2 MB - Bad Arolsen
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Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong><br />
STT Mengeringhausen<br />
19. Änderung zum Flächennutzungsplan<br />
Teil A: Begründung<br />
Teil B: Umweltbericht<br />
Anlagen: Literaturverzeichnis<br />
ENTWURF<br />
Gemarkung Mengeringhausen<br />
Begründung<br />
Stand: Oktober 2012<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. (FH) Sibylle Kaunath<br />
Dipl.-Biol. Sylvia Lang<br />
Dipl.-Ing. Julia Lohr<br />
Dr. Heiko Sawitzky<br />
Dipl.-Ing. Jessica Volke
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Inhalt<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
TEIL A (Begründung) __________________________________________________ 1<br />
1. Anlass und Ziel der Planung __________________________________________________ 1<br />
2. Bestand _____________________________________________________________________ 1<br />
Lage und Größe des Plangebiets __________________________________________________ 1<br />
Nutzung ______________________________________________________________________ 2<br />
3. Übergeordnete Planungen ____________________________________________________ 2<br />
Regionalplan Nordhessen ________________________________________________________ 2<br />
Landschaftsrahmenplan Nordhessen _______________________________________________ 2<br />
Landschaftsplan _______________________________________________________________ 3<br />
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ______________________________________________ 3<br />
Schutzgebiete nach Hessischem Wassergesetz ______________________________________ 3<br />
4. Planung _____________________________________________________________________ 4<br />
Geplante Änderung _____________________________________________________________ 4<br />
Ziele der Planung ______________________________________________________________ 4<br />
Auswirkungen der Planung _______________________________________________________ 4<br />
5. Sonstige Belange ____________________________________________________________ 4<br />
Verkehrserschließung ___________________________________________________________ 4<br />
Ver- und Entsorgung ____________________________________________________________ 4<br />
6. Hinweise und Bemerkungen __________________________________________________ 5<br />
Altlasten ______________________________________________________________________ 5<br />
Bodenordnung _________________________________________________________________ 5<br />
Denkmalpflege ________________________________________________________________ 5<br />
Freileitungen __________________________________________________________________ 6<br />
Grundwasserschutz _____________________________________________________________ 6<br />
TEIL B (Umweltbericht) ________________________________________________ 7<br />
1. Einleitung ___________________________________________________________________ 7<br />
Inhalt und Ziele des Bauleitplans - Kurzdarstellung ____________________________________ 7<br />
Umweltschutzziele der für das Vorhaben relevanten Fachgesetze und Fachplanungen ________ 8<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen ______________________ 10<br />
Aktueller Umweltzustand und Entwicklung des Umweltzustands bei Ausführung der Planung __ 10<br />
Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben („Nullvariante“) _____________________________ 45<br />
3. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich _____________________________________ 45<br />
Vermeidung und Minimierung ____________________________________________________ 46<br />
Ausgleichsmaßnahmen _________________________________________________________ 47<br />
Überwachung (Monitoring) ______________________________________________________ 48<br />
Darstellung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ____________________________________ 49<br />
4. Verfahren und Vorgehensweise, Hinweise auf Schwierigkeiten _________________ 50<br />
5. Allgemeine Zusammenfassung des Umweltberichtes __________________________ 50<br />
ANLAGE I (Literaturverzeichnis) ________________________________________ 55<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite I
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />
TEIL A (Begründung)<br />
1. Anlass und Ziel der Planung<br />
Anlass für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Arolsen</strong> mit der Ausweisung von Windenergieflächen den planungsrechtlichen Rahmen für<br />
die Realisierung von Windkraftanlagen zu schaffen.<br />
Ziel der Planung ist somit die Ausweisung von Sonderbauflächen „Windenergie“, um die planungsrechtliche<br />
Grundlage zu schaffen, Windkraftanlagen im Stadtwald von<br />
Mengeringhausen errichten zu können.<br />
Um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und das geplante Ziel der Bundesregierung<br />
den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um 40% (bezogen auf das Basisjahr<br />
1990) zu verringern, beschloss der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> die Potenziale zur Windenergie<br />
