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Rothenburger Anzeiger 03/2022

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Ausgabe Nr. 02/2022

Ausgabe Nr. 03/2022 01. März 2022

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus

Ab dem Sommer sollen die Uhsmannsdorfer Straße auf dem Streckenabschnitt

Kreuzung Grabenstraße - Bahnübergang sowie die

Jahnstraße saniert werden. Sanierungsträger ist die Landkreisverwaltung.

Die Sanierung teilt sich in 4 Bauabschnitte (BA):

1. BA: Kreuzung Grabenstraße / Uhsmannsdorfer Straße (2022)

2. BA: Uhsmannsdorfer Straße bis Einmündung Jahnstraße (2022)

3. BA: von der Einmündung Jahnstraße bis zu den Bahnschienen

(2022)

4. BA: Sanierung der Jahnstraße (2023)

Die Ausschreibung des Bauvorhabens wird im März veröffentlicht.

Wenn die Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen wurde und die

ausführende Baufirma ihre Arbeit plant, dann informieren wir Sie,

sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen, ganz konkret über die

Bauausführung.

Selbstverständlich muss für die Sanierung des Kreuzungsbereichs die

Staatsstraße 127 (S127) auf der Höhe des 1. BA voll gesperrt werden.

Die Vollsperrung dauert ca. 7 Wochen. Der Schwerverkehr und der

überregionale Verkehr werden weiträumig umgeleitet.

Im Zeitraum der Vollsperrung der S127 ist innerörtlich angedacht,

den Verkehr aus Richtung Norden kommend über die Jahnstraße

und die Straße An der Bahn bis zur Horkaer Straße zu leiten. Der aus

Süden kommende innerörtliche Verkehr wird aus jetziger Sicht über

Dunkelhäuser umgeleitet. Aktuell wird am Verkehrskonzept jedoch

noch gearbeitet. Endgültige Lösungen, Entscheidungen und

Anordnungen wurden noch nicht getroffen.

Nach Abschluss der Sanierung des Kreuzungsbereichs wird die Vollsperrung

der Staatsstraße wieder aufgehoben. Die dann folgenden

verkehrlichen Einschränkungen betreffen die Kreisstraße Uhsmannsdorfer

Straße mit dem 2. und 3. Bauabschnitt.

Sehr geehrte Eltern, LehrerInnen und ErzieherInnen, SchülerInnen

und Nachbarn, sehr geehrte VerkehrsteilnehmerInnen und FüßgängerInnen,

uns ist bewusst, dass diese Baumaßnahme viele Einschränkungen

und Belastungen mit sich bringen wird. Sehr gerne möchte ich Sie

dafür motivieren, für diese Einschränkungen und Belastungen viel

Verständnis und Geduld zu entwickeln. Unsere Mühe wird sich lohnen.

Als Belohnung gibt’s in nicht allzu ferner Zukunft ein neues

attraktives Stadtgebiet mit moderner Oberschule, Mehrzweckhalle,

Außensportanlagen, Parkplätzen und sanierten Straßen. Seien Sie

gespannt!

Ihre Bürgermeisterin Heike Böhm

Inhalt

Rothenburg S. 4

Wahl zum Bürgermeister

3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Befrager für Zensus 2022 gesucht

Info’s / Vereinsleben S. 11

Vereinsleben - Infos der Vereine

140 Jahre FFw Rothenburg - Teil 2

Hähnichen S. 14

Infos der Gemeinde

Infos der Freiwilligen Feuerwehren

Ev. Kirche Hähnichen

Orthopädisches Zentrum S. 16

Vogelhochzeit in der Tagespflege

Neuigkeiten aus dem Wohnpflegeheim

Evangelische Kirche S. 17

Gottesdienste, Veranstaltungen

Gemeindeversammlung

Weltgebetstag 2022

Regen statt Schnee im Winter - am Füllstand der

Neiße ist es deutlich zu sehen.

Foto: J. Claus

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe

ist Montag, 17.03.2022.

Nächste Ausgabe erscheint:

01. April 2022

Anzeigenannahme:

15.03.2022 von 10 bis 12 Uhr

im Autohaus Haake


2

Beschlüsse

aus der Gemeinschaftsausschusssitzung vom 24.01.2022

GA 01/22 Höhe der einwohnerbezogenen Umlage der Verwaltungsgemeinschaft

Rothenburg/O.L. für das Haushaltsjahr 2022

Amtsteil Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg

Schwimmhalle Rothenburg

Allgemeine Öffnungszeiten

Ehrenamtliche Mitglieder

für die Wahlvorstände gesucht

Am 12.06.2022 und evtl. am 03.07.2022 finden wegen Ablauf der

Amtszeiten die regelmäßigen Bürgermeister- und Landratswahlen

im Freistaat Sachsen statt.

Für die Wahllokale der Stadt Rothenburg und der Gemeinde

Hähnichen werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht,

welche gern als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

mitwirken möchten. Als Wahlhelfer/in kann jede/r tätig werden,

der/die selbst wahlberechtigt ist.

Die Tätigkeit der Wahlvorstände beginnt gegen 7.30 Uhr mit der

Einweisung. Die Wahllokale werden von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet

sein, die Wahlhelfer/innen sind in zwei Schichten eingeteilt. Im

Anschluss erfolgt die Auszählung der Stimmen, wobei alle Mitglieder

der Wahlvorstände anwesend sein müssen.

Die Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit ein Erfrischungsgeld.

Wenn Sie uns bei der Durchführung der o.g. Wahlen unterstützen

möchten oder Fragen zu Einzelheiten der Tätigkeit haben, melden

Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Rothenburg, Ansprechpartnerin

Frau Uchlier, Telefon 772-23 oder per E-Mail an

Marlies.Uchlier@rothenburg-ol.de.

Corina Behnert -

Fachbereich Allg. Verwaltung, Ordnung und Sicherheit

Befrager für Zensus 2022 gesucht

Zur Durchführung der registergestützten Bevölkerungszählung

sucht die Stadt Görlitz ehrenamtliche Interviewer, die festgelegte

Haushalte aufsuchen und ein kurzes persönliches Gespräch führen,

in dem beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen,

Geschlecht und Familienstand sowie die Staatsangehörigkeit erfasst

werden. Interessierte Bürger können sich bei der Görlitzer

Erhebungsstelle in der Stadtverwaltung melden. Zu deren

Einzugsbereich gehören auch die Gemeinden Hähnichen, Horka,

Kodersdorf, Neißeaue, Niesky, Rothenburg und Schöpstal. Im

Rahmen des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in

Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag für den

Start der Erhebung ist der 15. Mai.

Interessenten melden sich bitte telefonisch unter 03581/671390

oder per E-Mail zensus.goerlitz@statistik.sachsen.de.

Anja Kundt - Allg. Verwaltung

Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie

auch im Internet unter:

www.sw-rothenburg.de Schwimmhalle Öffnungszeiten

Ihr Team der Schwimmhalle

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Info’s Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg

3

Stadtbibliothek Rothenburg

Brunnengasse 2, Tel.: 035891 / 3 53 18

Neues - eine Auswahl -

Autor Titel

Belletristik:

Herrmann: Requiem für einen Freund

Korn: Und die Welt war jung

Winter: Kinder ihrer Zeit

Winter: Die verbotene Zeit

Baldini: Lehrerin einer neuen Zeit

Seghers: Menschenfischer

Levy: Am ersten Tag

Eichendorff: Sämtliche Romane und Erzählungen

Kinder-und Jugendbücher:

Das Osterwunschbuch

Benjamin Blümchen und die Eisbärenbabys

Der rasende Traktor

Was macht die Sonne in der Nacht?

Oma, Opa und ich

Fachbücher:

Couchsurfing Saudi Arabien

Der Mensch des 19. Jahrhunderts

Heinz Sielmann: Mein Leben

Schokolade

Reis & Risotto

Es gibt verschiedene Möglichkeiten auszudrücken,

dass aus jeder noch so schlimmen Situation durch

skrupellose Leute Nutzen gezogen wird.

Gekonnt hat es H.-J. Quadbeck-Seeger ausgedrückt:

„Um jeden Krisenherd hocken Leute,

die ihr Süppchen darauf kochen.“

Wir haben für Sie geöffnet:

Montag und Freitag

Dienstag und Donnerstag

Eveline Neumann - Stadtbibliothek

9 - 12 und 13 - 16 Uhr

13 - 17 Uhr

- Impressum -

Rothenburger Anzeiger

Herausgeber:

Stadt Rothenburg gemeinsam mit Gemeinde Hähnichen und

Werbung Paul, Inhaber: Marcus Paul

Satz und Layout - Werbung Paul, J. Claus

Friedensstrasse 147 a (Gewerbegebiet Flugplatz), 02929 Rothenburg

Telefon 03 58 91 40 646, - 40 207 oder 0171 99 37 241

Redaktions- und Anzeigenleitung: J. Claus

Auflage:

3200 Exemplare / monatlich

Verteilungsgebiet: kostenlos an alle Haushalte der Stadt

Rothenburg/OL und der Gemeinde Hähnichen mit ihren Ortsteilen

Verantwortlich für den Inhalt:

Für den Amtsteil jeweils der Bürgermeister der Stadt Rothenburg und

der Gemeinde Hähnichen, für den informellen Teil die Redaktion, der

jeweils unterzeichnende Verfasser für seinen Text.

