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Rothenburger Anzeiger 08/2022

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Ausgabe Nr. 02/2022

Ausgabe Nr. 08/2022 30. Juli 2022

Neue Ausstellung im Museum!

Liebe Rothenburgerinnen, lieber Rothenburger,

liebe Besucher unserer Stadt!

Unser städtisches Museum präsentiert sich seit Mai mit

einer neuen Dauerausstellung zum Thema „Tiere

unserer Heimat“. Wir freuen uns, Sie als Besucher begrüßen

zu dürfen. Schauen Sie gern vorbei! Entdecken

Sie Spannendes, Wissenswertes und Unterhaltsames

rund um die Tierwelt in Wald und Flur!

Inhalt

Rothenburg/VG S. 2

Allgemeinverfügung

Feuerwehrsatzung

Stellenausschreibung

Info’s / Vereinsleben S. 9

Vereinsleben - Infos der Vereine

Dank der Feuerwehr Rothenburg

Hähnichen S. 14

Infos der Gemeinde

Infos der Freiwilligen Feuerwehren

Ev. Kirche Hähnichen

Orthopädisches Zentrum S. 20

FSJ im OP

Pflegekraft gesucht

Evangelische Kirche S. 22

Gottesdienste, Veranstaltungen

Besenwirtschaft zum Sommerfest

Den Schwalbenschwanz hatte ich bereits 2020 auf

der 1. Seite - alledings nur in Graustufen. Da er wieder

zu Besuch in meinem Garten war und doch

sehr selten vorkommt, möchte ich dieses doch

leicht lädierte Exemplar noch einmal zeigen.

Foto: Jürgen Claus

Anlässlich des diesjährigen Sommerfestes bieten wir

für Sie und unsere Gäste zusätzliche Öffnungszeiten

des Museums an:

Samstag, 06.08. und Sonntag, 07.08.

jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr

Redaktionsschluss

für die nächste Ausgabe

ist Mittwoch, 17.08.2022.

Nächste Ausgabe erscheint:

01. September 2022

Anzeigenannahme:

16.08.2022 von 10 bis 12 Uhr

im Autohaus Haake


Öffentliche Bekanntmachung

Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des

Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) ge-ändert worden

ist, erlässt die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz folgende

Allgemeinverfügung

1. Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf dem

Gebiet des Landkreises Görlitz mittels Pumpvorrichtungen

für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch

gemäß § 26 Abs. 1 und 2 WHG) sind untersagt, sobald der in

Tabelle 1 aufgeführte Grenzwasserstand am Bezugspegel

(bzw. einer der Bezugspegel) für die jeweilige Gemeinde

unterschritten wird.

2. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe.

3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Gründe

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern

sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser

Situation ist derzeit nicht absehbar.

Mit der Allgemeinverfügung schränkt die Untere Wasserbehörde

den Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG insoweit

ein, dass eine Entnahme mittels Pumpvorrichtungen untersagt wird,

sobald der Grenzwasserstand am für die jeweilige Gemeinde maßgeblichen

Bezugspegel unterschritten wird.

Die sofort vollzogene Einschränkung erfolgt im öffentlichen Interesse

und ist angemessen und geeignet, um vorsorglich die Lebensgrundlage

Wasser, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die

Natur und das Wohl der Allgemeinheit einschließlich Rechte von

Wasserrechtsinhabern zu schützen und zu erhalten. Sie ist ein geeignetes

Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengenund

wassergütewirtschaftlichen Anforderungen. Inhaber von wasserrechtlichen

Erlaubnissen zur Wasserentnahme aus oberirdischen

Gewässern haben sich an die dort getroffenen Regelungen bzw. an

die Voraussetzungen zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis,

welche einen Mindestabfluss im Gewässer sicherstellen muss,

zu richten (§§ 12 und 33 WHG).

Das unter § 16 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) als Gemeingebrauch

eingestufte Entnehmen von Wasser mit Handgefäßen bleibt

von der Allgemeinverfügung unberührt und gilt weiterhin fort.

Somit sind auch die Interessen der Eigentümer und Anlieger der an

die Gewässer grenzenden Grundstücke angemessen berücksichtigt.

Der Landkreis Görlitz ist als Untere Wasserbehörde gemäß § 109

Abs. 1 i. V. m. § 110 Abs. 1 Nr. 3 SächsWG und § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG

die für den Erlass dieser Entscheidung zuständige Behörde.

Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen

Widerrufs und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in

Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats

nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch

ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt des

Landkreises Görlitz, Bahnhofstraße 24, in 02826 Görlitz einzulegen.

Görlitz, 28.06.2022

Bernd Lange - Landrat

Info’s Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg

Schwimmhalle Rothenburg

Geänderte Öffnungszeiten

11.07. - 04.09.2022 geschlossen. (Sommerpause)

RA 08-22

Aktuelle Informationen auch im Internet unter:

www.sw-rothenburg.de Schwimmhalle Öffnungszeiten

Ihr Team der Schwimmhalle

Tabelle 1 - Bezugspegel mit Grenzwasserständen für die Gemeinden

des Landkreises Görlitz

Hinweis:

Die Wasserstände der einzelnen Bezugspegel sind zudem im Internet

auf der Seite des Landeshochwasserzentrums Sachsen

www.hochwasserzentrum.sachsen.de (→ Aktuelle Wasser-stände→

Pegelkarte) einsehbar.

Anzeigen

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RA 08-22

Info’s Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg

Stadtbibliothek Rothenburg

Brunnengasse 2, Tel.: 035891 / 3 53 18

Neues - eine Auswahl -

Autor Titel

Belletristik:

Faber: Winterland

Jungstedt: An einem einsamen Ort

Goldammer: Im Schatten der Wende

Renk: Ursula und die Farben der Hoffnung

Peters: Die Todesbrandung

Winterberg: Der Winzerhof 1

Wendig: Wanderers: Die Schlafwandler

Kinder-und Jugendbücher:

TKKG Junior: Giftige Schokolade

Die drei !!!: Filmstar in Gefahr

Die drei !!!: Tanz der Hexen

Superchecker! Insekten

Superchecker! Müll & Recycling

Fachbücher:

Vier Freundinnen, ein Boot

Die geilste Lücke im Lebenslauf

Mein Israel und ich

Man darf es nicht immer ganz genau nehmen mit dem

akkuraten Benehmen. So manchmal ein kleines bisschen

über die Stränge schlagen, vergessen, was sich angeblich ab

einem gewissen Alter nicht schicken soll, tut auch mal gut.

Nachher geht alles wieder etwas leichter.

„Wenn eine Schraube locker ist,

hat das Leben etwas Spiel!“

Schade, dass der Urheber dieser Worte unbekannt ist.

Wir haben für Sie geöffnet:

Montag und Freitag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

13.00 - 17.00 Uhr

Eveline Neumann - Stadtbibliothek

Schließtage von Bibliothek und Museum

Die Bibliothek und das Museum bleiben wegen Urlaub vom 08. bis

12. August sowie am 02. September geschlossen.

Eveline Neumann - Stadtbibliothek

- Impressum -

Rothenburger Anzeiger

Herausgeber:

Stadt Rothenburg gemeinsam mit Gemeinde Hähnichen und

Werbung Paul, Inhaber: Marcus Paul

Satz und Layout - Werbung Paul, J. Claus

Friedensstrasse 147 a (Gewerbegebiet Flugplatz), 02929 Rothenburg

Telefon 03 58 91 40 646, - 40 207 oder 0171 99 37 241

Redaktions- und Anzeigenleitung: J. Claus

Auflage:

3200 Exemplare / monatlich

Verteilungsgebiet: kostenlos an alle Haushalte der Stadt

Rothenburg/OL und der Gemeinde Hähnichen mit ihren Ortsteilen

Verantwortlich für den Inhalt:

Für den Amtsteil jeweils der Bürgermeister der Stadt Rothenburg und

der Gemeinde Hähnichen, für den informellen Teil die Redaktion, der

jeweils unterzeichnende Verfasser für seinen Text.

Anzeigenannahme:

Jeden 3. Dienstag im Monat

von 10.00 - 12.00 Uhr im Autohaus Haake und

von Montag - Freitag 08.00 -12.00 Uhr bei Werbung Paul

Telefon 03 58 91 40 646, 40 207 oder 0171 99 37 241

E-Mail: anzeiger@werbungpaul.de und clausjuergen@t-online.de

Internet: http://www.rothenburg-ol.de/rothenburg/amtsblatt.asp

Aus Irrtümern und Druckfehlern können keine

Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 01/2022

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3


Amtsteil Stadt Rothenburg

RA 08-22

Sitzung des Stadtrates

Die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse im Monat August

finden an folgenden Terminen im Rathaus Rothenburg im Ratszimmer

statt:

Stadtrat am

10.08.2022, 18.00 Uhr

Verwaltungsausschuss am 16.08.2022, 18.00 Uhr

Technischer Ausschuss am 18.08.2022, 18.00 Uhr

Die genaue Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Informationskästen

der Stadt Rothenburg.

Änderungen vorbehalten!

Beschlüsse

aus der Stadtratssitzung vom 13.07.2022 (Öffentlicher Teil)

45/22 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 des

Eigenbetriebes Stadtwerke Rothenburg/O.L.

46/22 Nachtrag zur Beschaffung des TLF 4000 Staffel für die Ortswehr Lodenau

47/22 Ausscheiden des Stadtrates Herr Philipp Eichler aus dem Stadtrat

Rothenburg/O.L.und Nachrücken einer Ersatzperson

48/22 Bestellung eines neuen Mitgliedes des Verwaltungsausschusses

der Stadt Rothenburg/O.L.

49/22 Bestellung eines neuen Mitgliedes des Technischen Ausschusses

der Stadt Rothenburg/O.L.

50/22 Bestellung eines neuen Stellvertreters der Stadt Rothenburg/O.L. im

Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg/O.L.

51/22 Bestellung eines neuen Vertreters der Stadt Rothenburg/O.L. für

die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Wohnungswirtschaft

Rothenburg O/L GmbH

52/22 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss B-Plan Nr. 37

"Bürgerzentrum Rothenburg/O.L."

53/22 Vergabe von Bauleistungen - Neubau "Oberschule" und "Sport- und

Mehrzweckhalle" - Neuverlegung Fernwärme - Erdarbeiten

54/22 Vergabe nach VOB/A - Umsetzung Digitalpakt Schule -

Grundschule Rothenburg/O.L. - passive Vernetzung

55/22 Vergabe nach VOL/A - Umsetzung Digitalpakt Schule -

Grundschule Rothenburg/O.L. - aktive Netzwerktechnik

56/22 Kinder- und Jugendbeteiligung - Weiterleitungsvertrag Deutsche Kinderund

Jugendstiftung - Haushaltsüberschreitung Fortführung Projekt

Demokratie in Kinderhand 2022

57/22 Entwidmung einer Teilfläche der Ortsstraße Nr. 45 mit der Bezeichnung

"Friedensstraße". Die Teilfläche befindet sich im nördlichen Bereich des

Flurstückes 304/29 der Flur 13, Gemarkung Rothenburg, südlich der

Wohngebäude Friedensstraße 138/140 und 150.

Beschluss

der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr

der Stadt Rothenburg/O.L.

Beschluss-Nr.: 32/2022 vom 08.06.2022

Sachverhalt:

Die Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt

Rothenburg/O.L. ist aufgrund der Auflösung der Ortswehr

Bremenhain zum 31.12.2021 notwendig.

Grundlage ist die im Oktober 2020 von der Landesdirektion Sachsen

bekannt gegebene und vom Sächsischen Staatsministerium des

Innern und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag e.V. abgestimmte

Musterfeuerwehrsatzung.

Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L.

wurde in der Feuerwehrausschusssitzung am 27.04.2022 durch den

Feuerwehrausschuss beraten und befürwortet.

Anlagen:

Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L..

Beschluss:

Der Stadtrat Rothenburg/O.L. beschließt die Satzung der Freiwilligen

Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L.

4

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16

davon anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0

Beschluss

der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

für die Leistungen der Feuerwehr

Beschluss-Nr.: 33/2022 vom 08.06.2022

Sachverhalt:

Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leistungen

der Feuerwehr ist notwendig, um die Weiterberechnung von Kosten

Dritter aufnehmen zu können. Diese zusätzlichen Kosten entstehen

u.a. durch die Inanspruchnahme von Spezialdienstleistungen Dritter

und spezieller Materialien bzw. Geräte, welche nicht von der

Feuerwehr Rothenburg vorgehalten werden.

Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leistungen

der Feuerwehr wurde am 27.04.2022 im Feuerwehrausschuss beraten

und befürwortet.

Anlagen:

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leistungen

der Feuerwehr

Beschluss:

Der Stadtrat Rothenburg/O.L. beschließt die 1. Satzung zur Änderung

der Gebührensatzung für die Leistungen der Feuerwehr

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16

davon anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14

Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:

Beschluss

zur Entwidmung einer Teilfläche der Ortsstraße Nr. 45 mit

der Bezeichnung „Friedensstraße“. Die Teilfläche befindet

sich im nördlichen Bereich des Flurstückes 304/29 der Flur

13, Gemarkung Rothenburg, südlich der Wohngebäude

Friedensstraße 138/140 und 150.

Beschluss-Nr.: 57/2022 vom 13.07.2022

Sachverhalt:

Eine Teilfläche des Flurstückes 304/29 wurde mit Kaufvertrag im

November 2019 an den Freistaat Sachsen verkauft. Das Flurstück ist

z.T. mit der öffentlich gewidmeten Ortsstraße Nr. 45 mit der

Bezeichnung „Friedensstraße“ bebaut. Der Staatsbetrieb Sächsisches

Immobilien- und Baumanagement hat den Antrag auf Entwidmung

dieser Teilfläche auf Grund der fehlenden Verkehrsbedeutung

gestellt. Gleichzeitig wird die Gesamtlänge der Straße auf 0,330 km

korrigiert.

Anlagen:

Lageplan

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Entwidmung einer Teilfläche des Flurstückes

Gemarkung Rothenburg, Flur 13, Flurstück 304/29.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16

davon anwesend: 11 Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0


RA 08-22

Satzung

Der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L.

