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BLOCK 4

BLOCK. The Brand New Marketing Magazin

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W I S S E N S : W E R T<br />

M a r k e n a n m e l d u n g<br />

Das Anmelden einer #Marke ist mit viel<br />

Aufwand verbunden, jedoch sollte sich ein<br />

jedes Unternehmen Gedanken darüber<br />

machen, ob es nicht sinnvoll ist, die Firma<br />

oder eine damit verbundene #Marke auch<br />

rechtlich schützen zu lassen.<br />

Wir möchten Ihnen in unserer Reihe<br />

w issens:w ert einen groben ersten Einblick<br />

in das Thema #Marke und #Markenrecht<br />

geben, aber gleichzeitig bitten wir Sie um<br />

Verständniss, dass wir dies schon aus rein<br />

rechtlichen Gründen nicht im Detail und<br />

auch nur ohne Gewähr umsetzen können.<br />

Wir sind jedoch jedenfalls davon überzeugt,<br />

Ihnen dennoch die Grundzüge für ein<br />

besseres Verständnis dieses doch sehr<br />

komplexen Themas näherbringen zu<br />

können.<br />

Sollten Sie weiterführende Informationen<br />

benötigen, so werden Sie aber auch<br />

bestimmt im Internet fündig, oder aber Sie<br />

nehmen die Beratungsleistung eines<br />

#Pat ent anw alt s in Anspruch.<br />

Die Entscheidung, ob Sie eine #Marke<br />

anmelden oder nicht, kann Ihnen jedenfalls<br />

niemand abnehmen - zumal es sich natürlich<br />

auch um einen Kostenfaktor handelt.<br />

Aber wenn Sie sich dazu entscheiden, eine<br />

#Markenanmeldung vorzunehmen, dann<br />

könnte die Reihe w issens:w ert dabei helfen.<br />

4. Die Bildm arke<br />

Wichtig zu wissen ist, dass es unterschiedliche<br />

Arten von #Marken gibt, und es daher von<br />

vornherein notwendig ist, sich darüber<br />

Gedanken zu machen, welche Art von #Marke<br />

genau geschützt werden soll.<br />

In diesem Beitrag wollen wir uns der<br />

gestaltungstechnisch vielleicht schwierigsten<br />

#Marke widmen, nämlich der #Bildmarke - denn<br />

diese bestehen ausschließlich aus<br />

>> BILDBESTANDTEILEN<br />

oder<br />

>> GRAPHISCH GESTALTETETN ELEMENTEN<br />

Wie die #Bildmarke dem Antrag beizufügen ist,<br />

entnehmen Sie am Besten der Website des<br />

@öst ert reichischen Pat ent am t s<br />

https://www.patentamt.at/hilfe/am-faqs<br />

Wichtig ist weiters, dass eine #Bildmarke als<br />

zweidimensinale Gestaltungen keinerlei<br />

Elemente eines Wortmarken-Bestandteils - also<br />

zum Beispiel Buchstaben - aufweisen darf. Somit<br />

fallen auch nicht-lateinische Schriftzeichen - wie<br />

etwa chinesische Schriiftzeichen - unter den<br />

Begrifff der #Bildmarke.<br />

Eine #Bildmarke kann grundsätzlich auch in<br />

Schwarz-Weiß angemeldet werden, ohne<br />

deshalb ihre Schutzwirkung gegenüber einer in<br />

Farbe ausgeführten Version unmittelbar zu<br />

verlieren, hier müsste wohl im Einzelfall eine<br />

Bewertung und Entscheidung in einem<br />

Verfahren getroffen werden.<br />

Wichtig zu wissen ist auch, dass eine reine<br />

"Modernisierung" durch einen graphischen<br />

Relaunch - sofern dieser nur in einem geringen<br />

Umfang stattfindet - keine Neueintragung der<br />

#Bildmarke nach sich führt. Allerdings kann<br />

eine zu großzügige Neugestaltung genau dies<br />

notwendig machen - Probleme inklusive!<br />

B L O C K . T h e B r a n d N e w M a r k e t i n g M a g a z i n<br />

66 <strong>BLOCK</strong> Ausgabe 2| 22

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