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Verbandsgemeinde Freinsheim

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Seite 9 Donnerstag, den 19. Juli 2012 <strong>Freinsheim</strong><br />

samt 60 Kilometern zurückgelegt. Die Wanderung führt von Erfenstein<br />

(Anfahrt in privaten Fahrgemeinschaften) nach Hofstätten und nach dortiger<br />

Übernachtung wieder zurück. Unterwegs bestehen zwar Einkehrmöglichkeiten,<br />

die Wanderführer Alfred Dietz und Udo Sturm empfehlen jedoch zusätzliche<br />

Rucksackverpflegung. Der Preis für die Übernachtung in der Mehrbettunterkunft<br />

(Teilnehmerzahl begrenzt) beträgt etwa 25€ inkl. Frühstück (Doppelzimmer<br />

auf Anfrage, bzw. kann alternativ auf eigene Faust in Hofstätten<br />

gebucht werden). Alle weiteren Informationen und Anmeldung bis zum<br />

15.08. bei Udo Sturm unter Tel. 0621/665676.<br />

Weisenheim am Sand<br />

Amtliche Nachrichten<br />

Dr.-Welte-Straße 2<br />

67256 Weisenheim am Sand<br />

Telefon: 06353/8333, www.weisenheimamsand.de<br />

Ortsbürgermeister: Dieter Helt<br />

Sprechstunde: Mi. ab 18.00 Uhr<br />

E-Mail: Dieter.Helt@t-online.de<br />

Erster Beigeordneter: Wilfried Weber<br />

Geschäftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Friedhof und Bauhof<br />

Telefon privat: 06353 / 8033<br />

E-Mail: w.weber@friedelsheimer-gruppe.de<br />

Beigeordneter: Friedrich Hofmann<br />

Telefon privat: 06353 / 2289<br />

Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand für die Haushaltsjahre<br />

2012 und 2013 vom 11.07.2012<br />

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 der Gemeindeordnung für<br />

Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden<br />

Fassung in seiner Sitzung am 21.06.2012 die nachfolgende Haushaltssatzung<br />

beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung<br />

Bad Dürkheim als Aufsichtsbehörde vom 02.07.2012 hiermit bekannt<br />

gemacht wird:<br />

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden für das Haushaltsjahr 2012 2013<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag der Erträge 3.887.160 € 3.985.770 €<br />

der Gesamtbetrag der Aufwendungen 4.126.455 € 4.278.305 €<br />

der Jahresfehlbetrag -239.295 € -292.535 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen Einzahlungen 3.477.090 € 3.577.250 €<br />

die ordentlichen Auszahlungen 3.496.815 € 3.653.055 €<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen -19.725 € -75.805 €<br />

die außerordentlichen Einzahlungen 0 € 0 €<br />

die außerordentlichen Auszahlungen 0 € 0 €<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen 0 € 0 €<br />

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 200.900 € 404.900 €<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 539.500 € 545.500 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit -338.600 € -140.600 €<br />

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 455.395 € 323.815 €<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 97.070 € 107.410 €<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen<br />

aus Finanzierungstätigkeit 358.325 € 216.405 €<br />

der Gesamtbetrag der Einzahlungen 4.133.385 € 4.305.965 €<br />

der Gesamtbetrag der Auszahlungen 4.133.385 € 4.305.965 €<br />

die Veränderung des Finanzmittelbestands<br />

im Haushaltsjahr 0 € 0 €<br />

§ 2 - Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich<br />

ist, wird festgesetzt für<br />

2012 2013<br />

zinslose Kredite auf 0 € 0 €<br />

verzinste Kredite auf 338.600 € 140.600 €<br />

zusammen auf 338.600 € 140.600 €<br />

§ 3 - Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 - Abgabensätze<br />

Die Abgabensätze für 2012 wurden mit der Abgabensatzung vom<br />

30.11.2011 festgesetzt und sind hier nur nachrichtlich aufgeführt.<br />

2012 2013<br />

nachrichtlich Festsetzung<br />

1. Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf<br />

300 % 300 %<br />

2. Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) auf 355 % 355 %<br />

3. Gewerbesteuer auf 352 % 352 %<br />

4. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden<br />

a) für den ersten Hund auf 72 € 72 €<br />

b) für den zweiten Hund auf 96 € 96 €<br />

c) für jeden weiteren Hund 120 € 120 €<br />

d) erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde<br />

gemäß § 5 der Hundesteuersatzung 300 € 300 €<br />

5. Beitragssatz für die Unterhaltung der Wirtschaftswege<br />

36,80 € / ha 36,80 € / ha<br />

6. Beitragssatz für den Weinbergschutz 12,00 € / ha 12,00 € / ha<br />

§ 5 - Eigenkapital<br />

Die Eröffnungsbilanz liegt noch nicht vor.<br />

§ 6 - Über- und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen und Auszahlungen<br />

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen<br />

gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € überschritten<br />

sind.<br />

§ 7 - Wertgrenzen für Investitionen<br />

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt<br />

einzeln darzustellen.<br />

Weisenheim am Sand, den 11.07.2012<br />

gez.: Dieter Helt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Hinweise:<br />

1. Der Haushaltsplan liegt vom 23.07.2012 bis 31.07.2012 zu den üblichen<br />

Dienststunden bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Freinsheim</strong>, Bahnhofstraße<br />

12, 67251 <strong>Freinsheim</strong>, Zi. 111 öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />

2. Wir weisen darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung<br />

(GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind,<br />

ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an als gültig zustande<br />

gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn<br />

1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden<br />

sind, oder<br />

2. vor Ablauf dieser Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift<br />

gegenüber der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung unter Bezeichnung<br />

des Sachverhaltes, der die Verletzung begründet, schriftlich geltend<br />

gemacht hat. Wenn eine solche Verletzung geltend gemacht wurde, kann<br />

auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

Weisenheim am Sand, den 11.07.2012<br />

gez.: Dieter Helt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Bürgersprechstunde<br />

Während der Ferien- und Urlaubszeit finden in der Zeit vom 11.07.2012 bis<br />

einschließlich 01.08.2012 keine Bürgersprechstunden statt. Für dringende<br />

Anliegen bitte ich Sie, sich unmittelbar mit der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Freinsheim</strong> in Verbindung zu setzen.<br />

Dieter Helt<br />

Ortsbürgermeister

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