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat am 08.06.2022 auf Grund

von:

1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

[SächsGemO] in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018

[SächsGVBl]. S. 62], die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.

Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist und

2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,

Rettungsdienst und Katastrophenschutz [SächsBRKG] vom 24. Juni

2004 [SächsGVBl]. S. 245, 647], das zuletzt durch das Gesetz vom 25.

Juni 2019 (SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist

die nachfolgende Satzung beschlossen.

§ 1 Begriff und Gliederung der Feuerwehr

(1) Die Stadtfeuerwehr ist eine Einrichtung der Stadt Rothenburg/.L.

ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen

Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren:

➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Stadt“, einschließlich

„Brandschutzgruppe Geheege“

➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Nieder-Neundorf“

➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Lodenau“

➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Steinbach“

➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Neusorge“, einschließlich

„Brandschutzgruppe Bremenhain“

➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Uhsmannsdorf“.

(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr

Rothenburg/O.L.“. Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnamen

beifügen.

(3) Die Feuerwehren der Stadt Rothenburg/O.L. gliedern sich in folgende

Abteilungen:

➢ Aktive Abteilung

➢ Alters- und Ehrenabteilung

➢ Brandschutzgruppe

➢ ruhende Abteilung: „Arbeit/ Studium“

➢ Jugendfeuerwehr

Brandschutzgruppe:

Die Kameraden der Brandschutzgruppen sind verantwortlich für:

➢ den vorbeugenden Brandschutz in der jeweiligen Gemeinde

➢ die Überprüfung der Filterbrunnen und Löschwasserteiche

➢ beratende Unterstützung der Feuerwehren bei Einsätzen vor Ort

ruhende Abteilung: „ Arbeit/ Studium “:

Zu der ruhenden Abteilung: „Arbeit/ Studium“ gehören Kameraden,

die ihren Hauptwohnsitz in Rothenburg/O.L. sowie den dazugehörigen

Ortsteilen haben und

aufgrund:

➢ auswärtiger Arbeit

➢ eines Studiums

nicht an den Dienstausbildungen teilnehmen können.

Der Übergang in die ruhende Abteilung: „Arbeit/ Studium“ ist wie

folgt befristet:

➢ Arbeit: auf max. 2 Jahre

➢ Studium: Beendigung des Studiums

Sofern ein Kamerad, der der ruhenden Abteilung: „Arbeit/ Studium“

angehört, über eine Truppmann- und Truppführerausbildung sowie

über die gesundheitlichen Voraussetzungen verfügt, kann er jederzeit

an den Dienstausbildungen als Gast teilnehmen.

Die Feuerwehren können Frauenabteilungen oder Frauengruppen

und Musikzüge

bilden und unterhalten.

Aktive Kameraden können zur Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft

in zwei Ortswehren aktiv sein.

§ 2 Pflichten der Feuerwehr

(1) Die Stadtfeuerwehr hat die Pflicht:

a) Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,

b) technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im

Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von

Umweltgefahren zu leisten und

c) nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen

und Brandsicherheitswachen durchzuführen.

Amtsteil Stadt Rothenburg

(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Stadtfeuerwehr

zu Hilfeleistun-gen bei der Bewältigung besonderer Notlagen

heranziehen.

§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr

(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in den aktiven Feuerwehrdienst

sind:

a) die Vollendung des 16. Lebensjahres,

b) die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst,

c) die charakterliche Eignung,

d) die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit,

e) die Bereitschaft zur Teilnahme an der Aus- und Fortbildung sowie

f) die Bereitschaft, den Dienst unabhängig von Geschlecht, Abstammung,

Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller

Identität von in Not geratenen Personen sowie von anderen

Feuerwehrangehörigen aus zu üben.

Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Absatz 4

SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der

Personensorgeberechtigten und zumindest deren Bestätigung über

die gesundheitliche Eignung des Minderjährigen vorliegen.

Die Bewerber für den aktiven Feuerwehrdienst sollen im Einzugsbereich

der Ortsfeuerwehr wohnen oder einer regelmäßigen Beschäftigung

oder Ausbildung nachgehen oder in sonstiger Weise regelmäßig

für Einsätze zur Verfügung stehen. Sofern die Bewerber nicht im

Einzugsbereich der Ortsfeuerwehr wohnen, haben sie ihre aktive

Mitgliedschaft in der Feuerwehr Ihres Wohnortes nachzuweisen. Die

Bewerber sollen in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein.

(2) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Leiter der Ortsfeuerwehr

zu richten.

Über die Aufnahme entscheidet der Stadtwehrleiter nach Anhörung

des Leiters der Ortsfeuerwehr.

Jeder ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhält nach seiner Aufnahme

in die Stadtfeuerwehr ein Exemplar der Feuerwehrsatzung

und der sonstigen relevanten Regelungen sowie einen Dienstausweis.

(3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung

ist dem Antragsteller durch schriftlichen Verwaltungsakt mitzuteilen.

§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes

(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der

Feuerwehrangehörige

a) ungeeignet zum aktiven Feuerwehrdienst entsprechend § 18

Absatz 4 SächsBRKG wird. Gleiches gilt, wenn bei Minderjährigen

ein Personensor- geberechtigter seine Zustimmung nach § 3 Absatz

1 Satz 3 schriftlich zu rücknimmt.

b) das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Der Feuerwehrausschuss

kann darüber hinaus jährlich Ausnahmen unter Vorlage eines

Gesundheitsnachweises durch Beschluss zulassen.

(2) Der aktive Feuerwehrdienst kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen

beendet werden, wenn der Dienst für ihn aus persönlichen

oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.

(3) Ein Angehöriger im aktiven Feuerwehrdienst hat die Verlegung

seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich

dem Leiter der Ortsfeuerwehr schriftlich anzuzeigen. Sofern er nicht

nachweist, dass er im Einzugsbereich der Ortsfeuerwehr weiterhin

einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nach-geht oder

in sonstiger Weise regelmäßig für Aus- und Fortbildung sowie

Einsätze zur Verfügung steht, kann sein Feuerwehrdienst beendet

werden.

(4) Der aktive Feuerwehrdienst soll aus wichtigem Grund beendet

werden. Dies gilt insbesondere,

a) wenn der Feuerwehrangehörige die Lehrgänge zum Truppmann

(Teil 1 und 2) und zum Sprechfunker in einem angemessenen

Zeitraum nicht erfolgreich abschließen kann

b) bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,

c) bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht,

d) bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der

Feuerwehr,

e) wenn sich herausstellt, dass der Feuerwehrangehörige nicht im

Sinne des § 3 Absatz 1 Buchst. f) handelt oder

f) bei einem Verhalten, das eine erhebliche und andauernde

Störung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht hat

oder befürchten lässt.

5


Amtsteil Stadt Rothenburg

RA 08-22

(5) Zur Vorbereitung der Entscheidung nach Absatz 4 kann der

Feuerwehrangehörige vorläufig des Dienstes enthoben werden,

wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Sachverhaltsaufklärung

beeinträchtigt würden.

(6) Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 4 sind durch schriftlichen

Verwaltungsakt zu treffen. Der Betroffene ist vor den Entscheidungen

nach Satz 1 anzuhören.

Widerspruch und Klage gegen die Entscheidungen nach Satz 1 haben

keine auf-schiebende Wirkung.

(7) Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine

Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den

letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.

§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr

(1) Die ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen ab dem vollendeten

16. Lebensjahr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen

Stadtwehrleiter und dessen Stellvertreter nach § 15 Absatz 1 zu wählen.

Die Angehörigen der Ortsfeuerwehr ab dem vollendeten 16.

Lebensjahr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Orts-wehrleiter

und dessen Stellvertreter zu wählen.

(2) Die Stadt Rothenburg/O.L. hat nach Maßgabe des § 61

SächsBRKG die Freistellung der Feuerwehrangehörigen für die

Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und

Fortbildung zu erwirken.

(3) Ehrenamtlich tätige Funktionsträger, die regelmäßig über das

übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung

in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung

der Stadt Rothenburg/O.L. festgelegten Beträge.

(4) Feuerwehrangehörige erhalten auf Antrag Ersatz für die

Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich

der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen.

Darüber hinaus erstattet die Stadt Rothenburg/O.L. Sachschäden, die

Feuerwehrangehörigen in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie

vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63

Absatz 2 Sächs-BRKG.

(5) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Ortsfeuerwehren im aktiven

Feuerwehrdienst haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der

Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie

sind insbesondere verpflichtet:

a) am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen

der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,

b) sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden,

c) den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten

nachzukommen,

d) im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten

zu zeigen und sich den anderen Feuerwehrangehörigen gegenüber

kameradschaftlich zu verhalten,

e) den Dienst unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe,

Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität

von in Not geratenen Personen sowie von anderen Feuerwehrangehörigen

auszuüben,

f) die Feuerwehrdienstvorschriften, einschließlich der in dieser

Satzung festgelegten abweichenden Regeln, und Unfallverhütungsvorschriften

für den Feuerwehrdienst zu beachten und

g) die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und

Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstli-

Zwecken zu benutzen, sowie

h) an den Haupt- und Dienstversammlungen teilzunehmen.

Für die sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gelten

Buchstabe a) (beschränkt auf die Dienstteilnahme) und c) bis g) entsprechend.

(6) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Ortsfeuerwehren im aktiven

Feuerwehrdienst haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei

Wochen dem Leiter der Ortsfeuerwehr oder seinem Stellvertreter

rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu

melden.

(7) Ruhende Abteilung

Kann ein Angehöriger im aktiven Feuerwehrdienst die Pflichten nach

Absatz 5 Satz 2, Buchst. a) und b) nicht im geforderten Maß erfüllen,

verliert er auf Antrag oder nach Feststellung des Stadtwehrleiters

zumindest vorübergehend den Status und die Rechte eines

Angehörigen im aktiven Feuerwehrdienst.

6

Details dazu werden in einer Dienstanweisung geregelt.

(8) Verletzt ein Feuerwehrangehöriger schuldhaft die ihm obliegenden

Dienstpflichten, so kann der Stadtwehrleiter

a) einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,

b) die Androhung der Dienstbeendigung aussprechen oder

c) die Dienstbeendigung durch die Stadt Rothenburg/O.L./den

Bürgermeister einleiten.

(9) Der zuständige Leiter der Ortsfeuerwehr ist zuvor zu hören. Dem

Feuerwehrangehörigen ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen

ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. Bei Verletzungen der

Dienstpflichten kann ein Feuerwehrangehöriger durch den Leiter der

Ortsfeuerwehr vom Dienst vorübergehend ausgeschlossen werden.

Der Stadtwehrleiter ist darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Jugendfeuerwehr

(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche vom 8.

Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen

werden. § 18 Absatz 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem

Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten

beigefügt sein.

(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im

Einvernehmen mit dem Leiter der Ortswehr. Im Übrigen gelten die

Festlegungen des § 3 entsprechend.

(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied

a) in die aktive Abteilung aufgenommen wird, spätestens jedoch

mit Vollendung des 18. Lebensjahres,

b) aus der Jugendfeuerwehr austritt,

c) den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder

d) aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.

e) bei Notwendigkeit kann ein Stadtjugendfeuerwehrwart aus den

Reihen der Jugendwarte durch diese gewählt werden

Gleiches gilt, wenn ein Personensorgeberechtigter seine Zustimmung

nach Absatz 1 schriftlich zurücknimmt.

§ 7 Kinderfeuerwehr

(1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr

aufgenommen werden. Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr

endet, wenn das Kind in die Jugendfeuerwehr aufgenommen

wird, spätestens jedoch mit dem vollendeten 10. Lebensjahr.

(2) Die Vorschriften des § 6 gelten sinngemäß.

§ 8 Alters- und Ehrenabteilung

(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Feuerwehrangehörige

bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie

aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden sind.

(2) Der Ortswehrleiter kann auf Antrag Feuerwehrangehörigen den

Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der aktive

Feuerwehrdienst für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen

eine besondere Härte bedeutet.

§ 9 Ehrenmitglieder

Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Stadtwehrleiters nach

Anhörung des Feuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche

Feuerwehrangehörige oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen

oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu

Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. Im Fall des § 4 Absatz 4

Buchst. d) und e) ist die Abberufung möglich.

§ 10 Organe der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L.

Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:

a) der Stadtwehrleiter/Ortswehrleiter

b) der Feuerwehrausschuss

c) die Hauptversammlung

§ 11 Stadtwehrleiter

(1) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden nach § 15

gewählt und berufen.

(2) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

verantwortlich und erledigt die ihm durch Gesetz und diese Satzung

übertragenen Aufgaben. Er hat insbesondere

a) auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der

Angehörigen im aktiven Feuerwehrdienst entsprechend den

Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,

b) regelmäßig die Einsätze der Feuerwehr zu leiten oder diese

Aufgabe an einen ausreichend qualifizierten Angehörigen im akti

ven Feuerwehrdienst zu übertragen,


RA 08-22

Amtsteil Stadt Rothenburg

c) die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und

Einsätzen zu regeln,

d) die Dienste so zu organisieren, dass jeder Angehörige im aktiven

Feuerwehrdienst jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung

teilnehmen kann,

e) dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufge

stellt werden,

f) die Tätigkeit der von ihm bestellten Funktionsträger zu kontrollieren,

g) auf eine ordnungsgemäße und den Vorschriften entsprechende

Ausrüstung der Feuerwehr mit Einsatzmitteln hinzuwirken,

h) für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften, einschließlich

der in dieser Satzung festgelegten abweichenden Regeln, und der

einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,

i) im Rahmen des Dienstes minderjähriger Feuerwehrangehöriger

die Einhaltung bestehender Aufsichts- und Fürsorgepflichten

sicherzustellen und

j) Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend,

dem Bürgermeister mitzuteilen.

(3) Er entscheidet über die nach § 13 Absatz 1 Satz 2 im Feuerwehrausschuss

behandelten Fragen.

(4) Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben

des Brandschutzes übertragen.

