Handreichung für den Bundesrahmenvertrag SAPVErwachsene
Handreichung zum Bundesrahmenvertrag der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung Stand Januar/2023
Handreichung zum Bundesrahmenvertrag der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung Stand Januar/2023
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Patientin oder des Patienten ergeben, ist keine sozialmedizinische<br />
Beratung oder Begutachtung der Krankenkasse<br />
notwendig.<br />
Was ist ein MIMA-Verfahren?<br />
Die Krankenkassen können bzw. müssen in gesetzlich<br />
definierten Fällen <strong>den</strong> Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen<br />
einer sozialmedizinischen Begutachtung beauftragen,<br />
die medizinischen Fragen bzw. Fragen zur Indikation von<br />
SAPV zu beantworten.<br />
Praxistipps<br />
Zur Beantwortung der Fragestellung benötigt der MD oftmals<br />
ergänzende Informationen und fordert dazu weitere<br />
Sozialdaten beim SAPV-Team an. Hier<strong>für</strong> existieren meist<br />
standardisierte Fragebögen. Der Datenschutz zu beachten.<br />
Das Mitteilungsmanagement (MIMA) wird in der Praxis in<br />
der Art und Weise umgesetzt, dass die Anforderung der<br />
palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Unterlagen<br />
beim SAPV-Team oder der verordnen<strong>den</strong> Ärztin oder<br />
dem verordneten Arzt durch die zuständige Krankenkasse<br />
der Patientin oder des Patienten erfolgt. Gleichzeitig erhält<br />
der MD per Datenaustausch die Versandinformation. Das<br />
SAPV-Team, bei dem die palliativmedizinischen und palliativpflegerischen<br />
Unterlagen angefordert wur<strong>den</strong>, sendet<br />
diese auf dem Postweg direkt zum MD. Der MD informiert<br />
– ebenfalls per Datenaustausch – die zuständige Krankenkasse,<br />
sobald der Posteingang erfolgt ist.<br />
Die Zuordnung der medizinischen Unterlagen kann durch<br />
<strong>den</strong> MD aufgrund der im Rahmen des Datenaustausches<br />
zur Verfügung gestellten Daten vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />
Hinweis zur Leistungsentscheidung<br />
info<br />
Der MD gibt lediglich eine sozialmedizinische Beurteilung<br />
/ Stellungnahme ab. Die Leistungsentscheidung<br />
trifft stets die zuständige Krankenkasse.<br />
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