Mitteilungsblatt Schwarzenbruck - Oktober 2022
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AUS DEM SCHWARZENBRUCKER RATHAUS<br />
Sanierung der Hauptstraße Bauabschnitt 2<br />
Die Bauarbeiten in der Hauptstraße schreiten<br />
gut voran. Mittlerweile die Neuverlegung der<br />
Wasser- und Gasleitung ist weitestgehend<br />
abgeschlossen. Lediglich bei der Wasserleitung<br />
fehlt noch eine Umverlegung im Bereich der<br />
Graf-Roland-Straße. Diese Umverlegung konnte<br />
bisher noch nicht vorgenommen werden, da die<br />
Freiwillige Feuerwehr aktuell im Einsatzfall nur<br />
über die Graf-Roland-Straße ausrücken kann. Die<br />
Neu- und Umverlegungen aller Versorgungskabel<br />
sind bereits erfolgt, sodass mit der Wiederherstellung<br />
der Gehwege begonnen wurde.<br />
In einem großen Abschnitt mussten die Erdarbeiten<br />
durch eine Spezialfirma für Kampfmittelerkundung<br />
begleitet werden, da Untersuchungen<br />
im Vorfeld der Baumaßnahme Hinweise zur möglichen<br />
Kampfmittelbelastungen ergaben. Glücklicherweise<br />
wurden bisher aber keine Kampfmittel<br />
im Baufeld aufgefunden.<br />
Nach wie vor gilt für den gesamten Bauabschnitt 2 eine Vollsperrung.<br />
Sie gilt auch für Fußgänger! Selbst ein „schnelles Queren“ des<br />
Baufelds ist nicht gestattet.<br />
Innerhalb der Vollsperrung wird mit großen Fahrzeugen und<br />
Maschinen gearbeitet. An vielen Stellen sind Gräben und Löcher,<br />
dazu liegen Leitungen frei.<br />
Es herrscht erhöhte Unfallgefahr bis Lebensgefahr beim unbefugten<br />
Betreten der Baustelle. Darüber hinaus wird durch widriges Handeln<br />
der Bauablauf gestört und verzögert.<br />
Auch wenn es manchmal ein kleiner Umweg ist, zur Ihrer eigenen<br />
Sicherheit und der Sicherheit auf der Baustelle, nutzen Sie bitte die<br />
ausgeschilderte Umleitung.<br />
np<br />
Anpflanzungen, die die Grundstücksgrenze verlassen… „Pflanzen auf Wanderschaft“<br />
4<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger,<br />
Begrünungen durch Hecken, Bäume, Sträucher und Pflanzen aller<br />
Art, machen unseren Ort schöner. Auch Tiere freuen sich über die<br />
Schaffung von Nahrungsquellen, Nist- und Versteckmöglichkeiten.<br />
Wenn Anpflanzungen allerdings die Grundstücksgrenzen verlassen,<br />
um öffentlichen Verkehrsraum zu erobern, kann dies eine Gefahr<br />
darstellen. Aus diesem Grund gibt es ein paar Dinge zu beachten.<br />
Zum öffentlichen Verkehrsraum gehören neben Straßen und Parkbuchten<br />
auch Gehwege, Geh- & Radwege sowie sonstige öffentliche Wege. All<br />
diese Flächen müssen sicher und in voller Breite nutzbar sein. Prinzipiell<br />
sollten alle Pflanzen somit auf Ihrem Grundstück verbleiben. Bedenken<br />
Sie deshalb am besten bereits vor der Pflanzung, welche Größe bspw.<br />
der Strauch oder die Hecke später einmal annehmen wird.<br />
Sollten Anpflanzungen doch einmal zu groß werden, schneiden Sie diese<br />
bitte entsprechend den Vorgaben zurück oder geben Sie die Arbeiten<br />
in Auftrag. Hier ist neben der Gartengrenze auch die lichte Höhe über<br />
Fahrbahnen (4,50 m) und Geh- & Radwegen (2,50 m) zu beachten. Zur<br />
Veranschaulichung können Sie gern die beigefügte Grafik verwenden.<br />
OKTOBER <strong>2022</strong><br />
Achten Sie bitte ebenfalls auf die Sichtbarkeit von Verkehrszeichen,<br />
Straßennamensschildern & -laternen sowie Ihren Hausnummern. Im<br />
Ernstfall ist dies für Rettungsdienste enorm wichtig.<br />
Aus Gründen des Naturschutzes sollte ein großer Rückschnitt in der Zeit von<br />
<strong>Oktober</strong> bis Februar erfolgen, denn speziell Hecken bieten Lebensraum für<br />
Tiere. Wenn Sie sich vorher versichern, dass keine Vögel in der Hecke brüten, ist<br />
ein schonender Form- und Pflegeschnitt auch außerhalb dieser Zeit möglich.<br />
Hinweis:<br />
Zur Reinhaltung von öffentlichen Verkehrsflächen gehört ebenfalls<br />
das Entfernen von Gras, Unkraut und anderen Verunreinigungen<br />
auf Gehbahnen.<br />
Die Gemeinde bittet Sie hiermit, um einen ordnungsgemäßen Rückschnitt<br />
Ihrer Hecken und sonstigen Anpflanzungen mindestens bis<br />
zur Grundstücksgrenze. Besten Dank auch an all diejenigen, die sich<br />
bereits darum gekümmert haben.<br />
Ihr Ordnungsamt