Gemeinde Pennewitz - bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg
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Amtsblatt <strong>der</strong> VG „<strong>Langer</strong> <strong>Berg</strong>“<br />
3.<br />
- 8- Nr. 6/2009<br />
Listenverbindungen wurden nicht beantragt und zugelassen.<br />
4.<br />
Ortsteilbürgermeister Jesuborn<br />
Wahlvorschlag 1<br />
Partei Die Linke<br />
Ziebell, Andreas geb. 08.04.1957 Mediengestalter August-Bebel-Straße 9<br />
Wahlvorschlag 2<br />
Einzelbewerber<br />
Hartung, Frank geb. 14.08.1958 Gastwirt August-Bebel-Straße 46<br />
Gehren, den 7. Mai 2009<br />
Haueisen<br />
Wahlleiterin<br />
Zu vermieten<br />
Geschäftsräume im Rathausgebäude an <strong>der</strong> Ecke Johannesstraße<br />
/ Amtsstraße in Gehren zu vermieten mit 40,5 qm<br />
Ladenfläche und 27 qm Lagerraum. Beste Innenstadtlage.<br />
Interessenten melden sich bitte <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Stadt Gehren, Tel.<br />
036783/88050.<br />
Die Vermietung kann ab sofort erfolgen, ortsübliche Miete<br />
auf Verhandlungsbasis.<br />
Bössel<br />
Bürgermeister<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
aus gegebenem Anlass möchte ich Sie hiermit nochmals auf<br />
die Öffnungszeiten des Friedhofes <strong>der</strong> Stadt Gehren hinweisen:<br />
1. April bis 30. September 07.00 bis 21.00 Uhr<br />
1. Oktober bis 31. März 08.00 bis 19.00 Uhr<br />
Bitte beachten Sie <strong>bei</strong>m Betreten <strong>der</strong> Friedhöfe in Gehren und<br />
Jesuborn, dass alle Tore und Türen an den Eingängen auch<br />
tagsüber geschlossen zu halten sind. In <strong>der</strong> Stadt Gehren werden<br />
ab sofort außerhalb <strong>der</strong> Öffnungszeiten die Türen automatisch<br />
verschlossen.<br />
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.<br />
Bössel<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> Herschdorf<br />
Wahlbekanntmachung für die<br />
Kommunalwahlen am 07. Juni 2009<br />
zur Wahl <strong>der</strong> Kreistagsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong> - <strong>der</strong> Ortsteilbürgermeister<br />
Allersdorf und Willmersdorf in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Herschdorf.<br />
1.<br />
Am 7. Juni 2009 finden die oben genannten Kommunalwahlen<br />
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis<br />
ermittelt.<br />
2.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Herschdorf bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume<br />
befinden sich<br />
01 Herschdorf, <strong>Gemeinde</strong>saal, Schwarzburger Straße 12<br />
02 Allersdorf, Klubraum Kulturhaus, Ortsstraße 51<br />
03 Willmersdorf, Saal Kulturhaus, Ortsstraße 12a<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />
übermittelt werden, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben,<br />
in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu wählen hat.<br />
3.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Je<strong>der</strong> Wähler erhält<br />
nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt<br />
ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
• Die Stimmzettel für die Kreistagsmitglie<strong>der</strong>wahl sind von<br />
hellgrüner Farbe.<br />
• Die Stimmzettel für die <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglie<strong>der</strong>wahl sind<br />
von gelber Farbe.<br />
• Die Stimmzettel für die Ortsteilbürgermeisterwahl Allersdorf<br />
und Willmersdorf sind in hellrosa.<br />
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:<br />
3.1.<br />
Wahl <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rats- und Kreistagsmitglie<strong>der</strong><br />
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt (mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen). Die gültigen Wahlvorschläge sind auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Je<strong>der</strong> Wähler und jede<br />
Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber<br />
bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen <strong>der</strong> hinter dem Bewerbernamen<br />
vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre<br />
drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und<br />
zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen<br />
angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch<br />
vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen<br />
(dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags<br />
mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine<br />
Stimme) o<strong>der</strong> einen Wahlvorschlag kennzeichnen und<br />
gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben<br />
(dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten<br />
Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme<br />
von gestrichenen Bewerbern).<br />
3.2.<br />
Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Willmersdorf<br />
und Allersdorf (jeweils nur ein Wahlvorschlag zugelassen)<br />
Jede Wählerin und je<strong>der</strong> Wähler hat eine Stimme. Die Wähler<br />
vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entwe<strong>der</strong> den auf den<br />
amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen<br />
o<strong>der</strong> eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und<br />
Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.<br />
4.<br />
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet<br />
dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen,<br />
dass an<strong>der</strong>e Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.<br />
Je<strong>der</strong> Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich <strong>bei</strong> <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsper-