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Handreichung für den Bundesrahmenvertrag SAPVErwachsene

Handreichung zum Bundesrahmenvertrag der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung Stand Januar/2023

Handreichung zum Bundesrahmenvertrag der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung Stand Januar/2023

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Patientin oder des Patienten ergeben, ist keine sozialmedizinische<br />

Beratung oder Begutachtung der Krankenkasse<br />

notwendig.<br />

Was ist ein MIMA-Verfahren?<br />

Die Krankenkassen können bzw. müssen in gesetzlich<br />

definierten Fällen <strong>den</strong> Medizinischen Dienst (MD) im Rahmen<br />

einer sozialmedizinischen Begutachtung beauftragen,<br />

die medizinischen Fragen bzw. Fragen zur Indikation von<br />

SAPV zu beantworten.<br />

Praxistipps<br />

Zur Beantwortung der Fragestellung benötigt der MD oftmals<br />

ergänzende Informationen und fordert dazu weitere<br />

Sozialdaten beim SAPV-Team an. Hier<strong>für</strong> existieren meist<br />

standardisierte Fragebögen. Der Datenschutz zu beachten.<br />

Das Mitteilungsmanagement (MIMA) wird in der Praxis in<br />

der Art und Weise umgesetzt, dass die Anforderung der<br />

palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Unterlagen<br />

beim SAPV-Team oder der verordnen<strong>den</strong> Ärztin oder<br />

dem verordneten Arzt durch die zuständige Krankenkasse<br />

der Patientin oder des Patienten erfolgt. Gleichzeitig erhält<br />

der MD per Datenaustausch die Versandinformation. Das<br />

SAPV-Team, bei dem die palliativmedizinischen und palliativpflegerischen<br />

Unterlagen angefordert wur<strong>den</strong>, sendet<br />

diese auf dem Postweg direkt zum MD. Der MD informiert<br />

– ebenfalls per Datenaustausch – die zuständige Krankenkasse,<br />

sobald der Posteingang erfolgt ist.<br />

Die Zuordnung der medizinischen Unterlagen kann durch<br />

<strong>den</strong> MD aufgrund der im Rahmen des Datenaustausches<br />

zur Verfügung gestellten Daten vorgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

Hinweis zur Leistungsentscheidung<br />

info<br />

Der MD gibt lediglich eine sozialmedizinische Beurteilung<br />

/ Stellungnahme ab. Die Leistungsentscheidung<br />

trifft stets die zuständige Krankenkasse.<br />

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