz 3 KomWG keiner Unterstützungsunterschriften.
Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht
mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er zusätzlich
von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten,
die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören oder
zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung
angehört haben, unterschrieben ist. Darüber hinaus bedarf
gemäß § 41 Absatz 2 KomWG auch ein Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften,
der als Bewerber den amtierenden Amtsinhaber
enthält. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder
Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften,
wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger
erforderlich ist.
V. Informationen zum Datenschutz
Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung
dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags
(Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen
Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur
Kommunalwahlordnung) und - soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union sind - eine Versicherung an Eides
statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben,
entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung
aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach
Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen,
dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein
standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1
unter
http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html
auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung
trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen
Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiellrechtlich
weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).
VI. Hinweise zum zweiten Wahlgang
Zugelassene Wahlvorschläge können nach dem Wahltag durch
gemeinsame schriftliche Erklärung der beiden Vertrauenspersonen
gegenüber der Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses für den
zweiten Wahlgang bis zum 17.06.2022, 18.00 Uhr, zurückgezogen
werden.
Änderungen an zugelassenen Wahlvorschlägen für den zweiten
Wahlgang sind nur unter der Maßgabe des § 6d Absatz 2 KomWG
ebenfalls bis zum oben genannten Termin möglich. Neue Wahlvorschläge
für den zweiten Wahlgang können nicht mehr eingereicht
werden.
VII. Hinweis auf die Durchführung verbundener Wahlen
Die Bürgermeisterwahl wird gemäß § 57 Absatz 1 KomWG mit der
Landratswahl im Landkreis Görlitz verbunden.
Rothenburg/O.L., 14.02.2022
Heike Böhm - Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung
über die beabsichtigte Einziehung eines Straßenabschnittes
der öffentlich gewidmeten Ortsstraße mit
der Bezeichnung „Friedensstraße“
Es ist vorgesehen, die öffentlich gewidmete Verkehrsfläche mit der
Bezeichnung „Friedensstraße“ in einer Länge von ca. 135 m zu entwidmen.
Die Verkehrsfläche befindet sich im nördlichen Bereich des Flurstückes
304/29 der Flur 13 der Gemarkung Rothenburg, südlich der
Wohngebäude Friedensstraße 138/140, 146/148 und 150/152.
Entsprechend Sächsisches Straßengesetz § 8 Absatz 4 ist die Einziehung
3 Monate vorher öffentlich bekanntzugeben.
Nach Ablauf dieser Frist wird der Stadtrat von Rothenburg einen
diesbezüglichen Einziehungsbeschluss fassen.
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Antrag Städtebauförderung
für das Gebiet „Südstadt“
Im August letzten Jahres wurde im Sächsischen Amtsblatt die Programmausschreibung
2022 zur Städtebauförderung veröffentlicht.
Die Stadt Rothenburg beauftragte daraufhin die Kommunalentwicklung
Mitteldeutschland GmbH (KEM), um bei der Konzepterstellung
und Antragstellung unterstützend mitzuwirken.
Im Rahmen der Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
führte die Stadt eine frühzeitige Beteiligung aller relevanten
Träger durch, um zu gewährleisten, dass alle von der Planung
betroffenen Belange berücksichtigt werden. Auch alle privaten
Eigentümer innerhalb des Stadtumbaugebietes „Südstadt“ wurden
bei der Konzepterstellung beteiligt. Nach Sammlung aller relevanten
Daten hat die Stadt in enger Zusammenarbeit mit der KEM das
Städtebauliche Entwicklungskonzept erstellt und dem Stadtrat in
einer Sondersitzung vorgestellt. Der Beschluss über das Konzept
und der Gebietsabgrenzung wurde gefasst und daraufhin konnte
der Antrag auf Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm
Ende Januar gestellt werden.
Sollte die Stadt Rothenburg/O.L. in das Städtebauförderprogramm
aufgenommen werden, ist es Ziel den Bereich der „Südstadt“ aufzuwerten,
weiterzuentwickeln und Missstände zu beseitigen.
Info’s Stadt Rothenburg
Kinderbeteiligung in Rothenburg O.L. und
den Ortsteilen – Mitbestimmung ermöglichen
Seit September 2020 nimmt die Stadt Rothenburg O.L. am Programm
Demokratie in Kinderhand der Deutschen Kinder- und
Jugendstiftung unter dem Dach „Stark im Land“ teil.
Für eine gelingende Zusammenarbeit mit der Stadt Rothenburg/
O.L. und dem Team von Demokratie in Kinderhand, wurde im ersten
Schritt eine Steuerungsgruppe, bestehend aus engagierten Menschen
in der Kommune gegründet. Dabei ist die Steuerungsgruppe
ein Gremium, welches sich aus engagierten Erwachsenen aus der
Kommune zusammensetzt, die sich für die Belange von Kindernund
Jugendlichen einsetzen wollen. Sie kennen den Lebensraum
der Kinder, unterstützen sie bei Beteiligungsprojekten, tauschen
sich über die Verwendung der Fördermittel aus und planen konkrete
Vorhaben, um Kinder zu beteiligen.
In weiteren Schritten konnten bereits eine Kletterwand und eine
Hangelstrecke im Hort der Grundschule für den Bewegungsraum
installiert werden. Hier haben die Kinder die Regeln im neugestalteten
Bewegungsraum entwickelt. Bei der Planung stand die Mitbestimmung
der Kinder im Vordergrund.
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Abgrenzungsplan für das Gebiet „Südstadt“
gez. Marlen Kolodziej - Fachbereich Bau und Finanzen
Holz zu verkaufen!
Die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. verkauft Stammholz/Starkäste
verschiedener Holzarten zum Preis von 25,00 € je Rm. Bei Interesse
melden Sie sich bitte unter Bauverwaltung@rothenburg-ol.de
mit Angabe der gewünschten Menge und der persönlichen Daten
zur Rechnungslegung bzw. telefonisch unter 035891/77252.
Eine Anlieferung des Holzes ist generell nicht möglich. Das Aufladen
und der Abtransport sind, nach vorheriger Terminvereinbarung,
ausschließlich mit eigener Technik bzw. dem eigenen Fahrzeug
vorzunehmen.
Marlen Kolodziej - Fachbereich Bau und Finanzen
Zweckverband Abwasser Rothenburg/O.L.
