Rothenburger Anzeiger 08/2022
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Ausgabe Nr. 02/2022
Ausgabe Nr. 08/2022 30. Juli 2022
Neue Ausstellung im Museum!
Liebe Rothenburgerinnen, lieber Rothenburger,
liebe Besucher unserer Stadt!
Unser städtisches Museum präsentiert sich seit Mai mit
einer neuen Dauerausstellung zum Thema „Tiere
unserer Heimat“. Wir freuen uns, Sie als Besucher begrüßen
zu dürfen. Schauen Sie gern vorbei! Entdecken
Sie Spannendes, Wissenswertes und Unterhaltsames
rund um die Tierwelt in Wald und Flur!
Inhalt
Rothenburg/VG S. 2
Allgemeinverfügung
Feuerwehrsatzung
Stellenausschreibung
Info’s / Vereinsleben S. 9
Vereinsleben - Infos der Vereine
Dank der Feuerwehr Rothenburg
Hähnichen S. 14
Infos der Gemeinde
Infos der Freiwilligen Feuerwehren
Ev. Kirche Hähnichen
Orthopädisches Zentrum S. 20
FSJ im OP
Pflegekraft gesucht
Evangelische Kirche S. 22
Gottesdienste, Veranstaltungen
Besenwirtschaft zum Sommerfest
Den Schwalbenschwanz hatte ich bereits 2020 auf
der 1. Seite - alledings nur in Graustufen. Da er wieder
zu Besuch in meinem Garten war und doch
sehr selten vorkommt, möchte ich dieses doch
leicht lädierte Exemplar noch einmal zeigen.
Foto: Jürgen Claus
Anlässlich des diesjährigen Sommerfestes bieten wir
für Sie und unsere Gäste zusätzliche Öffnungszeiten
des Museums an:
Samstag, 06.08. und Sonntag, 07.08.
jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr
Redaktionsschluss
für die nächste Ausgabe
ist Mittwoch, 17.08.2022.
Nächste Ausgabe erscheint:
01. September 2022
Anzeigenannahme:
16.08.2022 von 10 bis 12 Uhr
im Autohaus Haake
Öffentliche Bekanntmachung
Auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) ge-ändert worden
ist, erlässt die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Görlitz folgende
Allgemeinverfügung
1. Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern auf dem
Gebiet des Landkreises Görlitz mittels Pumpvorrichtungen
für den eigenen Bedarf (Eigentümer- und Anliegergebrauch
gemäß § 26 Abs. 1 und 2 WHG) sind untersagt, sobald der in
Tabelle 1 aufgeführte Grenzwasserstand am Bezugspegel
(bzw. einer der Bezugspegel) für die jeweilige Gemeinde
unterschritten wird.
2. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe.
3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
Gründe
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Gewässern
sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser
Situation ist derzeit nicht absehbar.
Mit der Allgemeinverfügung schränkt die Untere Wasserbehörde
den Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 WHG insoweit
ein, dass eine Entnahme mittels Pumpvorrichtungen untersagt wird,
sobald der Grenzwasserstand am für die jeweilige Gemeinde maßgeblichen
Bezugspegel unterschritten wird.
Die sofort vollzogene Einschränkung erfolgt im öffentlichen Interesse
und ist angemessen und geeignet, um vorsorglich die Lebensgrundlage
Wasser, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die
Natur und das Wohl der Allgemeinheit einschließlich Rechte von
Wasserrechtsinhabern zu schützen und zu erhalten. Sie ist ein geeignetes
Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengenund
wassergütewirtschaftlichen Anforderungen. Inhaber von wasserrechtlichen
Erlaubnissen zur Wasserentnahme aus oberirdischen
Gewässern haben sich an die dort getroffenen Regelungen bzw. an
die Voraussetzungen zur Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis,
welche einen Mindestabfluss im Gewässer sicherstellen muss,
zu richten (§§ 12 und 33 WHG).
Das unter § 16 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) als Gemeingebrauch
eingestufte Entnehmen von Wasser mit Handgefäßen bleibt
von der Allgemeinverfügung unberührt und gilt weiterhin fort.
Somit sind auch die Interessen der Eigentümer und Anlieger der an
die Gewässer grenzenden Grundstücke angemessen berücksichtigt.
Der Landkreis Görlitz ist als Untere Wasserbehörde gemäß § 109
Abs. 1 i. V. m. § 110 Abs. 1 Nr. 3 SächsWG und § 3 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG
die für den Erlass dieser Entscheidung zuständige Behörde.
Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen
Widerrufs und tritt am Tag nach der Bekanntmachung in
Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt des
Landkreises Görlitz, Bahnhofstraße 24, in 02826 Görlitz einzulegen.
Görlitz, 28.06.2022
Bernd Lange - Landrat
Info’s Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg
Schwimmhalle Rothenburg
Geänderte Öffnungszeiten
11.07. - 04.09.2022 geschlossen. (Sommerpause)
RA 08-22
Aktuelle Informationen auch im Internet unter:
www.sw-rothenburg.de Schwimmhalle Öffnungszeiten
Ihr Team der Schwimmhalle
Tabelle 1 - Bezugspegel mit Grenzwasserständen für die Gemeinden
des Landkreises Görlitz
Hinweis:
Die Wasserstände der einzelnen Bezugspegel sind zudem im Internet
auf der Seite des Landeshochwasserzentrums Sachsen
www.hochwasserzentrum.sachsen.de (→ Aktuelle Wasser-stände→
Pegelkarte) einsehbar.
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2
RA 08-22
Info’s Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg
Stadtbibliothek Rothenburg
Brunnengasse 2, Tel.: 035891 / 3 53 18
Neues - eine Auswahl -
Autor Titel
Belletristik:
Faber: Winterland
Jungstedt: An einem einsamen Ort
Goldammer: Im Schatten der Wende
Renk: Ursula und die Farben der Hoffnung
Peters: Die Todesbrandung
Winterberg: Der Winzerhof 1
Wendig: Wanderers: Die Schlafwandler
Kinder-und Jugendbücher:
TKKG Junior: Giftige Schokolade
Die drei !!!: Filmstar in Gefahr
Die drei !!!: Tanz der Hexen
Superchecker! Insekten
Superchecker! Müll & Recycling
Fachbücher:
Vier Freundinnen, ein Boot
Die geilste Lücke im Lebenslauf
Mein Israel und ich
Man darf es nicht immer ganz genau nehmen mit dem
akkuraten Benehmen. So manchmal ein kleines bisschen
über die Stränge schlagen, vergessen, was sich angeblich ab
einem gewissen Alter nicht schicken soll, tut auch mal gut.
Nachher geht alles wieder etwas leichter.
„Wenn eine Schraube locker ist,
hat das Leben etwas Spiel!“
Schade, dass der Urheber dieser Worte unbekannt ist.
Wir haben für Sie geöffnet:
Montag und Freitag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.00 - 17.00 Uhr
Eveline Neumann - Stadtbibliothek
Schließtage von Bibliothek und Museum
Die Bibliothek und das Museum bleiben wegen Urlaub vom 08. bis
12. August sowie am 02. September geschlossen.
Eveline Neumann - Stadtbibliothek
- Impressum -
Rothenburger Anzeiger
Herausgeber:
Stadt Rothenburg gemeinsam mit Gemeinde Hähnichen und
Werbung Paul, Inhaber: Marcus Paul
Satz und Layout - Werbung Paul, J. Claus
Friedensstrasse 147 a (Gewerbegebiet Flugplatz), 02929 Rothenburg
Telefon 03 58 91 40 646, - 40 207 oder 0171 99 37 241
Redaktions- und Anzeigenleitung: J. Claus
Auflage:
3200 Exemplare / monatlich
Verteilungsgebiet: kostenlos an alle Haushalte der Stadt
Rothenburg/OL und der Gemeinde Hähnichen mit ihren Ortsteilen
Verantwortlich für den Inhalt:
Für den Amtsteil jeweils der Bürgermeister der Stadt Rothenburg und
der Gemeinde Hähnichen, für den informellen Teil die Redaktion, der
jeweils unterzeichnende Verfasser für seinen Text.
Anzeigenannahme:
Jeden 3. Dienstag im Monat
von 10.00 - 12.00 Uhr im Autohaus Haake und
von Montag - Freitag 08.00 -12.00 Uhr bei Werbung Paul
Telefon 03 58 91 40 646, 40 207 oder 0171 99 37 241
E-Mail: anzeiger@werbungpaul.de und clausjuergen@t-online.de
Internet: http://www.rothenburg-ol.de/rothenburg/amtsblatt.asp
Aus Irrtümern und Druckfehlern können keine
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 01/2022
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3
Amtsteil Stadt Rothenburg
RA 08-22
Sitzung des Stadtrates
Die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse im Monat August
finden an folgenden Terminen im Rathaus Rothenburg im Ratszimmer
statt:
Stadtrat am
10.08.2022, 18.00 Uhr
Verwaltungsausschuss am 16.08.2022, 18.00 Uhr
Technischer Ausschuss am 18.08.2022, 18.00 Uhr
Die genaue Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Informationskästen
der Stadt Rothenburg.
Änderungen vorbehalten!
Beschlüsse
aus der Stadtratssitzung vom 13.07.2022 (Öffentlicher Teil)
45/22 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 des
Eigenbetriebes Stadtwerke Rothenburg/O.L.
46/22 Nachtrag zur Beschaffung des TLF 4000 Staffel für die Ortswehr Lodenau
47/22 Ausscheiden des Stadtrates Herr Philipp Eichler aus dem Stadtrat
Rothenburg/O.L.und Nachrücken einer Ersatzperson
48/22 Bestellung eines neuen Mitgliedes des Verwaltungsausschusses
der Stadt Rothenburg/O.L.
49/22 Bestellung eines neuen Mitgliedes des Technischen Ausschusses
der Stadt Rothenburg/O.L.
50/22 Bestellung eines neuen Stellvertreters der Stadt Rothenburg/O.L. im
Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg/O.L.
51/22 Bestellung eines neuen Vertreters der Stadt Rothenburg/O.L. für
die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Wohnungswirtschaft
Rothenburg O/L GmbH
52/22 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss B-Plan Nr. 37
"Bürgerzentrum Rothenburg/O.L."
53/22 Vergabe von Bauleistungen - Neubau "Oberschule" und "Sport- und
Mehrzweckhalle" - Neuverlegung Fernwärme - Erdarbeiten
54/22 Vergabe nach VOB/A - Umsetzung Digitalpakt Schule -
Grundschule Rothenburg/O.L. - passive Vernetzung
55/22 Vergabe nach VOL/A - Umsetzung Digitalpakt Schule -
Grundschule Rothenburg/O.L. - aktive Netzwerktechnik
56/22 Kinder- und Jugendbeteiligung - Weiterleitungsvertrag Deutsche Kinderund
Jugendstiftung - Haushaltsüberschreitung Fortführung Projekt
Demokratie in Kinderhand 2022
57/22 Entwidmung einer Teilfläche der Ortsstraße Nr. 45 mit der Bezeichnung
"Friedensstraße". Die Teilfläche befindet sich im nördlichen Bereich des
Flurstückes 304/29 der Flur 13, Gemarkung Rothenburg, südlich der
Wohngebäude Friedensstraße 138/140 und 150.
Beschluss
der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Rothenburg/O.L.
Beschluss-Nr.: 32/2022 vom 08.06.2022
Sachverhalt:
Die Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Rothenburg/O.L. ist aufgrund der Auflösung der Ortswehr
Bremenhain zum 31.12.2021 notwendig.
Grundlage ist die im Oktober 2020 von der Landesdirektion Sachsen
bekannt gegebene und vom Sächsischen Staatsministerium des
Innern und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag e.V. abgestimmte
Musterfeuerwehrsatzung.
Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L.
wurde in der Feuerwehrausschusssitzung am 27.04.2022 durch den
Feuerwehrausschuss beraten und befürwortet.
Anlagen:
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L..
Beschluss:
Der Stadtrat Rothenburg/O.L. beschließt die Satzung der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L.
4
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16
davon anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Beschluss
der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die Leistungen der Feuerwehr
Beschluss-Nr.: 33/2022 vom 08.06.2022
Sachverhalt:
Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leistungen
der Feuerwehr ist notwendig, um die Weiterberechnung von Kosten
Dritter aufnehmen zu können. Diese zusätzlichen Kosten entstehen
u.a. durch die Inanspruchnahme von Spezialdienstleistungen Dritter
und spezieller Materialien bzw. Geräte, welche nicht von der
Feuerwehr Rothenburg vorgehalten werden.
Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leistungen
der Feuerwehr wurde am 27.04.2022 im Feuerwehrausschuss beraten
und befürwortet.
Anlagen:
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leistungen
der Feuerwehr
Beschluss:
Der Stadtrat Rothenburg/O.L. beschließt die 1. Satzung zur Änderung
der Gebührensatzung für die Leistungen der Feuerwehr
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16
davon anwesend: 14 Ja-Stimmen: 14
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:
Beschluss
zur Entwidmung einer Teilfläche der Ortsstraße Nr. 45 mit
der Bezeichnung „Friedensstraße“. Die Teilfläche befindet
sich im nördlichen Bereich des Flurstückes 304/29 der Flur
13, Gemarkung Rothenburg, südlich der Wohngebäude
Friedensstraße 138/140 und 150.
Beschluss-Nr.: 57/2022 vom 13.07.2022
Sachverhalt:
Eine Teilfläche des Flurstückes 304/29 wurde mit Kaufvertrag im
November 2019 an den Freistaat Sachsen verkauft. Das Flurstück ist
z.T. mit der öffentlich gewidmeten Ortsstraße Nr. 45 mit der
Bezeichnung „Friedensstraße“ bebaut. Der Staatsbetrieb Sächsisches
Immobilien- und Baumanagement hat den Antrag auf Entwidmung
dieser Teilfläche auf Grund der fehlenden Verkehrsbedeutung
gestellt. Gleichzeitig wird die Gesamtlänge der Straße auf 0,330 km
korrigiert.
Anlagen:
Lageplan
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Entwidmung einer Teilfläche des Flurstückes
Gemarkung Rothenburg, Flur 13, Flurstück 304/29.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 16
davon anwesend: 11 Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
RA 08-22
Satzung
Der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L.
Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat am 08.06.2022 auf Grund
von:
1. § 4 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
[SächsGemO] in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018
[SächsGVBl]. S. 62], die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.
Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert worden ist und
2. § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz [SächsBRKG] vom 24. Juni
2004 [SächsGVBl]. S. 245, 647], das zuletzt durch das Gesetz vom 25.