(5) Der Stadtwehrleiter soll den Bürgermeister, die Stadtverwaltung

Rothenburg/O.L. und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen

Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen

in der Stadt Rothenburg/O.L. zu Angelegenheiten der Feuerwehr

und des Brandschutzes einzuladen und zu hören. Er soll - soweit es

nur örtliche Belange betrifft - die örtlich zuständigen Ortswehrleiter

vorher beteiligen.

(6) Der stellvertretende Stadtwehrleiter hat den Stadtwehrleiter bei

der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit

mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.

(7) Für die Ortswehrleiter/Stellvertreter gelten Absatz 1, Absatz 2,

hier jedoch nur die Buchst. a), d), e), f), g), h), i), und j), der Buchst. e)

und j) jedoch mit der Maßgabe, sie dem Stadtwehrleiter zu melden,

sowie Absatz 6 entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach

Weisung des Stadtwehrleiters.

(8) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter sowie die Ortswehrleiter

und ihre Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die

Dienstpflichten oder wenn sie die geforderten Voraussetzungen an

das Amt nicht mehr erfüllen, vom Bürgermeister nach Anhörung des

Feuerwehrausschusses abberufen werden. Die geforderten Voraussetzungen

an das Amt sind durch die gewählte Person insbesondere

dann nicht mehr erfüllbar, wenn die Verpflichtung nach § 15 Absatz 4

zur erfolgreichen Absolvierung eines Lehrgangs aus in der Person

selbst liegenden Gründen nicht möglich ist.

§ 12 Feuerwehrausschuss

(1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ des Stadtwehrleiters.

Er behandelt Fragen der Finanzplanung, der Dienst- und Einsatzplanung,

der Ehrenmitgliedschaft sowie die Fortschreibung der

Brandschutzbedarfsplanung.

(2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus:

➢ dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden sowie seinem Stellvertreter,

➢ den Leitern der Ortsfeuerwehren sowie dessen Stellvertreter,

➢ dem Stadtjugendfeuerwehrwart

➢ den zusätzlichen Mitgliedern nach Absatz 3.

➢ Sollte kein Stadtjugendfeuerwehrwart gewählt sein, nehmen die

Jugendwarte der Ortswehr an den Sitzungen teil

Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.

(3) In der Hauptversammlung werden zusätzliche Mitglieder der

Ortsfeuerwehren in den Feuerwehrausschuss gewählt.

Dabei soll je Ortsfeuerwehr ein zusätzliches Mitglied gewählt werden,

unabhängig von der jeweiligen zahlenmäßigen Stärke der Ortswehr.

(4) Der Feuerwehrausschuss soll mindestens zweimal im Jahr tagen.

Die Beratungen sind vom Stadtwehrleiter mit Bekanntgabe der vorgesehenen

Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss

muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner

Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt.

Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig im Sinne des Absatz 1,

wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend

ist.

(5) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehrausschusses

einzuladen.

(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses im Sinne des Absatz 1 werden

mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt

als Ablehnung. Für Wahlen gelten die Regelungen des § 15.

(7) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.

Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.

§ 13 Hauptversammlung

(1) Unter dem Vorsitz des Stadtwehrleiters ist alle zwei Jahre eine

ordentliche Hauptversammlung der Stadtfeuerwehr durchzuführen.

Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der

Feuerwehr, soweit nicht zu ihrer Beratung der Feuerwehrausschuss

und deren Entscheidung nicht der Stadtwehrleiter zuständig ist, zur

Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung

hat der Stadtwehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der

Stadtfeuerwehr der letzten 2 abgelaufenen Jahre abzugeben. In der

Hauptversammlung werden der ehrenamtlich tätige Stadtwehrleiter

und dessen Stellvertreter gewählt.

(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter einzuberufen.

Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb

eines Monats vom Stadtwehrleiter einzuberufen, wenn das von mindestens

einem Drittel der nach § 5 Absatz 1 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen

schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert

wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den

nach § 5 Ab-satz 1 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen und

dem Bürgermeister mindes-tens zwei Wochen vor der Versammlung

bekannt zu geben. Angehörige der Kinder- und Jugendfeuerwehr, die

nach § 5 Absatz 1 nicht wahlberechtigt sind, nehmen nicht an

Abstimmungen der Hauptversammlung teil. Sie besuchen in der

Regel nur dann die Hauptversammlung, wenn entsprechende Anlässe

wie z. B. die Übergabe von Auszeichnungen vorliegen.

(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die

Hälfte der nach § 5 Absatz 1 wahlberechtigten Anwesenden dem

aktiven Feuerwehrdienst angehört. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb

eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die

unabhängig von der Zahl der anwesenden, nach § 5 Absatz 1 wahlberechtigten

Feuerwehrangehörigen beschlussfähig ist. Beschlüsse der

Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.

Auf Antrag ist geheim abzustimmen.

(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen,

die dem Bürgermeister vorzulegen ist.

(5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die Absätze 2 bis 3

entsprechend. In den Ortswehren kann jährlich eine Hauptversammlung

durchgeführt werden. Eine Niederschrift ist dem Stadtwehrleiter

vorzulegen.

§ 14 Bestellung von Funktionsträgern

(1) Zu bestellende Funktionsträger sind:

➢ Gruppenführer und Zugführer (Unterführer),

➢ Gerätewarte, Beauftragte/Verantwortliche für Geräte, Atemschutz,

Öffentlichkeitsarbeit, Schriftführer

➢ der Leiter der Jugendfeuerwehren (Jugendfeuerwehrwart) sowie

dessen Stellvertreter,

➢ der Leiter der Kinderfeuerwehr (Kinderfeuerwehrwart) sowie

➢ Betreuer der Kinderfeuerwehr

➢ Beauftragter für die Belange der Alters- und Ehrenabteilungen.

(2) Der Stadtwehrleiter bestellt die Funktionsträger. Der Stadtwehrleiter

kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses

jederzeit widerrufen. Die Funktionsträger führen ihre Aufgaben nach

Weisungen ihrer Vorgesetzten aus.

(3) Als Funktionsträger dürfen nur Feuerwehrangehörige eingesetzt

werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im

Feuerwehrdienst verfügen, die erforderliche Qualifikation besitzen

und an spezifischen Fortbildungen regelmäßig teilnehmen. Betreuer

in der Kinderfeuerwehr können auch Personen sein, die nicht der

Stadtfeuerwehr angehören. Stadtkinderfeuerwehrwart und Betreuer

in der Kinderfeuerwehr haben vor Bestellung ein positives Führungszeugnis

dem Stadtwehrleiter vorzulegen.

(4) Zu bestellende Funktionsträger auf der Ebene der Ortsfeuerwehr

werden durch den Leiter der Ortsfeuerwehr vorgeschlagen und vom

Stadtwehrleiter in ihrer Funktion bestellt.

7


Amtsteil Stadt Rothenburg

RA 08-22

§ 15 Wahlen

(1) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden durch die nach

§ 5 Absatz 1 Satz 1 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen, die

Ortswehrleiter und deren Stellvertreter werden durch die in § 5

Absatz 1 Satz 2 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen gewählt.

Wiederwahl ist zulässig. Die Wahlperiode beträgt sechs Jahre.

(2) Der Stadtwehrleiter, die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter

haben ihr Amt nach Ablauf der Berufungsdauer oder im Falle eines

beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens oder nach Neuwahlen bis

zur Berufung eines Nachfolgers weiter zuführen. Lehnt der Stadtwehrleiter,

Ortswehrleiter oder der entsprechende Stellvertreter aus

wichtigem Grund im Sinne des § 18 der Sächsischen Gemeindeordnung

eine Weiterführung ab oder stehen dieser Weiterführung

gewichtige Gründe in der Person des Stadtwehrleiters, Ortswehrleiters

oder des entsprechenden Stellvertreters entgegen, kann der

Bürgermeister einen geeigneten Feuerwehrangehörigen, beim Stadtwehrleiter

oder Ortswehrleiter insbesondere den entsprechenden

Stellvertreter, vorübergehend mit der Wahrnehmung der Aufgaben

betrauen.

(3) Steht kein geeigneter Kandidat für ein in Absatz 1 genanntes

Wahlamt zur Verfügung, beruft der Bürgermeister nach Anhörung

der Wahlberechtigten und mit Zustimmung des Stadtrates einen

geeigneten wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen längstens bis

zum Ende der Berufungsdauer nach § 17 Absatz 3 Satz 2 SächsBRKG.

(4) Gewählt werden kann nur, wer selbst wahlberechtigt ist, über die

für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und

Erfahrungen sowie über die erfor-derlichen persönlichen und fachlichen

Voraussetzungen verfügt. Erforderliche fachliche

Mindestvoraussetzung für den Stadtwehrleiter und seinen Stellvertreter

ist die erfolgreich abgeschlossene Führungsausbildung „Zugführer“

und „Leiter einer Feuerwehr“. Die Qualifikation „Gruppenführer“

reicht aus, wenn sich der Kandidat schriftlich vor der Wahl verpflichtet,

die erforderliche taktische Führungsausbildung innerhalb

von zwei Jahren zu absolvieren. Die Kandidaten sollen ihren ersten

Wohnsitz in der Gemeinde haben.

(5) Die nach § 17 Absatz 3 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen

sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag,

den wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen bekannt zu

machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandi-daten enthalten, als zu

wählen sind, und muss vom Feuerwehrausschuss bestätigt sein.

Betroffene Kandidaten sind im Feuerwehrausschuss nicht stimmberechtigt.

(6) Wahlen sind vom Bürgermeister oder einem von ihm benannten

Beauftragten zu leiten. Die anwesenden Stimmberechtigten benennen

in der Regel durch offene Abstimmung mit absoluter Mehrheit

zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung

vornehmen. Die Beisitzer können Wahlberechtigte, jedoch keine

Kandidaten sein.

(7) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als

die Hälfte der nach § 5 Absatz 1 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen

anwesend sind.

(8) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur

Wahl, kann die Wahl offen erfolgen, wenn keiner der anwesenden

Stimmberechtigten widerspricht.

(9) Die Wahlen zu mehreren Ämtern erfolgen in getrennten Wahlgängen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden

Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im

ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen

den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen,

bei der die einfache Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) entscheidet.

Tritt nur ein Kandidat an und erreicht dieser keine absolute

Mehrheit, ist eine erneute Wahl nach Maßgabe der Absatz 1 bis 8 und

Absatz 9 Sätze 1 bis 3 durchzuführen. Liegt bei mehreren Kandidaten

Stimmengleichheit vor, entscheidet das Los.

(10) Für die Wahl der zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses

gelten die Absätze 1 bis 8, soweit im Folgenden nichts anderes

bestimmt ist. Die Wahl der zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses

ist getrennt in jeder Ortswehr als Mehrheitswahl

ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so

viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den

Feuerwehrausschuss sind diejenigen Feuerwehrangehörigen

gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

(11) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.

(12) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach

der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zu übergeben.

(13) Der Bürgermeister muss dem Wahlergebnis widersprechen,

wenn er der Auffassung ist, dass es rechtswidrig ist; er kann ihm

widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass es für die Stadt nachteilig

ist.

(14) Sofern kein Widerspruch nach Absatz 13 erfolgt, beruft der

Bürgermeister in die Positionen. Der Bürgermeister informiert den

Stadtrat über das Ergebnis der Wahlen und die Berufung.

(15) Scheidet ein gewähltes zusätzliches Mitglied aus dem Feuerwehrausschuss

aus, rückt ein Ersatzmitglied nach. Ersatzmitglieder

sind alle Wahlbewerber, die bei der Wahl für die zusätzlichen

Mitglieder des Feuerwehrausschusses nicht die erforderliche

Stimmenzahl, jedoch mindestens eine Stimme erhalten haben. Die

Reihenfolge der Ersatzmitglieder bestimmt sich nach der Anzahl der

erhaltenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Steht kein Ersatzmitglied mehr zur Verfügung, finden Nachwahlen

auf der Ebene der betroffenen Ortsfeuerwehr nach Maß-gabe der

Absätze 10 bis 14 statt.

(16) Neuwahlen während der Berufungsperiode sind anzusetzen,

wenn zwei Drittel der Stimmberechtigten dies schriftlich vom

Stadtwehrleiter fordern.

§ 16 Entschädigungen, Ehrungen, Gratulationen

(1) Mitglieder der ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehr der Stadt

Rothenburg/O.L. können für ihre Tätigkeit eine Entschädigung und zu

bestimmten Anlässen Ehrungen enthalten. Näheres regelt eine Entschädigungssatzung.

(2) Der Wehrleiter oder andere Feuerwehrangehörige, welche auf

Antrag der Stadt Rothenburg/O.L. dienstlich unterwegs sind, erhalten

auf Antrag Reisekostenvergütung durch die Stadt

(3) Bei Tod eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt

Rothenburg/O.L. wird am Tage der Beisetzung die letzte Ehre erwiesen.

§ 17 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Rothenburg, den 06.06.2022

Heike Böhm - Bürgermeisterin

Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 Satz 4 SächsGemO

Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

zu Stande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als

von Anfang an gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen, die Genehmigung oder

die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen

Gesetzwidrigkeit wider-sprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist:

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,

schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann

auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese

Verletzung geltend machen.

Zweckverband Abwasser Rothenburg/O.L.

Bereitschaftsdienst der

Stadtwerke Görlitz Service GmbH

Außenstelle Rothenburg

Bei Störungen im Abwasserbereich erreichen Sie uns unter unserer

Hotline: 03581 33 555

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RA 08-22

1. Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung

für die Leistungen der Feuerwehr

Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den

Freistaat Sachsen [SächsGemO] in der Fassung der Bekanntmachung

vom 9. März 2018 [SächsGVBl. S. 62] die zuletzt geändert durch Artikel

1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 [SächsGVBl. S. 134], in Verbindung

mit §§ 22 und 69 des Sächsisches Gesetzes über den Brandschutz,

Rettungsdienst und Katastrophenschutz [SächsBRKG] vom

24. Juni 2004 [SächsGVBl. S. 245, berichtigt S. 647], rechtsbereinigt mit

Stand vom 25. Juni 2019 [SächsGVBl. S. 521]sowie des § 17der Verordnung

des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die

Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen

[Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO] vom 21. Oktober

2005, Rechtsbereinigt mit Stand vom 14. Mai 2020 [SächsGVBl. S. 218]

hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. in seiner Sitzung vom

08.06.2020 folgende 1. Änderung der Satzung beschlossen:

Artikel 1

§ 3 Gebührenbemessung

(7) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal,

Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen Dritter zusätzliche

Kosten, so sind diese zu erstatten. Zusätzliche Kosten entstehen

u.a. auch durch Hilfeleistungen von benachbarten Gemeinden aber

auch durch Inanspruchnahme von Spezialleistungen Dritter und speziellen

Materialien bzw. Geräten, die nicht von der Feuerwehr Rothenburg

vorgehalten werden.

