MeinStart - Südostbayern -Frühjahr 2023
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Was muss drin stehen?<br />
Die Inhalte sind ganz klar vom Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG, §11) vorgeschrieben:<br />
• inhaltliche und zeitliche Gliederung der<br />
Berufsausbildung<br />
• Beginn und Dauer der Berufsausbildung<br />
• verantwortliche/r Ausbilder/in<br />
• Ort der Ausbildung, falls Ausbildungsbetrieb<br />
Filiale(n) hat oder mit Betrieb bei der<br />
Ausbildung kooperiert<br />
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der<br />
Ausbildungsstätte<br />
• Dauer der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit<br />
• Dauer der Probezeit<br />
• Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung<br />
• Dauer des Urlaubs<br />
• Bedingungen der Kündigung<br />
Was darf nicht drin stehen?<br />
Das hat ebenfalls das Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG, §12) geregelt. Der Ausbildungsvertrag<br />
darf keine Vereinbarungen enthalten, die<br />
• den Azubi nach der Ausbildung verpflichten,<br />
in dem Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten.<br />
• verbieten, den erlernten Beruf auszuüben<br />
(z.B. bei der Konkurrenz).<br />
• vom Azubi eine Zahlung als Entschädigung<br />
für die Berufsausbildung fordern.<br />
• den Azubi zur Zahlung von Vertragsstrafen<br />
zum Beispiel bei Kündigung verpflichten.<br />
Checkliste<br />
Ausbildungsvertrag<br />
Die Lehrstelle ist gefunden, der Ausbilder<br />
sympathisch, die Herausforderung genau richtig:<br />
Jetzt geht es darum, für den Weg in den nächsten<br />
Lebensabschnitt die Weichen richtig zu stellen.<br />
Dabei hilft der Ausbildungsvertrag, denn darin<br />
sind die wichtigsten Rechte und Pflichten geregelt.<br />
Welche Form muss er haben?<br />
Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden,<br />
die elektronische Form ist nicht gültig.<br />
Wer unterschreibt?<br />
Immer zwei: also der Auszubildende und der zukünftige<br />
Betrieb als Ausbilder – und zwar vor Beginn<br />
der Ausbildung. Falls der Azubi noch nicht volljährig<br />
ist, unterschreiben statt ihm/ihr die Erziehungsberechtigen.<br />
Wenn beide Seiten unterschrieben<br />
haben, schickt der Ausbildungsbetrieb den Vertrag<br />
weiter an die zuständige Stelle, die beispielsweise<br />
bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt<br />
ist. Dort wird der Vertrag gegengecheckt und<br />
wenn er allen gesetzlichen Anforderungen und Regelungen<br />
entspricht, wird er in einem Verzeichnis<br />
registriert, abgestempelt und an den Ausbildungsbetrieb<br />
zurückgeschickt. Der zukünftige Auszubildende<br />
erhält den abgestempelten Vertrag und kann<br />
sich damit sicher sein, dass der Vertrag geprüft, der<br />
Betrieb für die Ausbildung<br />
geeignet und<br />
die Durchführung der<br />
Ausbildung von der<br />
zuständigen Kammer<br />
kontrolliert wird.<br />
Illustration: shutterstock.com/Modvector, Buravleva stock<br />
Quelle: Bundesagentur für Arbeit<br />
16 | Mein Start