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BLOCK. The Brand New Marketing Magazin
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W I S S E N S : W E R T<br />
M a r k e n a n m e l d u n g<br />
Das Anmelden einer #Marke ist mit viel<br />
Aufwand verbunden, jedoch sollte sich ein<br />
jedes Unternehmen Gedanken darüber<br />
machen, ob es nicht sinnvoll ist, die Firma<br />
oder eine damit verbundene #Marke auch<br />
rechtlich schützen zu lassen.<br />
Wir möchten Ihnen in unserer Reihe<br />
w issens:w ert einen groben ersten Einblick<br />
in das Thema #Marke und #Markenrecht<br />
geben, aber gleichzeitig bitten wir Sie um<br />
Verständniss, dass wir dies schon aus rein<br />
rechtlichen Gründen nicht im Detail und<br />
auch nur ohne Gewähr umsetzen können.<br />
Wir sind jedoch jedenfalls davon überzeugt,<br />
Ihnen dennoch die Grundzüge für ein<br />
besseres Verständnis dieses doch sehr<br />
komplexen Themas näherbringen zu<br />
können.<br />
Sollten Sie weiterführende Informationen<br />
benötigen, so werden Sie aber auch<br />
bestimmt im Internet fündig, oder aber Sie<br />
nehmen die Beratungsleistung eines<br />
#Pat ent anw alt s in Anspruch.<br />
Die Entscheidung, ob Sie eine #Marke<br />
anmelden oder nicht, kann Ihnen jedenfalls<br />
niemand abnehmen - zumal es sich natürlich<br />
auch um einen Kostenfaktor handelt.<br />
Aber wenn Sie sich dazu entscheiden, eine<br />
#Markenanmeldung vorzunehmen, dann<br />
könnte die Reihe w issens:w ert dabei helfen.<br />
4. Die Bildm arke<br />
Wichtig zu wissen ist, dass es unterschiedliche<br />
Arten von #Marken gibt, und es daher von<br />
vornherein notwendig ist, sich darüber<br />
Gedanken zu machen, welche Art von #Marke<br />
genau geschützt werden soll.<br />
In diesem Beitrag wollen wir uns der<br />
gestaltungstechnisch vielleicht schwierigsten<br />
#Marke widmen, nämlich der #Bildmarke - denn<br />
diese bestehen ausschließlich aus<br />
>> BILDBESTANDTEILEN<br />
oder<br />
>> GRAPHISCH GESTALTETETN ELEMENTEN<br />
Wie die #Bildmarke dem Antrag beizufügen ist,<br />
entnehmen Sie am Besten der Website des<br />
@öst ert reichischen Pat ent am t s<br />
https://www.patentamt.at/hilfe/am-faqs<br />
Wichtig ist weiters, dass eine #Bildmarke als<br />
zweidimensinale Gestaltungen keinerlei<br />
Elemente eines Wortmarken-Bestandteils - also<br />
zum Beispiel Buchstaben - aufweisen darf. Somit<br />
fallen auch nicht-lateinische Schriftzeichen - wie<br />
etwa chinesische Schriiftzeichen - unter den<br />
Begrifff der #Bildmarke.<br />
Eine #Bildmarke kann grundsätzlich auch in<br />
Schwarz-Weiß angemeldet werden, ohne<br />
deshalb ihre Schutzwirkung gegenüber einer in<br />
Farbe ausgeführten Version unmittelbar zu<br />
verlieren, hier müsste wohl im Einzelfall eine<br />
Bewertung und Entscheidung in einem<br />
Verfahren getroffen werden.<br />
Wichtig zu wissen ist auch, dass eine reine<br />
"Modernisierung" durch einen graphischen<br />
Relaunch - sofern dieser nur in einem geringen<br />
Umfang stattfindet - keine Neueintragung der<br />
#Bildmarke nach sich führt. Allerdings kann<br />
eine zu großzügige Neugestaltung genau dies<br />
notwendig machen - Probleme inklusive!<br />
B L O C K . T h e B r a n d N e w M a r k e t i n g M a g a z i n<br />
66 <strong>BLOCK</strong> Ausgabe 2| 22