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Convenience Shop 08 2022

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28. Jahrgang, Ausgabe 8_<strong>2022</strong><br />

Industrie | 15<br />

KIFFEN NUR MIT<br />

EU-ZUSTIMMUNG<br />

Einen ersten Schritt zur Cannabis-Legalisierung ist die<br />

Bundesregierung mit einem Eckpunkte-Papier<br />

gegangen. Es steht unter rechtlichem Vorbehalt und<br />

benötigt eine EU-Zustimmung. Text Martin Heiermann<br />

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach<br />

will zunächst eine EU-Zustimmung zur<br />

Cannabis-Legalisierung abwarten.<br />

Dampfer-Messe<br />

Die VapersCom der Messe Dortmund<br />

ist Anfang November innerhalb<br />

von zwei Tagen über die Bühne<br />

gegangen. Rund 1.500 Teilnehmer<br />

aus der Dampfer-Community besuchten<br />

nach Angaben der Messegesellschaft<br />

die Veranstaltung. Die<br />

VapersCom zeigte eine umfangreiche<br />

Bandbreite an E-Zigaretten,<br />

Liquids und passendem Zubehör.<br />

Zudem wurden zum zweiten Mal die<br />

VapersCom Awards verliehen. In<br />

vier Kategorien wählten eine Fachjury<br />

und das Publikum die besten<br />

Produkte aus Sicht der Endverbraucher.<br />

„Schon im vergangenen Jahr<br />

war die Verleihung des Awards einer<br />

der Höhepunkte und begeisterte die<br />

Teilnehmer“, sagte Katrin Fischer<br />

vom Team der VapersCom. Während<br />

der Messetage waren auch<br />

wieder zahlreiche Influencer auf der<br />

Messe unterwegs.<br />

Fotos: BTWE, Getty Images, Bundesministerium für Gesundheit<br />

Mit der Legalisierung wird eine Verbrauchssteuer,<br />

eine „Cannabissteuer“, kommen.<br />

Steffen Kahnt, BTWE, will dem Tabakwarenhandel<br />

das Cannabis-Geschäft sichern.<br />

Die Bundesregierung hat im Oktober<br />

die Einführung einer kontrollierten<br />

Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene beschlossen.<br />

Sie verfolgt nach eigenen Angaben damit das Ziel, zu einem<br />

verbesserten Jugend- und Gesundheitsschutz sowie zur<br />

Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen. Allerdings<br />

will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Legalisierung<br />

von Cannabis zu Genusszwecken nicht ohne die<br />

Zustimmung der Europäischen Union forcieren. „Wenn es<br />

ein klares Nein gäbe, werden wir den Fehler, der bei der Autobahn-Maut<br />

für PKW gemacht wurde, mit Sicherheit nicht<br />

wiederholen“, sagte der Bundespolitiker in einem Mediengespräch.<br />

„Wir spielen mit offenen Karten und erklären offen,<br />

was wir vorhaben. Wenn die EU Nein sagt, dann ist das<br />

so“, erklärte Lauterbach weiter.<br />

Keine Werbung für Genusscannabis<br />

Er vertraue aber seinen Kollegen aus den Verfassungsressorts<br />

der Ampel-Koalition, die sich um die rechtliche Seite<br />

der Cannabis-Pläne kümmerten: „Wir setzen auf Gesundheitsschutz.<br />

Das kann auch Brüssel überzeugen.“ Der Gesundheitsminister<br />

räumte ein, auch selbst schon einmal<br />

Cannabis konsumiert zu haben. „Ich habe das mal ausprobiert,<br />

um mir ein Bild zu machen, was mir auch gelungen ist.<br />

Im Falle der Legalisierung werde ich kein Konsument wer-<br />

den, wie überhaupt dieser Schritt nicht als Werbung fürs<br />

Kiffen missverstanden werden darf“, sagte Lauterbach.<br />

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Cannabis und Tetrahydrocannabinol<br />

künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel<br />

eingestuft werden. Die Produktion, die Lieferung<br />

und der Vertrieb sollen innerhalb eines lizenzierten<br />

und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen werden.<br />

Dazu gehört auch, dass der Vertrieb mit Alterskontrolle in<br />

lizenzierten Fachgeschäften erfolgen soll. Die Bundesregierung<br />

sieht dafür wohl Apotheken als geeignet an. Der<br />

BTWE Handelsverband Tabak hatte allerdings auch schon<br />

mehrfach Interesse bekundet, nach einer Legalisierung Genusscannabis-Produkte<br />

verkaufen zu wollen.<br />

Weiterhin soll der Erwerb und der Besitz von Cannabis<br />

bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm zum<br />

Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum straffrei<br />

ermöglicht werden. Genauso wie privater Eigenanbau in begrenztem<br />

Umfang. Das Mindestalter soll 18 Jahre betragen.<br />

Zudem wird an die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer,<br />

einer „Cannabissteuer“, gedacht. Werbung<br />

für Cannabisprodukte werde untersagt.<br />

Noch gibt es jedoch keinen Gesetzentwurf, wie von den<br />

Verantwortlichen zu hören ist. Er soll erst dann vorgelegt<br />

werden, wenn die Vorprüfung ergibt, dass die Maßnahmen<br />

zur Cannabis-Abgabe rechtlich umsetzbar sind.<br />

Alternative Umfrage<br />

Eine vom Consumer Choice Center<br />

in Auftrag gegebene Umfrage und<br />

ein von der World Vapers‘ Alliance<br />

mitverfasster Bericht decken vermeintliche<br />

Missverständnisse über<br />

Nikotin, E-Zigaretten und Schadensminderung<br />

beim Tabakkonsum<br />

auf Seiten der Ärzte und Verbraucher<br />

in Deutschland und Frankreich<br />

auf: Französische Allgemeinmediziner<br />

seien besser über Tabakschadensminderung<br />

und E-Zigaretten<br />

informiert als deutsche Ärzte. Zudem<br />

schätzten deutsche Raucher<br />

die Risiken alternativer Produkte<br />

wohl falsch ein. Französische Raucher<br />

seien besser informiert. Auch<br />

funktionieren Rauchentzugsprogramme<br />

in Deutschland schlechter<br />

als in Frankreich: 45 Prozent der<br />

deutschen Raucher geben in der<br />

Umfrage an, keinerlei Beratung von<br />

ihren Ärzten erhalten zu haben.<br />

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