Bereitschaftsdienst der
Stadtwerke Görlitz Service GmbH
Außenstelle Rothenburg
Bei Störungen im Abwasserbereich erreichen Sie uns unter unserer
Hotline: 03581 33 555
Ihr Dienstleister - Stadtwerke Görlitz Service GmbH
Im letzten Jahr wurden die Ideen und Wünsche der Jüngsten für die
Entwicklung einer Zukunftsstrategie der Stadt Rothenburg erhoben.
Es fanden vier unterschiedliche Ortsbegehungen in den Ortsteilen
Nieder-Neundorf, Lodenau, Geheege und Rothenburg/O.L. statt. Als
„Dorfdetektive“ zogen die Kinder mit Kamera, Klemmbrett und
Stiften durch die verschiedenen Ortsteile von Rothenburg. Sie fotografierten
und dokumentierten, was ihnen gefällt und was noch
besser werden muss. Unterstützt wurden die Kinder und Jugendlichen
von der Bürgermeisterin Frau Böhm, von engagierten Menschen
und Ortschaftsrät:innen aus der Kommune sowie Pädagog:Innen
der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).
Es entstanden viele Ideen und Anregungen wie man die verschiedenen
Ortsteile für die Kinder attraktiver gestalten kann. Anschließend
wurden die Ergebnisse gemeinsam mit den Kindern begutachtet,
sowie drängende Wünsche und Maßnahmen priorisiert. Besonders
wichtig war es den Kindern, die Freizeitmöglichkeiten zu erweitern,
zum Beispiel einen Spielplatz zu bauen und fehlende Spielgeräte
oder Parkbänke aufzustellen. Ein weiteres wichtiges Thema für die
Kinder war die Sicherheit im Straßenverkehr. Sie bemängelten fehlende
Fußgängerüberwege in der Kommune, zu schnell fahrende
Autos, verfallene Häuser oder fehlende Gehwege. Auch Umweltschutz
war für die Kinder ein großes Thema. So sind zum Beispiel zu
wenige Mülltonnen vorhanden. Außerdem sind ihnen einige ungenutzte
Orte aufgefallen, die Potenzial zur Neugestaltung haben.
Hier nannten sie auch die vorhandenen Parks.
Darüber hinaus entwickelten etwa 12 Kinder in einer Ideenwerkstatt
aus dem Ortsteil Uhsmannsdorf gemeinsam Ideen zur Gestaltung
ihres Ortsteiles. Durch einen selbstgemalten Ortsplan bekamen die
Kinder einen Eindruck von ihrem Ortsteil und mit Unterstützung des
Meckermonsters und der Wunschfee, kamen die Kinder selbst zu
Wort. „Was gefällt dir nicht so gut in Uhsmannsdorf? Wo hast du
Angst? Was sind deine Wünsche und Ideen für den Ortsteil?“ Es entstanden
viele Ideen und Anregungen, wie man Uhsmannsdorf für
die Kinder attraktiver gestalten kann. Die Kinder wünschen sich eine
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Info’s Stadt Rothenburg
schnelle Umsetzung der Ideen. Am Ende konnte jedes Kind abstimmen,
was ihm am wichtigsten ist. Besonders wichtig war es dabei,
einen Spielplatz im Lunapark und einen Kletterpark zu bauen, sowie
eine Müllsammelaktion im Wald zu organisieren. Darüber hinaus
war es den Kindern wichtig, einen Sportplatz mit Fitnessgeräten
auszustatten und einen Basketballplatz zu bekommen.
Auch eine Onlineumfrage für Jugendliche zum Thema "Was soll sich
in Rothenburg verändern?“ wurde in der Schule und in der Kommune
gestartet.
Nach den vier Rundgängen und der Ideenwerkstatt die im September
2021 stattfanden, wurden die Ideen und Wünsche der Kinder
systematisch aufbereitet und an ein Planungsbüro zur Entwicklung
einer Zukunftsstrategie für Rothenburg/O.L. übergeben.
Was passiert im Jahr 2022 in Rothenburg/O.L.?
Die Ergebnisse der Workshops sollen im Stadtrat vorgestellt werden
und die Steuerungsgruppe wird prüfen, welche Ideen bereits kurzfristig,
aber auch langfristig in der Kommune umgesetzt werden
können. Darüber hinaus hat die Dorfgemeinschaft Lodenau e.V.
weitere Fördermittel von der Deutschen Stiftung Engagement und
Ehren-amt erhalten. Einige aus dem Projekt der Dorfdetektive entwickelten
Ideen der Kinder, sollen damit direkt im Ortsteil Lodenau
umgesetzt werden. Vor allem das Gelände der Streuobstwiese bietet
dafür Platz. Ein Insektenhotel mit integrierter Bücherbox ist in
Arbeit, ein XXL-Spielfeld für Mensch-Ärger-dich-nicht und weitere
Gesellschaftsspiele wie Wikingerschach, Mikado oder UNO wurden
angeschafft und stehen damit zur freien Verfügung. Blumenkästen
und Nistkästen können die Kinder kreativ gestalten und aufstellen.
Weitere Bänke werden noch gebaut und befestigt, um noch mehr
Sitzplätze im öffentlichen Raum anzubieten und um Treffpunkte im
Ort zu schaffen. Die Kinder sollen bei den anstehenden Projekten
einbezogen werden und mitmachen können.
Warum es sich lohnt, junge Menschen in der Kommune zu beteiligen?
Wenn junge Menschen sich in ihrem Lebensumfeld engagieren,
gewinnen alle. Kinder und Jugendliche in alle sie betreffenden
Entscheidungen innerhalb der Kommune einzubeziehen, erfordert
von Erwachsenen viel Geduld und Vertrauen. Mitwirkung und direkte
Kinderbeteiligung durch beispielweise Gestaltung von Bewegungsräumen
für sportliche Betätigung in Horteinrichtungen, sowie
Onlinebefragungen von Jugendlichen und Dorferkundungstouren
für die Planung einer zukunftsfähigen Kommune wie Rothenburg/
O.L. fördern den Zusammenhalt im Ort. Junge Menschen müssen
Demokratie in ihrer Lebenswelt erleben und erlernen, um selbst in
der Gesellschaft aktiv zu werden. Der Wohnort bildet dabei die
Basis. Wenn Kinder und Jugendliche über ihre Beteiligungsrechte
und -möglichkeiten aufgeklärt werden und sie dauerhaft mitentscheiden
und mitgestalten dürfen, lernen sie im Alltag die Grundregeln
des demokratischen Miteinanders. Mit kommunalen Beteiligungsvorhaben
lassen sich diese Ressourcen nutzen. Die Beteiligung
an kommunalen Bauvorhaben ist ein wichtiges Mittel zur
Qualitätssicherung. So kann den Bedürfnissen junger Zielgruppen
entsprechend geplant und die Lebensqualität in ihrem Wohnort
erhöht werden. Bei Beteiligungsformen mit niederschwelligen
Teilnahmevoraussetzungen können alle Akteur:Innen ihre Kompetenzen
einbringen. Das verbessert zum einen die Integration von
sozial Benachteiligen oder körperlich Beeinträchtigten und setzt andererseits
Ausgrenzung und Vorurteilen entschieden etwas entgegen.
