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Handwerker-2022-04-Druck

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EINBRUCHSCHUTZ<br />

Wie Sie sich vor Einbruch schützen können<br />

Ein Fremder in den eigenen vier Wänden, der Kommoden<br />

oder Schränke durchwühlt: Das ist für die meisten Menschen<br />

eine fürchterliche Vorstellung. Hausbesitzer, aber auch Mieter,<br />

können sich vor Einbruch schützen. Das Bundesbauministerium<br />

stellt für <strong>2022</strong> wieder Förderungen für Umbaumaßnahmen<br />

sowie die Anschaffung von Sicherheitstechnik<br />

bereit, schreibt die Deutsche Handwerks Zeitung.<br />

Wer den Zuschuss oder Kredit erhält<br />

Mieter und Hausbesitzer können einen Zuschuss von bis zu<br />

1600 Euro bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen<br />

(455-E). Wird der Zuschuss gewährt, müssen sie das<br />

Geld nicht zurückzahlen. Die Investitionskosten müssen bei<br />

mindestens 500 Euro pro Antrag liegen -<br />

und maximal bei 15 000 Euro je Wohneinheit. Alternativ können<br />

sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50 000 Euro bei<br />

der KfW beantragen (159). Für die Förderungen gibt es einige<br />

Voraussetzungen, das Alter spielt dabei keine Rolle.<br />

Wichtig ist etwa, dass Interessenten den Antrag stellen, bevor<br />

sie die Einbruchsschutzmaßnahmen in Angriff nehmen. Zudem<br />

muss ein Fachbetrieb die Einbauarbeiten durchführen.<br />

Welche Beratungsangebote Interessenten nutzen können<br />

Beratung zum Einbruchsschutz erhalten Verbraucher bei ihrer<br />

örtlichen Polizei sowie dem Landeskriminalamt des jeweiligen<br />

Bundeslandes. Tipps und konkrete Vorschläge finden sie auf dem<br />

Internetportal k-einbruch.de, einer Initiative der Polizei und Wirtschaft.<br />

dpa<br />

Ernst Dobler<br />

Äußere Nürnberger Str. 40<br />

91154 Roth/Pfaffenhofen<br />

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32 <strong>04</strong> | <strong>2022</strong>

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