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Aktuell Obwalden | KW17 | 28. April 2022

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Früher direkt an der Haustür: Auszahlung der AHV im Jahr 1981. (Bildarchiv ETH-Bibliothek Zürich, Christian Lanz)<br />

ralen zu den bedeutendsten Kritikern einer<br />

obligatorischen staatlichen Altersvorsorge<br />

und unterstützte die Vorlage nur halbherzig.<br />

Die Konservativen hatten über viele Jahreihr<br />

Augenmerk auf die (traditionelle) Familienpolitik<br />

gelegt und dies in Schriften wie «Die Familie,<br />

Grundlage vonStaat und Gesellschaft»<br />

bekräftigt. Sowohl die schweizerische wie<br />

auch die kantonale Partei wollten zunächst<br />

Stimmfreigabe beschliessen, fassten dann<br />

aber «mehrheitlich» die Ja-Parole.<br />

Staatsschulden und Bürokratie<br />

Die Gegner des Bundesgesetzes zur AHV<br />

bemängelten vor allem die zu erwartenden<br />

Kosten und befürchteten das Entstehen<br />

einer ausufernden Bürokratie. Zudemstellte<br />

man die Frage, obnicht Bedarfsrenten, wie<br />

man sie in der Übergangsphase ausgerichtet<br />

hatte, angemessener wären als «garantierte»<br />

Renten.<br />

Da sich die Bundesschulden während<br />

der Kriegsjahre massiv erhöht hatten –<br />

zwischen 1939 und 1945 von 2,6 auf 8,8<br />

Milliarden Franken –, wurden während der<br />

Kriegsjahre neue Steuern eingeführt und<br />

bestehende zum Teil noch erhöht: Kriegsgewinnsteuer,<br />

Wehropfer, Wehrsteuer,<br />

Auswandererbeitrag, Warenumsatzsteuer,<br />

zweites Wehropfer, Luxussteuer und Verrechnungssteuer.<br />

Doch selbst mit diesen<br />

neuen Belastungen der Bevölkerung<br />

konnte der Anstieg<br />

der Schulden auf Bundesebene<br />

nicht gebremst<br />

werden. Die daher bestehende<br />

Skepsis gegenüber<br />

neuen Verpflichtungen ist<br />

nachvollziehbar. Unser damaliger Nationalrat<br />

Gotthard Odermatt (1902–1970, Bild)<br />

setzte sich in der Parlamentsdebatte in<br />

Bern vehement dafür ein, die Selbstständigen<br />

nicht stärker zu belasten als die Angestellten.<br />

Die Vorlage an die Räte sah einen<br />

Arbeitnehmerbeitrag von 2Prozent und<br />

einen ebenso hohen Arbeitgeberbeitrag<br />

vor. Selbstständige sollten 4Prozent des<br />

Einkommens bis 7500 Franken bezahlen.<br />

Odermatt meinte, «es könnte bestimmt nie<br />

verstanden werden, wenn ein (angestellter)<br />

Bankdirektor oder ein höherer Bundesbeamter<br />

nur 2Prozent zahlt, während ein<br />

Handwerker, ein Schuhmacher 4Prozent<br />

seines Einkommens zahlen würde». Auch

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