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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong><br />

STT Mengeringhausen<br />

19. Änderung zum Flächennutzungsplan<br />

Teil A: Begründung<br />

Teil B: Umweltbericht<br />

Anlagen: Literaturverzeichnis<br />

ENTWURF<br />

Gemarkung Mengeringhausen<br />

Begründung<br />

Stand: Oktober 2012<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. (FH) Sibylle Kaunath<br />

Dipl.-Biol. Sylvia Lang<br />

Dipl.-Ing. Julia Lohr<br />

Dr. Heiko Sawitzky<br />

Dipl.-Ing. Jessica Volke


19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Inhalt<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

TEIL A (Begründung) __________________________________________________ 1<br />

1. Anlass und Ziel der Planung __________________________________________________ 1<br />

2. Bestand _____________________________________________________________________ 1<br />

Lage und Größe des Plangebiets __________________________________________________ 1<br />

Nutzung ______________________________________________________________________ 2<br />

3. Übergeordnete Planungen ____________________________________________________ 2<br />

Regionalplan Nordhessen ________________________________________________________ 2<br />

Landschaftsrahmenplan Nordhessen _______________________________________________ 2<br />

Landschaftsplan _______________________________________________________________ 3<br />

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ______________________________________________ 3<br />

Schutzgebiete nach Hessischem Wassergesetz ______________________________________ 3<br />

4. Planung _____________________________________________________________________ 4<br />

Geplante Änderung _____________________________________________________________ 4<br />

Ziele der Planung ______________________________________________________________ 4<br />

Auswirkungen der Planung _______________________________________________________ 4<br />

5. Sonstige Belange ____________________________________________________________ 4<br />

Verkehrserschließung ___________________________________________________________ 4<br />

Ver- und Entsorgung ____________________________________________________________ 4<br />

6. Hinweise und Bemerkungen __________________________________________________ 5<br />

Altlasten ______________________________________________________________________ 5<br />

Bodenordnung _________________________________________________________________ 5<br />

Denkmalpflege ________________________________________________________________ 5<br />

Freileitungen __________________________________________________________________ 6<br />

Grundwasserschutz _____________________________________________________________ 6<br />

TEIL B (Umweltbericht) ________________________________________________ 7<br />

1. Einleitung ___________________________________________________________________ 7<br />

Inhalt und Ziele des Bauleitplans - Kurzdarstellung ____________________________________ 7<br />

Umweltschutzziele der für das Vorhaben relevanten Fachgesetze und Fachplanungen ________ 8<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ______________________ 10<br />

Aktueller Umweltzustand und Entwicklung des Umweltzustands bei Ausführung der Planung __ 10<br />

Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben („Nullvariante“) _____________________________ 45<br />

3. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich _____________________________________ 45<br />

Vermeidung und Minimierung ____________________________________________________ 46<br />

Ausgleichsmaßnahmen _________________________________________________________ 47<br />

Überwachung (Monitoring) ______________________________________________________ 48<br />

Darstellung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ____________________________________ 49<br />

4. Verfahren und Vorgehensweise, Hinweise auf Schwierigkeiten _________________ 50<br />

5. Allgemeine Zusammenfassung des Umweltberichtes __________________________ 50<br />

ANLAGE I (Literaturverzeichnis) ________________________________________ 55<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite I


19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />

TEIL A (Begründung)<br />

1. Anlass und Ziel der Planung<br />

Anlass für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Arolsen</strong> mit der Ausweisung von Windenergieflächen den planungsrechtlichen Rahmen für<br />

die Realisierung von Windkraftanlagen zu schaffen.<br />

Ziel der Planung ist somit die Ausweisung von Sonderbauflächen „Windenergie“, um die planungsrechtliche<br />

Grundlage zu schaffen, Windkraftanlagen im Stadtwald von<br />

Mengeringhausen errichten zu können.<br />

Um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und das geplante Ziel der Bundesregierung<br />

den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um 40% (bezogen auf das Basisjahr<br />

1990) zu verringern, beschloss der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> die Potenziale zur Windenergie<br />

in ihrer Kommune zu untersuchen. Dabei wurde der Stadtwald Mengeringhausen als<br />

geeignete Fläche für Windkraftanlagen ermittelt.<br />

Mit der Ausweisung der Sonderbaufläche „Windenergie“ können Windkraftanlagen errichtet<br />

werden, mit denen Haushalte mit sauberem und umweltfreundlichem Strom versorgt werden<br />

können. Dies trägt zur Reduzierung von CO2-Belastungen bei und wirkt somit der globalen<br />

Erderwärmung entgegen.<br />

Mit der vorliegenden Bauleitplanung wird zudem auch die Verwirklichung der im Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />

(EEG) 2012 und somit vom Bund angestrebten Ziele unterstützt. In<br />

§ 1 (1) EEG 2012 heißt es u.a., dass das Gesetz dem Zweck dienlich sei, vor allem zum<br />

Schutz des Klimas und der Umwelt eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu<br />

ermöglichen. Weiterhin verfolge es das Interesse, den Anteil erneuerbarer Energien an der<br />

Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % zu erhöhen. Die aktuelle Novelle<br />

des EEG 2012 durch das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer<br />

Strahlungsenergie und weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (sog. PV-<br />

Novelle) wurde am 23. August im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlicht und ist<br />

rückwirkend zum 01. April 2012 in Kraft getreten.<br />

Anhand der zuvor aufgezeigten Ziele, wird deutlich, dass die Planung dem am 22. Juli 2011<br />

neu in das Baugesetzbuch eingefügten Grundsatz nach § 1a (5) BauGB entspricht, wonach<br />

bei der Aufstellung von Bauleitplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen<br />

werden soll.<br />

Die Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt auf Grundlage der §§ 2, 5 und 6 BauGB i. d. F.<br />

vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011<br />

(BGBl. I S. 619). Hierfür gilt weiterhin die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />

(BauNVO) sowie die Planzeichenverordnung (PlanzV).<br />

Die Stadtverordneten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> fassten den entsprechenden Änderungsbeschluss<br />

in ihrer Sitzung am 09.07.2009.<br />

2. Bestand<br />

Lage und Größe des Plangebiets<br />

Das Plangebiet liegt im Stadtwald Mengeringhausen, südwestlich des <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>er Stadtteils<br />

Mengeringhausen.<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 1


19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegt mit Ausnahme der östlich angrenzenden<br />

Offenlandbereiche inmitten vorhandener Waldflächen. Nördlich des Geltungsbereiches<br />

verläuft das Glockenbrunnental.<br />

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 125 ha und beinhaltet in<br />

der Gemarkung Mengeringhausen: Flur 20, Flurstücke 1 (tlw.), 2/1, 2/2 (tlw.), 3, 4, 5 (tlw.), 6<br />

(tlw.), 7 (tlw.), 8 (tlw.), 9, 10 (tlw.), 11 (tlw.); Flur 21, Flurstücke 13/1 (tlw.), 14 (tlw.), 33 (tlw.),<br />

34 (tlw.), 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43 (tlw.), 44/1 (tlw.), 44/2, 45, 48, 49 (tlw.),<br />

51 (tlw.), 59/2 (tlw.), 60/52, 61/52.<br />

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung beinhaltete ursprünglich zwei Teilflächen.<br />

Im Zuge der Planung wurde der Geltungsbereich um das Teilgebiet im Norden reduziert<br />

und die Sonderbaufläche „Windenergie“ insgesamt entsprechend verkleinert.<br />

Nutzung<br />

Das Plangebiet befindet sich westlich des Stadtteils Mengeringhausen und ist durch eine<br />

forstliche Nutzung geprägt.<br />

Bei dem zusammenhängenden Waldkomplex, der sich entlang der Grenze zur Nachbargemeinde<br />

Twistetal erstreckt, handelt es sich entsprechend der Forstwirtschaftskarte für den<br />

Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (Stand 01.07.2009) zum Teil um überwiegend Nadelwald aus Fichtenbeständen<br />

und zum anderen Teil um überwiegend Laubwald mit Nadelholzanteilen<br />

(Hauptbaumart: Buche).<br />

Der Geltungsbereich ist Eigentum der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>.<br />

3. Übergeordnete Planungen<br />

Regionalplan Nordhessen<br />

Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist der Geltungsbereich als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“<br />

dargestellt. Demnach sind diese Flächen dauerhaft zu bewalden und in ihrem Funktionszusammenhang<br />

zu erhalten. Einer Windenergienutzung steht die Ausweisung als „Vorranggebiet<br />

für Forstwirtschaft“ nicht entgegen. Der Regionalplan Nordhessen positioniert<br />

sich deutlich zur Nutzung erneuerbarer Energien. Mit der weiteren Nutzung der Windenergie<br />

wird das Ziel der Bundesregierung unterstützt, den Beitrag regenerativer Energieträger zur<br />

Elektrizitätserzeugung bis 2020 bundesweit auf 25-30 % zu erhöhen.<br />

Im Regionalplan Nordhessen 2009 wurden bereits „Vorranggebiete für Windenergienutzung“<br />

ausgewiesen. Allerdings ist das Ziel 2 des Kap. 5.2.2 des Regionalplans Nordhessen 2009<br />

und die dort ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergienutzung sowie die damit einhergehende<br />

Ausschlusswirkung durch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs<br />

vom 17.03.2011 - Az.: 4C 883/10.N- für unwirksam erklärt worden. Am 11.04.2011 hat die<br />

Regionalversammlung die Verwaltung beauftragt, ein neues Windenergiekonzept zu erstellen,<br />

welches zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.<br />

Landschaftsrahmenplan Nordhessen<br />

In der Karte „Zustand und Bewertung“ des Landschaftsrahmenplans Nordhessen 2000 ist<br />

das Plangebiet als Raumtyp „Forst, Laubwald vorherrschend“ dargestellt. Die Strukturvielfalt<br />

wird mit einer „hohen Vielfalt“ bewertet.<br />

Die Entwicklungskarte enthält keine Aussagen zur Entwicklung.<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />

Weiterhin wurden im Landschaftsrahmenplan (LRP) aufgrund der Entwicklungsdynamik bei<br />

der Aufstellung/ Planung von Windkraftanlagen von der Darstellung bzw. Aussagen zu<br />

Windkraftanlagen und "Windparks" Abstand genommen. Hierbei wird im LRP jedoch darauf<br />

hingewiesen, dass von Windkraftanlagen z. T. erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen<br />

können.<br />

Flächennutzungsplan<br />

Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> aus dem Jahr 1996 weist das Gebiet<br />

als Laub-, Misch- und Nadelwald aus.<br />

Landschaftsplan<br />

Der gültige Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) stellt das Plangebiet<br />

als „Laub,- Misch- und Nadelwald“ dar.<br />

In der Entwicklungskonzeption wird auf die Rahmenbedingungen der jeweils gültigen Forsteinrichtungswerke<br />

verwiesen. Als allgemeines Leitbild für den Landschaftsraumtyp Wald<br />

werden ausgedehnte Wälder mit einem hohen Anteil naturnaher Laubwaldbestände angestrebt.<br />

In zwei Randbereichen wird die Entwicklung eines Waldrandes als Maßnahme dargelegt.<br />

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />

Im Plangebiet selbst befinden sich keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-<br />

Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete).<br />

Das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4620-304 „Twiste mit Wilde, Watter und Aar“ liegt ca.<br />

1,5 km südlich des Plangebiets. Es handelt sich dabei um Gewässer mit naturnaher Ausprägung<br />

und Struktur. Ein Fließgewässer dieses FFH-Gebietes verläuft von Nord nach Süd<br />

westlich der Geltungsbereichsgrenze. Die geringste Entfernung zum FFH-Gebiet beträgt hier<br />

ca. 500 m.<br />

Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich nördlich des Plangebietes. Dabei handelt es sich um<br />

das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4619-301 „Kalkflachmoor bei Vasbeck“. Das repräsentative<br />

Kalkflachmoor, umgeben von Grünland und Feuchtbrachen, liegt in einer Entfernung<br />

von ca. 2,3 km zur Außengrenze des Plangebietes.<br />

Schutzgebiete nach Hessischem Wassergesetz<br />

Teilflächen des Geltungsbereiches befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des mit<br />

Verordnung vom 01.04.1996 (StAnz. 23/96, S. 1804) zu Gunsten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und<br />

der Gemeinde Twistetal festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich<br />

Bereiche des Plangebietes innerhalb der Zone IV und D des mit Verordnung vom 01.12.1993<br />

(StAnz. 51/1993, S. 3156) festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte<br />

Heilquelle „Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>.<br />

Aus Sicht des Grundwasserschutzes sind die Ver- und Gebote der Schutzgebietsverordnung<br />

bei der weitergehenden Planung bzw. Umsetzung zu beachten.<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />

4. Planung<br />

Geplante Änderung<br />

Die bisherige Darstellung „Laub-, Misch- und Nadelwald“ wird dahingehend geändert, den<br />

Bereich nun zusätzlich gemäß § 1 (1) Nr. 4 BauNVO als Sonderbaufläche mit der<br />

Zweckbestimmung „Windenergie“ auszuweisen.<br />

Ziele der Planung<br />

- Die neuen Festsetzungen sollen die Realisierung von Windenergieanlagen im Stadtwald<br />

Mengeringhausen ermöglichen.<br />

- CO₂-Belastungen sollen durch die Nutzung erneuerbarer Energien gesenkt und somit<br />

der globalen Klimaerwärmung entgegengewirkt werden.<br />

- Unterstützung des Zieles der Bundesregierung, den Ausstoß von Treibhausgasen bis<br />

zum Jahr 2020 um 40% (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu reduzieren.<br />

Auswirkungen der Planung<br />

Die Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

entsprechend den Maßgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO).<br />

Mit der Realisierung von Windenergieanlagen wird sich die Anzahl der Baulichkeiten im<br />

Plangebiet erhöhen. Um das Ausmaß der Versiegelung soweit wie möglich zu minimieren ist<br />

vorgesehen, die Anlagenstandorte an bereits bestehenden Wegen zu orientieren und die<br />

Transformatoren in die Windenergieanlagen einzufügen. Dadurch kann der Flächenverbrauch<br />

und die Versiegelung reduziert bzw. vermindert werden.<br />

Eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfolgt<br />

im Umweltbericht.<br />

Weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />

gem. BImSchG getroffen.<br />

5. Sonstige Belange<br />

Verkehrserschließung<br />

Die verkehrliche Erschließung innerhalb des Plangebiets erfolgt über bereits bestehende<br />

ausgebaute Waldwirtschaftswege, von denen Stichwege möglichst direkt zu den Windenergieanlagen<br />

abzweigen.<br />

Die Anbindung an das klassifizierte Straßennetz erfolgt zum einen von Nord/ Nordwesten her<br />

über die K 80 und zum anderen von Südosten über „Twesweg“ und „Hagenstraße“ an die<br />

Bundesstraße 252.<br />

Ver- und Entsorgung<br />

Eine Trinkwasserversorgung bzw. Schmutzwasserableitung wird nicht benötigt.<br />

Der Anschluss an das Energienetz und die Telekommunikation wird durch Erdkabel durchgeführt.<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />

6. Hinweise und Bemerkungen<br />

Altlasten<br />

Altlasten oder Ablagerungen sowie andere Bodenkontaminationen sind nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand im Plangebiet nicht bekannt. Werden im Geltungsbereich dennoch Bodenkontaminationen<br />

oder sonstige Beeinträchtigungen festgestellt, von denen eine Gefährdung für<br />

Mensch und Umwelt ausgehen kann, ist umgehend das zuständige Dezernat des Regierungspräsidiums<br />

als technische Fachbehörde, die nächste Polizeidienststelle oder der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />

des Landkreises zu benachrichtigen.<br />

Bodenordnung<br />

Maßnahmen zur Bodenordnung in Form einer Umlegung sind nicht erforderlich (§ 45<br />

BauGB). Private Grenzregelungen bleiben unberührt.<br />

Denkmalpflege<br />

Im Planungsgebiet sind derzeit drei Bodendenkmäler bekannt, und zwar (die im Folgenden<br />

erscheinenden Koordinaten sind Gauß-Krüger-Koordinaten, jeweils ohne die beiden ersten<br />

Zahlen):<br />

a) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Kohlbusch“. – Lage: Rund 1,7 km sw der<br />

Stadtmitte von Mengeringhausen und etwa 250 m w der Mengeringhäuser Warte im Waldort<br />

„Kohlbusch“ (Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 519 „Kohlbusch“)<br />

dicht ö eines n-s-verlaufenden Waldwegs (4619: 97 970/91 280; H. ü. NN: etwa 375 m).<br />

b) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Luley’s Tannen, Ortssiepen“. – Lage: Rund 2,6<br />

km wsw der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Luley’s Tannen, Ortssiepen“<br />

(Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 523 „Luley’s Tannen, Ortssiepen“)<br />

(4619: 96 820/91 440; H. ü. NN: etwa 391 m).<br />

c) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Mühlhäuser Pfad“. – Lage: Rund 2,1 km wsw<br />

der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Mühlhäuser Pfad“ (Hess. Forstamt<br />

Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 522 „Mühlhäuser Pfad“) (4619: 97 300/91 640; H.<br />

ü. NN: etwa 370 m).<br />

Darüber hinaus wurde 1936 ein weiteres mögliches Bodendenkmal beschrieben, und zwar:<br />

d) Mögliche mittelalterliche oder neuzeitliche Wüstung im Waldort „Mühlhäuser Pfad“. – Lage:<br />

Rund 2,5 km sw der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Mühlhäuser Pfad“<br />

(Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 522 „Mühlhäuser Pfad“) dicht an<br />

der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze unmittelbar nö eines TP (H. 390,8) (4619: etwa 97<br />

000/91 300; H. ü. NN: 391 m).<br />

Im Planungsgebiet können weitere, bislang unbekannte Bodendenkmäler liegen.<br />

Wenn bei Erdarbeiten weitere Bodendenkmäler bzw. archäologische Funde bekannt werden,<br />

so ist dies gem. § 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) dem Landesamt für<br />

Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäologie und Paläontologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />

unverzüglich anzuzeigen.<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 5


19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />

Freileitungen<br />

Durch das Plangebiet verläuft eine 20-kV-Freileitung der öffentlichen Stromversorgung. Die<br />

Standorte der Windkraftanlagen müssen einen Abstand in Größe der Kipphöhe der Windkraftanlagen<br />

(= Turmhöhe + Rotorradius) zu dieser Freileitung haben (freizuhaltende Sperrfläche).<br />

Alternativ ist eine Verkabelung der Freileitung möglich. In diesem Fall ist ein Mindestabstand<br />

von ca. 10 m zwischen den Fundamenten der Windkraftanlage und der Kabelleitung ausreichend.<br />

Im Südosten befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet zwei 110-kV-Hochspannungsfreileitungen<br />

der E.On Netz GmbH. Zwischen Windenergieanlagen und diesen Freileitungen<br />

sind folgende horizontale Mindestabstände zwischen Rotorblattspitze in ungünstiger<br />

Stellung und äußerstem ruhenden Leiter einzuhalten:<br />

Für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser.<br />

Für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen > 1 x Rotordurchmesser.<br />

Wenn sichergestellt ist, dass die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung der Windenergieanlage<br />

liegt und der Mindestabstand zwischen der Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung<br />

und dem äußeren ruhenden Leiter > 1 x Rotordurchmesser beträgt, kann auf die<br />

schwingungsdämpfenden Maßnahmen verzichtet werden.<br />

Parallel zu einer der oben genannten 110-kV-Hochspannungsleitungen verläuft im südlichen<br />

Bereich des Plangebietes zudem eine 380-kV-Leitung der TenneT TSO GmbH.<br />

Grundwasserschutz<br />

Teilflächen des Geltungsbereiches befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des mit<br />

Verordnung vom 01.04.1996 (StAnz. 23/96, S. 1804) zu Gunsten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und<br />

der Gemeinde Twistetal festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich<br />

Bereiche des Plangebietes innerhalb der Zone IV und D des mit Verordnung vom 01.12.1993<br />

(StAnz. 51/1993, S. 3156) festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte<br />

Heilquelle „Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. Die relevanten Festlegungen der<br />

Schutzgebietsverordnungen sind bei der weitergehenden Planung bzw. Umsetzung zu beachten.<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 6


19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

TEIL B (Umweltbericht)<br />

Den rechtlichen Rahmen des Umweltberichts bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />

durch Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

Die Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB dient der Vorbereitung der Beschlussfassung über<br />

den Bauleitplan. Sie sieht die Arbeitsschritte „Ermittlung“, „Beschreibung“ und „Bewertung“<br />

vor. Dadurch wird die systematische und rechtliche Aufbereitung des Abwägungsmaterials<br />

gewährleistet. Die methodischen Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange<br />

im Rahmen der Umweltprüfung sind in den Anlagen zum BauGB geregelt. Danach ist<br />

mit den Schritten Bestandsaufnahme, Prognose, Prüfung von Vermeidungs-, Minimierungs-<br />

und Ausgleichsmaßnahmen und Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ein Prüfschema<br />

für die Zusammenstellung des umweltbezogenen Abwägungsmaterials vorgegeben.<br />

1. Einleitung<br />

Inhalt und Ziele des Bauleitplans - Kurzdarstellung<br />

Das Plangebiet liegt im Stadtwald Mengeringhausen, südwestlich des <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>er Stadtteils<br />

Mengeringhausen. Im Südwesten schließt sich die Gemarkung von Twiste an.<br />

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegt mit Ausnahme der östlich angrenzenden<br />

Offenlandbereiche inmitten vorhandener Waldflächen. Nördlich des Geltungsbereiches<br />

verläuft das Glockenbrunnental.<br />

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 125 ha und beinhaltet in<br />

der Gemarkung Mengeringhausen: Flur 20, Flurstücke 1 (tlw.), 2/1, 2/2 (tlw.), 3, 4, 5 (tlw.), 6<br />

(tlw.), 7 (tlw.), 8 (tlw.), 9, 10 (tlw.), 11 (tlw.); Flur 21, Flurstücke 13/1 (tlw.), 14 (tlw.), 33 (tlw.),<br />

34 (tlw.), 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43 (tlw.), 44/1 (tlw.), 44/2, 45, 48, 49 (tlw.),<br />

51 (tlw.), 59/2 (tlw.), 60/52, 61/52.Der Waldbesitz wird von der Revierförsterei<br />

Mengeringhausen betreut (Abteilung 515 bis 528).<br />

Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung von Windenergieanlagen. Dazu wird die bisherige<br />

Darstellung „Laub-, Nadel- und Mischwald“ geändert und dieser Bereich nun gemäß<br />

§ 1(1) Nr. 4 BauNVO als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ ausgewiesen.<br />

Mit der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien können CO2-Belastungen der Atmosphäre<br />

verringert werden. Mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ und der Umsetzung<br />

des Vorhabens kann die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten<br />

und das Ziel der Bundesregierung, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um<br />

40% (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu reduzieren, unterstützen. Die Planung entspricht<br />

damit dem am 22. Juli 2011 neu in das Baugesetzbuch eingefügten Grundsatz nach § 1a (5)<br />

BauGB, wonach bei der Aufstellung von Bauleitplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes<br />

Rechnung getragen werden soll.<br />

Die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 durch das „Gesetz zur<br />

Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und weiteren Änderungen<br />

im Recht der erneuerbaren Energien“ (sog. PV-Novelle) wurde am 23. August im<br />

Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01. April 2012 in<br />

Kraft getreten. In § 1 (1) EEG 2012 heißt es u.a., dass das Gesetz dem Zweck dienlich sei,<br />

vor allem zum Schutz des Klimas und der Umwelt eine nachhaltige Entwicklung der Energie-<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 7


19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

versorgung zu ermöglichen. Weiterhin verfolge es das Interesse, den Anteil erneuerbarer<br />

Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % zu erhöhen. Das<br />

Ziel der vorliegenden Bauleitplanung unterstützt demnach auch die Verwirklichung der im<br />

EEG 2012 angestrebten Ziele.<br />

Neben den Klimaschutzvorteilen bietet die Errichtung von Windkraftanlagen auf städtischen<br />

Grundstücken auch die Möglichkeit, regionale Firmen bspw. durch die Beauftragung der vorbereitenden<br />

Bauarbeiten zu unterstützen. Arbeitsplätze können damit geschaffen bzw. gesichert<br />

werden. Weiterhin können die geplanten Windenergieanlagen durch die Verpachtung<br />

der kommunalen Standortflächen und Steuereinnahmen aus der Windenergieproduktion einen<br />

Beitrag zu Konsolidierung des städtischen Haushalts leisten.<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> hat deshalb die Potenziale zur Windenergienutzung in ihrer Kommune<br />

geprüft, wobei der Stadtwald Mengeringhausen als geeignete Fläche für Windkraftanlagen<br />

ermittelt wurde.<br />

Umweltschutzziele der für das Vorhaben relevanten Fachgesetze und Fachplanungen<br />

Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind im Plangebiet vorrangig folgende umweltrelevanten<br />

Fachgesetze und Fachplanungen von konkreter Bedeutung:<br />

Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)<br />

soll langfristig dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung im<br />

Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes zu erhöhen. In diesem Zusammenhang<br />

wird an dieser Stelle auch auf den im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 enthaltenen<br />

Grundsatz zur Nutzung regenerativer Energieträger verwiesen. In der Nachhaltigkeitsstrategie<br />

des Landes Hessen (veröffentlicht im Januar 2010) wird dargelegt, dass insbesondere<br />

die Stromerzeugung aus Windenergie erheblich gesteigert werden muss, wenn das erklärte<br />

Ziel des Landes Hessen, bis zum Jahr 2020 20% des Energieverbrauchs (ohne Verkehr) aus<br />

erneuerbaren Energien abzudecken, erreicht werden soll.<br />

Um die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, sind Windkraftanlagen vom Gesetzgeber<br />

in den Kreis der in § 35 Abs. 1 BauGB genannten privilegierten Vorhaben im Außenbereich<br />

aufgenommen worden. Windenergieanlagen sind demnach in der Regel zulässig,<br />

wenn die Erschließung gesichert ist, keine öffentlichen Belange entgegen stehen und sie<br />

den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen.<br />

Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist das Plangebiet als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“<br />

dargestellt. Diese Flächen sind dauerhaft zu bewalden und in ihrem Funktionszusammenhang<br />

zu erhalten. Einer Windenergienutzung steht die Ausweisung als „Vorranggebiet für<br />