Juni 2019 (SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist
die nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Begriff und Gliederung der Feuerwehr
(1) Die Stadtfeuerwehr ist eine Einrichtung der Stadt Rothenburg/.L.
ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen
Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren:
➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Stadt“, einschließlich
„Brandschutzgruppe Geheege“
➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Nieder-Neundorf“
➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Lodenau“
➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Steinbach“
➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Neusorge“, einschließlich
„Brandschutzgruppe Bremenhain“
➢ „Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Uhsmannsdorf“.
(2) Die Freiwillige Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr
Rothenburg/O.L.“. Ortsfeuerwehren können den Ortsteilnamen
beifügen.
(3) Die Feuerwehren der Stadt Rothenburg/O.L. gliedern sich in folgende
Abteilungen:
➢ Aktive Abteilung
➢ Alters- und Ehrenabteilung
➢ Brandschutzgruppe
➢ ruhende Abteilung: „Arbeit/ Studium“
➢ Jugendfeuerwehr
Brandschutzgruppe:
Die Kameraden der Brandschutzgruppen sind verantwortlich für:
➢ den vorbeugenden Brandschutz in der jeweiligen Gemeinde
➢ die Überprüfung der Filterbrunnen und Löschwasserteiche
➢ beratende Unterstützung der Feuerwehren bei Einsätzen vor Ort
ruhende Abteilung: „ Arbeit/ Studium “:
Zu der ruhenden Abteilung: „Arbeit/ Studium“ gehören Kameraden,
die ihren Hauptwohnsitz in Rothenburg/O.L. sowie den dazugehörigen
Ortsteilen haben und
aufgrund:
➢ auswärtiger Arbeit
➢ eines Studiums
nicht an den Dienstausbildungen teilnehmen können.
Der Übergang in die ruhende Abteilung: „Arbeit/ Studium“ ist wie
folgt befristet:
➢ Arbeit: auf max. 2 Jahre
➢ Studium: Beendigung des Studiums
Sofern ein Kamerad, der der ruhenden Abteilung: „Arbeit/ Studium“
angehört, über eine Truppmann- und Truppführerausbildung sowie
über die gesundheitlichen Voraussetzungen verfügt, kann er jederzeit
an den Dienstausbildungen als Gast teilnehmen.
Die Feuerwehren können Frauenabteilungen oder Frauengruppen
und Musikzüge
bilden und unterhalten.
Aktive Kameraden können zur Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft
in zwei Ortswehren aktiv sein.
§ 2 Pflichten der Feuerwehr
(1) Die Stadtfeuerwehr hat die Pflicht:
a) Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,
b) technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im
Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von
Umweltgefahren zu leisten und
c) nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen
und Brandsicherheitswachen durchzuführen.
Amtsteil Stadt Rothenburg
(2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Stadtfeuerwehr
zu Hilfeleistun-gen bei der Bewältigung besonderer Notlagen
heranziehen.
§ 3 Aufnahme in die Feuerwehr
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in den aktiven Feuerwehrdienst
sind:
a) die Vollendung des 16. Lebensjahres,
b) die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderung an den Feuerwehrdienst,
c) die charakterliche Eignung,
d) die Verpflichtung zu einer längeren Dienstzeit,
e) die Bereitschaft zur Teilnahme an der Aus- und Fortbildung sowie
f) die Bereitschaft, den Dienst unabhängig von Geschlecht, Abstammung,
Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller
Identität von in Not geratenen Personen sowie von anderen
Feuerwehrangehörigen aus zu üben.
Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Absatz 4
SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der
Personensorgeberechtigten und zumindest deren Bestätigung über
die gesundheitliche Eignung des Minderjährigen vorliegen.
Die Bewerber für den aktiven Feuerwehrdienst sollen im Einzugsbereich
der Ortsfeuerwehr wohnen oder einer regelmäßigen Beschäftigung
oder Ausbildung nachgehen oder in sonstiger Weise regelmäßig
für Einsätze zur Verfügung stehen. Sofern die Bewerber nicht im
Einzugsbereich der Ortsfeuerwehr wohnen, haben sie ihre aktive
Mitgliedschaft in der Feuerwehr Ihres Wohnortes nachzuweisen. Die
Bewerber sollen in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv tätig sein.
(2) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Leiter der Ortsfeuerwehr
zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet der Stadtwehrleiter nach Anhörung
des Leiters der Ortsfeuerwehr.
Jeder ehrenamtliche Feuerwehrangehörige erhält nach seiner Aufnahme
in die Stadtfeuerwehr ein Exemplar der Feuerwehrsatzung
und der sonstigen relevanten Regelungen sowie einen Dienstausweis.
(3) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung
ist dem Antragsteller durch schriftlichen Verwaltungsakt mitzuteilen.
§ 4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes
(1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der
Feuerwehrangehörige
a) ungeeignet zum aktiven Feuerwehrdienst entsprechend § 18
Absatz 4 SächsBRKG wird. Gleiches gilt, wenn bei Minderjährigen
ein Personensor- geberechtigter seine Zustimmung nach § 3 Absatz
1 Satz 3 schriftlich zu rücknimmt.
b) das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Der Feuerwehrausschuss
kann darüber hinaus jährlich Ausnahmen unter Vorlage eines
Gesundheitsnachweises durch Beschluss zulassen.
(2) Der aktive Feuerwehrdienst kann auf Antrag des Feuerwehrangehörigen
beendet werden, wenn der Dienst für ihn aus persönlichen
oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet.
(3) Ein Angehöriger im aktiven Feuerwehrdienst hat die Verlegung
seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich
dem Leiter der Ortsfeuerwehr schriftlich anzuzeigen. Sofern er nicht
nachweist, dass er im Einzugsbereich der Ortsfeuerwehr weiterhin
einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nach-geht oder
in sonstiger Weise regelmäßig für Aus- und Fortbildung sowie
Einsätze zur Verfügung steht, kann sein Feuerwehrdienst beendet
werden.
(4) Der aktive Feuerwehrdienst soll aus wichtigem Grund beendet
werden. Dies gilt insbesondere,
a) wenn der Feuerwehrangehörige die Lehrgänge zum Truppmann
(Teil 1 und 2) und zum Sprechfunker in einem angemessenen
Zeitraum nicht erfolgreich abschließen kann
b) bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst,
c) bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht,
d) bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der
Feuerwehr,
e) wenn sich herausstellt, dass der Feuerwehrangehörige nicht im
Sinne des § 3 Absatz 1 Buchst. f) handelt oder
f) bei einem Verhalten, das eine erhebliche und andauernde
Störung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht hat
oder befürchten lässt.
5
Amtsteil Stadt Rothenburg
RA 08-22
(5) Zur Vorbereitung der Entscheidung nach Absatz 4 kann der
Feuerwehrangehörige vorläufig des Dienstes enthoben werden,
wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder die Sachverhaltsaufklärung
beeinträchtigt würden.
(6) Entscheidungen nach den Absätzen 1 bis 4 sind durch schriftlichen
Verwaltungsakt zu treffen. Der Betroffene ist vor den Entscheidungen
nach Satz 1 anzuhören.
Widerspruch und Klage gegen die Entscheidungen nach Satz 1 haben
keine auf-schiebende Wirkung.
(7) Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine
Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den
letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten.
§ 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr
(1) Die ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen ab dem vollendeten
16. Lebensjahr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen
Stadtwehrleiter und dessen Stellvertreter nach § 15 Absatz 1 zu wählen.
Die Angehörigen der Ortsfeuerwehr ab dem vollendeten 16.
Lebensjahr haben das Recht, den ehrenamtlich tätigen Orts-wehrleiter
und dessen Stellvertreter zu wählen.
(2) Die Stadt Rothenburg/O.L. hat nach Maßgabe des § 61
SächsBRKG die Freistellung der Feuerwehrangehörigen für die
Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und
Fortbildung zu erwirken.
(3) Ehrenamtlich tätige Funktionsträger, die regelmäßig über das
übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung
in Höhe der dafür in einer besonderen Satzung
der Stadt Rothenburg/O.L. festgelegten Beträge.
(4) Feuerwehrangehörige erhalten auf Antrag Ersatz für die
Auslagen, die ihnen durch die Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich
der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehen.
Darüber hinaus erstattet die Stadt Rothenburg/O.L. Sachschäden, die
Feuerwehrangehörigen in Ausübung ihres Dienstes entstehen, sowie
vermögenswerte Versicherungsnachteile nach Maßgabe des § 63
Absatz 2 Sächs-BRKG.
(5) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Ortsfeuerwehren im aktiven
Feuerwehrdienst haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der
Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie
sind insbesondere verpflichtet:
a) am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen
der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
b) sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden,
c) den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten
nachzukommen,
d) im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten
zu zeigen und sich den anderen Feuerwehrangehörigen gegenüber
kameradschaftlich zu verhalten,
e) den Dienst unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Hautfarbe,
Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität
von in Not geratenen Personen sowie von anderen Feuerwehrangehörigen
auszuüben,
f) die Feuerwehrdienstvorschriften, einschließlich der in dieser
Satzung festgelegten abweichenden Regeln, und Unfallverhütungsvorschriften
für den Feuerwehrdienst zu beachten und
g) die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und
Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstli-
Zwecken zu benutzen, sowie
h) an den Haupt- und Dienstversammlungen teilzunehmen.
Für die sonstigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen gelten
Buchstabe a) (beschränkt auf die Dienstteilnahme) und c) bis g) entsprechend.
(6) Die ehrenamtlichen Angehörigen der Ortsfeuerwehren im aktiven
Feuerwehrdienst haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei
Wochen dem Leiter der Ortsfeuerwehr oder seinem Stellvertreter
rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu
melden.
(7) Ruhende Abteilung
Kann ein Angehöriger im aktiven Feuerwehrdienst die Pflichten nach
Absatz 5 Satz 2, Buchst. a) und b) nicht im geforderten Maß erfüllen,
verliert er auf Antrag oder nach Feststellung des Stadtwehrleiters
zumindest vorübergehend den Status und die Rechte eines
Angehörigen im aktiven Feuerwehrdienst.
6
Details dazu werden in einer Dienstanweisung geregelt.
(8) Verletzt ein Feuerwehrangehöriger schuldhaft die ihm obliegenden
Dienstpflichten, so kann der Stadtwehrleiter
a) einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen,
b) die Androhung der Dienstbeendigung aussprechen oder
c) die Dienstbeendigung durch die Stadt Rothenburg/O.L./den
Bürgermeister einleiten.
(9) Der zuständige Leiter der Ortsfeuerwehr ist zuvor zu hören. Dem
Feuerwehrangehörigen ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen
ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. Bei Verletzungen der
Dienstpflichten kann ein Feuerwehrangehöriger durch den Leiter der
Ortsfeuerwehr vom Dienst vorübergehend ausgeschlossen werden.
Der Stadtwehrleiter ist darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 6 Jugendfeuerwehr
(1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche vom 8.
Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen
werden. § 18 Absatz 4 Satz 2 SächsBRKG bleibt unberührt. Dem
Aufnahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung der Personensorgeberechtigten
beigefügt sein.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugendfeuerwehrwart im
Einvernehmen mit dem Leiter der Ortswehr. Im Übrigen gelten die
Festlegungen des § 3 entsprechend.
(3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied
a) in die aktive Abteilung aufgenommen wird, spätestens jedoch
mit Vollendung des 18. Lebensjahres,
b) aus der Jugendfeuerwehr austritt,
c) den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder
d) aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird.
e) bei Notwendigkeit kann ein Stadtjugendfeuerwehrwart aus den
Reihen der Jugendwarte durch diese gewählt werden
Gleiches gilt, wenn ein Personensorgeberechtigter seine Zustimmung
nach Absatz 1 schriftlich zurücknimmt.
§ 7 Kinderfeuerwehr
(1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
aufgenommen werden. Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr
endet, wenn das Kind in die Jugendfeuerwehr aufgenommen
wird, spätestens jedoch mit dem vollendeten 10. Lebensjahr.
(2) Die Vorschriften des § 6 gelten sinngemäß.
§ 8 Alters- und Ehrenabteilung
(1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Feuerwehrangehörige
bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie
aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschieden sind.
(2) Der Ortswehrleiter kann auf Antrag Feuerwehrangehörigen den
Übergang in die Alters- und Ehrenabteilung gestatten, wenn der aktive
Feuerwehrdienst für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen
eine besondere Härte bedeutet.
§ 9 Ehrenmitglieder
Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Stadtwehrleiters nach
Anhörung des Feuerwehrausschusses verdiente ehrenamtliche
Feuerwehrangehörige oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen
oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu
Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. Im Fall des § 4 Absatz 4
Buchst. d) und e) ist die Abberufung möglich.
§ 10 Organe der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rothenburg/O.L.
Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
a) der Stadtwehrleiter/Ortswehrleiter
b) der Feuerwehrausschuss
c) die Hauptversammlung
§ 11 Stadtwehrleiter
(1) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden nach § 15
gewählt und berufen.
(2) Der Stadtwehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
verantwortlich und erledigt die ihm durch Gesetz und diese Satzung
übertragenen Aufgaben. Er hat insbesondere
a) auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der
Angehörigen im aktiven Feuerwehrdienst entsprechend den
Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken,
b) regelmäßig die Einsätze der Feuerwehr zu leiten oder diese
Aufgabe an einen ausreichend qualifizierten Angehörigen im akti
ven Feuerwehrdienst zu übertragen,
RA 08-22
Amtsteil Stadt Rothenburg
c) die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und
Einsätzen zu regeln,
d) die Dienste so zu organisieren, dass jeder Angehörige im aktiven
Feuerwehrdienst jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung
teilnehmen kann,
e) dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufge
stellt werden,
f) die Tätigkeit der von ihm bestellten Funktionsträger zu kontrollieren,
g) auf eine ordnungsgemäße und den Vorschriften entsprechende
Ausrüstung der Feuerwehr mit Einsatzmitteln hinzuwirken,
h) für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften, einschließlich
der in dieser Satzung festgelegten abweichenden Regeln, und der
einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen,
i) im Rahmen des Dienstes minderjähriger Feuerwehrangehöriger
die Einhaltung bestehender Aufsichts- und Fürsorgepflichten
sicherzustellen und
j) Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend,
dem Bürgermeister mitzuteilen.
(3) Er entscheidet über die nach § 13 Absatz 1 Satz 2 im Feuerwehrausschuss
behandelten Fragen.
