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PETITION
PETITION
die Versicherten nicht, können sie
einer Nutzung aktiv widersprechen
und das System verlassen. In Österreich
haben gerade einmal 3 Prozent
Widerspruch eingelegt. Durch ein
solches Opt-out-Verfahren wird endlich
der Weg für eine angemessene
Notfallversorgung geebnet. Die in der
elektronischen Patientenakte gespeicherten
Informationen können für
lebensrettende Maßnahmen zugunsten
schwerkranker Patient:innen nutzbar
gemacht werden. Zudem wird
die Attraktivität der elektronischen
Patientenakte dadurch erheblich
gesteigert und ein flächendeckender
Einsatz möglich. Der Koalitionsvertrag
der Ampel-Regierung sieht eine Optout
Lösung vor – wir dürfen keine Zeit
mehr verlieren, handeln Sie endlich!
3. Rechtssicherheit beim Teilen
von Daten in Krankenhäusern
schaffen
Datensolidarität ist
integraler Bestandteil
des Datenschutzes!
Es reicht nicht, über
Digitalisierung im
Gesundheitswesen
zu reden, wir müssen
sie auch umsetzen.
Die in der Praxis vorherrschende
Zurückhaltung beim Teilen von Daten
zum Zwecke der Gesundheitsversorgung
muss ein Ende haben. Gesundheitsdaten
können zwar bereits jetzt
bei Gefahr für Leib oder Leben (auch)
eines Dritten verarbeitet werden. Die
entsprechenden Vorschriften sind
aber durch eine Vielzahl von unbestimmten
Rechtsbegriffen geprägt
(zum Beispiel: „überwiegende schutzwürdige
Interessen des Betroffenen“).
Der Gesetzgeber kann die
unbestimmten Rechtsbegriffe konkretisieren,
indem er zum Beispiel als
„überwiegende schutzwürdige Interessen“
das Leben und die körperliche
Unversehrtheit natürlicher Personen
ausdrücklich in den Gesetzestext
aufnimmt oder Regelbeispiele, wann
ein Datenteilen innerhalb eines Krankenhauses
oder unter verschiedenen
Krankenhäusern untereinander zulässig
ist, formuliert.
4. Gematik muss praxistauglicher
arbeiten
Die Gematik, die die Gesamtverantwortung
für die Telematikinfrastruktur,
die zentrale Plattform für
digitale Anwendungen im deutschen
Gesundheitswesen trägt, muss dringend
die Praxistauglichkeit ihrer
Anwendungen verbessern. Nur so
können die Nutzungsbereitschaft und
das Vertrauen der Ärzte in die Telematikinfrastruktur
verbessert werden.
Das könnte über eine Aufwertung
der Gesellschafterstellung der Ärztevertreter:innen
erfolgen. Auch geänderte
Beschlussfassungsmehrheiten
bezüglich der Einführung der einzelnen
Anwendungen sind denkbar.
Unbedingt muss der eingeschlagene
Weg der nutzerorientierten Interoperabilität
mittels moderner Informationsstandards,
wie Fast Healthcare
Interoperability Resource (FHIR),
schneller vorangetrieben werden.
5. Die Ausnahmen zur ärztlichen
Schweigepflicht klarer fassen
Noch immer ist nicht eindeutig geklärt,
in welchem Verhältnis die ärztliche
Schweigepflicht zum Gesundheitsdatenschutz
steht. Hier muss endlich
Rechtssicherheit geschaffen werden.
Es muss klar sein, dass Ärzt:innen in
Notsituationen zur Offenlegung von
Daten befugt sind. Im Falle einer
drohenden Verletzung von Leben
und Körper ist das Brechen der ärztlichen
Schweigepflicht gerechtfertigt
und damit zulässig. Es sollte in den
Berufsordnungen der Landesärztekammern
sowie in der Berufsordnung
für die deutschen Ärzt:innen
(MBO-Ä) ausdrücklich festgeschrieben
werden, dass der Schutz von
Leben und körperlicher Unversehrtheit
ein „höherwertiges Rechtsgut“
als das Geheimhaltungsinteresse der
Patient:innen ist, um den Ärzt:innen
die Angst vor schweren Sanktionen
zu nehmen.
6. Kulturellen Wandel
beschleunigen
Das deutsche Datenschutzrecht
ermöglicht Datensolidarität. Es setzt
die Berücksichtigung von Drittinteressen
bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Gesundheitsdaten
voraus. So gibt es rechtlich keinen
Vorrang der Einwilligungslösung vor
anderen Rechtsgrundlagen der Verarbeitung.
Insbesondere die Nutzung
der elektronischen Patientenakte mit
Opt-out-Lösung ist rechtlich zulässig.
Dass die Einwilligungslösung
(opt-in) in Deutschland noch immer
bevorzugt wird, ist nur kulturell zu
erklären. Wir fordern alle politischen
Entscheider:innen auf, sich offen und
lautstark für einen Kulturwandel im
Sinne der kranken Menschen einzusetzen:
Datensolidarität ist integraler
Bestandteil des Datenschutzes!
Es reicht nicht, über Digitalisierung
im Gesundheitswesen zu reden, wir
müssen sie auch umsetzen.
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