Forstwirtschaft“ nicht entgegen. Der Regionalplan Nordhessen positioniert sich deutlich zur<br />

Nutzung erneuerbarer Energien. Mit der weiteren Nutzung der Windenergie wird das Ziel der<br />

Bundesregierung unterstützt, den Beitrag regenerativer Energieträger zur Elektrizitätserzeugung<br />

bis 2020 bundesweit auf 25-30 % zu erhöhen.<br />

Im Regionalplan Nordhessen 2009 wurden bereits „Vorranggebiete für Windenergienutzung“<br />

ausgewiesen. Allerdings ist das Ziel 2 des Kap. 5.2.2 des Regionalplans Nordhessen 2009<br />

und damit die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergienutzung und die damit einhergehende<br />

Ausschlusswirkung durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom<br />

17.03.2011 - Az.: 4C 883/10.N- für unwirksam erklärt worden. Am 11.04.2011 hat die Regionalversammlung<br />

die Verwaltung beauftragt, ein neues Windenergiekonzept zu erstellen,<br />

welches zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

In der Zustands- und Bewertungskarte des Landschaftsrahmenplans Nordhessen 2000 ist<br />

das Plangebiet als „Forst, Laubwald vorherrschend“ dargestellt. Die Strukturvielfalt wird mit<br />

einer „hohen Vielfalt“ bewertet. Die Entwicklungskarte enthält keine Aussagen zur Entwicklung<br />

des Plangebiets.<br />

Aufgrund der Entwicklungsdynamik bei der Aufstellung/ Planung von Windkraftanlagen wurde<br />

im Landschaftsrahmenplan (LRP) von der Darstellung bzw. von Aussagen zu Windkraftanlagen<br />

und "Windparks" Abstand genommen. Hierzu wird im LRP jedoch darauf hingewiesen,<br />

dass von Windkraftanlagen z. T. erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen können. Es<br />

werden ferner Planungsempfehlungen formuliert, welche besagen, dass für Räume mit ausreichenden<br />

natürlichen Windverhältnissen in den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung<br />

auszuweisen sind. Als Kriterien werden insbesondere hinreichende Windgeschwindigkeit,<br />

im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz,<br />

hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen sowie Berücksichtigung der Erfordernisse des<br />

Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft genannt.<br />

Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> aus dem Jahr 1996 weist das Plangebiet<br />

als „Laub-, Misch- und Nadelwald“ aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

dient der Herstellung eines planungsrechtlichen Rahmens für die Nutzung von Windenergie<br />

in der Zukunft. Dazu ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ vorgesehen.<br />

Der gültige Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) weist die aktuelle<br />

Nutzung des Plangebietes als „Laub,- Misch- und Nadelwald“ aus. In der Entwicklungskonzeption<br />

wird auf die Rahmenbedingungen der jeweils gültigen Forsteinrichtungswerke<br />

verwiesen. Als allgemeines Leitbild für den Landschaftsraumtyp Wald werden ausgedehnte<br />

Wälder mit einem hohen Anteil naturnaher Laubwaldbestände angestrebt. In zwei Randbereichen<br />

wird die Entwicklung eines Waldrandes als Maßnahme dargelegt.<br />

Teilflächen des Plangebietes befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des mit Verordnung<br />

vom 01.04.1996 (StAnz. 23/96, S. 1804) zu Gunsten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und der<br />

Gemeinde Twistetal festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich Teile<br />

des Geltungsbereichs innerhalb der Zone IV und D des mit Verordnung vom 01.12.1993<br />

(StAnz. 51/1993, S. 3156) festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte<br />

Heilquelle „Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. Die relevanten Festlegungen der<br />

Schutzgebietsverordnungen sind bei der weitergehenden Planung bzw. Umsetzung zu beachten.<br />

Im Plangebiet selbst befinden sich keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-<br />

Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete). Das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4620-<br />

304 „Twiste mit Wilde, Watter und Aar“ liegt ca. 1,5 km südlich des Plangebiets. Es handelt<br />

sich dabei um Gewässer mit naturnaher Ausprägung und Struktur. Ein Fließgewässer dieses<br />

FFH-Gebietes verläuft von Nord nach Süd westlich der Geltungsbereichsgrenze. Die geringste<br />

Entfernung zum FFH-Gebiet beträgt hier ca. 500 m.<br />

Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich nördlich des Plangebietes. Dabei handelt es sich um<br />

das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4619-301 „Kalkflachmoor bei Vasbeck“. Das repräsentative<br />

Kalkflachmoor, umgeben von Grünland und Feuchtbrachen, liegt in einer Entfernung<br />

von ca. 2,3 km zur Außengrenze des Plangebietes.<br />

Im Hinblick auf die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist den immissionsschutzrechtlichen<br />

Belangen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

(BImSchG) Rechnung zu tragen. Für die Errichtung von Windenergieanlagen ab 50 m Gesamthöhe<br />

ist ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchzuführen.<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />

Aktueller Umweltzustand und Entwicklung des Umweltzustands bei Ausführung der<br />

Planung<br />

In diesem Kapitel wird der derzeitige Umweltzustand, der sich aus der heutigen Nutzung, der<br />

Nutzungsintensität und den natürlichen Faktoren zusammensetzt, schutzgutbezogen dargestellt.<br />

Auf dieser Basis werden die möglichen Umweltauswirkungen ebenfalls schutzgutbezogen<br />

prognostiziert.<br />

Schutzgut Mensch<br />

In unserer Gesellschaft wird dem Menschen als Bestandteil der Umwelt, seiner Gesundheit<br />

und seinem Wohlbefinden eine hohe Bedeutung beigemessen. Neben dem Schutz des<br />

Menschen, z. B. vor übermäßigen Schadstoff- oder Schallimmissionen, ist die Gestaltung<br />

und Sicherung eines adäquaten Wohnumfeldes, z. B. durch siedlungsnahe Flächen mit Erholungseignung,<br />

wesentlich für das menschliche Wohlbefinden.<br />

Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />

Das Plangebiet erstreckt sich westlich des Stadtteils Mengeringhausen. Es ist durch eine<br />

forstliche Nutzung geprägt. Bei dem zusammenhängenden Waldkomplex , der sich entlang<br />

der Gemeindegrenze zu Twistetal erstreckt, handelt es sich gemäß Forstwirtschaftskarte für<br />

den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (Stand 01.07.2009) zum einen um überwiegend Nadelwald aus<br />

Fichtenbeständen und zum anderen um überwiegend Laubwald mit Nadelholzanteilen<br />

(Hauptbaumart: Buche).<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches existieren keine Wohngebäude. Die nächst liegenden<br />

Wohnsiedlungen sind Massenhausen im Norden, Mengeringhausen im Osten und Twiste im<br />

Süden. Die geringste Entfernung der Außengrenze des Plangebietes zum nächsten Siedlungsbereich<br />

beträgt ca. 1.200 m. Damit berücksichtigt die Planung mehr als den derzeit<br />

standardisierten Mindestabstand von 1.000 m zwischen dem Geltungsbereich und dem Siedlungsbereich.<br />

Dies entspricht den Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft,<br />

Verkehr und Landesentwicklung und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz zu Abständen von raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu<br />

schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land<br />

Hessen Nr. 22/2010 S. 1506). Der nächstgelegene Aussiedlerhof ist „Odenthal“, der ca. 460<br />

m von der Grenze des Geltungsbereiches entfernt liegt, wobei die vorgesehenen Anlagenstandorte<br />

aber in größerer Entfernung geplant sind, so dass damit die Einhaltung der Richtwerte<br />

gemäß der TA-Lärm gewährleistet werden kann.<br />

Das große Waldgebiet westlich Mengeringhausen wird im Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) aufgrund der hohen Strukturvielfalt (z. B. durch wechselnde<br />

Baumarten, Wiesentäler) und des dichten Wegenetzes mit einer hohen Erholungseignung<br />

bewertet. Dabei ist vor allem der nordwestliche Teil des Stadtwaldes von hoher Bedeutung<br />

für die Erholungsfunktion. Dieser strukturreiche Bereich verfügt über ein bewegtes Relief,<br />

bedingt durch die vorhandenen Täler der Quellbäche. Die hohe Attraktivität für Erholungssuchende<br />

wird hier durch viele Wanderwege, vor allem entlang von Gewässerläufen, unterstützt.<br />

Im Bereich um den „Weißen Stein“ existieren zusätzlich Parkplätze, ein Waldlehrpfad,<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

eine Schutzhütte und ein Grillplatz. Dieser Bereich liegt jedoch außerhalb des Geltungsbereiches<br />

der Flächennutzungsplan-Änderung. Zudem wurde der Geltungsbereich im Zuge der<br />

Planung um den nördlichen Bereich reduziert, so dass das Naherholungsgebiet, welches<br />

sich im Bereich des „Weißen Steins“ konzentriert, freigehalten wird. Der strukturärmere südöstliche<br />

Teil des Waldgebietes verfügt mit Ausnahme des Hauptwanderweges entlang der<br />

Matzenhöhe kaum über Freizeitinfrastruktur.<br />

Im Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT,<br />

2006) wird das Waldgebiet als „faktischer Erholungswald“ beschrieben. Aufgrund der Nähe<br />

zum Stadtgebiet und zum Twistesee ist der Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> ein gut besuchter Raum<br />

für Erholungssuchende. Dabei üben die alten Waldbestände und die Waldwiesentäler eine<br />

besondere Anziehungskraft aus. Die Festlegung des Waldgebietes als „faktischer Erholungswald“<br />

bedeutet, dass die Erholungsfunktion bei der Bewirtschaftung des Waldes besonders<br />

berücksichtigt werden muss. Im „Windenergie-Leitfaden Flächennutzungsplan RP<br />

Kassel-2011“ wird Wald mit Erholungsfunktion als „weiche Tabuzone“ angeführt. „Weiche<br />

Tabuzonen“ sind Flächen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen<br />

tatsächlich und rechtlich möglich sind. Jedoch können diese Flächen aufgrund planerischer<br />

Vorstellungen, die die Kommune anhand eigener Kriterien entwickeln kann, ungeeignet sein<br />

(vergl. § 1 Abs. 6 BauGB). Im vorliegenden Planungsfall bestehen jedoch seitens der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> keine planerischen Vorstellungen, die eine Windenergienutzung der Flächen<br />

ausschließen.<br />

Bezogen auf das Schutzgut Mensch bestehen im Plangebiet bereits Vorbelastungen. Die<br />

vorhandenen Verkehrswege, insbesondere die Bundesstraßen 252 und 450, führen durch<br />

Lärm- und Abgasimmissionen zu einer Beeinträchtigung des Lebens-, Arbeits- und Wohnumfeldes<br />

der Bürger von Mengeringhausen. Als weitere Störungsfaktoren sind die vorhandenen<br />

Freileitungstrassen sowie die im Westen zwischen Adorf, Vasbeck und Helmscheid und im<br />

Norden zwischen Massenhausen, Kohlgrund und Helmighausen vorhandenen Windparks zu<br />

nennen. Auch der nahegelegene Flugplatz führt durch die optische und akustische Wahrnehmbarkeit<br />

des Flugbetriebs zu Belastungen, wobei die „Platzrunde“ zum Teil auch über<br />

den Stadtwald Mengeringhausen führt.<br />

Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />

In Bezug auf menschliche Ansiedlungen kann es lage-, distanz- und anlagenabhängig durch<br />

die Errichtung von Windkraftanlagen zu einer Zunahme optischer und akustischer Unruhe<br />

kommen. Schallimmissionen durch Maschinengeräusche (Getriebe, Generatoren- und Lüftungsgeräusche),<br />

die Drehbewegung der Gondel und aerodynamische Geräusche sowie<br />

optische Immissionen durch einen kurzfristigen und tagesverlaufsabhängigen Schattenwurf<br />

können dabei zu Belästigungswirkungen führen. Für die Bewertung dieser Auswirkungen ist<br />

neben der jeweiligen örtlichen Empfindlichkeit auch die relative Lage zu umliegenden Siedlungsanlagen<br />

von Bedeutung. Um Beeinträchtigungen der Belange des Siedlungswesens zu<br />

minimieren, werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens die besonderen Abstandsflächen<br />

zu Siedlungsgebieten, aber auch zu Wohngebäuden im Außenbereich berücksichtigt. Die<br />

hier angewandten Schutzabstände zu Siedlungen liegen über der derzeit angewandten Praxis.<br />

Weiterhin berücksichtigt die Planung der Anlagenstandorte die gesetzlichen Grenzwerte<br />

der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

hinsichtlich der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsplatzverhältnisse können<br />

somit im Vorfeld vermieden werden.<br />

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Die Beurteilung der Immissionen durch Schall und durch Schattenwurf hängt neben der Lage<br />

im Raum aber auch direkt vom Anlagentyp und von der Anlagenkonfiguration ab. Diese Angaben<br />

sind jedoch normalerweise auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung noch<br />

nicht bekannt. Deshalb ist auch noch kein aktuelles Schallgutachten vorhanden. Dieses wird<br />

für das Genehmigungsverfahren gem. BImSchG erstellt. Dabei sind die nach der TA-Lärm<br />

einzuhaltenden Werte maßgeblich. Für das Wohngebiet „Feldflosse“ am westlichen Ortsrand<br />

von Mengeringhausen, das als Reines Wohngebiet ausgewiesen ist, gilt beispielweise ein<br />

nächtlicher Immissionsrichtwert von 35 dB(A). Der Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />

bleibt dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG vorbehalten.<br />

Bei möglichen Überschreitungen von Richtwerten besteht die Möglichkeit einer entsprechenden<br />

Regulierung der Anlagen (z.B. ein schallreduzierter Betrieb im Nachtzeitraum<br />

durch Reduzierung der Drehzahl), so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz<br />

und die entsprechend der aktuellen Regelwerke in Deutschland geltenden<br />

Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Auch die Thematik zur Gesundheitsgefahr durch niederfrequente Geräusche („Infraschall“)<br />

wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG Beachtung finden. „Messtechnisch<br />

kann nachgewiesen werden, dass Windenergieanlagen Infraschall verursachen.<br />

Die festgestellten Infraschallpegel liegen aber weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle<br />

des Menschen und sind damit völlig harmlos“ (LUA-Materialien Bd. Nr. 63-Windenergieanlagen<br />

und Immissionsschutz, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen 2002). Diese Aussage<br />

wird durch verschiedene Veröffentlichungen und Messungen, u.a. durch das Bundesgesundheitsamt,<br />

bestätigt. Bei Einhaltung der üblichen Abstände von Windenergieanlagen<br />

zur Wohnbebauung sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall<br />

zu erwarten.<br />

Bei direkter Sonneneinstrahlung erzeugen Windenergieanlagen in Abhängigkeit vom Einfallswinkel<br />

des Sonnenlichts und der Stellung des Rotors periodische Helligkeitsschwankungen,<br />

die als Schattenwurf bezeichnet werden. Mit zunehmendem Abstand von der Windenergieanlage<br />

nimmt die Hell-Dunkel-Schwankung ab und es tritt ein immer diffuserer Lichtschatten<br />

auf, der weniger beeinträchtigend empfunden wird. Für die Beurteilung der Einwirkung<br />

durch bewegten, periodischen Schattenwurf durch den Rotor einer Windenergieanlage<br />

hat der Gesetzgeber bisher keine rechtsverbindlichen Vorschriften mit Grenz- oder Richtwerten<br />

erlassen oder in Aussicht gestellt. Für die Beurteilung der optischen Immissionen können<br />

hilfsweise die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von<br />

Windenergieanlagen“ (WEA-Schattenwurfhinweise) des Länderausschusses für Immissionsschutz<br />

(LAI) herangezogen werden. Ziel ist eine sichere Vermeidung erheblicher Belästigungen,<br />

die durch optische Immissionen entstehen können. Diese ist nach Angaben des LAI<br />

gewährleistet, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer 30 Stunden pro<br />

Kalenderjahr und 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Der Nachweis der Einhaltung der<br />

Richtwerte hinsichtlich Schatten bleibt ebenfalls dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren<br />

nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorbehalten. Bei ggf. möglichen Überschreitungen<br />

dieses Immissionsrichtwertes ist eine gezielte Abschaltung von Windenergieanlagen<br />

möglich, so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz eingehalten<br />

werden.<br />

Die oben genannten Hinweise der LAI können auch Anwendung bei der Beurteilung der optischen<br />

Wirkungen von Lichtreflexen („Disco-Effekt“) finden. Lichtreflexe entstehen durch Reflexionen<br />

des Sonnenlichts bei metallisch blanken Rotorblättern. Da jedoch die Anlagen<br />

neuester Technik durch das Aufbringen matter, diffus reflektierender Farben Lichtreflexe na-<br />

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hezu ausschließen, spielt der „Disco-Effekt“ gegenwärtig keine Rolle mehr. Die Hersteller<br />

von Rotorblättern neuester Generation garantieren diesen niedrigen Reflektormeterwert.<br />

Durch die Höhenüberschreitung von 100 m ist für die geplanten Windenergieanlagen eine<br />

Tages- und Nachtkennzeichnung verpflichtend. Derzeit besteht folgende Kennzeichnungspflicht<br />

am Tage: In der Regel sind die Rotorblätter im äußeren Bereich durch zwei orange/<br />

rote Farbstreifen zu kennzeichnen. Das Maschinenhaus von Anlagen mit einer Höhe von<br />

mehr als 150 m über Grund ist auf beiden Seiten mit einem 2 m breiten orange/ rotem Streifen<br />

in der Mitte des Maschinenhauses und der Mast mit einem 3 m breiten Farbring in orange/rot,<br />

beginnend in 40 ± 5 m über Grund zu versehen. Aktuell gilt für die Nachtkennzeichnungspflicht<br />

Folgendes: Kennzeichnung durch ein Gefahren- oder Hindernisfeuer, entsprechend<br />

dem Stand der Technik und können gegebenenfalls mit einem Sichtweitenmessgerät<br />

kombiniert werden. Bei Anlagenhöhen von mehr als 150 m über Grund sind zusätzliche Hindernisbefeuerungsebene(n)<br />

am Turm erforderlich. Dabei müssen aus jeder Richtung mindestens<br />

zwei Hindernisfeuer sichtbar sein. Derzeit wird in den Fachgremien diskutiert, die<br />

Befeuerung zu reduzieren und nur im Bedarfsfall einzuschalten (bedarfsgerechte Befeuerung).<br />

Wie die Kennzeichnungspflicht im Einzelnen definiert ist, kann erst im Genehmigungsverfahren<br />

unter Berücksichtigung der dann geltenden Richtlinien geklärt werden. Zur Minimierung<br />

der visuellen Wirkung der Leuchtfeuer (Nachtkennzeichnung) ist vorgesehen, die<br />

Windkraftanlagen mit einer Sichtweitenmesstechnik auszurüsten, welche sicherstellt, dass<br />

bei einer Sichtweite von mehr als 5 km die Lichtleistung der Leuchtfeuer um 70 % und bei<br />

einer Sichtweite größer 10 km die Lichtleistung um 90 % reduziert wird. Der Abschlussbericht<br />

zum BMU-Forschungsvorhaben zur „Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung<br />

(HK) von WEA“ (BMU 2010) kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass der Stand<br />

der Technik Möglichkeiten zur Verringerung der Belastung für Anwohner bietet. Hierbei handelt<br />

es sich u.a. um die Synchronisation bzw. die bedarfsgerechte Befeuerung (gesteuert<br />

durch Sichtweiten-Regulierung) und den Verzicht auf den Einsatz der Xenon-Befeuerung.<br />

Für die naturbezogene Naherholung und den Tourismus wirken sich Windkraftanlagen als<br />

solche mindernd auf die Ressource Ruhe aus, sowohl im optischen als auch im akustischen<br />

Bereich. Die optische Wirksamkeit ist dabei abhängig von der Lage und den Sichtbeziehungen<br />

der betreffenden Erholungseinrichtungen zu Windkraftanlagen. Je nach Lage und Wegeführung<br />

kann z.B. bei Wanderwegen die Relevanz variieren, z. B. wenn Windkraftanlagen<br />

nur auf einem kurzen Wegestück sichtbar bzw. hörbar werden. Dies bedeutet für dieses Vorhaben,<br />

dass durch die sichtverstellende und –verschattende Vegetation des Waldgebietes<br />

die Anlagen nicht überall im gleichen Maß wahrgenommen werden. Zudem ist man in Wäldern<br />

durch Vegetation, wie auch in Siedlungsgebieten durch Gebäude daran gehindert, entfernter<br />

liegende potenziell störende Eingriffsobjekte visuell zu erfassen. Deshalb und aufgrund<br />

des temporären Charakters des Aufenthaltes sowie des überwiegenden Fortbewegens<br />

der Erholungssuchenden innerhalb der Flächen können die Beeinträchtigungen durch Schattenwurf<br />

und Schallimmissionen auf die Erholungsfunktion nicht als erheblich bewertet werden.<br />

Eine bundesweite, repräsentative Bevölkerungsumfrage zum Thema „Wirkung der<br />

Windenergie auf Urlauber“ kommt im Fazit dazu, dass Windkraftanlagen eine vergleichsweise<br />

geringe Beeinträchtigung des Landschaftserlebnisses darstellen (SOKO Sozialforschung<br />

& Kommunikation, 2005). Ein Verlust an Attraktivität des Gebietes durch Windenergieanlagen<br />

ist demnach nicht zu erwarten. Zudem wurde bei vergleichbaren Vorhaben zum Teil<br />

auch eine hohe Frequentierung der Anlagenstandorte durch interessierte Wanderer, welche<br />

die Anlagen gezielt aufsuchen, beobachtet. Durch die Anlage eines Energielehrpfades könnte<br />

dieser Anziehungseffekt noch erhöht und gelenkt werden.<br />

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Während der Bauphase der geplanten Windenergieanlagen kommt es durch Schallimmissionen<br />

(Bauarbeiten, LKW-Verkehr) zu zusätzlichen Beeinträchtigungen. Diese Beeinträchtigungen<br />

sind jedoch nur temporärer Art und werden als nicht erheblich angesehen. Durch<br />

einen gezielten Bauzeitenplan, der die Abläufe der einzelnen Bauphasen regelt, wird für einen<br />

reibungslosen Ablauf und damit für eine möglichst kurze Bauphase gesorgt.<br />

Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />

Im Vordergrund steht hier der Schutz der Lebensräume und –bedingungen für die Tier- und<br />

Pflanzenarten und ihrer Lebensgemeinschaften. Hierbei sind vor allem Lebensräume zu betrachten,<br />

die besondere Funktionen für Tiere und Pflanzen sowie ihre Ausbreitung erfüllen.<br />

Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />

Die für die Ausweisung als Sonderbaufläche „Windenergie“ vorgesehenen Flächen sind<br />

durch eine fast geschlossene Bewaldung geprägt. Offene Flächen finden sich lediglich in<br />

Form von Lichtungen mit Schlagfluren und Waldwiesen. Im Südosten des Geltungsbereiches<br />

setzen sich die Waldflächen fast ausschließlich aus monostrukturierten Nadelholzbeständen<br />

zusammen. Aber auch im Nordwesten des Plangebietes befinden sich Bereiche mit einem<br />

hohen Nadelholzanteil. Daneben bestehen Laubwald- und Laubmischwaldbestände mit<br />

überwiegend hohem Altholzanteil, bei denen es sich vor allem um Buchen(misch-)wälder<br />

handelt. Im Nordosten wird das Plangebiet von einem der Quellbäche des Glockenbrunnens<br />

geprägt.<br />

Es ist vorgesehen, die Standorte der Windenergieanlagen im Bereich von Nadelgehölzen zu<br />

konzentrieren. Für eine Einschätzung der von dem Vorhaben betroffenen Biotoptypen erfolgte<br />

eine Auswertung der Karte „Biotop- und Nutzungstypen“ aus dem Landschaftsplan der<br />

Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004), der Forstwirtschaftskarte aus dem Jahr 2009<br />

(HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT) und dem Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald <strong>Bad</strong><br />

<strong>Arolsen</strong> (Stichtag 01.01.2006). Zudem fand im Juni 2010 eine erste Begehung durch die wpd<br />

onshore GmbH & Co. KG statt, die im Oktober 2011 und im Juni 2012 durch eigene Bestandserhebungen<br />

(Realnutzung und Biotoptypen) ergänzt wurde. Hierbei kam der Schlüssel<br />

der Standard-Nutzungstypen der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) zur Anwendung,<br />

wobei bei den Waldbiotoptypen eine weitere Differenzierung vorgenommen wurde.<br />

Die Windenergieanlagen werden voraussichtlich fast vollständig in den naturfernen Forsten<br />

des Geltungsbereichs stehen. Der Begriff „Forst“ wird für Bestände verwendet, bei denen<br />

nichtbodenständige bzw. nichteinheimische Gehölze mehr als ein Drittel des Baumanteils<br />

ausmachen oder Monokulturen an die Stelle von Mischwäldern getreten sind. (RIECKEN et al.<br />

1994). In der Forstwirtschaftskarte werden die für die Standortplanung relevanten Flächen<br />

überwiegend spezifiziert als Fichten-, Tannenjungbestand (1-40 Jahre) und als Fichten-,<br />

Tannenbestand (41-80 Jahre). In untergeordneten Teilen handelt es sich um Fichten-, Tannenaltbestand<br />

(über 80 Jahre) sowie um Laubwaldbereich mit Nadelholzanteilen. Der Landschaftsplan<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> beschreibt diesen als bodensauren Buchenwald frischer<br />

Standorte auf Buntsandstein mit einer Dominanz der Rot-Buche (Fagus sylvatica). Diese<br />

