auf den Punkt - Ausgabe 01 2011 - Kwt - Viessmann
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«Elektro-Anschlussbewilligung» ein Testbogen herunterla<strong>den</strong>.<br />
Wer die gestellten Fragen beantworten<br />
kann, darf <strong>den</strong> Kurs von drei Tagen ohne weitere Einschränkungen<br />
besuchen. Den angemeldeten Teilnehmern<br />
wer<strong>den</strong> zur Vorbereitung zusätzliche Aufgaben<br />
mit der Kursbestätigung zugestellt.<br />
Kursziel<br />
Nach Abschluss der Schulung verfügen die Teilnehmer<br />
über das notwendige Wissen, elektrische Niederspannungserzeugnisse<br />
unfallfrei und sachgerecht<br />
anzuschliessen oder zu ersetzen. Weiter verfügen die<br />
Teilnehmen<strong>den</strong> über die erforderlichen Kenntnisse<br />
zum Bestehen der Prüfung des ESTI.<br />
Kursinhalte<br />
• Grundlagen der Elektrotechnik<br />
• Vorschriften und Normen<br />
• Installationsmaterial und Betriebsmittel<br />
• Anschliessen von Erzeugnissen<br />
• Messtechnik<br />
• Sicherer Umgang mit Elektrizität<br />
Mindestanforderungen<br />
Bedingungen für die Zulassung zur Schulung:<br />
• Fähigkeitszeugnis als Kältemonteur für die dreitägige<br />
Schulung (Kurs NIVa oder NIVc)<br />
• Fähigkeitszeugnis als Sanitärinstallateur, Heizungsinstallateur,<br />
Lüftungsanlagenbauer oder<br />
eine gleichwertige Ausbildung für die viertägige<br />
Schulung (Kurs NIVb oder NIVd)<br />
• mindestens drei Jahre Berufspraxis<br />
Kursort Berufsfachschule Emmental,<br />
Zähringerstrasse 13,<br />
3400 Burgdorf<br />
Weitere Informationen zur Schulung fin<strong>den</strong> Sie unter<br />
www.svk-weiterbildung.ch<br />
Prüfungsanmeldung<br />
Die Kursteilnehmer können sich nach der Schulung<br />
beim ESTI zur Prüfung anmel<strong>den</strong>. Dazu sind alle Unterlagen<br />
(Fähigkeitszeugnis, Arbeitsbestätigungen<br />
oder -zeugnisse, Anmeldeformular des ESTI) durch<br />
die Teilnehmer beim Starkstrominspektorat einzureichen.<br />
Nach erfolgreicher Anmeldung wird das ESTI<br />
die Teilnehmer <strong>auf</strong>bieten und die Prüfung durchführen<br />
(Prüfungsort und Datum wer<strong>den</strong> durch das ESTI<br />
bestimmt).<br />
Kontrollen: Betriebe mit Bewilligung sind verpflichtet,<br />
ein Verzeichnis aller ausgeführten Arbeiten nach<br />
Art. 15 und der durchgeführten Prüfungen zu führen.<br />
Sechs Monate nach Erteilung der Bewilligung und<br />
danach alle fünf Jahre muss das Verzeichnis zur Kontrolle<br />
eingereicht wer<strong>den</strong>.<br />
Alle Informationen zur NIV, zur Anschlussbewilligung<br />
und zu <strong>den</strong> Gebühren fin<strong>den</strong> Sie unter www.esti.<br />
admin.ch.<br />
René Steiner<br />
Die Teilnehmer erkennen die fachgerechte Installation von Elektrokomponenten.<br />
Damit sollten derartige Bilder Vergangenheit sein.<br />
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