Anzeigenannahme:

Jeden 3. Dienstag im Monat

von 10 - 12 Uhr im Autohaus Haake und

von Montag - Freitag 8.00 -12.00 Uhr bei Werbung Paul

Telefon 03 58 91 40 646, 40 207 oder 0171 99 37 241

E-Mail: anzeiger@werbungpaul.de und clausjuergen@t-online.de

Internet: http://www.rothenburg-ol.de/rothenburg/amtsblatt.asp

Aus Irrtümern und Druckfehlern können keine

Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 01/2022

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4

Sitzung des Stadtrates

Die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse im Monat März

finden an folgenden Terminen in der Mensa der Hochschule der

Sächsischen Polizei (FH), Friedensstraße 120 (Stadtrat) bzw. im

Rathaus Rothenburg im Ratszimmer (Ausschüsse) statt:

Stadtrat am

09.03.2022, 18.00 Uhr

Verwaltungsausschuss am 15.03.2022, 18.00 Uhr

Technischer Ausschuss am 17.03.2022, 18.00 Uhr

Die genaue Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Informationskästen

der Stadt Rothenburg.

Änderungen vorbehalten!

Beschlüsse

aus der Sonderstadtratssitzung vom 20.01.2022

01/22 Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und

der Gebietsabgrenzung für das Stadtumbaugebiet "Südstadt"

aus der Stadtratssitzung vom 09.02.2022 (Öffentlicher Teil)

02/22 Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses

03/22 Neubau Oberschule - Zustimmung zu Bemusterungslisten -

Bereiche Fassade und Innenausbau

04/22 Neubau Sport- und Mehrzweckhalle - Zustimmung zu Bemusterungslisten -

Bereiche Fassade und Innenausbau

05/22 Antrag auf käuflichen Erwerb der Grundstücke Gemarkung Uhsmannsdorf,

Flur 1, Flurstücke 426/6 und 427/9 in Größe von insgesamt 566 m²

06/22 Annahme einer Spende der Gehrlicher GmbH & Co.

Solarpark Rothenburg KG über 1.700 €

07/22 Annahme einer Spende von EST Energetics GmbH über 7.500 €

08/22 Annahme einer Spende in Höhe von 5.000,00 € von Herrn Robert Eichler

für die Feuerwehr Rothenburg

09/22 Annahme einer Spende in Höhe von 210,00 € von Herrn Robert Eichler

für das historische Denkmal

10/22 Annahme einer Spende in Höhe von 240,00 € von Herrn Philipp Eichler

für das historische Denkmal

11/22 Annahme einer Spende in Höhe von 213,00 € der

Volksbank Raiffeisenbank Niederschlesien e.G.

12/22 Annahme einer Spende in Höhe von 700,00 € von Fam. Kunze, Rothenburg

13/22 Annahme von Spenden - Sammelverfahren I/2022

14/22 Annahme einer Spende in Höhe von 150,00 € vom

Kleinbahnverein Rothenburg / O.L. e. V. für das historische Denkmal

Amtsteil Stadt Rothenburg

Aufstellungsbeschluss

zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss-Nr.: 89/2021 vom 08.12.2021

Sachverhalt:

Der Flächennutzungsplan stellt den ordnenden Rahmen für die bauliche

und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeingebiet dar, soll

die Entwicklung der baulichen und sonstigen Nutzung vorbereiten

und leiten und trägt damit zur Realisierung der städtebaulichen

Entwicklungsvorstellung der Gemeinde bei. Der Flächennutzungsplan

ist somit kein starres Planwerk, sondern den Zielvorstellungen in

der Gemeinde anpassbar.

Der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg

wurde in den Jahren 2004-2006 erarbeitet und ist am 05.01.2007 in

Kraft getreten. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist am

16.12.2009 in Kraft getreten und beinhaltet die Aufstellung eines

Bebauungsplanes im Bereich des Flugplatzes für Photovoltaik. Die 2.

Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 01.03.2017 in Kraft

getreten.

Eine 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist notwendig, da der

rechtswirksame Flächennutzungsplan den Planbereich des in

Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 35 „Komplex für

Schule und Freizeit“ überwiegend als Gemeinbedarfsfläche darstellt.

Zur Standorterweiterung wurden noch Flächen erworben, die im

Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung anzupassen sind. Diese

erworbenen Flächen werden als Mischbaufläche dargestellt.

Der blaue Kreis stellt im nachfolgenden Bild den Geltungsbereich des

Bebauungsplanes Nr. 35 dar. Die rosa gekennzeichneten Flächen sind

im Flächennut-zungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die

braun/grau dargestellten Flächen sind als Mischgebiet im Flächennutzungsplan

ausgewiesen.

Die Flächennutzungsplanänderung betrifft die Grundstücke der

Gemarkung Rothenburg, Flur 1, Flurstück 241/8 und 243, welche östlich

der Grundschule liegen. Diese beiden Flächen sind von Mischbaufläche

zur Gemeinbedarfsfläche zu ändern.

Anlagen:

Einladung des DRK-Blutspendedienst Ost zu

Blutspendeaktionen

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ROTHENBURG HS POLIZEI

Friedensstraße 120

Montag, den 21. März 2022

10.30 - 14.00 Uhr

Danke! Für Ihre Hilfsbereitschaft

Bringen Sie bitte immer den Personalausweis mit.

Havarierufnummer Stadtwerke

Rothenburg 3 22 52

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg beschließt, den Flächennutzungsplan

der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg, in Kraft

getreten am 05.01.2007, mit 1. Änderung vom 16.12.2009, mit 2.

Änderung vom 01.03.2017, für den Teilbereich „Komplex für Schule

und Freizeit“ (Gemarkung Rothenburg, Flur 1 Flurstück 241/8 sowie

243) wie folgt zu ändern:

Änderung der Ausweisung Mischgebiet in Gemeinbedarfsfläche.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Aufstellungsbeschluss

öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16

davon anwesend: 12 Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1


Öffentliche Bekanntmachung

der Durchführung

der Wahl zum Bürgermeister am 12.06.2022 und für einen

etwaigen zweiten Wahlgang am 03.07.2022

in der Stadt Rothenburg/O.L.

Amtsteil Stadt Rothenburg

I. Zu wählen ist der Bürgermeister.

Die Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag: 1

Mindestzahl der Unterstützungsunterschriften: 40

Die Stelle ist hauptamtlich.

II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl

frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und bis spätestens

07.04.2022, 18.00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses,

Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929

Rothenburg/O.L., schriftlich einzureichen.

Die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die Öffnungszeiten des Büros der Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses

sind:

Montag 9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

1. Wahlvorschläge können von Parteien, Wählervereinigungen und

von Einzelbewerbern eingereicht werden. Jede Partei, jede Wählervereinigung

und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag

einreichen.

2. Wahlvorschläge für die erste Wahl gelten auch für den etwaigen

zweiten Wahlgang, sofern sie nicht bis 17.06.2022, 18:00 Uhr, zurükkgenommen

oder nach Maßgabe des § 44a Absatz 2 Nummer 2

KomWG geändert werden.

III. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen

Vorschriften des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat

Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG) und der Verordnung des

Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des

Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung

- KomWO) aufzustellen und einzureichen. Sie müssen

den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge

in den §§ 6, 6a bis 6e, 41 KomWG sowie § 16 KomWO entsprechen.

Dem Wahlvorschlag sind die im § 16 Absatz 3 KomWO genannten

Unterlagen beizufügen:

• Erklärung des Bewerbers, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag

unwiderruflich zustimmt und er nicht für dieselbe Wahl in

einem anderen Wahlvorschlag als Bewerber benannt ist,

• Erklärung des Bewerbers über das Vorliegen der allgemeinen persönlichen

Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis,

• beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung: Ausfertigung

der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung

zur Bewerberaufstellung einschließlich der zugehörigen

Versicherung an Eides statt,

• im Falle der Anwendung von § 6c Absatz 1 Satz 4 KomWG eine

von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen

Vorstand oder sonstigen Vertretungsberechtigten der Partei oder

mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete

schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses

Verfahren vorlagen,

• beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich organisierten

Wählervereinigung oder einer Partei, deren Satzung nicht gemäß

§ 6 Absatz 3 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt

ist, die gültige Satzung zum Nachweis der mitgliedschaftlichen

Organisation,

• beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten

Wählervereinigung für jeden Unterzeichner des Wahlvorschlages

eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde über sein

Wahlrecht,

• bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides

statt nach § 6a Absatz 3 KomWG.

2. Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen

Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet

haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen

für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Nicht wählbar

für das Amt eines hauptamtlichen Bürgermeisters ist, wer das 65.

Lebensjahr vollendet hat. Ebenfalls nicht wählbar ist, wer eine der in

§ 49 Absatz 2 SächsGemO festgelegten Nichtwählbarkeitskriterien

erfüllt.

3. Als Bewerber einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten

Wählervereinigung kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden,

wer in

• einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten

Mitglieder im Wahlgebiet (Mitgliederversammlung)

oder

• einer Versammlung der aus ihrer Mitte gewählten Vertreter

(Vertreterversammlung)

hierzu in geheimer Wahl gewählt worden ist. Jeder stimmberechtigte

Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den

Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der

Versammlung vorzustellen.