Bestände entsprechen der potenziellen natürlichen Vegetation und sind somit als standortgerecht<br />

anzusprechen. Darüber hinaus werden auch die notwendigen Zuwegungen zum Teil<br />

durch Buchenbestände geführt.<br />

Bei der Bestandserhebung wurden an mehreren Standorten ehemalige Windwurfflächen<br />

identifiziert. Zum Zeitpunkt der Kartierung im Oktober 2011 waren die ehemaligen Windwurfflächen<br />

bereits wieder aufgeforstet, überwiegend mit Buchen, deren Kronen meist noch nicht<br />

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geschlossen sind. Wiederum andere Bereiche sind mit Buchen-Stangenholz bestanden, welches<br />

an einem Standort in einer locker-lückigen oberen Baumschicht von alten Buchen<br />

überdacht wird. Die Aufforstungen sind aufgrund ihrer einheitlichen Altersstruktur und ihres<br />

relativ geringen Alters strukturarm und übernehmen daher auch noch keine hinreichende<br />

Lebensraumfunktion für waldbewohnende Tierarten.<br />

Abbildung 1: Karte mit Darstellung der Hauptbaumart gem. Forstwirtschaftskarte<br />

Zur Verifizierung bereits erfolgter Kartierungen der Avifauna in den Jahren 2009 bis 2011<br />

(SCHMAL + RATZBOR 2010a; MEISE 2010a; WI<strong>MB</strong>AUER & SOMMERHAGE 2011) wurden eigene<br />

avifaunistische Erhebungen des Herbstzuges im Umfeld des geplanten Windparks durchgeführt<br />

(PNL 2012a). Zur Erfassung des Vogelaufkommens erfolgten Zug- und Rastvogelkartierungen<br />

sowie ergänzend eine spezielle Erfassung des Kranichzuges nach den methodischen<br />

Empfehlungen der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (VSW<br />

2010) bzw. den aktuell gängigen Standards. Die Zugvogelkartierungen und flächendeckende<br />

Rastvogelzählungen wurden an zwei Beobachtungspunkten an insgesamt 18 Terminen<br />

durchgeführt. Die Erfassung des Kranichzuges erfolgte an insgesamt sieben Terminen an<br />

Massenzugtagen.<br />

Während der Zugvogelzählungen im Herbst 2011 wurden 43.932 Individuen von insgesamt<br />

45 Arten registriert. Im Vergleich mit anderen Zugvogelzählungen in Mittel- und Süddeutschland<br />

ist die Artenanzahl als durchschnittlich anzusehen. Bei den beobachteten Arten handelt<br />

es sich um typische und häufige Arten der Kulturlandschaft, die regelmäßig in größeren<br />

Trupps auftreten. Neun der beobachteten Arten sind aufgrund hohen Kollisionsrisikos bzw.<br />

aufgrund ausgeprägten Meideverhaltens gegenüber Windkraftanlagen als „windkraftempfind-<br />

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lich“ einzustufen. Diese traten jedoch (mit Ausnahme des Kranichs) in sehr geringer<br />

Individuenzahl auf (vgl. Tab. 1).<br />

Tabelle 1: Artenliste mit Angaben zur Häufigkeit (Summe aller Individuen) während des Herbstzuges 2011<br />

Deutscher Name Wissenschaftlicher Name EU-VRL BNatSchG Anzahl<br />

Bachstelze Motacilla alba - § 657<br />

Bluthänfling Carduelis cannabina - § 105<br />

Buchfink Fringilla coelebs - § 10473<br />

Brandgans Tadorna tadorna - § 2<br />

Dohle Coloeus monedula - § 591<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius - § 1<br />

Feldlerche Alauda arvensis - § 3060<br />

Feldsperling Passer montanus - § 405<br />

„Finken“ - - - 150<br />

Fischadler Pandion haliaetus Anh. I §§ 1<br />

Gimpel Pyrrhula pyrrhula - § 183<br />

Goldammer Emberiza citrinella - § 1003<br />

Graugans Anser anser - § 31<br />

Graureiher Ardea cinerea - § 21<br />

Grünfink Carduelis chloris - § 960<br />

Grünspecht Picus viridis - §§* 1<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis - § 150<br />

Kiebitz Vanellus vanellus - §§* 34<br />

Kolkrabe Corvus corax - § 38<br />

Kormoran Phalacrocorax carbo Art. 4.2 § 9<br />

Kranich Grus grus Anh. I §§ 543<br />

Mäusebussard Buteo buteo - §§ 70<br />

Mehlschwalbe Delichon urbicum - § 531<br />

“Pieper” - - - 51<br />

Rabenkrähe Corvus corone - § 2047<br />

Raubwürger Lanius excubitor - §§* 1<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica - § 240<br />

Raufußbussard Buteo lagopus - §§ 1<br />

Ringeltaube Columba palumbus - § 1265<br />

Rohrweihe Circus aeruginosus Anh. I §§ 1<br />

Rotdrossel Turdus iliacus - § 817<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula - § 87<br />

Rotmilan Milvus milvus Anh. I §§ 37<br />

Saatkrähe Corvus frugilegus - § 24<br />

Schwanzmeise Aegithalos caudatus - § 120<br />

Schwarzmilan Milvus migrans Anh. I §§ 4<br />

Silberreiher Casmerodius albus Anh. I § 5<br />

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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name EU-VRL BNatSchG Anzahl<br />

Singdrossel Turdus philomelos - § 319<br />

Star Sturnus vulgaris - § 10361<br />

Stieglitz Carduelis carduelis - § 2483<br />

Stockente Anas platyrhynchos - § 72<br />

Turmfalke Falco tinnunculus - §§ 4<br />

Turteltaube Streptopelia turtur - § 87<br />

Türkentaube Streptopelia decaocto - § 148<br />

Wacholderdrossel Turdus pilaris - § 6541<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis - § 53<br />

Wiesenschafstelze Motacilla flava ssp flava - § 29<br />

„Zeisig“ - - - 75<br />

Summe 43.932<br />

Durchschnitt/Zeit 468<br />

Ind./St.<br />

fett: windkraftempfindliche Arten (gemäß PNL 2012b)<br />

EU-VRL = EU-VSchRL (2009/147EG, urspr. 79/409/EWG): - = nicht aufgeführt, I = nach Anhang I geschützt, Art. 4.2 = nach Art. 4.2. geschützt<br />

(nur bedeutsame Arten mit relevanten Rastbeständen in Hessen)<br />

BNatSchG: § = besonders geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG, §§ = streng geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG, §§* =<br />

BundesartenschutzVO (2005, zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 29.7.2009 I 2542)<br />

Insgesamt konnte ein Gesamtzugaufkommen von 468 Individuen/Stunde festgestellt werden.<br />

Im Vergleich zum Zugaufkommen im mitteleuropäischen Binnenland handelt es sich bei dieser<br />

Größenordnung um ein geringes Zugaufkommen. Als Stundenmittel eines Tages mit guten<br />

Witterungsbedingungen und hoher Zugvogelaktivität wurden 621 Individuen/Stunde erfasst.<br />

Dieser Wert liegt im unteren Bereich eines als durchschnittlich zu bewertenden Zugaufkommen.<br />

Dies deckt sich auch mit den Ergebnissen von KORN & STÜBING (s. PNL 2012b),<br />

die im Rahmen der Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindliche Vogelarten in<br />

Hessen zwischen 2001 und 2010 umfangreiche Zugvogelzählungen in Hessen durchgeführt<br />

haben und für den Bereich des Untersuchungsgebiets an den Standorten Massenhausen<br />

und Mengeringhausen ein durchschnittliches Zuggeschehen ermittelten.<br />

Der Vogelzug erfolgte im Herbst 2011 überwiegend in westlicher bis südwestlicher Richtung.<br />

Knapp 80 % aller Individuen flog dabei in einer Höhe von unter 100 m, lediglich 2,5 % zwischen<br />

150 und 200 m. Die durchziehenden Kraniche befanden sich in einer Höhe von mindestens<br />

200 m (durchschnittlich ca. 400-1.000 m). Von den weiteren windkraftempfindlichen<br />

Zugvogelarten, die vergleichsweise häufiger waren, zogen Kiebitz, Graugans und Graureiher<br />

vorwiegend in geringer bis mittlerer Höhe (0-100 m). Der Rotmilan wurde auf den Höhenstufen<br />

von 0-200 m relativ gleichmäßig beobachtet (Schwerpunkt 100-150 m). Insgesamt wurde<br />

im Bereich von 150-200 m die geringste Zahl windkraftempfindlicher Zugvögel registriert.<br />

Bei der ergänzend durchgeführten Erfassung des Kranichs wurden im Herbst 2011 insgesamt<br />

3.751 ziehende Kraniche beobachtet. Für den Zeitraum von Anfang August bis Ende<br />

Dezember 2011 wurden für ganz Hessen knapp 67.000 ziehende Kraniche gemeldet (Quelle:<br />

Ornitho.de, Abfrage am 25.06.2012). Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg beträgt die<br />

Zahl der gemeldeten Kraniche während des Herbstzuges 2011 insgesamt 5.783 Individuen.<br />

Damit entspricht der Anteil der im Bereich des Planungsgebiets ziehenden Kraniche 5,6 %<br />

der über Hessen beobachteten Individuen. Im Hinblick auf die Beurteilung möglicher Konflikte<br />

im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen ist jedoch die Anzahl der<br />

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durchziehenden Kraniche eher von untergeordneter Bedeutung. Entscheidender sind die<br />

Flugrichtung und –höhe. Die erfassten Kraniche passierten das Gebiet vorwiegend im nordwestlichen<br />

Teil zwischen Massenhausen und Gembeck Richtung Westsüdwest. Die Hauptflugroute<br />

führte damit am nordwestlichen Rand des Stadtwaldes vorbei. Hinsichtlich der<br />

Flughöhe ist festzuhalten, dass der Kranichzug im Bereich des Untersuchungsgebiets deutlich<br />

(in etwa 400 – 1.000 m Höhe) über EOK erfolgte.<br />

Im Rahmen der Rastvögel-Erfassung im Herbst 2011 wurden 40 Rastvogelarten mit insgesamt<br />

3.742 Individuen beobachtet. Dabei handelte es sich vorwiegend um typische und häufige<br />

Arten der Kulturlandschaft, die regelmäßig in größeren Trupps auftreten. Wacholderdrossel,<br />

Star, Feldsperling und Ringeltaube, gefolgt von Stieglitz und Bachstelze, waren zahlenmäßig<br />

am stärksten vertreten. Fünf der 40 Rastvogelarten (Mäusebussard, Wacholderdrossel,<br />

Ringeltaube, Rabenkrähe und Rotmilan) waren verhältnismäßig kontinuierlich im<br />

Gebiet anwesend (Stetigkeit ≥ 0,50), jedoch in relativ geringer Individuenzahl. Weitere fünf<br />

Arten (Feldsperling, Buchfink, Feldlerche, Kernbeißer und Star) wurden gelegentlich beobachtet<br />

(Stetigkeit 0,30 – 0,50). Alle weiteren Arten wurden selten bzw. einmalig registriert.<br />

Sieben der beobachteten Arten sind als „windkraftempfindlich“ einzustufen. Von den als<br />

„windkraftempfindlich“ einzustufenden Arten waren Rotmilan und Kiebitz mit insgesamt 28<br />

bzw. 21 Individuen im Untersuchungsgebiet präsent. Die Individuenzahl der weiteren „windkraftempfindlichen“<br />

Arten betrug jeweils weniger als zehn. Hinsichtlich der räumlichen Nutzung<br />

der „windkraftempfindlichen“ Rastvögel liegt der Schwerpunkt nördlich des Stadtwaldes,<br />

insbesondere nordöstlich zwischen Massenhausen und „Gut Höhe“ sowie westlich von<br />

Massenhausen auf der „Massenhauser Höhe“. Für die südlich liegenden Offenlandbereiche<br />

zwischen Twiste und Mengeringhausen sowie zwischen Twiste und Gembeck liegen dagegen<br />

nur einmalige Beobachtungen von Rotmilan, Graureiher und Schwarzstorch vor.<br />

Tabelle 2: Artenliste der Rastvogelerfassung im Herbst 2011 mit Angaben zur Häufigkeit (Summe aller<br />

Individuen) und Präsenz im Gebiet (Stetigkeit)<br />

Deutscher Name Wissenschaftl. Name Summe Stet. EU-VRL BNatSchG<br />

Wacholderdrossel Turdus pilaris 1105 0,72 - §<br />

Star Sturnus vulgaris 301 0,33 - §<br />

Feldsperling Passer montanus 290 0,44 - §<br />

Ringeltaube Columba palumbus 289 0,56 - §<br />

Rabenkrähe Corvus corone 245 0,56 - §<br />

Buchfink Fringilla coelebs 230 0,44 - §<br />

Feldlerche Alauda arvensis 205 0,39 - §<br />

"Drosseln" - 180 0,06 - -<br />

Stieglitz Carduelis carduelis 143 0,22 - §<br />

Bachstelze Motacilla alba 118 0,28 - §<br />

Kernbeißer<br />

Coccothraustes<br />

coccothraustes<br />

85 0,39 - §<br />

Dohle Corvus monedula 74 0,28 - §<br />

Mäusebussard Buteo buteo 65 0,89 - §§<br />

Turteltaube Streptopelia turtur 63 0,17 - §<br />

Bergfink Fringilla montifringilla 50 0,06 - §<br />

Gimpel Pyrrhula pyrrhuly 40 0,28 - §<br />

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Deutscher Name Wissenschaftl. Name Summe Stet. EU-VRL BNatSchG<br />

Goldammer Emberiza citrinella 33 0,06 - §<br />

Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra 31 0,22 - §<br />

Rotmilan Milvus milvus 28 0,50 Anh. I §§<br />

Stockente Anas platyrhynchos 23 0,22 - §<br />

Kiebitz Vanellus vanellus 21 0,17 - §§*<br />

Saatkrähe Corvus frugilegus 15 0,06 - §<br />

Wiesenschafstelze Motacilla flava 15 0,06 - §<br />

Reiherente Aythya fuligula 13 0,22 - §<br />

Hohltaube Columba oenas 12 0,06 - §<br />

Rohrammer Emberiza schoeniclus 11 0,11 - §<br />

"Hänflinge" - 10 0,06 - -<br />

Graureiher Ardea cinerea 8 0,17 - §<br />

Teichhuhn Gallinula chloropus 6 0,17 - §<br />

Raubwürger Lanius ecubitor 5 0,22 - §§*<br />

Turmfalke Falco tinnunculus 5 0,22 - §§<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius 4 0,06 - §<br />

Schwarzmilan Milvus migrans 3 0,11 Anh. I §§<br />

Rohrweihe Circus aeruginosus 3 0,17 Anh. I §§<br />

Sperber Accipiter nisus 3 0,17 - §<br />

Kornweihe Circus cyaneus 2 0,11 Anh. I §<br />

Nilgans Alopochen aegyptiaca 2 0,06 - §<br />

"Reiher" - 1 0,06 - -<br />

Grünspecht Picus viridis 1 0,06 - §§*<br />

Kolkrabe Corvus corax 1 0,06 - §<br />

Raufußbussard Buteo lagopus 1 0,06 - §§<br />

Schwarzstorch Ciconia nigra 1 0,06 Anh. I §<br />

Zwergtaucher Tachybabtus ruficollis 1 0,06 - §<br />

fett: windkraftempfindliche Arten (gemäß PNL 2012b)<br />

EU-VRL = EU-VSchRL (2009/147EG, urspr. 79/409/EWG): - = nicht aufgeführt, I = nach Anhang I geschützt, Art. 4.2 = nach Art. 4.2. geschützt<br />

(nur bedeutsame Arten mit relevanten Rastbeständen in Hessen)<br />

BNatSchG: § = besonders geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG, §§ = streng geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 14<br />

BNatSchG, §§* = BundesartenschutzVO (2005, zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 29.7.2009 I 2542)<br />

Details zu den avifaunistischen Erhebungen der Zug- und Rastvögel im Herbst 2011 sind<br />

dem Ornithologischen Fachgutachten zu entnehmen (PNL 2012a).<br />

Da die Datensichtung der bereits vorhandenen Kartierungen der Avifauna auch hinsichtlich<br />

der Ergebnisse des Brutvorkommens von windkraftrelevanten Vogelarten eine große Spreizung<br />

ergab, wurde ebenfalls eine eigene vertiefende Erhebung der relevanten Brutvögel<br />

durchgeführt (PNL 2012c). Die avifaunistischen Erhebungen wurden in der Zeit von März bis<br />

Juni 2012 in Form von Brutvogelkartierungen angelehnt an die methodischen Vorgaben der<br />

Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes (VSW 2010)<br />

bzw. die aktuell gängigen Standards durchgeführt (vgl. Südbeck et al. 2005, VSW 2010, PNL<br />

2012b). Des Weiteren fanden zusätzliche Beobachtungen des revieranzeigenden Verhaltens<br />

von Groß- und Greifvögeln statt. Darüber hinaus wurde vor und zu Beginn der Brutsaison im<br />

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unbelaubten Zustand in einem Radius von 3.000 m um die geplanten Anlagenstandorte eine<br />

Horstsuche durchgeführt.<br />

Im Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung konnten bei der Brutvogelerfassung im<br />

Jahr 2012 insgesamt 73 Brutvogelarten in allen untersuchten Räumen registriert werden.<br />

Darunter befanden sich 27 Arten, die in der Roten Liste Hessens (HGON & VSW 2006) bzw.<br />

Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) geführt werden. Insgesamt 23 Arten weisen einen ungünstigen<br />

Erhaltungszustand für Hessen auf (gem. WERNER et al. In HMUELV 2011); insgesamt<br />

drei Arten einen schlechten Erhaltungszustand. Darüber hinaus wurden neun streng<br />

geschützte Arten nach BNatSchG erfasst. In die folgende Tabelle flossen auch die Ergebnisse<br />

der Horstkartierung sowie der Verhaltensbeobachtung der Großvögel ein.<br />

Tabelle 3: Artenliste der im Untersuchungsgebiet in 2012 nachgewiesenen Brutvogelarten<br />

Deutscher<br />

Name<br />

Wissenschaftl.<br />

Name<br />

EU-VRL BNatSchG<br />

RL DE<br />

(2007)<br />

RL HE<br />

(2006)<br />

Erhaltungszustand<br />

Amsel Turdus merula - § - - günstig A<br />

Baumfalke Falco subbuteo - §§ 3 3 schlecht 1<br />

Blaumeise Cyanistes caeruleus - § - - günstig A<br />

Buchfink Fringilla coelebs - § - - günstig A<br />

Buntspecht Dendrocopos major - § - - günstig A<br />

Dorngrasmücke<br />

Sylvia communis § * * günstig C<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius - § - - günstig B<br />

Elster Pica pica - § - - günstig B<br />

Erlenzeisig Carduelis spinus - § - - günstig B<br />

Feldlerche Alauda arvensis - § 3 V ungünstig 6<br />

Fichtenkreuzschnabel<br />

Fitis<br />

Gartenbaumlä<br />

ufer<br />

Gartengrasmücke<br />

Loxia curvirostra - § - - günstig C<br />

Phylloscopus<br />

collybita<br />

Certhia<br />

brachydactyla<br />

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Rev 1 /<br />

HK<br />

- § - - günstig B<br />

- § - - günstig B<br />

Sylvia borin § * * günstig B<br />

Gimpel Pyrrhula pyrrhula § * * günstig B<br />

Goldammer Emberiza citrinella - § - - günstig B<br />

Grauschnäpper<br />

Ficedula striata § * * günstig B<br />

Grünfink Carduelis chloris - § - - günstig B<br />

Grünspecht Picus viridis - § - - günstig B<br />

Habicht Accipiter gentilis - §§ - V ungünstig 1<br />

Haubenmeise Parus cristatus - § - - günstig A<br />

Heckenbraunelle<br />

Prunella modularis - § - - günstig A<br />

Hohltaube Columba oenas - § - V ungünstig 1<br />

Kernbeißer<br />

Cocccothraustes<br />

Cocccothraustes<br />

§ * V ungünstig 1


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Deutscher<br />

Name<br />

Klappergrasmücke<br />

Wissenschaftl.<br />

Name<br />

EU-VRL BNatSchG<br />

RL DE<br />

(2007)<br />

RL HE<br />

(2006)<br />

Erhaltungszustand<br />

Sylvia curruca § * V ungünstig 1<br />

Kleiber Sitta europaea - § - - günstig A<br />

Kleinspecht Dryobates minor - § V - ungünstig 1<br />

Kohlmeise Parus major - § - - günstig A<br />

Kolkrabe Corvus corax - § - V ungünstig 1<br />

Mäusebussard Buteo buteo - §§ - - günstig 8<br />

Misteldrossel Turdus viscivorus - § - - günstig C<br />

Mönchsgrasmücke<br />

Sylvia atricapilla - § - - günstig A<br />

Rabenkrähe Corvus corone § * * günstig C<br />

Ringeltaube Columba palumbus - § - - günstig A<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula - § - - günstig A<br />

Rotmilan Milvus milvus Anh. I §§ - - ungünstig 5<br />

Schwanzmeise <br />

Schwarzspecht<br />

Aegithalos caudatus § * * günstig B<br />

Dryocopus martius<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 21<br />

Rev 1 /<br />

HK<br />

Anh. I §§ - V günstig 3<br />

Singdrossel Turdus philomelos - § - - günstig A<br />

Sommergoldhähnchen<br />

Regulus<br />

ignicappilus<br />

- § - - günstig A<br />

Sumpfmeise Parus palustris - § - - günstig A<br />

Tannenmeise Periparus ater - § - - günstig A<br />

Trauerschnäpper<br />

Ficedula hypoleuca § * * ungünstig C<br />

Turmfalke Falco tinnunculus - §§ - - günstig 2<br />

Wacholderdrossel <br />

Waldbaumläufer<br />

Turdus pilaris - § - - ungünstig 1<br />

Certhia familaris - § - - günstig A<br />

Waldkauz Strix aluco - §§ - - günstig 4<br />

Waldohreule Asio otus - §§ - V ungünstig 2<br />

Weidenmeise Parus montanus - § - - günstig B<br />

Wintergoldhähnchen<br />

Zaunkönig<br />

Zilpzalp<br />

Regulus regulus - § - - günstig A<br />

Troglodytes<br />

troglodytes<br />

Phylloscopus trochilus<br />

- § - - günstig A<br />

- § - - günstig A<br />

fett: planungsrelevante Brutvogelarten<br />

EU-VRL = EU-VSchRL (2009/147EG, urspr. 79/409/EWG): - = nicht aufgeführt, I = nach Anhang I geschützt<br />

BNatSchG: § = besonders geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG, §§ = streng geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 14<br />

RL-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste<br />

Rev: Anzahl Reviere, 1 Angabe nur für planungsrelevante Arten; HK: Artspezifische Häufigkeitsklassen (A = häufig, B = zerstreut,<br />

C = selten)


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Außerhalb des 500 m-Radius um die Anlagenstandorte wurden als Nebenbeobachtung weitere<br />

Arten erfasst. Dies waren: Bachstelze, Bluthänfling, Braunkehlchen, Dohle, Feld- und<br />

Haussperling, Grauspecht, Hausrotschwanz, Kuckuck, Mehl- und Rauchschwalbe, Mittelspecht,<br />

Neuntöter, Rebhuhn, Schleiereule, Star, Stieglitz, Stockente, Türkentaube, Wachtel<br />

und Waldschnepfe. Das Vorkommen dieser Arten ist jedoch ohne Planungsrelevanz, da sie<br />

außerhalb des entsprechenden Untersuchungsraums ermittelt wurden.<br />

Für den Rotmilan wurden in der Brutsaison 2012 zwei besetzte Horste im Untersuchungsgebiet<br />

sowie drei weitere Reviere in den Randbereichen des Untersuchungsgebiets ermittelt.<br />

Einer der besetzten Horste befand sich in ca. 300 m, der andere in ca. 1.300 m Entfernung<br />

zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung. Die Rotmilane nutzten die Offenlandflächen<br />

im Umfeld des zusammenhängenden Waldes als Jagdgebiet.<br />

Für den Rotmilan besteht ein weit überdurchschnittliches Verunfallungsrisiko an Windenergieanlagen,<br />

da diese Art geringe Meideeffekte zeigt. Zudem besitzt Deutschland für den<br />

Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung, da mehr als die Hälfte des weltweiten<br />

Bestandes in Deutschland brütet. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Rotmilans und<br />

seiner besonderen Kollisionsgefährdung an Windenergieanlagen sowie angesichts der geringen<br />

Entfernung der beiden Horststandorte zur Grenze des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung<br />

wurden im laufenden Jahr 2012 weitere aktuelle Erhebungen zur<br />

Raumnutzung der im unmittelbaren Waldgebiet vorkommenden Rotmilanpaare durchgeführt,<br />

deren Ergebnisse in einem standortspezifischen Ergänzungsgutachten dargestellt und im<br />

Zuge des BImSchG-Verfahren berücksichtigt werden.<br />

Die aktuellen Erfassungen des Brutvogelbestandes aus dem Jahr 2012 haben insgesamt<br />

gezeigt, dass sich das Untersuchungsgebiet im Hinblick auf die Avifauna in erster Linie als<br />

typisches, weitgehend durchschnittlich strukturiertes Gebiet mit einer guten Ausstattung an<br />

wertgebenden Waldvogelarten erweist. Von den nachgewiesenen Brutvogelarten sind laut<br />

LAG-VSW (2007) und PNL (2012b) nur der Rotmilan und der Baumfalke als windkraftempfindlich<br />

einzustufen. Die für das Untersuchungsgebiet ermittelte Zahl von fünf Revieren des<br />

Rotmilans, wovon sich drei im Untersuchungsgebiet und zwei in den Randbereichen befanden,<br />

ist (unter Berücksichtigung der beiden randlich gelegenen Reviere) im Vergleich zu den<br />

Bestandsdichten für Hessen (nach HGON 2010) grundsätzlich als durchschnittlich zu bewerten,<br />

ein einzelnes Revier des Baumfalken ist allerdings als gering anzusehen. Auch die Zahl<br />

der Reviere der weiteren im Untersuchungsgebiet festgestellten horstbrütenden Groß- und<br />

