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PETITION

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die Versicherten nicht, können sie

einer Nutzung aktiv widersprechen

und das System verlassen. In Österreich

haben gerade einmal 3 Prozent

Widerspruch eingelegt. Durch ein

solches Opt-out-Verfahren wird endlich

der Weg für eine angemessene

Notfallversorgung geebnet. Die in der

elektronischen Patientenakte gespeicherten

Informationen können für

lebensrettende Maßnahmen zugunsten

schwerkranker Patient:innen nutzbar

gemacht werden. Zudem wird

die Attraktivität der elektronischen

Patientenakte dadurch erheblich

gesteigert und ein flächendeckender

Einsatz möglich. Der Koalitionsvertrag

der Ampel-Regierung sieht eine Optout

Lösung vor – wir dürfen keine Zeit

mehr verlieren, handeln Sie endlich!

3. Rechtssicherheit beim Teilen

von Daten in Krankenhäusern

schaffen

Datensolidarität ist

integraler Bestandteil

des Datenschutzes!

Es reicht nicht, über

Digitalisierung im

Gesundheitswesen

zu reden, wir müssen

sie auch umsetzen.

Die in der Praxis vorherrschende

Zurückhaltung beim Teilen von Daten

zum Zwecke der Gesundheitsversorgung

muss ein Ende haben. Gesundheitsdaten

können zwar bereits jetzt

bei Gefahr für Leib oder Leben (auch)

eines Dritten verarbeitet werden. Die

entsprechenden Vorschriften sind

aber durch eine Vielzahl von unbestimmten

Rechtsbegriffen geprägt

(zum Beispiel: „überwiegende schutzwürdige

Interessen des Betroffenen“).

Der Gesetzgeber kann die

unbestimmten Rechtsbegriffe konkretisieren,

indem er zum Beispiel als

„überwiegende schutzwürdige Interessen“

das Leben und die körperliche

Unversehrtheit natürlicher Personen

ausdrücklich in den Gesetzestext

aufnimmt oder Regelbeispiele, wann

ein Datenteilen innerhalb eines Krankenhauses

oder unter verschiedenen

Krankenhäusern untereinander zulässig

ist, formuliert.

4. Gematik muss praxistauglicher

arbeiten

Die Gematik, die die Gesamtverantwortung

für die Telematikinfrastruktur,

die zentrale Plattform für

digitale Anwendungen im deutschen

Gesundheitswesen trägt, muss dringend

die Praxistauglichkeit ihrer

Anwendungen verbessern. Nur so

können die Nutzungsbereitschaft und

das Vertrauen der Ärzte in die Telematikinfrastruktur

verbessert werden.

Das könnte über eine Aufwertung

der Gesellschafterstellung der Ärztevertreter:innen

erfolgen. Auch geänderte

Beschlussfassungsmehrheiten

bezüglich der Einführung der einzelnen

Anwendungen sind denkbar.

Unbedingt muss der eingeschlagene

Weg der nutzerorientierten Interoperabilität

mittels moderner Informationsstandards,

wie Fast Healthcare

Interoperability Resource (FHIR),

schneller vorangetrieben werden.

5. Die Ausnahmen zur ärztlichen

Schweigepflicht klarer fassen

Noch immer ist nicht eindeutig geklärt,

in welchem Verhältnis die ärztliche

Schweigepflicht zum Gesundheitsdatenschutz

steht. Hier muss endlich

Rechtssicherheit geschaffen werden.

Es muss klar sein, dass Ärzt:innen in

Notsituationen zur Offenlegung von

Daten befugt sind. Im Falle einer

drohenden Verletzung von Leben

und Körper ist das Brechen der ärztlichen

Schweigepflicht gerechtfertigt

und damit zulässig. Es sollte in den

Berufsordnungen der Landesärztekammern

sowie in der Berufsordnung

für die deutschen Ärzt:innen

(MBO-Ä) ausdrücklich festgeschrieben

werden, dass der Schutz von

Leben und körperlicher Unversehrtheit

ein „höherwertiges Rechtsgut“

als das Geheimhaltungsinteresse der

Patient:innen ist, um den Ärzt:innen

die Angst vor schweren Sanktionen

zu nehmen.

6. Kulturellen Wandel

beschleunigen

Das deutsche Datenschutzrecht

ermöglicht Datensolidarität. Es setzt

die Berücksichtigung von Drittinteressen

bei der Verarbeitung von personenbezogenen

Gesundheitsdaten

voraus. So gibt es rechtlich keinen

Vorrang der Einwilligungslösung vor

anderen Rechtsgrundlagen der Verarbeitung.

Insbesondere die Nutzung

der elektronischen Patientenakte mit

Opt-out-Lösung ist rechtlich zulässig.

Dass die Einwilligungslösung

(opt-in) in Deutschland noch immer

bevorzugt wird, ist nur kulturell zu

erklären. Wir fordern alle politischen

Entscheider:innen auf, sich offen und

lautstark für einen Kulturwandel im

Sinne der kranken Menschen einzusetzen:

Datensolidarität ist integraler

Bestandteil des Datenschutzes!

Es reicht nicht, über Digitalisierung

im Gesundheitswesen zu reden, wir

müssen sie auch umsetzen.

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