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Vivit_2022_Ausgabe-1

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RATGEBER

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Foto: privat

Angehörigen Geschäfte macht, muss das immer

schriftlich vereinbart und wie unter fremden

Dritten durchgeführt werden“, so Mörk.

Ein schriftlicher Mietvertrag und eine jährliche

schriftliche Nebenkostenabrechnung sind also

nötig. Mietzahlungen, Nachzahlungen und Gutschriften

müssen über Bankkonten erfolgen.

Peter Mörk rät da zu größter Sorgfalt. „Das

Problem ist, wenn man das nicht richtig macht,

dann verfolgt einen das Problem über mehrere

Jahre hinweg. Wenn jemand zum Beispiel im

Jahr 2021 an seine Tochter vermietet, gibt er seine

Steuerklärung irgendwann in 2022 ab. Das

Mietverhältnis läuft derweil weiter. Wenn dann

Ende des Jahres 2022 das Finanzamt etwas nicht

anerkennt, dann ist klar, dass dies auch gleich

noch für 2022 gilt. Denn das Jahr ist dann ja fast

um und man kann nichts mehr korrigieren.“

Sonderfall unterhaltsberechtigte Kinder

Bei unterhaltsberechtigten Kindern geht der

Steuervorteil auch dann nicht verloren, wenn

an das Kind Unterhalt bezahlt wird und das

Kind im Gegenzug Miete für eine überlassene

Wohnung bezahlt. Auch dabei ist es ratsam, mit

dem Kind einen Mietvertrag abzuschließen und

die Unterhaltszahlung zu dokumentieren. Das

Kind sollte dann immer den vollen Mietpreis

überweisen, die Eltern überweisen im Gegenzug

ihrem Kind den Unterhalt. „Das ist dann aber

schon steueroptimierend in der ganz heißen Variante“,

so das Urteil von Peter Mörk. „Da muss

man dann wirklich aufpassen, denn mit solchen

Konstruktionen weckt man unter Umständen

das Ungemach der Finanzverwaltung.“ Hier unter

Umständen wegen eines relativ geringen Betrags

einen Rechtsstreit zu riskieren und eventuell

durch die Instanzen zu gehen, sei immer

„eine grenzwertige Sache“.

(anc)

Peter Mörk

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

im Team von Haus & Grund

Ludwigsburg sowie Alleininhaber

der M & K Treuhand GmbH & Co. KG

in Ludwigsburg (mk-treuhand.de).

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