Ronny muss zur Volksarmee« Die Garnisonstadt Rathenow ... - MGFA
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Gernika<br />
� Abschiedsparade der deutschen Legion Condor vor General Francisco Franco<br />
(Mitte) in Leon am 24. Mai 1939; rechts im Bild der Befehlshaber der Legion,<br />
Wolfram Freiherr von Richthofen.<br />
Trotz der von der Legion Condor in<br />
Spanien eingeübten Bombardierung<br />
von Städten – ein Erfahrungsbericht<br />
der Legion Condor vom 12. Juni 1938<br />
erwähnt unter den angegriffenen Zielgruppen<br />
ausdrücklich »Regierung und<br />
Bevölkerung (Städte)« – spricht vieles<br />
dagegen, dass Gernika einem geplanten<br />
Terrorangriff zum Opfer fiel, wenn<br />
man unter einem Terrorangriff eine<br />
Kriegshandlung versteht, die hauptsächlich<br />
die Terrorisierung der Zivilbevölkerung<br />
zum Ziel hat. Aus der<br />
Opferperspektive ist die Frage nach<br />
einem taktischen oder terroristischen<br />
Angriffsmotiv freilich irrelevant.<br />
Gernika und das Völkerrecht<br />
Der Luftangriff auf Gernika war aber<br />
auch bei Fehlen eines terroristischen<br />
Motivs ein Verstoß gegen damals geltendes<br />
Völkerrecht. Art. 25 der Haager<br />
Landkriegsordnung (HLKO) von 1907<br />
verbietet, »unverteidigte Städte, Dörfer,<br />
Wohnungen oder Gebäude, mit<br />
welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen<br />
oder zu beschießen«. <strong>Die</strong> Präambel<br />
<strong>zur</strong> HLKO hält fest:<br />
»Solange, bis ein vollständiges Kriegsgesetzbuch<br />
festgestellt werden kann,<br />
halten es die hohen vertragsschließenden<br />
Teile für zweckmäßig, festzustellen,<br />
dass in den Fällen, die in den Be stimmungen<br />
der von ihnen angenom menen<br />
22 Militärgeschichte · Zeitschrift für historische Bildung · Ausgabe 1/2007<br />
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Ordnungen nicht einbegriffen sind, die<br />
Bevölkerung und die Kriegführenden<br />
unter dem Schutze und der Herrschaft<br />
der Grundsätze des Völkerrechts bleiben,<br />
wie sie sich ergeben aus den unter<br />
gesitteten Völkern feststehenden<br />
Ge bräuchen, aus den Gesetzen der<br />
Menschlichkeit und den Forderungen<br />
des öffentlichen Gewissens.«<br />
Gegen Geist und Wortlaut dieser<br />
Bestimmungen hat Richthofen allein<br />
schon dadurch verstoßen, dass er mit<br />
der Einbeziehung des Vororts Renteria<br />
in die befohlenen Angriffsziele<br />
den Tod von Nichtkombattanten und<br />
wegen der offensichtlichen Nähe des<br />
Vororts und der Brücke zum Stadtkern<br />
nahezu unvermeidliche Fehlwürfe<br />
und damit Opfer in der Stadt billigend<br />
in Kauf genommen hat. Ein<br />
zynischer Kommentar Richthofens in<br />
einem Schreiben vom 25. Mai 1937 zu<br />
dem internationalen Aufschrei über<br />
die Zerstörung Gernikas lässt bestenfalls<br />
einen Hauch schlechten Gewissens<br />
erkennen: »<strong>Die</strong> Aufregung über<br />
deutsche Bomber ist natürlich insofern<br />
durchaus unberechtigt, als es hier nur<br />
spanische Verbände gibt!! Ich hatte<br />
mich aber bei Guernica wohl etwas<br />
rüpelhaft benommen!« <strong>Die</strong>se Einsicht<br />
hielt Richthofen jedoch nicht davon<br />
ab, in einem Schreiben an Francos<br />
Luftwaffen-Generalstabschef, General<br />
Alfredo Kindelan, vom 9. August 1937<br />
sich wider besseren Wissens der seit<br />
dem 29. April vom franquistischen<br />
Hauptquartier verbreiteten propagandistischen<br />
Sprachregelung anzuschließen:<br />
»<strong>Die</strong> Zerstörung Guernicas lässt<br />
sich nicht anders als durch absichtliche<br />
Sprengung und Brandstiftung<br />
erklären.«<br />
Gernika war nicht der erste und<br />
nicht der letzte Meilenstein auf dem<br />
Weg zum totalen Luftkrieg, der keinen<br />
Unterschied zwischen Kombattanten<br />
und Nichtkombattanten macht und im<br />
Zweiten Weltkrieg seinen vorläufigen<br />
Höhepunkt erreichte. Im Jahre 1949<br />
resümierte Brigadegeneral Telford<br />
Taylor, Hauptankläger bei den zwölf<br />
Nürnberger Nachfolgeprozessen:<br />
»Zahlreiche Bestimmungen der Haager<br />
Abkommen von 1907 bezüglich rechtswidriger<br />
Mittel des Kampfes [...] waren<br />
antiquiert. Andere waren während<br />
des Ersten Weltkrieges nur teilweise<br />
eingehalten und während des Zweiten<br />
Weltkrieges fast völlig außer Acht<br />
gelassen worden [...]. Auch wenn die<br />
ersten Städte, die schweren Bombardements<br />
zum Opfer fielen – Warschau,<br />
Rotterdam, Belgrad und London – von<br />
den Deutschen und nicht den Alliierten<br />
in Trümmer gelegt wurden, waren<br />
die Ruinen deutscher und japanischer<br />
Städte dennoch nicht das Ergebnis von<br />
Vergeltungsmaßnahmen, sondern einer<br />
gezielten Politik und ein Beleg dafür,<br />
dass die Bombardierung von Städten<br />
und Fabriken aus der Luft inzwischen<br />
ein anerkannter Bestandteil moderner<br />
Kriegführung geworden war, wie sie<br />
von allen Ländern praktiziert wird.«<br />
<strong>Die</strong>ser Entwicklung lagen strukturelle<br />
Ursachen des technisierten Krieges<br />
im Industriezeitalter zugrunde, es<br />
waren aber immer auch intentionales<br />
Handeln und persönliche Entscheidungen,<br />
wie die Richthofens gegen<br />
Gernika, die diese Eskalation der Barbarei<br />
vorantrieben.<br />
Literaturtipps:<br />
� Klaus A. Maier<br />
Walther L. Bernecker, Krieg in Spanien 1936 bis 1939,<br />
2., vollst. überarb. und erw. Aufl., Darmstadt 2005