31.05.2022 Aufrufe

Juni-Ausgabe 2022 / Borkum-Aktuell - Das Inselmagazin

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich. Die Gesamt-Jahresauflage 2020 belief sich auf 97.000 Exemplare ! Auflage: Ø 8.818 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

Borkum-Aktuell, Das Inselmagazin erscheint seit 1. August 2004 elfmal jährlich.
Die Gesamt-Jahresauflage 2020 belief sich auf 97.000 Exemplare !
Auflage: Ø 8.818 Exemplare, kostenlose Ausgabe auf Borkum bei den Inserenten mit Ladengeschäft, Agentur oder Büro und in der Tourist-Information.

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<strong>Borkum</strong> - <strong>Aktuell</strong> <strong>Das</strong> <strong>Inselmagazin</strong><br />

Recht <strong>Aktuell</strong><br />

Rechtsanwältin Franziska Hentschel über Ihr gutes Recht<br />

Diesmal: Maklergebühren für Mieter und Lebensversicherung<br />

Die <strong>Borkum</strong>er Rechtsanwältin<br />

Franziska Hentschel beantwortet<br />

hier Ihre Fragen und<br />

gibt allgemeingültig juristische<br />

Hinweise und berichtet über<br />

die aktuelle Rechtsprechung<br />

zu interessanten Themen. Haben<br />

Sie bitte Verständnis dafür,<br />

dass es sich hierbei immer nur<br />

um allgemeingültige Aussagen<br />

zu Rechten und Pflichten handeln<br />

darf und nicht auf spezielle<br />

Problematiken eingegangen<br />

werden kann.<br />

?<br />

Wir suchen dringend eine<br />

Wohnung und haben auch<br />

schon einige angesehen. Jedoch<br />

werden auch viele Wohnungen<br />

von Maklern angeboten. Wir<br />

haben Angst, dass wenn wir eine<br />

Wohnung von einem Makler nehmen,<br />

wir auch die Maklergebühr<br />

bezahlen müssen. <strong>Das</strong> können<br />

wir uns nicht leisten. Ein Kumpel<br />

meinte nun zu uns, dass der<br />

Mieter immer die Maklerkosten<br />

zahlen muss. Ist das richtig?<br />

In der Vergangenheit war es so,<br />

dass der neue Mieter die Kosten<br />

des Maklers welcher vom Vermieter<br />

beauftragt wurde zahlen, musste.<br />

Seit dem Jahr 2015 gilt zumindest<br />

was die Vermietung angeht<br />

das sogenannte Bestellerprinzip.<br />

D.h., wer den Makler beauftragt<br />

muss ihn auch bezahlen.<br />

Danach müssen Sie also als potentieller<br />

neuer Mieter die Maklerkosten<br />

des Maklers welcher vom<br />

Vermieter beauftragt worden ist,<br />

nicht zahlen. Sollten Sie jedoch<br />

einen Makler für die Suche einer<br />

Wohnung beauftragen, müssen Sie<br />

Von Ostfriesen für Ostfriesen. Auch auf <strong>Borkum</strong>!<br />

Die meisten Oldies der 60er, 70er und 80er Jahre + lokale Berichterstattung.<br />

§<br />

§ §<br />

selbstverständlich Ihren eigenen<br />

Makler bezahlen. Sofern Sie als<br />

Mieter einen Makler beauftragen<br />

eine passende Wohnung für Sie zu<br />

finden, darf die Maklerprovision<br />

maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich<br />

gesetzlicher Mehrwertsteuer<br />

betragen. Dieses gilt jedoch nur<br />

für Mieter nicht für Vermieter!<br />

<strong>Das</strong>s ist jedoch nur die gesetzliche<br />

Regelung. Es kommt sehr oft vor,<br />

dass der Vermieter in irgendeiner<br />

Art und Weise die ihm entstandenen<br />

Kosten auf Sie überträgt.<br />

Sie müssen daher damit rechnen,<br />

sofern Sie die Maklergebühren<br />

nicht zahlen, dass Sie dann eine<br />

erhöhte Miete zahlen müssen oder<br />

Ähnliches. Achtung: Oftmals werden<br />

Servicegebühren verlangt,<br />

wenn Sie sich als potentieller Mieter<br />

auf eine Anzeige eines Maklers<br />

melden. <strong>Das</strong> ist in der Regel nicht<br />

zulässig. Sie sollten in jedem Fall<br />

das Schreiben des Maklers sorgfältig<br />

lesen. Manchmal sind die<br />

Schreiben so formuliert, dass Sie<br />

quasi als potentieller Mieter dem<br />

Makler einen Suchauftrag erteilen.<br />

114<br />

Im Kabelnetz auf 106,50 MHZ oder im Internet<br />

auf www.radioostfriesland.de

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