#Ausgabe KW 22
Der Wochenstreicher - Das Wochenmagazin vom Stadtstreicher Chemnitz
Der Wochenstreicher - Das Wochenmagazin vom Stadtstreicher Chemnitz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Was ist zu beachten?<br />
Die EU hat in ihrer Niederspannungsrichtlinie kleine Erzeuger<br />
bis 800 Watt als „nicht regelungsbedürftig“ eingestuft,<br />
weil sie „nicht systemrelevant“ seien. Trotzdem wollen<br />
die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen,<br />
unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden.<br />
Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt ein<br />
vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht zwingend<br />
eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können<br />
Nutzer von Stecker-Solargeräten auch selbst tun. Vie-<br />
CHECKLISTE ZUR NUTZUNG<br />
VON STECKER-SOLARGERÄTEN<br />
2. Kauf: Nur steckfertige<br />
Geräte kaufen und auf die<br />
Einhaltung des Sicherheitsstandards<br />
der Deutschen<br />
Gesellschaft für Sonnenenergie<br />
achten (DGS<br />
0001:2019-10).<br />
Foto: shutterstock<br />
1. Erlaubnis: Für Miet- und<br />
Eigentumswohnungen bedarf<br />
es der Zustimmung des<br />
Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft,<br />
um Solarmodule<br />
an der Brüstung<br />
oder Hauswand anbringen<br />
zu können.<br />
3. Montage: Den besten<br />
Ertrag liefern Module, die<br />
unverschattet zur Südseite<br />
ausgerichtet sind. Die<br />
Geräte müssen sturmfest<br />
montiert sein.<br />
4. Anmeldung und Betrieb:<br />
Stecker-Solargeräte sind<br />
beim örtlichen Stromnetzbetreiber<br />
und der Bundesnetzagentur<br />
(Marktstammdatenregister)<br />
anzumelden.