Artikel 2

§ 8 Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leistungen

der Feuerwehr tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.

Rothenburg, den 09.06.2022

Böhm - Bürgermeisterin der Stadt Rothenburg/O.L.

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von

Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder

die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen

Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der

Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung

begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann

auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung

geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung

der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolge hingewiesen

worden ist.

Mitteilung an alle Steuerpflichtigen

Wir möchten Sie an den nächsten Zahlungstermin Steuern am

15.08.2022 erinnern.

An diesem Tage sind zur Zahlung fällig:

• 3. Rate Gewerbesteuer bei Vorauszahlungsveranlagung

• 3. Rate Grundsteuer bei Zahlung in vier Raten

• 2. Rate Grundsteuer bei Halbjahreszahlern (wenn jährlich unter

30,00 € zu zahlen sind)

• Grundsteuer als Jahreszahler, wenn jährlich unter 15,00 € zu

zahlen sind

• Hundesteuer

Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, denken

Sie bitte an die pünktliche Zahlung. Dadurch können Sie sich zusätzliche

Kosten durch Mahngebühren und Säumniszuschläge

ersparen.

Sie können uns auch noch eine Einzugsermächtigung erteilen, dann

denken wir an Ihre Zahltermine.

M. Kolodziej -

Fachbereichsleiterin Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.

Amtsteil Stadt Rothenburg

Bekanntmachung

der Stadt Rothenburg/O.L.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB

zum Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“

Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am

13.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum

Rothenburg/O.L." in der Fassung vom 24.05.2022 gebilligt und zur

Offenlage bestimmt.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

- Schallimmissionsprognose

des Ingenieurbüros IDU vom 07.03.2022

- umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des

Bebauungsplans Nr. 37

• Stellungnahme der Stadtwerke Görlitz für Zweckverband

Abwasser Rothenburg/O.L. vom 03.09.2020 zum Thema

Abwasserbeseitigung

• Stellungnahme der Beauftragten für die Belange von

Menschen mit Behinderungen des Landkreises Görlitz vom

16.09.2020 zum Thema Barrierefreiheit

• Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom

17.09.2020 zu den Themen Wasser und Immissionsschutz

• Stellungnahme des Landesvereines Sächsischer Heimatschutz

e.V. vom 01.10.2020 zum Thema Dach- und Fassadengestaltung

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans

Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." in der

Fassung vom 24.05.2022 einschließlich der Begründung und den

oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den

nach Einschätzung der Stadt Rothenburg/O.L. wesentlichen, bereits

vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer

eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar

vom 09. August 2022 bis einschließlich 09. September 2022

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.,

Marktplatz 1, 02929 Rothenburg

Zimmer 102, (Sekretariat)

Montag, Mittwoch, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen

Landesportals des Freistaates Sachsen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de

sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg

unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb

des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken

und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum

Rothenburg/O.L." schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der

Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis:

Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der

Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben,

gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer

Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-

Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), folgende

Regelung:

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger

Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 oder

per E-Mail an stadt@rothenburg-ol.de möglich.

Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische

Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 erforderlich.

Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der

E-Mail-Adresse an bauverwaltung@rothenburg-ol.de abgegeben

werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des

Einwenders müssen lesbar enthalten sein.

Heike Böhm - Bürgermeisterin

9


Amtsteil Stadt Rothenburg

RA 08-22

Bekanntmachung

des Zweckverbandes Abwasser Rothenburg/O.L.

Am Montag, 08.08.2022, findet um 18.00 Uhr die nächste Sitzung

des Zweckverbandes Abwasser Rothenburg/O.L. im Ratssaal der

Gemeindeverwaltung Horka, Am Gemeindeamt 2 in 02923 Horka

statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Gäste

- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung

- Feststellung der Beschlussfähigkeit

- Festlegung der zwei Unterzeichner der Sitzungsniederschriften

- Bestätigung der Tagesordnung

2. Wahl des Verbandsvorsitzenden, Beschluss-Nr. 08/2022

3. Vereidigung des Verbandsvorsitzenden, Beschluss-Nr. 09/2022

4. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, Beschluss-Nr.

10/2022

5. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2022

6. Errichtung Hausanschluss Rothenburger Straße 57 in Horka,

Beschluss-Nr. 11/2022

7. Sanierung Schmutzwasserkanal Schmiedegasse in

Rothenburg/O.L., Beschluss-Nr. 12/2022

8. Informationen der Verwaltung

9. Anfragen/Mitteilungen der Verbandsmitglieder

Nicht-öffentlicher Teil

gez. C. Nitschke

stellv. Verbandsvorsitzender

Bestätigungsvermerk

des unabhängigen Abschlussprüfers

Sadtwerke Rothenburg/O.L. - Eigenbetrieb der Stadt Rothenburg

10

Havarierufnummer Stadtwerke Rothenburg 3 22 52


RA 08-22

Ortsübliche Bekanntmachung

Jahresrechnung Stadtwerke Rothenburg/O.L.

Der Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes

Stadtwerke Rothenburg/O.L. wurde vom Stadtrat für das

Jahr 2021 gefasst. Der Jahresabschluss 2021 liegt, einschließlich

Lagebericht, zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Stadtwerke

Rothenburg/O.L., Südstraße 22, 02929 Rothenburg/O.L. in der

Zeit vom

04.08.2022 bis 12.08.2022

Mo, Di, Mi 08.30 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr

Do

08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

Fr

08.00 – 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Engelmann – Stadtwerke Rothenburg/O.L.

Grundschule Rothenburg/O.L.

- Beginn der Umsetzung RL Digitale Schule

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.07.2022 die Vergabe der

Aufträge zur leitungsbasierten passiven Vernetzung der pädagogisch

genutzten Räume an die Elektro-Technik Niesky GmbH in

Höhe von 21.740,79 € sowie für die Beschaffung der aktiven

Netzwerktechnik an die Infotech GmbH in Höhe von 32.406,35 € aus

Görlitz vergeben.

Für die passive Vernetzung werden Installationsarbeiten -

Verkabelung mit Verlegung der vorhandenen Datennetze sowie

Medien- und Stromanschlüsse realisiert. Die Beschaffung, Lieferung

und Montage der aktiven Netzwerktechnik umfasst eine Firewall,

WLAN Access Points – WiFi 6, verschiedene Netzwerk-Switche und

deren Installation und Einrichtung.

Diese Maßnahmen werden zu 100 % durch Fördermittel des

Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland finanziert.

Die erforderlichen Bau- und Installationsarbeiten finden in der Zeit

vom 02.08.2022 bis 26.08.2022 statt.

Behnert -

Fachbereichsleiterin Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit

Amtsteil Stadt Rothenburg

Stellenausschreibung

Zur Umsetzung der Digitalisierung im Rathaus und in den Einrichtungen

unserer Stadt wie Schulen, Kitas, Bibliothek, Feuerwehr benötigen

wir eine engagierte Unterstützung. Sie möchten die Zukunft

unserer Stadt mitgestalten, mit Ideen und Tatkraft die Digitalisierung

vorantreiben? Dann suchen wir genau Sie!

In der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. ist zum nächstmöglichen

Zeitpunkt die Stelle

Sachbearbeiter IT (m/w/d)

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 h (optional 34 h) unbefristet

zu besetzen.

Sie übernehmen folgende Aufgaben:

• Sie betreuen und verwalten die Informations- und Kommunikationstechnik

und übernehmen Aufgaben im Bereich Systemadministration

für die Verwaltung und zugehörige Einrichtungen

-Koordinierung und Überwachung des Systembetriebs (Server-,

Datenbank- und Clientsysteme)

-Monitoring von IT-Systemen und Applikationen

-Weiterentwicklung und Optimierung des Systembetriebs

-Beschaffung, Betreuung und Verwaltung von Hardware,

Serversystemen und Fachanwendungen nach vorausgegangener

fachlicher Recherche

-Administration des Rathausnetzwerkes

-Betreuung der angebundenen Außenstellen

-Verantwortung für Datensicherheit und Datenwiederherstellung

-Fehleranalysen und Fehlerbehebung

-Erstellung von IT-Dokumentation

• Sie sind Ansprechpartner für die Nutzer der Fachverfahren in der

Verwaltung und den zugehörigen Einrichtungen (Rathaus,

Schulen, Kitas, Bibliothek)

• Sie arbeiten mit Dritten zusammen und sind verantwortlich für die

Organisation und Steuerung externer Dienstleister (z.B. Hersteller

der Fachanwendungen)

Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:

- Abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker, vorzugsweise

Systemintegration

- Breites Fachwissen in Administration und Konfiguration im Serverund

Netzwerkbereich

- Idealerweise Erfahrungen im Projektmanagement

- Einblicke in das kommunale Verwaltungsrecht sowie Kenntnisse in

den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit sind von

Vorteil.

- Sie arbeiten in einem hohen Maß selbständig und strukturiert.

- Sie sind mobil und besitzen einen Führerschein Klasse B.

Wir bieten Ihnen:

- eine Vergütung nach TVöD, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt

sowie eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des

öffentlichen Dienstes)

- die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung

mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 12.08.2022 an die Stadt

Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L.

Für die Rücksendung Ihrer Unterlagen legen Sie bitte einen adressierten

und ausreichend frankierten Briefumschlag bei.

Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen,

z.B. Bewerbungs- und Reisekosten, können nicht erstattet

werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Behnert, Tel.: 035891/77220

gerne zur Verfügung.

Wir weisen gem. Art. 6 Abs. 1 c, Artikel 88 der Datenschutzgrundverordnung

i.V.m. § 11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes

darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr

Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen

Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.

Keine Veranstaltung auf der Kulturanlage!

In den vergangenen Jahren fanden im Rahmen des Rothenburger

Sommerfestes Tanzveranstaltungen auf der Kulturanlage im Park

statt. Leider kam es in der Vergangenheit häufig zu Vandalismus,

sodass viele Teile der Anlage zerstört bzw. stark beschädigt wurden.

Dazu kommt der schlechte bauliche Zustand. Aus genannten

Gründen finden in diesem Jahr keine Veranstaltungen auf der

Kulturanlage statt.

11


Amtsteil Stadt Rothenburg

RA 08-22

Stellenausschreibung

Im kommunalen Hort der Stadt Rothenburg/O.L. ist zum nächstmöglichen

Zeitpunkt eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen

Arbeitszeit von 30 Stunden als

Erzieher/-in (m/w/d)

befristet bis zum 30.11.2022 zu besetzen.

Derzeit werden ca. 156 Kinder im Hort betreut. Bei Bedarf ist auch der

Einsatz in den kommunalen Kindertagesstätten „Sonnenhügel“ und

„Gummistiefelchen“ vorgesehen.

Aufgaben:

- Kommunikationsfreude und Empathie im Umgang mit Kindern

sowie engagierte Gruppenarbeit

- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern

- gutes Fachwissen über den Sächsischen Bildungsplan sowie

Erfahrung mit dessen Umsetzung in die Praxis

- Umsetzung der pädagogischen Konzeption der Einrichtungen

- konstruktive Zusammenarbeit im Team

- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten

Einstellungsvoraussetzung ist die Befähigung als pädagogische

Fachkraft gemäß § 1 SächsQualiVO ein Abschluss

- als staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in,

- als staatlich anerkannte/r Diplom-Sozialpädagoge/in oder

- als staatlich anerkannte/r Diplom-Sozialarbeiter/in)

- oder eine gleichwertige Ausbildung.

Gesucht wird ein/e engagierte/r Erzieher/in mit pädagogischem

Einfühlungsvermögen und Spaß an selbständiger und kreativer

Arbeit mit Kindern.

Es erfolgt eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD, Entgeltgruppe

S8a.

Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 12. August

2022 an die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929

Rothenburg/O.L..

Für die Rücksendung Ihrer Unterlagen legen Sie bitte einen adressierten

und ausreichend frankierten Briefumschlag bei.

Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen,

z.B. Bewerbungs- und Reisekosten, können nicht erstattet

werden.

Im Falle einer positiven Entscheidung werden außerdem ein erweitertes,

polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 2 BZRG sowie ein

Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG notwendig.

Evtl. Rückfragen zur Stellenausschreibung können unter der Rufnummer

035891/77220 erfolgen.

Wir weisen gem. Art. 6 Abs. 1 c, Artikel 88 der Datenschutzgrundverordnung

i.V.m. § 11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes

darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr

Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen

Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.

Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.

Danke

„Dankbarkeit zu fühlen und sie nicht auszudrücken,

ist wie ein Geschenk zu verpacken und

es nicht zu verschenken.“ (Adolphus William Ward)

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

herzlichen Dank für Ihren freundlichen Zuspruch, für Ihre Danksagungen

und Dankesschreiben, für Blumengrüße und Präsente.

Ihre Freundlichkeit wirkte wie ein warmer Sommerregen und bereitete

mir Freude und Glück.

Sehr erfreut war ich auch über die Wahrnehmung dessen, was wir

gemeinsam in den letzten 14 Jahren geschafft haben:

- vom Abbau der hohen Verschuldung hin zur vorbildlichen

Haushalts- und Finanzwirtschaft

- vom Abbau der Sanierungsstaus hin zu einer hohen jährlichen

Investitionsrate und die Veredlung jeglicher Investitionen mit

Fördermitteln

- bis hin zur öffentlichen Ausschreibung der ersten Baulose für

unsere Großprojekte Oberschule und Sporthalle (1. Spatenstich

voraussichtlich im Herbst 2022)

- sowie Vorbereitung B-Plan und Objektplanung für unser künftiges

Bürgerzentrum.

Für den Abriss der ehemaligen Gaststätte in Geheege liegt inzwischen,

zu unserer großen Freude, ein positiver Förderbescheid vor.

Auf unsere kleine, aber tatkräftige Stadtverwaltung können wir stolz

sein!

Danke für unsere erfolgreiche Zeit!

Ihre Heike Böhm

Kinder- und Jugendbeteiligung

in Rothenburg/O.L.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.07.2022 die Weiterführung

des Projektes „Demokratie in Kinderhand“ im Jahr 2022 beschlossen.

Hierfür erhält die Stadt Rothenburg/O.L. 5.000 € nach der

Förderrichtlinie des Weltoffenen Sachsen für Demokratie und

Toleranz.

Die Mittel sollen der Stadt Rothenburg/O.L. und den Ortsteilen

Geheege, Lodenau, Nieder-Neundorf und Uhsmannsdorf für die

Umsetzung von verschiedenen Projektideen zur Verfügung stehen.

Gemeinsam mit den Kindern werden vor Ort Beteiligungsmöglichkeiten

geschaffen, um ihre Ideen zu verwirklichen. In den nächsten

Monaten werden wir über alle Projektvorhaben berichten.

Haben Sie Fragen oder besteht das Interesse, sich ehrenamtlich im

Rahmen der Steuerungsgruppe oder in sonstiger Form für die

Kinder- und Jugendbeteiligung zu engagieren, stehen Ihnen Frau

Corina Behnert, stadt@rothenburg-ol.de, Tel. 035891/77220, oder

Frau Josefine Paul, Programmmitarbeiterin „Demokratie in Kinderhand“,

josefine.paul@dkjs.de, Tel. 0351/320 156 59, zur Verfügung.

Corina Behnert -

Fachbereichsleiterin Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit

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Anzeigenannahme unter:

anzeiger@werbungpaul.de

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RA 08-22

Herzlichen Dank für das schöne Geschenk!

Die Volks- und Raiffeisenbank und der Lions–Club Niesky Lausitzer

Neiße schenkten unseren Kindern zwei neue Wackeltiere. Nun sorgen

ein Wackelfuchs und ein Wackellöwe auf dem Marktplatz für

fröhliche Kinderaugen.

Die beiden älteren Wackeltiere, Blume und Biene, sollen zur Freude

unserer Mädchen und Jungen vom Bauhof neu aufbereitet und an

anderen Standorten aufgestellt werden.

Als Dankeschön überreichten wir einen Blumengruß.

Info’s Stadt Rothenburg

140 Jahre Feuerwehr Rothenburg/Stadt

Danke für ein schönes Fest!

Es sind mittlerweile einige Tage vergangen, nachdem wir am

Samstag, dem 16. Juli, unseren 140. Geburtstag gefeiert haben. Dass

unser Fest zu einem Erfolg geworden ist, ist dem Engagement und

der Unterstützung Vieler zu verdanken, denen wir an dieser Stelle

nochmals Danke sagen möchten.

Herzlichen Dank

an unsere Freunde der Partnerfeuerwehr Rotenburg/Wümme, welche

den langen Weg auf sich genommen haben, um mit uns dieses

großartige Fest zu feiern. Es war uns eine Ehre und wir freuen uns

auf die nächsten gemeinsamen Stunden mit Euch.

Herzlichen Dank

auch allen Sponsoren und Förderer wie Werkers Welt, Evers Bauelemente,

Elektrotechnik Zeidler, Fleischerei Eichler, Bäckerei Penther,

Catering Kelichhaus, Blumenhaus Dräger, HRL Metallbau, LBM

Metallbau, Kelterei Neubert, Marktfrisch, Enoiteca Martini, Lausitz

Elaste GmbH, Werbung Paul, Autorenkreis Rothenburg und Kamerad

Marvin Förster, die uns durch Geld- und Sachspenden unterstützt

haben, sowie „Soundcatering Biehain, Robert Illichmann“.

Einen ganz besonderen Dank

allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Besuch der Festveranstaltungen

auch ihre Verbundenheit mit uns - Ihrer Feuerwehr -

gezeigt haben.

Wir haben uns sehr über die rege Teilnahme und das Interesse,

sowie die vielen positiven Rückmeldungen gefreut!

Vielen Dank an alle Gemeinde- sowie Ortsfeuerwehren für Präsente

und Geschenke in jeglicher Form.

Vielen Dank an die Freiwillige Feuerwehr Niesky, welche mit ihrer

Drehleiter uns einen schönen Blick von oben auf unser Fest gaben.

Vielen Dank an unsere Freunde des Kleinbahnvereines für Ihre

Unterstützung.

Die Zusammenarbeit hat wie gewohnt super funktioniert.

Und jetzt noch ein riesengroßes Dankeschön an unsere Kameradinnen

und Kameraden und deren Familien, welche bis zur letzten

Minute, am Tag des Jubiläums und auch danach ihre komplette Zeit

für Vor- und Nachbereitungen gewidmet haben.

IHR SEID DIE BESTEN!!!

Strahlende Kinderaugen bewundern den tollen Fuchs.

Allen Kindern viel Spaß mit Löwe und Fuchs auf dem Marktplatz.

Herzliche Grüße - Heike Böhm

Rund um… es war für uns ein mega Fest mit Euch allen!!!

Es grüßen die Kameradinnen und Kameraden

der Feuerwehr Rothenburg/Stadt

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RA 08-22

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RA 08-22

Jubilare • Vereine

Herzlichen

Glückwunsch

den Jub ilaren

Rothenburg

02.08. Felicitas Krüger 70

04.08. Joachim Prietzel 70

13.08. Siegmund Kuhnert 70

15.08. Kurt Günther 90

20.08. Klaus-Peter Ruzicka 70

23.08. Rosel Kühn 80

25.08. Günter Schulz 75

27.08. Heinz Albrecht 75

28.08. Gabriele Wiesner 70

Steinbach

31.08. Eveline Krahl 70

Uhsmannsdorf

02.08. Bernd Lasch 75

10.08. Heinz-Dieter Scholz 75

22.08. Gerhard Elsner 90

Sie wollen nicht, dass Ihr Geburtsdatum im Rothenburger Anzeiger veröffentlicht wird?

Dann teilen Sie uns das bitte telefonisch (035891-77211), schriftlich oder persönlich mit.

Heike Böhm - Bürgermeisterin

TÄTIGSEIN

GESELLIGKEIT

FÜRSORGE

- Vorstandssitzung am 3.8. um 9.30 Uhr

- Grillabend am 26.8. um 17.00 Uhr (wegen der Kalkulation bitte

wieder anmelden!)

-Für das Kuchen Buffet am 15.8. ab 14.00 Uhr werden noch

Bäcker/innen gesucht

Gabriele Koch

Ihre Volkssolidarität e.V. Uhsmannsdorf

MITEINANDER - FÜREINANDER

Freizeitclub „50Plus” Rothenburg

Liebe Clubfreunde,

Rommé & Spielenachmittage finden im Monat August am 02.08.;

16.08.; und 30.08., jeweils 14.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus statt.

Vorschau September 2022: Im September treffen wir uns wieder jede

Woche Dienstag um 14.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus.

Ihr Freizeitclub „50Plus" Rothenburg

GEMEINSAM statt EINSAM

Fragen & Kontakt: Stadtverwaltung Rothenburg 035891/772-23

Nachruf

Am 29.05.2022 verstarb unser langjähriger Kamerad,

Hauptfeuerwehrmann der Ortswehr Rothenburg/Stadt

Manfred Suckert

im Alter von 78 Jahren.

Wir werden Ihr Andenken stets in Erinnerung behalten.

Anzeigen

Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Ortswehr Rothenburg/Stadt

Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.

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Kita’s

RA 08-22

Uhsmannsdorfer

Vorschulkinder

auf Abschlussfahrt

Nach den vielen ereignisreichen Wochen der Vorschulkinder

im Uhsmannsdorfer „Gummistiefelchen“

war der krönende Abschluss nun die Fahrt nach Stannewisch in das

Waldschulheim.

Herr Eichler empfing uns bei herrlichstem Sonnenschein um 9.00 Uhr an

der Finnhütte und die Führung begann.

Mit vielen interessanten Spielen und Erlebnissen ging es auf eine Reise

durch den Wald. Spiele wie: Tierrätsel, wer findet alle 5 versteckten

Tiere, Zapfenwetthüpfen, Hirschwettrennen usw. machten uns unheimlich

viel Spaß. Auch weggeworfenen Müll haben wir gesammelt und in

die richtigen Tonnen sortiert, denn wir wissen alle - Müll gehört nicht in

den Wald!

Nach dem leckeren Mittagessen gingen wir mit Herrn Heinz die Rehe

und Wildschafe füttern. Doch zuvor sahen wir noch einen angelegten

Steinhaufen für die Eidechsen. Leider haben wir in der Mittagshitze

keine dieser kleinen Tiere zu Gesicht bekommen.

Danach lernten wir die unterschiedlichen Nadeln von Nadelbäumen

kennen. Auch das Sprichwort „ Fichte sticht, Tanne nicht“ haben wir uns

gemerkt.

Nach dem Füttern der Tiere mit Getreide sahen wir uns noch im Waldmuseum

um. Da gab es so viele Tiere unseres Waldes und noch einiges

mehr zu entdecken. Was uns besonders fasziniert hat, war der in

Alkohol eingelegte Wildschweinfötus.

Damit endete unsere Führung durch den geheimnisvollen Wald.

Doch der Tag war lange noch nicht zu Ende. Wir hatten nun ein wenig

Freispielzeit, die wir verschieden nutzten, so zum Beispiel mit Volleyball,

Basketball oder nur zum Spielen.

Am späteren Nachmittag kamen dann unsere Eltern dazu und überraschten

uns noch mit einem Suchspiel. Wir gingen auf Suche nach

Buchstabenluftballons. Wurde einer gefunden, gab es ein Rätsel auf,

welches gelöst werden musste. Wer es erraten hat, bekam diesen

Luftballon. Zum Schluss stellten sich die Kinder so auf, dass die

Buchstabenluftballons das Wort „ SCHULKIND“ ergaben.

Im Anschluss hatten die Eltern für unsere Schulanfänger noch eine weitere

Überraschung - die Kinder mussten nun noch ihre Schultüte

suchen, die an verschiedenen Sträuchern hingen.

Als Dankeschön sangen wir unseren Eltern und Erziehern noch unser

gelerntes Schulanfangslied vor.

Herr Eichler hat für uns Würstchen und Steaks gegrillt, die fleißigen

Eltern haben Getränke, Salate und dergleichen mitgebracht und so

haben wir den erlebnisreichen und anstrengenden Tag schön ausklingen

lassen.

Zuckertütenfest

im Ev. Kinderhaus ARCHE

„Mit der großen Zuckertüte fängt ein neues Leben an -

und ich werde Euch beweisen, was ich alles kann!“

Am 1. Juli feierten die Schulanfänger mit ihren Eltern und Erzieherinnen

IHR ZUCKERTÜTENFEST! Einen großen Dank für die super Begleitung im

Vorschuljahr geht an eure Erzieherin Claudia!

Wir wünschen allen Kindern einen guten Start in der Schule, einen tollen

Freund an ihrer Seite, eine nette Lehrerin und einen sonnigen

Schulanfang. Alles Gute und Gottes Segen!

Cornelia Neumann und das gesamte Team vom Kinderhaus ARCHE

Sport Frei!

Dieses Jahr hatten unsere Vorschulkinder Glück

und konnten bei den Kindersportwochen in

Niesky teilnehmen. Der Spaß an der Bewegung stand natürlich an

erster Stelle und jeder hat toll gekämpft.

Nun möchten wir es nicht versäumen, uns recht herzlich bei Herrn

Eichler und seinem Team für die vielen interessanten Eindrücke und die

leckere Bewirtung, bei Herrn Schröter als Begleitperson an diesem Tag

sowie bei allen Eltern für die Vorbereitung des überraschungsgefüllten

Abends zu bedanken.

Das gesamte „Gummistiefelchen-Team“ sagt den Eltern der Vorschulkinder

aus der Marienkäfer-Gruppe ganz, ganz herzlich DANKESCHÖN

für das überwältigende Geschenk an den Kindergarten.

Auch dem Verein „Kinderland Uhsmannsdorf“ e.V., der die Kosten für

diesen Vormittag in Stannewisch übernahm, möchten wir recht herzlich

danken.

Danke sagen die Vorschulkinder und das gesamte Team vom

„Gummistiefelchen“

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Stolz sind wir auf Edwin Haake der eine Bronzemedaille erkämpfte

und auf unseren Niklas Hielscher der den Pokal „Sportlichster

Erzieher“ für die Einrichtung Kita „Sonnenhügel“ holte.

Herzlichen Glückwunsch!


RA 08-22

Vereine

1. Rothenburger SV e.V.

- der Fußball Club in Rothenburg -

Sommerfest auf dem Jahnsportplatz

Dieses Jahr rollt wieder der Ball zum Sommerfest auf dem

Jahnsportplatz. Freitag um 18 Uhr geht es los und unserer

Herrenmannschaft trifft zum Testspiel auf die Seer Wölfe. Am Samstag

wird um 10 Uhr der Sportplatz eröffnet uns es findet die Meisterschaft

im Kleinfeldfußball Ü50, Ü60 und Ü70 statt. Für das leibliche Wohl wird

bestens gesorgt sein.

Der Vorstand

Nachruf

Am 29.Mai 2022 verstarb unser langjähriger Sportkamerad

Manfred Suckert.

Manfred war über Jahrzehnte als Spieler und Vorstandsmitglied

stets geachtet und unserem Verein treu verbunden.

Wir werden sein Andenken stets in Erinnerung behalten.

Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Familie.

Der Vorstandes und aller Mitglieder des 1. Rothenburger SV

Mehr Infos unter: www.rothenburgersv.de

ASV "Vorwärts" Rothenburg e.V.

Der wilde wilde Westen

fängt gleich hinter Daubitz an!

Am letzten Juniwochenende war es endlich wieder

so weit: es fand das 25. Country Fest in

Walddorf/Daubitz auf der Forest Village Ranch

statt.

