Gemeinde Pennewitz - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 14 - Nr. 6/2009<br />
Beschluss 229/36/2009<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag <strong>der</strong> Deutschen Telekom<br />
Netzproduktion GmbH, 98490 Suhl im Zustimmungsverfahren<br />
nach § 68 TKG für den Bereich Neustadt/Rstg:<br />
> 1. Aufstellen/Standortzustimmung für Multifunktionsgehäuse<br />
(neuer Parkplatz gegenüber Haus 5) Hüttenstraße 6<br />
2. Tiefbau zur Kabel- und/o<strong>der</strong> Rohrverlegung gemäß <strong>bei</strong>gefügtem<br />
Wegeplan<br />
hier: Antrag auf Zustimmung für 1. bis 2.<br />
Beschluss 230/36/2009<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid <strong>der</strong><br />
Bauschlosserei Babiuch, Rennsteigstraße 54, 98701 Neustadt/Rstg.:<br />
Erweiterung eines vorhandenen Gewerbebetriebes (Bauschlosserei)<br />
in <strong>der</strong> Gemarkung Neustadt, Flur 2, Flurstück 97, Rennsteigstraße<br />
52<br />
Beschluss 231/36/2009<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />
gemeindliche Einvernehmen im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong><br />
Träger öffentlicher Belange an <strong>der</strong> Bauleitplanung gemäß § 4<br />
BauGB zum Bebauungsplan „Hohe Tanne Großbreitenbach“<br />
gemäß Antrag <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> Großbreitenbach<br />
vom 07.04.2009.<br />
Beschluss 232/36/2009<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> Neustadt/Rstg. beschließt das<br />
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung<br />
von Herrn Michael Urban, Hüttenstraße 10, 98701<br />
Neustadt/Rstg.:<br />
Neubau einer Garage (Stellplatz) in <strong>der</strong> Gemarkung Neustadt,<br />
Flur 1, Flurstück 81/3, Hüttenstraße<br />
Macheleidt<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach<br />
Wahlbekanntmachung für die<br />
Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />
zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Möhrenbach<br />
1.<br />
Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />
ermittelt.<br />
2.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Möhrenbach bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />
befindet sich im<br />
Kulturraum <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>,<br />
Großbreitenbacher Straße 1.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />
übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />
in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
3.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />
nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />
ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />
hellgrüner Farbe.<br />
• Die Stimmzettel für die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind<br />
von gelber Farbe.<br />
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />
3.1.<br />
Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rats- und Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />
Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />
bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen <strong>der</strong> hinter dem Bewerbernamen<br />
vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre<br />
drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und<br />
zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />
angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch<br />
vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen<br />
(dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags<br />
mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine<br />
Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag kennzeichnen und<br />
gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben<br />
(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten<br />
Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme<br />
von gestrichenen Bewerbern).<br />
4.<br />
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />
dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />
dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />
Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
5.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne<br />
Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
6.<br />
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />
an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />
dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />
dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis<br />
18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem<br />
Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem<br />
8. Juni 2009, von 8.00 bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in demselben<br />
Wahlraum fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Möhrenbach, den 7. Mai 2009<br />
Greßies<br />
Wahlleiterin