(4) Der Bürgermeister kann dem Stadtwehrleiter weitere Aufgaben
des Brandschutzes übertragen.
(5) Der Stadtwehrleiter soll den Bürgermeister, die Stadtverwaltung
Rothenburg/O.L. und den Stadtrat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen
Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen
in der Stadt Rothenburg/O.L. zu Angelegenheiten der Feuerwehr
und des Brandschutzes einzuladen und zu hören. Er soll - soweit es
nur örtliche Belange betrifft - die örtlich zuständigen Ortswehrleiter
vorher beteiligen.
(6) Der stellvertretende Stadtwehrleiter hat den Stadtwehrleiter bei
der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit
mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten.
(7) Für die Ortswehrleiter/Stellvertreter gelten Absatz 1, Absatz 2,
hier jedoch nur die Buchst. a), d), e), f), g), h), i), und j), der Buchst. e)
und j) jedoch mit der Maßgabe, sie dem Stadtwehrleiter zu melden,
sowie Absatz 6 entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach
Weisung des Stadtwehrleiters.
(8) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter sowie die Ortswehrleiter
und ihre Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die
Dienstpflichten oder wenn sie die geforderten Voraussetzungen an
das Amt nicht mehr erfüllen, vom Bürgermeister nach Anhörung des
Feuerwehrausschusses abberufen werden. Die geforderten Voraussetzungen
an das Amt sind durch die gewählte Person insbesondere
dann nicht mehr erfüllbar, wenn die Verpflichtung nach § 15 Absatz 4
zur erfolgreichen Absolvierung eines Lehrgangs aus in der Person
selbst liegenden Gründen nicht möglich ist.
§ 12 Feuerwehrausschuss
(1) Der Feuerwehrausschuss ist beratendes Organ des Stadtwehrleiters.
Er behandelt Fragen der Finanzplanung, der Dienst- und Einsatzplanung,
der Ehrenmitgliedschaft sowie die Fortschreibung der
Brandschutzbedarfsplanung.
(2) Der Feuerwehrausschuss besteht aus:
➢ dem Stadtwehrleiter als Vorsitzenden sowie seinem Stellvertreter,
➢ den Leitern der Ortsfeuerwehren sowie dessen Stellvertreter,
➢ dem Stadtjugendfeuerwehrwart
➢ den zusätzlichen Mitgliedern nach Absatz 3.
➢ Sollte kein Stadtjugendfeuerwehrwart gewählt sein, nehmen die
Jugendwarte der Ortswehr an den Sitzungen teil
Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.
(3) In der Hauptversammlung werden zusätzliche Mitglieder der
Ortsfeuerwehren in den Feuerwehrausschuss gewählt.
Dabei soll je Ortsfeuerwehr ein zusätzliches Mitglied gewählt werden,
unabhängig von der jeweiligen zahlenmäßigen Stärke der Ortswehr.
(4) Der Feuerwehrausschuss soll mindestens zweimal im Jahr tagen.
Die Beratungen sind vom Stadtwehrleiter mit Bekanntgabe der vorgesehenen
Tagesordnung einzuberufen. Der Feuerwehrausschuss
muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner
Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt.
Der Feuerwehrausschuss ist beschlussfähig im Sinne des Absatz 1,
wenn mehr als die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend
ist.
(5) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Feuerwehrausschusses
einzuladen.
(6) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses im Sinne des Absatz 1 werden
mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt
als Ablehnung. Für Wahlen gelten die Regelungen des § 15.
(7) Die Beratungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffentlich.
Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen.
§ 13 Hauptversammlung
(1) Unter dem Vorsitz des Stadtwehrleiters ist alle zwei Jahre eine
ordentliche Hauptversammlung der Stadtfeuerwehr durchzuführen.
Der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der
Feuerwehr, soweit nicht zu ihrer Beratung der Feuerwehrausschuss
und deren Entscheidung nicht der Stadtwehrleiter zuständig ist, zur
Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung
hat der Stadtwehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der
Stadtfeuerwehr der letzten 2 abgelaufenen Jahre abzugeben. In der
Hauptversammlung werden der ehrenamtlich tätige Stadtwehrleiter
und dessen Stellvertreter gewählt.
(2) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Stadtwehrleiter einzuberufen.
Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb
eines Monats vom Stadtwehrleiter einzuberufen, wenn das von mindestens
einem Drittel der nach § 5 Absatz 1 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen
schriftlich unter Angabe der Gründe gefordert
wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den
nach § 5 Ab-satz 1 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen und
dem Bürgermeister mindes-tens zwei Wochen vor der Versammlung
bekannt zu geben. Angehörige der Kinder- und Jugendfeuerwehr, die
nach § 5 Absatz 1 nicht wahlberechtigt sind, nehmen nicht an
Abstimmungen der Hauptversammlung teil. Sie besuchen in der
Regel nur dann die Hauptversammlung, wenn entsprechende Anlässe
wie z. B. die Übergabe von Auszeichnungen vorliegen.
(3) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der nach § 5 Absatz 1 wahlberechtigten Anwesenden dem
aktiven Feuerwehrdienst angehört. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb
eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die
unabhängig von der Zahl der anwesenden, nach § 5 Absatz 1 wahlberechtigten
Feuerwehrangehörigen beschlussfähig ist. Beschlüsse der
Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
Auf Antrag ist geheim abzustimmen.
(4) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen,
die dem Bürgermeister vorzulegen ist.
(5) Für die Ortsfeuerwehrversammlungen gelten die Absätze 2 bis 3
entsprechend. In den Ortswehren kann jährlich eine Hauptversammlung
durchgeführt werden. Eine Niederschrift ist dem Stadtwehrleiter
vorzulegen.
§ 14 Bestellung von Funktionsträgern
(1) Zu bestellende Funktionsträger sind:
➢ Gruppenführer und Zugführer (Unterführer),
➢ Gerätewarte, Beauftragte/Verantwortliche für Geräte, Atemschutz,
Öffentlichkeitsarbeit, Schriftführer
➢ der Leiter der Jugendfeuerwehren (Jugendfeuerwehrwart) sowie
dessen Stellvertreter,
➢ der Leiter der Kinderfeuerwehr (Kinderfeuerwehrwart) sowie
➢ Betreuer der Kinderfeuerwehr
➢ Beauftragter für die Belange der Alters- und Ehrenabteilungen.
(2) Der Stadtwehrleiter bestellt die Funktionsträger. Der Stadtwehrleiter
kann die Bestellung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses
jederzeit widerrufen. Die Funktionsträger führen ihre Aufgaben nach
Weisungen ihrer Vorgesetzten aus.
(3) Als Funktionsträger dürfen nur Feuerwehrangehörige eingesetzt
werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im
Feuerwehrdienst verfügen, die erforderliche Qualifikation besitzen
und an spezifischen Fortbildungen regelmäßig teilnehmen. Betreuer
in der Kinderfeuerwehr können auch Personen sein, die nicht der
Stadtfeuerwehr angehören. Stadtkinderfeuerwehrwart und Betreuer
in der Kinderfeuerwehr haben vor Bestellung ein positives Führungszeugnis
dem Stadtwehrleiter vorzulegen.
(4) Zu bestellende Funktionsträger auf der Ebene der Ortsfeuerwehr
werden durch den Leiter der Ortsfeuerwehr vorgeschlagen und vom
Stadtwehrleiter in ihrer Funktion bestellt.
7
Amtsteil Stadt Rothenburg
RA 08-22
§ 15 Wahlen
(1) Der Stadtwehrleiter und sein Stellvertreter werden durch die nach
§ 5 Absatz 1 Satz 1 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen, die
Ortswehrleiter und deren Stellvertreter werden durch die in § 5
Absatz 1 Satz 2 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen gewählt.
Wiederwahl ist zulässig. Die Wahlperiode beträgt sechs Jahre.
(2) Der Stadtwehrleiter, die Ortswehrleiter und deren Stellvertreter
haben ihr Amt nach Ablauf der Berufungsdauer oder im Falle eines
beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens oder nach Neuwahlen bis
zur Berufung eines Nachfolgers weiter zuführen. Lehnt der Stadtwehrleiter,
Ortswehrleiter oder der entsprechende Stellvertreter aus
wichtigem Grund im Sinne des § 18 der Sächsischen Gemeindeordnung
eine Weiterführung ab oder stehen dieser Weiterführung
gewichtige Gründe in der Person des Stadtwehrleiters, Ortswehrleiters
oder des entsprechenden Stellvertreters entgegen, kann der
Bürgermeister einen geeigneten Feuerwehrangehörigen, beim Stadtwehrleiter
oder Ortswehrleiter insbesondere den entsprechenden
Stellvertreter, vorübergehend mit der Wahrnehmung der Aufgaben
betrauen.
(3) Steht kein geeigneter Kandidat für ein in Absatz 1 genanntes
Wahlamt zur Verfügung, beruft der Bürgermeister nach Anhörung
der Wahlberechtigten und mit Zustimmung des Stadtrates einen
geeigneten wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen längstens bis
zum Ende der Berufungsdauer nach § 17 Absatz 3 Satz 2 SächsBRKG.
(4) Gewählt werden kann nur, wer selbst wahlberechtigt ist, über die
für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und
Erfahrungen sowie über die erfor-derlichen persönlichen und fachlichen
Voraussetzungen verfügt. Erforderliche fachliche
Mindestvoraussetzung für den Stadtwehrleiter und seinen Stellvertreter
ist die erfolgreich abgeschlossene Führungsausbildung „Zugführer“
und „Leiter einer Feuerwehr“. Die Qualifikation „Gruppenführer“
reicht aus, wenn sich der Kandidat schriftlich vor der Wahl verpflichtet,
die erforderliche taktische Führungsausbildung innerhalb
von zwei Jahren zu absolvieren. Die Kandidaten sollen ihren ersten
Wohnsitz in der Gemeinde haben.
(5) Die nach § 17 Absatz 3 SächsBRKG durchzuführenden Wahlen
sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag,
den wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen bekannt zu
machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandi-daten enthalten, als zu
wählen sind, und muss vom Feuerwehrausschuss bestätigt sein.
Betroffene Kandidaten sind im Feuerwehrausschuss nicht stimmberechtigt.
(6) Wahlen sind vom Bürgermeister oder einem von ihm benannten
Beauftragten zu leiten. Die anwesenden Stimmberechtigten benennen
in der Regel durch offene Abstimmung mit absoluter Mehrheit
zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung
vornehmen. Die Beisitzer können Wahlberechtigte, jedoch keine
Kandidaten sein.
(7) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als
die Hälfte der nach § 5 Absatz 1 wahlberechtigten Feuerwehrangehörigen
anwesend sind.
(8) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur
Wahl, kann die Wahl offen erfolgen, wenn keiner der anwesenden
Stimmberechtigten widerspricht.
(9) Die Wahlen zu mehreren Ämtern erfolgen in getrennten Wahlgängen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden
Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im
ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen
den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen,
bei der die einfache Mehrheit (mehr Ja- als Nein-Stimmen) entscheidet.
Tritt nur ein Kandidat an und erreicht dieser keine absolute
Mehrheit, ist eine erneute Wahl nach Maßgabe der Absatz 1 bis 8 und
Absatz 9 Sätze 1 bis 3 durchzuführen. Liegt bei mehreren Kandidaten
Stimmengleichheit vor, entscheidet das Los.
(10) Für die Wahl der zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses
gelten die Absätze 1 bis 8, soweit im Folgenden nichts anderes
bestimmt ist. Die Wahl der zusätzlichen Mitglieder des Feuerwehrausschusses
ist getrennt in jeder Ortswehr als Mehrheitswahl
ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so
viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den
Feuerwehrausschuss sind diejenigen Feuerwehrangehörigen
gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
(11) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen.
(12) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach
der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zu übergeben.
(13) Der Bürgermeister muss dem Wahlergebnis widersprechen,
wenn er der Auffassung ist, dass es rechtswidrig ist; er kann ihm
widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass es für die Stadt nachteilig
ist.
(14) Sofern kein Widerspruch nach Absatz 13 erfolgt, beruft der
Bürgermeister in die Positionen. Der Bürgermeister informiert den
Stadtrat über das Ergebnis der Wahlen und die Berufung.
(15) Scheidet ein gewähltes zusätzliches Mitglied aus dem Feuerwehrausschuss
aus, rückt ein Ersatzmitglied nach. Ersatzmitglieder
sind alle Wahlbewerber, die bei der Wahl für die zusätzlichen
Mitglieder des Feuerwehrausschusses nicht die erforderliche
Stimmenzahl, jedoch mindestens eine Stimme erhalten haben. Die
Reihenfolge der Ersatzmitglieder bestimmt sich nach der Anzahl der
erhaltenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Steht kein Ersatzmitglied mehr zur Verfügung, finden Nachwahlen
auf der Ebene der betroffenen Ortsfeuerwehr nach Maß-gabe der
Absätze 10 bis 14 statt.
(16) Neuwahlen während der Berufungsperiode sind anzusetzen,
wenn zwei Drittel der Stimmberechtigten dies schriftlich vom
Stadtwehrleiter fordern.
§ 16 Entschädigungen, Ehrungen, Gratulationen
(1) Mitglieder der ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Rothenburg/O.L. können für ihre Tätigkeit eine Entschädigung und zu
bestimmten Anlässen Ehrungen enthalten. Näheres regelt eine Entschädigungssatzung.
(2) Der Wehrleiter oder andere Feuerwehrangehörige, welche auf
Antrag der Stadt Rothenburg/O.L. dienstlich unterwegs sind, erhalten
auf Antrag Reisekostenvergütung durch die Stadt
(3) Bei Tod eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
Rothenburg/O.L. wird am Tage der Beisetzung die letzte Ehre erwiesen.
§ 17 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Rothenburg, den 06.06.2022
Heike Böhm - Bürgermeisterin
Hinweis gemäß § 4 Absatz 4 Satz 4 SächsGemO
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zu Stande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit von Sitzungen, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeit wider-sprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist:
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Jahresfrist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Zweckverband Abwasser Rothenburg/O.L.