Wird Kindern und Jugendlichen Verantwortung für die
Mitgestaltung des öffentlichen Raums übertragen, steigert das ihre
Fürsorge und vermindert Konfliktpotenziale und Vandalismus.
Außerdem wirken positive Erfahrungen aus Beteiligungsprojekten
grundsätzlich antisozialem Verhalten entgegen.
Das Programm Demokratie in Kinderhand:
Demokratie in Kinderhand ist ein Kinderbeteiligungsprogramm der
Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und des Landesprogramms
„Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Es
unterstützt sächsische Kommunen in ländlichen Räumen dabei,
Kinder zur Gestaltung ihrer Lebenswelt zu ermutigen und sie bei
der Umsetzung eigener Ideen zu begleiten.
Weitere Informationen unter www.starkimland.de
Josefine Paul - Programmmitarbeiterin
Demokratie in Kinderhand und #MISSION2038
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH
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Jubilare • Vereine
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Rassekaninchenzuchtverein
S118 Uhsmannsdorf e.V.
Der Rassekaninchenzuchtverein S118
Uhsmannsdorf e.V. trauert um sein Gründungsmitglied
Christian Backasch
(1939-2022).
In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Zuchtfreund
und Gründungsmitglied Zuchtfreund Christian Backasch, der im
Alter von 82 Jahren verstorben ist.
Seit 53 Jahren züchtete er aktiv Rassekaninchen im Verein Uhsmannsdorf.
Über die gesamte Zeit widmete sich Christian der mittelgroßen
Rasse „Rote Neuseeländer“. Auf Kreis- und Ortschauen errang er häufig
einen der vorderen Plätze. Durch sein langjähriges Wissen galt er als
einer der besten Wortverfechter im Verein. Besonders hervorzuheben
war dabei seine humorvolle und authentische Art, die das gesamte
Vereinsleben positiv bereicherte. Den jüngeren Mitgliedern, zeigte er
häufig den geschichtlichen Werdergang des Vereins, mit diversen Anekdoten,
auf.
Christian war jahrelang Mitglied der Revisionskommission im Verein
und achtet dabei akribisch auf die genaue Durchführung der Aufzeichnungspflicht
des Kassen- & Zuchtwartes.
Auf Ausstellungen erlebten wir ihn als einen tatkräftigen Mann, dessen
Lieblingsbeschäftigung darin bestand den Leuten das Geld abzuknöpfen
(Kassierer der Eintrittsgelder). Zum 50-jährigen Vereinsjubiläum im
Jahr 2019 wurde Christian mit der Goldenen Ehrennadel des Landesverbandes
Sächsischer Rassekaninchenzüchter e.V. ausgezeichnet.
Mit schwerem Herzen müssen wir dich nun gehen lassen.
Wir werden dich mit deiner Art und Weise in unserem Vereinsleben
stets vermissen, in der Hoffnung dass du trotzdem immer mit dabei bist.
In tiefer und ehrfürchtiger Dankbarkeit
Die Mitglieder
Der Kleinbahnverein trauert ...
…um eines seiner Gründungsmitglieder.
Am 3. Februar 2022 erhielten wir die traurige Nachricht, dass unser
Vereinsmitglied
Joachim Schnieber
plötzlich und für uns unerwartet verstorben ist.
Sein Wirken im Verein werden wir in dankbarer Erinnerung behalten.
Im Namen der Mitglieder des Kleinbahnvereins Rothenburg O.L. e.V.
Christoph EichIer - Vorsitzender
SV Uhsmannsdorf e.V.
- Füchse - Tischtennis
Ja , es geht doch wieder los…..
Nach langer, coronabedingter Zwangspause, gehts auch im TT endlich
wieder los. Nach dem Beschluss des STTV vom 17.1.22 wurde der Spielbetrieb
auf Bezirks- und Landesebene (mit 2G) wieder aufgenommen.
Danach werden in der 2. Bezirksliga (1. Herren) die 3 restlichen in der
Hinrunde abgesagten Spiele nachgeholt (13.3. gegen Weißenberg II,
2.4. gegen Schirgiswalde und 9.4. in Niesky I). Auch auf Kreisebene (2.
und 3. Herren) werden die restlichen Hinrundenspiele im April und Mai
nachgeholt.
Ein Kreispokal soll im Mai auch ausgeschrieben werden.
Bei den Senioren wurden am 12./13.2. die Landeseinzelmeisterschaften
der AK 40 - 85 ausgetragen. Trotz vieler Absagen (2G !) spielten bis zu
16 Spieler / AK um die Plätze und die Qualifikation zu den „Mitteldeutschen“
am 2./3.4.22 in Döbeln, wo es mit den Besten aus Thüringen und
Sachsen-Anhalt um die Teilnahme an den „Deutschen“ zu Pfingsten in
Saarlouis geht. Der „alte Fuchs“ K. P. Erkel konnte bei der AK 80 hinter
Ex-Weltmeister W. Schmidt (BSC Freiberg) einen sehr guten 2. Platz
belegen (s.a.www.sttv.de) und sich qualifizieren.
Ein weiteres Highlight sind die 12. Uhsmannsdorfer ECHT-OLDI-OPEN
am 7.5.22 im Fuchsbau für alle ab 65 Jahre.
Weitere nationale und internationale Turniere folgen. So haben für die
14. Int.TT-Europameisterschaften in Rimini in Italien, bei denen bis zu
5000 Teilnehmer zugelassen sind, auch einige Ostsachsen gemeldet.
Also - gesund bleiben und weiterhin viel Erfolg!
Dr. Klaus Peter Erkel - Pressewart SV Füchse Uhsmannsdorf e.V.
Herzlichen
Glückwunsch
den Jub ilaren
Rothenburg
04.03. Bernd Triptow 70
07.03. Martina Werner 70
08.03. Elfriede Kleinert 90
12.03. Hans-Jürgen Lüdtke 70
14.03. Ursula Hein 75
15.03. Doris Prestrich 75
16.03. Hannelore Schröter 70
17.03. Manfred Reck 80
19.03. Klaus-Dieter Voigt 70
22.03. Ingeborg Krone 85
Lodenau
06.03. Helgard Schneider 80
Nieder-Neundorf
24.03. Christian Jerzy 75
Geheege
08.03. Thomas Hoffmann 75
Uhsmannsdorf
18.03. Hans-Jürgen Slomian 70
29.03. Richard Kordas 75
Sie wollen nicht, dass Ihr Geburtsdatum im Rothenburger Anzeiger veröffentlicht wird?
Dann teilen Sie uns das bitte telefonisch (035891-77211), schriftlich oder persönlich mit.
Heike Böhm - Bürgermeisterin
TÄTIGSEIN
GESELLIGKEIT
FÜRSORGE
- Am 9.3. um 9.30 ist Vorstandssitzung
- Mitgliederversammlung ist am 25.3. um 17.00 Uhr
Gabriele Koch
Ihre Volkssolidarität e.V. Uhsmannsdorf
MITEINANDER - FÜREINANDER
Freizeitclub „50Plus” Rothenburg
Unsere Rommé & Spielenachmittage im Monat März
finden jeweils dienstags 14.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus statt.
Wir bitten um Einhaltung der aktuellen Corona- und Hygieneregeln.
Ihr Freizeitclub „50Plus" Rothenburg
GEMEINSAM statt EINSAM
Fragen & Kontakt: Stadtverwaltung Rothenburg 035891/772-23
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Neues aus der Kita
„Gummistiefelchen“
Viel zu schnell sind die ersten Wochen des neuen
Jahres vergangen und die ersten Höhepunkte stehen
vor der Tür. Trotz Corona-Pandemie wollen wir
auf die Durchführung unserer Feste und Feiern nicht
verzichten, wenn auch in anderer Form als üblich.
Am 25.02.2022 feierten wir die Vogelhochzeit im Gummistiefelchen.
Gemeinsam mit den Kindern hörten wir Geschichten, sangen Lieder,
schauten Bücher zu diesem Thema an. In den Gruppen wurden viele
bunte Vögelchen, Meisenkringel und ein Vogelhaus gebastelt.
Selbstverständlich durften Braut und Bräutigam nicht fehlen! Mit den
Bastelarbeiten gestalteten wir den Eingangsbereich unserer Kita. Als
Dankeschön gab es leckere kleine Keksvögelchen!
Wir möchten die Gelegenheit heute auch nutzen, um „Danke“ zu sagen.
Danke an alle, die im vergangenen Jahr an die Gummistiefelchenkinder
gedacht haben und durch ihre Spenden für strahlende Kinderaugen
sorgten.
Das Team der Kita „Gummistiefelchen“ Uhsmannsdorf
„Ein Vogel wollte Hochzeit machen …,
fideralala, fideralala, fideralalalala.“
So klang es aus jedem Gruppenraum, denn am
25. Januar haben wir die Vogelhochzeit gefeiert.
Im Vorfeld haben die Kinder Wissenswertes
über Vögel gehört, gesungen, gebastelt, gemalt, gebacken und
die Vögel gefüttert. Die Vorschüler haben sogar selbst Vogelfutter hergestellt.
Kita’s • Vereine
1. Rothenburger SV e.V.
- der Fußball Club in Rothenburg -
Jahreshauptversammlung
Werte Sportfreunde,
hiermit laden wir alle Mitglieder zu der Jahreshauptversammlung 2022
ein. Diese findet am
Dienstag, den 29. März 2022 um 18.00 Uhr
im Saal der Gaststätte „Preußischer Hof“, Rothenburg statt.
Tagesordnung:
1. Verlesen des Rechenschaftsberichtes 2021 (§ 16 (10) SatzRSV)
2. Satzungsänderung/-neufassung
3. Ausblick 2022
4. Allgemeines / Fragen / Diskussionsrunde
Änderungen zur Tagesordnung sind spätestens 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung
schriftlich beim Vorstand einzureichen. Um rege
Beteiligung der Mitglieder wird gebeten.
Der Vorstand
Mehr Infos unter: www.rothenburgersv.de
ASV "Vorwärts" Rothenburg e.V.
Informationen zur ASV-Geschäftsstelle
Seit Sommer 2021 befindet sich unsere Geschäftsstelle
in neuen Räumlichkeiten. Die Vereinsanschrift lautet:
ASV "Vorwärts" Rothenburg e.V.
Marktplatz 19, 02929 Rothenburg
Öffnungszeiten:
Montag 15.00 - 16.30 Uhr sowie nach vorheriger Terminabsprache
Wir bitten unsere Mitglieder sowie alle Vereinsinteressierten darum, ihre
Anliegen sowie Terminabsprachen vorrangig per E-Mail an geschaeftsstelle@asv-rothenburg.de
zu richten. Termine können zu den Öffnungszeiten
auch per Telefon (03581/35816) vereinbart werden.
Die Red Hills Country Dancers des ASV
stellen sich vor
Wir, die Red Hills Country Dancers, sind eine Sektion
des ASV „Vorwärts“ Rothenburg e.V und seit
September 2005 dem Line Dance verfallen. Red Hills - Rote Hügel -
bezieht sich auf die frühere Bezeichnung des heutigen Sandbergs von
Kodersdorf (Standort Sägewerk Klausner). Er wurde als Name für unsere
Gruppe gewählt, weil er den mittleren Punkt der Heimatorte unserer
Tänzer darstellte, als wir mit dem Line Dance begonnen haben. Heute
sind viele Tanzbegeisterte aus anderen Orten dazu gekommen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir ca. 37 Tänzerinnen und Tänzer. Für uns
steht immer der Spaß am Tanzen im Vordergrund. Für viele von uns
bedeutet Line Dance auch eine positive Entspannung zum Berufs- und
Alltagsstress. Zudem werden Beweglichkeit, Denkvermögen und der
Gemeinschaftssinn auf ganz angenehme Art und Weise gefördert.
Wir pflegen Kontakte zu befreundeten Line Dance Gruppen durch
gegenseitige Besuche und Line Dance Partys. Dabei kann man - wie bei
einer großen Familie - immer wieder eine große Herzlichkeit unter allen
Line Dancern feststellen.
