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Gemeinde Pennewitz - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“ - 16 - Nr. 6/2009<br />

Jagdgenossenschaft Möhrenbach<br />

Bekanntmachung<br />

Die Jahreshauptversammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Möhrenbach<br />

hat am 24.04.2009 beschlossen, <strong>der</strong> Reinertrag aus dem<br />

Pachtjahr 2008/2009 wird an die Jagdgenossen nicht ausgeschüttet,<br />

son<strong>der</strong>n den Rücklagen zugeführt.<br />

Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitige<br />

Verwendung <strong>der</strong> Einnahmen wird <strong>der</strong> Anspruch <strong>der</strong><br />

Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf<br />

Auszahlung ihres Anteils am Reinertrag <strong>der</strong> Jagdnutzung gemäß<br />

§ 10 Abs. 3 BJG nicht berührt. Der Anspruch eines Jagdgenossen<br />

auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag <strong>der</strong><br />

Jagdnutzung erlischt, falls er nicht innerhalb von einem Monat<br />

nach Veröffentlichung dieses Beschlusses schriftlich zu Protokoll<br />

des Jagdvorstehers mit <strong>der</strong> zur Auszahlung erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Angaben und Unterlagen geltend gemacht wird.<br />

Saupe<br />

Vorsteher <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Möhrenbach<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong><br />

WahIbekanntmachung für die<br />

Kommunalwahlen am 7. Juni 2009<br />

zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong><br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />

ermittelt.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pennewitz</strong> bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />

befindet sich im<br />

<strong>Gemeinde</strong>saal, Friedensstraße 1.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />

hellgrüner Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind<br />

von gelber Farbe.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

3.1.<br />

Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />

Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />

bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen des hinter dem Bewerbernamen<br />

vorgesehenen Kreises geben. Die Wähler können<br />

ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen<br />

und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />

angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch<br />

vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen<br />

(dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags<br />

mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine<br />

Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag kennzeichnen und<br />

gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben<br />

(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten<br />

Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme<br />

von gestrichenen Bewerbern).<br />

3.2.<br />

Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen<br />

Bewerber und ohne das Recht <strong>der</strong> Stimmhäufung<br />

auf einen Bewerber durchgeführt. Jede Wählerin und je<strong>der</strong><br />

Wähler hat so viele Stimmen wie <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> zu<br />

wählen sind, das sind 8 Stimmen. Der gültige Wahlvorschlag ist<br />

auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können<br />

den Wahlvorschlag unverän<strong>der</strong>t durch entsprechende Kennzeichnung<br />

annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen<br />

und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben,<br />

indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf<br />

o<strong>der</strong> sonst eindeutig bezeichnen<strong>der</strong> Weise eintragen.<br />

4.<br />

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />

dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />

dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />

Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

<strong>bei</strong> <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

5.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne<br />

Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

6.<br />

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl<br />

an <strong>der</strong> Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf<br />

dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden,<br />

dass <strong>der</strong> Wahlbrief spätestens am 7. Juni 2009 bis<br />

18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können <strong>bei</strong> <strong>der</strong> auf dem<br />

Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl her<strong>bei</strong>führt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem<br />

8. Juni 2009, von 8.00 bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in demselben<br />

Wahlraum fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

<strong>Pennewitz</strong>, den 7. Mai 2009<br />

Henkel<br />

Wahlleiterin

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