SV Uhsmannsdorf e.V.

- Tischtennis

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel !

immer weiter !

Die Punktspielsaison wurde coronabedingt mit nur einer Runde im Mai

beendet. Wenig spektakulär: 1. Herren 3. Platz (2. Bezirksliga) / 2. Herren:

2. Platz (1.Kreisliga), 3. Herren: 9. Platz (2-Kreisliga). Viele Spiele mussten

mit Ersatz ausgetragen werden bzw. es wurden sogar einige komplett

abgesagt (Kampfloswertung für den Gegner) Schade! Durch den

Neuzugang einiger ASV-Spieler verbessert sich die Spielersituation hoffentlich,

es wurde sogar eine 4. Herren (Kreisklasse) gemeldet! Hoffen

wir auf einen guten Saisonstart Mitte September.

Ranglisten: Bei den Herren war nur T. Lorenscheit vertreten, wobei er

sich aber erfolgreich schlug (3. Platz RL 4a / 7. Platz RL 2) und beim

System jeder gegen jeden viele Spiele zu absolvieren waren.

Senioren: Die „Mitteldeutschen“ waren für den „alten Fuchs“ K.P. Erkel

der erfolgreiche Start vor weiteren Events (2. Platz im Einzel hinter W.

Schmidt / Freiberg ) und mit diesem Gold im Doppel AK 80.

Bei den 12. Uhsmannsdorfer ECHT OLDI OPEN siegte in der AK 65-79 der

amtierende EM G. Fraunheim/Kubschütz nach großem Kampf 3:2 gegen

M. Flickinger/Bautzen. In der AK 80+ gewann K.P. Erkel vor A.Ulbricht/

Sebnitz und Ch. Walther/Dresden.

Bei den 10. Int. Bayr. Meisterschaften in Ruhpolding konnte der „alte

Fuchs“ dann mit G. Pakoßnik/Kubschütz und Ch. Gebhardt/Dresden den

3. Platz im Mannschaftswettbewerb AK 75 belegen und im Doppel

ebenfalls mit G. Pakoßnik, wobei wir in der Gruppe überraschend 3:1

gegen den späteren Sieger S. Lemke/Finow (33-facher DDR-Meister und

späterer Doppeleuropameister Rimini !) /H.Reinhardt gewinnen konnten.

Das größte Event waren dann die 14. Europameisterschaften der

Senioren in Rimini/Italien mit ca. 3000 Teilnehmern der AK 40- 85, darunter

mit 850 Deutschen die stärkste Delegation der 42 Länder. Mit

Voitek-Reisen/Aue gingen über 50 Sachsen und Tschechen auf die ca.

1200 km lange Reise . In Gruppen - und KO-Spielen (Hauptrunde der

Plätze 1 und 2 / Consolation der Plätze 3 und 4 der Gruppenspiele). Vor

allem bei den Älteren dominierten die Ostdeutschen (D. Lemke/Finow

Gold im Einzel und Doppel AK 80- Dr. P. Stolzenburg/Groitsch Gold im

Einzel / Silber im Doppel AK 85- und W. Schmidt/Freiberg (Silber im

Einzel / Bronze im Doppel AK 80) sowie Ch. Gebhardt/Dresden (Silber im

Doppel Frauen AK 75). In der Consolation AK 80 konnte K.P. Erkel/

Füchse dann überraschend nach jeweils 5 Siegen im Einzel und Doppel

den 1. Platz in der AK 80 belegen!

Weitere Events (August CLUB-Meisterschaften in Blankenburg/Thür.)

stehen an, sowie die 20. WM im Januar in Muskat / Oman und die 15. EM

im Juni 2023 in Sandefjord / Norwegen .

Davor Punktspiele/ Kreis-und Bezirksmeisterschaften usw…

Also gesund bleiben oder werden: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel !

Dr. Klaus Peter Erkel - Pressewart SV Füchse Uhsmannsdorf e.V.

Auch wir, die Red Hills Country Dancers, ließen es uns nicht nehmen, an

diesem Wochenende dem Ruf des wilden Westens zu folgen. Wir putzten

Stiefel, bürsteten unsere Hüte aus und bügelten unsere Kleider und

Hemden, um stilgerecht am Fest teilzunehmen. Schon viele Jahre treibt

uns die Liebe zum Line Dance zur Country Familie und zur Countrymusik

auf die Forest Village Ranch. Auch in diesem Jahr war das Fest

nach der langen Coronapause etwas ganz Besonderes. Alle waren hungrig

auf gute Musik, super Stimmung, Geselligkeit, Wiedersehensfreude

und leckeren Whisky.

Am Samstag zum großen Westerntreck waren wir Red Hills mit einer

kleinen Gruppe in unseren Old Style Outfit mit dabei. Alle Kleider wurden

von den Ladys selbst genäht und voller Stolz präsentiert. Das

Publikum war begeistert und voller Lob für die darin steckende Arbeit

und die großartige Präsentation. Einen supergroßen Dank gilt den

Organisatoren und den fleißigen ehrenamtlichen Helfern für das gelungene

Fest.

Vielen lieben Dank - wir sehen uns 2023 zum 26. Country Fest wieder!

Abteilung Line Dance

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Amtsteil Gemeinde Hähnichen

RA 08-22

Gemeindeverwaltung Hähnichen

Telefon: 035894 30 415

Fax: 035894 36 722

Mail: gemeinde@haehnichen.de

Öffnungszeiten Gemeindebüro:

Die Gemeindeverwaltung bleibt in der Zeit vom 08.08. – 19.08.

geschlossen.

Sprechstunden des Bürgermeisters:

nach telefonischer Vereinbarung

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an:

Stadtverwaltung Rothenburg

Marktplatz 1, 02929 Rothenburg

Telefon: 035891 772 0

Fax: 035891 772 77

Mail: Stadt@rothenburg-ol.de

Öffnungszeiten:

Rathaus

Montag:

9.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Sitzung des Gemeinderates

Es finden im Monat August keine Sitzungen statt.

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INFORMATION

über die Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen zur

Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung

für die Landkreise Görlitz und Bautzen eine Allgemeinverfügung vom

19. Januar 2022 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest,

Sperrzone I und II, erlassen und die Duldungspflicht normiert (siehe

Punkt 4. Anordnungen an die Allgemeinheit, Absatz c bzw. d). Die

Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der

Allgemeinheit.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen

Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet

der Gemeinde Hähnichen zur Abwehr der Weiterverbreitung des

Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu

errichten und zu unterhalten.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemarkung: Trebus Flur 9 • Flurstücke: 80/2

Gemarkung: Trebus Flur 10 • Flurstücke: 19, 21/4

Die Arbeiten zur Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune werden

voraussichtlich im Zeitraum ab 01.07.2022 bis voraussichtlich

01.09.2022 durchgeführt.

Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen

Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren.

Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung des Zaunverlaufes, kann

auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Hinweisschilder sehen wie folgt aus:

Als Ansprechpartner für Fragen zu den Wildabwehrzäunen bei o.g.

Maßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und

Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht Ihnen

Frau Katja Heinrich, LISt GmbH

Telefon: +49 37207 832-962

Telefax: +49 351 4511784-499

Hausanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5, 09661 Hainichen

E-Mail: beteiligtenmanagement@list.smwa.sachsen.de

zur Verfügung.

Soweit durch die Errichtung der Wildschutzzäune unmittelbare Vermögensnachteile

entstehen, sind Fragen zum Thema Entschädigung

und Entschädigungsanträge an die Landesdirektion Sachsen

(E-Mail: Krise.Tierseuche@lds.sachsen.de) zu stellen.

Hainichen, 23.05.2022

LISt GmbH

Mitteilung an alle Steuerpflichtigen

Wir möchten Sie an den nächsten Zahlungstermin Steuern am

15.08.2022 erinnern.

An diesem Tage sind zur Zahlung fällig:

• 3. Rate Gewerbesteuer bei Vorauszahlungsveranlagung

• 3. Rate Grundsteuer bei Zahlung in vier Raten

• 2. Rate Grundsteuer bei Halbjahreszahlern (wenn jährlich unter

30,00 € zu zahlen sind)

• Grundsteuer als Jahreszahler, wenn jährlich unter 15,00 € zu

zahlen sind

• Hundesteuer

Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, denken

Sie bitte an die pünktliche Zahlung. Dadurch können Sie sich zusätzliche

Kosten durch Mahngebühren und Säumniszuschläge

ersparen.

Sie können uns auch noch eine Einzugsermächtigung erteilen, dann

denken wir an Ihre Zahltermine.

M. Kolodziej -

Fachbereichsleiterin Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.

SCHULANMELDUNG

für 2023

Sehr geehrte Eltern

unserer neuen Schulanfänger!

Ihr Kind kommt in unsere Grundschule, wenn es im Zeitraum vom

1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 geboren ist und der Wohnsitz in

der Gemeinde Rietschen oder der Gemeinde Hähnichen ist.

Ausnahmen ergeben sich bei Kindern, die ihren sechsten Geburtstag

noch bis zum 30. September des Jahres der Einschulung haben

und die Eltern die Einschulung wünschen oder deren vorzeitige

Einschulung/Zurückstellung vom Schulbesuch genehmigt wurde.

Die Kinder werden von ihren Eltern an der dem Wohnsitz zugeordneten

Grundschule angemeldet.

Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen

werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer

der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie

des Abwesenden vorgelegt werden.

Die Anmeldung erfolgt in der Grundschule Daubitz

(Sekretariat: Altbau - Erdgeschoss)

am Dienstag, d. 06. September 2022 von 12.00 bis 17.00 Uhr

am Mittwoch, d. 07. September 2022 von 10.00 bis 13.00 Uhr &

am Donnerstag, d. 08. September 2022 von 14.00 bis 18.00 Uhr

Erforderliche Unterlagen

• Geburtsurkunde des Kindes

• ev. Vollmacht und Ausweiskopie bei gemeinsamem Sorgerecht

• Ausweise der Personensorgeberechtigten

Bitte beachten Sie:

Die 1. Elternversammlung findet am Montag, d. 05. September 2022

um 19.00 Uhr in der Schule statt. (vor der Schulanmeldung)

Freundliche Grüße - Schulleiterin Marlies Brehmer

Anzeigenannahme unter:

anzeiger@werbungpaul.de

clausjuergen@t-online.de


RA 08-22

Grasmahd und Ähnliches

– ein Wort in eigener Sache

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ich werde immer wieder im Verlauf unserer öffentlichen, regulären

Sprechzeiten und auch sonst bei anderweitigen Kontakten und Gesprächen

auf die dringliche Notwendigkeit der Grasmahd an den

Gemeindestraßen, der Beseitigung behindernder Heckeneinwüchse

ins Straßenprofil usw. angesprochen.

Ja, wir müssen diesbezüglich prinzipiell die Verkehrssicherheit in

allen Ortsteilen gewähren, im Rahmen des Möglichen überall freie

Sicht ermöglichen. Das sind primär zu gewährleistende Arbeiten,

wohl war.

Mit lediglich 2 verfügbaren Mitarbeitern des Bauhofes und veralteter,

häufig „schwächelnder“ Technik versuchen wir allen Anforderungen

gerecht zu werden, aber das geht eben nur begrenzt. So

haben wir eben keine Technik und auch kein Personal, um bis tief in

die Graben-sohlen hinein die Straßenränder zu mähen. Das mag zu

früheren Zeiten ggf. mit ABM-Kräften möglich gewesen sein, heute

geht das nicht mehr.

Wir haben nachweisbar immer wieder säumige Grundstückeigentümer

angeschrieben, ihren Heckenschnitt im Straßenbereich vorzunehmen,

um den Straßenverkehr nicht zu behindern … meistens

erfolglos! In ganz schlimmen Fällen habe ich die Gemeindearbeiter

anweisen müssen aktiv zu werden.

Hinzu kommt noch die Pflege der gemeindeeigenen Wege, Plätze

und Schnittgerinne … unsere Ressourcen sind einfach begrenzt! Es

ist nicht alles – wie gewünscht - schaffbar!

Insofern möchte ich allen fleißigen und verantwortungsvollen

Bürgern herzlich danken, die uns seit langem intensiv unterstützen,

ihre Grundstücke, die angrenzenden Sommerwege, Gräben etc. vorbildlich

und regelmäßig pflegen und wunderschön gestalten.

Andererseits appelliere ich an alle anderen Mitbürger und bitte

darum, sich ebenso vorbildlich um ihre Gehwege, Schnittgerinne

und Gräben zu kümmern, so dass unsere Dörfer optisch einen im

Großen und Ganzen einheitlich schönen, aufgeräumten Eindruck

machen. Es gibt diesbezüglich in allen Ortsteilen deutliche Reserven!

Wir alle sind für das ordentliche Outfit unserer Ortsteile verantwortlich,

wir alle freuen uns, wenn es schön aussieht: lassen Sie uns

bitte alle gemeinsam an der Verschönerung unserer Gemeinde

arbeiten … und das betrifft alle Straßenanlieger und Grundstücksbesitzer!

Ich verbleibe mit besten Grüßen zur Sommerzeit.

Ihr Bürgermeister - Matthias Zscheile

Amtsteil Gemeinde Hähnichen

Befragungen zum Strategiekonzept

Die Gemeinde Hähnichen erstellt derzeit ein Strategiekonzept für

die weitere Gemeindeentwicklung. Im Juni 2022 wurde eine Bürger,

Vereins- und Gewerbetreibenden-Befragung durchgeführt.

An der Bürgerbefragung konnte über einen per Postwurfsendung

verteilten Fragebogen bzw. online teilgenommen werden.

Insgesamt nutzten 160 Personen die Möglichkeit, an der 14 Fragen

umfassenden Befragung teilzunehmen, was ca. 13,0 % der Einwohnerschaft

entspricht. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse

dargestellt.

Was gefällt Ihnen an der Gemeinde?

nach Häufigkeit der Nennung (freie Antwortwahl)

Baumaßnahme K 8415 OD Hähnichen

Im Bereich des Dorfplatzes auf der K 8415 in der Ortslage Hähnichen,

finden vom 25.07. - 26.08.2022 Straßenbaumaßnahmen statt.

