01.12.2022 Aufrufe

Gemeindeblatt Untergriesbach (Oktober-November-Dezember 2022)

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hameter Straße - Hangsicherung und Straßenbau

Die Gemeinde Obernzell informiert,

dass am 27.09.22 die

Maßnahme „Hangsicherung und

Straßenbau der Hameter Straße“

an die Fa. Kreuzwieser Erdbau

GmbH vergeben werden konnte.

Maßnahmenbeginn war umgehend

und bei optimalem Planungsverlauf

sollte sie noch in

diesem Jahr abgeschlossen werden.

Begonnen wurde mit der

Errichtung der Steinmauer und

diese dauert ca. 6 - 8 Wochen.

Im Anschluss wird die Hameter

Straße in dem betroffenen Bereich

neu asphaltiert.

Die Straße wird wieder für den

Durchgangsverkehr freigegeben

sobald die Asphaltierungsarbeiten

beendet worden sind.

Desweiteren ist eine dauerhafte

Tonnagenbeschränkung auf 7,5t

geplant. Die beiden Bürgermeister

Hermann Duschl und

Ludwig Prügl besichtigten die

Baustelle am 27. Oktober.

Zuschnitt von Bäumen und Sträuchern

Leider haben die Verantwortlichen des Marktes

Untergriesbach in den letzten Wochen vermehrt

festgestellt, dass Bäume, Sträucher und Hecken von

Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen

Verkehrsraum hineinwachsen oder schon

hineingewachsen sind. Hierdurch können Fußgänger,

Radfahrer und Kraftfahrer behindert oder gefährdet

werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken

die Sicht stark eingeschränkt wird oder

Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder

von überhängenden Bewuchs verdeckt

werden. Die Verkehrssicherung ist in dieser Beziehung

nicht in erster Linie Sache der Gemeinden. Die

Grundstücksbesitzer entlang der Straßen, Gehwege,

Feld- und Waldwege sind für die Verkehrssicherheit im

Bereich ihrer Grundstücke verantwortlich, soweit diese

durch Überwuchs von Pflanzen oder durch dürre Äste

oder gar Bäume gefährdet werden könnte. Auch in

Bereichen von Feld- und Waldwegen sind die

anliegenden Grundstückseigentümer verpflichtet, die

öffentlichen und nicht öffentlichen Feld- und

Waldwege von Bewuchs freizuhalten.

Der Markt Untergriesbach bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer

ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu

überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden,

dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil

eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste

können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr

bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen

Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Bei den

heftigen und nassen Schneefällen im vergangenen

Winter war dies mitunter ein Grund, warum viele

Straßen, Wege gesperrt werden mussten.

Der Bauhof ist ganzjährig unterwegs und auch bemüht

kleinere Problemstellen ohne großes Aufhebens zu

beseitigen. Aber wir können zum einen personell die

Freihaltung von Straßen und Wegen nicht leisten und

zum anderen darf der Markt Untergriesbach nicht

einfach Bäume und Sträucher auf fremden Grundstücken

zurückschneiden. Aus diesen Gründen bitten

wir alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen

Flächen ihren Bestand regelmäßig zu kontrollieren

(idealerweise 2 mal jährlich) und wenn nötig einzelne

Äste, Sträucher oder Bäume zurück zu schneiden.

Anzeige HUK

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!