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Ronny muss zur Volksarmee« Die Garnisonstadt Rathenow ... - MGFA

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Gernika<br />

� Abschiedsparade der deutschen Legion Condor vor General Francisco Franco<br />

(Mitte) in Leon am 24. Mai 1939; rechts im Bild der Befehlshaber der Legion,<br />

Wolfram Freiherr von Richthofen.<br />

Trotz der von der Legion Condor in<br />

Spanien eingeübten Bombardierung<br />

von Städten – ein Erfahrungsbericht<br />

der Legion Condor vom 12. Juni 1938<br />

erwähnt unter den angegriffenen Zielgruppen<br />

ausdrücklich »Regierung und<br />

Bevölkerung (Städte)« – spricht vieles<br />

dagegen, dass Gernika einem geplanten<br />

Terrorangriff zum Opfer fiel, wenn<br />

man unter einem Terrorangriff eine<br />

Kriegshandlung versteht, die hauptsächlich<br />

die Terrorisierung der Zivilbevölkerung<br />

zum Ziel hat. Aus der<br />

Opferperspektive ist die Frage nach<br />

einem taktischen oder terroristischen<br />

Angriffsmotiv freilich irrelevant.<br />

Gernika und das Völkerrecht<br />

Der Luftangriff auf Gernika war aber<br />

auch bei Fehlen eines terroristischen<br />

Motivs ein Verstoß gegen damals geltendes<br />

Völkerrecht. Art. 25 der Haager<br />

Landkriegsordnung (HLKO) von 1907<br />

verbietet, »unverteidigte Städte, Dörfer,<br />

Wohnungen oder Gebäude, mit<br />

welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen<br />

oder zu beschießen«. <strong>Die</strong> Präambel<br />

<strong>zur</strong> HLKO hält fest:<br />

»Solange, bis ein vollständiges Kriegsgesetzbuch<br />

festgestellt werden kann,<br />

halten es die hohen vertragsschließenden<br />

Teile für zweckmäßig, festzustellen,<br />

dass in den Fällen, die in den Be stimmungen<br />

der von ihnen angenom menen<br />

22 Militärgeschichte · Zeitschrift für historische Bildung · Ausgabe 1/2007<br />

akg-images<br />

Ordnungen nicht einbegriffen sind, die<br />

Bevölkerung und die Kriegführenden<br />

unter dem Schutze und der Herrschaft<br />

der Grundsätze des Völkerrechts bleiben,<br />

wie sie sich ergeben aus den unter<br />

gesitteten Völkern feststehenden<br />

Ge bräuchen, aus den Gesetzen der<br />

Menschlichkeit und den Forderungen<br />

des öffentlichen Gewissens.«<br />

Gegen Geist und Wortlaut dieser<br />

Bestimmungen hat Richthofen allein<br />

schon dadurch verstoßen, dass er mit<br />

der Einbeziehung des Vororts Renteria<br />

in die befohlenen Angriffsziele<br />

den Tod von Nichtkombattanten und<br />

wegen der offensichtlichen Nähe des<br />

Vororts und der Brücke zum Stadtkern<br />

nahezu unvermeidliche Fehlwürfe<br />

und damit Opfer in der Stadt billigend<br />

in Kauf genommen hat. Ein<br />

zynischer Kommentar Richthofens in<br />

einem Schreiben vom 25. Mai 1937 zu<br />

dem internationalen Aufschrei über<br />

die Zerstörung Gernikas lässt bestenfalls<br />

einen Hauch schlechten Gewissens<br />

erkennen: »<strong>Die</strong> Aufregung über<br />

deutsche Bomber ist natürlich insofern<br />

durchaus unberechtigt, als es hier nur<br />

spanische Verbände gibt!! Ich hatte<br />

mich aber bei Guernica wohl etwas<br />

rüpelhaft benommen!« <strong>Die</strong>se Einsicht<br />

hielt Richthofen jedoch nicht davon<br />

ab, in einem Schreiben an Francos<br />

Luftwaffen-Generalstabschef, General<br />

Alfredo Kindelan, vom 9. August 1937<br />

sich wider besseren Wissens der seit<br />

dem 29. April vom franquistischen<br />

Hauptquartier verbreiteten propagandistischen<br />

Sprachregelung anzuschließen:<br />

»<strong>Die</strong> Zerstörung Guernicas lässt<br />

sich nicht anders als durch absichtliche<br />

Sprengung und Brandstiftung<br />

erklären.«<br />

Gernika war nicht der erste und<br />

nicht der letzte Meilenstein auf dem<br />

Weg zum totalen Luftkrieg, der keinen<br />

Unterschied zwischen Kombattanten<br />

und Nichtkombattanten macht und im<br />

Zweiten Weltkrieg seinen vorläufigen<br />

Höhepunkt erreichte. Im Jahre 1949<br />

resümierte Brigadegeneral Telford<br />

Taylor, Hauptankläger bei den zwölf<br />

Nürnberger Nachfolgeprozessen:<br />

»Zahlreiche Bestimmungen der Haager<br />

Abkommen von 1907 bezüglich rechtswidriger<br />

Mittel des Kampfes [...] waren<br />

antiquiert. Andere waren während<br />

des Ersten Weltkrieges nur teilweise<br />

eingehalten und während des Zweiten<br />

Weltkrieges fast völlig außer Acht<br />

gelassen worden [...]. Auch wenn die<br />

ersten Städte, die schweren Bombardements<br />

zum Opfer fielen – Warschau,<br />

Rotterdam, Belgrad und London – von<br />

den Deutschen und nicht den Alliierten<br />

in Trümmer gelegt wurden, waren<br />

die Ruinen deutscher und japanischer<br />

Städte dennoch nicht das Ergebnis von<br />

Vergeltungsmaßnahmen, sondern einer<br />

gezielten Politik und ein Beleg dafür,<br />

dass die Bombardierung von Städten<br />

und Fabriken aus der Luft inzwischen<br />

ein anerkannter Bestandteil moderner<br />

Kriegführung geworden war, wie sie<br />

von allen Ländern praktiziert wird.«<br />

<strong>Die</strong>ser Entwicklung lagen strukturelle<br />

Ursachen des technisierten Krieges<br />

im Industriezeitalter zugrunde, es<br />

waren aber immer auch intentionales<br />

Handeln und persönliche Entscheidungen,<br />

wie die Richthofens gegen<br />

Gernika, die diese Eskalation der Barbarei<br />

vorantrieben.<br />

Literaturtipps:<br />

� Klaus A. Maier<br />

Walther L. Bernecker, Krieg in Spanien 1936 bis 1939,<br />

2., vollst. überarb. und erw. Aufl., Darmstadt 2005

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