Wir möchten den Kindern durch solche Themen und Projekte die Natur
und alles, was darin lebt und wächst nahebringen. Uns ist es wichtig,
dass schon Kinder die Welt bewusst erleben und lernen, achtsam mit ihr
umzugehen.
Es grüßt ganz herzlich
Cornelia Neumann und das Team vom Ev. Kinderhaus „ARCHE“
Wer auch Spaß am Tanzen hat, Geselligkeit sucht und der trostlosen
Zeit nach Corona entfliehen möchte, ist bei uns herzlich willkommen.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unseren Reihen. Unser
Trainingsdomizil ist die Gaststätte „Gerichtskretscham“ in Ludwigsdorf.
Jeden Donnerstag ab 19.30 Uhr treffen wir uns dort für 2 Stunden zum
gemeinsamen Tanzen.
Bei Interesse meldet Euch bitte bei Uwe Böhme (Tel. 0151 22303615
oder uwe.boehme@red-hills.de).
Der Vorstand
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MGH • Anzeigen
Öffnungszeiten und Angebote im Mehrgenerationenhaus
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 14 bis 19 Uhr
Während der Öffnungszeiten sind Gäste herzlich eingeladen in den
Offenen Treff mit Kaffeestube, zur Zeitungsschau, zu Spiel- und
Aktionsmöglichkeiten für die ganze Familie. Der Computerraum
steht für Ihre Belange zur Verfügung; Kinder und Jugendliche erhalten
Hilfe bei Hausaufgaben oder Bewerbungsschreiben und vieles
mehr…in dieser Zeit können Sie sich auch vertrauensvoll mit Ihren
Fragen an unsere Mitarbeiter*Innen Marika Vetter, Nadine Schröter,
Peggy Dönnicke, Dagmar Götze oder Helen Linde wenden.
Für unsere Kleinsten | donnerstags 9.30-10.30 Uhr
Wir laden jeden Donnerstagvormittag zu unserer Eltern-Kind-
Gruppe zum Austauschen, Singen, Basteln und Krabbeln ein.
- Gerne in Eigeninitiative!
Kreatives Wirken für Kinder! | mittwochs 16.00-17.30 Uhr
Hier wird kreativ gestaltet, gekocht, gespielt und Zirkus gemacht.
„Nähstübchen“ I donnerstags ab 16.00 Uhr
Hier werden in gemütlicher Runde Grundkenntnisse an Nähanfängervermittelt.
„Mediensprechstunde“ I donnerstags nach Bedarf und Anmeldung
Sie haben Fragen zum Umgang mit Smartphone und PC?
- Dann sind sie hier genau richtig!
„Schülernachhilfe“ I immer dienstags und donnerstags
Bei Bedarf meldet euch gerne bei uns im Haus und wir vermitteln
euch zu den Lehrern
„Romme` Club 50+“ I immer wieder dienstags 14.00 Uhr
Hier sind sie eingeladen gemeinsam zu Spielen und Zeit zu verbringen.
„Nachbarschaftshilfe“
Seit dem 01.01.2020 ist das Mehrgenerationenhaus Rothenburg
Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe.
Pflegebedürftige in Sachsen können neben zugelassenen Pflegediensten
oder niedrigschwelligen Anbietern auch sogenannte
Nachbarschaftshelfer einsetzen. Dafür muss allerdings ein Anspruch
auf zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen. Diese Nachbarn
oder engagierten Helfer müssen aber eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer
von ihrer Pflegekasse haben.
Wie das funktioniert, können Sie ab jetzt gerne bei uns im Haus
erfragen!
Wir sind zu finden auf dem: Schlossplatz 2 in Rothenburg
(unterhalb der evang. Kirche, zweiter Parkplatz, rotes Gebäude)
Ansprechpartner*in: Marika Vetter, Nadine Schröter, Peggy Dönnicke und Helen Linde
Post an: Muḧlgasse 10 in 02929 Rothenburg
Telefon: 035891 - 72 37
Mail to: mehrgenerationenhaus-rbg@diakonie-st-martin.de
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Gemeindeverwaltung Hähnichen
Aus aktuellem Anlass und um Infektionsketten zu verhindern, bleibt
die Gemeindeverwaltung für den Besucherverkehr bis auf weiteres
geschlossen!
Absprachen können schriftlich, telefonisch oder in einem persönlichen
Gespräch erfolgen. Den Termin für ein persönliches Gespräch
bitten wir vorher unter Telefon 035894/30415 oder 0171/1219644
(Tel. Bürgermeister) zu vereinbaren!
Das Gebäude darf nur von Personen betreten werden, welche keine
Symptome haben, die auf Covid 19 hindeuten. Ein Mindestabstand
von 1,50 Metern ist immer einzuhalten. Bitte die Husten- und Niesetikette
stets beachten! Beim Betreten der Gemeindeverwaltung ist
eine Mund-Nase-Bedeckung unbedingt erforderlich!
Prof. Dr. M. Zscheile - Bürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Gemeinderat 01.03.2022 19.00 Uhr
Hauptausschuss 15.03.2022 18.00 Uhr
Technischer Ausschuss 15.03.2022 19.00 Uhr
Die Tagesordnung wird eine Woche im Voraus durch die Aushänge
in den Ortschaften bekannt gegeben.
Beschlüsse
aus der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 (Öffentlicher Teil)
01/22 Entscheidung über die Annahme der Geldspende i. H. v. 397,81 € von
Herrn Matthias Hirt aus Spree für die KITA Hähnichen
02/22 Entscheidung über die Annahme von Spenden - Sammelverfahren I/2021
03/22 Entscheidung über die Annahme einer Geldspende i. H. v. 200,00 € von
der Jagdgenossenschaft Quolsdorf für die KITA Hähnichen
04/22 Entscheidung über die Annahme einer Geldspende i. H. v. 150,00 € von
Herrn Reiner Mießner aus Trebus für die Jugendfeuerwehr
05/22 Entscheidung über die Annahme einer Geldspende i. H. v. 500,00 € von
der NYLA-Baugesellschaft mbH Niesky für die Jugendfeuerwehr
06/22 Entscheidung über die Annahme einer Geldspende i. H. v. 100,00 € von
der HRL Stahl- und Metallbau GmbH Rothenburg für die Jugendfeuerwehr
Öffentliche Bekanntmachung
Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt
Aufgrund der Vorschriften aus § 12 (1) der Hundesteuersatzung der
Gemeinde Hähnichen vom 06.05.2009 i. V. m. § 4 der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGO) vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 16.12.2020 (SächsGVBl.