Greifvogelarten (Habicht, Kolkrabe und Mäusebussard) ist als durchschnittlich (Mäusebussard)<br />

oder gering (Habicht, Kolkrabe) zu werten.<br />

Daneben traten weitere, im Untersuchungsgebiet nicht brütende, windkraftempfindliche Arten<br />

als Nahrungsgäste auf. Dies waren in der Brutsaison 2012 Graureiher (gelegentlich),<br />

Schwarzmilan (mehrfach) und Schwarzstorch (einmalig). Für diese Arten konnte jedoch jeweils<br />

eine regelmäßige und intensive Nutzung des Untersuchungsgebietes nicht festgestellt<br />

werden. Der einmalig beobachtete Schwarzstorch überflog zwar das Untersuchungsgebiet<br />

im Osten teilweise, war aber eindeutig nicht auf Nahrungssuche. Es handelt sich deshalb bei<br />

dem Schwarzstorch nicht um einen Nahrungsgast im eigentlichen Sinn.<br />

Weitere Details zu den avifaunistischen Erhebungen der Brutvögel im Jahr 2012 sind dem<br />

Ornithologischen Fachgutachten zu entnehmen (PNL 2012c).<br />

Eine vertiefende Fledermauserfassung fand im Jahr 2011 von Mitte April bis Anfang Oktober<br />

durch das Institut für Tierökologie und Naturbildung (ITN) statt. Entsprechend den aktuellen<br />

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fachlichen Empfehlungen (vgl. Empfehlungen des EUROBATS Advisory Committee, RODRI-<br />

GUES ET AL. 2006 sowie BACH & DIETZ 2004, BRINKMANN ET AL. 2011) sowie den für Hessen<br />

gültigen Vorgaben gemäß RICHARZ (2010) wurde hierbei eine Methodenkombination aus<br />

systematischen Detektorbegehungen, automatischer akustischer Erfassung, „Ballooning“<br />

und Netzfängen sowie Telemetrie angewandt. Im untersuchten Gebiet konnten dabei insgesamt<br />

zwölf Fledermausarten sicher nachgewiesen werden, wobei sich jeweils die beiden<br />

Bart- und Langohrfledermausarten anhand ihrer Ultraschalllaute nicht differenzieren lassen.<br />

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />

Fledermausarten, ihren Schutzstatus und die Nachweismethode.<br />

Tabelle 4: Im Planungsraum nachgewiesene Fledermausarten und deren Schutzstatus<br />

Art EHZ<br />

Breitflügelfledermaus<br />

(Eptesicus serotinus)<br />

Nymphenfledermaus<br />

(Myotis alcathoe)<br />

Bechsteinfledermaus<br />

(Myotis bechsteinii)<br />

Großes Mausohr<br />

(Myotis myotis)<br />

Bartfledermaus*<br />

(Myotis mystacinus / brandtii)<br />

Fransenfledermaus<br />

(Myotis nattereri)<br />

Kleiner Abendsegler<br />

(Nyctalus leisleri)<br />

Großer Abendsegler<br />

(Nyctalus noctula)<br />

Rauhautfledermaus<br />

(Pipistrellus nathusii)<br />

Zwergfledermaus<br />

(Pipistrellus pipistrellus)<br />

Mückenfledermaus<br />

(Pipistrellus pygmaeus)<br />

Braunes Langohr<br />

(Plecotus auritus)<br />

Langohrfledermaus*<br />

(Plecotus auritus / austriacus)<br />

Schutzstatus Nachweismethode<br />

RL D RL H FFH D BC Bal N<br />

G G 2 IV ● ●<br />

n.a. 1 n.a. n.a. ●<br />

G 2 2 II+IV ● ●<br />

G V 2 II+IV ● ● ●<br />

G/U V/V 2/2 IV/IV ● ●<br />

G n 2 IV ● ● ●<br />

G D 2 IV ● ● ●<br />

G V 3 IV ● ●<br />

G n 2 IV ● ●<br />

G n 3 IV ● ● ● ●<br />

x D n.a. IV ● ●<br />

G V 2 IV ●<br />

G/U V/2 2/2 IV/IV ● ●<br />

* = eine akustische Unterscheidung der beiden Arten ist nicht möglich<br />

● = Nachweis<br />

H = Ballooning-Nachweise in 50 m Höhe<br />

EHZ = Erhaltungszustand; D = Detektor; BC = Batcorder; Bal = Ballooning; N = Netzfang<br />

Der Erhaltungszustand der Arten gilt für Hessen: G = günstig, U = unzureichend, x = Daten defizitär.<br />

FFH = Fauna-Flora-Habitat Richtlinie<br />

Kategorien der Roten Liste:<br />

1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, G - Gefährdung anzunehmen, n derzeit nicht gefährdet, n.a.-<br />

keine Angaben. Angaben für Hessen nach KOCK & KUGELSCHAFTER (1996), für Deutschland nach MEINIG et al. (2009).<br />

Die Zwergfledermaus ist die am häufigsten akustisch nachgewiesene Art, die gleichzeitig mit<br />

der höchsten Stetigkeit erfasst werden konnte. Die Fransenfledermaus sowie Bartfledermäuse<br />

konnten ebenfalls mit hoher Stetigkeit registriert werden. Die Aktivität der Fledermäuse<br />

war im August am höchsten. In alten Buchenbeständen wurde insgesamt eine signifikant<br />

höhere Fledermausaktivität registriert als auf Fichtenstandorten oder Fichten-Windwurf-<br />

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flächen. Da alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten als Bewohner<br />

von Baumhöhlen bekannt sind, sind die im Stadtwald Mengeringhausen vorkommenden alten<br />

Laubwaldflächen (> 120 Jahre) von hoher Bedeutung als Quartiergebiet und/oder als<br />

Nahrungsraum.<br />

Eine detaillierte Erläuterung zu Methodik, Ergebnissen und Bewertung ist dem<br />

Fledermauskundlichen Fachgutachten zu entnehmen (ITN 2011).<br />

Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />

Im Allgemeinen haben reine Nadelwaldbestände aufgrund ihrer Biotopausstattung gegenüber<br />

Laubwäldern eine geringere Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch<br />

die Wahl der Standorte und damit die Errichtung der Windenergieanlagen vorwiegend in<br />

monostrukturierten Fichtenbeständen werden somit überwiegend geringwertige Biotopstrukturen<br />

in Anspruch genommen. Sofern ein Standort in einem Buchenwaldbestand geplant ist,<br />

soll die Konfiguration der Windkraftanlage so erfolgen, dass der Standort möglichst innerhalb<br />

einer bestehenden Lichtung bzw. innerhalb einer Aufforstungsfläche oder einem Jungbestand<br />

liegt. Dadurch wird der Eingriff in den Baumbestand minimiert. Die artenreichen Kerbtäler<br />

samt ihren Hangbereichen werden freigehalten.<br />

Durch das geplante Vorhaben werden punktuelle Eingriffe stattfinden, welche nicht zu einer<br />

Zerschneidung des Waldgebietes führen. Die einzelnen Windenergieanlagen stellen nur<br />

punktuelle, sehr kleinflächige Hindernisse dar, die für keine Tiergruppe als unüberwindbar<br />

anzusehen sind. Insgesamt werden für die Verwirklichung des Vorhabens weniger als 1 %<br />

des gesamten Stadtwaldes in Anspruch genommen. Für eine erste Einschätzung der<br />

dauerhaften Flächenbeanspruchung können Werte aus vergleichbaren Windparks in<br />

Waldgebieten herangezogen werden. Demnach kann grob mit einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme<br />

von ca. 0,5 ha pro Windenergieanlage gerechnet werden. Hinzu kommen<br />

die Flächen, die während des Aufbaus und des Transportes der Anlagen temporär in<br />

Anspruch genommen werden. Der Eingriff wird minimiert, indem für den Aufbau der Anlagen<br />

weitgehend die im Wald vorhandene Wegeinfrastruktur genutzt wird. Im Einzelfall ist diese<br />

jedoch, vor allem in den Kurvenbereichen, zu verbreitern.<br />

Nach der derzeit gültigen Forsteinrichtung (FE) werden im Sinne einer nachhaltigen<br />

Forstwirtschaft jährlich 6.383 Erntefestmeter (Efm) Holz pro Jahr genutzt. Durch das<br />

geplante Vorhaben ergibt sich eine geschätzte Holzentnahmemenge von ca. 50 % eines<br />

Jahreseinschlags. In dem Jahr, in dem der Eingriff erfolgt, werden dann im Rahmen einer<br />

regulären Bewirtschaftung nur 50 % der FE-Mengen eingeschlagen, so dass der<br />

Standardjahresholzeinschlag auch im Jahr der Errichtung der Windkraftanlagen nicht<br />

überschritten wird. Die Rodungsarbeiten sind dazu mit der zuständigen Revierleitung<br />

forstwirtschaftlich abzustimmen. Da die genaue Flächen-Inanspruchnahme noch nicht<br />

bekannt ist, kann im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung noch keine konkrete<br />

Flächenbilanz zur Höhe des Eingriffs bzw. des Waldverlustes erfolgen. Die Eingriffs-<br />

/Ausgleichsthematik wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Genehmigungsverfahren<br />

gem. BImSchG abschließend abgehandelt. Eine Kompensation erfolgt im Rahmen<br />

der gesetzlichen Vorgaben. Nach geltendem Forstrecht ist der Gehölzverlust durch eine<br />

Neuanpflanzung von Wald an anderer Stelle in gleicher Größenordnung auszugleichen.<br />

Durch eine naturnahe und standortgerechte Aufforstung (evtl. auch als naturschutzrechtliche<br />

Ausgleichsmaßnahme) könnte sich auf Dauer ein vielfältigerer Waldstandort entwickeln als<br />

der, der zum Teil an den beplanten Standorten vorgefunden wurde.<br />

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Die künftig versiegelten oder teilversiegelten Flächen verlieren dauerhaft und weitgehend<br />

ihre Bedeutung als Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Anlagebedingter Flächenentzug<br />

entsteht durch die benötigten Stellflächen, aber auch durch die Betriebsflächen und<br />

Zuwegungen, die während der gesamten Betriebszeit des Windparks erhalten bleiben.<br />

Neben dem dauerhaften anlagebedingten Verlust der ursprünglichen Biotoptypen kommt es<br />

im Bereich der vorübergehend in Anspruch genommenen Bauflächen ebenfalls zu einem<br />

Vegetationsverlust. U.a. sind Rodungen nötig, damit die für den Aufbau der Anlagen<br />

benötigten Kräne angefahren und aufgestellt werden können. Nach Beendigung der<br />

Bauarbeiten können auf den baubedingt in Anspruch genommenen Flächen die ursprünglichen<br />

Biotoptypen jedoch wiederhergestellt werden, so dass der Vegetationsverlust dort nur<br />

temporärer Art ist. Allerdings wird es weiterhin Flächen geben, die aus Wartungsgründen<br />

baumfrei zu halten sind, was für viele Arten mit einem Verlust an Habitaten verbunden sein<br />

kann.<br />

Beeinträchtigungen von angrenzenden Biotoptypen und Pflanzenbeständen, die sich<br />

aufgrund der Gehölzrodungen durch Veränderungen im Mikroklima und in der Belichtungssituation<br />

ergeben könnten, sind aufgrund des relativ geringen Umfangs der je Standort zu<br />

rodenden Fläche als vernachlässigbar anzusehen. Zudem ist durch den sich aus der<br />

Anlagenhöhe und dem Rotordurchmesser ergebenden Abstand zu den Baumkronen eine<br />

Beeinträchtigung der angrenzenden Waldbestände nicht zu erwarten. Die Einhaltung der<br />

Waldfunktionen ist ebenso gewährleistet wie die wirtschaftliche Nutzbarkeit. Die<br />

Inanspruchnahme wertvoller Waldbiotope ist auf Ebene der konkreten Standortfindung zu<br />

vermeiden. Eine Rückbaubürgschaft sichert die Wiederherstellung des Zustandes nach dem<br />

Ablauf der Laufzeit der Windenergieanlagen. Die Fundamente werden dann wieder<br />

vollständig entfernt und der Waldboden entsiegelt.<br />

Für störungsempfindliche Arten der Avi- und Fledermausfauna können durch Windkraftanlagen<br />

Lebensräume und Nahrungshabitate verloren gehen. Wesentliche Auswirkungen<br />

bestehen dabei bei einem direktem Verlust von Habitatflächen, wie z. B. Höhlen- oder<br />

Quartierbäumen, Entwicklungs- und Aufzuchtstätten sowie Nahrungsräume. Da sich diese<br />

Tierartengruppen in der Höhe der Rotoren bewegen, ist für sie insbesondere auch die<br />

Scheuch- oder Schlagwirkung sowie die Barrierewirkung einer Windenergieanlage relevant.<br />

Weitere störende Beeinträchtigungen sind durch die Bewegungsunruhe des Rotors, den Bau<br />

und spätere Wartungsarbeiten zu erwarten. Der Verkehr der Baustellenfahrzeuge verursacht<br />

visuelle, akustische und olfaktorische Beeinträchtigungen, wodurch es insbesondere bei<br />

störungsempfindlichen Brutvogelarten zu negativen Auswirkungen kommen kann.<br />

Um Beeinträchtigungen während der Bauphase zu minimieren, werden die einzelnen<br />

Bauphasen über einen Bauzeitenplan geregelt, damit durch einen reibungslosen Ablauf die<br />

Bauphase möglichst kurz gehalten wird. Auch die vorgesehene einfache Bauweise der angestrebten<br />

Erschließung (Schotterweg) führt zu einer verkürzten Bauphase, wodurch die Fauna<br />

baubedingt nur geringfügig beeinträchtigt wird. Da die Bauarbeiten voraussichtlich nur am<br />

Tag stattfinden, können Störungen durch baubedingte Lichtemissionen weitgehend ausgeschlossen<br />

werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden durch eine entsprechende<br />

Tag- und Nachtkennzeichnung der Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik<br />

vermieden. Damit wird das allgemeine Kollisionsrisiko von Tieren mit den Rotoren minimiert.<br />

Zudem soll die überwiegende Anlagenüberwachung per Datenfernabfrage erfolgen, so dass<br />

die Störungen durch Wartungsfahrzeuge als unerheblich einzuschätzen sind. Die Waldwege<br />

werden ohnehin für Forstfahrzeuge genutzt.<br />

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Die relevanten Beeinträchtigungen, die sich durch das geplante Vorhaben im Stadtwald<br />

Mengeringhausen auf die Avifauna ergeben werden in den angefertigten Ornithologischen<br />

Fachgutachten (PNL 2012a, 2012c) aufgezeigt und analysiert. Die jeweiligen Ergebnisse<br />

werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben.<br />

Wie im vorangehenden Kapitel ausgeführt, weist das Untersuchungsgebiet aufgrund der<br />

ermittelten Ergebnisse hinsichtlich des herbstlichen Zugvogelaufkommens im Jahr 2011 eine<br />

durchschnittliche Bedeutung für Zugvögel auf. Neun der im Rahmen der Zugvogelerfassung<br />

beobachteten Arten sind als „windkraftempfindlich“ anzusehen. Bezüglich der kollisionsgefährdeten<br />

Arten ist vor allem von zentraler Bedeutung, in welcher Intensität und in welcher<br />

Höhe sie den Standort der geplanten Windenergieanlagen überqueren. Hinsichtlich der Zughöhe<br />

ist vor allem der Bereich ab 100 m von besonderer Bedeutung, da sich die Rotorblätter<br />

der geplanten Windenergieanlagen in diesen Höhenbereich hineindrehen.<br />

Während des herbstlichen Wegzuges wurden im Untersuchungsgebiet lediglich Rotmilane in<br />

einer Höhe beobachtet, in der es zu einer Kollision mit den Rotorblättern einer Windenergieanlage<br />

kommen kann. Bei dieser Art besteht das Kollisionsrisiko allerdings vor allem<br />

während und kurz nach der Brutzeit. Zur Zugzeit ist die Zahl von an Windkraftanlagen<br />

verunglückten Rotmilanen dem bisherigen Kenntnisstand zufolge gering (vergl. DÜRR 2009).<br />

Während des Zuges kann die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen auf die im<br />

Untersuchungsgebiet beobachteten „windkraftempfindlichen“ Arten aufgrund erhöhter<br />

Kollisionsgefahr deshalb als gering angesehen werden.<br />

Hinsichtlich des Kranichzuges ist festzuhalten, dass die Flughöhe im Bereich des<br />

Untersuchungsgebietes durchschnittlich bei etwa 400 - 1.000 m über EOK lag, ohne dass<br />

diese durch die Topografie und Landschaftsstruktur beeinflusst wurde. Anhand der<br />

vorliegenden Ergebnisse können relevante Beeinträchtigungen des Kranichs infolge von<br />

Barrierewirkungen oder eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos im Bereich des<br />

Untersuchungsgebiets ausgeschlossen werden.<br />

Die für Rastvögel relevanten Bereiche liegen im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes<br />

(„Massenhauser Höhe“, Petersberg sowie insbesondere zwischen Massenhausen und „Gut<br />

Höhe“, Hülloh). Hier wurden häufig mehrere Individuen „windkraftempfindlicher“ Vogelarten<br />

beobachtet. Für die im südlichen Teil liegenden Offenlandbereiche, d.h. zwischen Twiste und<br />

Mengeringhausen sowie zwischen Twiste und Gembeck, liegen dagegen nur wenige Beobachtungen<br />

einzelner Individuen „windkraftempfindlicher“ Arten vor. Da im Zuge der Planung<br />

im Norden bereits eine Verkleinerung des Geltungsbereiches erfolgte und somit der<br />

geplante Windpark einen größeren Abstand zu den schwerpunktmäßig genutzten Aufenthaltsbereichen<br />

aufweist, können mögliche negative Auswirkungen auf rastende „windkraftempfindliche“<br />

Vogelarten ausgeschlossen werden.<br />

Eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf den<br />

Brutvogelbestand erfolgte ebenfalls in einem Ornithologischen Fachgutachten (PNL 2012c).<br />

Darin kommen die Gutachter abschließend zu folgendem Ergebnis:<br />

Das Untersuchungsgebiet erweist sich im Hinblick auf die Avifauna in erster Linie als<br />

typisches, weitgehend durchschnittlich strukturiertes Gebiet mit einer guten Ausstattung an<br />

wertgebenden Waldarten, für die insbesondere die Bestände alter Laubbäume von Bedeutung<br />

sind. Diese sollten bei der konkreten Standortwahl unangetastet bleiben.<br />

Von den nachgewiesenen Brutvogelarten sind nur der Rotmilan und der Baumfalke als windkraftempfindlich<br />

einzustufen. Bei diesen Arten kann es durch den Betrieb von Windkraftanla-<br />

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gen zu einem erhöhten Kollisionsrisiko (Rotmilan) bzw. zur Meidung der näheren Umgebung<br />

des Standortes von Windenergieanlagen (Baumfalke) kommen. Aus diesem Grund werden<br />

lediglich diese beiden Arten näher betrachtet.<br />

Von den Rotmilanen wurde ein besetzter Horst in ca. 300 m, der andere in ca. 1.300 m Entfernung<br />

zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ermittelt. Diese Horste<br />

befinden sich innerhalb bzw. knapp außerhalb der von der LAG-VSW (2007) empfohlenen<br />

Ausschlussbereiche. Für diese beiden Horste, insbesondere für den „Am Freudenbrunnen“<br />

gelegenen, ist zunächst generell von einem erhöhten Konfliktpotenzial auszugehen, welches<br />

aber erst standortspezifisch betrachtet und bewertet werden kann, nachdem die konkreten<br />

Anlagenstandorte festgelegt wurden. Für die im unmittelbaren Waldgebiet vorkommenden<br />

Rotmilanpaare wurde deshalb eine separate Raumnutzungsanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse<br />

dieser Untersuchung sowie deren Bewertung hinsichtlich eines möglichen Konfliktpotenzials<br />

mit dem geplanten Bau der Windenergieanlagen sind Gegenstand eines standortspezifischen<br />

Ergänzungsgutachtens und werden im Zuge des BImSchG-Verfahren berücksichtigt.<br />

Für den Baumfalken ist von einem mittleren Kollisionsrisiko auszugehen, das Meideverhalten<br />

dieser Art gegenüber Windenergieanlagen ist allerdings als hoch anzusehen. Nach den<br />

Empfehlungen der LAG-VSW (2007) ist bei der Planung von Windenergieanlagen ein Mindestabstand<br />

von 1.000 m um bekannte Vorkommen dieser Art einzuhalten. Das im nördlichen<br />

Teil des Untersuchungsgebiets ermittelte Baumfalkenrevier befindet sich jedoch in einem<br />

Abstand von etwa 3.000 m zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung.<br />

Zudem konnte keine intensive Nutzung der näheren Umgebung des geplanten Windparks<br />

ermittelt werden. Aus diesen Gründen kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />

bzw. eine erhebliche Störung mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der<br />

lokalen Population dieser Art ausgeschlossen werden.<br />

Die Dichte der Vorkommen an windkraftempfindlichen Groß- und Greifvögeln innerhalb des<br />

Untersuchungsgebiets ist für den Baumfalke als gering und für den Rotmilan als durchschnittlich<br />

zu bewerten.<br />

Innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Änderung wurden lediglich zwei Reviere von planungsrelevanten<br />

Arten ermittelt (je ein Revier des Schwarzspechts und der Hohltaube). Für<br />

diese Arten kann es zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erforderlich<br />

sein, artspezifisch funktionale Maßnahmen umzusetzen. Sie sind deshalb bei der<br />

Realisierung des geplanten Vorhabens besonders zu berücksichtigen.<br />

Hinsichtlich der im Untersuchungsgebiet auftretenden Nahrungsgäste (Schwarzmilan, Graureiher,<br />

Schwarzstorch) kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bzw. eine erhebliche<br />

Störung mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population<br />

dieser Arten ausgeschlossen werden, da keine regelmäßige, intensive Nutzung des Untersuchungsgebiets<br />

durch diese Arten festgestellt werden konnte.<br />

Bezüglich der Fledermausfauna hat das angefertigte Fachgutachten (ITN 2011) die Beeinträchtigungen,<br />

die sich durch das Vorhaben der Errichtung des Windparks Mengeringhausen<br />

auf die dortigen Fledermäuse ergeben, aufgezeigt und analysiert. Es kommt dabei zu dem<br />

Ergebnis, dass für die geplanten Windenergieanlagen eine erhebliche Störung lokaler<br />

Populationen bzw. der relevante Verlust von Quartieren nicht anzunehmen ist. Die<br />

vorgesehenen Standorte liegen vorwiegend in Fichtenbeständen, auf Waldlichtungen und<br />

Windwurfflächen. Durch die Standortwahl ist eine Gefährdung von Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten sowie essentiellen Nahrungsräumen nicht gegeben. Mit der Inanspruchnahme<br />

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von Fichtenbeständen sind in der Regel keine bedeutenden Fledermauslebensräume<br />

betroffen. In jüngeren Fichtenbeständen (Fichtendickicht) mit sehr hohem Raumwiderstand<br />

können im Allgemeinen nur sporadisch auf Wegen vorbeifliegende Fledermäuse festgestellt<br />

werden.<br />

Zur Verhinderung von baubedingten Tötungen wird im Fledermauskundlichen Fachgutachten<br />

(ITN 2011) empfohlen, die Waldrodung von November bis Mitte Februar außerhalb der<br />

Aktivitätsphasen von Fledermäusen durchzuführen. Diese zeitliche Einschränkung ist im<br />

Zuge des Genehmigungsverfahrens als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme in den<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplan aufzunehmen. Nach dem Vermeidungsprinzip soll auf<br />

eine Rodung von Quartierbäumen verzichtet werden.<br />

Neben dem Lebensraumverlust und den baubedingten Tötungen ist für Fledermäuse vor<br />

allem die Schlagwirkung von Windenergieanlagen relevant. Fledermäuse können durch<br />

direkte Kollision mit den Rotoren von Windenergieanlagen oder vermutlich auch durch Unterdruckverhältnisse<br />

im Verwirbelungsbereich (sog. „Barotrauma“) zu Tode kommen. „Eine<br />

Kollisionsmöglichkeit besteht sowohl während der Nahrungssuchflüge als auch während der<br />

kleinräumigen Transferflüge zwischen Quartier und Jagdgebiet, vor allem aber während der<br />

großräumigen Migrationsflüge“ (ITN 2011). Im Allgemeinen ist die Kollisionshäufigkeit und –<br />

wahrscheinlichkeit nach aktuellem Forschungsstand von der Aktivität der Fledermäuse in<br />

Gondelhöhe und somit auch von der Windgeschwindigkeit, dem Monat und der Jahreszeit<br />

abhängig. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wird im Fledermauskundlichen Fachgutachten<br />

eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos nicht vollständig ausgeschlossen.<br />

Daher sieht das Gutachten verschiedene artspezifische Vermeidungsmaßnahmen vor.<br />

Hierzu gehört u. a. eine Betriebszeitenkorrektur in den Monaten August und September.<br />

Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG kommt<br />

das Fledermauskundliche Fachgutachten (ITN 2011) in seiner abschließenden Beurteilung<br />

zu folgendem Ergebnis:<br />

„Nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand kann eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung) durch Kollision von Fledermäusen mit den<br />

Rotoren der WEA nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesen Gründen ist eine<br />

Betriebszeitenkorrektur mit einer Abschaltung der Anlagen in den Nächten des August und<br />

Septembers (01.08.-20.09.) und bei Windgeschwindigkeiten unter 6m/sec erforderlich.<br />

Während eines zweijährigen automatisierten Monitorings in Gondelhöhe in vier der<br />

geplanten Anlagen kann der Betriebsalgorhythmus verändert werden.<br />

Durch die zeitweise Abschaltung kann nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen<br />