Das Nähere über die Wahl von Vertretern für Vertreterversammlungen,

über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Versammlungen

sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln

die Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen

durch ihre Satzungen.

Als Bewerber in Wahlvorschlägen nicht mitgliedschaftlich organisierter

Wählervereinigungen kann nur benannt werden, wer in einer

Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten

Angehörigen der Wählervereinigung von der Mehrheit der

anwesenden Angehörigen hierzu gewählt worden ist.

Mit dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung ist eine

Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben zu Ort, Art

und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Stimmberechtigten

und dem Ergebnis der Wahlen einzureichen. Außerdem

haben der Leiter und zwei von der Versammlung festgelegte

stimmberechtigte Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass der

Bewerber in geheimer Wahl bestimmt wurde und die Kandidaten

Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung vorzustellen.

4. Die Wahlvorschläge von Parteien und mitgliedschaftlich organisierten

Wählervereinigungen sind von dem für das Wahlgebiet

zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten eigenhändig

zu unterzeichnen. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte

aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift

von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines

Stellvertreters.

Die Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten

Wählervereinigungen sind von drei wahlberechtigten Angehörigen

der Vereinigung, die an der Versammlung zur Bewerberaufstellung

teilgenommen haben, eigenhändig zu unterzeichnen.

Wahlvorschläge von Einzelbewerbern sind vom Bewerber eigenhändig

zu unterzeichnen.

5. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen

erfordern jeweils drei Unterschriften nach § 6a Absatz 4

KomWG für jeden der beteiligten Wahlvorschlagsträger. Die Wahlvorschlagsträger

haben unabhängig voneinander jeder ein Aufstellungsverfahren

nach § 6c KomWG durchzuführen.

6. Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen, Wahlrechtsbescheinigungen,

Niederschriften über die Mitglieder-/Vertreterversammlungen

zur Bewerberaufstellung einschließlich zugehöriger

eidesstattlicher Versicherungen sind - während der allgemeinen

üblichen Öffnungszeiten - erhältlich:

Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.,

Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L.

Tel. 035981/772-0, Email: stadt@rothenburg-ol.de

Montag 9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

IV. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften

1. Jeder Wahlvorschlag muss entsprechend der unter I. angegebenen

Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags

von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die keine Bewerber

des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).

5


6

Amtsteil Stadt Rothenburg

2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des

Wahlvorschlags für die Bürgermeisterwahl im Einwohnermeldeamt

der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L.,

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag 9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

bis 07.04.2022, 18.00 Uhr, geleistet werden.

Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf

einem Unterschriftsformblatt eigenhändig unter Angabe des Tages

der Unterzeichnung sowie des Familiennamens, Vornamens, des

Geburtsdatums und der Anschrift der Hauptwohnung des Unterzeichners

geleistet werden. Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe

Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift

leisten. Hat er seine Unterstützung für mehrere Wahlvorschläge

geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Der Wahlberechtigte

kann eine geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurüccnehmen.

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer

körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Stadtverwaltung

aufzusuchen, können die Unterstützung durch Erklärung vor einem

Beauftragten der Stadtverwaltung ersetzen. Dies haben sie bei der

Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses spätestens am 31.03.2022

schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft

zu machen.

3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten

Wählervereinigung, die

a) im Sächsischen Landtag aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten

ist oder

b) seit der letzten Wahl im Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. aufgrund

eigenen Wahlvorschlags vertreten ist oder im Stadtrat an

einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung beteiligten

früheren Gemeinde im Wahlgebiet zum Zeitpunkt des

Erlöschens der Mandate aufgrund eigenen Wahlvorschlags vertreten

war,

bedarf gemäß § 6b Absatz 3 KomWG keiner Unterstützungsunterschriften.

Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht

mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er zusätzlich

von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten,

die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören oder

zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung

angehört haben, unterschrieben ist. Darüber hinaus bedarf

gemäß § 41 Absatz 2 KomWG auch ein Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften,

der als Bewerber den amtierenden Amtsinhaber

enthält. Gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Parteien oder

Wählervereinigungen bedürfen dann der Unterstützungsunterschriften,

wenn dies für mindestens einen Wahlvorschlagsträger

erforderlich ist.

V. Informationen zum Datenschutz

Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung

dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags

(Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen

Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur

Kommunalwahlordnung) und - soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten

der Europäischen Union sind - eine Versicherung an Eides

statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben,

entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung

aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach

Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen,

dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein

standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1

unter

http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html

auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung

trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen

Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiellrechtlich

weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

VI. Hinweise zum zweiten Wahlgang

Zugelassene Wahlvorschläge können nach dem Wahltag durch

gemeinsame schriftliche Erklärung der beiden Vertrauenspersonen

gegenüber der Vorsitzenden des Stadtwahlausschusses für den

zweiten Wahlgang bis zum 17.06.2022, 18.00 Uhr, zurückgezogen

werden.

Änderungen an zugelassenen Wahlvorschlägen für den zweiten

Wahlgang sind nur unter der Maßgabe des § 6d Absatz 2 KomWG

ebenfalls bis zum oben genannten Termin möglich. Neue Wahlvorschläge

für den zweiten Wahlgang können nicht mehr eingereicht

werden.

VII. Hinweis auf die Durchführung verbundener Wahlen

Die Bürgermeisterwahl wird gemäß § 57 Absatz 1 KomWG mit der

Landratswahl im Landkreis Görlitz verbunden.

Rothenburg/O.L., 14.02.2022

Heike Böhm - Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

über die beabsichtigte Einziehung eines Straßenabschnittes

der öffentlich gewidmeten Ortsstraße mit

der Bezeichnung „Friedensstraße“

Es ist vorgesehen, die öffentlich gewidmete Verkehrsfläche mit der

Bezeichnung „Friedensstraße“ in einer Länge von ca. 135 m zu entwidmen.

Die Verkehrsfläche befindet sich im nördlichen Bereich des Flurstückes

304/29 der Flur 13 der Gemarkung Rothenburg, südlich der

Wohngebäude Friedensstraße 138/140, 146/148 und 150/152.

Entsprechend Sächsisches Straßengesetz § 8 Absatz 4 ist die Einziehung

3 Monate vorher öffentlich bekanntzugeben.

Nach Ablauf dieser Frist wird der Stadtrat von Rothenburg einen

diesbezüglichen Einziehungsbeschluss fassen.

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Antrag Städtebauförderung

für das Gebiet „Südstadt“

Im August letzten Jahres wurde im Sächsischen Amtsblatt die Programmausschreibung

2022 zur Städtebauförderung veröffentlicht.

Die Stadt Rothenburg beauftragte daraufhin die Kommunalentwicklung

Mitteldeutschland GmbH (KEM), um bei der Konzepterstellung

und Antragstellung unterstützend mitzuwirken.

Im Rahmen der Erstellung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

führte die Stadt eine frühzeitige Beteiligung aller relevanten

Träger durch, um zu gewährleisten, dass alle von der Planung

betroffenen Belange berücksichtigt werden. Auch alle privaten

Eigentümer innerhalb des Stadtumbaugebietes „Südstadt“ wurden

bei der Konzepterstellung beteiligt. Nach Sammlung aller relevanten

Daten hat die Stadt in enger Zusammenarbeit mit der KEM das

Städtebauliche Entwicklungskonzept erstellt und dem Stadtrat in

einer Sondersitzung vorgestellt. Der Beschluss über das Konzept

und der Gebietsabgrenzung wurde gefasst und daraufhin konnte

der Antrag auf Neuaufnahme in das Städtebauförderprogramm

Ende Januar gestellt werden.

Sollte die Stadt Rothenburg/O.L. in das Städtebauförderprogramm

aufgenommen werden, ist es Ziel den Bereich der „Südstadt“ aufzuwerten,

weiterzuentwickeln und Missstände zu beseitigen.

Info’s Stadt Rothenburg

Kinderbeteiligung in Rothenburg O.L. und

den Ortsteilen – Mitbestimmung ermöglichen

Seit September 2020 nimmt die Stadt Rothenburg O.L. am Programm

Demokratie in Kinderhand der Deutschen Kinder- und

Jugendstiftung unter dem Dach „Stark im Land“ teil.

Für eine gelingende Zusammenarbeit mit der Stadt Rothenburg/

O.L. und dem Team von Demokratie in Kinderhand, wurde im ersten

Schritt eine Steuerungsgruppe, bestehend aus engagierten Menschen

in der Kommune gegründet. Dabei ist die Steuerungsgruppe

ein Gremium, welches sich aus engagierten Erwachsenen aus der

Kommune zusammensetzt, die sich für die Belange von Kindernund

Jugendlichen einsetzen wollen. Sie kennen den Lebensraum

der Kinder, unterstützen sie bei Beteiligungsprojekten, tauschen

sich über die Verwendung der Fördermittel aus und planen konkrete

Vorhaben, um Kinder zu beteiligen.

In weiteren Schritten konnten bereits eine Kletterwand und eine

Hangelstrecke im Hort der Grundschule für den Bewegungsraum

installiert werden. Hier haben die Kinder die Regeln im neugestalteten

Bewegungsraum entwickelt. Bei der Planung stand die Mitbestimmung

der Kinder im Vordergrund.