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RA 08-22
1. Satzung
zur Änderung der Gebührensatzung
für die Leistungen der Feuerwehr
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Sachsen [SächsGemO] in der Fassung der Bekanntmachung
vom 9. März 2018 [SächsGVBl. S. 62] die zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 [SächsGVBl. S. 134], in Verbindung
mit §§ 22 und 69 des Sächsisches Gesetzes über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz [SächsBRKG] vom
24. Juni 2004 [SächsGVBl. S. 245, berichtigt S. 647], rechtsbereinigt mit
Stand vom 25. Juni 2019 [SächsGVBl. S. 521]sowie des § 17der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die
Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen
[Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO] vom 21. Oktober
2005, Rechtsbereinigt mit Stand vom 14. Mai 2020 [SächsGVBl. S. 218]
hat der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. in seiner Sitzung vom
08.06.2020 folgende 1. Änderung der Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 3 Gebührenbemessung
(7) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Personal,
Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen Dritter zusätzliche
Kosten, so sind diese zu erstatten. Zusätzliche Kosten entstehen
u.a. auch durch Hilfeleistungen von benachbarten Gemeinden aber
auch durch Inanspruchnahme von Spezialleistungen Dritter und speziellen
Materialien bzw. Geräten, die nicht von der Feuerwehr Rothenburg
vorgehalten werden.
Artikel 2
§ 8 Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Leistungen
der Feuerwehr tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
Rothenburg, den 09.06.2022
Böhm - Bürgermeisterin der Stadt Rothenburg/O.L.
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzungen der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 oder 3 geltend gemacht worden, so kann
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung
geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung
der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolge hingewiesen
worden ist.
Mitteilung an alle Steuerpflichtigen
Wir möchten Sie an den nächsten Zahlungstermin Steuern am
15.08.2022 erinnern.
An diesem Tage sind zur Zahlung fällig:
• 3. Rate Gewerbesteuer bei Vorauszahlungsveranlagung
• 3. Rate Grundsteuer bei Zahlung in vier Raten
• 2. Rate Grundsteuer bei Halbjahreszahlern (wenn jährlich unter
30,00 € zu zahlen sind)
• Grundsteuer als Jahreszahler, wenn jährlich unter 15,00 € zu
zahlen sind
• Hundesteuer
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, denken
Sie bitte an die pünktliche Zahlung. Dadurch können Sie sich zusätzliche
Kosten durch Mahngebühren und Säumniszuschläge
ersparen.
Sie können uns auch noch eine Einzugsermächtigung erteilen, dann
denken wir an Ihre Zahltermine.
M. Kolodziej -
Fachbereichsleiterin Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.
Amtsteil Stadt Rothenburg
Bekanntmachung
der Stadt Rothenburg/O.L.
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
zum Bebauungsplan Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L.“
Der Stadtrat der Stadt Rothenburg/O.L. hat in seiner Sitzung am
13.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum
Rothenburg/O.L." in der Fassung vom 24.05.2022 gebilligt und zur
Offenlage bestimmt.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
- Schallimmissionsprognose
des Ingenieurbüros IDU vom 07.03.2022
- umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Nr. 37
• Stellungnahme der Stadtwerke Görlitz für Zweckverband
Abwasser Rothenburg/O.L. vom 03.09.2020 zum Thema
Abwasserbeseitigung
• Stellungnahme der Beauftragten für die Belange von
Menschen mit Behinderungen des Landkreises Görlitz vom
16.09.2020 zum Thema Barrierefreiheit
• Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom
17.09.2020 zu den Themen Wasser und Immissionsschutz
• Stellungnahme des Landesvereines Sächsischer Heimatschutz
e.V. vom 01.10.2020 zum Thema Dach- und Fassadengestaltung
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 37 „Bürgerzentrum Rothenburg/O.L." in der
Fassung vom 24.05.2022 einschließlich der Begründung und den
oben genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den
nach Einschätzung der Stadt Rothenburg/O.L. wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 09. August 2022 bis einschließlich 09. September 2022
zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.,
Marktplatz 1, 02929 Rothenburg
Zimmer 102, (Sekretariat)
Montag, Mittwoch, Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag:
9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des zentralen
Landesportals des Freistaates Sachsen unter: www.buergerbeteiligung.sachsen.de
sowie auf der Internetseite der Stadt Rothenburg
unter: www.rothenburg-ol.de/Aktuelles/Beteiligungen innerhalb
des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken
und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 37 „Bürgerzentrum
Rothenburg/O.L." schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Stadt Rothenburg/O.L. vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Muss die Stadtverwaltung während der Offenlage aufgrund der
Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben,
gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-
Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), folgende
Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger
Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 oder
per E-Mail an stadt@rothenburg-ol.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische
Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035891 77211 erforderlich.
Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der
E-Mail-Adresse an bauverwaltung@rothenburg-ol.de abgegeben
werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des
Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
Heike Böhm - Bürgermeisterin
9
Amtsteil Stadt Rothenburg
RA 08-22
Bekanntmachung
des Zweckverbandes Abwasser Rothenburg/O.L.
Am Montag, 08.08.2022, findet um 18.00 Uhr die nächste Sitzung
des Zweckverbandes Abwasser Rothenburg/O.L. im Ratssaal der
Gemeindeverwaltung Horka, Am Gemeindeamt 2 in 02923 Horka
statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Gäste
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Festlegung der zwei Unterzeichner der Sitzungsniederschriften
- Bestätigung der Tagesordnung
2. Wahl des Verbandsvorsitzenden, Beschluss-Nr. 08/2022
3. Vereidigung des Verbandsvorsitzenden, Beschluss-Nr. 09/2022
4. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, Beschluss-Nr.
10/2022
5. Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.06.2022
6. Errichtung Hausanschluss Rothenburger Straße 57 in Horka,
Beschluss-Nr. 11/2022
7. Sanierung Schmutzwasserkanal Schmiedegasse in
Rothenburg/O.L., Beschluss-Nr. 12/2022
8. Informationen der Verwaltung
9. Anfragen/Mitteilungen der Verbandsmitglieder
Nicht-öffentlicher Teil
gez. C. Nitschke
stellv. Verbandsvorsitzender
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
Sadtwerke Rothenburg/O.L. - Eigenbetrieb der Stadt Rothenburg
10
Havarierufnummer Stadtwerke Rothenburg 3 22 52
RA 08-22
Ortsübliche Bekanntmachung
Jahresrechnung Stadtwerke Rothenburg/O.L.
Der Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes
Stadtwerke Rothenburg/O.L. wurde vom Stadtrat für das
Jahr 2021 gefasst. Der Jahresabschluss 2021 liegt, einschließlich
Lagebericht, zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der Stadtwerke
Rothenburg/O.L., Südstraße 22, 02929 Rothenburg/O.L. in der
Zeit vom
04.08.2022 bis 12.08.2022
Mo, Di, Mi 08.30 – 12.00 Uhr und 12.30 – 15.00 Uhr
Do
08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Fr
08.00 – 12.00 Uhr
öffentlich aus.
Engelmann – Stadtwerke Rothenburg/O.L.
Grundschule Rothenburg/O.L.
- Beginn der Umsetzung RL Digitale Schule
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.07.2022 die Vergabe der
Aufträge zur leitungsbasierten passiven Vernetzung der pädagogisch
genutzten Räume an die Elektro-Technik Niesky GmbH in
Höhe von 21.740,79 € sowie für die Beschaffung der aktiven
Netzwerktechnik an die Infotech GmbH in Höhe von 32.406,35 € aus
Görlitz vergeben.
Für die passive Vernetzung werden Installationsarbeiten -
Verkabelung mit Verlegung der vorhandenen Datennetze sowie
Medien- und Stromanschlüsse realisiert. Die Beschaffung, Lieferung
und Montage der aktiven Netzwerktechnik umfasst eine Firewall,
WLAN Access Points – WiFi 6, verschiedene Netzwerk-Switche und
deren Installation und Einrichtung.
Diese Maßnahmen werden zu 100 % durch Fördermittel des
Freistaates Sachsen und der Bundesrepublik Deutschland finanziert.
Die erforderlichen Bau- und Installationsarbeiten finden in der Zeit
vom 02.08.2022 bis 26.08.2022 statt.
Behnert -
Fachbereichsleiterin Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit
Amtsteil Stadt Rothenburg
Stellenausschreibung
Zur Umsetzung der Digitalisierung im Rathaus und in den Einrichtungen
unserer Stadt wie Schulen, Kitas, Bibliothek, Feuerwehr benötigen
wir eine engagierte Unterstützung. Sie möchten die Zukunft
unserer Stadt mitgestalten, mit Ideen und Tatkraft die Digitalisierung
vorantreiben? Dann suchen wir genau Sie!
In der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L. ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeiter IT (m/w/d)
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 h (optional 34 h) unbefristet
zu besetzen.
Sie übernehmen folgende Aufgaben:
• Sie betreuen und verwalten die Informations- und Kommunikationstechnik
und übernehmen Aufgaben im Bereich Systemadministration
für die Verwaltung und zugehörige Einrichtungen
-Koordinierung und Überwachung des Systembetriebs (Server-,
Datenbank- und Clientsysteme)
-Monitoring von IT-Systemen und Applikationen
-Weiterentwicklung und Optimierung des Systembetriebs
-Beschaffung, Betreuung und Verwaltung von Hardware,
Serversystemen und Fachanwendungen nach vorausgegangener
fachlicher Recherche
-Administration des Rathausnetzwerkes
-Betreuung der angebundenen Außenstellen
-Verantwortung für Datensicherheit und Datenwiederherstellung
-Fehleranalysen und Fehlerbehebung
-Erstellung von IT-Dokumentation
• Sie sind Ansprechpartner für die Nutzer der Fachverfahren in der
Verwaltung und den zugehörigen Einrichtungen (Rathaus,
Schulen, Kitas, Bibliothek)
• Sie arbeiten mit Dritten zusammen und sind verantwortlich für die
Organisation und Steuerung externer Dienstleister (z.B. Hersteller
der Fachanwendungen)
Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:
- Abgeschlossene Ausbildung als Fachinformatiker, vorzugsweise
Systemintegration
- Breites Fachwissen in Administration und Konfiguration im Serverund
Netzwerkbereich
- Idealerweise Erfahrungen im Projektmanagement
- Einblicke in das kommunale Verwaltungsrecht sowie Kenntnisse in
den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit sind von
Vorteil.
- Sie arbeiten in einem hohen Maß selbständig und strukturiert.
- Sie sind mobil und besitzen einen Führerschein Klasse B.
Wir bieten Ihnen:
- eine Vergütung nach TVöD, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt
sowie eine betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des
öffentlichen Dienstes)
- die Möglichkeit zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung
mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 12.08.2022 an die Stadt
Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L.
Für die Rücksendung Ihrer Unterlagen legen Sie bitte einen adressierten
und ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen,
z.B. Bewerbungs- und Reisekosten, können nicht erstattet
werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Behnert, Tel.: 035891/77220
gerne zur Verfügung.
Wir weisen gem. Art. 6 Abs. 1 c, Artikel 88 der Datenschutzgrundverordnung
i.V.m. § 11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes
darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr
Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen
Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Keine Veranstaltung auf der Kulturanlage!
In den vergangenen Jahren fanden im Rahmen des Rothenburger
Sommerfestes Tanzveranstaltungen auf der Kulturanlage im Park
statt. Leider kam es in der Vergangenheit häufig zu Vandalismus,
sodass viele Teile der Anlage zerstört bzw. stark beschädigt wurden.
Dazu kommt der schlechte bauliche Zustand. Aus genannten
Gründen finden in diesem Jahr keine Veranstaltungen auf der
Kulturanlage statt.
11
Amtsteil Stadt Rothenburg
RA 08-22
Stellenausschreibung
Im kommunalen Hort der Stadt Rothenburg/O.L. ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen
Arbeitszeit von 30 Stunden als
Erzieher/-in (m/w/d)
befristet bis zum 30.11.2022 zu besetzen.
Derzeit werden ca. 156 Kinder im Hort betreut. Bei Bedarf ist auch der
Einsatz in den kommunalen Kindertagesstätten „Sonnenhügel“ und
„Gummistiefelchen“ vorgesehen.
Aufgaben:
- Kommunikationsfreude und Empathie im Umgang mit Kindern
sowie engagierte Gruppenarbeit
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern
- gutes Fachwissen über den Sächsischen Bildungsplan sowie
Erfahrung mit dessen Umsetzung in die Praxis
- Umsetzung der pädagogischen Konzeption der Einrichtungen
- konstruktive Zusammenarbeit im Team
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
Einstellungsvoraussetzung ist die Befähigung als pädagogische
Fachkraft gemäß § 1 SächsQualiVO ein Abschluss
- als staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in,
- als staatlich anerkannte/r Diplom-Sozialpädagoge/in oder
- als staatlich anerkannte/r Diplom-Sozialarbeiter/in)
- oder eine gleichwertige Ausbildung.
Gesucht wird ein/e engagierte/r Erzieher/in mit pädagogischem
Einfühlungsvermögen und Spaß an selbständiger und kreativer
Arbeit mit Kindern.
Es erfolgt eine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD, Entgeltgruppe
S8a.
Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 12. August
2022 an die Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz 1, 02929
Rothenburg/O.L..
Für die Rücksendung Ihrer Unterlagen legen Sie bitte einen adressierten
und ausreichend frankierten Briefumschlag bei.
Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen,
z.B. Bewerbungs- und Reisekosten, können nicht erstattet
werden.
Im Falle einer positiven Entscheidung werden außerdem ein erweitertes,
polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 2 BZRG sowie ein
Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG notwendig.
Evtl. Rückfragen zur Stellenausschreibung können unter der Rufnummer
035891/77220 erfolgen.
Wir weisen gem. Art. 6 Abs. 1 c, Artikel 88 der Datenschutzgrundverordnung
i.V.m. § 11 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes
darauf hin, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr
Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen
Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
Danke
„Dankbarkeit zu fühlen und sie nicht auszudrücken,
ist wie ein Geschenk zu verpacken und
es nicht zu verschenken.“ (Adolphus William Ward)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
herzlichen Dank für Ihren freundlichen Zuspruch, für Ihre Danksagungen
und Dankesschreiben, für Blumengrüße und Präsente.
Ihre Freundlichkeit wirkte wie ein warmer Sommerregen und bereitete
mir Freude und Glück.
Sehr erfreut war ich auch über die Wahrnehmung dessen, was wir
gemeinsam in den letzten 14 Jahren geschafft haben:
- vom Abbau der hohen Verschuldung hin zur vorbildlichen
Haushalts- und Finanzwirtschaft
- vom Abbau der Sanierungsstaus hin zu einer hohen jährlichen
Investitionsrate und die Veredlung jeglicher Investitionen mit
Fördermitteln
- bis hin zur öffentlichen Ausschreibung der ersten Baulose für
unsere Großprojekte Oberschule und Sporthalle (1. Spatenstich
voraussichtlich im Herbst 2022)
- sowie Vorbereitung B-Plan und Objektplanung für unser künftiges
Bürgerzentrum.
