Verbandsgemeinde Freinsheim
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Seite 9 Donnerstag, den 19. Juli 2012 <strong>Freinsheim</strong><br />
samt 60 Kilometern zurückgelegt. Die Wanderung führt von Erfenstein<br />
(Anfahrt in privaten Fahrgemeinschaften) nach Hofstätten und nach dortiger<br />
Übernachtung wieder zurück. Unterwegs bestehen zwar Einkehrmöglichkeiten,<br />
die Wanderführer Alfred Dietz und Udo Sturm empfehlen jedoch zusätzliche<br />
Rucksackverpflegung. Der Preis für die Übernachtung in der Mehrbettunterkunft<br />
(Teilnehmerzahl begrenzt) beträgt etwa 25€ inkl. Frühstück (Doppelzimmer<br />
auf Anfrage, bzw. kann alternativ auf eigene Faust in Hofstätten<br />
gebucht werden). Alle weiteren Informationen und Anmeldung bis zum<br />
15.08. bei Udo Sturm unter Tel. 0621/665676.<br />
Weisenheim am Sand<br />
Amtliche Nachrichten<br />
Dr.-Welte-Straße 2<br />
67256 Weisenheim am Sand<br />
Telefon: 06353/8333, www.weisenheimamsand.de<br />
Ortsbürgermeister: Dieter Helt<br />
Sprechstunde: Mi. ab 18.00 Uhr<br />
E-Mail: Dieter.Helt@t-online.de<br />
Erster Beigeordneter: Wilfried Weber<br />
Geschäftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Friedhof und Bauhof<br />
Telefon privat: 06353 / 8033<br />
E-Mail: w.weber@friedelsheimer-gruppe.de<br />
Beigeordneter: Friedrich Hofmann<br />
Telefon privat: 06353 / 2289<br />
Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand für die Haushaltsjahre<br />
2012 und 2013 vom 11.07.2012<br />
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 der Gemeindeordnung für<br />
Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden<br />
Fassung in seiner Sitzung am 21.06.2012 die nachfolgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />
Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 02.07.2012 hiermit bekannt<br />
gemacht wird:<br />
§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2012 2013<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag der Erträge 3.887.160 € 3.985.770 €<br />
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 4.126.455 € 4.278.305 €<br />
der Jahresfehlbetrag -239.295 € -292.535 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen Einzahlungen 3.477.090 € 3.577.250 €<br />
die ordentlichen Auszahlungen 3.496.815 € 3.653.055 €<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen -19.725 € -75.805 €<br />
die außerordentlichen Einzahlungen 0 € 0 €<br />
die außerordentlichen Auszahlungen 0 € 0 €<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen 0 € 0 €<br />
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 200.900 € 404.900 €<br />
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 539.500 € 545.500 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit -338.600 € -140.600 €<br />
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 455.395 € 323.815 €<br />
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 97.070 € 107.410 €<br />
der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />
aus Finanzierungstätigkeit 358.325 € 216.405 €<br />
der Gesamtbetrag der Einzahlungen 4.133.385 € 4.305.965 €<br />
der Gesamtbetrag der Auszahlungen 4.133.385 € 4.305.965 €<br />
die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />
im Haushaltsjahr 0 € 0 €<br />
§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />
ist, wird festgesetzt für<br />
2012 2013<br />
zinslose Kredite auf 0 € 0 €<br />
verzinste Kredite auf 338.600 € 140.600 €<br />
zusammen auf 338.600 € 140.600 €<br />
§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />
Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 - Abgabensätze<br />
Die Abgabensätze für 2012 wurden mit der Abgabensatzung vom<br />
30.11.2011 festgesetzt und sind hier nur nachrichtlich aufgeführt.<br />
2012 2013<br />
nachrichtlich Festsetzung<br />
1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf<br />
300 % 300 %<br />
2. Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) auf 355 % 355 %<br />
3. Gewerbesteuer auf 352 % 352 %<br />
4. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden<br />
a) für den ersten Hund auf 72 € 72 €<br />
b) für den zweiten Hund auf 96 € 96 €<br />
c) für jeden weiteren Hund 120 € 120 €<br />
d) erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde<br />
gemäß § 5 der Hundesteuersatzung 300 € 300 €<br />
5. Beitragssatz für die Unterhaltung der Wirtschaftswege<br />
36,80 € / ha 36,80 € / ha<br />
6. Beitragssatz für den Weinbergschutz 12,00 € / ha 12,00 € / ha<br />
§ 5 - Eigenkapital<br />
Die Eröffnungsbilanz liegt noch nicht vor.<br />
§ 6 - Über- und außerplanmäßige<br />
Aufwendungen und Auszahlungen<br />
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />
gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten<br />
sind.<br />
§ 7 - Wertgrenzen für Investitionen<br />
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt<br />
einzeln darzustellen.<br />
Weisenheim am Sand, den 11.07.2012<br />
gez.: Dieter Helt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Hinweise:<br />
1. Der Haushaltsplan liegt vom 23.07.2012 bis 31.07.2012 zu den üblichen<br />
Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße<br />
12, 67251 <strong>Freinsheim</strong>, Zi. 111 öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />
2. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung<br />
(GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind,<br />
ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande<br />
gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn<br />
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />
sind, oder<br />
2. vor Ablauf dieser Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />
hat oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift<br />
gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung unter Bezeichnung<br />
des Sachverhaltes, der die Verletzung begründet, schriftlich geltend<br />
gemacht hat. Wenn eine solche Verletzung geltend gemacht wurde, kann<br />
auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
Weisenheim am Sand, den 11.07.2012<br />
gez.: Dieter Helt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Bürgersprechstunde<br />
Während der Ferien- und Urlaubszeit finden in der Zeit vom 11.07.2012 bis<br />
einschließlich 01.08.2012 keine Bürgersprechstunden statt. Für dringende<br />
Anliegen bitte ich Sie, sich unmittelbar mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Freinsheim</strong> in Verbindung zu setzen.<br />
Dieter Helt<br />
Ortsbürgermeister