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Mitteilungsblatt Schwarzenbruck - Oktober 2022

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AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS<br />

Sanierung der Hauptstraße Bauabschnitt 2<br />

Die Bauarbeiten in der Hauptstraße schreiten<br />

gut voran. Mittlerweile die Neuverlegung der<br />

Wasser- und Gasleitung ist weitestgehend<br />

abgeschlossen. Lediglich bei der Wasserleitung<br />

fehlt noch eine Umverlegung im Bereich der<br />

Graf-Roland-Straße. Diese Umverlegung konnte<br />

bisher noch nicht vorgenommen werden, da die<br />

Freiwillige Feuerwehr aktuell im Einsatzfall nur<br />

über die Graf-Roland-Straße ausrücken kann. Die<br />

Neu- und Umverlegungen aller Versorgungskabel<br />

sind bereits erfolgt, sodass mit der Wiederherstellung<br />

der Gehwege begonnen wurde.<br />

In einem großen Abschnitt mussten die Erdarbeiten<br />

durch eine Spezialfirma für Kampfmittelerkundung<br />

begleitet werden, da Untersuchungen<br />

im Vorfeld der Baumaßnahme Hinweise zur möglichen<br />

Kampfmittelbelastungen ergaben. Glücklicherweise<br />

wurden bisher aber keine Kampfmittel<br />

im Baufeld aufgefunden.<br />

Nach wie vor gilt für den gesamten Bauabschnitt 2 eine Vollsperrung.<br />

Sie gilt auch für Fußgänger! Selbst ein „schnelles Queren“ des<br />

Baufelds ist nicht gestattet.<br />

Innerhalb der Vollsperrung wird mit großen Fahrzeugen und<br />

Maschinen gearbeitet. An vielen Stellen sind Gräben und Löcher,<br />

dazu liegen Leitungen frei.<br />

Es herrscht erhöhte Unfallgefahr bis Lebensgefahr beim unbefugten<br />

Betreten der Baustelle. Darüber hinaus wird durch widriges Handeln<br />

der Bauablauf gestört und verzögert.<br />

Auch wenn es manchmal ein kleiner Umweg ist, zur Ihrer eigenen<br />

Sicherheit und der Sicherheit auf der Baustelle, nutzen Sie bitte die<br />

ausgeschilderte Umleitung.<br />

np<br />

Anpflanzungen, die die Grundstücksgrenze verlassen… „Pflanzen auf Wanderschaft“<br />

4<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />

Begrünungen durch Hecken, Bäume, Sträucher und Pflanzen aller<br />

Art, machen unseren Ort schöner. Auch Tiere freuen sich über die<br />

Schaffung von Nahrungsquellen, Nist- und Versteckmöglichkeiten.<br />

Wenn Anpflanzungen allerdings die Grundstücksgrenzen verlassen,<br />

um öffentlichen Verkehrsraum zu erobern, kann dies eine Gefahr<br />

darstellen. Aus diesem Grund gibt es ein paar Dinge zu beachten.<br />

Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören neben Straßen und Parkbuchten<br />

auch Gehwege, Geh- & Radwege sowie sonstige öffentliche Wege. All<br />

diese Flächen müssen sicher und in voller Breite nutzbar sein. Prinzipiell<br />

sollten alle Pflanzen somit auf Ihrem Grundstück verbleiben. Bedenken<br />

Sie deshalb am besten bereits vor der Pflanzung, welche Größe bspw.<br />

der Strauch oder die Hecke später einmal annehmen wird.<br />

Sollten Anpflanzungen doch einmal zu groß werden, schneiden Sie diese<br />

bitte entsprechend den Vorgaben zurück oder geben Sie die Arbeiten<br />

in Auftrag. Hier ist neben der Gartengrenze auch die lichte Höhe über<br />

Fahrbahnen (4,50 m) und Geh- & Radwegen (2,50 m) zu beachten. Zur<br />

Veranschaulichung können Sie gern die beigefügte Grafik verwenden.<br />

OKTOBER <strong>2022</strong><br />

Achten Sie bitte ebenfalls auf die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen,<br />

Straßennamensschildern & -laternen sowie Ihren Hausnummern. Im<br />

Ernstfall ist dies für Rettungsdienste enorm wichtig.<br />

Aus Gründen des Naturschutzes sollte ein großer Rückschnitt in der Zeit von<br />

<strong>Oktober</strong> bis Februar erfolgen, denn speziell Hecken bieten Lebensraum für<br />

Tiere. Wenn Sie sich vorher versichern, dass keine Vögel in der Hecke brüten, ist<br />

ein schonender Form- und Pflegeschnitt auch außerhalb dieser Zeit möglich.<br />

Hinweis:<br />

Zur Reinhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen gehört ebenfalls<br />

das Entfernen von Gras, Unkraut und anderen Verunreinigungen<br />

auf Gehbahnen.<br />

Die Gemeinde bittet Sie hiermit, um einen ordnungsgemäßen Rückschnitt<br />

Ihrer Hecken und sonstigen Anpflanzungen mindestens bis<br />

zur Grundstücksgrenze. Besten Dank auch an all diejenigen, die sich<br />

bereits darum gekümmert haben.<br />

Ihr Ordnungsamt

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