Kenntnisstand die Beeinträchtigung für die Fledermausfauna so weit gemindert werden, dass<br />

kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG mehr gegeben ist.“<br />

Hinsichtlich der Fledermausfauna beschränken sich die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />

gemäß § 44 BNatSchG zusammenfassend auf den Verlust von Quartieren und die<br />

Annahme von Schlagopfern. Für die eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />

gemäß § 15 BNatSchG sind in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung im<br />

Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG fledermausspezifische Ausgleichsmaßnahmen<br />

darzustellen und festzusetzen. Diese sind im Fledermauskundlichen Fachgutachten<br />

dargestellt (Verbesserung von Lebensraumstrukturen im Wald, Extensivierungsmaßnahmen<br />

im Wald).<br />

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Auf Ebene des nachgeordneten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind<br />

grundsätzlich die Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten durch<br />

ergänzende standortbezogene Untersuchungen zu bestimmen. Dabei sind auch artenschutzrechtliche<br />

Vermeidungsmaßnahmen zu konkretisieren, um Gefährdungen zu vermeiden. Auf<br />

Ebene des Flächennutzungsplanes können im Allgemeinen konkrete Beeinträchtigungen<br />

geschützter Arten noch nicht abschließend ermittelt werden, da im Zuge der Flächennutzungsplan-Änderung<br />

lediglich Flächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden und<br />

keine detaillierte Ausgestaltung des Windparks erfolgt. Somit steht auch der konkrete Eingriff<br />

derzeit noch nicht fest. Eine dezidierte artenschutzrechtliche Prüfung ist daher in diesem<br />

Stadium der Planung noch nicht möglich. In diesem Gutachten erfolgt demzufolge zunächst<br />

nur eine Abschätzung des Konfliktpotenzials im Hinblick auf mögliche oder nachgewiesene<br />

Vorkommen von relevanten Arten, die dem gesetzlichen Artenschutz unterliegen.<br />

In der unten stehenden Tabelle wird für pot. betrachtungsrelevante Arten im UG ermittelt, ob<br />

für diese ggf. artenschutzrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben<br />

zu erwarten sind.<br />

Artenschutzrechtliche Vorgaben finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG vom<br />

29.07.2009) im Kapitel 5, Abschnitt 3, dabei insbesondere die §§ 44 und 45 BNatSchG. Dort<br />

sind in § 44 (1) BNatSchG Zugriffsverbote (= Verbotstatbestände) definiert, die bei Planungs-<br />

und Zulassungsverfahren im Hinblick auf alle europarechtlich geschützten Arten (europäische<br />

Vogelarten sowie für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL) zu berücksichtigen sind.<br />

Tabelle 5: potenzielle Konflikte der artenschutzrechtlich relevanten Arten des UG mit dem geplanten<br />

Vorhaben<br />

Gruppe oder Taxa<br />

artenschutzrechtlich<br />

relevante Arten im UG<br />

Status<br />

Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />

des § 44 (1) Nr. 1-4<br />

Bauzeitlich<br />

1<br />

Anlagebedingt<br />

2<br />

Betriebsbedingt<br />

3<br />

Pflanzen keine 3 3 3<br />

Säuger<br />

(ohne Fledermäuse)<br />

Pot. Vorkommen:<br />

Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 2 3<br />

Wildkatze Felis silvestris 1 2 3<br />

Brutvögel<br />

alle relevanten Arten<br />

(PNL 2012c):<br />

Amsel Turdus merula BV 1 2 2<br />

Baumfalke Falco subbuteo BV 1 2 1<br />

Blaumeise Cyanistes caeruleus BV 1 2 2<br />

Buchfink Fringilla coelebs BV 1 2 2<br />

Buntspecht Dendrocopos major BV 1 2 2<br />

Dorngrasmücke Sylvia communis BV 1 2 2<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius BV 1 2 2<br />

Elster Pica pica BV 1 2 2<br />

1 V.a. Störwirkungen und Tötungsrisiko<br />

2 Ggf. Barriere- und Zerschneidungseffekte oder Entnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

3 Im Wesentlichen Kollisionsrisiko<br />

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Gruppe oder Taxa<br />

artenschutzrechtlich<br />

relevante Arten im UG<br />

Status<br />

Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />

des § 44 (1) Nr. 1-4<br />

Bauzeitlich<br />

1<br />

Anlagebedingt<br />

2<br />

Betriebsbedingt<br />

3<br />

Erlenzeisig Carduelis spinus BV 1 2 2<br />

Feldlerche Alauda arvensis BV 1 2 2<br />

Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra BV 1 2 2<br />

Fitis Phylloscopus collybita BV 1 2 2<br />

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV 1 2 2<br />

Gartengrasmücke Sylvia borin BV 1 2 2<br />

Gimpel Pyrrhula pyrrhula BV 1 2 2<br />

Goldammer Emberiza citrinella BV 1 2 2<br />

Grauschnäpper Ficedula striata BV 1 2 2<br />

Grünfink Carduelis chloris BV 1 2 2<br />

Grünspecht Picus viridis BV 1 2 2<br />

Habicht Accipiter gentilis BV 1 2 1<br />

Haubenmeise Parus cristatus BV 1 2 2<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis BV 1 2 2<br />

Hohltaube Columba oenas BV 1 2 2<br />

Kernbeißer<br />

Cocccothraustes<br />

Cocccothraustes<br />

BV 1 2 2<br />

Klappergrasmücke Sylvia curruca BV 1 2 2<br />

Kleiber Sitta europaea BV 1 2 2<br />

Kleinspecht Dryobates minor BV 1 2 2<br />

Kohlmeise Parus major BV 1 2 2<br />

Kolkrabe Corvus corax BV/NG 1 2 2<br />

Mäusebussard Buteo buteo BV 1 2 2<br />

Misteldrossel Turdus viscivorus BV 1 2 2<br />

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV 1 2 2<br />

Rabenkrähe Corvus corone BV 1 2 2<br />

Ringeltaube Columba palumbus BV 1 2 2<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula BV 1 2 2<br />

Rotmilan Milvus milvus BV 1 2 1<br />

Schwanzmeise Aegithalos caudatus BV 1 2 2<br />

Schwarzspecht Dryocopus martius BV 1 2 2<br />

Singdrossel Turdus philomelos BV 1 2 2<br />

Sommergoldhähnchen Regulus ignicappilus BV 1 2 2<br />

Sumpfmeise Parus palustris BV 1 2 2<br />

Tannenmeise Periparus ater BV 1 2 2<br />

Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca BV 1 2 2<br />

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Gruppe oder Taxa<br />

artenschutzrechtlich<br />

relevante Arten im UG<br />

Status<br />

Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />

des § 44 (1) Nr. 1-4<br />

Bauzeitlich<br />

1<br />

Anlagebedingt<br />

2<br />

Betriebsbedingt<br />

3<br />

Turmfalke Falco tinnunculus BV 1 2 2<br />

Wacholderdrossel Turdus pilar BV 1 2 2<br />

Waldbaumläufer Certhia familaris BV 1 2 2<br />

Waldkauz Strix aluco BV 1 2 1<br />

Waldohreule Asio otus BV 1 1 2<br />

Weidenmeise Parus montanus BV 1 2 2<br />

Wintergoldhähnchen Regulus regulus BV 1 2 2<br />

Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV 1 2 2<br />

Zilpzalp Phylloscopus trochilus BV 1 2 2<br />

Zugvögel<br />

alle nachgewiesenen<br />

Arten (PNL 2012a):<br />

Bachstelze Motacilla alba Z 3 3 2<br />

Bluthänfling Carduelis cannabina Z 3 3 2<br />

Buchfink Fringilla coelebs Z 3 3 2<br />

Brandgans Tadorna tadorna Z 3 3 2<br />

Dohle Coloeus monedula Z 3 3 2<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius Z 3 3 2<br />

Feldlerche Alauda arvensis Z 3 3 2<br />

Feldsperling Passer montanus Z 3 3 2<br />

„Finken“ - Z 3 3 2<br />

Fischadler Pandion haliaetus Z 3 3 1<br />

Gimpel Pyrrhula pyrrhula Z 3 3 2<br />

Goldammer Emberiza citrinella Z 3 3 2<br />

Graugans Anser anser Z 3 3 1<br />

Graureiher Ardea cinerea Z 3 3 1<br />

Grünfink Carduelis chloris Z 3 3 2<br />

Grünspecht Picus viridis Z 3 3 2<br />

Heckenbraunelle Prunella modularis Z 3 3 2<br />

Kiebitz Vanellus vanellus Z 3 3 1<br />

Kolkrabe Corvus corax Z 3 3 2<br />

Kormoran Phalacrocorax carbo Z 3 3 1<br />

Kranich Grus grus Z 3 3 1<br />

Mäusebussard Buteo buteo Z 3 3 2<br />

Mehlschwalbe Delichon urbicum Z 3 3 2<br />

“Pieper” - Z 3 3 2<br />

Rabenkrähe Corvus corone Z 3 3 2<br />

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Gruppe oder Taxa<br />

artenschutzrechtlich<br />

relevante Arten im UG<br />

Status<br />

Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />

des § 44 (1) Nr. 1-4<br />

Bauzeitlich<br />

1<br />

Anlagebedingt<br />

2<br />

Betriebsbedingt<br />

3<br />

Raubwürger Lanius excubitor Z 3 3 2<br />

Rauchschwalbe Hirundo rustica Z 3 3 2<br />

Raufußbussard Buteo lagopus Z 3 3 2<br />

Ringeltaube Columba palumbus Z 3 3 2<br />

Rohrweihe Circus aeruginosus Z 3 3 1<br />

Rotdrossel Turdus iliacus Z 3 3 2<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula Z 3 3 2<br />

Rotmilan Milvus milvus Z 3 3 1<br />

Saatkrähe Corvus frugilegus Z 3 3 2<br />

Schwanzmeise Aegithalos caudatus Z 3 3 2<br />

Schwarzmilan Milvus migrans Z 3 3 1<br />

Silberreiher Casmerodius albus Z 3 3 2<br />

Singdrossel Turdus philomelos Z 3 3 2<br />

Star Sturnus vulgaris Z 3 3 2<br />

Stieglitz Carduelis carduelis Z 3 3 2<br />

Stockente Anas platyrhynchos Z 3 3 2<br />

Turmfalke Falco tinnunculus Z 3 3 2<br />

Turteltaube Streptopelia turtur Z 3 3 2<br />

Türkentaube Streptopelia decaocto Z 3 3 2<br />

Wacholderdrossel Turdus pilaris Z 3 3 2<br />

Wiesenpieper Anthus pratensis Z 3 3 2<br />

Wiesenschafstelze Motacilla flava ssp flava Z 3 3 2<br />

„Zeisig“ - Z 3 3 2<br />

Fledermäuse<br />

Bartfledermaus (unbestimmt)<br />

alle nachgewiesenen<br />

Arten (ITN 2011):<br />

Myotis<br />

brandtii/mystacinus<br />

1 1 2<br />

Braunes Langohr Plecotus auritus 1 1 2<br />

Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1 1 2<br />

Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 2 1<br />

Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 1 2<br />

Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 1 1<br />

Großes Mausohr Myotis myotis 2 2 2<br />

Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 1 1<br />

Langohr (unbestimmt) Plecotus<br />

auritus/austriacus<br />

2 2 2<br />

Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 2 2 1<br />

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Gruppe oder Taxa<br />

artenschutzrechtlich<br />

relevante Arten im UG<br />

Status<br />

Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />

des § 44 (1) Nr. 1-4<br />

Bauzeitlich<br />

1<br />

Anlagebedingt<br />

2<br />

Betriebsbedingt<br />

3<br />

Nymphenfledermaus Myotis alcathoe ? ? ?<br />

Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 1 1<br />

Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2 2 1<br />

Amphibien Pot. Vorkommen:<br />

Kammmolch Triturus cristatus 1 1 3<br />

Reptilien<br />

Tagfalter und Widderchen<br />

Libellen<br />

Käfer<br />

Fische und Rundmäuler<br />

Weichtiere<br />

Sonstige<br />

Vorkommen unwahrscheinlich<br />

Vorkommen unwahrscheinlich<br />

Vorkommen unwahrscheinlich<br />

Vorkommen unwahrscheinlich<br />

Vorkommen unwahrscheinlich<br />

Vorkommen unwahrscheinlich<br />

Vorkommen unwahrscheinlich<br />

2 2 3<br />

2 2 3<br />

2 2 3<br />

2 2 3<br />

2 2 3<br />

2 2 3<br />

2 2 3<br />

Status: BV=Brutvogel; NG=Nahrungsgast; Z=Zugvogel<br />

Konflikte: 1=potenziell gegeben; 2=unwahrscheinlich/gering; 3=auszuschließen, ?=unklar auf Grund mangelhafter<br />

Datengrundlagen<br />

Von den im 500 m-Radius nachgewiesenen Brutvogelarten, den im 1.000 m-Radius nachgewiesenen<br />

windkraftempfindlichen Arten sowie den im 3.000 m-Radius nachgewiesenen<br />

Groß- und Greifvogelarten zählen 37 Arten zu den häufigen und weit verbreiteten Arten mit<br />

günstigem Erhaltungszustand. Diese können bei der Artenschutzprüfung einer vereinfachten<br />

Prüfung unterzogen werden. Die außerhalb der entsprechenden Untersuchungsräume ermittelten<br />

Vorkommen sind von vornherein ohne Planungsrelevanz für das Vorhaben.<br />

Im Hinblick auf durchziehende Vögel ist im betrachteten Fall allein das Kollisionsrisiko zu<br />

begutachten, da die relevanten Gastvogelarten ausschließlich Offenlandbereiche als Rastplätze<br />

benutzen. Störungs- und Meideeffekte aufgrund der WEA sind von vornherein ausgeschlossen,<br />

da sich die WEA ausschließlich in Waldflächen befinden. Die Untersuchungsergebnisse<br />

der nachgewiesenen Rastvogelaufkommen sind dem Zugvogelbericht (PNL 2012a)<br />

entnommen.<br />

Hinsichtlich des zu überprüfenden Kollisionsrisikos sind nur Arten vertiefend zu betrachten,<br />

die eine mittlere oder hohe Empfindlichkeit bezüglich des Anflugrisikos aufweisen. Im vorliegenden<br />

Fall wären hier neun Arten (in Tabelle oben unterstrichen) vertiefend unter artenschutzrechtlichen<br />

Gesichtspunkten zu betrachten.<br />

Die Einschätzung zum Fledermauskonfliktpotenzial orientiert sich im Wesentlichen an den<br />

Forschungsergebnissen von BRINKMANN et al. (2006). Es wurde dabei berücksichtigt, ob<br />

durch die Errichtung von WEA im Wald für die betroffenen Arten potenzielle Konflikte durch<br />

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mögliche Quartierstandorte oder Jagdgebiete (betrifft bau- und anlagebedingte Auswirkungen)<br />

sowie Transfer- oder Jagdflüge (betriebsbedingte Auswirkungen) gegeben sein können.<br />

Die Potenzialabschätzungen zum Vorkommen weiterer Arten des Anhang IV, für die keine<br />

eigenständigen Untersuchungen durchgeführt wurden, erfolgten auf Grundlage von Informationen<br />

zu Habitatansprüchen und Verbreitungsgebieten durch ausführliche Daten- und Literaturrecherchen<br />

sowie der gegebenen Biotopausstattung. Für die einzelnen Taxa wurden<br />

hierbei v. a. folgende Werke herangezogen:<br />

• Säuger ohne Fledermäuse (BFN 2003, 2004, 2006, 2007; GALL & GODMANN 2003;<br />

BITZ 2003)<br />

• Amphibien (AGAR & FENA 2010, BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B)<br />

• Reptilien (AGAR & FENA 2010; BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B; KOLLING ET AL.<br />

2008, NICOLAY & ALFERMANN 2003A, B)<br />

• Tagfalter und Widderchen (BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B; HMUELV 2009)<br />

• Libellen (BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B)<br />

• Käfer (BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B; GEISER 1998)<br />

• Weichtiere (BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B)<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine nicht ausräumbaren Hindernisse durch den<br />

Besonderen Artenschutz bekannt.<br />

Schutzgut Boden<br />

Das Schutzgut Boden als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen<br />

erfüllt unterschiedlichste Funktionen im Naturhaushalt. So ist es z.B. für die Wasser-<br />

und Nährstoffkreisläufe, die Filterung und Pufferung, die Stoffumwandlung, die Grundwasserschutzfunktion<br />

sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte von besonderer Bedeutung.<br />

Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />

Nach Angaben aus dem Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS.<br />

FORSTAMT DIEMELSTADT 2006) bilden im Wesentlichen Mittlerer Buntsandstein und Unterer<br />

Buntsandstein die geologischen Ausgangsgesteine. Darüber haben sich Böden aus einer<br />

oder mehreren Schuttdecken gebildet. In Abhängigkeit vom Ausgangssubstrat sind die Bodenarten<br />

unterschiedlich. Im Mittleren Buntsandstein dominiert Sand als Hauptfraktion. Im<br />

Unteren Buntsandstein kommen daneben auch wesentliche Lehm- und Tonanteile vor. Die<br />

oberste Bodenschicht (das Decksediment) weist häufig strukturverbessernde Lößlehmanteile<br />

auf. Aus dem Löß stammen Schluffanteile mit Schwerpunkt in der oberen Bodenschicht.<br />

In Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial, dem Gelände und der Exposition haben sich im<br />

Plangebiet unterschiedliche Bodentypen gebildet. Es überwiegen jedoch Braunerden und<br />

Parabraunerden. Nach den Angaben aus dem Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO<br />

ASP G<strong>MB</strong>H 2004) sind die Braunerden über dem Unteren und Mittleren Buntsandstein zum<br />

Teil podsolig oder podsoliert, d.h. es hat eine Umlagerung metallorganischer Verbindungen<br />

durch sickerndes Wasser stattgefunden. Parabraunerden finden sich vorwiegend an den<br />

unteren Hängen entlang der Bachtäler sowie an ostexponierten Hängen. Die Böden im Plangebiet<br />

haben eine durchweg mittlere Nährstoffversorgung, sind vorwiegend skelettarm, tiefgründig<br />

und gut wasserspeichernd.<br />

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Die Hauptnutzungsart im Plangebiet ist Wald. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die<br />

Naturnähe des Bodens hoch ist. Altlasten, Altablagerungen oder Altstandorte sind gemäß<br />

den vorhandenen Unterlagen nicht bekannt.<br />

Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />

Im Zuge der Realisierung der geplanten Windenergieanlagen kommt es zu Neuversiegelungen,<br />

die mit nachteiligen Auswirkungen auf den Boden verbunden sind. Zu den erforderlichen<br />

Baumaßnahmen zählen neben der Errichtung der Anlagen die zugehörigen Fundamente<br />

und Zuwegungen sowie der Anschluss an das Energienetz und die Telekommunikation<br />

(Erdkabel).<br />

Die Größe der versiegelten oder in anderer Weise befestigten Fläche sowie der Bereiche,<br />

die ggf. einer Bodenverdichtung unterliegen, ist vor allem abhängig von der Anlagengröße<br />

und dem Anlagentyp. Für eine erste Einschätzung der dauerhaften Flächenbeanspruchung<br />

können Werte aus vergleichbaren Windparks in Waldgebieten herangezogen werden. Demnach<br />

kann grob mit einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von ca. 0,5 ha pro Windenergieanlage<br />

gerechnet werden. Hinzu kommen die Flächen, die während des Aufbaus und<br />

des Transportes der Anlagen temporär in Anspruch genommen werden. Durch die Integration<br />

der Transformatoren in das Maschinenhaus der Windenergieanlagen wird die Versiegelung<br />

von Flächen reduziert bzw. gemindert. Da auf Ebene der Flächennutzungsplan-<br />

Änderung die Anlagenkonfiguration jedoch noch nicht abschließend feststeht, ist der Umfang<br />

der Neuversiegelungen bisher noch nicht abschließend bestimmt. Die detaillierte Bilanzierung<br />

der Flächeninanspruchnahme erfolgt im nachfolgenden Genehmigungsverfahren gem.<br />

BImSchG. Die dauerhafte Zerstörung oder Minderung einzelner Bodenfunktionen ist in der<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplanung entsprechend zu kompensieren.<br />

Die Erschließung der Windkraftanlagen soll über vorhandene ausgebaute Wirtschaftswege<br />

erfolgen. Die notwendigen Zuwegungen zu den Standorten sind somit bereits vorhanden.<br />

Von den vorhandenen Waldwirtschaftswegen sollen ca. 4 m breite Stichwege auf möglichst<br />

direktem und kürzestem Weg zu den Windkraftanlagen abzweigen. Durch die Positionierung<br />

der geplanten Anlagen im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Wirtschaftswege und die<br />

Orientierung an bestehenden Strukturen bzw. ausgebauten Wegen und Flächen, wird der<br />

Flächenverbrauch gering gehalten und der Eingriff in das Schutzgut Boden minimiert.<br />

Während der Bauphase benötigen die Transporter für die Anlieferung der Windkraftanlagen<br />

in den Kurven eine breitere Wegbreite (6,50 m). Für die Anlieferung werden die Kurven mit<br />

einem Außenradius von ca. 28 m angelegt. Weiterhin sind Stellflächen zur Errichtung und<br />

Wartung der Anlagen notwendig. Bei der Bauabwicklung werden jedoch auch die Wege<br />

temporär als Stellflächen genutzt, was eine geringere Bodeninanspruchnahme bedingt. Als<br />

zusätzliche Minimierungsmaßnahme ist die Verwendung wasserdurchlässigen Baumaterials<br />

(Schotter) für die Kurven, Wege und Stellflächen vorgesehen. Die Funktionen des Bodens<br />

bleiben damit in eingeschränktem Umfang gewahrt. Die geschotterten Flächen der Arbeitsbereiche<br />

sind zudem nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen, sofern sie nicht der weiteren<br />

Erschließung der Windkraftanlagen dienen. Im Zusammenhang mit den bauzeitlichen<br />

Aktivitäten kommt es durch Druckeinwirkungen im Bereich der Kranstellflächen, Vormontageflächen<br />

und Zuwegungen zu einer Minderung von Bodenfunktionen.<br />

Ein weiterer Flächenbedarf entsteht durch die Errichtung der Kabeltrasse. Dabei bedingt die<br />

Verlegung von Erdkabeln in einem kleinflächigen Bereich eine Bodenumlagerung und –<br />

durchmischung. Der durch den Bodenaushub für Fundamente, Zuwegungen und Stellflächen<br />

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anfallende Oberboden wird wieder eingebracht und geht dem Naturhaushalt dadurch nicht<br />

verloren.<br />

Die Fundamente werden aus Beton gefertigt. Zu einer Vollversiegelung kommt es dabei insbesondere<br />

an den Anlagensockeln. Außerhalb der Türme und der Windkraftanlagen wird die<br />

Versiegelung der Fundamente nicht sichtbar sein, da sie mit Oberboden überdeckt bzw. angeschüttet<br />

werden. Auf den zukünftig überdeckten Fundamenten sind die Bodenfunktionen<br />

in eingeschränktem Maße weiter gegeben. Im Bereich der Vollversiegelung wird der anstehende<br />

Boden jedoch vollständig beseitigt und dessen Funktionen im Naturhaushalt als Lebensraum,<br />

als Bestandteil von Stoff- und Wasserkreisläufen sowie als Filter- und Puffermedium<br />

gehen verloren. Durch die geringe quantitative Ausdehnung der versiegelten Fläche im<br />

Verhältnis zur Gesamtfläche der gesamten Sonderbaufläche „Windenergie“ ist jedoch grundsätzlich<br />

von einer geringen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen auszugehen.<br />

Als eingriffsminimierend kann auch berücksichtigt werden, dass Rückbaubürgschaften die<br />

Wiederherstellung des Zustandes nach Ablauf der Laufzeit der Windkraftanlagen sichern.<br />

Die Fundamente werden dann wieder rückstandsfrei entfernt und der Waldboden entsiegelt.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Zu unterscheiden<br />

sind die Teilbereiche Grundwasser und Oberflächengewässer. Schutzziele sind die<br />

Sicherung der Quantität und Qualität des Grundwassers sowie die Erhaltung und Reinhaltung<br />

der Oberflächengewässer.<br />

Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />

Der Stadtwald Mengeringhausen wird insbesondere im nordöstlichen Bereich von einigen<br />

Gewässern geprägt. Es handelt sich dabei um die vier Quellbäche des Baches „Glockenbrunnen“,<br />

der im Mengeringhäuser Wald entspringt und in der Ortslage von<br />

Mengeringhausen in die Aar mündet. Daneben existieren entlang der Fließgewässer mehrere<br />

Fischteiche, die sich im Bereich „Weißer Stein“ konzentrieren. Das Glockenbrunnental<br />

selbst liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung. Der<br />

Talraum wird somit von Windkraftanlagen freigehalten.<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich lediglich der südlichste Seitenarm des Glockenbrunnens,<br />

der mit den anderen Quellbächen zusammen dessen Oberlauf speist. Die<br />

Zuflüsse des Glockenbrunnens weisen nach Angaben aus dem Landschaftsplan der Stadt<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) insgesamt mäßige Veränderungen der Gewässerstruktur<br />

auf (mäßig naturnah). Nur der nördlichste Seitenarm weist eine geringe Veränderung der<br />

Gewässerstruktur auf, jedoch wird hier die Fichtenkultur entlang des Oberlaufs im Landschaftsplan<br />

als Beeinträchtigung genannt. Hinsichtlich der Gewässergüte ist entlang des<br />

Glockenbrunnens keine oder eine sehr geringe Belastung zu verzeichnen (Güteklasse I).<br />

Die intensiv genutzten Fischteiche sind dagegen als naturfern zu bezeichnen. Sie weisen<br />

eine hohe Nutzungsintensität mit hohem Fischbesatz und meist steile Uferböschungen auf.<br />

Hinsichtlich des Grundwassers weist das Plangebiet eine mäßige bis mittlere Grundwasserergiebigkeit<br />

auf (5-15 l/sec). Das Hauptgrundwasserstockwerk befindet sich meist in den<br />

Schichten des Mittleren Buntsandsteins. Aus geologischer Sicht liegt mit den Sand- und<br />

