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Aufgaben der Kreispolitik - im Landkreis Waldeck Frankenberg

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Verbesserung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>betreuung unter drei Jahren<br />

Bundesregierung und die Län<strong>der</strong> haben sich darauf verständigt, bis zum Jahr 2013<br />

eine durchschnittliche Betreuungsquote für Kin<strong>der</strong> unter drei Jahren in Höhe von 35 %<br />

zu erreichen. Entsprechende Investitionen können nach <strong>der</strong> Richtlinie<br />

„Kin<strong>der</strong>betreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ geför<strong>der</strong>t werden.<br />

Bereits <strong>im</strong> Jahr 2008 haben Kommunen und freie Träger sowie Tagespflegepersonen<br />

von den För<strong>der</strong>möglichkeiten Gebrauch gemacht. Für das Jahr 2009 sind dem<br />

<strong>Landkreis</strong> <strong>Waldeck</strong>-<strong>Frankenberg</strong> erneut 764.723,00 € in Aussicht gestellt worden.<br />

Trotz <strong>der</strong> bisherigen Bemühungen besteht noch ein Nachholbedarf bei <strong>der</strong> Betreuung<br />

von Kin<strong>der</strong>n unter 3 Jahren.<br />

Das Konjunkturprogramm II <strong>der</strong> Bundesregierung stellt für die Kin<strong>der</strong>betreuung<br />

weitere För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten zur Verfügung.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> beabsichtigt, an seinem Kreiskrankenhaus eine Betreuungsmöglichkeit<br />

für Kin<strong>der</strong> unter drei Jahren in <strong>der</strong> Form eines Betriebskin<strong>der</strong>gartens einzurichten.<br />

Kreiskrankenhaus<br />

Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zwecks Kooperation des<br />

Stadtkrankenhauses Korbach mit dem Kreiskrankenhaus <strong>Frankenberg</strong><br />

Nach Überarbeitung des <strong>der</strong> Stadt Korbach zugeleiteten Vertragsentwurfs und <strong>der</strong><br />

dann stattfindenden Abst<strong>im</strong>mungsgespräche soll nach den Vorstellungen von Stadt<br />

und Kreis <strong>der</strong> Gesellschaftsvertrag noch in diesem Jahres unterzeichnet werden.<br />

Danach ist <strong>der</strong> Lenkungsausschuss zu berufen.<br />

Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)<br />

Der Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) in <strong>Frankenberg</strong><br />

(E<strong>der</strong>) als gemeinnützige GmbH hatte <strong>der</strong> Kreistag in seiner Sitzung am 18.12.2008<br />

zugest<strong>im</strong>mt.<br />

Ziel des Kreiskrankenhauses als alleinige Gesellschafterin des MVZ ist es, sich an <strong>der</strong><br />

ambulanten Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>im</strong> chirurgischen Bereich, zu<br />

engagieren, um auf diese Weise in enger Kooperation mit den nie<strong>der</strong>gelassenen<br />

Ärzten die Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung einerseits langfristig opt<strong>im</strong>al zu sichern und<br />

an<strong>der</strong>erseits die stationäre Versorgung <strong>im</strong> Krankenhaus durch verbesserte Auslastung<br />

und enge Zusammenarbeit mit den Ärzten des MVZ sowohl hinsichtlich <strong>der</strong> Qualität<br />

<strong>der</strong> Leistungen wie auch <strong>der</strong> Wertschöpfung zu opt<strong>im</strong>ieren.<br />

Die Geschäftsführung des Kreiskrankenhauses und die des MVZ sind<br />

personenidentisch. Diese gewählte Form stellt steuerrechtlich eine so genannte<br />

Organschaft dar, die den Austausch von Leistungen untereinan<strong>der</strong> umsatzsteuerfrei<br />

ermöglicht. Darüber hinaus können <strong>im</strong> Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Möglichkeiten Ärzte<br />

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