Vivit_2022_Ausgabe-1
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RATGEBER
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Foto: privat
Angehörigen Geschäfte macht, muss das immer
schriftlich vereinbart und wie unter fremden
Dritten durchgeführt werden“, so Mörk.
Ein schriftlicher Mietvertrag und eine jährliche
schriftliche Nebenkostenabrechnung sind also
nötig. Mietzahlungen, Nachzahlungen und Gutschriften
müssen über Bankkonten erfolgen.
Peter Mörk rät da zu größter Sorgfalt. „Das
Problem ist, wenn man das nicht richtig macht,
dann verfolgt einen das Problem über mehrere
Jahre hinweg. Wenn jemand zum Beispiel im
Jahr 2021 an seine Tochter vermietet, gibt er seine
Steuerklärung irgendwann in 2022 ab. Das
Mietverhältnis läuft derweil weiter. Wenn dann
Ende des Jahres 2022 das Finanzamt etwas nicht
anerkennt, dann ist klar, dass dies auch gleich
noch für 2022 gilt. Denn das Jahr ist dann ja fast
um und man kann nichts mehr korrigieren.“
Sonderfall unterhaltsberechtigte Kinder
Bei unterhaltsberechtigten Kindern geht der
Steuervorteil auch dann nicht verloren, wenn
an das Kind Unterhalt bezahlt wird und das
Kind im Gegenzug Miete für eine überlassene
Wohnung bezahlt. Auch dabei ist es ratsam, mit
dem Kind einen Mietvertrag abzuschließen und
die Unterhaltszahlung zu dokumentieren. Das
Kind sollte dann immer den vollen Mietpreis
überweisen, die Eltern überweisen im Gegenzug
ihrem Kind den Unterhalt. „Das ist dann aber
schon steueroptimierend in der ganz heißen Variante“,
so das Urteil von Peter Mörk. „Da muss
man dann wirklich aufpassen, denn mit solchen
Konstruktionen weckt man unter Umständen
das Ungemach der Finanzverwaltung.“ Hier unter
Umständen wegen eines relativ geringen Betrags
einen Rechtsstreit zu riskieren und eventuell
durch die Instanzen zu gehen, sei immer
„eine grenzwertige Sache“.
(anc)
Peter Mörk
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
im Team von Haus & Grund
Ludwigsburg sowie Alleininhaber
der M & K Treuhand GmbH & Co. KG
in Ludwigsburg (mk-treuhand.de).
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