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auf den Punkt - Ausgabe 01 2011 - Kwt - Viessmann

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«Elektro-Anschlussbewilligung» ein Testbogen herunterla<strong>den</strong>.<br />

Wer die gestellten Fragen beantworten<br />

kann, darf <strong>den</strong> Kurs von drei Tagen ohne weitere Einschränkungen<br />

besuchen. Den angemeldeten Teilnehmern<br />

wer<strong>den</strong> zur Vorbereitung zusätzliche Aufgaben<br />

mit der Kursbestätigung zugestellt.<br />

Kursziel<br />

Nach Abschluss der Schulung verfügen die Teilnehmer<br />

über das notwendige Wissen, elektrische Niederspannungserzeugnisse<br />

unfallfrei und sachgerecht<br />

anzuschliessen oder zu ersetzen. Weiter verfügen die<br />

Teilnehmen<strong>den</strong> über die erforderlichen Kenntnisse<br />

zum Bestehen der Prüfung des ESTI.<br />

Kursinhalte<br />

• Grundlagen der Elektrotechnik<br />

• Vorschriften und Normen<br />

• Installationsmaterial und Betriebsmittel<br />

• Anschliessen von Erzeugnissen<br />

• Messtechnik<br />

• Sicherer Umgang mit Elektrizität<br />

Mindestanforderungen<br />

Bedingungen für die Zulassung zur Schulung:<br />

• Fähigkeitszeugnis als Kältemonteur für die dreitägige<br />

Schulung (Kurs NIVa oder NIVc)<br />

• Fähigkeitszeugnis als Sanitärinstallateur, Heizungsinstallateur,<br />

Lüftungsanlagenbauer oder<br />

eine gleichwertige Ausbildung für die viertägige<br />

Schulung (Kurs NIVb oder NIVd)<br />

• mindestens drei Jahre Berufspraxis<br />

Kursort Berufsfachschule Emmental,<br />

Zähringerstrasse 13,<br />

3400 Burgdorf<br />

Weitere Informationen zur Schulung fin<strong>den</strong> Sie unter<br />

www.svk-weiterbildung.ch<br />

Prüfungsanmeldung<br />

Die Kursteilnehmer können sich nach der Schulung<br />

beim ESTI zur Prüfung anmel<strong>den</strong>. Dazu sind alle Unterlagen<br />

(Fähigkeitszeugnis, Arbeitsbestätigungen<br />

oder -zeugnisse, Anmeldeformular des ESTI) durch<br />

die Teilnehmer beim Starkstrominspektorat einzureichen.<br />

Nach erfolgreicher Anmeldung wird das ESTI<br />

die Teilnehmer <strong>auf</strong>bieten und die Prüfung durchführen<br />

(Prüfungsort und Datum wer<strong>den</strong> durch das ESTI<br />

bestimmt).<br />

Kontrollen: Betriebe mit Bewilligung sind verpflichtet,<br />

ein Verzeichnis aller ausgeführten Arbeiten nach<br />

Art. 15 und der durchgeführten Prüfungen zu führen.<br />

Sechs Monate nach Erteilung der Bewilligung und<br />

danach alle fünf Jahre muss das Verzeichnis zur Kontrolle<br />

eingereicht wer<strong>den</strong>.<br />

Alle Informationen zur NIV, zur Anschlussbewilligung<br />

und zu <strong>den</strong> Gebühren fin<strong>den</strong> Sie unter www.esti.<br />

admin.ch.<br />

René Steiner<br />

Die Teilnehmer erkennen die fachgerechte Installation von Elektrokomponenten.<br />

Damit sollten derartige Bilder Vergangenheit sein.<br />

<strong>auf</strong> <strong>den</strong> punkt 25

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