Tonsteinen des Buntsandsteins ein Kluftgrundwasserleiter vor. Die Verschmutzungsempfindlichkeit<br />

wird vor allem durch die Art und Mächtigkeit der über den Grundwasserleitern gelegenen<br />

Deckschichten bestimmt. Aufgrund vorhandener Hanglehm- und stellenweise Lößbe-<br />

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deckung folgt für das Plangebiet eine wechselnd große bis mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit.<br />

In den Bachtälern besteht eine höhere Gefährdung des Grundwassers, da hier das<br />

Grundwasser häufig hoch ansteht.<br />

Teilflächen des Plangebietes befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des festgesetzten<br />

Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen Massenhausen<br />

und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich Teile des Geltungsbereichs innerhalb<br />

der Zone IV und D des Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle<br />

„Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>.<br />

Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />

Wie bereits im Kapitel „Schutzgut Boden“ dargelegt, kommt es im Zuge der Realisierung der<br />

geplanten Windenergieanlagen zu Neuversiegelungen. Auf den zukünftig neu versiegelten<br />

Grundflächen der Windenergieanlagen inkl. Fundamente kann das anfallende Niederschlagswasser<br />

nicht mehr oder nur sehr begrenzt versickern und zur Grundwasserneubildung<br />

beitragen. Aufgrund der vergleichsweise kleinflächigen Vollversiegelung im Bereich der<br />

Anlagensockel hat das geplante Vorhaben jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Grundwasserneubildung und die Erhöhung des oberflächlichen Abflusses. Ein Großteil des<br />

anfallenden Oberflächenabflusses kann zudem auf angrenzenden, unversiegelten Flächen<br />

versickert werden. Im Bereich der teilversiegelten Flächen (Zuwegungen und Stellflächen)<br />

bleibt die Versickerungsfähigkeit des Bodens durch die Schotterung in eingeschränktem Umfang<br />

gewährleistet. Als weitere Minimierungsmaßnahme ist vorgesehen, die Anlagenstandorte<br />

an bereits ausgebauten Wegen zu orientieren und die Transformatoren in die Windenergieanlagen<br />

zu integrieren. Dadurch wird der Flächenverbrauch und die Versiegelung reduziert<br />

bzw. vermindert.<br />

Beim Betrieb von Windenergieanlagen finden wassergefährdende Stoffe z. B. in Form von<br />

Ölen (Getriebeöle, Transformatorenöl) oder Fetten (z. B. Zahnradfett, Wälzlagerfett) Verwendung.<br />

Die Menge der verwendeten Füllmengen schwankt in Abhängigkeit vom Anlagentyp.<br />

Auch die Art der Befüllung und die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen unterscheiden<br />

sich je nach Anlagentyp. Da der Anlagentyp auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung<br />

noch nicht endgültig feststeht, kann das Risiko erst auf der Ebene der Genehmigung<br />

endgültig bewertet werden. Durch die geplante Verwendung von umweltfreundlichen, biologisch<br />

schnell abbaubaren Schmierstoffen / Hydraulikflüssigkeiten (Ölen) aller eingesetzten<br />

Maschinen kann das Gefahrenpotenzial während der Bauphase minimiert werden. Da sich<br />

die geplanten Anlagenstandorte zum Teil im Wasserschutzgebiet Zone III B und im Heilquellenschutzgebiet<br />

befinden, sind zudem die Ver- und Gebote der Schutzgebietsverordnungen<br />

zu beachten. Auflagen, die evtl. bei der Bauausführung im Wasserschutzgebiet zu beachten<br />

sind, werden von der zuständigen Wasserbehörde im Zulassungsverfahren festgelegt. Eine<br />

Beeinträchtigung der Belange des Grundwasserschutzes ist unter Einhaltung der zu beachtenden<br />

Vorgaben und der gebotenen Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik<br />

nicht zu erwarten, zumal die konkreten Anlagenstandorte in höher gelegenen und damit<br />

grundwasserfernen Bereichen vorgesehen sind. Inwieweit dennoch Grundwasserleiter beim<br />

Aushub der Baugruben angeschnitten werden, lässt sich mit dem derzeitigen Stand der Planungen<br />

noch nicht abschließend bestimmen.<br />

Hinsichtlich der vorhandenen Oberflächengewässer sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten<br />

des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) zu beachten.<br />

Demnach sind oberirdische Gewässer und ihre Gewässerrandstreifen zu schützen.<br />

Als Gewässerrandstreifen gilt nach § 23 HWG eine Fläche in einer Breite von 10 Metern ge-<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

messen ab der Linie des Mittelwasserstandes bzw. bei Gewässern mit einer ausgeprägten<br />

Böschungsoberkante ab dieser. Die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage ist<br />

in Gewässerrandstreifen nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Anlagenstandorte sind deshalb<br />

so zu wählen, dass die Uferbereiche von Bebauung freigehalten werden. Dadurch ist gewährleistet,<br />

dass es zu keiner Beeinträchtigung von oberirdischen Gewässern kommt.<br />

Schutzgut Klima und Luft<br />

Das Schutzgut Klima und Luft umfasst im Wesentlichen die Leistungen des Naturhaushaltes<br />

hinsichtlich der Luftreinhaltung, der Frischluftregeneration und des Klimaausgleichs.<br />

Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />

Nach dem hessischen Klimaatlas gehört Mengeringhausen zum Klimaraum „Westliches Mitteldeutschland“.<br />

Die Gemeinde liegt auf der Grenze zwischen den Klimabezirken „Weser-<br />

Bergland“ und „Nordhessisches Bergland“. Ostwaldeck und so auch Mengeringhausen liegen<br />

geschützt im Regenschatten des als Barriere wirkenden Rheinischen Schiefergebirges,<br />

so dass das Klima durch geringe Jahresniederschläge geprägt ist und eine meist schwach<br />

subkontinentale Klimatönung aufweist. Nach den Klimadaten der Klimastation<br />

Mengeringhausen liegt die Jahresmitteltemperatur bei ca. 7,6 °C. Die mittlere Niederschlagshöhe<br />

beträgt ca. 670 mm im Jahr. Das Niederschlagsmaximum liegt in den Monaten<br />

Juli und August. Die auftretenden Winde stammen zu etwa einem Drittel aus südwestlicher<br />

Richtung. Nordwinde haben einen Anteil von ca. 15-20 % und ca. 10 % der Winde kommen<br />

aus westlicher Richtung. Nach der Wuchsklimakarte von Hessen liegt das Plangebiet im Bereich<br />

der Wärmestufen 5 – 6 und wird damit als kühl bis ziemlich kühl eingestuft.<br />

Seit dem Jahr 1996 ist <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> als Hessisches Heilbad anerkannt. Nach der Bioklimakarte<br />

Nordhessen aus dem Jahr 1998 zeichnen sich die großen Waldflächen von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Arolsen</strong> durch ein tendenzielles Schonklima mit gelegentlichen Kältereizen aus. Die Offenlandbereiche<br />

weisen dagegen ein ausgeprägtes Schonklima auf.<br />

Kleinräumig wird das Regionalklima durch die topographischen Gegebenheiten und die Flächennutzungen<br />

beeinflusst. Hinsichtlich der klimatischen Funktion wird dabei zwischen Kaltluft-<br />

und Frischluftentstehungsgebieten unterschieden. Dem hauptsächlich von Wald bedeckten<br />

Plangebiet kann insbesondere eine Funktion für die Frischluftentstehung zugeordnet<br />

werden. Das Filtern und Auskämmen von Schadstoffen und Staub wirkt sich dabei insbesondere<br />

auf die lufthygienische Belastung der Ortslage von Mengeringhausen sehr günstig<br />

aus. Die Fischluftzufuhr erfolgt über das Glockenbrunnental und seine Seitentäler in Richtung<br />

der Ortslage. Da sich der Ortskern von Mengeringhausen durch eine dichte Bebauung<br />

und geringe Durchgrünung auszeichnet und somit potenziell Tendenzen der Überwärmung<br />

aufweist, kommt der Frischluftzufuhr eine besondere Bedeutung zu.<br />

Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />

Der Betrieb von Windenergieanlagen führt zu keinen Luftverunreinigungen. Vielmehr trägt<br />

die Energiegewinnung aus Windkraft grundsätzlich zur globalen Klimaverbesserung bei, da<br />

die Nutzung der regenerativen Energie einen wichtigen Beitrag zur Kohlendioxid (CO2)-<br />

Minderung leistet.<br />

Während der Bauphase kann es jedoch durch Baustellenverkehr zu einer geringfügigen Erhöhung<br />

von Immissionen kommen. Diese Beeinträchtigung wird jedoch aufgrund ihrer kurzen<br />

Dauer als nicht erheblich bewertet, zumal durch einen gezielten Bauzeitenplan, der die<br />

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Abläufe der einzelnen Bauphasen regelt, für eine möglichst kurze Bauphase gesorgt werden<br />

soll. Die baubedingten Emissionen sind somit als vernachlässigbar zu betrachten.<br />

Die geplanten Anlagenstandorte befinden sich in Waldflächen, die im Umfeld auch nach der<br />

Realisierung der Windenergieanlagen als Fischluftproduktionsflächen fungieren. Durch die<br />

notwendigen Baumfällungen ergeben sich allenfalls kleinräumige Klimaänderungen, die die<br />

Entstehung von Frischluft nur unwesentlich verändern. Da der Verlust an Frischluftentstehungsflächen<br />

durch Rodung von Gehölzen nur einen relativ geringen Flächenumfang umfasst,<br />

sind potenzielle Auswirkungen auf das Schutzgut Klima durch die Flächeninanspruchnahme<br />

bzw. die Veränderung von Flächen mit lufthygienischer und klimatischer Ausgleichsfunktion<br />

als vernachlässigbar anzusehen. Auch eine Beeinträchtigung der Durchlüftungssituation<br />

von Mengeringhausen ist durch die Realisierung von Windenergieanlagen nicht zu erwarten.<br />

Das Glockenbrunnental liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung<br />

und wird somit weiterhin für die Frischluftzufuhr freigehalten.<br />

Zu einer Vollversiegelung und damit zu einem vollständigen Verlust der klimatischen Funktionen<br />

kommt es lediglich im Bereich der Anlagensockel. Außerhalb der Türme werden die<br />

Fundamente mit Erde überdeckt. Durch die relativ kleinflächigen Versiegelungen sind keine<br />

erheblichen Veränderungen der klimatischen Situation zu erwarten.<br />

Landschaftsbild<br />

Das Landschaftsbild ist die äußere, sinnlich wahrnehmbare Wesenserscheinung, die Gestalt<br />

von Natur und Landschaft. Bei deren Bewertung werden nicht nur objektive, messbare<br />

Sachverhalte wie das Vorhandensein von Vegetation und Wasser beschrieben, sondern<br />

auch subjektive Elemente haben dabei eine wichtige Bedeutung, da das Landschaftsbild<br />

vom jeweiligen Betrachter und seinen subjektiven Bedürfnissen wahrgenommen und bewertet<br />

wird. Die Bewertung von Außenweltphänomenen als schön oder hässlich stellt eine sehr<br />

sensible Beurteilung komplexer Sachverhalte dar, in der die Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />

einer Landschaft, wie sie in § 1 des BNatSchG in besonderem Maße unter Schutz gestellt<br />

sind, zusammenfassend bewertet werden.<br />

Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />

Das Plangebiet liegt westlich des Stadtteils Mengeringhausen innerhalb des Stadtwaldes in<br />

Höhenlagen zwischen ca. 320 und 395 m ü NN. <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> liegt ca. 4 - 5 km nordöstlich<br />

des Plangebietes.<br />

Die Flächen des Geltungsbereiches liegen im Naturraum „Waldecker Wald“, der Bestandteil<br />

der naturräumlichen Haupteinheit „Waldecker Tafel“ ist. Innerhalb der Naturraumeinheit wird<br />

das Plangebiet der Untereinheit „Twister Hügelland“ zugeordnet. Der Naturraum „Waldecker<br />

Wald“ ist eine fast geschlossen bewaldete Buntsandsteinfläche am Nordrand des nordhessischen<br />

Mittelgebirgsraumes. Die von Westen nach Osten abfallend gestufte und z.T. hügelige<br />

Buntsandsteinhochfläche ist in lange, von Südsüdosten nach Nordnordwesten verlaufende<br />

Rücken gegliedert. Diese sind asymmetrisch aufgebaut mit steiler geböschten Stufen auf der<br />

West- und sanfteren Abdachungsflächen auf der Ost-Seite. Die Landschaft ist von zahlreichen<br />

Gewässern durchzogen und überwiegend bewaldet. Vor allem in den zentralen Bereichen<br />

kommen aber auch ausgedehntere landwirtschaftliche Flächen vor. Weiträumig gesehen<br />

sind die mit Wäldern bewachsenen Hügel und die landwirtschaftlich genutzten Ebenen<br />

und Flusstäler die das Landschaftsbild dominierenden Strukturen.<br />

Das Plangebiet selbst, das sich über einen Höhenrücken erstreckt, ist ebenfalls durch eine<br />

fast geschlossene Bewaldung geprägt. Kleinere Offenlandflächen finden sich im Stadtwald<br />

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Mengeringhausen vor allem in Form von schmalen Waldwiesentälern. Diese liegen jedoch<br />

außerhalb des Plangebietes. Insgesamt wird das Waldgebiet des Stadtwaldes im Landschaftsplan<br />

der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP 2004) als großes, unzerschnittenes, stark<br />

reliefiertes Waldgebiet mit Laub-, Misch und Nadelwaldbeständen beschrieben.<br />

Hinsichtlich des Landschaftsbildes weist das Waldgebiet jedoch eine Zweiteilung auf. Der<br />

südöstliche Teil wird bis zum Trappenberg von einem monostrukturierten Fichtenwald geprägt<br />

und ist somit als stukturarm zu bezeichnen. Der nordwestliche Teil wird vor allem durch<br />

Laubmischwald charakterisiert. Hier besteht zudem in Teilbereichen eine enge Verzahnung<br />

zwischen den zum Teil sehr schmalen Waldwiesen-Tälern und dem angrenzenden Waldgebiet.<br />

Das Relief verfügt durch die Täler der Quellbäche über einen bewegten Verlauf. Der<br />

nordwestliche Teil weist dadurch insgesamt eine höhere Strukturvielfalt auf. Jedoch gibt es<br />

auch in diesem Teil Bereiche, die von Nadelgehölzen dominiert werden und eine geringere<br />

Strukturvielfalt aufweisen. Insbesondere ist das Tal des Glockenbrunnens durch ein reich<br />

gegliedertes Landschaftsbild geprägt. Dieser sensible Bereich wurde jedoch vom Geltungsbereich<br />

ausgenommen und wird dadurch von Windkraftanlagen freigehalten. Die Anlagen<br />

sollen vorwiegend im südlichen Teil des Stadtwaldes im Bereich vorhandener Nadelwälder<br />

konzentriert werden.<br />

Als Bewertungskriterium für das Landschaftsbild wird neben der Vielfalt auch die Eigenart<br />

und Naturnähe herangezogen. Von Natur aus ist der Naturraum „Waldecker Wald“ ein<br />

Luzulo-Fagetum-Gebiet, in dem die Buche überwiegt. Die vorhandenen Laubwaldbestände<br />

sind somit charakteristisch und für den Naturraum typisch. Jedoch sind auch die Laubwaldbestände<br />

durch den menschlichen Einfluss geprägt. Es handelt sich um genutzte Wirtschaftswälder,<br />

deren Baumartenzusammensetzung und Umtriebsintensität unter anderem<br />

nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgesetzt wird. Durch die vorherrschende, teilweise<br />

intensive Forstwirtschaft ist lediglich von einer mittleren Eigenart im Plangebiet auszugehen.<br />

Deutliche Zeichen einer Intensivierung stellen die vorhandenen Fichtenmonokulturen im<br />

Wald dar.<br />

Die Hochspannungsleitung westlich Mengeringhausen ist als landschaftsbildstörende Vorbelastung<br />

zu werten. Außerdem zählen der im Westen zwischen Adorf, Vasbeck und Helmscheid<br />

vorhandene Windpark, wie auch die im Norden zwischen Massenhausen, Kohlgrund<br />

und Helmighausen bestehenden Windkraftanlagen zu den Vorbelastungen. Als visuelle Störung<br />

sind ferner die vorhandenen Hauptverkehrswege und die am nordöstlichen und südlichen<br />

Ortsrand von Mengeringhausen angesiedelten Gewerbegebiete zu nennen.<br />

Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />

Bei der Errichtung von Windenergieanlagen ist fast immer von einer Beeinträchtigung oder<br />

zumindest von einer stärkeren Veränderung des Landschaftsbildes auszugehen, zumal die<br />

Windenergieanlagen seit den 90iger Jahren beachtlich an Größe gewonnen haben. Mit zunehmender<br />

Größe erhöht sich dabei die visuelle Wirksamkeit im Landschaftsbild. Das optische<br />

Erscheinungsbild der Landschaft wird durch das Einbringen technischer Bauwerke verändert.<br />

Die größten Auswirkungen des Vorhabens entstehen durch die Raumwirkung der<br />

Windkraftanlagen. Dies steht im Zusammenhang mit den Aspekten des Maßstabsverlustes,<br />

technischer Überfremdung, Kontrast zur spezifischen Eigenart der Landschaft, Horizontbeeinträchtigung,<br />

Blickfeldbelastung, Störung durch Rotorbewegungen sowie eine Störung der<br />

Nachtlandschaft durch die notwendige Nachtkennzeichnung.<br />

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Zur Vermeidung von Turbulenzwirkungen der benachbarten Baumwipfel werden im Plangebiet<br />

voraussichtlich Windkraftanlagen mit einer Anlagenhöhe weit oberhalb der Baumkronen<br />

gewählt. Die Errichtung solch hoher Windenergieanlagen führt zweifellos zu einer erhebliche<br />

Landschaftsbildveränderung, zumal die Anlagen funktionsbedingt an einem visuell exponierten<br />

Standort errichtet werden und sich somit insgesamt eine hohe Sichtbarkeit der Anlagen<br />

ergibt. Mit der Errichtung der vorgesehenen Windkraftanlagen wird der gewohnte vertikale<br />

Höhenmaßstab überlagert. Die geplanten Anlagen stellen eine den Wald überragende technische<br />

Großstruktur dar, die das landschaftliche Erscheinungsbild beeinträchtigt und einen<br />

deutlichen Kontrast zur spezifischen Eigenart der Landschaft darstellt. Die charakteristischen<br />

Fernsichten und Horizonterlebnisse werden durch die geplanten hohen Windkraftanlagen<br />

ästhetisch abgewertet. Dennoch ist festzuhalten, dass es Bereiche geben wird, in denen die<br />

Wahrnehmbarkeit der Windenergieanlagen topografiebedingt oder durch Vegetation und<br />

Gebäude eingeschränkt wird, so dass diese Räume nur mäßige Belastungen erfahren. Zudem<br />

nimmt die Sichtbarkeit der Anlagen mit zunehmender Entfernung zu den Anlagen ab.<br />

In der fachlichen Ausarbeitung zum ehemals angestrebten Zielabweichungsverfahren zum<br />

Bauvorhaben „Windpark Mengeringhausen“ (WPD ONSHORE 2011), das mit dem Urteil des<br />

Hess. Verwaltungsgerichtshofes zur Unwirksamkeit der Vorranggebiete für Windenergienutzung<br />

im Regionalplan Nordhessen 2009 entbehrlich wurde, wurde eine Landschaftsbildanalyse<br />

durchgeführt. Dabei wurde die Wirkung auf das Landschaftsbild in einem 10 km Radius<br />

bewertet und in einer Karte der sichtbare Bereich dargestellt. Die Landschaftsbildanalyse<br />

bezieht sich dabei auf den Stand der technischen Planung zum Zielabweichungsverfahren.<br />

Darin war die Ausweisung eines Windvorranggebietes zur Windenergienutzung auf einer<br />

deutlich größeren Fläche von ca. 260 ha mit geplanten 15 Windenergieanlagen vorgesehen.<br />

Die sich darauf beziehende Landschaftsbildanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass durch die<br />

großen zusammenhängenden Waldgebiete und die bewegte Geländetopologie im östlichen<br />

und zentralen Teil der betrachtete Raum vorwiegend im Westen von dem Eingriff betroffen<br />

ist. Dort dominieren die offenen, anthropogen stark überformten, landwirtschaftlich genutzten<br />

Bereiche, die aufgrund ihrer Strukturarmut und hohen visuellen Verletzlichkeit großflächig<br />

von dem visuellen Einfluss betroffen sind. Nach der o.g. Landschaftsbildanalyse besitzen nur<br />

etwa 30 % der Flächen des betrachteten Raumes Sichtbeziehungen zum geplanten Windpark.<br />

In Bezug auf den 10 km Radius ist insgesamt von einer eher mittleren Eingriffsintensität auszugehen.<br />

Im unmittelbaren Nahbereich ergibt sich eine größere Beeinträchtigung vor allem<br />

durch den Maßstabsverlust. Bedingt durch die atmosphärische Auflösung nehmen die Beeinträchtigungen<br />

im Landschaftsbild jedoch grundsätzlich mit zunehmender Entfernung ab.<br />

Festzuhalten wäre in diesem Zusammenhang noch, dass es prinzipiell immer dem subjektiven<br />

Empfinden des einzelnen Betrachters unterliegt, ob die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

das Landschaftserleben des Einzelnen schmälert oder nicht, wobei auch die allgemeine Einstellung<br />

zur Windenergienutzung dabei eine entscheidende Rolle spielt.<br />

Zur Beurteilung der visuellen Beeinträchtigungen durch die anlagebedingten Veränderungen<br />

des Landschaftsbildes wurde zudem eine Visualisierung erstellt. Die Ergebnisse dieser Visualisierung<br />

werden im folgenden Kapitel (Kultur- und Sachgüter) ausführlich dargestellt. Für<br />

die Altstadt von Mengeringhausen besteht von den meisten Sichtpunkten kaum eine Relation<br />

zum geplanten Windpark, da sich diese in einer Tallage befindet. Nur in Ausnahmefällen<br />

könnte in Mengeringhausen ein Rotorblatt sichtbar werden. Auch aus den historischen Ortslagen<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und Twiste heraus ist der geplante Windpark nicht sichtbar. Nach der<br />

Rechtsprechung des OVG NRW (Urteil vom 18.11.2002, 7 A 2140/00) darf bei der rechtli-<br />

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chen Wertung der Wirkungen von Windenergieanlagen nicht unberücksichtigt bleiben, dass<br />

der Gesetzgeber sie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert hat, d. h. vorbehaltlich einer<br />

planerischen Steuerung durch Raumordnungspläne und gemeindliche Flächennutzungspläne,<br />

so dass die Anlagen als solche nach den gesetzgeberischen Vorgaben im Außenbereich<br />

nicht als Fremdkörper, sondern von ihrem Erscheinungsbild her vielmehr eher als außenbereichstypisch<br />

und nicht wesensfremd zu werten sind.<br />

Weiterhin wird das Landschaftsbild auf Grundlage der aktuellen technischen Planung in der<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplanung im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach<br />

BImSchG betrachtet und analysiert. Dabei werden in der Regel bei Windenergieanlagen die<br />

Auswirkungen auf das Landschaftsbild in einem 10 km-Radius um die geplanten Anlagenstandorte<br />

untersucht. Umweltrelevante Wirkungen sind in einem größeren Abstand regelmäßig<br />

nicht mehr wahrnehmbar oder vernachlässigbar gering.<br />

Zu berücksichtigen sind auch die für den Betrachter bestehenden Vorbelastungen. So kann<br />

durch die bereits vorhandenen Anlagen der umliegenden Windparks und die markanten Freileitungstrassen<br />

bereits von einer Veränderung der Eigenart des Raumes ausgegangen werden.<br />

Im weiteren Umfeld wird der ästhetische Eigenwert des betrachteten Raumes besonders<br />

in der Nähe der größeren Orte durch nicht landschaftsgerecht errichtete Bauwerke und<br />

schwindende Strukturelemente in der Agrarlandschaft gemindert. Jedoch spielen die vorhandenen<br />

Vorbelastungen angesichts der geplanten Anlagenhöhe nur eine untergeordnete<br />

Rolle.<br />

Die matten Oberflächen und die langsam drehende Bauart der geplanten Anlagen tragen zu<br />

einer Minimierung des Eingriffs bei. Zudem sollen die Anlagen bevorzugt im Bereich von<br />

monostrukturierten Fichtenforsten errichtet werden. Die strukturreichen Kerbtäler einschließlich<br />

ihres Hangbereiches werden dagegen freigehalten.<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Kulturgüter im Sinne der Umweltgesetzgebung können definiert werden als Zeugnisse<br />

menschlichen Handelns ideeller, geistiger und materieller Art, die als solche für die Geschichte<br />

des Menschen bedeutsam sind und die sich als Sachen, als Raumdispositionen<br />

oder als Orte in der Kulturlandschaft beschreiben und lokalisieren lassen. Der Begriff Kulturgut<br />

umfasst damit sowohl Einzelobjekte oder Mehrheiten von Objekten, einschließlich ihres<br />

notwendigen Umgebungsbezuges, als auch flächenhafte Ausprägungen sowie räumliche<br />

Beziehungen bis hin zu kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteilen und Landschaften.<br />

Hinzuzurechnen sind auch noch Güter, die die prähistorische Entwicklung dokumentieren<br />

(archäologische Funde, Bodendenkmäler etc.).<br />

Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />

Laut Aussage des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege Marburg sind im Untersuchungsgebiet<br />

folgende Bodendenkmäler vorhanden:<br />

a) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Kohlbusch“. – Lage: Rund 1,7 km sw der<br />

Stadtmitte von Mengeringhausen und etwa 250 m w der Mengeringhäuser Warte im Waldort<br />

