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Amtsteil Gemeinde Hähnichen<br />

RA 04-<strong>23</strong><br />

Sitzung des Gemeinderates<br />

Gemeinderat 04.04.20<strong>23</strong> 19.00 Uhr<br />

Hauptausschuss 18.04.20<strong>23</strong> 18.00 Uhr<br />

Technischer Ausschuss 18.04.20<strong>23</strong> 19.00 Uhr<br />

Die Tagesordnung wird eine Woche im Voraus durch die Aushänge<br />

in den Ortschaften bekannt gegeben.<br />

Gemeindeverwaltung Hähnichen<br />

Telefon: 035894 30 415<br />

Fax: 035894 36 722<br />

Mail: gemeinde@haehnichen.de<br />

Öffnungszeiten Gemeindebüro:<br />

Dienstag: von 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Mittwoch: von 14.00 bis 17.00 Uhr<br />

In dringenden Fällen erreichen Sie Herrn Bürgermeister Prof. Dr. Zscheile<br />

unter der Rufnummer 0171 - 12 19 644.<br />

Die Gemeindeverwaltung bleibt in der Zeit vom<br />

11.04. – 14.04.20<strong>23</strong><br />

geschlossen.<br />

Vielen Dank für Ihr Verständnis!<br />

Beschlüsse<br />

aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.02.20<strong>23</strong> (Öffentlicher Teil)<br />

HA 001/<strong>23</strong> Annahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 € von Steinmetzmeister<br />

Armin Franke für die Kindertagesstätte Hähnichen<br />

HA 002/<strong>23</strong> Annahme einer Geldspende in Höhe von 200,00 € von Herrn<br />

Reiner Mießner für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Hähnichen<br />

HA 003/<strong>23</strong> Annahme einer Geldspende in Höhe von 100,00 € von Familie Pohl,<br />

Hähnichen für die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Hähnichen<br />

HA 004/<strong>23</strong> Annahme einer Geldspende in Höhe von 163,89 € von Herrn<br />

Matthias Hirt, Spree für die Kindertagesstätte Hähnichen<br />

aus der Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.20<strong>23</strong> (Öffentlicher Teil)<br />

GR 01/<strong>23</strong> Entscheidung Schlussentwurf Strategiekonzept Gemeinde Hähnichen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Entsprechend § 99 (4) der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO) sind die Angaben des durch die Gemeinde<br />

Hähnichen zu erstellenden Beteiligungsberichtes zur Einsichtnahme<br />

verfügbar zu halten.<br />

Die Möglichkeit der Einsicht in den Beteiligungsbericht für das<br />

Jahr 2020 besteht ab 04.04.20<strong>23</strong> ganzjährig in der Stadtverwaltung<br />

Rothenburg, Marktplatz 1, in 02929 Rothenburg.<br />

Mo.<br />

9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Die.<br />

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Do.<br />

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Im Auftrag der Gemeinde Hähnichen<br />

Kolodziej -<br />

Fachbereichsleiterin Bau und Finanzen der Stadt Rothenburg/O.L.<br />

Bekanntmachung<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB<br />

zur Ergänzungssatzung Innenbereich Spree<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung<br />

vom 01.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer Ergänzungssatzung<br />

für den Ortsteil Spree gefasst. In der Gemeinderatssitzung<br />

wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung Spree, bestehend<br />

aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und<br />

Begründung in der Fassung vom 08.03.20<strong>23</strong> gebilligt und zur<br />

Offenlage bestimmt. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich<br />

aus der anliegenden Planzeichnung.<br />

Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz<br />

1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf<br />

der Ergänzungssatzung Spree in der Fassung vom 08.03.20<strong>23</strong> für<br />

die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt,<br />

und zwar<br />

vom 12. April 20<strong>23</strong> bis einschließlich 11. Mai 20<strong>23</strong><br />

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz<br />

1 02929 Rothenburg Zimmer 102, (Sekretariat)<br />

Mo., Mi., Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Die.<br />

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Do.<br />

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch<br />

auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter<br />

http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der<br />

Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburgol.de/Aktuelles/Beteiligungen<br />

innerhalb des genannten Zeitraumes<br />

eingesehen werden.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von<br />

jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf<br />

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L.<br />

vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt<br />

wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung Spree, unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Prof. Dr. Matthias Zscheile - Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB zur<br />

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Innenbereich Quolsdorf<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Hähnichen hat in seiner Sitzung<br />

vom 01.11.2022 den Aufstellungsbeschluss zum Erlass einer<br />

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Quolsdorf<br />

gefasst. In der Gemeinderatssitzung wurde der Entwurf der<br />

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Quolsdorf, bestehend aus<br />

der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und Begründung<br />

in der Fassung vom 20.03.20<strong>23</strong> gebilligt und zur Offenlage<br />

bestimmt. Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus der<br />

anliegenden Planzeichnung.<br />

Entsprechend § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 13 abs. 2 Satz<br />

1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf<br />

der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Quolsdorf in der Fassung<br />

vom 20.03.20<strong>23</strong> für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht<br />

öffentlich ausgelegt, und zwar<br />

vom 12. April 20<strong>23</strong> bis einschließlich 11. Mai 20<strong>23</strong><br />

zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Rothenburg/O.L., Marktplatz<br />

1 02929 Rothenburg Zimmer 102, (Sekretariat)<br />

Mo., Mi., Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Die.<br />

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Do.<br />

9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch<br />

auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter<br />

http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der<br />

Internetseite der Stadt Rothenburg unter: www.rothenburgol.de/Aktuelles/Beteiligungen<br />

innerhalb des genannten Zeit-raumes<br />

eingesehen werden.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von<br />

jedermann Stellungnahmen, Beden-ken und Anregungen zum<br />

Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rothenburg/O.L.<br />

vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt<br />

wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der<br />

Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung<br />

Quolsdorf, unberücksichtigt bleiben.<br />

Prof. Dr. Matthias Zscheile - Bürgermeister<br />

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