Es erfolgt ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn mit Pflasterersatz

auf einer Baulänge von 90 m.

Die Fahrbahn wird für den Fahrverkehr voll gesperrt.

Die Umleitung führt über die K 8413 Rietschen - B 115 Stannewisch -

K 8415 nach Hähnichen und ist entsprechend beschildert.

Für die Anwohner im Baubereich werden Möglichkeiten zur

Erreichbarkeit Ihrer Grundstücke während der Baumaßnahme

geschaffen.

Im Zuge des Straßenbaues wird der Brückenoberbau über den

Weißen Schöps ebenfalls mit erneuert.

Landratsamt Görlitz -

Amt für Hoch- und Tiefbau / Sachgebiet Tiefbau

Anzeigenannahme:

16.08.2022 von 10 bis 12 Uhr

im Autohaus Haake

(Auch nach Redaktionsschluss möglich!)

Was gefällt Ihnen nicht?

nach Häufigkeit der Nennung (freie Antwortwahl)

Bewertung von Verkehr/technischer Infrastruktur

Qualität der Angebote

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Amtsteil Gemeinde Hähnichen

RA 08-22

Wie stehen Sie zu folgenden Aussagen?

Ideen für die alte Schule Trebus

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Jubilare des Monats

Trebus

01.08. Günter Kaul 85

Sie wollen nicht, dass Ihr Geburtsdatum im Rothenburger Anzeiger

veröffentlicht wird? Dann teilen Sie uns das bitte telefonisch

(035891-77211), schriftlich oder persönlich mit.

Prof. Dr. M. Zscheile - Bürgermeister

Seniorentreff in Hähnichen

Am Freitag, den 26. August 2022 um 14.00 Uhr findet unser nächster

Seniorennachmittag im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr

Hähnichen statt.

Über Neuzugänge würden wir uns sehr freuen.

Ideen für die alte Kneipe Hähnichen

An der Vereinsbefragung haben sich zwei Vereine beteiligt, wobei

vor allem vereinsbezogene Bedarfe genannt wurden. Großes

Verbesserungspotenzial gibt es aus Sicht der Vereine insbesondere

bei der Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas sowie bei der

Öffentlichkeitsarbeit.

An der Unternehmensbefragung nahmen insgesamt sieben

Gewerbetreibende teil. Als Anregungen wurden ungepflegte

Grundstücke, Zustand der Bushaltestelle an der alten Schule,

Sicherheitsdefizite durch zu seltene Grasmahd an den Kreisstraßen

und mehr Untersützung für Unternehmen durch die

Gemeindeverwaltung genannt.

Bewertung von Zusammenarbeit/Informationsaustausch

Gesamtfazit: Insgesamt gab es eine sehr große Beteiligung der

Bürger, gute Beteiligung bei Gewerbetreibenden und geringe bei

Vereinen. Es wurde teils sehr kritisch bewertet, insbesondere die

ÖPNV-Anbindung, Kultur-, Freizeit-, Sportangebote, Einrichtungen

der Daseinsvorsorge sowie Gemeindeverwaltung. Zudem wurden

fehlende Rad-/Fußwege und ruinöse/baufällige Gebäude in den

Ortsteilen bemängelt. Ein Ausbau des Tourismus wird mehrheitlich

gewünscht. Potenziale werden außerdem u. a. in der Zusammenarbeit

von Vereinen, Gewerbetreibenden, Schulen, Gemeindeverwaltung

und weiteren Akteuren gesehen.

Weiteres Vorgehen: Im Anschluss an die Befragungen finden im Juli

und August öffentliche Vor-Ort-Exkursionen in den Ortsteilen statt.

Auf Grundlage der bisherigen Beteiligungsformate ist anschließend

im Gemeinderat und in einer öffentlichen Bürgerversammlung

geplant, die strategische Ausrichtung der Gemeindeentwicklung

weiter zu konkretisieren.

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Mit freundlichen Grüßen - Ihre Marlen Moróz & Helferinnen

Seniorentreff in Quolsdorf

Liebe Seniorinnen und Senioren,

wir treffen uns am Freitag, den 26.08.2022 um 14.30 Uhr zum

Kaffeenachmittag im Vereinshaus.

Dazu laden wir alle herzlich ein, auch Neuzugänge sind bei uns gern

willkommen!

Mit freundlichen Grüßen - Eure Manuela Biele & Team

Freiwillige Feuerwehren

Hähnichen

Am Freitag, den 12.08., um 19.30 Uhr findet die nächste Versammlung

statt.

Thema: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz nach FwDv 3.

Zum gleichen Thema findet am Freitag, den 26.08. um 18.00 Uhr

der nächste Dienst statt.

Quolsdorf

Die nächsten Termine:

- Dienstversammlung: Freitag, den 05.08. um 18.30 Uhr

Thema: Elektrofahrzeuge/Hochvoltausbildung

- Ausbildung: Samstag, den 06.08. um 16.00 Uhr

Thema: Schaummittel

- Ausbildung: Dienstag, den 09.08. um 18.00 Uhr

Thema: Fahrzeugkunde

Trebus

Am Freitag, den 26.08., findet um 19.00 Uhr die nächste

Ausbildung statt. Thema: Interne Einsatzübung

Spree

Die nächsten Ausbildungsdienste finden statt:

- Mittwoch, den 03.08. um 17.00 Uhr

Thema: Brandklassen & Löschmittel (Schaumerzeugung)

- Freitag, den 12.08. um 17.00 Uhr Thema: Sport frei!

Jugendfeuerwehr Trebus-Quolsdorf

Aufgrund der Sommerferien findet keine Ausbildung statt.

Wir wünschen erholsame Ferien!

Die Wehrleitungen

Waldbrand bei Trebus

Was wäre, wenn es nicht Sonntag gewesen wäre …

Diese und viele weitere Fragen bewegen mich seit dem Brand bei

Trebus der von seiner Intensität und Dauer eines der größten Ereignisse

in der Gemeinde Hähnichen in den letzten Jahrzehnten gewesen

ist. Es war ein Sonntag wie jeder andere in unserer Gemeinde. In

Quolsdorf waren Dorfverein und Feuerwehr gerade mit dem „Werfen“

des Maibaumes beschäftigt und wir sollten einen der heißesten

Tage des Jahres vor uns haben. Gegen 14.30 Uhr bemerkte ein Einwohner

Rauch südlich über dem Wald von Trebus und verständigte

die Großleitstelle in Hoyerswerda. Diese war mit Hilfe der Waldbrandüberwachung

in der Lage eine große Rauchsäule ausfindig zu

machen und so ertönten um 14.37 Uhr die Sirenen in Rothenburg,

Horka, Niesky und unserer Gemeinde.


RA 08-22

Info’s Gemeinde Hähnichen

Anhand der Erstalarmierung war abzusehen, dass es sich nicht um

einen üblichen Waldbrand handelt und so machten sich 24 Kameraden

der Gemeinde Hähnichen auf den Weg zum gemeldeten Einsatzort.

Gegen 14.50 Uhr wurde an die Leitstelle gemeldet: „Feuer gefunden,

Flammen von 4 bis 5 Metern schlagen aus dem Wald“. Wenige

Minuten später erreichte uns der Funkspruch des Tanklöschfahrzeugs

aus Trebus, dass sie mit der Brandbekämpfung angefangen haben

und dringend Hilfe benötigen.

Die nachrückenden Kräfte mussten

sich durch unwegsames

Gelände kämpfen und sahen wie

unser Tanker vom Rauch umhüllt

war. Aufgrund wechselnder

Winde breitete sich das Feuer

extrem schnell aus. Da der

gesamte Bereich extrem stark

verqualmt war, mussten die

ersten Kameraden aus unserer

Gemeinde unter schwerem

Atemschutz die Brandbekämpfung

einleiten. Damit sie ein

Gefühl für das Wort „schwer“ bekommen, ziehen Sie sich einfach im

Hochsommer eine dicke Winterjacke an, packen sich einen Rucksack

mit einem Gewicht von 20 kg auf den Rücken und fangen Sie an im

Garten zu arbeiten. So bekommen sie einen kleinen Vorgeschmack

auf das was schwer bedeutet.

Weitere nachrückenden Einsatzkräfte hatten etwas Schwierigkeiten

die Einsatzstelle zu finden, da es keine Straßenschilder im Wald gibt.

In den ersten Minuten wurde schnell klar, dass sich die Thematik

Löschwasserversorgung sehr schwierig gestaltet und somit wurden

weitere Tanklöschfahrzeuge nachgefordert. Gegen 20.00 Uhr wurde

im Brandabschnitt 1 „Feuer aus“ gemeldet und gegen 21.30 Uhr

ebenfalls im Brandabschnitt 2 und 4. Mit dem Sonnenuntergang

wurde die Einsatzstelle an zwei Tanklöschfahrzeuge zur Brandwache

übergeben, verbunden mit der Hoffnung am nächsten Tag „nur“ aufzuräumen.

Diese Hoffnung wurde leider nicht erfüllt. Im Laufe des

Einsatzes, der insgesamt 28 Stunden dauerte, waren 42 Kameraden

der Gemeinde Hähnichen im Einsatz, die trotz hohen Temperaturen

und Schwerstarbeit nie aufgegeben oder sich beschwert haben. Mit

dem Einsatz von knapp 190 Feuerwehrleuten und 40 Fahrzeugen

konnte schlimmeres verhindert werden, denn es war Sonntag… Ob

solch ein Ereignis auch montags oder dienstags so glimpflich abgelaufen

wäre, ist fraglich. Denn jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann

kommt wie Sie aus der Mitte unserer Gemeinschaft und

kämpft mit den gleichen Herausforderungen. Es gibt nur einen

Unterschied zwischen ihnen, jeder Feuerwehrangehö-rige hat sich

entschieden seine persönlichen Belange hinten anzustellen, wenn die

Gemein-schaft ihn braucht. Fassen sie Mut und treffen Sie eine Entscheidung

an den öffentlich bekannt gegebenen Terminen der

Freiwilligen Feuerwehr teilzunehmen.

Ich bedanke mich bei allen Kameradinnen und Kameraden der

Gemeinde für die kontinuierliche Einsatzbereitschaft, sowie bei unseren

benachbarten Feuerwehren für die außerordentlich gute Zusammenarbeit.

Ebenfalls möchte ich allen Ehefrauen und Ehemännern,

sowie bei allen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Eltern und

Großeltern, die oft im Verborgenen agieren und uns den Rücken frei

halten, danken. Vielen Dank den Land- und Teichwirten und allen

Arbeitgebern die unsere Kameraden unkompliziert unterstützt

haben.

Mit Kameradschaftlichen Grüßen

Ronny Miertschink - Gemeindewehrleiter der Gemeinde Hähnichen

Kreisjugendfeuerwehrtag 2022 in Schleife

Ein Rückblick

Seit Mai haben die Jungen und Mädchen der Jugendfeuerwehr für

diesen Tag trainiert und am 25.06.2022 war es endlich soweit, der

Kreisjugendfeuerwehrtag 2022 war gekommen. Wir trafen uns um

7.00 Uhr an der Bushaltestelle in Hähnichen und machten uns mit

dem Löschfahrzeug aus Quolsdorf, dem Tragkraftspritzenfahrzeug

aus Spree und unserem Bully auf den Weg nach Schleife. In Schleife

angekommen wurde unser Lagerplatz hergerichtet und die Pavillons

ausgebaut, es deutete sich ein heißer Tag an. Pünktlich um 9.00 Uhr

versammelten sich die Mannschaften und die Veranstaltung wurde

durch den Kreisjugendwart Uwe Hiltscher sowie verschiedene Lokalpolitiker

eröffnet. Die Altersgruppe 8 - 11 Jahre trat als erstes in der

Gruppenstafette an, die Kinder waren vor ihrem ersten Wettkampf

sichtlich aufgeregt. Als die Startklappe ertönte, lief alles nach Plan.

Jeder Läufer gab sein Bestes und so konnten wir mit 2 Minuten 40

Sekunden eine Spitzenzeit erzielen und konnten uns vom letzten

Trainingslauf nochmal um 10 Sekunden verbessern.

Die Betreuer beobachteten natürlich die anderen Mannschaften und

so wurde schnell klar, dass unsere Kinder unter den Top 3 landen werden.

Nach dem Mittagessen traten die Kinder im Löschangriff an und

konnten mit 30,3 Sekunden den 1. Platz erzielen, ein großartiges

Erlebnis für alle. Im gesamten Ranking konnten wir uns mit 8

Sekunden Rückstand auf den Zweitplatzieren einen 3. Platz auf dem

Treppchen sichern. Damit haben wir mehr erreicht, als wir uns vorgenommen

haben und konnten gegen 16.00 Uhr glücklich und

geschafft die Heimreise antreten. Wir bedanken uns bei allen die uns

an diesem Tag unterstützt haben, sowie allen Eltern die zu Besuch

waren um die Mannschaften anzufeuern.

Das Team der Jugendfeuerwehr Gemeinde Hähnichen

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Evangelische Kirchengemeinde / Info’s Hähnichen

RA 08-22

Mitteilungen der Kirchengemeinde Hähnichen

Monatsspruch August:

Jubeln sollen die Bäume des Waldes vor dem HERRN,

denn er kommt, um die Erde zu richten. (1.Chr 16,33)

Herzliche Einladungen zu den Gottesdiensten im Pfarrsprengel ,, Am weißen Schöps”.

Gottesdienste:

07.08. - 8. Sonntag nach Trinitatis

Hähnichen 10.00 Uhr Sprengelgottesdienst

Pfn. B. Lampe

14.08. - 9. Sonntag nach Trinitatis

Rietschen 10.00 Uhr Sprengelgottesdienst

Pfn. K. Ende

Daubitz 14.00 Uhr Abschlussgottesdienst – Sommercamp I. Walter

Kosel 17.00 Uhr Orgelkonzert Pfn. K. Ende + Kantorin J. Reinhold

21.08. - 10. Sonntag nach Trinitatis

Daubitz 10.00 Uhr Sprengelgottesdienst mit Taufe Pfn. K. Ende

28.08. - 11. Sonntag nach Trinitatis

Kosel 14.00 Uhr Sprengelgottesdienst Pfr. U. Schwäbe

+ Gemeindefest mit Schulanfang

Gemeindeinformationen:

Liebe Gemeindeglieder, der Apostel Paulus beschreibt in seinen Briefen die Gemeinde

als einen Körper, dessen Haupt Jesus Christus ist. Mit diesem Bild zeigt er auf, alle

Menschen haben unterschiedliche Gaben und Fähigkeiten, die sie in die Gemeinde

einbringen. Wir, der Gemeindekirchenrat und die Pfarrpersonen, suchen ab Oktober

oder den nächstmöglichen Termin eine Bürokraft für unser Sprengelbüro in

Daubitz.

