Gemeindeblatt Untergriesbach (Oktober-November-Dezember 2022)
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Hameter Straße - Hangsicherung und Straßenbau
Die Gemeinde Obernzell informiert,
dass am 27.09.22 die
Maßnahme „Hangsicherung und
Straßenbau der Hameter Straße“
an die Fa. Kreuzwieser Erdbau
GmbH vergeben werden konnte.
Maßnahmenbeginn war umgehend
und bei optimalem Planungsverlauf
sollte sie noch in
diesem Jahr abgeschlossen werden.
Begonnen wurde mit der
Errichtung der Steinmauer und
diese dauert ca. 6 - 8 Wochen.
Im Anschluss wird die Hameter
Straße in dem betroffenen Bereich
neu asphaltiert.
Die Straße wird wieder für den
Durchgangsverkehr freigegeben
sobald die Asphaltierungsarbeiten
beendet worden sind.
Desweiteren ist eine dauerhafte
Tonnagenbeschränkung auf 7,5t
geplant. Die beiden Bürgermeister
Hermann Duschl und
Ludwig Prügl besichtigten die
Baustelle am 27. Oktober.
Zuschnitt von Bäumen und Sträuchern
Leider haben die Verantwortlichen des Marktes
Untergriesbach in den letzten Wochen vermehrt
festgestellt, dass Bäume, Sträucher und Hecken von
Privatgrundstücken im Laufe der Zeit in den öffentlichen
Verkehrsraum hineinwachsen oder schon
hineingewachsen sind. Hierdurch können Fußgänger,
Radfahrer und Kraftfahrer behindert oder gefährdet
werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken
die Sicht stark eingeschränkt wird oder
Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder
von überhängenden Bewuchs verdeckt
werden. Die Verkehrssicherung ist in dieser Beziehung
nicht in erster Linie Sache der Gemeinden. Die
Grundstücksbesitzer entlang der Straßen, Gehwege,
Feld- und Waldwege sind für die Verkehrssicherheit im
Bereich ihrer Grundstücke verantwortlich, soweit diese
durch Überwuchs von Pflanzen oder durch dürre Äste
oder gar Bäume gefährdet werden könnte. Auch in
Bereichen von Feld- und Waldwegen sind die
anliegenden Grundstückseigentümer verpflichtet, die
öffentlichen und nicht öffentlichen Feld- und
Waldwege von Bewuchs freizuhalten.
Der Markt Untergriesbach bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer
ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu
überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden,
dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil
eingehalten wird. Dürre Bäume und Äste
können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr
bedeuten und müssen, wenn sie den öffentlichen
Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Bei den
heftigen und nassen Schneefällen im vergangenen
Winter war dies mitunter ein Grund, warum viele
Straßen, Wege gesperrt werden mussten.
Der Bauhof ist ganzjährig unterwegs und auch bemüht
kleinere Problemstellen ohne großes Aufhebens zu
beseitigen. Aber wir können zum einen personell die
Freihaltung von Straßen und Wegen nicht leisten und
zum anderen darf der Markt Untergriesbach nicht
einfach Bäume und Sträucher auf fremden Grundstücken
zurückschneiden. Aus diesen Gründen bitten
wir alle Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen
Flächen ihren Bestand regelmäßig zu kontrollieren
(idealerweise 2 mal jährlich) und wenn nötig einzelne
Äste, Sträucher oder Bäume zurück zu schneiden.
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