Für den Abriss der ehemaligen Gaststätte in Geheege liegt inzwischen,
zu unserer großen Freude, ein positiver Förderbescheid vor.
Auf unsere kleine, aber tatkräftige Stadtverwaltung können wir stolz
sein!
Danke für unsere erfolgreiche Zeit!
Ihre Heike Böhm
Kinder- und Jugendbeteiligung
in Rothenburg/O.L.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13.07.2022 die Weiterführung
des Projektes „Demokratie in Kinderhand“ im Jahr 2022 beschlossen.
Hierfür erhält die Stadt Rothenburg/O.L. 5.000 € nach der
Förderrichtlinie des Weltoffenen Sachsen für Demokratie und
Toleranz.
Die Mittel sollen der Stadt Rothenburg/O.L. und den Ortsteilen
Geheege, Lodenau, Nieder-Neundorf und Uhsmannsdorf für die
Umsetzung von verschiedenen Projektideen zur Verfügung stehen.
Gemeinsam mit den Kindern werden vor Ort Beteiligungsmöglichkeiten
geschaffen, um ihre Ideen zu verwirklichen. In den nächsten
Monaten werden wir über alle Projektvorhaben berichten.
Haben Sie Fragen oder besteht das Interesse, sich ehrenamtlich im
Rahmen der Steuerungsgruppe oder in sonstiger Form für die
Kinder- und Jugendbeteiligung zu engagieren, stehen Ihnen Frau
Corina Behnert, stadt@rothenburg-ol.de, Tel. 035891/77220, oder
Frau Josefine Paul, Programmmitarbeiterin „Demokratie in Kinderhand“,
josefine.paul@dkjs.de, Tel. 0351/320 156 59, zur Verfügung.
Corina Behnert -
Fachbereichsleiterin Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Sicherheit
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Anzeigenannahme unter:
anzeiger@werbungpaul.de
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RA 08-22
Herzlichen Dank für das schöne Geschenk!
Die Volks- und Raiffeisenbank und der Lions–Club Niesky Lausitzer
Neiße schenkten unseren Kindern zwei neue Wackeltiere. Nun sorgen
ein Wackelfuchs und ein Wackellöwe auf dem Marktplatz für
fröhliche Kinderaugen.
Die beiden älteren Wackeltiere, Blume und Biene, sollen zur Freude
unserer Mädchen und Jungen vom Bauhof neu aufbereitet und an
anderen Standorten aufgestellt werden.
Als Dankeschön überreichten wir einen Blumengruß.
Info’s Stadt Rothenburg
140 Jahre Feuerwehr Rothenburg/Stadt
Danke für ein schönes Fest!
Es sind mittlerweile einige Tage vergangen, nachdem wir am
Samstag, dem 16. Juli, unseren 140. Geburtstag gefeiert haben. Dass
unser Fest zu einem Erfolg geworden ist, ist dem Engagement und
der Unterstützung Vieler zu verdanken, denen wir an dieser Stelle
nochmals Danke sagen möchten.
Herzlichen Dank
an unsere Freunde der Partnerfeuerwehr Rotenburg/Wümme, welche
den langen Weg auf sich genommen haben, um mit uns dieses
großartige Fest zu feiern. Es war uns eine Ehre und wir freuen uns
auf die nächsten gemeinsamen Stunden mit Euch.
Herzlichen Dank
auch allen Sponsoren und Förderer wie Werkers Welt, Evers Bauelemente,
Elektrotechnik Zeidler, Fleischerei Eichler, Bäckerei Penther,
Catering Kelichhaus, Blumenhaus Dräger, HRL Metallbau, LBM
Metallbau, Kelterei Neubert, Marktfrisch, Enoiteca Martini, Lausitz
Elaste GmbH, Werbung Paul, Autorenkreis Rothenburg und Kamerad
Marvin Förster, die uns durch Geld- und Sachspenden unterstützt
haben, sowie „Soundcatering Biehain, Robert Illichmann“.
Einen ganz besonderen Dank
allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Besuch der Festveranstaltungen
auch ihre Verbundenheit mit uns - Ihrer Feuerwehr -
gezeigt haben.
Wir haben uns sehr über die rege Teilnahme und das Interesse,
sowie die vielen positiven Rückmeldungen gefreut!
Vielen Dank an alle Gemeinde- sowie Ortsfeuerwehren für Präsente
und Geschenke in jeglicher Form.
Vielen Dank an die Freiwillige Feuerwehr Niesky, welche mit ihrer
Drehleiter uns einen schönen Blick von oben auf unser Fest gaben.
Vielen Dank an unsere Freunde des Kleinbahnvereines für Ihre
Unterstützung.
Die Zusammenarbeit hat wie gewohnt super funktioniert.
Und jetzt noch ein riesengroßes Dankeschön an unsere Kameradinnen
und Kameraden und deren Familien, welche bis zur letzten
Minute, am Tag des Jubiläums und auch danach ihre komplette Zeit
für Vor- und Nachbereitungen gewidmet haben.
IHR SEID DIE BESTEN!!!
Strahlende Kinderaugen bewundern den tollen Fuchs.
Allen Kindern viel Spaß mit Löwe und Fuchs auf dem Marktplatz.
Herzliche Grüße - Heike Böhm
Rund um… es war für uns ein mega Fest mit Euch allen!!!
Es grüßen die Kameradinnen und Kameraden
der Feuerwehr Rothenburg/Stadt
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Anzeige
RA 08-22
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RA 08-22
Jubilare • Vereine
Herzlichen
Glückwunsch
den Jub ilaren
Rothenburg
02.08. Felicitas Krüger 70
04.08. Joachim Prietzel 70
13.08. Siegmund Kuhnert 70
15.08. Kurt Günther 90
20.08. Klaus-Peter Ruzicka 70
23.08. Rosel Kühn 80
25.08. Günter Schulz 75
27.08. Heinz Albrecht 75
28.08. Gabriele Wiesner 70
Steinbach
31.08. Eveline Krahl 70
Uhsmannsdorf
02.08. Bernd Lasch 75
10.08. Heinz-Dieter Scholz 75
22.08. Gerhard Elsner 90
Sie wollen nicht, dass Ihr Geburtsdatum im Rothenburger Anzeiger veröffentlicht wird?
Dann teilen Sie uns das bitte telefonisch (035891-77211), schriftlich oder persönlich mit.
Heike Böhm - Bürgermeisterin
TÄTIGSEIN
GESELLIGKEIT
FÜRSORGE
- Vorstandssitzung am 3.8. um 9.30 Uhr
- Grillabend am 26.8. um 17.00 Uhr (wegen der Kalkulation bitte
wieder anmelden!)
-Für das Kuchen Buffet am 15.8. ab 14.00 Uhr werden noch
Bäcker/innen gesucht
Gabriele Koch
Ihre Volkssolidarität e.V. Uhsmannsdorf
MITEINANDER - FÜREINANDER
Freizeitclub „50Plus” Rothenburg
Liebe Clubfreunde,
Rommé & Spielenachmittage finden im Monat August am 02.08.;
16.08.; und 30.08., jeweils 14.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus statt.
Vorschau September 2022: Im September treffen wir uns wieder jede
Woche Dienstag um 14.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus.
Ihr Freizeitclub „50Plus" Rothenburg
GEMEINSAM statt EINSAM
Fragen & Kontakt: Stadtverwaltung Rothenburg 035891/772-23
Nachruf
Am 29.05.2022 verstarb unser langjähriger Kamerad,
Hauptfeuerwehrmann der Ortswehr Rothenburg/Stadt
Manfred Suckert
im Alter von 78 Jahren.
Wir werden Ihr Andenken stets in Erinnerung behalten.
Anzeigen
Freiwillige Feuerwehr Rothenburg/ Ortswehr Rothenburg/Stadt
Stadtverwaltung Rothenburg/O.L.
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Kita’s
RA 08-22
Uhsmannsdorfer
Vorschulkinder
auf Abschlussfahrt
Nach den vielen ereignisreichen Wochen der Vorschulkinder
im Uhsmannsdorfer „Gummistiefelchen“
war der krönende Abschluss nun die Fahrt nach Stannewisch in das
Waldschulheim.
Herr Eichler empfing uns bei herrlichstem Sonnenschein um 9.00 Uhr an
der Finnhütte und die Führung begann.
Mit vielen interessanten Spielen und Erlebnissen ging es auf eine Reise
durch den Wald. Spiele wie: Tierrätsel, wer findet alle 5 versteckten
Tiere, Zapfenwetthüpfen, Hirschwettrennen usw. machten uns unheimlich
viel Spaß. Auch weggeworfenen Müll haben wir gesammelt und in
die richtigen Tonnen sortiert, denn wir wissen alle - Müll gehört nicht in
den Wald!
Nach dem leckeren Mittagessen gingen wir mit Herrn Heinz die Rehe
und Wildschafe füttern. Doch zuvor sahen wir noch einen angelegten
Steinhaufen für die Eidechsen. Leider haben wir in der Mittagshitze
keine dieser kleinen Tiere zu Gesicht bekommen.
Danach lernten wir die unterschiedlichen Nadeln von Nadelbäumen
kennen. Auch das Sprichwort „ Fichte sticht, Tanne nicht“ haben wir uns
gemerkt.
Nach dem Füttern der Tiere mit Getreide sahen wir uns noch im Waldmuseum
um. Da gab es so viele Tiere unseres Waldes und noch einiges
mehr zu entdecken. Was uns besonders fasziniert hat, war der in
Alkohol eingelegte Wildschweinfötus.
Damit endete unsere Führung durch den geheimnisvollen Wald.
Doch der Tag war lange noch nicht zu Ende. Wir hatten nun ein wenig
Freispielzeit, die wir verschieden nutzten, so zum Beispiel mit Volleyball,
Basketball oder nur zum Spielen.
Am späteren Nachmittag kamen dann unsere Eltern dazu und überraschten
uns noch mit einem Suchspiel. Wir gingen auf Suche nach
Buchstabenluftballons. Wurde einer gefunden, gab es ein Rätsel auf,
welches gelöst werden musste. Wer es erraten hat, bekam diesen
Luftballon. Zum Schluss stellten sich die Kinder so auf, dass die
Buchstabenluftballons das Wort „ SCHULKIND“ ergaben.
Im Anschluss hatten die Eltern für unsere Schulanfänger noch eine weitere
Überraschung - die Kinder mussten nun noch ihre Schultüte
suchen, die an verschiedenen Sträuchern hingen.
Als Dankeschön sangen wir unseren Eltern und Erziehern noch unser
gelerntes Schulanfangslied vor.
Herr Eichler hat für uns Würstchen und Steaks gegrillt, die fleißigen
Eltern haben Getränke, Salate und dergleichen mitgebracht und so
haben wir den erlebnisreichen und anstrengenden Tag schön ausklingen
lassen.
Zuckertütenfest
im Ev. Kinderhaus ARCHE
„Mit der großen Zuckertüte fängt ein neues Leben an -
und ich werde Euch beweisen, was ich alles kann!“
Am 1. Juli feierten die Schulanfänger mit ihren Eltern und Erzieherinnen
IHR ZUCKERTÜTENFEST! Einen großen Dank für die super Begleitung im
Vorschuljahr geht an eure Erzieherin Claudia!
Wir wünschen allen Kindern einen guten Start in der Schule, einen tollen
Freund an ihrer Seite, eine nette Lehrerin und einen sonnigen
Schulanfang. Alles Gute und Gottes Segen!
Cornelia Neumann und das gesamte Team vom Kinderhaus ARCHE
Sport Frei!
Dieses Jahr hatten unsere Vorschulkinder Glück
und konnten bei den Kindersportwochen in
Niesky teilnehmen. Der Spaß an der Bewegung stand natürlich an
erster Stelle und jeder hat toll gekämpft.
Nun möchten wir es nicht versäumen, uns recht herzlich bei Herrn
Eichler und seinem Team für die vielen interessanten Eindrücke und die
leckere Bewirtung, bei Herrn Schröter als Begleitperson an diesem Tag
sowie bei allen Eltern für die Vorbereitung des überraschungsgefüllten
Abends zu bedanken.
Das gesamte „Gummistiefelchen-Team“ sagt den Eltern der Vorschulkinder
aus der Marienkäfer-Gruppe ganz, ganz herzlich DANKESCHÖN
für das überwältigende Geschenk an den Kindergarten.
Auch dem Verein „Kinderland Uhsmannsdorf“ e.V., der die Kosten für
diesen Vormittag in Stannewisch übernahm, möchten wir recht herzlich
danken.
Danke sagen die Vorschulkinder und das gesamte Team vom
„Gummistiefelchen“
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Stolz sind wir auf Edwin Haake der eine Bronzemedaille erkämpfte
und auf unseren Niklas Hielscher der den Pokal „Sportlichster
Erzieher“ für die Einrichtung Kita „Sonnenhügel“ holte.
Herzlichen Glückwunsch!
RA 08-22
Vereine
1. Rothenburger SV e.V.
- der Fußball Club in Rothenburg -
Sommerfest auf dem Jahnsportplatz
Dieses Jahr rollt wieder der Ball zum Sommerfest auf dem
Jahnsportplatz. Freitag um 18 Uhr geht es los und unserer
Herrenmannschaft trifft zum Testspiel auf die Seer Wölfe. Am Samstag
wird um 10 Uhr der Sportplatz eröffnet uns es findet die Meisterschaft
im Kleinfeldfußball Ü50, Ü60 und Ü70 statt. Für das leibliche Wohl wird
bestens gesorgt sein.
Der Vorstand
Nachruf
Am 29.Mai 2022 verstarb unser langjähriger Sportkamerad
Manfred Suckert.
Manfred war über Jahrzehnte als Spieler und Vorstandsmitglied
stets geachtet und unserem Verein treu verbunden.
Wir werden sein Andenken stets in Erinnerung behalten.
Unsere aufrichtige Anteilnahme gilt seiner Familie.
Der Vorstandes und aller Mitglieder des 1. Rothenburger SV
Mehr Infos unter: www.rothenburgersv.de
ASV "Vorwärts" Rothenburg e.V.
Der wilde wilde Westen
fängt gleich hinter Daubitz an!