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Abgrenzungsplan für das Gebiet „Südstadt“

gez. Marlen Kolodziej - Fachbereich Bau und Finanzen

Holz zu verkaufen!

Die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. verkauft Stammholz/Starkäste

verschiedener Holzarten zum Preis von 25,00 € je Rm. Bei Interesse

melden Sie sich bitte unter Bauverwaltung@rothenburg-ol.de

mit Angabe der gewünschten Menge und der persönlichen Daten

zur Rechnungslegung bzw. telefonisch unter 035891/77252.

Eine Anlieferung des Holzes ist generell nicht möglich. Das Aufladen

und der Abtransport sind, nach vorheriger Terminvereinbarung,

ausschließlich mit eigener Technik bzw. dem eigenen Fahrzeug

vorzunehmen.

Marlen Kolodziej - Fachbereich Bau und Finanzen

Zweckverband Abwasser Rothenburg/O.L.

Bereitschaftsdienst der

Stadtwerke Görlitz Service GmbH

Außenstelle Rothenburg

Bei Störungen im Abwasserbereich erreichen Sie uns unter unserer

Hotline: 03581 33 555

Ihr Dienstleister - Stadtwerke Görlitz Service GmbH

Im letzten Jahr wurden die Ideen und Wünsche der Jüngsten für die

Entwicklung einer Zukunftsstrategie der Stadt Rothenburg erhoben.

Es fanden vier unterschiedliche Ortsbegehungen in den Ortsteilen

Nieder-Neundorf, Lodenau, Geheege und Rothenburg/O.L. statt. Als

„Dorfdetektive“ zogen die Kinder mit Kamera, Klemmbrett und

Stiften durch die verschiedenen Ortsteile von Rothenburg. Sie fotografierten

und dokumentierten, was ihnen gefällt und was noch

besser werden muss. Unterstützt wurden die Kinder und Jugendlichen

von der Bürgermeisterin Frau Böhm, von engagierten Menschen

und Ortschaftsrät:innen aus der Kommune sowie Pädagog:Innen

der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Es entstanden viele Ideen und Anregungen wie man die verschiedenen

Ortsteile für die Kinder attraktiver gestalten kann. Anschließend

wurden die Ergebnisse gemeinsam mit den Kindern begutachtet,

sowie drängende Wünsche und Maßnahmen priorisiert. Besonders

wichtig war es den Kindern, die Freizeitmöglichkeiten zu erweitern,

zum Beispiel einen Spielplatz zu bauen und fehlende Spielgeräte

oder Parkbänke aufzustellen. Ein weiteres wichtiges Thema für die

Kinder war die Sicherheit im Straßenverkehr. Sie bemängelten fehlende

Fußgängerüberwege in der Kommune, zu schnell fahrende

Autos, verfallene Häuser oder fehlende Gehwege. Auch Umweltschutz

war für die Kinder ein großes Thema. So sind zum Beispiel zu

wenige Mülltonnen vorhanden. Außerdem sind ihnen einige ungenutzte

Orte aufgefallen, die Potenzial zur Neugestaltung haben.

Hier nannten sie auch die vorhandenen Parks.

Darüber hinaus entwickelten etwa 12 Kinder in einer Ideenwerkstatt

aus dem Ortsteil Uhsmannsdorf gemeinsam Ideen zur Gestaltung

ihres Ortsteiles. Durch einen selbstgemalten Ortsplan bekamen die

Kinder einen Eindruck von ihrem Ortsteil und mit Unterstützung des

Meckermonsters und der Wunschfee, kamen die Kinder selbst zu

Wort. „Was gefällt dir nicht so gut in Uhsmannsdorf? Wo hast du

Angst? Was sind deine Wünsche und Ideen für den Ortsteil?“ Es entstanden

viele Ideen und Anregungen, wie man Uhsmannsdorf für

die Kinder attraktiver gestalten kann. Die Kinder wünschen sich eine


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Info’s Stadt Rothenburg

schnelle Umsetzung der Ideen. Am Ende konnte jedes Kind abstimmen,

was ihm am wichtigsten ist. Besonders wichtig war es dabei,

einen Spielplatz im Lunapark und einen Kletterpark zu bauen, sowie

eine Müllsammelaktion im Wald zu organisieren. Darüber hinaus

war es den Kindern wichtig, einen Sportplatz mit Fitnessgeräten

auszustatten und einen Basketballplatz zu bekommen.

Auch eine Onlineumfrage für Jugendliche zum Thema "Was soll sich

in Rothenburg verändern?“ wurde in der Schule und in der Kommune

gestartet.

Nach den vier Rundgängen und der Ideenwerkstatt die im September

2021 stattfanden, wurden die Ideen und Wünsche der Kinder

systematisch aufbereitet und an ein Planungsbüro zur Entwicklung

einer Zukunftsstrategie für Rothenburg/O.L. übergeben.

Was passiert im Jahr 2022 in Rothenburg/O.L.?

Die Ergebnisse der Workshops sollen im Stadtrat vorgestellt werden

und die Steuerungsgruppe wird prüfen, welche Ideen bereits kurzfristig,

aber auch langfristig in der Kommune umgesetzt werden

können. Darüber hinaus hat die Dorfgemeinschaft Lodenau e.V.

weitere Fördermittel von der Deutschen Stiftung Engagement und

Ehren-amt erhalten. Einige aus dem Projekt der Dorfdetektive entwickelten

Ideen der Kinder, sollen damit direkt im Ortsteil Lodenau

umgesetzt werden. Vor allem das Gelände der Streuobstwiese bietet

dafür Platz. Ein Insektenhotel mit integrierter Bücherbox ist in

Arbeit, ein XXL-Spielfeld für Mensch-Ärger-dich-nicht und weitere

Gesellschaftsspiele wie Wikingerschach, Mikado oder UNO wurden

angeschafft und stehen damit zur freien Verfügung. Blumenkästen

und Nistkästen können die Kinder kreativ gestalten und aufstellen.

Weitere Bänke werden noch gebaut und befestigt, um noch mehr

Sitzplätze im öffentlichen Raum anzubieten und um Treffpunkte im

Ort zu schaffen. Die Kinder sollen bei den anstehenden Projekten

einbezogen werden und mitmachen können.

Warum es sich lohnt, junge Menschen in der Kommune zu beteiligen?

Wenn junge Menschen sich in ihrem Lebensumfeld engagieren,

gewinnen alle. Kinder und Jugendliche in alle sie betreffenden

Entscheidungen innerhalb der Kommune einzubeziehen, erfordert

von Erwachsenen viel Geduld und Vertrauen. Mitwirkung und direkte

Kinderbeteiligung durch beispielweise Gestaltung von Bewegungsräumen

für sportliche Betätigung in Horteinrichtungen, sowie

Onlinebefragungen von Jugendlichen und Dorferkundungstouren

für die Planung einer zukunftsfähigen Kommune wie Rothenburg/

O.L. fördern den Zusammenhalt im Ort. Junge Menschen müssen

Demokratie in ihrer Lebenswelt erleben und erlernen, um selbst in

der Gesellschaft aktiv zu werden. Der Wohnort bildet dabei die

Basis. Wenn Kinder und Jugendliche über ihre Beteiligungsrechte

und -möglichkeiten aufgeklärt werden und sie dauerhaft mitentscheiden

und mitgestalten dürfen, lernen sie im Alltag die Grundregeln

des demokratischen Miteinanders. Mit kommunalen Beteiligungsvorhaben

lassen sich diese Ressourcen nutzen. Die Beteiligung

an kommunalen Bauvorhaben ist ein wichtiges Mittel zur

Qualitätssicherung. So kann den Bedürfnissen junger Zielgruppen

entsprechend geplant und die Lebensqualität in ihrem Wohnort

erhöht werden. Bei Beteiligungsformen mit niederschwelligen

Teilnahmevoraussetzungen können alle Akteur:Innen ihre Kompetenzen

einbringen. Das verbessert zum einen die Integration von

sozial Benachteiligen oder körperlich Beeinträchtigten und setzt andererseits

Ausgrenzung und Vorurteilen entschieden etwas entgegen.

Wird Kindern und Jugendlichen Verantwortung für die

Mitgestaltung des öffentlichen Raums übertragen, steigert das ihre

Fürsorge und vermindert Konfliktpotenziale und Vandalismus.

Außerdem wirken positive Erfahrungen aus Beteiligungsprojekten

grundsätzlich antisozialem Verhalten entgegen.

Das Programm Demokratie in Kinderhand:

Demokratie in Kinderhand ist ein Kinderbeteiligungsprogramm der

Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) und des Landesprogramms

„Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“. Es

unterstützt sächsische Kommunen in ländlichen Räumen dabei,

Kinder zur Gestaltung ihrer Lebenswelt zu ermutigen und sie bei

der Umsetzung eigener Ideen zu begleiten.

Weitere Informationen unter www.starkimland.de

Josefine Paul - Programmmitarbeiterin

Demokratie in Kinderhand und #MISSION2038

Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH

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Jubilare • Vereine

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Rassekaninchenzuchtverein

S118 Uhsmannsdorf e.V.

Der Rassekaninchenzuchtverein S118

Uhsmannsdorf e.V. trauert um sein Gründungsmitglied

Christian Backasch

(1939-2022).