S. 722) und dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S.
116) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom
05.04.2019 macht die Stadt Rothenburg, im Auftrag der Gemeinde
Hähnichen, folgendes bekannt.
Für diejenigen Schuldner der Hundesteuer, die im Kalenderjahr
2022 die gleiche Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten
haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden
Bescheid erhalten haben, wird die Hundesteuer hiermit
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen
Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn
ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen
wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch
eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadtverwaltung Rothenburg, Kämmerei, Marktplatz 1,
02929 Rothenburg einzulegen.
Rothenburg, den 03.02.2022
Marlen Kolodziej -
Fachbereichsleiterin Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.
Amtsteil Gemeinde Hähnichen
Öffentliche Bekanntmachung
Grundsteuer für land-und forstwirtschaftliches Vermögen sowie
für das Grundvermögen durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt!
Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16.07.2021 (BGBl. I. S.2931) i. V. m. § 7 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes
(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 116) zuletzt geändert
durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 05.04.2019 (SächsGVBl.
S. 245) macht die Stadt Rothenburg, im Auftrag der Gemeinde
Hähnichen, folgendes bekannt:
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2022
die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten
haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden
Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer für das landund
forstwirtschaftliche Vermögen sowie die Grundsteuer für das
Grundvermögen (bebaute- und unbebaute Grundstücke) hiermit
durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen
an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats
nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch
eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
bei der Stadtverwaltung Rothenburg, Steueramt, Marktplatz 1,
02929 Rothenburg einzulegen.
Rothenburg, den 03.02.2022
Marlen Kolodziej -
Fachbereichsleiterin Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.
Freiwillige Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehr Hähnichen
Am Freitag, den 11.03., um 18.00 Uhr findet die nächste Versammlung
statt. Thema: Einweisung Hochwasserkarten/Alarmpläne
In der Milchviehanlage in Hähnichen findet am Freitag, den
25.03.22 um 18.00 Uhr ein operativ-taktisches Studium statt.
Freiwillige Feuerwehr Quolsdorf
Die nächsten Termine:
- Dienstversammlung: Freitag, den 04.03. um 18.30 Uhr zum
Thema „Löschmittel, Löschtechnik und Anwendung“
- Ausbildung: Samstag, den 05.03. um 16.00 Uhr zum Thema
„Löschmittel und Anwendung“
- Technischer Dienst LF8/6 - Dienstag, den 08.03. um 18.00 Uhr
Freiwillige Feuerwehr Trebus
Am Freitag, den 25.03., findet um 19.00 Uhr die nächste Ausbildung
statt. Thema: Funkausbildung, Gerätetraining
Gemeindeübergreifende Ausbildung:
Am Donnerstag, den 10.03. findet um 19.30 Uhr eine Führungsweiterbildung
für alle Gruppen- und Zugführer der Gemeinde
Hähnichen im Gerätehaus der Ortswehr Hähnichen statt.
In der Atemschutzübungsanlage im FTZ Niesky findet am Freitag,
den 25.03. um 17.30 Uhr die jährliche Belastungsübung für alle
Atemschutzgeräteträger der Gemeinde Hähnichen statt.
Jugendfeuerwehr Trebus-Quolsdorf
Die Bekanntgabe der Ausbildungstermine erfolgt über die
WhatsApp-Gruppe.
Bei allen Veranstaltungen ist die Einhaltung der 3-G-Regel dringend
zu beachten!
Die Wehrleitungen
Anzeigenannahme unter:
anzeiger@werbungpaul.de
Info’s Gemeinde Hähnichen
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HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH
Jubilare des Monats
Quolsdorf
09.03. Hartmut Pohl 75
Sie wollen nicht, dass Ihr Geburtsdatum im Rothenburger Anzeiger
veröffentlicht wird? Dann teilen Sie uns das bitte telefonisch
(035891-77211), schriftlich oder persönlich mit.
Prof. Dr. M. Zscheile - Bürgermeister
Seniorentreff in Hähnichen
Wegen Corona müssen wir unseren Seniorentreff weiter ausfallen
lassen, da wir die Abstandsregeln aufgrund der Räumlichkeit nicht
einhalten können. Wir geben Bescheid, wann es wieder weitergeht.
- Bleiben Sie alle schön gesund!
Mit freundlichen Grüßen - Ihre Marlen Moróz & Helferinnen
Seniorentreff in Quolsdorf
Hallo, liebe Seniorinnen und Senioren,
leider haben wir uns bisher noch nicht treffen können.
Für den Monat März 2022 können wir noch keine Aussage machen.
Wann es wieder losgeht, geben wir jedem von Euch persönlich
bekannt.
Bis dahin bleibt alle schön gesund und seid herzlich gegrüßt!
Eure Manuela Biele & Team
Mitteilungen der Kirchengemeinde Hähnichen
Monatsspruch März:
Hört nicht auf, zu beten und zu flehen! Betet jederzeit im Geist;
seid wachsam, harrt aus und bittet für alle Heiligen. (Eph 6,18)
Alle nachfolgenden Termine sind unter Vorbehalt zu betrachten.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen in den Aushängen
an der Kirche in Hähnichen und der Kapelle in Spree!
Achtung! "Wir laden an dieser Stelle ALLE unsere Gemeindeglieder herzlich zu unseren
Gottesdiensten in die Kirchen unseres Pfarrsprengels ein, unabhängig vom jeweiligen
Status. Zur Einhaltung der 3G-Regelung, und um jedem die Teilnahme am
Gottesdienst zu ermöglichen, führen wir für Ungeimpfte am Einlass ganz unkompliziert
Schnelltests durch. Seien Sie in diesem Fall rechtzeitig vorher da. Wir vertrauen
darauf, dass Gottes Wort und sein Segen uns verbinden und stärken. Wir heißen Sie
herzlich willkommen!“
Gottesdienste:
06.03. - Invocavit
Daubitz 10.00 Uhr Weltgebetstagsprengelgottesdienst Pfn. K. Ende
10.03. - Passionsandacht
Hähnichen 18.00 Uhr Gottesdienst
Pfr. U. Schwäbe
13.03. - Reminiscere
Hähnichen 09.00 Uhr Gottesdienst
Pfn. B. Lampe
Rietschen 10.30 Uhr Gottesdienst
Pfn. B. Lampe
17.03. - Passionsandacht
Daubitz 18.00 Uhr Passionsandacht Lektor L. Bienst
20.03. - Okuli
Daubitz 09.00 Uhr Gottesdienst Pfr. U. Schwäbe
Kosel 10.30 Uhr Gottesdienst Pfr. U. Schwäbe
24.03. - Passionsandacht
Spree 18.00 Uhr Passionsandacht Pfn. K. Ende
27.03. - Laetare
Hähnichen 09.00 Uhr Gottesdienst
Pfn. K. Ende
Rietschen 10.30 Uhr Gottesdienst
Pfn. K. Ende
31.03. - Passionsandacht
Kosel 18.00 Uhr Passionsandacht Lektorin K. Häder
Gemeindeinformationen:
Achtung! Gern geben wir bekannt, dass wir in unserer Kirchengemeinde wieder
den Christenlehreunterricht anbieten möchten. Bei Interesse schreiben Sie bitte eine
e-Mail an: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de
Herzliche Einladung zum Weltgebetstag 2022!
