18.08.2022 Aufrufe

Gesundheitswegweiser Potsdam und Umgebung 2022/23

Auch wer bewusst und gesund lebt ist nicht hundertprozentig vor Krankheiten oder Verletzungen geschützt. Volkskrankheiten wie Übergewicht, Rückenschmerzen und Herz-Kreislauferkrankungen sind aufgrund unserer modernen Lebensgewohnheiten, die den menschlichen Körper und Stoffwechsel stark beeinflussen, weiterhin auf dem Vormarsch. Und auch äußere Faktoren, Umweltbedingungen und Veranlagung können Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen. Besonders in Notfällen ist dann oftmals schnelle Hilfe gefragt. In dieser Broschüre finden Sie deshalb auch eine Übersicht von Ärzten und Fachärzten, Apotheken und Kliniken sowie Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen in der Region. Eine Gebietskarte und der Innenstadtplan helfen dabei, schnell den Weg zum Arzt oder Therapeuten zu finden. Unser Dank gilt allen Inserenten, die mit der Präsentation Ihrer Angebote die Herausgabe des Gesundheitswegweisers ermöglicht haben. Haben Sie viel Spaß beim Lesen und vor allem: Bleiben Sie gesund!

Auch wer bewusst und gesund lebt ist nicht hundertprozentig vor Krankheiten oder Verletzungen geschützt. Volkskrankheiten wie Übergewicht, Rückenschmerzen und Herz-Kreislauferkrankungen sind aufgrund unserer modernen Lebensgewohnheiten, die den menschlichen Körper und Stoffwechsel stark beeinflussen, weiterhin auf dem Vormarsch. Und auch äußere Faktoren, Umweltbedingungen und Veranlagung können Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen. Besonders in Notfällen ist dann oftmals schnelle Hilfe gefragt. In dieser Broschüre finden Sie deshalb auch eine Übersicht von Ärzten und Fachärzten, Apotheken und Kliniken sowie Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen in der Region. Eine Gebietskarte und der Innenstadtplan helfen dabei, schnell den Weg zum Arzt oder Therapeuten zu finden. Unser Dank gilt allen Inserenten, die mit der Präsentation Ihrer Angebote die Herausgabe des Gesundheitswegweisers ermöglicht haben. Haben Sie viel Spaß beim Lesen und vor allem: Bleiben Sie gesund!

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In fünf Schritten zum Kuraufenthalt:<br />