Am letzten Juniwochenende war es endlich wieder
so weit: es fand das 25. Country Fest in
Walddorf/Daubitz auf der Forest Village Ranch
statt.
SV Uhsmannsdorf e.V.
- Tischtennis
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel !
immer weiter !
Die Punktspielsaison wurde coronabedingt mit nur einer Runde im Mai
beendet. Wenig spektakulär: 1. Herren 3. Platz (2. Bezirksliga) / 2. Herren:
2. Platz (1.Kreisliga), 3. Herren: 9. Platz (2-Kreisliga). Viele Spiele mussten
mit Ersatz ausgetragen werden bzw. es wurden sogar einige komplett
abgesagt (Kampfloswertung für den Gegner) Schade! Durch den
Neuzugang einiger ASV-Spieler verbessert sich die Spielersituation hoffentlich,
es wurde sogar eine 4. Herren (Kreisklasse) gemeldet! Hoffen
wir auf einen guten Saisonstart Mitte September.
Ranglisten: Bei den Herren war nur T. Lorenscheit vertreten, wobei er
sich aber erfolgreich schlug (3. Platz RL 4a / 7. Platz RL 2) und beim
System jeder gegen jeden viele Spiele zu absolvieren waren.
Senioren: Die „Mitteldeutschen“ waren für den „alten Fuchs“ K.P. Erkel
der erfolgreiche Start vor weiteren Events (2. Platz im Einzel hinter W.
Schmidt / Freiberg ) und mit diesem Gold im Doppel AK 80.
Bei den 12. Uhsmannsdorfer ECHT OLDI OPEN siegte in der AK 65-79 der
amtierende EM G. Fraunheim/Kubschütz nach großem Kampf 3:2 gegen
M. Flickinger/Bautzen. In der AK 80+ gewann K.P. Erkel vor A.Ulbricht/
Sebnitz und Ch. Walther/Dresden.
Bei den 10. Int. Bayr. Meisterschaften in Ruhpolding konnte der „alte
Fuchs“ dann mit G. Pakoßnik/Kubschütz und Ch. Gebhardt/Dresden den
3. Platz im Mannschaftswettbewerb AK 75 belegen und im Doppel
ebenfalls mit G. Pakoßnik, wobei wir in der Gruppe überraschend 3:1
gegen den späteren Sieger S. Lemke/Finow (33-facher DDR-Meister und
späterer Doppeleuropameister Rimini !) /H.Reinhardt gewinnen konnten.
Das größte Event waren dann die 14. Europameisterschaften der
Senioren in Rimini/Italien mit ca. 3000 Teilnehmern der AK 40- 85, darunter
mit 850 Deutschen die stärkste Delegation der 42 Länder. Mit
Voitek-Reisen/Aue gingen über 50 Sachsen und Tschechen auf die ca.
1200 km lange Reise . In Gruppen - und KO-Spielen (Hauptrunde der
Plätze 1 und 2 / Consolation der Plätze 3 und 4 der Gruppenspiele). Vor
allem bei den Älteren dominierten die Ostdeutschen (D. Lemke/Finow
Gold im Einzel und Doppel AK 80- Dr. P. Stolzenburg/Groitsch Gold im
Einzel / Silber im Doppel AK 85- und W. Schmidt/Freiberg (Silber im
Einzel / Bronze im Doppel AK 80) sowie Ch. Gebhardt/Dresden (Silber im
Doppel Frauen AK 75). In der Consolation AK 80 konnte K.P. Erkel/
Füchse dann überraschend nach jeweils 5 Siegen im Einzel und Doppel
den 1. Platz in der AK 80 belegen!
Weitere Events (August CLUB-Meisterschaften in Blankenburg/Thür.)
stehen an, sowie die 20. WM im Januar in Muskat / Oman und die 15. EM
im Juni 2023 in Sandefjord / Norwegen .
Davor Punktspiele/ Kreis-und Bezirksmeisterschaften usw…
Also gesund bleiben oder werden: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel !
Dr. Klaus Peter Erkel - Pressewart SV Füchse Uhsmannsdorf e.V.
Auch wir, die Red Hills Country Dancers, ließen es uns nicht nehmen, an
diesem Wochenende dem Ruf des wilden Westens zu folgen. Wir putzten
Stiefel, bürsteten unsere Hüte aus und bügelten unsere Kleider und
Hemden, um stilgerecht am Fest teilzunehmen. Schon viele Jahre treibt
uns die Liebe zum Line Dance zur Country Familie und zur Countrymusik
auf die Forest Village Ranch. Auch in diesem Jahr war das Fest
nach der langen Coronapause etwas ganz Besonderes. Alle waren hungrig
auf gute Musik, super Stimmung, Geselligkeit, Wiedersehensfreude
und leckeren Whisky.
Am Samstag zum großen Westerntreck waren wir Red Hills mit einer
kleinen Gruppe in unseren Old Style Outfit mit dabei. Alle Kleider wurden
von den Ladys selbst genäht und voller Stolz präsentiert. Das
Publikum war begeistert und voller Lob für die darin steckende Arbeit
und die großartige Präsentation. Einen supergroßen Dank gilt den
Organisatoren und den fleißigen ehrenamtlichen Helfern für das gelungene
Fest.
Vielen lieben Dank - wir sehen uns 2023 zum 26. Country Fest wieder!
Abteilung Line Dance
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17
Amtsteil Gemeinde Hähnichen
RA 08-22
Gemeindeverwaltung Hähnichen
Telefon: 035894 30 415
Fax: 035894 36 722
Mail: gemeinde@haehnichen.de
Öffnungszeiten Gemeindebüro:
Die Gemeindeverwaltung bleibt in der Zeit vom 08.08. – 19.08.
geschlossen.
Sprechstunden des Bürgermeisters:
nach telefonischer Vereinbarung
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an:
Stadtverwaltung Rothenburg
Marktplatz 1, 02929 Rothenburg
Telefon: 035891 772 0
Fax: 035891 772 77
Mail: Stadt@rothenburg-ol.de
Öffnungszeiten:
Rathaus
Montag:
9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Sitzung des Gemeinderates
Es finden im Monat August keine Sitzungen statt.
18
INFORMATION
über die Errichtung von temporären Wildabwehr-Zäunungen zur
Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Die Landesdirektion Sachsen hat über öffentliche Bekanntmachung
für die Landkreise Görlitz und Bautzen eine Allgemeinverfügung vom
19. Januar 2022 zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest,
Sperrzone I und II, erlassen und die Duldungspflicht normiert (siehe
Punkt 4. Anordnungen an die Allgemeinheit, Absatz c bzw. d). Die
Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune liegt im Interesse der
Allgemeinheit.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt hat die LISt GmbH beauftragt, im Verwaltungsgebiet
der Gemeinde Hähnichen zur Abwehr der Weiterverbreitung des
Erregers der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Wildschutzzäune zu
errichten und zu unterhalten.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
Gemarkung: Trebus Flur 9 • Flurstücke: 80/2
Gemarkung: Trebus Flur 10 • Flurstücke: 19, 21/4
Die Arbeiten zur Errichtung/Unterhaltung der Wildschutzzäune werden
voraussichtlich im Zeitraum ab 01.07.2022 bis voraussichtlich
01.09.2022 durchgeführt.
Dazu werden die Grundstücke durch Beauftragte des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
bzw. der LISt GmbH betreten bzw. befahren.
Ein genauer Lageplan, unter Ausweisung des Zaunverlaufes, kann
auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.
Hinweisschilder sehen wie folgt aus:
Als Ansprechpartner für Fragen zu den Wildabwehrzäunen bei o.g.
Maßnahme des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht Ihnen
Frau Katja Heinrich, LISt GmbH
Telefon: +49 37207 832-962
Telefax: +49 351 4511784-499
Hausanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 5, 09661 Hainichen
E-Mail: beteiligtenmanagement@list.smwa.sachsen.de
zur Verfügung.
Soweit durch die Errichtung der Wildschutzzäune unmittelbare Vermögensnachteile
entstehen, sind Fragen zum Thema Entschädigung
und Entschädigungsanträge an die Landesdirektion Sachsen
(E-Mail: Krise.Tierseuche@lds.sachsen.de) zu stellen.
Hainichen, 23.05.2022
LISt GmbH
Mitteilung an alle Steuerpflichtigen
Wir möchten Sie an den nächsten Zahlungstermin Steuern am
15.08.2022 erinnern.
An diesem Tage sind zur Zahlung fällig:
• 3. Rate Gewerbesteuer bei Vorauszahlungsveranlagung
• 3. Rate Grundsteuer bei Zahlung in vier Raten
• 2. Rate Grundsteuer bei Halbjahreszahlern (wenn jährlich unter
30,00 € zu zahlen sind)
• Grundsteuer als Jahreszahler, wenn jährlich unter 15,00 € zu
zahlen sind
• Hundesteuer
Sollten Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, denken
Sie bitte an die pünktliche Zahlung. Dadurch können Sie sich zusätzliche
Kosten durch Mahngebühren und Säumniszuschläge
ersparen.
Sie können uns auch noch eine Einzugsermächtigung erteilen, dann
denken wir an Ihre Zahltermine.
M. Kolodziej -
Fachbereichsleiterin Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.
SCHULANMELDUNG
für 2023
Sehr geehrte Eltern
unserer neuen Schulanfänger!
Ihr Kind kommt in unsere Grundschule, wenn es im Zeitraum vom
1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 geboren ist und der Wohnsitz in
der Gemeinde Rietschen oder der Gemeinde Hähnichen ist.
Ausnahmen ergeben sich bei Kindern, die ihren sechsten Geburtstag
noch bis zum 30. September des Jahres der Einschulung haben
und die Eltern die Einschulung wünschen oder deren vorzeitige
Einschulung/Zurückstellung vom Schulbesuch genehmigt wurde.
Die Kinder werden von ihren Eltern an der dem Wohnsitz zugeordneten
Grundschule angemeldet.
Diese Aufgabe muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen
werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Ist einer
der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie
des Abwesenden vorgelegt werden.
Die Anmeldung erfolgt in der Grundschule Daubitz
(Sekretariat: Altbau - Erdgeschoss)
am Dienstag, d. 06. September 2022 von 12.00 bis 17.00 Uhr
am Mittwoch, d. 07. September 2022 von 10.00 bis 13.00 Uhr &
am Donnerstag, d. 08. September 2022 von 14.00 bis 18.00 Uhr
Erforderliche Unterlagen
• Geburtsurkunde des Kindes
• ev. Vollmacht und Ausweiskopie bei gemeinsamem Sorgerecht
• Ausweise der Personensorgeberechtigten
Bitte beachten Sie:
Die 1. Elternversammlung findet am Montag, d. 05. September 2022
um 19.00 Uhr in der Schule statt. (vor der Schulanmeldung)
Freundliche Grüße - Schulleiterin Marlies Brehmer
Anzeigenannahme unter:
anzeiger@werbungpaul.de
clausjuergen@t-online.de
RA 08-22
Grasmahd und Ähnliches
– ein Wort in eigener Sache
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich werde immer wieder im Verlauf unserer öffentlichen, regulären
Sprechzeiten und auch sonst bei anderweitigen Kontakten und Gesprächen
auf die dringliche Notwendigkeit der Grasmahd an den
Gemeindestraßen, der Beseitigung behindernder Heckeneinwüchse
ins Straßenprofil usw. angesprochen.
Ja, wir müssen diesbezüglich prinzipiell die Verkehrssicherheit in
allen Ortsteilen gewähren, im Rahmen des Möglichen überall freie
Sicht ermöglichen. Das sind primär zu gewährleistende Arbeiten,
wohl war.
Mit lediglich 2 verfügbaren Mitarbeitern des Bauhofes und veralteter,
häufig „schwächelnder“ Technik versuchen wir allen Anforderungen
gerecht zu werden, aber das geht eben nur begrenzt. So
haben wir eben keine Technik und auch kein Personal, um bis tief in
die Graben-sohlen hinein die Straßenränder zu mähen. Das mag zu
früheren Zeiten ggf. mit ABM-Kräften möglich gewesen sein, heute
geht das nicht mehr.
Wir haben nachweisbar immer wieder säumige Grundstückeigentümer
angeschrieben, ihren Heckenschnitt im Straßenbereich vorzunehmen,
um den Straßenverkehr nicht zu behindern … meistens
erfolglos! In ganz schlimmen Fällen habe ich die Gemeindearbeiter
anweisen müssen aktiv zu werden.
Hinzu kommt noch die Pflege der gemeindeeigenen Wege, Plätze
und Schnittgerinne … unsere Ressourcen sind einfach begrenzt! Es
ist nicht alles – wie gewünscht - schaffbar!
Insofern möchte ich allen fleißigen und verantwortungsvollen
Bürgern herzlich danken, die uns seit langem intensiv unterstützen,
ihre Grundstücke, die angrenzenden Sommerwege, Gräben etc. vorbildlich
und regelmäßig pflegen und wunderschön gestalten.
Andererseits appelliere ich an alle anderen Mitbürger und bitte
darum, sich ebenso vorbildlich um ihre Gehwege, Schnittgerinne
und Gräben zu kümmern, so dass unsere Dörfer optisch einen im
Großen und Ganzen einheitlich schönen, aufgeräumten Eindruck
machen. Es gibt diesbezüglich in allen Ortsteilen deutliche Reserven!
Wir alle sind für das ordentliche Outfit unserer Ortsteile verantwortlich,
wir alle freuen uns, wenn es schön aussieht: lassen Sie uns
bitte alle gemeinsam an der Verschönerung unserer Gemeinde
arbeiten … und das betrifft alle Straßenanlieger und Grundstücksbesitzer!
Ich verbleibe mit besten Grüßen zur Sommerzeit.
Ihr Bürgermeister - Matthias Zscheile
Amtsteil Gemeinde Hähnichen
Befragungen zum Strategiekonzept
Die Gemeinde Hähnichen erstellt derzeit ein Strategiekonzept für
die weitere Gemeindeentwicklung. Im Juni 2022 wurde eine Bürger,
Vereins- und Gewerbetreibenden-Befragung durchgeführt.
An der Bürgerbefragung konnte über einen per Postwurfsendung
verteilten Fragebogen bzw. online teilgenommen werden.
Insgesamt nutzten 160 Personen die Möglichkeit, an der 14 Fragen
umfassenden Befragung teilzunehmen, was ca. 13,0 % der Einwohnerschaft
entspricht. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse
dargestellt.