Am ersten Freitag im März, am 04.03.2022, findet der jährliche Weltgebetstag statt.
Einmal rund um den Globus wird speziell für ein Land mit seinen Nöten gebetet. In
diesem Jahr richtet sich unsere Aufmerksamkeit auf England, Wales und Nordirland.
Da wir auch in diesem Jahr nicht am Freitagabend
zusammenkommen, feiern wir den Gottesdienst am
Sonntag, den 06.03. um 10.00 Uhr in Daubitz.
Wer gern spenden möchte, kann dies unter
www.weltgebetstag.de tun oder diesen QR-Code nutzen.
Herzlichen Dank für alle Gaben!
Gottesdienstinformationen:
Liebe Gemeindeglieder, auch in diesem Jahr begleiten wir die Passionszeit mit
zusätzlichen Wochenandachten. Jeden Donnerstag um 18:00 Uhr an einer unserer
Predigtstätten (ersichtlich im Gottesdienstplan). Sie sind herzlich eingeladen und
willkommen!
Kreise:
Die Junge Gemeinde trifft sich am 03. und 24. März immer von 18.30-20.30 Uhr in
Rietschen. Herzliche Einladung an alle Konfirmierten bis zum 20. Lebensjahr.
Gemeindekirchenrat:
Die nächste GKR-Sitzung findet am 02. März 2022 um 19.30 Uhr im Gemeinderaum
in Hähnichen statt.
Evangelische Kirchengemeinde Hähnichen:
Am Schöps 2, 02923 Hähnichen • Telefon + Fax: 035894 - 30 407
E-Mail: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de
Pfarrerin Katharina Ende: 01577 - 18 41 806 (außer Montag)
katharina.ende@gemeinsam.ekbo.de
Pfarrer Ulf Schwäbe: 035892 - 32 23 (außer Samstag)
evang-kirche-horka@online.de
Zentralbüro Daubitz, Schmiedegasse 13, Tel.: 035772 - 40 650
Kirche-Daubitz@onlinehome.de
Bankverbindung: Ev. Kirchgemeinde Hähnichen
IBAN: DE 72 8559 1000 4518 1746 01 BIC: GENODEF1GR1
Büroöffnungszeiten:
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr in Hähnichen
Mittwoch: 17.00 bis 18.00 Uhr in Daubitz, Schmiedegasse 13 (Sprengelbüro)
Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr in Daubitz,
Jagdgenossenschaft Trebus
Einladung der Jagdgenossenschaft Trebus
zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 25.03.2022, um
19.00 Uhr, in der ehemaligen Schule Trebus.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht der Jagdvorsteherin
2. Bericht des Jagdpächters
3. Kassenbericht, Revisionskommission
4. Entlastung des Vorstandes
5. Beschluss zum Antrag des Jagdpächters auf Herabsetzung bzw.
Minderung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2022/2023
6. Beschluss zum Haushaltsplan 2022/2023
7. Beschluss Unterschriftsberechtigungen
8. Sonstiges
Auf Grund der Corona-Pandemie bitten wir die 3-G Regel für
Teilnehmer (geimpft, genesen, getestet-->nicht älter als 24
Stunden!) zu beachten und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Sollten Sie aus oben genanntem Grunde an der Vollversammlung
nicht persönlich teilnehmen wollen oder können, besteht die
Möglichkeit, sich mittels einer Vollmacht vertreten zu lassen.
K. Hilger - Jagdvorsteherin
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__________ANgeDACHT___________
Am 2. März beginnt die Passions- und Fastenzeit. Ich weiß von einigen Freunden,
die jedes Jahr versuchen, diese Zeit sehr bewusst zu gestalten. Es ist eine gute
Möglichkeit, gerade in unserer schnellen und lauten und aufgeregten Zeit, das
Leben zu vereinfachen und Wesentlichem Raum zu geben.
7 Wochen anders leben, das heißt, 7 Wochen mal etwas ausprobieren. In der
Fastenaktion von „Andere Zeiten“ heißt es in diesem Jahr: 7 Wochen üben. Etwas
Neues einüben oder etwas Verlorenes wiederentdecken … Wie wäre es mit
Beten? z.B. morgens nicht ohne ein Gebet, nicht ohne einen Gedanken an meinen
Schöpfer aus dem Haus gehen. Ich möchte doch, dass ER mich beschützt, mir Kraft
gibt und meine Arbeit gelingen lässt …
oder, wenn ich mich über etwas oder jemand sehr aufrege, innerlich einen Punkt
setzen, zwei Schritt zurück gehen und für den anderen beten … und auch für
mich, damit ich einen neuen Blick bekomme…. aber das muss ich noch üben …
Aus dem Ärger, der Sorge ein Gebet machen. „Lieber Hände falten als Sorgenfalten“
-so steht es auf einem Kalenderblatt über meinem Schreibtisch. Das verändert….
Gottesdienste
Evangelische
Kirchengemeinde
März
Weltgebetstag - am Samstag 05.03.2022
Stadtkirche 18.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Team
Gebetstagsordnung der Frauen aus England, Wales und Nordirland
Invokavit 06.03.2022
Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufgedächtnis Pfn. Lampe
Reminiscere 13.03.2022
Martinshof 10.00 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz
Lodenau 08.45 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz
Okuli 20.03.2022
Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Vikar Röder
Martinshof 10.00 Uhr Gottesdienst Pfn. Lampe
Uhsmsdf. 08.45 Uhr Gottesdienst Pfr. Schmidt
Lätare 27.03.2022
Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Pfr. Schmidt
Judika 03.04.2022
Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz
Wer nicht selbst zum sonntäglichen Gottesdienst kommen kann, meldet sich im Kirchenbüro.