„Kohlbusch“ (Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 519 „Kohlbusch“)<br />

dicht ö eines n-s-verlaufenden Waldwegs (4619: 97 970/91 280; H. ü. NN: etwa 375 m).<br />

b) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Luley’s Tannen, Ortssiepen“. – Lage: Rund 2,6<br />

km wsw der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Luley’s Tannen, Ortssiepen“<br />

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(Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 523 „Luley’s Tannen, Ortssiepen“)<br />

(4619: 96 820/91 440; H. ü. NN: etwa 391 m).<br />

c) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Mühlhäuser Pfad“. – Lage: Rund 2,1 km wsw<br />

der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Mühlhäuser Pfad“ (Hess. Forstamt<br />

Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 522 „Mühlhäuser Pfad“) (4619: 97 300/91 640; H.<br />

ü. NN: etwa 370 m).<br />

Darüber hinaus wurde 1936 ein weiteres mögliches Bodendenkmal beschrieben, und zwar:<br />

d) Mögliche mittelalterliche oder neuzeitliche Wüstung im Waldort „Mühlhäuser Pfad“. – Lage:<br />

Rund 2,5 km sw der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Mühlhäuser Pfad“<br />

(Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 522 „Mühlhäuser Pfad“) dicht an<br />

der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze unmittelbar nö eines TP (H. 390,8) (4619: etwa 97<br />

000/91 300; H. ü. NN: 391 m).<br />

Wegen des Vorhandenseins der o.g. Bodendenkmäler können im Plangebiet weitere, bislang<br />

unbekannte Bodendenkmäler liegen.<br />

Baudenkmale oder planungsrelevante Sachgüter sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />

vorhanden. Der historische Ortskern von Mengeringhausen, der sich nördlich des Baches<br />

„Glockenbrunnen“ befindet, liegt ca. 2 - 3 km vom Plangebiet entfernt. Dort befinden sich<br />

zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, Reste der historischen Stadtbefestigung sowie eine<br />

ehemalige Wasserburg. Die barocke Altstadt von <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> liegt in einer Entfernung von<br />

ca. 4 - 5 km nordöstlich des Geltungsbereiches.<br />

Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />

Aufgrund der Vorkenntnisse ist evtl. mit weiteren archäologischen Bodenfunden zu rechnen.<br />

An dieser Stelle wird deshalb ausdrücklich auf die Meldepflicht archäologischer Bodenfunde<br />

hingeweisen (§ 20 HDSchG). Zusätzlich ist die Realisierung der geplanten Windkraftanlagen<br />

nach einer Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege Marburg an folgende<br />

denkmalschutzrechtliche Auflagen gebunden:<br />

Im Vorgriff zur Umsetzung ist von einem archäologischen Fachgutachter an allen vorgesehenen<br />

Standorten von Windkraftanlagen und in einer umgebenden Schutzzone von 50 m<br />

Breite eine Prospektion des Geländes nach Bodendenkmalen durchzuführen. Sofern der<br />

Denkmalcharakter eines Befundes nicht klar ersichtlich ist, ist eine archäologische Voruntersuchung<br />

durch Schnittsondage durchzuführen. Sofern sich bestätigt, dass Bodendenkmäler<br />

innerhalb der untersuchten Flächen liegen, ist zum Schutz des Bodendenkmals eine Verschiebung<br />

des Standorts aus dem Einflussbereich des Bodendenkmals erforderlich. Sollte<br />

diese Verschiebung nicht möglich sein, ist eine Sicherung und Dokumentation des Bodendenkmals<br />

durch eine vollständige Ausgrabung nach wissenschaftlichem Standard erforderlich.<br />

Bei Beachtung dieser denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />

gem. BImSchG und bei Einhaltung der gesetzlichen Meldefrist im Falle unerwartet<br />

freigelegter archäologischer Funde, kann davon ausgegangen werden, dass es zu<br />

keiner direkten Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern kommt.<br />

Durch die Errichtung von Windkraftanlagen kann sich vor allem aufgrund ihrer Höhe und des<br />

technischen Charakters jedoch grundsätzlich auch eine Veränderung des Erscheinungsbildes<br />

denkmalgeschützter Objekte ergeben. Um Sichtbezüge zur umgebenden Kulturlandschaft<br />

sowie zum historischen Ortskern von Mengeringhausen darzustellen, wurde im Jahr<br />

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2011 von der WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG eine Visualisierung erstellt. In Absprache mit<br />

dem Landesamt für Denkmalpflege wurde diese Visualisierung im Jahr 2012 überarbeitet<br />

und ergänzt. Es wurden weitere Fotopunkte aufgenommen, die die Sichtbeziehung vor allem<br />

der historischen Altstadt / Ortskerne von <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, Mengeringhausen und Twiste verdeutlichen<br />

sollen (WPD ONSHORE 2012).<br />

Die Visualisierung zeigt, dass sich vom historischen Ortskern <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> keine Sichtbeziehungen<br />

zum Windpark ergeben. Am westlichen bzw. südwestlichen Stadtrand sind Windkraftanlagen<br />

am Horizont sichtbar, treten jedoch aufgrund der großen Entfernung in den Hintergrund.<br />

Der historische Ortskern von Mengeringhausen liegt insgesamt in einer Tallage. Von außen<br />

betrachtet sticht daher zumeist nur der Kirchturm optisch heraus und verbindet sich je nach<br />

Betrachtungspunkt optisch mit den Windkraftanlagen am Horizont. Nur bei einer Annäherung<br />

über die kleineren Straßen „Am Viadukt“ und „Philosophenweg“ von Osten her treten zeitweilig<br />

zum Kirchturm wenige Fachwerkhäuser mit in eine Sichtbeziehung zum geplanten Windpark.<br />

Bei einer weiteren Annäherung an die Altstadt werden die Windkraftanlagen dann von<br />

direkt vor dem Betrachter aufragenden Fachwerkhäusern verdeckt. Aus der Altstadt heraus<br />

sind die Windkraftanlagen aus fast allen Lagen komplett nicht sichtbar. Ein Blick in die Nord-<br />

Süd-Achse der Straßen wendet sich nicht in Richtung des Windparks. Ein Blick in die Ost-<br />

West-Achse der Straßen gibt in einem Fall (vom Schützenplatz aus) den oberen Teil eines<br />

Rotorblattes frei. Ansonsten werden auch hier Sichtbeziehungen durch Altstadthäuser verdeckt.<br />

Häuserbedingt sind deshalb vom Altstadtkern Mengeringhausen aus so gut wie keine<br />

Sichtbeziehungen auf die Anlagen möglich.<br />

Direkt am nördlichen Ortsrand von Twiste erhebt sich der Burghardsberg (335 m ü. NN), der<br />

sich etwa 90 m über dem tiefsten Punkt in Twiste (244 m ü. NN) befindet. Die alte Ortslage<br />

von Twiste liegt im nördlichen Ortsteil. Sichtbeziehungen von historischen Gebäuden auf den<br />

geplanten Windpark werden entweder durch andere Gebäude oder vor allem durch den sich<br />

steiler erhebenden Burghardsberg verwehrt. Je weiter sich ein Betrachter südlich aus dem<br />

Ort heraus entfernt, desto eher werden einzelne Windkraftanlagenteile sichtbar. Der historische<br />

Ortskern selbst ist bis auf die Kirche von Süden her durch Gebäude oder Bäume verdeckt.<br />

Zusammenfassend lässt sich anhand der Visualisierung feststellen, dass aus den historischen<br />

Ortslagen <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, Mengeringhausen und Twiste heraus der geplante Windpark<br />

nicht sichtbar ist. Nur in Ausnahmefällen könnte in Mengeringhausen ein Rotorblatt sichtbar<br />

werden. Nähert man sich von Osten (Mengeringhausen) oder von Süden (Twiste) den Orten,<br />

so sind neben den Kirchtürmen Windkraftanlagen zunächst sichtbar. Sobald man die Ortslagen<br />

betritt verschwinden diese jedoch hinter den Häusern des Ortes oder im Falle von Twiste<br />

auch hinter der Geländetopographie. Für den Betrachter von historischen Ortsteilen oder<br />

Gebäuden ergeben sich daher bei Besichtigungen der Ortslagen keine oder deutlich vernachlässigbare<br />

Sichtbeziehungen.<br />

Wechselwirkungen<br />

Wechselwirkungen definieren das umfassende, strukturelle und funktionale Beziehungsgeflecht<br />

zwischen den Schutzgütern und ihren Teilkomponenten. Sie können z. B. struktureller,<br />

energetischer oder stofflicher Art sein und sie bestehen letztlich innerhalb und zwischen den<br />

Schutzgütern in unterschiedlichen Kombinationen. Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen<br />

sich gegenseitig in unterschiedlichen Maßen.<br />

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Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktionen<br />

dieser Böden, wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch<br />

erhöht sich der Oberflächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Die<br />

Versiegelung des Bodens beeinflusst außerdem die Verdunstungsrate sowie die Frischluftentstehung.<br />

Eine Veränderung der Standortfaktoren hat zudem Einfluss auf das Arten- und<br />

Biotoppotenzial bzw. die aktuelle Vegetation und Fauna.<br />

Bekannte Wechselwirkungen, soweit bestimmbar, wurden in diesem Umweltbericht im Rahmen<br />

der schutzgutbezogenen Bestandsbeschreibungen und Prognosen berücksichtigt. Nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine wesentlichen, über die bereits beschriebenen<br />

Aspekte hinausgehenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten.<br />

Eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen<br />

ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.<br />

Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben („Nullvariante“)<br />

Bei einer Nichtverwirklichung des Vorhabens wird die derzeitige forstwirtschaftliche Nutzung<br />

auch in Zukunft erhalten bleiben. Maßgeblich dafür ist das bestehende Planungsrecht. Der<br />

gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> weist das Plangebiet als „Fläche für<br />

Wald“ aus. Eine Veränderung des Umweltzustands im Plangebiet wäre bei einer Nichtverwirklichung<br />

des Vorhabens zunächst kaum zu erwarten. Nach der Forsteinrichtung für den<br />

Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT, 2006) soll die derzeitige Verteilung<br />

zwischen Laubbäumen und Nadelbäumen erhalten bleiben. Die Waldbewirtschaftung soll<br />

von mittlerer bis hoher Intensität stattfinden. Die monostrukturierten Nadelholzreinbestände<br />

werden somit weiterhin eine untergeordnete Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />

haben. Die ehemaligen Windbruchflächen werden sich allmählich wieder zu Waldflächen<br />

entwickeln.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ist ferner davon auszugehen, dass aufgrund der Privilegierung<br />

der Windkraftnutzung trotzdem zukünftig im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> einzelne<br />

oder mehrere Windkraftanlagen errichtet werden. Die Konzentration von mehreren Anlagen<br />

an einer Stelle, wie mit vorliegender Planung angestrebt, zieht dabei eine geringere Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes nach sich, als eine Verteilung von Windenergieanlagen an<br />

verschiedenen Stellen im Stadtgebiet.<br />

3. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich<br />

Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1(6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne<br />

und in der Abwägung nach § 1(7) BauGB zu berücksichtigen. Im Besonderen sind<br />

auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a(3) BauGB i. V. m.<br />

§ 18(1) BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu beurteilen und Aussagen<br />

zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht unbedingt<br />

erforderliche Beeinträchtigungen sind zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende<br />

Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen innerhalb oder außerhalb des Gebietes durch<br />

geeignete Maßnahmen auszugleichen.<br />

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Vermeidung und Minimierung<br />

Im vorliegenden Planungsfall sind bisher folgende Maßnahmen zur Vermeidung vorgesehen:<br />

Wahl umweltverträglicher Standorte<br />

− Bevorzugung von WEA Standorten mit geringerem naturräumlichen Wert.<br />

− Die artenreichen Kerbtäler samt ihrer Hangbereiche werden freigehalten.<br />

− Die Standorte werden an bestehenden Forstwegen platziert.<br />

− Die Standorte werden zudem bevorzugt auf Flächen mit Nadelgehölzen (überwiegend<br />

Fichtenmonokultur) oder auf ehemaligen Windwurfflächen, auf denen sich aktuell noch<br />

relativ junge Aufforstungen befinden, geplant.<br />

− Altbuchenbestände von 100 und mehr Jahren sind Tabubereiche für die WEA.<br />

− Zur Wahrung der Flugplatzrunde des benachbarten Flugplatzes Mengeringhausen wurde<br />

der Geltungsbereich im Norden verkleinert. Dadurch weist der geplante Windpark auch<br />

einen größeren Abstand zu den schwerpunktmäßig genutzten Aufenthaltsbereichen rastender<br />

Vogelarten auf.<br />

− Die Lage des Plangebietes ist so gewählt, dass ein Mindestabstand von mehr als<br />

1.000 m zu geschlossenen Ortschaften gewahrt bleibt.<br />

Vermeidung baubedingter Beeinträchtigungen<br />

− Durch einen gezielten Bauzeitenplan, der die Abläufe der einzelnen Bauphasen regelt,<br />

wird für einen reibungslosen Ablauf und damit für eine möglichst kurze Bauphase<br />

gesorgt. Auch die angestrebte einfache Bauweise der Erschließung (Schotterwege) führt<br />

zu einer erheblich verkürzten Bauphase.<br />

− Notwendige Baustraßen werden nach Abschluss der Bauarbeiten auch der Erschließung<br />

der Windkraftanlagen dienen. Zudem werden die zu errichtenden Wege der<br />

forstwirtschaftlichen Nutzung dienlich sein und ggf. Rückegassen ersetzen oder sich an<br />

diesen orientieren. Dadurch können unnötiger Flächenverbrauch und eine<br />

Beeinträchtigung anderer Flächen vermieden werden.<br />

− Der durch Bodenaushub von Fundamenten, Zuwegungen und Stellflächen anfallende<br />

Oberboden wird wieder eingebracht, damit er dem Naturhaushalt nicht verloren geht. Der<br />

ausgehobene Unterboden, welcher nicht weiter vor Ort eingebracht werden kann, wird<br />

ordnungsgemäß abgefahren.<br />

− Durch die Verwendung von umweltfreundlichen, biologisch schnell abbaubaren<br />

Schmierstoffen / Hydraulikflüssigkeiten(ölen) bei allen baubedingt eingesetzten<br />

Maschinen, wird das Gefahrenpotenzial hinsichtlich einer Verschmutzung des Bodens<br />

oder Grundwassers minimiert.<br />

− Im Vorfeld von Gehölzarbeiten bevor die Baustraßen und Stellflächen definitiv festgelegt<br />

werden, sind die Bäume nach Horsten sowie auf eine Nutzung als Quartierbäume für<br />

Fledermäuse zu kontrollieren, so dass eine Beeinträchtigung der Fauna vermieden<br />

werden kann. Gegebenenfalls sind die Wege und Stellflächen zu verlegen.<br />

− Die Gehölzarbeiten sollen in den normalen forstlichen Arbeitsablauf integriert werden.<br />

Um keine Windangriffsflächen für den bestehenden Wald zu bieten, werden die<br />

Standorte dabei forstwirtschaftlich optimiert.<br />

− Die Waldrodung hat in Abstimmung mit dem Jahresholzeinschlag zu erfolgen. Der Standardjahresholzeinschlag<br />

wird auch im Jahr der Errichtung der WEA nicht überschritten.<br />

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− Die Waldrodung hat möglichst von November bis Mitte Februar zu erfolgen (außerhalb<br />

der Aktivitätsphasen von Fledermäusen und außerhalb der Brutperiode von Vögeln).<br />

Vermeidung anlagebedingter Beeinträchtigungen<br />

− Die Zuwegungen und Stellflächen werden so angelegt, dass der Flächenverbrauch und<br />

die Versiegelung möglichst gering sind. Dies geschieht durch die Orientierung an<br />

bestehenden Strukturen bzw. ausgebauten Wegen sowie durch die Anlage der Weg- und<br />

Stellflächen in wasserdurchlässiger Bauweise.<br />

− Durch die Integration der Transformatoren in die Windenergieanlagen kann die<br />

Versiegelung von Flächen reduziert werden.<br />

− Die Farbgebung der Windenergieanlagen ist so zu wählen, dass sie sich bestmöglich in<br />

ihre Umgebung einpassen.<br />

− Durch die Wahl von Anlagen neuester Technik und den von den Herstellern garantierten<br />

niedrigen Reflektormeterwerten bei Rotorblättern neuester Generation (durch die<br />

Verwendung matter Lackfarben) lassen sich Lichtreflexe nahezu vollständig vermeiden.<br />

− Durch das Anfüllen der Fundamente mit Oberboden kann die Funktion des Bodens als<br />

Pflanzenstandort wiederhergestellt werden.<br />

Vermeidung betriebsbedingter Beeinträchtigungen<br />

− Das allgemeine Kollisionsrisiko von Tieren mit den Rotoren kann durch eine farbliche<br />

Kennzeichnung der Rotoren und eine entsprechende Nachtkennzeichnung der Anlagen<br />

(nach neuestem Stand der Technik) minimiert werden.<br />

− Mit der Berücksichtigung einer Nachtabschaltung der Anlagen im August und September<br />

und bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/sec kann eine Beeinträchtigung für die Fledermausfauna<br />

gemindert werden.<br />

− Zur Minimierung der visuellen Wirkung der Leuchtfeuer sollen die Windkraftanlagen zudem<br />

mit einer Sichtweitenmesstechnik ausgerüstet werden. Dadurch kann die Lichtstärke<br />

der Lampen für die Nachtkennzeichnung stark reduziert werden. Bei einer Sichtweite von<br />

mehr als 5 km ist eine Reduzierung der Lichtleistung um 70 % und bei einer Sichtweite<br />

größer 10 km um 90 % möglich.<br />

− Die überwiegende Anlagenüberwachung soll per Datenfernabfrage erfolgen, so dass die<br />

verbleibende Störung durch Wartungsfahrzeuge deutlich reduziert ist.<br />

− Durch den Einsatz einer Abschaltautomatik kann ggf. ein übermäßiger Schattenwurf vermieden<br />

bzw. die Jahresbeschattungsdauer gesenkt werden. Durch geeignete Platzierung<br />

der Windenergieanlagen ggf. in Kombination mit einer nächtlichen Leistungs- und Schallreduzierung<br />

wird die Schallausbreitung auf das gesetzliche Maß gemäß TA-Lärm dauerhaft<br />

begrenzt. Damit kann der Anwohnerschutz gewahrt werden.<br />

Im Rahmen des weiterführenden Genehmigungsverfahrens sind grundsätzlich die Auswirkungen<br />

auf besonders oder streng geschützte Arten durch ergänzende standortbezogene<br />

Untersuchungen zu bestimmen. Hieraus ergeben sich gegebenenfalls weitere Vermeidungsmaßnahmen,<br />

die im nachgeordneten Genehmigungsverfahren festgelegt werden.<br />

Ausgleichsmaßnahmen<br />

Gem. § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchti-<br />

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gungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen.<br />

Da die konkrete Anlagenkonfiguration wie auch der Umfang und die konkreten Standorte der<br />

Windkraftanlagen auf Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung noch nicht abschließend<br />

feststehen, kann im Rahmen dieses Umweltberichtes auch noch keine detaillierte Ermittlung<br />

und Bilanzierung des Kompensationsbedarfs erfolgen. Die abschließende Bestimmung von<br />

Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft sowie die Suche nach<br />

geeigneten Ausgleichsflächen findet deshalb in dem weiterführenden Genehmigungsverfahren<br />

gem. BImSchG statt. Dabei wird auch eine räumliche Nähe der Kompensation im Rahmen<br />

der gesetzlichen Vorgaben und der Realisierbarkeit berücksichtigt. Die Ergebnisse werden<br />

im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt.<br />

Im Zuge der Planung wurden jedoch bereits verschiedene Kompensationsmöglichkeiten angedacht,<br />

die im Folgenden wiedergegeben werden. Der nachfolgende Maßnahmenkatalog<br />

stellt dabei keinen festen Umfang an Maßnahmen dar, sondern soll lediglich eine Anregung<br />

geben, welche Kompensationsmaßnahmen allgemein möglich sein könnten:<br />

- Anlage von Aufforstungsflächen (zum Teil kombiniert mit Extensivgrünland)<br />

- Aufforstung und Gestaltung von Waldsaumbereichen<br />

- Einführung eines Mahdmanagements auf Grünlandflächen zur Verbesserung der Nahrungsverfügbarkeit<br />

für die Rotmilane<br />

- Optimierung der Waldwiesentäler im Bereich des Erholungsgebietes „Am Freudenbrunnen“<br />

und „Weißer Stein“ (Mahdmanagement)<br />

- Schaffung von Altholzinseln / Altbaumbestände aus der Nutzung nehmen<br />

- Entnahme von Fichtenbeständen in Gewässernähe und/oder Schluchten und Förderung<br />

einer naturnahen Entwicklung<br />

- Optimierung von Relikten eines Hutewaldes<br />

- Anpflanzung von Obstbäumen.<br />

Im Rahmen des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens werden die angedachten Kompensationsmöglichkeiten<br />

auf ihre Eignung hin überprüft, evtl. ergänzt und das Konzept optimiert.<br />

Erst dann werden die konkreten Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Unter dem<br />

Aspekt des räumlich-funktionalen Ausgleichs ist für den Eingriff in Waldbestände insbesondere<br />

eine auf das Waldökosystem ausgerichtete Ausgleichsmaßnahme vorzusehen. Nach<br />

Forstrecht sind Ersatzaufforstungen zu leisten. Diese können so gestaltet werden, dass sie<br />

auch naturschutzfachliche Ausgleichsfunktionen übernehmen. Weiterhin sind die Belange<br />

des Artenschutzes bei der Kompensation zu berücksichtigen.<br />

Überwachung (Monitoring)<br />

Die Kommunen sind gemäß § 4c BauGB verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen,<br />

die aufgrund der Durchführung der Bauleitplanung eintreten, zu überwachen. Durch diese<br />

Überwachung sollen unvorhergesehene, nachteilige Auswirkungen frühzeitig ermittelt werden,<br />

um damit in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Das<br />

Monitoring soll sich dabei insbesondere auf Umweltauswirkungen konzentrieren, deren<br />

Prognose unsicher ist.<br />

Die Pflicht zur Durchführung eines Monitorings besteht dabei grundsätzlich auch auf Ebene<br />

des Flächennutzungsplanes. Da im vorliegenden Planungsfall jedoch die konkrete Anlagenkonfiguration<br />

noch nicht abschließend feststeht und somit u.a. der Ausgleichsbedarf noch<br />

nicht ermittelt werden kann, können auch die konkreten Überwachungsmaßnahmen noch<br />

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nicht endgültig festgelegt werden. Aufgrund der fehlenden Konkretisierung im Flächennutzungsplan<br />

ist es deshalb sinnvoll, dass die Ableitung und Beschreibung der Maßnahmen<br />

zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf der nächsten Ebene im immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsfahren erfolgt.<br />

Im Zuge des nachfolgenden Verfahrens sind weiterführende Untersuchungen hinsichtlich der<br />

eingriffsrelevanten Schutzgüter erforderlich. Weiterer Untersuchungsbedarf besteht vor allem<br />

zu folgenden Aspekten:<br />

Schutzgut Mensch: Schall und Schatten,<br />

Schutzgut Landschaftsbild: Sichtbarkeitsanalyse.<br />

Hieraus ergeben sich gegebenenfalls auch Maßnahmen zu einem Monitoring.<br />

Die Überwachung der Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum<br />

Ausgleich soll bei einer Realisierung der Planung im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung<br />

erfolgen.<br />

Darstellung anderweitiger Planungsmöglichkeiten<br />

Bereits im Herbst 2008 hat die Verwaltung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> die Potenziale für Windkraftanlagen<br />

auf kommunalem Grund sondiert. Alternativ zu der Fläche im Stadtwald<br />

Mengeringhausen hat die Stadtverwaltung dabei verschiedene Standortalternativen geprüft:<br />

den ehemaligen Standortübungsplatz, Flächen in den Stadtteilen Kohlgrund und Massenhausen<br />

sowie eine Alternativfläche im Stadtteil Landau.<br />

Da der Standortübungsplatz nicht die erforderlichen Abstandskriterien von 1.000 m zur<br />

Wohnbebauung in <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und Braunsen erfüllt, wurde diese Alternative nicht weiter<br />

verfolgt. Auf den anderen Alternativstandorten wäre aufgrund der jeweils kleineren Fläche<br />

die Errichtung eines so leistungsfähigen Windparks wie im Stadtwald Mengeringhausen nicht<br />

möglich. Neben der Flächengröße erfüllt die Fläche im Stadtwald Mengeringhausen darüber<br />

hinaus weitere windkraftrelevante Auswahlkriterien. Es handelt sich um einen siedlungsfernen,<br />

windhöffigen Standort und die notwendigen Zuwegungen zu den geplanten Standorten<br />

der Windenergieanlagen sind bereits vorhanden, so dass die Erschließung gesichert ist. Die<br />

Konzentration der Standorte ist im Bereich von Nadelgehölzen möglich. Die regionalplanerische<br />

Ausweisung als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ steht einer Windenergienutzung<br />

nicht entgegen.<br />

Da Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB privilegiert sind, sind<br />

sie in der Regel zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist, keine öffentlichen Belange<br />

entgegen stehen und sie nicht den Zielen der Raumordnung widersprechen. Eine Änderung<br />

des Flächennutzungsplans wäre somit nicht zwingend erforderlich. Es sollen damit jedoch<br />

der städtische Planungswille und die Befürwortung des Vorhabens unterstrichen werden.<br />

Im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung wurde keine Gesamtbetrachtung<br />

des Stadtgebietes vorgenommen, da die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> mit der Flächennutzungsplan-Änderung<br />

ausdrücklich nicht die Planungsabsicht verfolgt, eine Ausschlusswirkung<br />

nach § 35 (3) S. 3 BauGB zu erzielen. Die generelle Privilegierung der Windenergie im Bereich<br />

des § 35 BauGB wird somit nicht eingeschränkt. Dadurch ergibt sich bei einem evtl.<br />

weiteren Ausbau der Windenergienutzung in <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> eine hohe Flexibilität.<br />

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung beinhaltete ursprünglich zwei Teilflächen.<br />