In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem langjährigen Zuchtfreund

und Gründungsmitglied Zuchtfreund Christian Backasch, der im

Alter von 82 Jahren verstorben ist.

Seit 53 Jahren züchtete er aktiv Rassekaninchen im Verein Uhsmannsdorf.

Über die gesamte Zeit widmete sich Christian der mittelgroßen

Rasse „Rote Neuseeländer“. Auf Kreis- und Ortschauen errang er häufig

einen der vorderen Plätze. Durch sein langjähriges Wissen galt er als

einer der besten Wortverfechter im Verein. Besonders hervorzuheben

war dabei seine humorvolle und authentische Art, die das gesamte

Vereinsleben positiv bereicherte. Den jüngeren Mitgliedern, zeigte er

häufig den geschichtlichen Werdergang des Vereins, mit diversen Anekdoten,

auf.

Christian war jahrelang Mitglied der Revisionskommission im Verein

und achtet dabei akribisch auf die genaue Durchführung der Aufzeichnungspflicht

des Kassen- & Zuchtwartes.

Auf Ausstellungen erlebten wir ihn als einen tatkräftigen Mann, dessen

Lieblingsbeschäftigung darin bestand den Leuten das Geld abzuknöpfen

(Kassierer der Eintrittsgelder). Zum 50-jährigen Vereinsjubiläum im

Jahr 2019 wurde Christian mit der Goldenen Ehrennadel des Landesverbandes

Sächsischer Rassekaninchenzüchter e.V. ausgezeichnet.

Mit schwerem Herzen müssen wir dich nun gehen lassen.

Wir werden dich mit deiner Art und Weise in unserem Vereinsleben

stets vermissen, in der Hoffnung dass du trotzdem immer mit dabei bist.

In tiefer und ehrfürchtiger Dankbarkeit

Die Mitglieder

Der Kleinbahnverein trauert ...

…um eines seiner Gründungsmitglieder.

Am 3. Februar 2022 erhielten wir die traurige Nachricht, dass unser

Vereinsmitglied

Joachim Schnieber

plötzlich und für uns unerwartet verstorben ist.

Sein Wirken im Verein werden wir in dankbarer Erinnerung behalten.

Im Namen der Mitglieder des Kleinbahnvereins Rothenburg O.L. e.V.

Christoph EichIer - Vorsitzender

SV Uhsmannsdorf e.V.

- Füchse - Tischtennis

Ja , es geht doch wieder los…..

Nach langer, coronabedingter Zwangspause, gehts auch im TT endlich

wieder los. Nach dem Beschluss des STTV vom 17.1.22 wurde der Spielbetrieb

auf Bezirks- und Landesebene (mit 2G) wieder aufgenommen.

Danach werden in der 2. Bezirksliga (1. Herren) die 3 restlichen in der

Hinrunde abgesagten Spiele nachgeholt (13.3. gegen Weißenberg II,

2.4. gegen Schirgiswalde und 9.4. in Niesky I). Auch auf Kreisebene (2.

und 3. Herren) werden die restlichen Hinrundenspiele im April und Mai

nachgeholt.

Ein Kreispokal soll im Mai auch ausgeschrieben werden.

Bei den Senioren wurden am 12./13.2. die Landeseinzelmeisterschaften

der AK 40 - 85 ausgetragen. Trotz vieler Absagen (2G !) spielten bis zu

16 Spieler / AK um die Plätze und die Qualifikation zu den „Mitteldeutschen“

am 2./3.4.22 in Döbeln, wo es mit den Besten aus Thüringen und

Sachsen-Anhalt um die Teilnahme an den „Deutschen“ zu Pfingsten in

Saarlouis geht. Der „alte Fuchs“ K. P. Erkel konnte bei der AK 80 hinter

Ex-Weltmeister W. Schmidt (BSC Freiberg) einen sehr guten 2. Platz

belegen (s.a.www.sttv.de) und sich qualifizieren.

Ein weiteres Highlight sind die 12. Uhsmannsdorfer ECHT-OLDI-OPEN

am 7.5.22 im Fuchsbau für alle ab 65 Jahre.

Weitere nationale und internationale Turniere folgen. So haben für die

14. Int.TT-Europameisterschaften in Rimini in Italien, bei denen bis zu

5000 Teilnehmer zugelassen sind, auch einige Ostsachsen gemeldet.

Also - gesund bleiben und weiterhin viel Erfolg!

Dr. Klaus Peter Erkel - Pressewart SV Füchse Uhsmannsdorf e.V.

Herzlichen

Glückwunsch

den Jub ilaren

Rothenburg

04.03. Bernd Triptow 70

07.03. Martina Werner 70

08.03. Elfriede Kleinert 90

12.03. Hans-Jürgen Lüdtke 70

14.03. Ursula Hein 75

15.03. Doris Prestrich 75

16.03. Hannelore Schröter 70

17.03. Manfred Reck 80

19.03. Klaus-Dieter Voigt 70

22.03. Ingeborg Krone 85

Lodenau

06.03. Helgard Schneider 80

Nieder-Neundorf

24.03. Christian Jerzy 75

Geheege

08.03. Thomas Hoffmann 75

Uhsmannsdorf

18.03. Hans-Jürgen Slomian 70

29.03. Richard Kordas 75

Sie wollen nicht, dass Ihr Geburtsdatum im Rothenburger Anzeiger veröffentlicht wird?

Dann teilen Sie uns das bitte telefonisch (035891-77211), schriftlich oder persönlich mit.

Heike Böhm - Bürgermeisterin

TÄTIGSEIN

GESELLIGKEIT

FÜRSORGE

- Am 9.3. um 9.30 ist Vorstandssitzung

- Mitgliederversammlung ist am 25.3. um 17.00 Uhr

Gabriele Koch

Ihre Volkssolidarität e.V. Uhsmannsdorf

MITEINANDER - FÜREINANDER

Freizeitclub „50Plus” Rothenburg

Unsere Rommé & Spielenachmittage im Monat März

finden jeweils dienstags 14.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus statt.

Wir bitten um Einhaltung der aktuellen Corona- und Hygieneregeln.

Ihr Freizeitclub „50Plus" Rothenburg

GEMEINSAM statt EINSAM

Fragen & Kontakt: Stadtverwaltung Rothenburg 035891/772-23

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Neues aus der Kita

„Gummistiefelchen“

Viel zu schnell sind die ersten Wochen des neuen

Jahres vergangen und die ersten Höhepunkte stehen

vor der Tür. Trotz Corona-Pandemie wollen wir

auf die Durchführung unserer Feste und Feiern nicht

verzichten, wenn auch in anderer Form als üblich.

Am 25.02.2022 feierten wir die Vogelhochzeit im Gummistiefelchen.

Gemeinsam mit den Kindern hörten wir Geschichten, sangen Lieder,

schauten Bücher zu diesem Thema an. In den Gruppen wurden viele

bunte Vögelchen, Meisenkringel und ein Vogelhaus gebastelt.

Selbstverständlich durften Braut und Bräutigam nicht fehlen! Mit den

Bastelarbeiten gestalteten wir den Eingangsbereich unserer Kita. Als

Dankeschön gab es leckere kleine Keksvögelchen!

Wir möchten die Gelegenheit heute auch nutzen, um „Danke“ zu sagen.

Danke an alle, die im vergangenen Jahr an die Gummistiefelchenkinder

gedacht haben und durch ihre Spenden für strahlende Kinderaugen

sorgten.

Das Team der Kita „Gummistiefelchen“ Uhsmannsdorf

„Ein Vogel wollte Hochzeit machen …,

fideralala, fideralala, fideralalalala.“

So klang es aus jedem Gruppenraum, denn am

25. Januar haben wir die Vogelhochzeit gefeiert.

Im Vorfeld haben die Kinder Wissenswertes

über Vögel gehört, gesungen, gebastelt, gemalt, gebacken und

die Vögel gefüttert. Die Vorschüler haben sogar selbst Vogelfutter hergestellt.

Kita’s • Vereine

1. Rothenburger SV e.V.

- der Fußball Club in Rothenburg -

Jahreshauptversammlung

Werte Sportfreunde,

hiermit laden wir alle Mitglieder zu der Jahreshauptversammlung 2022

ein. Diese findet am

Dienstag, den 29. März 2022 um 18.00 Uhr

im Saal der Gaststätte „Preußischer Hof“, Rothenburg statt.

Tagesordnung:

1. Verlesen des Rechenschaftsberichtes 2021 (§ 16 (10) SatzRSV)

2. Satzungsänderung/-neufassung

3. Ausblick 2022

4. Allgemeines / Fragen / Diskussionsrunde

Änderungen zur Tagesordnung sind spätestens 8 Tage vor der Jahreshauptversammlung

schriftlich beim Vorstand einzureichen. Um rege

Beteiligung der Mitglieder wird gebeten.

Der Vorstand

Mehr Infos unter: www.rothenburgersv.de

ASV "Vorwärts" Rothenburg e.V.

Informationen zur ASV-Geschäftsstelle

Seit Sommer 2021 befindet sich unsere Geschäftsstelle

in neuen Räumlichkeiten. Die Vereinsanschrift lautet:

ASV "Vorwärts" Rothenburg e.V.

