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Produkte<br />
Achtung: Landesangaben bei<br />
Grenzübertritt seit 02.02.<strong>2022</strong><br />
Seit 02. Februar <strong>2022</strong> sind Fahrende auch dazu verpflichtet, das<br />
entsprechende Land nach Überqueren einer Grenze eines Mitgliedstaats<br />
einzugeben. Diese Landesangabe hat am ersten möglichen<br />
Haltepunkt<br />
an oder<br />
nach der Grenze<br />
zu erfolgen.<br />
Wird die Grenze<br />
mit dem Schiff<br />
oder der Bahn<br />
überquert,<br />
so<br />
muss das Symbol<br />
des Landes im Ankunftsbahnhof oder -hafen erfolgen. Bereits<br />
seit 21. August 2020 besteht die Verpflichtung, die Landesangaben<br />
bei analogem Fahrtenschreiber handschriftlich auf der Tachoscheibe<br />
durchzuführen.<br />
Funktionsstörung:<br />
Tritt im laufenden Fahrbetrieb eine Störung am digitalen Kontrollgerät<br />
auf, ist diese, sobald die Umstände dies gestatten,<br />
durch eine autorisierte Werkstatt zu beheben. Sollte eine Rückkehr<br />
zum Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eintritt<br />
des Problems nicht möglich sein, ist unterwegs eine autorisierte<br />
Werkstatt aufzusuchen. Während der Störung dokumentieren<br />
Fahrende alle Angaben auf der Rückseite des Druckerpapiers mittels<br />
abgedrucktem „Tageskontrollblatt“. Diese Dokumentationen<br />
sind von den Fahrenden zu personalisieren.<br />
Mietfahrzeuge:<br />
Der Mietende stellt sicher, dass bei Fahrzeugübernahme<br />
die Anmeldung des Unternehmens per Unternehmenskarte<br />
erfolgt. Das Fahrzeug ist während des Mietzeitraums<br />
regelmäßig auszulesen. Am Ende des Mietzeitraums<br />
muss das Fahrzeug ausgelesen und abgemeldet werden.<br />
Ist dies in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich, muss der<br />
Mietzeitraumbeginn und das Mietzeitraumende durch einen Tagesausdruck<br />
fixiert werden. Diese Ausdrucke sind im Unternehmen<br />
ein Jahr zu archivieren. Der Mietende kann anhand der Ausdrucke<br />
einen Download von Vermietenden verlangen.<br />
Unterweisungspflicht:<br />
Unternehmen sind laut EU Verordnung 2014/165 Art. 33 dazu<br />
verpflichtet das Fahrpersonal zu unterweisen. Hier der Wortlaut:<br />
„Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen,<br />
dass das Fahrpersonal hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens<br />
des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen<br />
wird, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist;<br />
es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen,<br />
dass das Fahrpersonal den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwendet,<br />
und gibt seinem Fahrpersonal keinerlei direkte oder indirekte<br />
Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers<br />
anregen könnten.“ (SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr<br />
eG. )<br />
Umfangreiche und vollwertige<br />
interaktive Web-Applikation<br />
TachoByte GmbH ist ein langjähriges internationales Unternehmen,<br />
welches sich auf die Entwicklung von innovativen<br />
und preisgünstigen Fahrzeugtelematik-Systemen für das automatische<br />
Auslesen von digitalen Tachographen spezialisiert hat.<br />
Größter Beliebtheit erfreut sich das Tb40 GPS-Modul mit Automatik-Auslese-Funktion.<br />
TachoByte bietet nicht nur das weitreichende<br />
Auslesen, Analysieren und Archivieren der Tachodaten in<br />
einer umfangreichen und vollwertigen interaktiven Web-Applikation<br />
an, sondern zusätzlich noch eine GPS Fahrzeugortung. Des<br />
weiteren können Sensoren für spezifische Fahrzeugdaten und vorhandene<br />
Temperaturen installiert werden, um das Fahrgeschehen<br />
bestens zu überwachen. Die gesammelten Daten werden nach<br />
der automatischen Auslesung direkt in der Cloud von TachoByte<br />
gespeichert und dem Kunden jederzeit online zur Verfügung gestellt.<br />
Durch die kompakte Vielfalt an Funktionen innerhalb des<br />
Systems wird den Kunden ein flüssiges und gesetzeskonformes<br />
Flottenmanagement ermöglicht, um Strafen, gemäß dem Bußgeldkatalog<br />
von bis zu 1500€, zu vermeiden. TachoByte fokussiert<br />
sich auf die kleinen und selbständigen Unternehmen, welche<br />
nach einer kompakten und preiswerten Komplettlösung im<br />
Bereich<br />
Flottenmanagement<br />
suchen.<br />
Dies ermöglicht es<br />
dem Unternehmen,<br />
sich in diesem Gebiet<br />
preislich und praktisch<br />
von der Konkurrenz<br />
abzuheben<br />
und den Kunden die<br />
volle Bandbreite zu<br />
bieten. Systemanforderung ist eine ausreichende Internetverbindung,<br />
um das Portal von TachoByte zu öffnen. Das System wird<br />
in Deutsch, Englisch und Holländisch angeboten. Die einmalige<br />
Installation des TB40 Models kostet 199 Euro pro Fahrzeug. Die<br />
monatlichen Kosten betragen im Basis Paket für das Fernauslesen<br />
9,95 Euro pro Fahrzeug/pro Monat und im Pro Paket 12,95 Euro<br />
für das Fernauslesen + Ortung. (cb)<br />
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