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Gesamtübersicht Firmengründungen - firmengründung ausland

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Internationale Steuergestaltung für Mandanten aus der Schweiz<br />

Neben Deutschen Mandanten (juristische und natürliche Personen) betreuen wir auch<br />

Mandanten aus der Schweiz im Rahmen der internationalen Steuergestaltung.<br />

Naturgemäß hat die Schweiz andere Steuergesetze als z.B. Deutschland. Allerdings sind<br />

einige Regelungen im Kontext der internationalen Steuerlehre identisch oder nahezu<br />

identisch:<br />

-Betriebsstättenbegriff analog 5 OECD-Abkommen: Besteht zwischen der Schweiz<br />

und der ausländischen Betriebsstätte ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), so ist<br />

der Betriebsstättenbegriff legal definiert . Dabei unterhält die Schweiz allerdings mit<br />

anderen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen als Deutschland. Eine Liste der<br />

aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz finden Sie unten auf dieser<br />

Seite. Doppelbesteuerungsabkommen definieren das Vorliegen einer steuerlichen<br />

Betriebsstätte im In-und Ausland und haben eine "Abschirmwirkung" z.B. im Rahmen der<br />

Quellenbesteuerung bei verbundenen Unternehmen:<br />

24<br />

� Kein Doppelbesteuerungsabkommen bei verbundenen Unternehmen: 35%<br />

Quellensteuer in der Schweiz bei abfließenden Dividenden ins Ausland<br />

� Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden: Schweizer Quellensteuer gemäss<br />

DBA, also zwischen 5-15%, bei abfließenden Dividenden ins Ausland<br />

(Sondertatbestände bei bestimmten Konstellationen, siehe unten: Switzerland<br />

Table of Treaty Rates)<br />

Grundsätzlich lässt sich auch für Schweizer Unternehmen ausführen, dass sich DBA-<br />

Sachverhalte Vorteilhafter auswirken als Nicht-DBA-Sachverhalte. Dabei unterhält die<br />

Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern, die z.B. aus Deutscher Sicht als<br />

"Steueroasen" angesehen werden. Umgekehrt unterhält die Schweiz z.B. kein DBA mit<br />

den VAE oder Zypern. Sollen also nachteilige Folgen in diesem Kontext verhindert<br />

werden,kann hier die "Zwischenschaltung" einer Gesellschaft in einem Land mit DBA zur<br />

Schweiz sinnvoll sein.<br />

-Regelungen/Veröffentlichungen/Gesetze der Schweizerischen<br />

Eidgenossenschaft zum Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen<br />

DBA-Missbrauch allgemein<br />

FAQ bezüglich KS 1999<br />

Häufig gestellte Fragen (FAQ) bezüglich Kreisschreiben vom 17. Dezember 1998 (KS<br />

1999)<br />

FAQ bez. Art. 15 ZBstA<br />

Häufig gestellte Fragen (FAQ) bezüglich der Anwendung der schweizerischen<br />

Missbrauchsbestimmungen auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren,<br />

die aus der EU an verbundene Kapitalgesellschaften in der Schweiz fliessen (Artikel 15<br />

ZBstA)<br />

� R-Mb KS 1999 - Erklärung bezüglich des BRB 1962 und der Sonderbestimmungen<br />

nach KS1999<br />

(Selbstdeklarations-Formular bezüglich Gesellschaftsart und Tätigkeit)<br />

Eingelesen am: Januar 2004 | Grösse: 87 kb | Typ: PDF<br />

� Kreisschreiben vom 17. Dezember 1998 (KS 1999)<br />

bezüglich der Anwendung der Missbrauchsvorschriften (BRB 1962)auf aktiv tätige,

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