Was gefällt Ihnen an der Gemeinde?
nach Häufigkeit der Nennung (freie Antwortwahl)
Baumaßnahme K 8415 OD Hähnichen
Im Bereich des Dorfplatzes auf der K 8415 in der Ortslage Hähnichen,
finden vom 25.07. - 26.08.2022 Straßenbaumaßnahmen statt.
Es erfolgt ein grundhafter Ausbau der Fahrbahn mit Pflasterersatz
auf einer Baulänge von 90 m.
Die Fahrbahn wird für den Fahrverkehr voll gesperrt.
Die Umleitung führt über die K 8413 Rietschen - B 115 Stannewisch -
K 8415 nach Hähnichen und ist entsprechend beschildert.
Für die Anwohner im Baubereich werden Möglichkeiten zur
Erreichbarkeit Ihrer Grundstücke während der Baumaßnahme
geschaffen.
Im Zuge des Straßenbaues wird der Brückenoberbau über den
Weißen Schöps ebenfalls mit erneuert.
Landratsamt Görlitz -
Amt für Hoch- und Tiefbau / Sachgebiet Tiefbau
Anzeigenannahme:
16.08.2022 von 10 bis 12 Uhr
im Autohaus Haake
(Auch nach Redaktionsschluss möglich!)
Was gefällt Ihnen nicht?
nach Häufigkeit der Nennung (freie Antwortwahl)
Bewertung von Verkehr/technischer Infrastruktur
Qualität der Angebote
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Amtsteil Gemeinde Hähnichen
RA 08-22
Wie stehen Sie zu folgenden Aussagen?
Ideen für die alte Schule Trebus
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH
Jubilare des Monats
Trebus
01.08. Günter Kaul 85
Sie wollen nicht, dass Ihr Geburtsdatum im Rothenburger Anzeiger
veröffentlicht wird? Dann teilen Sie uns das bitte telefonisch
(035891-77211), schriftlich oder persönlich mit.
Prof. Dr. M. Zscheile - Bürgermeister
Seniorentreff in Hähnichen
Am Freitag, den 26. August 2022 um 14.00 Uhr findet unser nächster
Seniorennachmittag im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr
Hähnichen statt.
Über Neuzugänge würden wir uns sehr freuen.
Ideen für die alte Kneipe Hähnichen
An der Vereinsbefragung haben sich zwei Vereine beteiligt, wobei
vor allem vereinsbezogene Bedarfe genannt wurden. Großes
Verbesserungspotenzial gibt es aus Sicht der Vereine insbesondere
bei der Zusammenarbeit mit Schulen und Kitas sowie bei der
Öffentlichkeitsarbeit.
An der Unternehmensbefragung nahmen insgesamt sieben
Gewerbetreibende teil. Als Anregungen wurden ungepflegte
Grundstücke, Zustand der Bushaltestelle an der alten Schule,
Sicherheitsdefizite durch zu seltene Grasmahd an den Kreisstraßen
und mehr Untersützung für Unternehmen durch die
Gemeindeverwaltung genannt.
Bewertung von Zusammenarbeit/Informationsaustausch
Gesamtfazit: Insgesamt gab es eine sehr große Beteiligung der
Bürger, gute Beteiligung bei Gewerbetreibenden und geringe bei
Vereinen. Es wurde teils sehr kritisch bewertet, insbesondere die
ÖPNV-Anbindung, Kultur-, Freizeit-, Sportangebote, Einrichtungen
der Daseinsvorsorge sowie Gemeindeverwaltung. Zudem wurden
fehlende Rad-/Fußwege und ruinöse/baufällige Gebäude in den
Ortsteilen bemängelt. Ein Ausbau des Tourismus wird mehrheitlich
gewünscht. Potenziale werden außerdem u. a. in der Zusammenarbeit
von Vereinen, Gewerbetreibenden, Schulen, Gemeindeverwaltung
und weiteren Akteuren gesehen.
Weiteres Vorgehen: Im Anschluss an die Befragungen finden im Juli
und August öffentliche Vor-Ort-Exkursionen in den Ortsteilen statt.
Auf Grundlage der bisherigen Beteiligungsformate ist anschließend
im Gemeinderat und in einer öffentlichen Bürgerversammlung
geplant, die strategische Ausrichtung der Gemeindeentwicklung
weiter zu konkretisieren.
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Mit freundlichen Grüßen - Ihre Marlen Moróz & Helferinnen
Seniorentreff in Quolsdorf
Liebe Seniorinnen und Senioren,
wir treffen uns am Freitag, den 26.08.2022 um 14.30 Uhr zum
Kaffeenachmittag im Vereinshaus.
Dazu laden wir alle herzlich ein, auch Neuzugänge sind bei uns gern
willkommen!
Mit freundlichen Grüßen - Eure Manuela Biele & Team
Freiwillige Feuerwehren
Hähnichen
Am Freitag, den 12.08., um 19.30 Uhr findet die nächste Versammlung
statt.
Thema: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz nach FwDv 3.
Zum gleichen Thema findet am Freitag, den 26.08. um 18.00 Uhr
der nächste Dienst statt.
Quolsdorf
Die nächsten Termine:
- Dienstversammlung: Freitag, den 05.08. um 18.30 Uhr
Thema: Elektrofahrzeuge/Hochvoltausbildung
- Ausbildung: Samstag, den 06.08. um 16.00 Uhr
Thema: Schaummittel
- Ausbildung: Dienstag, den 09.08. um 18.00 Uhr
Thema: Fahrzeugkunde
Trebus
Am Freitag, den 26.08., findet um 19.00 Uhr die nächste
Ausbildung statt. Thema: Interne Einsatzübung
Spree
Die nächsten Ausbildungsdienste finden statt:
- Mittwoch, den 03.08. um 17.00 Uhr
Thema: Brandklassen & Löschmittel (Schaumerzeugung)
- Freitag, den 12.08. um 17.00 Uhr Thema: Sport frei!
Jugendfeuerwehr Trebus-Quolsdorf
Aufgrund der Sommerferien findet keine Ausbildung statt.
Wir wünschen erholsame Ferien!
Die Wehrleitungen
Waldbrand bei Trebus
Was wäre, wenn es nicht Sonntag gewesen wäre …
Diese und viele weitere Fragen bewegen mich seit dem Brand bei
Trebus der von seiner Intensität und Dauer eines der größten Ereignisse
in der Gemeinde Hähnichen in den letzten Jahrzehnten gewesen
ist. Es war ein Sonntag wie jeder andere in unserer Gemeinde. In
Quolsdorf waren Dorfverein und Feuerwehr gerade mit dem „Werfen“
des Maibaumes beschäftigt und wir sollten einen der heißesten
Tage des Jahres vor uns haben. Gegen 14.30 Uhr bemerkte ein Einwohner
Rauch südlich über dem Wald von Trebus und verständigte
die Großleitstelle in Hoyerswerda. Diese war mit Hilfe der Waldbrandüberwachung
in der Lage eine große Rauchsäule ausfindig zu
machen und so ertönten um 14.37 Uhr die Sirenen in Rothenburg,
Horka, Niesky und unserer Gemeinde.
RA 08-22
Info’s Gemeinde Hähnichen
Anhand der Erstalarmierung war abzusehen, dass es sich nicht um
einen üblichen Waldbrand handelt und so machten sich 24 Kameraden
der Gemeinde Hähnichen auf den Weg zum gemeldeten Einsatzort.
Gegen 14.50 Uhr wurde an die Leitstelle gemeldet: „Feuer gefunden,
Flammen von 4 bis 5 Metern schlagen aus dem Wald“. Wenige
Minuten später erreichte uns der Funkspruch des Tanklöschfahrzeugs
aus Trebus, dass sie mit der Brandbekämpfung angefangen haben
und dringend Hilfe benötigen.
Die nachrückenden Kräfte mussten
sich durch unwegsames
Gelände kämpfen und sahen wie
unser Tanker vom Rauch umhüllt
war. Aufgrund wechselnder
Winde breitete sich das Feuer
extrem schnell aus. Da der
gesamte Bereich extrem stark
verqualmt war, mussten die
ersten Kameraden aus unserer
Gemeinde unter schwerem
Atemschutz die Brandbekämpfung
einleiten. Damit sie ein
Gefühl für das Wort „schwer“ bekommen, ziehen Sie sich einfach im
Hochsommer eine dicke Winterjacke an, packen sich einen Rucksack
mit einem Gewicht von 20 kg auf den Rücken und fangen Sie an im
Garten zu arbeiten. So bekommen sie einen kleinen Vorgeschmack
auf das was schwer bedeutet.
Weitere nachrückenden Einsatzkräfte hatten etwas Schwierigkeiten
die Einsatzstelle zu finden, da es keine Straßenschilder im Wald gibt.
In den ersten Minuten wurde schnell klar, dass sich die Thematik
Löschwasserversorgung sehr schwierig gestaltet und somit wurden
weitere Tanklöschfahrzeuge nachgefordert. Gegen 20.00 Uhr wurde
im Brandabschnitt 1 „Feuer aus“ gemeldet und gegen 21.30 Uhr
ebenfalls im Brandabschnitt 2 und 4. Mit dem Sonnenuntergang
wurde die Einsatzstelle an zwei Tanklöschfahrzeuge zur Brandwache
übergeben, verbunden mit der Hoffnung am nächsten Tag „nur“ aufzuräumen.
Diese Hoffnung wurde leider nicht erfüllt. Im Laufe des
Einsatzes, der insgesamt 28 Stunden dauerte, waren 42 Kameraden
der Gemeinde Hähnichen im Einsatz, die trotz hohen Temperaturen
und Schwerstarbeit nie aufgegeben oder sich beschwert haben. Mit
dem Einsatz von knapp 190 Feuerwehrleuten und 40 Fahrzeugen
konnte schlimmeres verhindert werden, denn es war Sonntag… Ob
solch ein Ereignis auch montags oder dienstags so glimpflich abgelaufen
wäre, ist fraglich. Denn jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann
kommt wie Sie aus der Mitte unserer Gemeinschaft und
kämpft mit den gleichen Herausforderungen. Es gibt nur einen
Unterschied zwischen ihnen, jeder Feuerwehrangehö-rige hat sich
entschieden seine persönlichen Belange hinten anzustellen, wenn die
Gemein-schaft ihn braucht. Fassen sie Mut und treffen Sie eine Entscheidung
an den öffentlich bekannt gegebenen Terminen der
Freiwilligen Feuerwehr teilzunehmen.
Ich bedanke mich bei allen Kameradinnen und Kameraden der
Gemeinde für die kontinuierliche Einsatzbereitschaft, sowie bei unseren
benachbarten Feuerwehren für die außerordentlich gute Zusammenarbeit.
Ebenfalls möchte ich allen Ehefrauen und Ehemännern,
sowie bei allen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Eltern und
Großeltern, die oft im Verborgenen agieren und uns den Rücken frei
halten, danken. Vielen Dank den Land- und Teichwirten und allen
Arbeitgebern die unsere Kameraden unkompliziert unterstützt
haben.
Mit Kameradschaftlichen Grüßen
Ronny Miertschink - Gemeindewehrleiter der Gemeinde Hähnichen
Kreisjugendfeuerwehrtag 2022 in Schleife
Ein Rückblick
Seit Mai haben die Jungen und Mädchen der Jugendfeuerwehr für
diesen Tag trainiert und am 25.06.2022 war es endlich soweit, der
Kreisjugendfeuerwehrtag 2022 war gekommen. Wir trafen uns um
7.00 Uhr an der Bushaltestelle in Hähnichen und machten uns mit
dem Löschfahrzeug aus Quolsdorf, dem Tragkraftspritzenfahrzeug
aus Spree und unserem Bully auf den Weg nach Schleife. In Schleife
angekommen wurde unser Lagerplatz hergerichtet und die Pavillons
ausgebaut, es deutete sich ein heißer Tag an. Pünktlich um 9.00 Uhr
versammelten sich die Mannschaften und die Veranstaltung wurde
durch den Kreisjugendwart Uwe Hiltscher sowie verschiedene Lokalpolitiker
eröffnet. Die Altersgruppe 8 - 11 Jahre trat als erstes in der
Gruppenstafette an, die Kinder waren vor ihrem ersten Wettkampf
sichtlich aufgeregt. Als die Startklappe ertönte, lief alles nach Plan.
Jeder Läufer gab sein Bestes und so konnten wir mit 2 Minuten 40
Sekunden eine Spitzenzeit erzielen und konnten uns vom letzten
Trainingslauf nochmal um 10 Sekunden verbessern.
Die Betreuer beobachteten natürlich die anderen Mannschaften und
so wurde schnell klar, dass unsere Kinder unter den Top 3 landen werden.
Nach dem Mittagessen traten die Kinder im Löschangriff an und
konnten mit 30,3 Sekunden den 1. Platz erzielen, ein großartiges
Erlebnis für alle. Im gesamten Ranking konnten wir uns mit 8
Sekunden Rückstand auf den Zweitplatzieren einen 3. Platz auf dem
Treppchen sichern. Damit haben wir mehr erreicht, als wir uns vorgenommen
haben und konnten gegen 16.00 Uhr glücklich und
geschafft die Heimreise antreten. Wir bedanken uns bei allen die uns
an diesem Tag unterstützt haben, sowie allen Eltern die zu Besuch
waren um die Mannschaften anzufeuern.
Das Team der Jugendfeuerwehr Gemeinde Hähnichen
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Evangelische Kirchengemeinde / Info’s Hähnichen
RA 08-22
Mitteilungen der Kirchengemeinde Hähnichen
Monatsspruch August:
Jubeln sollen die Bäume des Waldes vor dem HERRN,
denn er kommt, um die Erde zu richten. (1.Chr 16,33)
Herzliche Einladungen zu den Gottesdiensten im Pfarrsprengel ,, Am weißen Schöps”.
