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Gemeinde Pennewitz - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />

3.<br />

- 8- Nr. 6/2009<br />

Listenverbindungen wurden nicht beantragt und zugelassen.<br />

4.<br />

Ortsteilbürgermeister Jesuborn<br />

Wahlvorschlag 1<br />

Partei Die Linke<br />

Ziebell, Andreas geb. 08.04.1957 Mediengestalter August-Bebel-Straße 9<br />

Wahlvorschlag 2<br />

Einzelbewerber<br />

Hartung, Frank geb. 14.08.1958 Gastwirt August-Bebel-Straße 46<br />

Gehren, den 7. Mai 2009<br />

Haueisen<br />

Wahlleiterin<br />

Zu vermieten<br />

Geschäftsräume im Rathausgebäude an <strong>der</strong> Ecke Johannesstraße<br />

/ Amtsstraße in Gehren zu vermieten mit 40,5 qm<br />

Ladenfläche und 27 qm Lagerraum. Beste Innenstadtlage.<br />

Interessenten melden sich bitte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Stadt Gehren, Tel.<br />

036783/88050.<br />

Die Vermietung kann ab sofort erfolgen, ortsübliche Miete<br />

auf Verhandlungsbasis.<br />

Bössel<br />

Bürgermeister<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

aus gegebenem Anlass möchte ich Sie hiermit nochmals auf<br />

die Öffnungszeiten des Friedhofes <strong>der</strong> Stadt Gehren hinweisen:<br />

1. April bis 30. September 07.00 bis 21.00 Uhr<br />

1. Oktober bis 31. März 08.00 bis 19.00 Uhr<br />

Bitte beachten Sie <strong>bei</strong>m Betreten <strong>der</strong> Friedhöfe in Gehren und<br />

Jesuborn, dass alle Tore und Türen an den Eingängen auch<br />

tagsüber geschlossen zu halten sind. In <strong>der</strong> Stadt Gehren werden<br />

ab sofort außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten die Türen automatisch<br />

verschlossen.<br />

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.<br />

Bössel<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> Herschdorf<br />

Wahlbekanntmachung für die<br />

Kommunalwahlen am 07. Juni 2009<br />

zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong> Ortsteilbürgermeister<br />

Allersdorf und Willmersdorf in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Herschdorf.<br />

1.<br />

Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />

von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />

ermittelt.<br />

2.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume<br />

befinden sich<br />

01 Herschdorf, <strong>Gemeinde</strong>saal, Schwarzburger Straße 12<br />

02 Allersdorf, Klubraum Kulturhaus, Ortsstraße 51<br />

03 Willmersdorf, Saal Kulturhaus, Ortsstraße 12a<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />

in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />

3.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />

wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />

Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />

nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />

ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />

hellgrüner Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind<br />

von gelber Farbe.<br />

• Die Stimmzettel für die Ortsteilbürgermeisterwahl Allersdorf<br />

und Willmersdorf sind in hellrosa.<br />

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />

3.1.<br />

Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rats- und Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />

Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />

Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />

bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen <strong>der</strong> hinter dem Bewerbernamen<br />

vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre<br />

drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und<br />

zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />

angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch<br />

vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen<br />

(dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags<br />

mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine<br />

Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag kennzeichnen und<br />

gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben<br />

(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten<br />

Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme<br />

von gestrichenen Bewerbern).<br />

3.2.<br />

Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Willmersdorf<br />

und Allersdorf (jeweils nur ein Wahlvorschlag zugelassen)<br />

Jede Wählerin und je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme. Die Wähler<br />

vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entwe<strong>der</strong> den auf den<br />

amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen<br />

o<strong>der</strong> eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und<br />

Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.<br />

4.<br />

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />

dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />

dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />

Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsper-

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