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KAPITeL 5 Gesundheit - SPD-Landtagsfraktion Bayern

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heitsarten oder Patienten bestimmter Altersstufen ergänzen<br />

die umfassende Versorgung.<br />

Zugleich verfolgt die Planung das Ziel, Überkapazitäten<br />

abzubauen, um die Finanzierbarkeit der akutstationären<br />

Versorgung zu gewährleisten. Im Zeitraum 2000 bis 2007<br />

wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, die<br />

Krankenhauslandschaft den veränderten Rahmenbedingungen<br />

anzupassen. Ohne die Leistungsfähigkeit der<br />

Krankenhausversorgung zu beeinträchtigen, wurden im<br />

Konsens mit den Krankenhaus- und Kostenträgern 27<br />

Krankenhäuser geschlossen. Zusammen mit Kapazitätsanpassungen<br />

bei anderen Plankrankenhäusern wurde<br />

die Bettenkapazität per Saldo um rund 9 Prozent verringert.<br />

Entsprechend dem wachsenden Bedarf und<br />

zur Verbesserung der wohnortnahen Versorgung<br />

wurden aber z. B. auch zwölf neue Einrichtungen für<br />

Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen. Gleichzeitig<br />

wurden Kooperationen und Fusionen bei verschiedenen<br />

Krankenhäusern initiiert, um die Wirtschaftlichkeit<br />

und die Qualität der Versorgung zu<br />

erhöhen.<br />

Das Bayerische Krankenhausgesetz wurde mit dem Ziel<br />

novelliert (Gesetz vom 23.05.2006; in Kraft seit 01.07.2006,<br />

Bekanntmachung der Neufassung am 28.03.2007), die<br />

Eigenverantwortung der Träger zu stärken, wirtschaftlichere<br />

Strukturen im stationären Bereich zu ermöglichen<br />

und förderrechtliche Hemmnisse für unternehmerische<br />

Aktivitäten abzubauen.<br />

Auch auf Bundesebene hat sich die Bayerische Staatsregierung<br />

dafür eingesetzt, die angespannte finanzielle<br />

Situation der Krankenhäuser zu verbessern. Durch das<br />

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) werden<br />

die Krankenhäuser um ca. 3 Mrd. Euro entlastet. Der „Sanierungsbeitrag“<br />

zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

entfällt, die Tarifsteigerungen werden zur<br />

Hälfte refinanziert. Darüber hinaus wird ein Programm<br />

aufgelegt, um bis zu 21.000 neue Pflegekräfte in den<br />

kommenden drei Jahren einzustellen.<br />

Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ist seiner Finanzierungsverantwortung<br />

immer gerecht geworden und hat damit sichergestellt,<br />

dass die Krankenhäuser ihren Versorgungsauftrag<br />

wahrnehmen können und eine flächendeckende akutstationäre<br />

Versorgung in <strong>Bayern</strong> aufrechterhalten werden<br />

kann. Durch eine kontinuierlich hohe Investitionsförderung<br />

in Höhe von insgesamt über 18 Mrd. Euro seit<br />

1972 nimmt <strong>Bayern</strong> eine Spitzenposition im nationalen<br />

Vergleich ein. Hierdurch wurde die Grundlage für <strong>Bayern</strong>s<br />

hervorragende, national und international anerkannte<br />

Versorgungsstruktur im akutstationären Bereich geschaf-<br />

fen. Auch in Zukunft werden erhebliche Investitionen<br />

notwendig sein, um weiterhin eine hochwertige Krankenhausmedizin<br />

in allen Landesteilen auch außerhalb der<br />

Ballungsräume gewährleisten zu können. Es gilt, neue<br />

Erkenntnisse in Medizin und Medizintechnik aufzugreifen,<br />

die Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen<br />

stetig zu modernisieren, für eine zeitgemäße Gestaltung<br />

der Pflegebereiche zu sorgen und angesichts des hohen<br />

Kostendrucks die Betriebsstrukturen der Krankenhäuser<br />

zu optimieren.<br />

Damit die Krankenhäuser für diese Aufgaben zusätzliche<br />

finanzielle Spielräume erhalten, hat der Bayerische Landtag<br />

erst 2008 den Etat für die Krankenhausförderung um<br />

25 Mio. Euro auf rund 478 Mio. Euro erhöht (vgl. Darstellung<br />

5.01) und damit gezeigt, dass die Gewährleistung<br />

einer hochwertigen akutstationären Versorgung der<br />

bayerischen Bevölkerung höchste Priorität genießt.<br />

Für die Bayerische Staatsregierung ist Krankenhausplanung<br />

ein wesentliches Element moderner <strong>Gesundheit</strong>s-<br />

und Sozialpolitik. Krankenhausplanung als ein dynamischer<br />

Prozess orientiert sich nicht nur an ausreichenden<br />

Krankenhauskapazitäten, sondern achtet besonders darauf,<br />

dass neue Diagnose- und Therapieformen rasch in<br />

das Leistungsangebot der Kliniken Eingang finden und<br />

allen Patientinnen und Patienten gleichermaßen zugute<br />

kommen. Große Bedeutung hat dabei die Planung<br />

spezifischer Versorgungsschwerpunkte:<br />

Im Freistaat <strong>Bayern</strong> gibt es bereits seit Beginn der 1990er<br />

Jahre eine gut funktionierende Planung für die stationäre<br />

Versorgung von Risikoneugeborenen. Die bedarfsnotwendigen<br />

Kliniken sind in drei Kategorien eingeteilt.<br />

16 ausgewiesene „Perinatalzentren“ bilden in der Kategorie<br />

I die höchste Versorgungsstufe. In Kategorie II<br />

sind sieben „Kinderkliniken mit neonatologischen Intensivbehandlungsplätzen<br />

und Durchführung des Neugeborenen-Notarztdienstes<br />

(NNAD)“ erfasst. Kategorie III<br />

bilden neun „Kinderkliniken mit neonatologischen Intensivbehandlungsplätzen<br />

ohne NNAD“. Alle 16 Perinatalzentren<br />

in <strong>Bayern</strong> sowie insgesamt sieben Kinderkliniken<br />

mit Intensivbehandlungsplätzen erfüllen die Anforderungen<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses an ein<br />

Perinatalzentrum Level 1, und somit die höchsten deutschen<br />

Qualitätsanforderungen. Die Anerkennung als Perinatalzentrum<br />

setzt voraus, dass pro Jahr mindestens 50<br />

Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter<br />

1.500 Gramm betreut werden, um das Versorgungsniveau<br />

für diese Kinder durch Zentralisierung auf bestmöglichem<br />

Niveau zu halten. Ausnahmen von dieser Mindestmenge<br />

werden nur akzeptiert, wenn diese wegen der räumlichen<br />

Struktur des Flächenstaats <strong>Bayern</strong> und der Bedarfslage<br />

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