Marktplatz 19, 02929 Rothenburg

Öffnungszeiten:

Montag 15.00 - 16.30 Uhr sowie nach vorheriger Terminabsprache

Wir bitten unsere Mitglieder sowie alle Vereinsinteressierten darum, ihre

Anliegen sowie Terminabsprachen vorrangig per E-Mail an geschaeftsstelle@asv-rothenburg.de

zu richten. Termine können zu den Öffnungszeiten

auch per Telefon (03581/35816) vereinbart werden.

Die Red Hills Country Dancers des ASV

stellen sich vor

Wir, die Red Hills Country Dancers, sind eine Sektion

des ASV „Vorwärts“ Rothenburg e.V und seit

September 2005 dem Line Dance verfallen. Red Hills - Rote Hügel -

bezieht sich auf die frühere Bezeichnung des heutigen Sandbergs von

Kodersdorf (Standort Sägewerk Klausner). Er wurde als Name für unsere

Gruppe gewählt, weil er den mittleren Punkt der Heimatorte unserer

Tänzer darstellte, als wir mit dem Line Dance begonnen haben. Heute

sind viele Tanzbegeisterte aus anderen Orten dazu gekommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind wir ca. 37 Tänzerinnen und Tänzer. Für uns

steht immer der Spaß am Tanzen im Vordergrund. Für viele von uns

bedeutet Line Dance auch eine positive Entspannung zum Berufs- und

Alltagsstress. Zudem werden Beweglichkeit, Denkvermögen und der

Gemeinschaftssinn auf ganz angenehme Art und Weise gefördert.

Wir pflegen Kontakte zu befreundeten Line Dance Gruppen durch

gegenseitige Besuche und Line Dance Partys. Dabei kann man - wie bei

einer großen Familie - immer wieder eine große Herzlichkeit unter allen

Line Dancern feststellen.

Wir möchten den Kindern durch solche Themen und Projekte die Natur

und alles, was darin lebt und wächst nahebringen. Uns ist es wichtig,

dass schon Kinder die Welt bewusst erleben und lernen, achtsam mit ihr

umzugehen.

Es grüßt ganz herzlich

Cornelia Neumann und das Team vom Ev. Kinderhaus „ARCHE“

Wer auch Spaß am Tanzen hat, Geselligkeit sucht und der trostlosen

Zeit nach Corona entfliehen möchte, ist bei uns herzlich willkommen.

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unseren Reihen. Unser

Trainingsdomizil ist die Gaststätte „Gerichtskretscham“ in Ludwigsdorf.

Jeden Donnerstag ab 19.30 Uhr treffen wir uns dort für 2 Stunden zum

gemeinsamen Tanzen.

Bei Interesse meldet Euch bitte bei Uwe Böhme (Tel. 0151 22303615

oder uwe.boehme@red-hills.de).

Der Vorstand


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MGH • Anzeigen

Öffnungszeiten und Angebote im Mehrgenerationenhaus

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 14 bis 19 Uhr

Während der Öffnungszeiten sind Gäste herzlich eingeladen in den

Offenen Treff mit Kaffeestube, zur Zeitungsschau, zu Spiel- und

Aktionsmöglichkeiten für die ganze Familie. Der Computerraum

steht für Ihre Belange zur Verfügung; Kinder und Jugendliche erhalten

Hilfe bei Hausaufgaben oder Bewerbungsschreiben und vieles

mehr…in dieser Zeit können Sie sich auch vertrauensvoll mit Ihren

Fragen an unsere Mitarbeiter*Innen Marika Vetter, Nadine Schröter,

Peggy Dönnicke, Dagmar Götze oder Helen Linde wenden.

Für unsere Kleinsten | donnerstags 9.30-10.30 Uhr

Wir laden jeden Donnerstagvormittag zu unserer Eltern-Kind-

Gruppe zum Austauschen, Singen, Basteln und Krabbeln ein.

- Gerne in Eigeninitiative!

Kreatives Wirken für Kinder! | mittwochs 16.00-17.30 Uhr

Hier wird kreativ gestaltet, gekocht, gespielt und Zirkus gemacht.

„Nähstübchen“ I donnerstags ab 16.00 Uhr

Hier werden in gemütlicher Runde Grundkenntnisse an Nähanfängervermittelt.

„Mediensprechstunde“ I donnerstags nach Bedarf und Anmeldung

Sie haben Fragen zum Umgang mit Smartphone und PC?

- Dann sind sie hier genau richtig!

„Schülernachhilfe“ I immer dienstags und donnerstags

Bei Bedarf meldet euch gerne bei uns im Haus und wir vermitteln

euch zu den Lehrern

„Romme` Club 50+“ I immer wieder dienstags 14.00 Uhr

Hier sind sie eingeladen gemeinsam zu Spielen und Zeit zu verbringen.

„Nachbarschaftshilfe“

Seit dem 01.01.2020 ist das Mehrgenerationenhaus Rothenburg

Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe.

Pflegebedürftige in Sachsen können neben zugelassenen Pflegediensten

oder niedrigschwelligen Anbietern auch sogenannte

Nachbarschaftshelfer einsetzen. Dafür muss allerdings ein Anspruch

auf zusätzliche Betreuungsleistungen bestehen. Diese Nachbarn

oder engagierten Helfer müssen aber eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer

von ihrer Pflegekasse haben.

Wie das funktioniert, können Sie ab jetzt gerne bei uns im Haus

erfragen!

Wir sind zu finden auf dem: Schlossplatz 2 in Rothenburg

(unterhalb der evang. Kirche, zweiter Parkplatz, rotes Gebäude)

Ansprechpartner*in: Marika Vetter, Nadine Schröter, Peggy Dönnicke und Helen Linde

Post an: Muḧlgasse 10 in 02929 Rothenburg

Telefon: 035891 - 72 37

Mail to: mehrgenerationenhaus-rbg@diakonie-st-martin.de


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Gemeindeverwaltung Hähnichen

Aus aktuellem Anlass und um Infektionsketten zu verhindern, bleibt

die Gemeindeverwaltung für den Besucherverkehr bis auf weiteres

geschlossen!

Absprachen können schriftlich, telefonisch oder in einem persönlichen

Gespräch erfolgen. Den Termin für ein persönliches Gespräch

bitten wir vorher unter Telefon 035894/30415 oder 0171/1219644

(Tel. Bürgermeister) zu vereinbaren!

Das Gebäude darf nur von Personen betreten werden, welche keine

Symptome haben, die auf Covid 19 hindeuten. Ein Mindestabstand

von 1,50 Metern ist immer einzuhalten. Bitte die Husten- und Niesetikette

stets beachten! Beim Betreten der Gemeindeverwaltung ist

eine Mund-Nase-Bedeckung unbedingt erforderlich!

Prof. Dr. M. Zscheile - Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderates

Gemeinderat 01.03.2022 19.00 Uhr

Hauptausschuss 15.03.2022 18.00 Uhr

Technischer Ausschuss 15.03.2022 19.00 Uhr

Die Tagesordnung wird eine Woche im Voraus durch die Aushänge

in den Ortschaften bekannt gegeben.

Beschlüsse

aus der Sitzung des Gemeinderates vom 08.02.2022 (Öffentlicher Teil)

01/22 Entscheidung über die Annahme der Geldspende i. H. v. 397,81 € von

Herrn Matthias Hirt aus Spree für die KITA Hähnichen

02/22 Entscheidung über die Annahme von Spenden - Sammelverfahren I/2021

03/22 Entscheidung über die Annahme einer Geldspende i. H. v. 200,00 € von

der Jagdgenossenschaft Quolsdorf für die KITA Hähnichen

04/22 Entscheidung über die Annahme einer Geldspende i. H. v. 150,00 € von

Herrn Reiner Mießner aus Trebus für die Jugendfeuerwehr

05/22 Entscheidung über die Annahme einer Geldspende i. H. v. 500,00 € von

der NYLA-Baugesellschaft mbH Niesky für die Jugendfeuerwehr

06/22 Entscheidung über die Annahme einer Geldspende i. H. v. 100,00 € von

der HRL Stahl- und Metallbau GmbH Rothenburg für die Jugendfeuerwehr

Öffentliche Bekanntmachung

Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt

Aufgrund der Vorschriften aus § 12 (1) der Hundesteuersatzung der

Gemeinde Hähnichen vom 06.05.2009 i. V. m. § 4 der Sächsischen

Gemeindeordnung (SächsGO) vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62),

zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 16.12.2020 (SächsGVBl.

S. 722) und dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S.

116) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom

05.04.2019 macht die Stadt Rothenburg, im Auftrag der Gemeinde

Hähnichen, folgendes bekannt.

Für diejenigen Schuldner der Hundesteuer, die im Kalenderjahr

2022 die gleiche Hundesteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten

haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden

Bescheid erhalten haben, wird die Hundesteuer hiermit

durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen

Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn

ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen

wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats

nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch

eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift

bei der Stadtverwaltung Rothenburg, Kämmerei, Marktplatz 1,

02929 Rothenburg einzulegen.

Rothenburg, den 03.02.2022

Marlen Kolodziej -

Fachbereichsleiterin Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.

Amtsteil Gemeinde Hähnichen

Öffentliche Bekanntmachung

Grundsteuer für land-und forstwirtschaftliches Vermögen sowie

für das Grundvermögen durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt!

Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes

vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom

16.07.2021 (BGBl. I. S.2931) i. V. m. § 7 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes

(SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 116) zuletzt geändert

durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 05.04.2019 (SächsGVBl.

S. 245) macht die Stadt Rothenburg, im Auftrag der Gemeinde

Hähnichen, folgendes bekannt:

Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2022

die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2021 zu entrichten

haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden

Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer für das landund

forstwirtschaftliche Vermögen sowie die Grundsteuer für das

Grundvermögen (bebaute- und unbebaute Grundstücke) hiermit

durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung

die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen

an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats

nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch

eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift

bei der Stadtverwaltung Rothenburg, Steueramt, Marktplatz 1,

02929 Rothenburg einzulegen.

Rothenburg, den 03.02.2022

Marlen Kolodziej -

Fachbereichsleiterin Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.

Freiwillige Feuerwehren

Freiwillige Feuerwehr Hähnichen

Am Freitag, den 11.03., um 18.00 Uhr findet die nächste Versammlung

statt. Thema: Einweisung Hochwasserkarten/Alarmpläne

In der Milchviehanlage in Hähnichen findet am Freitag, den

25.03.22 um 18.00 Uhr ein operativ-taktisches Studium statt.

Freiwillige Feuerwehr Quolsdorf

Die nächsten Termine:

- Dienstversammlung: Freitag, den 04.03. um 18.30 Uhr zum

Thema „Löschmittel, Löschtechnik und Anwendung“

- Ausbildung: Samstag, den 05.03. um 16.00 Uhr zum Thema

„Löschmittel und Anwendung“

- Technischer Dienst LF8/6 - Dienstag, den 08.03. um 18.00 Uhr

Freiwillige Feuerwehr Trebus

Am Freitag, den 25.03., findet um 19.00 Uhr die nächste Ausbildung

statt. Thema: Funkausbildung, Gerätetraining

Gemeindeübergreifende Ausbildung:

Am Donnerstag, den 10.03. findet um 19.30 Uhr eine Führungsweiterbildung

für alle Gruppen- und Zugführer der Gemeinde

Hähnichen im Gerätehaus der Ortswehr Hähnichen statt.

In der Atemschutzübungsanlage im FTZ Niesky findet am Freitag,

den 25.03. um 17.30 Uhr die jährliche Belastungsübung für alle

Atemschutzgeräteträger der Gemeinde Hähnichen statt.

Jugendfeuerwehr Trebus-Quolsdorf

Die Bekanntgabe der Ausbildungstermine erfolgt über die

WhatsApp-Gruppe.

Bei allen Veranstaltungen ist die Einhaltung der 3-G-Regel dringend

zu beachten!

Die Wehrleitungen

Anzeigenannahme unter:

anzeiger@werbungpaul.de


Info’s Gemeinde Hähnichen

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HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Jubilare des Monats

Quolsdorf

09.03. Hartmut Pohl 75

Sie wollen nicht, dass Ihr Geburtsdatum im Rothenburger Anzeiger

veröffentlicht wird? Dann teilen Sie uns das bitte telefonisch

(035891-77211), schriftlich oder persönlich mit.

Prof. Dr. M. Zscheile - Bürgermeister

Seniorentreff in Hähnichen

Wegen Corona müssen wir unseren Seniorentreff weiter ausfallen

lassen, da wir die Abstandsregeln aufgrund der Räumlichkeit nicht

einhalten können. Wir geben Bescheid, wann es wieder weitergeht.

- Bleiben Sie alle schön gesund!

Mit freundlichen Grüßen - Ihre Marlen Moróz & Helferinnen

Seniorentreff in Quolsdorf

Hallo, liebe Seniorinnen und Senioren,

leider haben wir uns bisher noch nicht treffen können.

Für den Monat März 2022 können wir noch keine Aussage machen.

Wann es wieder losgeht, geben wir jedem von Euch persönlich

bekannt.

Bis dahin bleibt alle schön gesund und seid herzlich gegrüßt!

Eure Manuela Biele & Team

Mitteilungen der Kirchengemeinde Hähnichen

Monatsspruch März:

Hört nicht auf, zu beten und zu flehen! Betet jederzeit im Geist;

seid wachsam, harrt aus und bittet für alle Heiligen. (Eph 6,18)

Alle nachfolgenden Termine sind unter Vorbehalt zu betrachten.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen in den Aushängen

an der Kirche in Hähnichen und der Kapelle in Spree!

Achtung! "Wir laden an dieser Stelle ALLE unsere Gemeindeglieder herzlich zu unseren

Gottesdiensten in die Kirchen unseres Pfarrsprengels ein, unabhängig vom jeweiligen

Status. Zur Einhaltung der 3G-Regelung, und um jedem die Teilnahme am

Gottesdienst zu ermöglichen, führen wir für Ungeimpfte am Einlass ganz unkompliziert

Schnelltests durch. Seien Sie in diesem Fall rechtzeitig vorher da. Wir vertrauen

darauf, dass Gottes Wort und sein Segen uns verbinden und stärken. Wir heißen Sie

herzlich willkommen!“

Gottesdienste:

06.03. - Invocavit

Daubitz 10.00 Uhr Weltgebetstagsprengelgottesdienst Pfn. K. Ende

10.03. - Passionsandacht

Hähnichen 18.00 Uhr Gottesdienst

Pfr. U. Schwäbe

13.03. - Reminiscere

Hähnichen 09.00 Uhr Gottesdienst

Pfn. B. Lampe

Rietschen 10.30 Uhr Gottesdienst

Pfn. B. Lampe

17.03. - Passionsandacht

Daubitz 18.00 Uhr Passionsandacht Lektor L. Bienst

20.03. - Okuli

Daubitz 09.00 Uhr Gottesdienst Pfr. U. Schwäbe

Kosel 10.30 Uhr Gottesdienst Pfr. U. Schwäbe

24.03. - Passionsandacht

Spree 18.00 Uhr Passionsandacht Pfn. K. Ende

27.03. - Laetare

Hähnichen 09.00 Uhr Gottesdienst

Pfn. K. Ende

Rietschen 10.30 Uhr Gottesdienst

Pfn. K. Ende

31.03. - Passionsandacht

Kosel 18.00 Uhr Passionsandacht Lektorin K. Häder

Gemeindeinformationen:

Achtung! Gern geben wir bekannt, dass wir in unserer Kirchengemeinde wieder

den Christenlehreunterricht anbieten möchten. Bei Interesse schreiben Sie bitte eine

e-Mail an: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de

Herzliche Einladung zum Weltgebetstag 2022!

Am ersten Freitag im März, am 04.03.2022, findet der jährliche Weltgebetstag statt.

Einmal rund um den Globus wird speziell für ein Land mit seinen Nöten gebetet. In

diesem Jahr richtet sich unsere Aufmerksamkeit auf England, Wales und Nordirland.

Da wir auch in diesem Jahr nicht am Freitagabend

zusammenkommen, feiern wir den Gottesdienst am

Sonntag, den 06.03. um 10.00 Uhr in Daubitz.

Wer gern spenden möchte, kann dies unter

www.weltgebetstag.de tun oder diesen QR-Code nutzen.

Herzlichen Dank für alle Gaben!

Gottesdienstinformationen:

Liebe Gemeindeglieder, auch in diesem Jahr begleiten wir die Passionszeit mit

zusätzlichen Wochenandachten. Jeden Donnerstag um 18:00 Uhr an einer unserer

Predigtstätten (ersichtlich im Gottesdienstplan). Sie sind herzlich eingeladen und

willkommen!

Kreise:

Die Junge Gemeinde trifft sich am 03. und 24. März immer von 18.30-20.30 Uhr in

Rietschen. Herzliche Einladung an alle Konfirmierten bis zum 20. Lebensjahr.

Gemeindekirchenrat:

Die nächste GKR-Sitzung findet am 02. März 2022 um 19.30 Uhr im Gemeinderaum

in Hähnichen statt.

Evangelische Kirchengemeinde Hähnichen:

Am Schöps 2, 02923 Hähnichen • Telefon + Fax: 035894 - 30 407

E-Mail: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de

Pfarrerin Katharina Ende: 01577 - 18 41 806 (außer Montag)

katharina.ende@gemeinsam.ekbo.de

Pfarrer Ulf Schwäbe: 035892 - 32 23 (außer Samstag)

evang-kirche-horka@online.de

Zentralbüro Daubitz, Schmiedegasse 13, Tel.: 035772 - 40 650

Kirche-Daubitz@onlinehome.de

Bankverbindung: Ev. Kirchgemeinde Hähnichen

IBAN: DE 72 8559 1000 4518 1746 01 BIC: GENODEF1GR1

Büroöffnungszeiten:

Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr in Hähnichen

Mittwoch: 17.00 bis 18.00 Uhr in Daubitz, Schmiedegasse 13 (Sprengelbüro)

Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr in Daubitz,

Jagdgenossenschaft Trebus

Einladung der Jagdgenossenschaft Trebus

zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 25.03.2022, um

19.00 Uhr, in der ehemaligen Schule Trebus.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Bericht der Jagdvorsteherin

2. Bericht des Jagdpächters

3. Kassenbericht, Revisionskommission

4. Entlastung des Vorstandes

5. Beschluss zum Antrag des Jagdpächters auf Herabsetzung bzw.

Minderung der Jagdpacht für das Jagdjahr 2022/2023

6. Beschluss zum Haushaltsplan 2022/2023

7. Beschluss Unterschriftsberechtigungen

8. Sonstiges

Auf Grund der Corona-Pandemie bitten wir die 3-G Regel für

Teilnehmer (geimpft, genesen, getestet-->nicht älter als 24

Stunden!) zu beachten und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Sollten Sie aus oben genanntem Grunde an der Vollversammlung

nicht persönlich teilnehmen wollen oder können, besteht die

Möglichkeit, sich mittels einer Vollmacht vertreten zu lassen.