Wenn Sie Lust und Freude haben, ihre Gemeinde dabei zu unterstützen, melden Sie

sich bitte im Sprengelbüro in Daubitz, Schmiedegasse 13, Tel.: 035772 40650

E-Mail: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de od. kirche-daubitz@onlinehome.de

Herzlichen Dank!

Sprengelinformation:

In den Sommermonaten wird es wieder eine kleine Orgelreihe in unserem

Pfarrsprengel geben. Immer sonntags um 17.00 Uhr. Herzliche Einladung am 14.08.

nach Kosel und am 04.09. nach Rietschen.

Am 28. August feiern wir einen Gottesdienst zum Gemeindefest in Kosel, in dem wir

ganz herzlich die Schulanfänger*innen begrüßen und bedenken wollen.

Seien Sie, ihre Kinder und Familien herzlich dazu eingeladen. Wenn Sie mit ihrem

Schulanfangskind dabei sein wollen, wäre es hilfreich, wenn Sie uns eine kleine

Nachricht ins Zentralbüro zukommen ließen. Herzlichen Dank dafür!

Die Anmeldungen für den Konfirmand*innenjahrgang 2022-2024 werden derzeit

verteilt. Sollte jemand keinen Brief erhalten haben, oder Interesse an der Konfizeit

haben, ohne getauft zu sein, können die wichtigen Information zur Anmeldung im

Zentralbüro in Daubitz eingeholt werden. Die Konfizeit umfasst das 7. und 8.

Schuljahr und bereitet auf eine Taufe oder Konfirmation vor. Die Anmeldung sollte

bis spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres im Zentralbüro in Daubitz eingegangen

sein.

Umzug Kirchenbüro Hähnichen:

Liebe Kirchengemeinde,

um unsere „Büro-“ Kräfte besser zu bündeln, befindet sich unser Kirchenbüro

ab April 2022 in Daubitz, Schmiedegasse 13, Tel.: 035772 40650.

Die e-Mail ist wie bisher: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de

Kreise:

Der Frauenkreis trifft sich am 11.08. um 14.00 Uhr im Gemeinderaum in Hähnichen.

Gemeindekirchenrat:

Die nächste GKR-Sitzung findet am 31.08. 2022 um 19.30 Uhr im Gemeinderaum in

Hähnichen statt.

Kontakt - Achtung neu:

Sprengelbüro Daubitz, Schmiedegasse 13, Tel.: 035772 - 40 650

E-Mail: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de + kirche-daubitz@onlinehome.de

Pfarrerin Katharina Ende: 01577 - 18 41 806 (außer Montag)

katharina.ende@gemeinsam.ekbo.de

Pfarrer Ulf Schwäbe: 035892 - 32 23 (außer Samstag)

evang-kirche-horka@online.de

Bankverbindung: Ev. Kirchgemeinde Hähnichen

IBAN: DE 72 8559 1000 4518 1746 01 BIC: GENODEF1GR1

Büroöffnungszeiten:

Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr und 17.00 bis 18.00 Uhr in Daubitz

Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr in Daubitz, Schmiedegasse 13 (Sprengelbüro)

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Orthopädisches Zentrum

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__________ANgeDACHT___________

Es gibt kaum einen besseren Ort zum Abschalten und Auftanken als den Wald. Dort

zieht es viele von uns hin, wenn wir Ruhe und Stille suchen. Dabei ist es im Wald

gar nicht so still. Wenn ich kurz die Augen schließe und mir einen Waldspaziergang

vorstelle, dringen viele wunderbare Geräusche an mein Ohr. Vogelgezwitscher,

meine Schritte auf dem Waldboden, das Knacken der Äste. Ich höre auch ein leises

Rauschen des Windes, der sachte durch die Bäume zieht und kleine Blätter zum

Tanzen bringt. Nach und nach wird der Wind stärker und bringt auch die größeren

Blätter und Zweige in Bewegung. Das Rauschen in den Baumkronen gleicht einem

Jubelgesang.

So hat es einst König David in einem seiner Loblieder formuliert, um Gott zu rühmen

und ihm dankbar zu sein: Jubeln sollen die Bäume des Waldes vor dem

HERRN, denn er kommt, um die Erde zu richten. (1. Chr. 16,33)

Die Bäume jubeln bei dem kleinsten Windhauch. Wann haben wir das letzte Mal

aus vollem Herzen gejubelt? Wann waren wir das letzte Mal so richtig dankbar?

Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg

RA 08-22

Im Alltag geht das „Danke“ oft unter. Vieles wird zur Selbstverständlichkeit und

wahrscheinlich fällt es im Stress auch schwer zu jubeln. Was gerade schlecht läuft,

fällt im Leben leichter auf, als das was jeden Tag gelingt. Da kommen die Sommerferien

und der anstehende Urlaub gerade richtig. Eine willkommene Pause von

unserem Alltag, zu der wir gerne sagen: „Endlich! Gott sei Dank!“. Wir können Luft

holen, unseren Alltag von der Strandliege aus in einem anderen Blickwinkel sehen

und über die freie Zeit jubeln. Für was bin ich Gott noch dankbar und worüber juble

ich? Für meinen Urlaub auf Balkonien, über die langersehnte Flugreise, für meine

Familie, über meinen Job oder eine überstandene Krankheit?

Machen wir es doch wie die Bäume und lassen uns von dem kleinsten Windhauch,

jeder gelungenen Alltagssituation zum Jubeln und Danken anstecken. Und vielleicht

stehen wir dann auf unserem Balkon oder am Strand und rufen ganz laut

JUHUUUU.

Ihre Gemeindepädagogin - Anna-Katharina Schindler

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Gottesdienste

Evangelische

Kirchengemeinde

August

8. Sonntag nach Trinitatis 07.08.2022

Marktplatz 09.30 Uhr Gottesdienst Pfr. Schmidt

9. Sonntag nach Trinitatis 14.08.2022

Martinshof 10.00 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz

MUH 08.45 Uhr Gottesdienst Pfn. Lampe

Lodenau 08.45 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz

10. Sonntag nach Trinitatis 21.08.2022

Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Vikar Röder

Uhsmannsdorf 08.45 Uhr Gottesdienst

Vikar Röder

11. Sonntag nach Trinitatis 28.08.2022

Martinshof 10.00 Uhr Gottesdienst Diakon Swoboda

12. Sonntag nach Trinitatis 04.09.2022

Stadtkirche 10.00 Uhr Schulanfänger-Gottesdienst mit Pfr. Schmidt

Taufgedächtnis und Kirchenkaffee

__Fahrdienst

Wer nicht selbst zum sonntäglichen Gottesdienst kommen kann, meldet sich im Kirchenbüro.

Wir holen Sie dann ab.

__Öffnungszeiten des Kirchenbüros

Dienstag

9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr

Donnerstag

9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

Tel. 035891 - 40 273 • E-Mail: ekgm.rothenburg@gmx.de

www.ev-kirche-rothenburg-ol.de

Sprechzeiten Pfr. Schmidt - Mobiltelefon: 0174 - 94 38 806 n.V.

Urlaub und Vertretung:

Pfr. Schmidt ist vom 08. August bis 28. August im Urlaub. Vertretung bis 17. August ist Pfn.

Lampe Tel. 035891/32121 und ab 18. August Pfr. Ulf Schwäbe, Tel. 035892/36300

Bankverbindung der Kirchengemeinde:

IBAN: DE77 8505 0100 0050 0017 36

BIC: WELADED1GRL

__Christenlehre im neuen Schuljahr

Auch im neuen Schuljahr findet die Christenlehre ab der 2. Schulwoche statt und

ich würde mich freuen, wenn wieder viele Kinder mit dabei sind. Die genauen

Wochentage und Uhrzeiten werden noch mitgeteilt.

Eine besondere Einladung gilt den neuen Erstklässlern. Wenn Ihr Lust auf Spiel,

Spaß und Geschichten aus der Bibel habt, dann meldet euch gerne im Kirchenbüro

zur Christenlehre an. Eine extra Einladung wird euch in den Ferien noch erreichen.

Ihre Gemeindepädagogin Anna-Katharina Schindler

Gemeindestunden

Rothenburg 03.08. + 07.09. 14.30 Uhr

Lodenau 10.08. 14.00 Uhr

MUH - WPH 11.08. 14.30 Uhr

Gemeindekreise

Junge Gemeinde Donnerstag 18.00 Uhr

Posaunenchor Mittwoch 18.30 Uhr

Bibelgesprächskreis Sommerpause

Verstorben

22.06.22 Ruth Köhler geb. Seidel Rothenburg 85 Jahre

15.07.22 Walter Perchner Geheege 86 Jahre

__Besenwirtschaft

In diesem Jahr wird wieder beim Rothenburger Sommerfest auf dem Gelände der

Stadtkirche Wein ausgeschenkt. Das Kirchengelände bietet zu dieser Zeit eine Insel

der Ruhe im lauten Trubel der Schaubuden und Karussells. Bei einem Glas Wein

können Sie sich bei uns wunderbar unterhalten - Sie sind herzlich eingeladen. Am

Samstag, den 06. August und Sonntag, den 07. August hat unsere

Besenwirtschaft für Sie jeweils ab 18.00 Uhr geöffnet.

__Einladung zum Konfirmandenunterricht

– Erstes Treffen

Orientierung und Ausrichtung für das eigene Leben und ein Leben in der

Gemeinschaft, sind Aufgaben, die einen ein Leben lang begleiten. Im Vertrauen

darauf, dass uns der Glaube an den liebenden Gott auf diesem Weg besonders leitet,

bietet die Ev. Kirche im Konfirmandenunterricht die Möglichkeit gemeinsam

darüber nach zu denken. Dazu sind alle Jugendlichen, die die siebte Klasse beginnen

herzlich eingeladen.

Das erste Treffen, gemeinsam mit den Eltern findet am 01. September

2022 um 19.00 Uhr im Pfarrhaus statt. Wir werden dann gemeinsam die Zeit

besprechen und planen.

__Jubelkonfirmation

Auch in diesem Jahr wollen wir die Eiserne, Diamantene, Goldene und Silberne

Konfirmation gemeinsam am Sonntag, dem 18.09.2022 feiern. Sind Sie in den

Jahren 1947, 1952, 1962, 1972 und 1997 konfirmiert worden? Dann melden Sie

sich bitte zur Jubelkonfirmation an. Bitte sagen Sie den Termin auch weiter.

__Ausblick

Schulanfängergottesdienst

In diesen Tagen beginnt für viele ein neuer Abschnitt im Leben. Einschulung, neue

Klasse, neue Schule aber auch neue Arbeitsverhältnisse oder Aufgabenbereiche.

Frisch und frei ans neue Werk gehen zu können, dafür bedarf es Mut und Zuversicht.

Im Gottesdienst in der Stadtkirche am 04. September 2022 wollen wir

alle neuen Wege unter den Segen Gottes stellen.


RA 08-22

__Theater an der Kirche :

Oberlausitzer Märchensommer

Das wird hoffentlich eine laue Sommernacht mit den beiden MeisterErzählerinnen

Anne Swoboda vom Theater 7schuh (Görlitz) und Meike Kreim vom Theater

Papperlapapp (Leipzig)

Am Freitag, 12. August, 19.00 Uhr vor der Kirche,

bei schlechtem Wetter im Saal.

Lebensspuren - neue Sichten auf Altbekanntes

Mit einem erfrischend neuen Blick auf altbekannte und vergessene Märchen der

Brüder Grimm eröffnen

die beiden Puppenspieler- und Erzählerinnen einen Erzählabend der besonderen

Art. Sie spielen, singen, erzählen mit Papier, Objekten, Figuren und Bildern die

grimmschen Märchen und Märchenfragmente. Sie fabulieren und kommen vom

einen ins andere. Erheitert schaut das Publikum zu und genießt die Spielfreude.

Abgeschlossen wird der Abend mit Märchen von Liebe und Lust - vom Sein und

Werden und berührt damit fast alle Themen eines ganzen Menschenlebens.

Wir bezahlen mit Kollekte und es gibt sicherlich einen leichten Tropfen und was zu

naschen…

gefördert von der Kulturstiftung Sachsen

Die Entstehung dieses Werks wurde durch ein Stipendium der Kuturstiftung des

Freistaates Sachsen ermöglicht

Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg

Bild: Erzähltheater

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(Pachtland, keine Sparte) mit massiver

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RA 08-22

Lyrik oder Prosa?

zum Jubiläum wünsch ich dir

ne Handbreit Wasser unterm Kiel

und überhaupt von allem viel

immer alle Latten am Zaun

da kann dir keiner was klaun

immer alle Tassen im Schrank

die glänzen gespült und blank

genug Pfeile im Köcher

in der Hose drei Löcher

im Ärmel ein Ass im

Garten ne Quelle mit Gas

Info’s / Anzeigen

Veranstaltungen

auf einen Blick

05.-07.08. Sommerfest

12.08. 19.00 Theater an der Kirche, vor Stadtkirche

12.+13.08 Görlitz Open Air, Stadthallengarten

16.08. 19.00 Marktsingen MGV, Marktplatz

04.09. 10.00 Noeser Fest, Noes

Detaillierte Informationen in den einzelnen Beiträgen dieser Ausgabe - coronabedingte

Änderungen vorbehalten.

Bitte halten Sie den

Redaktionsschluss ein!

(Siehe Seite 1 rechts unten!)

Udo Tiffert

www.udotiffert.de

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Sommerfest

RA 08-22

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