Gottesdienste:
07.08. - 8. Sonntag nach Trinitatis
Hähnichen 10.00 Uhr Sprengelgottesdienst
Pfn. B. Lampe
14.08. - 9. Sonntag nach Trinitatis
Rietschen 10.00 Uhr Sprengelgottesdienst
Pfn. K. Ende
Daubitz 14.00 Uhr Abschlussgottesdienst – Sommercamp I. Walter
Kosel 17.00 Uhr Orgelkonzert Pfn. K. Ende + Kantorin J. Reinhold
21.08. - 10. Sonntag nach Trinitatis
Daubitz 10.00 Uhr Sprengelgottesdienst mit Taufe Pfn. K. Ende
28.08. - 11. Sonntag nach Trinitatis
Kosel 14.00 Uhr Sprengelgottesdienst Pfr. U. Schwäbe
+ Gemeindefest mit Schulanfang
Gemeindeinformationen:
Liebe Gemeindeglieder, der Apostel Paulus beschreibt in seinen Briefen die Gemeinde
als einen Körper, dessen Haupt Jesus Christus ist. Mit diesem Bild zeigt er auf, alle
Menschen haben unterschiedliche Gaben und Fähigkeiten, die sie in die Gemeinde
einbringen. Wir, der Gemeindekirchenrat und die Pfarrpersonen, suchen ab Oktober
oder den nächstmöglichen Termin eine Bürokraft für unser Sprengelbüro in
Daubitz.
Wenn Sie Lust und Freude haben, ihre Gemeinde dabei zu unterstützen, melden Sie
sich bitte im Sprengelbüro in Daubitz, Schmiedegasse 13, Tel.: 035772 40650
E-Mail: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de od. kirche-daubitz@onlinehome.de
Herzlichen Dank!
Sprengelinformation:
In den Sommermonaten wird es wieder eine kleine Orgelreihe in unserem
Pfarrsprengel geben. Immer sonntags um 17.00 Uhr. Herzliche Einladung am 14.08.
nach Kosel und am 04.09. nach Rietschen.
Am 28. August feiern wir einen Gottesdienst zum Gemeindefest in Kosel, in dem wir
ganz herzlich die Schulanfänger*innen begrüßen und bedenken wollen.
Seien Sie, ihre Kinder und Familien herzlich dazu eingeladen. Wenn Sie mit ihrem
Schulanfangskind dabei sein wollen, wäre es hilfreich, wenn Sie uns eine kleine
Nachricht ins Zentralbüro zukommen ließen. Herzlichen Dank dafür!
Die Anmeldungen für den Konfirmand*innenjahrgang 2022-2024 werden derzeit
verteilt. Sollte jemand keinen Brief erhalten haben, oder Interesse an der Konfizeit
haben, ohne getauft zu sein, können die wichtigen Information zur Anmeldung im
Zentralbüro in Daubitz eingeholt werden. Die Konfizeit umfasst das 7. und 8.
Schuljahr und bereitet auf eine Taufe oder Konfirmation vor. Die Anmeldung sollte
bis spätestens zu Beginn des neuen Schuljahres im Zentralbüro in Daubitz eingegangen
sein.
Umzug Kirchenbüro Hähnichen:
Liebe Kirchengemeinde,
um unsere „Büro-“ Kräfte besser zu bündeln, befindet sich unser Kirchenbüro
ab April 2022 in Daubitz, Schmiedegasse 13, Tel.: 035772 40650.
Die e-Mail ist wie bisher: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de
Kreise:
Der Frauenkreis trifft sich am 11.08. um 14.00 Uhr im Gemeinderaum in Hähnichen.
Gemeindekirchenrat:
Die nächste GKR-Sitzung findet am 31.08. 2022 um 19.30 Uhr im Gemeinderaum in
Hähnichen statt.
Kontakt - Achtung neu:
Sprengelbüro Daubitz, Schmiedegasse 13, Tel.: 035772 - 40 650
E-Mail: kirchgemeinde-haehnichen@gmx.de + kirche-daubitz@onlinehome.de
Pfarrerin Katharina Ende: 01577 - 18 41 806 (außer Montag)
katharina.ende@gemeinsam.ekbo.de
Pfarrer Ulf Schwäbe: 035892 - 32 23 (außer Samstag)
evang-kirche-horka@online.de
Bankverbindung: Ev. Kirchgemeinde Hähnichen
IBAN: DE 72 8559 1000 4518 1746 01 BIC: GENODEF1GR1
Büroöffnungszeiten:
Mittwoch: 09.00 bis 12.00 Uhr und 17.00 bis 18.00 Uhr in Daubitz
Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr in Daubitz, Schmiedegasse 13 (Sprengelbüro)
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Orthopädisches Zentrum
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__________ANgeDACHT___________
Es gibt kaum einen besseren Ort zum Abschalten und Auftanken als den Wald. Dort
zieht es viele von uns hin, wenn wir Ruhe und Stille suchen. Dabei ist es im Wald
gar nicht so still. Wenn ich kurz die Augen schließe und mir einen Waldspaziergang
vorstelle, dringen viele wunderbare Geräusche an mein Ohr. Vogelgezwitscher,
meine Schritte auf dem Waldboden, das Knacken der Äste. Ich höre auch ein leises
Rauschen des Windes, der sachte durch die Bäume zieht und kleine Blätter zum
Tanzen bringt. Nach und nach wird der Wind stärker und bringt auch die größeren
Blätter und Zweige in Bewegung. Das Rauschen in den Baumkronen gleicht einem
Jubelgesang.
So hat es einst König David in einem seiner Loblieder formuliert, um Gott zu rühmen
und ihm dankbar zu sein: Jubeln sollen die Bäume des Waldes vor dem
HERRN, denn er kommt, um die Erde zu richten. (1. Chr. 16,33)
Die Bäume jubeln bei dem kleinsten Windhauch. Wann haben wir das letzte Mal
aus vollem Herzen gejubelt? Wann waren wir das letzte Mal so richtig dankbar?
Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg
RA 08-22
Im Alltag geht das „Danke“ oft unter. Vieles wird zur Selbstverständlichkeit und
wahrscheinlich fällt es im Stress auch schwer zu jubeln. Was gerade schlecht läuft,
fällt im Leben leichter auf, als das was jeden Tag gelingt. Da kommen die Sommerferien
und der anstehende Urlaub gerade richtig. Eine willkommene Pause von
unserem Alltag, zu der wir gerne sagen: „Endlich! Gott sei Dank!“. Wir können Luft
holen, unseren Alltag von der Strandliege aus in einem anderen Blickwinkel sehen
und über die freie Zeit jubeln. Für was bin ich Gott noch dankbar und worüber juble
ich? Für meinen Urlaub auf Balkonien, über die langersehnte Flugreise, für meine
Familie, über meinen Job oder eine überstandene Krankheit?
Machen wir es doch wie die Bäume und lassen uns von dem kleinsten Windhauch,
jeder gelungenen Alltagssituation zum Jubeln und Danken anstecken. Und vielleicht
stehen wir dann auf unserem Balkon oder am Strand und rufen ganz laut
JUHUUUU.
Ihre Gemeindepädagogin - Anna-Katharina Schindler
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Gottesdienste
Evangelische
Kirchengemeinde
August
8. Sonntag nach Trinitatis 07.08.2022
Marktplatz 09.30 Uhr Gottesdienst Pfr. Schmidt
9. Sonntag nach Trinitatis 14.08.2022
Martinshof 10.00 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz
MUH 08.45 Uhr Gottesdienst Pfn. Lampe
Lodenau 08.45 Uhr Gottesdienst Pfn. Pietz
10. Sonntag nach Trinitatis 21.08.2022
Stadtkirche 10.00 Uhr Gottesdienst Vikar Röder
Uhsmannsdorf 08.45 Uhr Gottesdienst
Vikar Röder
11. Sonntag nach Trinitatis 28.08.2022
Martinshof 10.00 Uhr Gottesdienst Diakon Swoboda
12. Sonntag nach Trinitatis 04.09.2022
Stadtkirche 10.00 Uhr Schulanfänger-Gottesdienst mit Pfr. Schmidt
Taufgedächtnis und Kirchenkaffee
__Fahrdienst
Wer nicht selbst zum sonntäglichen Gottesdienst kommen kann, meldet sich im Kirchenbüro.
Wir holen Sie dann ab.
__Öffnungszeiten des Kirchenbüros
Dienstag
9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag
9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Tel. 035891 - 40 273 • E-Mail: ekgm.rothenburg@gmx.de
www.ev-kirche-rothenburg-ol.de
Sprechzeiten Pfr. Schmidt - Mobiltelefon: 0174 - 94 38 806 n.V.
Urlaub und Vertretung:
Pfr. Schmidt ist vom 08. August bis 28. August im Urlaub. Vertretung bis 17. August ist Pfn.
Lampe Tel. 035891/32121 und ab 18. August Pfr. Ulf Schwäbe, Tel. 035892/36300
Bankverbindung der Kirchengemeinde:
IBAN: DE77 8505 0100 0050 0017 36
BIC: WELADED1GRL
__Christenlehre im neuen Schuljahr
Auch im neuen Schuljahr findet die Christenlehre ab der 2. Schulwoche statt und
ich würde mich freuen, wenn wieder viele Kinder mit dabei sind. Die genauen
Wochentage und Uhrzeiten werden noch mitgeteilt.
Eine besondere Einladung gilt den neuen Erstklässlern. Wenn Ihr Lust auf Spiel,
Spaß und Geschichten aus der Bibel habt, dann meldet euch gerne im Kirchenbüro
zur Christenlehre an. Eine extra Einladung wird euch in den Ferien noch erreichen.
Ihre Gemeindepädagogin Anna-Katharina Schindler
Gemeindestunden
Rothenburg 03.08. + 07.09. 14.30 Uhr
Lodenau 10.08. 14.00 Uhr
MUH - WPH 11.08. 14.30 Uhr
Gemeindekreise
Junge Gemeinde Donnerstag 18.00 Uhr
Posaunenchor Mittwoch 18.30 Uhr
Bibelgesprächskreis Sommerpause
Verstorben
22.06.22 Ruth Köhler geb. Seidel Rothenburg 85 Jahre
15.07.22 Walter Perchner Geheege 86 Jahre
__Besenwirtschaft
In diesem Jahr wird wieder beim Rothenburger Sommerfest auf dem Gelände der
Stadtkirche Wein ausgeschenkt. Das Kirchengelände bietet zu dieser Zeit eine Insel
der Ruhe im lauten Trubel der Schaubuden und Karussells. Bei einem Glas Wein
können Sie sich bei uns wunderbar unterhalten - Sie sind herzlich eingeladen. Am
Samstag, den 06. August und Sonntag, den 07. August hat unsere
Besenwirtschaft für Sie jeweils ab 18.00 Uhr geöffnet.
__Einladung zum Konfirmandenunterricht
– Erstes Treffen
Orientierung und Ausrichtung für das eigene Leben und ein Leben in der
Gemeinschaft, sind Aufgaben, die einen ein Leben lang begleiten. Im Vertrauen
darauf, dass uns der Glaube an den liebenden Gott auf diesem Weg besonders leitet,
bietet die Ev. Kirche im Konfirmandenunterricht die Möglichkeit gemeinsam
darüber nach zu denken. Dazu sind alle Jugendlichen, die die siebte Klasse beginnen
herzlich eingeladen.
Das erste Treffen, gemeinsam mit den Eltern findet am 01. September
2022 um 19.00 Uhr im Pfarrhaus statt. Wir werden dann gemeinsam die Zeit
besprechen und planen.
__Jubelkonfirmation
Auch in diesem Jahr wollen wir die Eiserne, Diamantene, Goldene und Silberne
Konfirmation gemeinsam am Sonntag, dem 18.09.2022 feiern. Sind Sie in den
Jahren 1947, 1952, 1962, 1972 und 1997 konfirmiert worden? Dann melden Sie
sich bitte zur Jubelkonfirmation an. Bitte sagen Sie den Termin auch weiter.
__Ausblick
Schulanfängergottesdienst
In diesen Tagen beginnt für viele ein neuer Abschnitt im Leben. Einschulung, neue
Klasse, neue Schule aber auch neue Arbeitsverhältnisse oder Aufgabenbereiche.
Frisch und frei ans neue Werk gehen zu können, dafür bedarf es Mut und Zuversicht.
Im Gottesdienst in der Stadtkirche am 04. September 2022 wollen wir
alle neuen Wege unter den Segen Gottes stellen.
RA 08-22
__Theater an der Kirche :
Oberlausitzer Märchensommer
Das wird hoffentlich eine laue Sommernacht mit den beiden MeisterErzählerinnen
Anne Swoboda vom Theater 7schuh (Görlitz) und Meike Kreim vom Theater
Papperlapapp (Leipzig)
Am Freitag, 12. August, 19.00 Uhr vor der Kirche,
bei schlechtem Wetter im Saal.
Lebensspuren - neue Sichten auf Altbekanntes
Mit einem erfrischend neuen Blick auf altbekannte und vergessene Märchen der
Brüder Grimm eröffnen
die beiden Puppenspieler- und Erzählerinnen einen Erzählabend der besonderen
Art. Sie spielen, singen, erzählen mit Papier, Objekten, Figuren und Bildern die
grimmschen Märchen und Märchenfragmente. Sie fabulieren und kommen vom
einen ins andere. Erheitert schaut das Publikum zu und genießt die Spielfreude.
Abgeschlossen wird der Abend mit Märchen von Liebe und Lust - vom Sein und
Werden und berührt damit fast alle Themen eines ganzen Menschenlebens.
Wir bezahlen mit Kollekte und es gibt sicherlich einen leichten Tropfen und was zu
naschen…
gefördert von der Kulturstiftung Sachsen
Die Entstehung dieses Werks wurde durch ein Stipendium der Kuturstiftung des
Freistaates Sachsen ermöglicht
Evangelische Kirchengemeinde Rothenburg
Bild: Erzähltheater
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kleinen Garten in Rothenburg
(Pachtland, keine Sparte) mit massiver
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RA 08-22
30
RA 08-22
Lyrik oder Prosa?
zum Jubiläum wünsch ich dir
ne Handbreit Wasser unterm Kiel
und überhaupt von allem viel
immer alle Latten am Zaun
da kann dir keiner was klaun
immer alle Tassen im Schrank
die glänzen gespült und blank
genug Pfeile im Köcher
in der Hose drei Löcher
im Ärmel ein Ass im
Garten ne Quelle mit Gas
Info’s / Anzeigen
Veranstaltungen
auf einen Blick
05.-07.08. Sommerfest
12.08. 19.00 Theater an der Kirche, vor Stadtkirche
12.+13.08 Görlitz Open Air, Stadthallengarten
16.08. 19.00 Marktsingen MGV, Marktplatz
04.09. 10.00 Noeser Fest, Noes
Detaillierte Informationen in den einzelnen Beiträgen dieser Ausgabe - coronabedingte
Änderungen vorbehalten.
Bitte halten Sie den
Redaktionsschluss ein!
(Siehe Seite 1 rechts unten!)
Udo Tiffert
www.udotiffert.de
31
Sommerfest
RA 08-22
32