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Leitfaden zur Leistungsbeurteilung und Rückmeldekultur

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Recht<br />

Aus dem Recht zum Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums bzw. Realgymnasiums leitet sich<br />

der Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten Schultyp ab. Das bedeutet, dass unter den im<br />

Folgenden genannten Bedingungen ein Schulplatz in der Oberstufe eines Gymnasiums bzw.<br />

Realgymnasiums garantiert wird.<br />

→ Voraussetzungen für das Recht zum Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums nach der<br />

vierten Klasse (8. Schulstufe):<br />

• positive Beurteilung in allen Pflichtgegenständen<br />

• Deutsch, Englisch <strong>und</strong> Mathematik beurteilt nach dem Lehrplan des AHS<br />

• positive Beurteilung in der Zweiten lebende Fremdsprache<br />

Das Jahreszeugnis einer Vorarlberger Mittelschule entspricht unter diesen<br />

Voraussetzungen in allen Belangen dem Jahreszeugnis der Unterstufe eines<br />

Gymnasiums.<br />

Das Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe enthält folgende Klausel:<br />

„Er/Sie hat gemäß Schulversuchsgenehmigung des BMUKK - …………….. das<br />

Recht auf den Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums.“<br />

→ Voraussetzungen für das Recht zum Besuch der Oberstufe eines Realgymnasiums nach<br />

der vierten Klasse (8. Schulstufe):<br />

• positive Beurteilung in allen Pflichtgegenständen<br />

• Deutsch, Englisch <strong>und</strong> Mathematik beurteilt nach dem Lehrplan des<br />

Gymnasiums<br />

• positive Beurteilung im naturwissenschaftlich-technischen Angebot<br />

Das Jahreszeugnis einer Vorarlberger Mittelschule entspricht unter diesen<br />

Voraussetzungen in allen Belangen dem Jahreszeugnis der Unterstufe eines<br />

Realgymnasiums.<br />

Das Abschlusszeugnis der 8. Schulstufe enthält folgende Klausel:<br />

„Er/Sie hat gemäß Schulversuchsgenehmigung des BMUKK - …………….. das<br />

Recht auf den Besuch der Oberstufe eines Realgymnasiums.“<br />

Landesschulrat Vorarlberg | 11

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