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TLN 04/2022

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Produkte<br />

Achtung: Landesangaben bei<br />

Grenzübertritt seit 02.02.<strong>2022</strong><br />

Seit 02. Februar <strong>2022</strong> sind Fahrende auch dazu verpflichtet, das<br />

entsprechende Land nach Überqueren einer Grenze eines Mitgliedstaats<br />

einzugeben. Diese Landesangabe hat am ersten möglichen<br />

Haltepunkt<br />

an oder<br />

nach der Grenze<br />

zu erfolgen.<br />

Wird die Grenze<br />

mit dem Schiff<br />

oder der Bahn<br />

überquert,<br />

so<br />

muss das Symbol<br />

des Landes im Ankunftsbahnhof oder -hafen erfolgen. Bereits<br />

seit 21. August 2020 besteht die Verpflichtung, die Landesangaben<br />

bei analogem Fahrtenschreiber handschriftlich auf der Tachoscheibe<br />

durchzuführen.<br />

Funktionsstörung:<br />

Tritt im laufenden Fahrbetrieb eine Störung am digitalen Kontrollgerät<br />

auf, ist diese, sobald die Umstände dies gestatten,<br />

durch eine autorisierte Werkstatt zu beheben. Sollte eine Rückkehr<br />

zum Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eintritt<br />

des Problems nicht möglich sein, ist unterwegs eine autorisierte<br />

Werkstatt aufzusuchen. Während der Störung dokumentieren<br />

Fahrende alle Angaben auf der Rückseite des Druckerpapiers mittels<br />

abgedrucktem „Tageskontrollblatt“. Diese Dokumentationen<br />

sind von den Fahrenden zu personalisieren.<br />

Mietfahrzeuge:<br />

Der Mietende stellt sicher, dass bei Fahrzeugübernahme<br />

die Anmeldung des Unternehmens per Unternehmenskarte<br />

erfolgt. Das Fahrzeug ist während des Mietzeitraums<br />

regelmäßig auszulesen. Am Ende des Mietzeitraums<br />

muss das Fahrzeug ausgelesen und abgemeldet werden.<br />

Ist dies in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich, muss der<br />

Mietzeitraumbeginn und das Mietzeitraumende durch einen Tagesausdruck<br />

fixiert werden. Diese Ausdrucke sind im Unternehmen<br />

ein Jahr zu archivieren. Der Mietende kann anhand der Ausdrucke<br />

einen Download von Vermietenden verlangen.<br />

Unterweisungspflicht:<br />

Unternehmen sind laut EU Verordnung 2014/165 Art. 33 dazu<br />

verpflichtet das Fahrpersonal zu unterweisen. Hier der Wortlaut:<br />

„Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen,<br />

dass das Fahrpersonal hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens<br />

des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen<br />

wird, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist;<br />

es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen,<br />

dass das Fahrpersonal den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwendet,<br />

und gibt seinem Fahrpersonal keinerlei direkte oder indirekte<br />

Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers<br />

anregen könnten.“ (SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr<br />

eG. )<br />

Umfangreiche und vollwertige<br />

interaktive Web-Applikation<br />

TachoByte GmbH ist ein langjähriges internationales Unternehmen,<br />

welches sich auf die Entwicklung von innovativen<br />

und preisgünstigen Fahrzeugtelematik-Systemen für das automatische<br />

Auslesen von digitalen Tachographen spezialisiert hat.<br />

Größter Beliebtheit erfreut sich das Tb40 GPS-Modul mit Automatik-Auslese-Funktion.<br />

TachoByte bietet nicht nur das weitreichende<br />

Auslesen, Analysieren und Archivieren der Tachodaten in<br />

einer umfangreichen und vollwertigen interaktiven Web-Applikation<br />

an, sondern zusätzlich noch eine GPS Fahrzeugortung. Des<br />

weiteren können Sensoren für spezifische Fahrzeugdaten und vorhandene<br />

Temperaturen installiert werden, um das Fahrgeschehen<br />

bestens zu überwachen. Die gesammelten Daten werden nach<br />

der automatischen Auslesung direkt in der Cloud von TachoByte<br />

gespeichert und dem Kunden jederzeit online zur Verfügung gestellt.<br />

Durch die kompakte Vielfalt an Funktionen innerhalb des<br />

Systems wird den Kunden ein flüssiges und gesetzeskonformes<br />

Flottenmanagement ermöglicht, um Strafen, gemäß dem Bußgeldkatalog<br />

von bis zu 1500€, zu vermeiden. TachoByte fokussiert<br />

sich auf die kleinen und selbständigen Unternehmen, welche<br />

nach einer kompakten und preiswerten Komplettlösung im<br />

Bereich<br />

Flottenmanagement<br />

suchen.<br />

Dies ermöglicht es<br />

dem Unternehmen,<br />

sich in diesem Gebiet<br />

preislich und praktisch<br />

von der Konkurrenz<br />

abzuheben<br />

und den Kunden die<br />

volle Bandbreite zu<br />

bieten. Systemanforderung ist eine ausreichende Internetverbindung,<br />

um das Portal von TachoByte zu öffnen. Das System wird<br />

in Deutsch, Englisch und Holländisch angeboten. Die einmalige<br />

Installation des TB40 Models kostet 199 Euro pro Fahrzeug. Die<br />

monatlichen Kosten betragen im Basis Paket für das Fernauslesen<br />

9,95 Euro pro Fahrzeug/pro Monat und im Pro Paket 12,95 Euro<br />

für das Fernauslesen + Ortung. (cb)<br />

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