KAPITeL 5 Gesundheit - SPD-Landtagsfraktion Bayern
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heitsarten oder Patienten bestimmter Altersstufen ergänzen<br />
die umfassende Versorgung.<br />
Zugleich verfolgt die Planung das Ziel, Überkapazitäten<br />
abzubauen, um die Finanzierbarkeit der akutstationären<br />
Versorgung zu gewährleisten. Im Zeitraum 2000 bis 2007<br />
wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, die<br />
Krankenhauslandschaft den veränderten Rahmenbedingungen<br />
anzupassen. Ohne die Leistungsfähigkeit der<br />
Krankenhausversorgung zu beeinträchtigen, wurden im<br />
Konsens mit den Krankenhaus- und Kostenträgern 27<br />
Krankenhäuser geschlossen. Zusammen mit Kapazitätsanpassungen<br />
bei anderen Plankrankenhäusern wurde<br />
die Bettenkapazität per Saldo um rund 9 Prozent verringert.<br />
Entsprechend dem wachsenden Bedarf und<br />
zur Verbesserung der wohnortnahen Versorgung<br />
wurden aber z. B. auch zwölf neue Einrichtungen für<br />
Kinder- und Jugendpsychiatrie geschaffen. Gleichzeitig<br />
wurden Kooperationen und Fusionen bei verschiedenen<br />
Krankenhäusern initiiert, um die Wirtschaftlichkeit<br />
und die Qualität der Versorgung zu<br />
erhöhen.<br />
Das Bayerische Krankenhausgesetz wurde mit dem Ziel<br />
novelliert (Gesetz vom 23.05.2006; in Kraft seit 01.07.2006,<br />
Bekanntmachung der Neufassung am 28.03.2007), die<br />
Eigenverantwortung der Träger zu stärken, wirtschaftlichere<br />
Strukturen im stationären Bereich zu ermöglichen<br />
und förderrechtliche Hemmnisse für unternehmerische<br />
Aktivitäten abzubauen.<br />
Auch auf Bundesebene hat sich die Bayerische Staatsregierung<br />
dafür eingesetzt, die angespannte finanzielle<br />
Situation der Krankenhäuser zu verbessern. Durch das<br />
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) werden<br />
die Krankenhäuser um ca. 3 Mrd. Euro entlastet. Der „Sanierungsbeitrag“<br />
zu Gunsten der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
entfällt, die Tarifsteigerungen werden zur<br />
Hälfte refinanziert. Darüber hinaus wird ein Programm<br />
aufgelegt, um bis zu 21.000 neue Pflegekräfte in den<br />
kommenden drei Jahren einzustellen.<br />
Der Freistaat <strong>Bayern</strong> ist seiner Finanzierungsverantwortung<br />
immer gerecht geworden und hat damit sichergestellt,<br />
dass die Krankenhäuser ihren Versorgungsauftrag<br />
wahrnehmen können und eine flächendeckende akutstationäre<br />
Versorgung in <strong>Bayern</strong> aufrechterhalten werden<br />
kann. Durch eine kontinuierlich hohe Investitionsförderung<br />
in Höhe von insgesamt über 18 Mrd. Euro seit<br />
1972 nimmt <strong>Bayern</strong> eine Spitzenposition im nationalen<br />
Vergleich ein. Hierdurch wurde die Grundlage für <strong>Bayern</strong>s<br />
hervorragende, national und international anerkannte<br />
Versorgungsstruktur im akutstationären Bereich geschaf-<br />
fen. Auch in Zukunft werden erhebliche Investitionen<br />
notwendig sein, um weiterhin eine hochwertige Krankenhausmedizin<br />
in allen Landesteilen auch außerhalb der<br />
Ballungsräume gewährleisten zu können. Es gilt, neue<br />
Erkenntnisse in Medizin und Medizintechnik aufzugreifen,<br />
die Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen<br />
stetig zu modernisieren, für eine zeitgemäße Gestaltung<br />
der Pflegebereiche zu sorgen und angesichts des hohen<br />
Kostendrucks die Betriebsstrukturen der Krankenhäuser<br />
zu optimieren.<br />
Damit die Krankenhäuser für diese Aufgaben zusätzliche<br />
finanzielle Spielräume erhalten, hat der Bayerische Landtag<br />
erst 2008 den Etat für die Krankenhausförderung um<br />
25 Mio. Euro auf rund 478 Mio. Euro erhöht (vgl. Darstellung<br />
5.01) und damit gezeigt, dass die Gewährleistung<br />
einer hochwertigen akutstationären Versorgung der<br />
bayerischen Bevölkerung höchste Priorität genießt.<br />
Für die Bayerische Staatsregierung ist Krankenhausplanung<br />
ein wesentliches Element moderner <strong>Gesundheit</strong>s-<br />
und Sozialpolitik. Krankenhausplanung als ein dynamischer<br />
Prozess orientiert sich nicht nur an ausreichenden<br />
Krankenhauskapazitäten, sondern achtet besonders darauf,<br />
dass neue Diagnose- und Therapieformen rasch in<br />
das Leistungsangebot der Kliniken Eingang finden und<br />
allen Patientinnen und Patienten gleichermaßen zugute<br />
kommen. Große Bedeutung hat dabei die Planung<br />
spezifischer Versorgungsschwerpunkte:<br />
Im Freistaat <strong>Bayern</strong> gibt es bereits seit Beginn der 1990er<br />
Jahre eine gut funktionierende Planung für die stationäre<br />
Versorgung von Risikoneugeborenen. Die bedarfsnotwendigen<br />
Kliniken sind in drei Kategorien eingeteilt.<br />
16 ausgewiesene „Perinatalzentren“ bilden in der Kategorie<br />
I die höchste Versorgungsstufe. In Kategorie II<br />
sind sieben „Kinderkliniken mit neonatologischen Intensivbehandlungsplätzen<br />
und Durchführung des Neugeborenen-Notarztdienstes<br />
(NNAD)“ erfasst. Kategorie III<br />
bilden neun „Kinderkliniken mit neonatologischen Intensivbehandlungsplätzen<br />
ohne NNAD“. Alle 16 Perinatalzentren<br />
in <strong>Bayern</strong> sowie insgesamt sieben Kinderkliniken<br />
mit Intensivbehandlungsplätzen erfüllen die Anforderungen<br />
des Gemeinsamen Bundesausschusses an ein<br />
Perinatalzentrum Level 1, und somit die höchsten deutschen<br />
Qualitätsanforderungen. Die Anerkennung als Perinatalzentrum<br />
setzt voraus, dass pro Jahr mindestens 50<br />
Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von unter<br />
1.500 Gramm betreut werden, um das Versorgungsniveau<br />
für diese Kinder durch Zentralisierung auf bestmöglichem<br />
Niveau zu halten. Ausnahmen von dieser Mindestmenge<br />
werden nur akzeptiert, wenn diese wegen der räumlichen<br />
Struktur des Flächenstaats <strong>Bayern</strong> und der Bedarfslage<br />
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