24.05.2022 Aufrufe

#Ausgabe KW 22

Der Wochenstreicher - Das Wochenmagazin vom Stadtstreicher Chemnitz

Der Wochenstreicher - Das Wochenmagazin vom Stadtstreicher Chemnitz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Was ist zu beachten?<br />

Die EU hat in ihrer Niederspannungsrichtlinie kleine Erzeuger<br />

bis 800 Watt als „nicht regelungsbedürftig“ eingestuft,<br />

weil sie „nicht systemrelevant“ seien. Trotzdem wollen<br />

die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen,<br />

unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden.<br />

Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt ein<br />

vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht zwingend<br />

eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können<br />

Nutzer von Stecker-Solargeräten auch selbst tun. Vie-<br />

CHECKLISTE ZUR NUTZUNG<br />

VON STECKER-SOLARGERÄTEN<br />

2. Kauf: Nur steckfertige<br />

Geräte kaufen und auf die<br />

Einhaltung des Sicherheitsstandards<br />

der Deutschen<br />

Gesellschaft für Sonnenenergie<br />

achten (DGS<br />

0001:2019-10).<br />

Foto: shutterstock<br />

1. Erlaubnis: Für Miet- und<br />

Eigentumswohnungen bedarf<br />

es der Zustimmung des<br />

Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft,<br />

um Solarmodule<br />

an der Brüstung<br />

oder Hauswand anbringen<br />

zu können.<br />

3. Montage: Den besten<br />

Ertrag liefern Module, die<br />

unverschattet zur Südseite<br />

ausgerichtet sind. Die<br />

Geräte müssen sturmfest<br />

montiert sein.<br />

4. Anmeldung und Betrieb:<br />

Stecker-Solargeräte sind<br />

beim örtlichen Stromnetzbetreiber<br />

und der Bundesnetzagentur<br />

(Marktstammdatenregister)<br />

anzumelden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!