Gesamtübersicht Firmengründungen - firmengründung ausland
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Internationale Steuergestaltung für Mandanten aus der Schweiz<br />
Neben Deutschen Mandanten (juristische und natürliche Personen) betreuen wir auch<br />
Mandanten aus der Schweiz im Rahmen der internationalen Steuergestaltung.<br />
Naturgemäß hat die Schweiz andere Steuergesetze als z.B. Deutschland. Allerdings sind<br />
einige Regelungen im Kontext der internationalen Steuerlehre identisch oder nahezu<br />
identisch:<br />
-Betriebsstättenbegriff analog 5 OECD-Abkommen: Besteht zwischen der Schweiz<br />
und der ausländischen Betriebsstätte ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), so ist<br />
der Betriebsstättenbegriff legal definiert . Dabei unterhält die Schweiz allerdings mit<br />
anderen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen als Deutschland. Eine Liste der<br />
aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz finden Sie unten auf dieser<br />
Seite. Doppelbesteuerungsabkommen definieren das Vorliegen einer steuerlichen<br />
Betriebsstätte im In-und Ausland und haben eine "Abschirmwirkung" z.B. im Rahmen der<br />
Quellenbesteuerung bei verbundenen Unternehmen:<br />
24<br />
� Kein Doppelbesteuerungsabkommen bei verbundenen Unternehmen: 35%<br />
Quellensteuer in der Schweiz bei abfließenden Dividenden ins Ausland<br />
� Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden: Schweizer Quellensteuer gemäss<br />
DBA, also zwischen 5-15%, bei abfließenden Dividenden ins Ausland<br />
(Sondertatbestände bei bestimmten Konstellationen, siehe unten: Switzerland<br />
Table of Treaty Rates)<br />
Grundsätzlich lässt sich auch für Schweizer Unternehmen ausführen, dass sich DBA-<br />
Sachverhalte Vorteilhafter auswirken als Nicht-DBA-Sachverhalte. Dabei unterhält die<br />
Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern, die z.B. aus Deutscher Sicht als<br />
"Steueroasen" angesehen werden. Umgekehrt unterhält die Schweiz z.B. kein DBA mit<br />
den VAE oder Zypern. Sollen also nachteilige Folgen in diesem Kontext verhindert<br />
werden,kann hier die "Zwischenschaltung" einer Gesellschaft in einem Land mit DBA zur<br />
Schweiz sinnvoll sein.<br />
-Regelungen/Veröffentlichungen/Gesetze der Schweizerischen<br />
Eidgenossenschaft zum Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen<br />
DBA-Missbrauch allgemein<br />
FAQ bezüglich KS 1999<br />
Häufig gestellte Fragen (FAQ) bezüglich Kreisschreiben vom 17. Dezember 1998 (KS<br />
1999)<br />
FAQ bez. Art. 15 ZBstA<br />
Häufig gestellte Fragen (FAQ) bezüglich der Anwendung der schweizerischen<br />
Missbrauchsbestimmungen auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren,<br />
die aus der EU an verbundene Kapitalgesellschaften in der Schweiz fliessen (Artikel 15<br />
ZBstA)<br />
� R-Mb KS 1999 - Erklärung bezüglich des BRB 1962 und der Sonderbestimmungen<br />
nach KS1999<br />
(Selbstdeklarations-Formular bezüglich Gesellschaftsart und Tätigkeit)<br />
Eingelesen am: Januar 2004 | Grösse: 87 kb | Typ: PDF<br />
� Kreisschreiben vom 17. Dezember 1998 (KS 1999)<br />
bezüglich der Anwendung der Missbrauchsvorschriften (BRB 1962)auf aktiv tätige,