Im Zuge der Planung wurde der Geltungsbereich um das Teilgebiet im Norden reduziert<br />

und die Sonderbaufläche „Windenergie“ insgesamt entsprechend verkleinert. Mit dieser<br />

Verkleinerung, die auch den Belangen des Flugplatzes Mengeringhausen entspricht,<br />

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werden der strukturreiche Nordteil des Waldes und das stärker zur Naherholung genutzte<br />

Gebiet rund um den Weißen Stein freigehalten.<br />

Im nachgeordneten Genehmigungsverfahren sind die Baufelder der einzelnen Windenergieanlagen<br />

zu präzisieren. Hierbei können sich weitere Anpassungen an die Erfordernisse von<br />

möglicherweise beeinträchtigten Schutzgütern ergeben.<br />

4. Verfahren und Vorgehensweise, Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

Die Gliederung des Umweltberichtes und die Vorgehensweise ergeben sich aus den gesetzlichen<br />

Grundlagen gemäß BauGB (insbesondere §§ 2 (4) und 2a BauGB mit der zugehörigen<br />

Anlage). Durch den Umweltbericht wird die Methodik der Umweltprüfung dokumentiert.<br />

Sie orientiert sich dabei an der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />

Dafür wurde der jetzige Zustand eines jeden Schutzgutes betrachtet und mit<br />

der voraussichtlichen zukünftigen Betroffenheit des Schutzgutes verglichen.<br />

Die Bestandsbeschreibung und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ.<br />

Hierbei kam vor allem der Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004)<br />

zum Einsatz. Zusätzlich lagen die Forstwirtschaftskarte (Stand 01.07.2009) und das Forsteinrichtungswerk<br />

für den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT 2006) vor.<br />

Des Weiteren wurden Daten zu den Schutzgebieten (Wasserschutzgebiete) und Schutzobjekten<br />

(Bodendenkmale) berücksichtigt. Ergänzende Biotopkartierungen fanden in den Jahren<br />

2011 und 2012 statt. Hinsichtlich des Brutvorkommens von windkraftrelevanten Großvögeln<br />

sowie der Quantität des Rast- und Zugvogelaufkommens ergab die Datensichtung bereits<br />

vorhandener Unterlagen eine große Spreizung der Ergebnisse. Deshalb wurden zusätzliche<br />

Erhebungen zur Avifauna durchgeführt. Auch das Artenspektrum der Fledermäuse<br />

wurde vertiefend untersucht (ITN 2011).<br />

Aussagen zu den Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sowie das Landschaftsbild wurden<br />

auf Basis einer vorhandenen und im Jahr 2012 aktualisierten Visualisierung getroffen.<br />

Im Rahmen des zunächst angestrebten Zielabweichungsverfahrens, wurde auch bereits eine<br />

Landschaftsbildanalyse durchgeführt, die sich jedoch auf den Stand der technischen Planung<br />

zum Zielabweichungsverfahren bezieht. Auf Grundlage der aktuellen technischen Planung<br />

wird das Landschaftsbild in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung, im Zuge des<br />

Genehmigungsverfahrens nach BImSchG erneut betrachtet und analysiert.<br />

Da die Beurteilung der Immissionen durch Schall und Schattenwurf direkt von der Anlagenkonfiguration<br />

abhängt, die jedoch im vorliegenden Planungsfall auf Ebene der vorbereitenden<br />

Bauleitplanung noch nicht abschließend feststeht, sind bisher weder ein aktuelles<br />

Schallgutachten noch eine aktuelle Schattenwurfberechnung vorhanden. Auch der Umfang<br />

der Neuversiegelung konnte bisher noch nicht abschließend bestimmt werden. Der Nachweis<br />

der Einhaltung der Richtwerte hinsichtlich Schall und Schatten sowie die Bewältigung<br />

der Eingriffs-/Ausgleichsthematik bleiben deshalb dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren<br />

nach BImSchG vorbehalten.<br />

Die herangezogenen Unterlagen waren auf Ebene eines vorbereitenden Bauleitplans ausreichend,<br />

um die Auswirkungen auf die Schutzgüter hinreichend genau ermitteln, beschreiben<br />

und bewerten zu können. Grundsätzliche Schwierigkeiten sind nicht aufgetreten.<br />

5. Allgemeine Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> beabsichtigt eine Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten<br />

der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“, um den planungsrechtlichen Rahmen<br />

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für eine zukünftige Nutzung von Windenergie herzustellen. Damit soll die Realisierung eines<br />

Windparks im Stadtwald Mengeringhausen als ein wichtiges Projekt für eine klimafreundliche<br />

Stadtentwicklung anvisiert werden.<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> hat bereits im Jahr 2008 Planungsmöglichkeiten für die<br />

Errichtung von Windkraftanlagen auf kommunalem Grund geprüft, wobei der Stadtwald<br />

Mengeringhausen als eine potenziell geeignete Fläche ermittelt wurde. Es handelt sich dabei<br />

um einen siedlungsfernen, windhöffigen Standort und die notwendigen Zuwegungen zu den<br />

geplanten Standorten der Windenergieanlagen sind weitgehend vorhanden, so dass die Erschließung<br />

gesichert ist.<br />

Das Plangebiet liegt im Stadtwald südwestlich des Stadtteils Mengeringhausen. Nördlich des<br />

Geltungsbereichs verläuft das Glockenbrunnental, womit das Tal selbst von Windkraftanlagen<br />

freigehalten wird. Die vorgesehenen Anlagen sollen im Bereich von Nadelgehölzen bzw.<br />

teilweise auf ehemaligen Windwurfflächen konzentriert werden sollen. Die regionalplanerische<br />

Ausweisung als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ steht einer Windenergienutzung<br />

nicht entgegen. Im Zuge der Planung wurde nach eingehender Prüfung der Geltungsbereich<br />

im Norden reduziert und die Sonderbaufläche „Windenergie“ entsprechend verkleinert.<br />

In Bezug auf das Schutzgut Mensch kann es lage-, distanz- und anlagenabhängig durch die<br />

Errichtung von Windkraftanlagen zu einer Zunahme optischer und akustischer Unruhe kommen.<br />

Für die Bewertung dieser Auswirkungen ist im Wesentlichen die relative Lage der<br />

Windkraftanlagen zu umliegenden Siedlungen von Bedeutung. Da die Planung bereits mehr<br />

als den derzeit standardisierten Mindestabstand von 1.000 m zu Siedlungsbereichen berücksichtigt,<br />

können erhebliche Beeinträchtigungen schon im Vorfeld vermieden bzw. minimiert<br />

werden. Neben der Lage im Raum hängt die Beurteilung der Immissionen durch Schall und<br />

Schattenwurf auch direkt vom Anlagentyp und der Anlagenkonfiguration ab. Diese Angaben<br />

sind regelmäßig auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht abschließend bekannt.<br />

Der Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte hinsichtlich Schall und Schatten<br />

bleibt deshalb dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz vorbehalten. Falls erforderlich, kann durch technische Regulierungen<br />

sichergestellt werden, dass für die Bewohner der umliegenden Siedlungen die immissionsschutzrechtlichen<br />

Vorgaben eingehalten werden. Unter Berücksichtigung dieser Maßgabe<br />

bleibt der Anwohnerschutz dauerhaft gewahrt.<br />

Mit der Realisierung der geplanten Windenergieanlagen wird im Wesentlichen ein Verlust<br />

von monostrukturierten Fichtenbeständen verbunden sein, der aufgrund der untergeordneten<br />

Bedeutung dieser Strukturen keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Dieser Biotopverlust<br />

ist als ausgleichbar zu klassifizieren. Sofern ein Standort in einem Buchenbestand geplant<br />

ist, soll die Konfiguration der Windkraftanlage so erfolgen, dass der Standort möglichst<br />

innerhalb einer bestehenden Lichtung bzw. einer Aufforstungsfläche oder einem Jungbestand<br />

liegt, so dass der Eingriff in den Baumbestand minimiert wird. Die artenreichen Kerbtäler<br />

samt ihrer Hangbereiche werden freigehalten. Die Waldinanspruchnahme ist im Verhältnis<br />

zur Gesamtwaldfläche des Stadtwaldes relativ kleinflächig. Die Waldrodung soll in Abstimmung<br />

mit dem Jahresholzeinschlag erfolgen, so dass dieser in keinem Fall überschritten<br />

wird. Die Einhaltung der Waldfunktionen ist ebenso gewährleistet wie die wirtschaftliche<br />

Nutzbarkeit. Eine Rückbaubürgschaft, wie sie grundsätzlich vor dem Bau von Windenergieanlagen<br />

gestellt wird, sichert die Wiederherstellung des Zustandes nach Beendigung der<br />

Laufzeit der Windenergieanlagen.<br />

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Durch Windkraftanlagen können für störungsempfindliche Arten der Avi- und Fledermausfauna<br />

Lebensräume und Nahrungshabitate verloren gehen. Da sich diese Tierartengruppen<br />

in der Höhe der Rotoren bewegen, kann zudem von betriebsbedingten Störungen durch<br />

Windkraftanlagen ausgegangen werden. Deshalb wurden die Vögel und Fledermäuse im<br />

Vorfeld vertiefend untersucht.<br />

Hinsichtlich des Zugvogelbestandes fand eine Erfassung des Vogelaufkommens im Herbst<br />

2011 statt. Die Ergebnisse sind in einem Ornithologischen Fachgutachten (PNL 2012a) dargelegt.<br />

Den im Rahmen dieses Fachgutachtens ermittelten Ergebnissen zufolge weist das<br />

Untersuchungsgebiet eine durchschnittliche Bedeutung für Zugvögel auf. Aufgrund der beobachteten<br />

Zugrichtung und –höhe der kollisionsgefährdeten Arten kann die Wahrscheinlichkeit<br />

negativer Auswirkungen auf die im Untersuchungsgebiet erfassten „windkraftempfindlichen“<br />

Arten aufgrund erhöhter Kollisionsgefahr während des Zuges als gering angesehen<br />

werden. Auch relevante Beeinträchtigungen des Kranichs infolge Barrierewirkungen oder<br />

einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos können anhand der vorliegenden Ergebnisse<br />

ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Relevanz als Aufenthaltsbereich „windkraftempfindlicher“<br />

Vogelarten während des herbstlichen Durchzugs kommt insbesondere den<br />

Offenlandbereichen nördlich des Stadtwaldes die größte Bedeutung innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

zu. Für die südlich liegenden Offenlandbereiche liegen dagegen nur wenige<br />

Beobachtungen einzelner Individuen „windkraftempfindlicher“ Arten vor.<br />

Eine vertiefende Erhebung der relevanten Brutvögel wurde im Frühjahr 2012 durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse sind ebenfalls in einem Ornithologischen Fachgutachten dargelegt (PNL<br />

2012c). Den im Rahmen dieses Fachgutachtens ermittelten Ergebnissen zufolge erweist sich<br />

das Untersuchungsgebiet im Hinblick auf die Avifauna in erster Linie als typisches, weitgehend<br />

durchschnittlich strukturiertes Gebiet. Von den nachgewiesenen Brutvogelarten sind<br />

nur der Rotmilan und der Baumfalke als windkraftempfindlich einzustufen. Von den<br />

Rotmilanen wurden zwei besetzte Horste innerhalb bzw. knapp außerhalb der von der LAG-<br />

VSW (2007) empfohlenen Ausschlussbereiche ermittelt. Für die beiden besetzten Horste<br />

wurde eine separate Raumnutzungsanalyse durchgeführt, deren Ergebnisse in einem standortspezifischen<br />

Ergänzungsgutachten dargestellt und im Rahmen des BImSchG-Verfahrens<br />

berücksichtigt werden. Das Revier des Baumfalken befindet sich nördlich Massenhausen mit<br />

einem Abstand von gut 3.000 m zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung.<br />

Die Dichte der Vorkommen an windkraftempfindlichen Groß- und Greifvögeln ist für den<br />

Baumfalke als gering und für den Rotmilan als durchschnittlich zu werten. Bei der Brutvogelkartierung<br />

wurden innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung lediglich<br />

zwei Reviere planungsrelevanter Arten ermittelt, die bei einer Realisierung des Vorhabens<br />

besonders berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen einer noch durchzuführenden<br />

Artenschutzprüfung ist zu klären, ob für diese Arten artspezifisch funktionale Maßnahmen<br />

erforderlich sind. Hinsichtlich der ermittelten Nahrungsgäste konnte anhand der vorliegenden<br />

Ergebnisse eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bzw. eine erhebliche Störung mit<br />

negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Auch bezüglich der Fledermausfauna wurde ein gesondertes Fachgutachten erstellt (ITN<br />

2011). Es kommt dabei zu dem Ergebnis, dass für die geplanten Windenergieanlagen eine<br />

erhebliche Störung lokaler Populationen bzw. der relevante Verlust von Quartieren nicht anzunehmen<br />

ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG durch eine<br />

signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos mit den Rotoren kann jedoch nach derzeitigem<br />

wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist eine<br />

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Betriebszeitenkorrektur in den Monaten August und September erforderlich. Mittels eines<br />

zweijährigen automatisierten Monitorings in Gondelhöhe kann dieser Anlagenalgorithmus<br />

geprüft und basierend auf den so gewonnen Daten dann evtl. verändert werden.<br />

In diesem Stadium der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine dezidierte artenschutzrechtliche<br />

Prüfung noch nicht möglich. Deshalb erfolgt in diesem Umweltbericht zunächst eine<br />

Einschätzung, für welche potenziell betrachtungsrelevanten Arten ggf. artenschutzrechtliche<br />

Konflikte im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben zu erwarten sind. Nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand sind insgesamt keine nicht ausräumbaren Hindernisse durch den Besonderen<br />

Artenschutz bekannt.<br />

Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/ Luft sind als vergleichsweise<br />

gering zu klassifizieren. Die relativ kleinflächige Vollversiegelung im Verhältnis zur<br />

Gesamtfläche des Geltungsbereichs führt zu einem geringen Verlust der Funktionen für Boden,<br />

Versickerung und Frischluftentstehung. Die geplanten Anlagen werden auf Waldstandorten<br />

fußen, unter denen sich zumeist Böden mit natürlichem oder naturnahem Aufbau befinden.<br />

Die detaillierte Bilanzierung der Flächeninanspruchnahme erfolgt jedoch erst im<br />

nachfolgenden Genehmigungsverfahren gem. BImSchG. Die dauerhafte Zerstörung oder<br />

Minderung einzelner Bodenfunktionen ist in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung<br />

entsprechend zu kompensieren.<br />

Teilflächen des Plangebietes liegen innerhalb der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes<br />

„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich Teile<br />

des Geltungsbereiches innerhalb der Zone IV und D des Heilquellenschutzgebietes<br />

„Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. Auflagen, die bei der Bauausführung im Wasserschutzgebiet<br />

evtl. zu beachten sind, können im Zulassungsverfahren von der zuständigen<br />

Wasserbehörde festgelegt werden, so dass eine Beeinträchtigung der Belange des Grundwasserschutzes<br />

nicht zu erwarten ist. Eine Beeinträchtigung von oberirdischen Gewässern<br />

kann durch die Wahl von Anlagenstandorten außerhalb von Uferbereichen vermieden werden.<br />

Erhebliche Auswirkungen sind durch das geplante Vorhaben für das Schutzgut Klima/ Luft<br />

nicht zu erwarten. Durch die notwendigen Baumfällungen ergeben sich allenfalls kleinräumige<br />

Klimaänderungen, die die Entstehung von Frischluft nur unwesentlich verändern. Die<br />

baubedingten Emissionen sind als vernachlässigbar zu betrachten Die Nutzung der regenerativen<br />

Energie Windkraft leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur CO2-Minderung<br />

und damit unmittelbar zum Klimaschutz.<br />

Die größten Auswirkungen sind für das Schutzgut Landschaftsbild zu verzeichnen. Durch die<br />

Errichtung von Windenergieanlagen sind Eingriffe in das Landschaftsbild unvermeidlich, zumal<br />

die Anlagen funktionsbedingt an einem visuell exponierten Standort errichtet werden.<br />

Das geplante Vorhaben führt insgesamt zu einem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft.<br />

Festzuhalten wäre in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes innerhalb des Waldes geringer ist als im Offenland, da die Anlagen erst<br />

aus größerer Entfernung wahrnehmbar sind und dann nur noch mit mäßiger Dominanz auf<br />

den Betrachter wirken. Auch durch den hohen Anteil sichtverschattender Bereiche wird die<br />

Wirkung der Windenergieanlagen eingeschränkt. Dies ist auch für die naturbezogene Erholung<br />

bzw. die Erholungsfunktion des Stadtwaldes relevant, da durch die sichtverstellende<br />

und –verschattende Vegetation des Waldgebietes die Anlagen nicht überall im gleichen Maß<br />

wahrgenommen werden und somit noch Landschafts- und Erholungsräume mit verhältnismäßig<br />

geringen Belastungen verbleiben.<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

Um Sichtbezüge zur umgebenden Kulturlandschaft sowie zum historischen Ortskern von<br />

Mengeringhausen darzustellen, wurde von der WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG im Jahr 2012<br />

eine überarbeitete Visualisierung erstellt. Anhand dieser Visualisierung lässt sich feststellen,<br />

dass sich für den Betrachter von historischen Ortsteilen oder Gebäuden bei Besichtigungen<br />

der Ortslagen keine oder deutlich vernachlässigbare Sichtbeziehungen zum geplanten<br />

Windpark ergeben.<br />

Da im Planungsgebiet bereits das Vorhandensein von Bodendenkmälern bekannt ist, ist evtl.<br />

mit weiteren archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Die Realisierung des geplanten<br />

Windparks ist deshalb an denkmalschutzrechtliche Auflagen des Hessischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege Marburg gebunden. Bei Beachtung dieser denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner direkten Beeinträchtigung<br />

von Kulturgütern kommt.<br />

Im Ergebnis konnten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung im Umweltbericht unter<br />

Zugrundelegung der in Kap. 3 beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

zum gegenwärtigen Kenntnisstand keine Umweltauswirkungen identifiziert werden, die einer<br />

Ausweisung als Sonderbaufläche „Windenergie“ in der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

entgegenstehen. Die abschließende Bestimmung von Maßnahmen zum Ausgleich<br />

des Eingriffes in Natur und Landschaft sowie die Suche und Sicherung von Ausgleichsflächen<br />

findet in dem weiterführenden Genehmigungsverfahren statt, da die konkrete Anlagenkonfiguration<br />

wie auch der Umfang und die konkreten Standorte der Windkraftanlagen auf<br />

Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung noch nicht abschließend feststehen. Im Rahmen<br />

des vorliegenden Umweltberichtes werden lediglich beispielhaft Kompensationsmaßnahmen<br />

aufgeführt, die als Anregung für die nächste Planungsebene dienen können.<br />

Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren werden weitere vertiefende Erhebungen anhand<br />

der konkreten und abschließenden Anlagenkonfiguration erforderlich. So sind u. a. Gutachten<br />

zu Schall und Schatten sowie bezüglich des Landschaftsbildes eine Sichtbarkeitsanalyse<br />

notwendig. Zudem sind grundsätzlich auf Ebene des nachgeordneten immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens die Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte<br />

Arten durch ergänzende standortbezogene Untersuchungen zu bestimmen. Dabei<br />

sind evtl. artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen zu konkretisieren. Gegebenenfalls<br />

ergeben sich daraus auch geeignete Maßnahmen zu einem betriebsbezogenen Monitoring,<br />

das mit der Genehmigung der Windkraftanlagen festzulegen ist.<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

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BACH, L., DIETZ, M. (2004): Mindestanforderungen zur Durchführung von Fledermausuntersuchungen<br />

während der Planungsphase von Windenergieanlagen (WEA). Ergebnisse eines<br />

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zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />

BECKER, W., BERGMANN, H-H., JEDICKE, E., SOMMERHAGE, M., VOLMER, D.(BEARBEITER)<br />

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Band 1: Pflanzen und Wirbellose; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz<br />

Heft 69/ Band 1; Bonn-<strong>Bad</strong> Godesberg.<br />

BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2004): Das europäische Schutzgebietssystem Natura<br />

2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 2:<br />

Wirbeltiere; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/ Band 2; Bonn-<strong>Bad</strong><br />

Godesberg.<br />

BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2006): Das europäische Schutzgebietssystem Natura<br />

2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 3: Arten<br />

der EU-Osterweiterung; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/<br />

Band 2; Bonn-<strong>Bad</strong> Godesberg.<br />

BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie<br />

– Erhaltungszustände Arten.<br />

BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009A): Liste der in Deutschland vorkommenden<br />

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BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009B): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und<br />

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Untersuchung und Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen.<br />

– Umwelt und Raum Bd. 4, 457 S., Cuvillier-Verlag, Göttingen.<br />

BRINKMANN, R.; MAYER, K. & KRETZSCHMAR, F. (2006): Auswirkungen von Windkraftanlagen<br />

auf Fledermäuse. Broschüre, 20 S. HRSG: Regierungspräsidium Freiburg.<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 55


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HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT (2006): Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>.<br />

HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT (2009): Forstwirtschaftskarte für den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>.<br />

HGON & VSW – HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE UND NATURSCHUTZ &<br />

STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND (2006): Rote<br />

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HGON – HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE UND NATURSCHUTZ (2010): Vögel<br />

Hessen, Echzell.<br />

HMUELV – HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND<br />

VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Rote Liste (Gefährdungsabschätzung) der Tagfalter Hessens,<br />

Dritte Fassung, Stand 06.04.2008, Ergänzungen 18.01.2009. Erstellt im Auftrag des<br />

Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im<br />

Namen der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen von Andreas C. Lange und<br />

Ernst Brockmann. Wiesbaden.<br />

HMUELV – HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VER-<br />

BRAUCHERSCHUTZ (2011): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen (2.<br />

Fassung, Mai 2011), Darmstadt, Kassel, Gießen.<br />

ITN – INSTITUT FÜR TIERÖKOLOGIE UND NATURBILDUNG (2011): Fledermauskundliches Gutachten<br />

zum geplanten Windpark Mengeringhausen, Gonterskirchen.<br />

KLAUSING, O. (1974): Die Naturräume Hessens, Wiesbaden.<br />

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KRAZSCHNER, L., WÖRNER, R. (1998): Bioklimakarte Nordhessen, M 1:20.000.<br />

LAG-VSW (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen<br />

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der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-VP unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Artengruppe Vögel. S. 50-52. Länderarbeitsgemeinschaft der<br />

Vogelschutzwarten.<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 56


19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

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MEISE, B. (2010b): Erfassung des Brutvogelbestandes im Bereich des Windenergievorhabens<br />

<strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> – Mengeringhausen (Stadtwald Mengeringhausen) im Jahr 2010.<br />

NABU (2012): Naturschutzfachliche Stellungnahme des NABU <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> zum Windenergievorhaben<br />

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August 2011 und Januar 2012. Bearbeitung: Winfried Becker, Prof. Dr. Hans-Heiner Bergman,<br />

Prof. Dr. Eckhard Jedicke, Maik Sommerhage und Detlef Volmer.<br />

NICOLAY, H. & ALFERMANN, D. (2003A): Bericht der Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und<br />

Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) - Die Situation der Zauneidechse Lacerta agilis in<br />

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NICOLAY, H. & ALFERMANN, NICOLAY, H. D. (2003B): Bericht der Arbeitsgemeinschaft<br />

Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) - Die Situation der Schlingnatter<br />

Coronella austriaca in Hessen (Anhang IV der FFH-Richtlinie)<br />

PNL – PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2012a): Ornithologisches Fachgutachten<br />

zur Errichtung eines Windparks am Standort Mengeringhausen, Teil 1: Zug- und<br />

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PNL – PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2012b): Abgrenzung relevanter<br />

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für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Hungen.<br />

PNL – PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2012c): Ornithologisches Fachgutachten<br />

zur Errichtung eines Windparks am Standort Mengeringhausen, Teil 2: Brutvögel,<br />

Hungen.<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2000): Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000, Kassel.<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2009): Regionalplan Nordhessen 2009, Kassel.<br />

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RIECKEN, U., RIES, U. & SSYMANK, A. (1994): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der<br />

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HUDSON, T., IVANOVA, T., LUTSAR, L., L. & PARSONS, K. (2006): Wind Turbines and bats:<br />

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Session of the Meeting of Paris, Doc.EUROBATS.MoP5.12.<br />

SCHMAL + RATZBOR (2010a): Erfassung des Zug- und Rastvogelbestandes im Bereich des<br />

geplanten Windparks <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> – Mengeringhausen, Lehrte.<br />

SCHMAL + RATZBOR (2010b): Erfassung des Brutvogelbestandes im Bereich des geplanten<br />

Windparks <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> – Mengeringhausen 2009 – 2010, Lehrte.<br />

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SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel<br />

Deutschlands, 4. Fassung, 30. November 2007. – Berichte zum Vogelschutz 44: 23-<br />

81.<br />

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. &<br />

SUDFELDT, C. (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands,<br />

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PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2004): Lokalisation von Ausschlussflächen<br />

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Darmstadt (Südhessen). Anhang II: Planerische Empfehlungen bei der<br />

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VSW – STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND<br />

2010): Fachlicher Untersuchungsrahmen zur Erfassung der Avifauna für die naturschutzrechtliche<br />

Beurteilung von geplanten Windkraftanlagen (Stand: 5. Mai 2010), Frankfurt.<br />

WI<strong>MB</strong>AUER, M. & SOMMERHAGE, M. (2011): Ornithologische Erfassung des Durchzugs- und<br />

Rastbestandes im Bereich des geplanten Windparks <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> – Mengeringhausen<br />

(Stadtwald Mengeringhausen) im Herbst 2011 – Kurzfassung der Ergebnisse.<br />

WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG (2011): Zielabweichungsverfahren, fachliche Ausarbeitung,<br />

zum Bauvorhaben Windpark Mengeringhausen (unveröffentlicht).<br />

WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG (2012): Visualisierung <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. 1. Fassung Jan. 2011,<br />

Überarbeitung Juni 2012.<br />

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