Wir holen Sie dann ab.
Gemeindekreise
Junge Gemeinde Donnerstag 18.00 Uhr
Posaunenchor Mittwoch 18.30 Uhr
Bibelgesprächskreis Dienstag 16.00 Uhr am 01.+15.03.
Christenlehre 2021/22
Montag Rothenburg 14.00 - 14.45 Uhr 3. Klasse
Rothenburg
15.00 - 15.45 Uhr 4. Klasse
Rothenburg
17.00 - 17.45 Uhr 6. Klasse
Mittwoch Rothenburg 13.00 - 13.45 Uhr 1. Klasse
Rothenburg
14.00 - 14.45 Uhr 2. Klasse
Rothenburg
15.00 - 15.45 Uhr 5. Klasse
Verstorben
20.01.22 Heinz Dutschke Rothenburg 90 Jahre
22.01.22 Kasper Inge geb. Walter Lodenau 85 Jahre
30.01.22 Gerald Jaeschke Rothenburg 59 Jahre
Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg
Dem Menschen, mit dem ich gerade telefoniert habe, ein Gebet hinterherschicken.
Und: Wer danken kann, für den bekommt die Welt ein anderes Gesicht. …
Am 5. März wollen wir den Weltgebetstag feiern… Anteil nehmen und für die
Geschwister in der Ferne beten…
Mir liegt noch vieles auf der Seele: Der gesellschaftliche Frieden in unserem Land +
Der Frieden in OstEuropa + Der Frieden in Israel - Palästina. Ich war gerade 10 Tage
in Jerusalem und bin noch ganz bewegt von den Erlebnissen und Begegnungen
und AHA-Momenten. Ist es nicht die Möglichkeit und der Auftrag der Gottgläubigen
der verschiedenen Konfessionen und Religionen, Gott zu bitten, unsere
Schritte auf den Weg des Friedens zu lenken?
Hört nicht auf, zu beten und zu flehen! Betet jederzeit im Geist; seid wachsam,
harrt aus und bittet für alle Heiligen. (Epheser 6,18) So fordert uns der
Monatsspruch für März auf. Das möchte ich üben. Machen Sie mit?
__Öffnungszeiten des Kirchenbüros
Dienstag
9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag
9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Tel. 035891 - 40 273 • E-Mail: ekgm.rothenburg@gmx.de
www.ev-kirche-rothenburg-ol.de
Sprechzeiten Pfr. Schmidt - Mobiltelefon: 0174 - 94 38 806 n.V.
Bankverbindung der Kirchengemeinde:
IBAN: DE77 8505 0100 0050 0017 36
BIC: WELADED1GRL
__Weltgebetstag 2022
In diesem Jahr erzählen Frauen
aus England, Wales und Nordirland
über ihr Land, seine
Schönheiten und über ihre Sorgen
und Nöte.
„Zukunftsplan: HOFFNUNG“
So haben sie diesen weltweiten Gottesdienst überschrieben.
Wir laden in die Rothenburger Winterkirche ein
Viele Grüße Ihre Pastorin Brigitte Lampe
Die Friedhofsverwaltung wird vom Kirchenbüro aus bearbeitet. Wir
sind von Montag bis Freitag für Sie da unter Telefon 035891 - 40 273
mit Anrufbeantworter.
__Auf dem Weg zum Osterfest –
Passionsandachten
Mit dem Glockenläuten um 18.00 Uhr starten am 02. März immer mittwochs die
Passionsandachten, Bewusst einen Leidensweg begleiten, als Vorbereitung auf die
Freude am Ende dieses Weges, ist die Intention der sechs Andachten in den
Wochen vor Ostern.
Die Konfirmandinnen und Konfirmanden nehmen uns mit Bildern und Gedanken
des „Ökumenischen Jugendkreuzweges“ mit auf die Entdeckungstour zur alles verändernden
Botschaft des Osterfestes.
Ab 2. März 2022 immer mittwochs um 18:00 Uhr im Gemeindesaal.
am SAMSTAG, 5. März, 18.00 Uhr, zum Weltgebetstag.
Wir singen, beten, hören in der weltweiten Verbundenheit
mit Christinnen in über 150 Ländern.
Der Gottesdienst wird musikalisch von der Band „Folx“ gestaltet.
Dazu gibt es wieder Bilder und Berichte, vielleicht ein Quiz.
Und natürlich ein paar Kostproben.
Alles coronakonform und bitte 3 G
Am 6. März um 10.00 Uhr ist Familiengottesdienst.
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__Ausblick
Der Nahe Osten ruft - Eine Reise durch Israel und Jordanien
Nachdem wir die Planung für unsere Reise in den Nahen Osten im letzten Jahr leider
aufgeben mussten, starten wir nun in diesem Jahr einen neuen Versuch.
Kommen Sie mit auf eine besondere Gemeindereise. Mit versierten Ortskundigen
erleben wir Kultur, Land und Leute in Israel und Jordanien.
Unsere Reise steht allen Interessierten offen und führt von Israel nach Jordanien.
Ein detaillierter Reiseplan mit Orten und Zeiten liegt im Kirchenbüro vor.
Genauere Informationen erhalten Sie im Kirchenbüro und bei Pfr. Schmidt:
• pfr.daniel.schmidt@gmx.de • Mobil: 01749438806 • Büro: 035891 40273
Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg
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15.03.2022 von 10 bis 12 Uhr
im Autohaus Haake
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Brennholz zu verkaufen!
• Stammholz zum Preis von 25,- €/rm
• sowie Äste zum Preis von 10,- €/rm
Bei Interesse bitte melden in der
Gemeindeverwaltung Hähnichen unter:
Tel.: 035894 - 30 415
Veranstaltungen
auf einen Blick
19.03. 09.00 Modesamstag, Mode und mehr St. Seidler
21.03. 10.30 Blutspende, HS Polizei
26.03. 14.00 Oster-Aktionstag, RA Lehmann
Detaillierte Informationen in den einzelnen Beiträgen dieser Ausgabe - coronabedingte
Änderungen vorbehalten.
Halten Sie die Coronasicherheitsmaßnahmen ein!
Halten Sie den Redaktionsschluss ein!
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