So funktioniert die Antragstellung<br />

Als Kur bezeichnet<br />

man einen Aufenthalt<br />

in einem der deutschen Heilbäder<br />

oder Kurorte, in dessen Rahmen<br />

zur Vorsorge, Rehabilitation<br />

oder Linderung einer chronischen<br />

Erkrankung verschiedenste Therapieverfahren<br />

zum Einsatz kommen.<br />

Entscheidend dabei wirkt auch ein<br />

Wechsel von Ort, Klima <strong>und</strong> Umfeld.<br />

Die große Bandbreite der<br />

Methoden ermöglicht eine Durch -<br />

führung bei fast allen Beeinträch -<br />

tigungen, z. B. bei Herz-Kreislauferkrankungen,<br />

Atemwegsbeschwerden,<br />

Migräne <strong>und</strong> den Folgen eines<br />

Schlaganfalls. Damit die gesetzlichen<br />

Krankenkassen bei vorliegender<br />

medizinischer Indikation die<br />

Kosten für den Kuraufenthalt übernehmen,<br />

ist die Stellung eines Antrags<br />

erforderlich. Wir erklären in<br />

fünf Schritten, wie es geht.<br />

1. Termin beim Arzt<br />

Egal zu welchem Zweck die Kur<br />

absolviert werden soll – der erste<br />

Schritt ist die Terminvereinbarung<br />

beim behandelnden Arzt, der ab -<br />

hängig von der individuellen Situation<br />

<strong>und</strong> vom Schweregrad der Erkrankung<br />

eine Therapie empfehlen<br />

68 kann.<br />

2. Arztgespräch<br />

Voraussetzung für die Genehmigung<br />

einer Kur durch die gesetzlichen<br />

Krankenkassen ist, dass die<br />

Therapiemöglichkeiten am Wohnort<br />

voll ausgeschöpft wurden. Ob dies<br />

der Fall ist, wird im Arztgespräch geprüft.<br />

Außerdem wird über die Kurfähigkeit<br />

<strong>und</strong> die Art der benötigten<br />

Kur entschieden sowie die persönlichen<br />

Ziele <strong>und</strong> der Behandlungsschwerpunkt<br />

festgelegt.<br />

3. Kurantrag ausfüllen<br />

Mit dem Formblatt „Anregung einer<br />

ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten<br />

Kurorten gemäß § <strong>23</strong><br />

Abs. 2 SGB V“, das Versicherte bei<br />

ihrer Krankenkasse erhalten, kann<br />

der behandelnde Arzt im nächsten<br />

Schritt die Notwendigkeit der Kur<br />

schriftlich bescheinigen.<br />

4. Kurantrag einreichen<br />

Das ausgefüllte Formular <strong>und</strong> eventuell<br />

weitere Unterlagen vom Arzt<br />

werden bei der Krankenkasse eingereicht.<br />

Nach Eingang wird unter Umständen<br />

der Medizinische Dienst der<br />

Krankenversicherung (MDK) zur Prüfung<br />

hinzugezogen, der eine weitere<br />

Untersuchung bei einem Amts- oder<br />

Vertragsarzt anordnen kann.<br />

5. Kur antreten<br />

Im Falle eines erfolgreichen Antrags<br />

erfolgt in der Regel innerhalb von<br />

drei Wochen die Bewilligung der<br />

Kur, woraufhin gemeinsam mit dem<br />

Arzt der passende Kurort ausgewählt<br />

werden kann. Nach der Bestätigung<br />

haben Patienten vier Monate<br />

Zeit, die Kur anzutreten, bevor<br />

der Anspruch verfällt.<br />

Kurantrag abgelehnt:<br />

Das können Sie tun<br />

Wird der Kurantrag nach Prüfung<br />

durch die Krankenkasse zunächst<br />

abgelehnt, lohnt es sich, Widerspruch<br />

einzulegen oder persönlich<br />

bei der Krankenkasse vorzusprechen.<br />

Dafür haben Betroffene vier<br />

Wochen Zeit.<br />

1. Gründe für die Ablehnung<br />

hinterfragen<br />

Zu den häufi gsten Gründen für die<br />

Ablehnung eines Kurantrags zählen<br />

zu hohe Kosten <strong>und</strong> Verstöße<br />

gegen Fristen <strong>und</strong> Formalia. Ein Gespräch<br />

mit dem Kostenträger kann<br />

hier für weitere Klarheit sorgen.<br />

2. Rücksprache mit dem Arzt halten<br />

Der behandelnde Arzt, der die Notwendigkeit<br />

der Reha festgestellt<br />

hat, kann wichtige Argumente für<br />

den Widerspruch liefern <strong>und</strong> beim<br />

Verfassen einer Stellungnahme helfen,<br />

die auf die Ablehnungsgründe<br />

eingeht. Außerdem kann der Arzt<br />

ein zusätzliches Attest erstellen,<br />

dass die Kurfähigkeit bescheinigt<br />

<strong>und</strong> die Notwendigkeit einer Kur<br />

unter Berücksichtigung des Ablehnungsgr<strong>und</strong>s<br />

bestätigt.<br />

3. Widerspruchsschreiben<br />

Das Widerspruchsschreiben an die<br />

Krankenkasse sollte unter anderem<br />

die Bitte um erneute Überprüfung<br />

der zugesandten Unterlagen sowie<br />

einen Verweis auf mögliche ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Folgen der Ablehnung enthalten.<br />

Außerdem sollten sämtliche<br />

Unterlagen vom Arzt (Stellungnahme,<br />

Attest, etc.) beigelegt werden.<br />

R<strong>und</strong> 80 Prozent der zunächst abgelehnten<br />

Kuranträge werden von<br />

den Krankenkassen nach einer<br />

zweiten Prüfung dann doch akzeptiert<br />

– ein Widerspruch lohnt sich<br />

als durchaus. Wird auch dieser trotz<br />

medizinischer Notwendigkeit abgelehnt,<br />

können Betroffene Klage vor<br />

dem Sozialgericht erheben oder die<br />

Kosten für die benötigte Kur in Eigenleistung<br />

tragen.

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