K. Hilger - Jagdvorsteherin

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Orthopädisches Zentrum

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__________ANgeDACHT___________

Am 2. März beginnt die Passions- und Fastenzeit. Ich weiß von einigen Freunden,

die jedes Jahr versuchen, diese Zeit sehr bewusst zu gestalten. Es ist eine gute

Möglichkeit, gerade in unserer schnellen und lauten und aufgeregten Zeit, das

Leben zu vereinfachen und Wesentlichem Raum zu geben.

7 Wochen anders leben, das heißt, 7 Wochen mal etwas ausprobieren. In der

Fastenaktion von „Andere Zeiten“ heißt es in diesem Jahr: 7 Wochen üben. Etwas

Neues einüben oder etwas Verlorenes wiederentdecken … Wie wäre es mit

Beten? z.B. morgens nicht ohne ein Gebet, nicht ohne einen Gedanken an meinen

Schöpfer aus dem Haus gehen. Ich möchte doch, dass ER mich beschützt, mir Kraft

gibt und meine Arbeit gelingen lässt …

oder, wenn ich mich über etwas oder jemand sehr aufrege, innerlich einen Punkt

setzen, zwei Schritt zurück gehen und für den anderen beten … und auch für

mich, damit ich einen neuen Blick bekomme…. aber das muss ich noch üben …

Aus dem Ärger, der Sorge ein Gebet machen. „Lieber Hände falten als Sorgenfalten“

-so steht es auf einem Kalenderblatt über meinem Schreibtisch. Das verändert….

Gottesdienste

Evangelische

Kirchengemeinde

März

Weltgebetstag - am Samstag 05.03.2022

Stadtkirche 18.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Team

Gebetstagsordnung der Frauen aus England, Wales und Nordirland

Invokavit 06.03.2022

Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst mit Taufgedächtnis Pfn. Lampe

Reminiscere 13.03.2022

Martinshof 10.00 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz

Lodenau 08.45 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz

Okuli 20.03.2022

Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Vikar Röder

Martinshof 10.00 Uhr Gottesdienst Pfn. Lampe

Uhsmsdf. 08.45 Uhr Gottesdienst Pfr. Schmidt

Lätare 27.03.2022

Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Pfr. Schmidt

Judika 03.04.2022

Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz

Wer nicht selbst zum sonntäglichen Gottesdienst kommen kann, meldet sich im Kirchenbüro.

Wir holen Sie dann ab.

Gemeindekreise

Junge Gemeinde Donnerstag 18.00 Uhr

Posaunenchor Mittwoch 18.30 Uhr

Bibelgesprächskreis Dienstag 16.00 Uhr am 01.+15.03.

Christenlehre 2021/22

Montag Rothenburg 14.00 - 14.45 Uhr 3. Klasse

Rothenburg

15.00 - 15.45 Uhr 4. Klasse

Rothenburg

17.00 - 17.45 Uhr 6. Klasse

Mittwoch Rothenburg 13.00 - 13.45 Uhr 1. Klasse

Rothenburg

14.00 - 14.45 Uhr 2. Klasse

Rothenburg

15.00 - 15.45 Uhr 5. Klasse

Verstorben

20.01.22 Heinz Dutschke Rothenburg 90 Jahre

22.01.22 Kasper Inge geb. Walter Lodenau 85 Jahre

30.01.22 Gerald Jaeschke Rothenburg 59 Jahre

Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg

Dem Menschen, mit dem ich gerade telefoniert habe, ein Gebet hinterherschicken.

Und: Wer danken kann, für den bekommt die Welt ein anderes Gesicht. …

Am 5. März wollen wir den Weltgebetstag feiern… Anteil nehmen und für die

Geschwister in der Ferne beten…

Mir liegt noch vieles auf der Seele: Der gesellschaftliche Frieden in unserem Land +

Der Frieden in OstEuropa + Der Frieden in Israel - Palästina. Ich war gerade 10 Tage

in Jerusalem und bin noch ganz bewegt von den Erlebnissen und Begegnungen

und AHA-Momenten. Ist es nicht die Möglichkeit und der Auftrag der Gottgläubigen

der verschiedenen Konfessionen und Religionen, Gott zu bitten, unsere

Schritte auf den Weg des Friedens zu lenken?

Hört nicht auf, zu beten und zu flehen! Betet jederzeit im Geist; seid wachsam,

harrt aus und bittet für alle Heiligen. (Epheser 6,18) So fordert uns der

Monatsspruch für März auf. Das möchte ich üben. Machen Sie mit?

__Öffnungszeiten des Kirchenbüros

Dienstag

9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Donnerstag

9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

Tel. 035891 - 40 273 • E-Mail: ekgm.rothenburg@gmx.de

www.ev-kirche-rothenburg-ol.de

Sprechzeiten Pfr. Schmidt - Mobiltelefon: 0174 - 94 38 806 n.V.

Bankverbindung der Kirchengemeinde:

IBAN: DE77 8505 0100 0050 0017 36

BIC: WELADED1GRL

__Weltgebetstag 2022

In diesem Jahr erzählen Frauen

aus England, Wales und Nordirland

über ihr Land, seine

Schönheiten und über ihre Sorgen

und Nöte.

„Zukunftsplan: HOFFNUNG“

So haben sie diesen weltweiten Gottesdienst überschrieben.

Wir laden in die Rothenburger Winterkirche ein

Viele Grüße Ihre Pastorin Brigitte Lampe

Die Friedhofsverwaltung wird vom Kirchenbüro aus bearbeitet. Wir

sind von Montag bis Freitag für Sie da unter Telefon 035891 - 40 273

mit Anrufbeantworter.

__Auf dem Weg zum Osterfest –

Passionsandachten

Mit dem Glockenläuten um 18.00 Uhr starten am 02. März immer mittwochs die

Passionsandachten, Bewusst einen Leidensweg begleiten, als Vorbereitung auf die

Freude am Ende dieses Weges, ist die Intention der sechs Andachten in den

Wochen vor Ostern.

Die Konfirmandinnen und Konfirmanden nehmen uns mit Bildern und Gedanken

des „Ökumenischen Jugendkreuzweges“ mit auf die Entdeckungstour zur alles verändernden

Botschaft des Osterfestes.

Ab 2. März 2022 immer mittwochs um 18:00 Uhr im Gemeindesaal.

am SAMSTAG, 5. März, 18.00 Uhr, zum Weltgebetstag.

Wir singen, beten, hören in der weltweiten Verbundenheit

mit Christinnen in über 150 Ländern.

Der Gottesdienst wird musikalisch von der Band „Folx“ gestaltet.

Dazu gibt es wieder Bilder und Berichte, vielleicht ein Quiz.

Und natürlich ein paar Kostproben.

Alles coronakonform und bitte 3 G

Am 6. März um 10.00 Uhr ist Familiengottesdienst.

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__Ausblick

Der Nahe Osten ruft - Eine Reise durch Israel und Jordanien

Nachdem wir die Planung für unsere Reise in den Nahen Osten im letzten Jahr leider

aufgeben mussten, starten wir nun in diesem Jahr einen neuen Versuch.

Kommen Sie mit auf eine besondere Gemeindereise. Mit versierten Ortskundigen

erleben wir Kultur, Land und Leute in Israel und Jordanien.

Unsere Reise steht allen Interessierten offen und führt von Israel nach Jordanien.

Ein detaillierter Reiseplan mit Orten und Zeiten liegt im Kirchenbüro vor.

Genauere Informationen erhalten Sie im Kirchenbüro und bei Pfr. Schmidt:

• pfr.daniel.schmidt@gmx.de • Mobil: 01749438806 • Büro: 035891 40273

Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg

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anzeiger@werbungpaul.de


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Anzeigenannahme:

15.03.2022 von 10 bis 12 Uhr

im Autohaus Haake


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Brennholz zu verkaufen!

• Stammholz zum Preis von 25,- €/rm

• sowie Äste zum Preis von 10,- €/rm

Bei Interesse bitte melden in der

Gemeindeverwaltung Hähnichen unter:

Tel.: 035894 - 30 415

Veranstaltungen

auf einen Blick

19.03. 09.00 Modesamstag, Mode und mehr St. Seidler

21.03. 10.30 Blutspende, HS Polizei

26.03. 14.00 Oster-Aktionstag, RA Lehmann

Detaillierte Informationen in den einzelnen Beiträgen dieser Ausgabe - coronabedingte

Änderungen vorbehalten.

Halten Sie die Coronasicherheitsmaßnahmen ein!

Halten Sie den Redaktionsschluss ein!


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