Handreichung für den Bundesrahmenvertrag SAPVErwachsene
Handreichung zum Bundesrahmenvertrag der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung Stand Januar/2023
Handreichung zum Bundesrahmenvertrag der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung Stand Januar/2023
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Grundsätzliches zur Veranlassung von<br />
diagnostischen Laboruntersuchungen<br />
Eine Ärztin oder ein Arzt des SAPV-Teams darf im Einzelfall<br />
die zur Erreichung der Ziele der SAPV notwendigen Untersuchungen<br />
diagnostischer Laborparameter selbständig<br />
veranlassen, die nicht über niedergelassene Vertragsärztinnen<br />
und Vertragsärzte abgebildet wer<strong>den</strong> können, weil<br />
die zeitliche Verzögerung das Patientenwohl gefährdet.<br />
Praxistipps<br />
Es empfiehlt sich, eine Kooperationsvereinbarung mit<br />
einem Labor in der näheren Umgebung des SAPV-Stützpunktes<br />
zu treffen.<br />
Damit sind folgende Laborparameter umfasst:<br />
– kleines BB – Blutbild<br />
– Elektrolyte – Calcium, Natrium, Kalium<br />
– Leber – Bilirubin, gGT, (GPT, GOT) Albumin<br />
– Niere – Creatinin, Harnstoff<br />
– Orientierung – Blutgasanalyse<br />
– Gerinnung – Quick, PTT<br />
– Infekt – CRP<br />
Fragen<br />
Wie können diagnostische Laboruntersuchungen<br />
durch das SAPV-Team veranlasst wer<strong>den</strong>?<br />
Grundsätzlich sollten diagnostische Laborparameter, auch<br />
zur Einschätzung eines komplexen Symptomgeschehens,<br />
durch die jeweils SAPV-verordnen<strong>den</strong> Vertragsärztinnen<br />
und Vertragsärzte erfolgen. In manchen Situationen, z. B.<br />
an Wochenen<strong>den</strong> oder Feiertagen, in Krankheits- oder Urlaubszeiten,<br />
ist eine schnelle Verfügbarkeit von diagnostischen<br />
Laborparametern über die Arztpraxis eventuell nicht<br />
möglich. Um das Patientenwohl in diesen Ausnahmefällen<br />
nicht zu gefähr<strong>den</strong>, kann das SAPV-Team eine Bestimmung<br />
der o.g. Laborwerte selbstständig veranlassen.<br />
Wie wer<strong>den</strong> diese Leistungen vergütet?<br />
Die Aufwände und Laborkosten sind prospektiv in die<br />
SAPV-Vergütung miteinzurechnen.<br />
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