in ihrer Kommune zu untersuchen. Dabei wurde der Stadtwald Mengeringhausen als<br />
geeignete Fläche für Windkraftanlagen ermittelt.<br />
Mit der Ausweisung der Sonderbaufläche „Windenergie“ können Windkraftanlagen errichtet<br />
werden, mit denen Haushalte mit sauberem und umweltfreundlichem Strom versorgt werden<br />
können. Dies trägt zur Reduzierung von CO2-Belastungen bei und wirkt somit der globalen<br />
Erderwärmung entgegen.<br />
Mit der vorliegenden Bauleitplanung wird zudem auch die Verwirklichung der im Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) 2012 und somit vom Bund angestrebten Ziele unterstützt. In<br />
§ 1 (1) EEG 2012 heißt es u.a., dass das Gesetz dem Zweck dienlich sei, vor allem zum<br />
Schutz des Klimas und der Umwelt eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu<br />
ermöglichen. Weiterhin verfolge es das Interesse, den Anteil erneuerbarer Energien an der<br />
Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % zu erhöhen. Die aktuelle Novelle<br />
des EEG 2012 durch das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer<br />
Strahlungsenergie und weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (sog. PV-<br />
Novelle) wurde am 23. August im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlicht und ist<br />
rückwirkend zum 01. April 2012 in Kraft getreten.<br />
Anhand der zuvor aufgezeigten Ziele, wird deutlich, dass die Planung dem am 22. Juli 2011<br />
neu in das Baugesetzbuch eingefügten Grundsatz nach § 1a (5) BauGB entspricht, wonach<br />
bei der Aufstellung von Bauleitplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen<br />
werden soll.<br />
Die Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt auf Grundlage der §§ 2, 5 und 6 BauGB i. d. F.<br />
vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011<br />
(BGBl. I S. 619). Hierfür gilt weiterhin die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />
(BauNVO) sowie die Planzeichenverordnung (PlanzV).<br />
Die Stadtverordneten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> fassten den entsprechenden Änderungsbeschluss<br />
in ihrer Sitzung am 09.07.2009.<br />
2. Bestand<br />
Lage und Größe des Plangebiets<br />
Das Plangebiet liegt im Stadtwald Mengeringhausen, südwestlich des <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>er Stadtteils<br />
Mengeringhausen.<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 1
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegt mit Ausnahme der östlich angrenzenden<br />
Offenlandbereiche inmitten vorhandener Waldflächen. Nördlich des Geltungsbereiches<br />
verläuft das Glockenbrunnental.<br />
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 125 ha und beinhaltet in<br />
der Gemarkung Mengeringhausen: Flur 20, Flurstücke 1 (tlw.), 2/1, 2/2 (tlw.), 3, 4, 5 (tlw.), 6<br />
(tlw.), 7 (tlw.), 8 (tlw.), 9, 10 (tlw.), 11 (tlw.); Flur 21, Flurstücke 13/1 (tlw.), 14 (tlw.), 33 (tlw.),<br />
34 (tlw.), 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43 (tlw.), 44/1 (tlw.), 44/2, 45, 48, 49 (tlw.),<br />
51 (tlw.), 59/2 (tlw.), 60/52, 61/52.<br />
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung beinhaltete ursprünglich zwei Teilflächen.<br />
Im Zuge der Planung wurde der Geltungsbereich um das Teilgebiet im Norden reduziert<br />
und die Sonderbaufläche „Windenergie“ insgesamt entsprechend verkleinert.<br />
Nutzung<br />
Das Plangebiet befindet sich westlich des Stadtteils Mengeringhausen und ist durch eine<br />
forstliche Nutzung geprägt.<br />
Bei dem zusammenhängenden Waldkomplex, der sich entlang der Grenze zur Nachbargemeinde<br />
Twistetal erstreckt, handelt es sich entsprechend der Forstwirtschaftskarte für den<br />
Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (Stand 01.07.2009) zum Teil um überwiegend Nadelwald aus Fichtenbeständen<br />
und zum anderen Teil um überwiegend Laubwald mit Nadelholzanteilen<br />
(Hauptbaumart: Buche).<br />
Der Geltungsbereich ist Eigentum der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>.<br />
3. Übergeordnete Planungen<br />
Regionalplan Nordhessen<br />
Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist der Geltungsbereich als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“<br />
dargestellt. Demnach sind diese Flächen dauerhaft zu bewalden und in ihrem Funktionszusammenhang<br />
zu erhalten. Einer Windenergienutzung steht die Ausweisung als „Vorranggebiet<br />
für Forstwirtschaft“ nicht entgegen. Der Regionalplan Nordhessen positioniert<br />
sich deutlich zur Nutzung erneuerbarer Energien. Mit der weiteren Nutzung der Windenergie<br />
wird das Ziel der Bundesregierung unterstützt, den Beitrag regenerativer Energieträger zur<br />
Elektrizitätserzeugung bis 2020 bundesweit auf 25-30 % zu erhöhen.<br />
Im Regionalplan Nordhessen 2009 wurden bereits „Vorranggebiete für Windenergienutzung“<br />
ausgewiesen. Allerdings ist das Ziel 2 des Kap. 5.2.2 des Regionalplans Nordhessen 2009<br />
und die dort ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergienutzung sowie die damit einhergehende<br />
Ausschlusswirkung durch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs<br />
vom 17.03.2011 - Az.: 4C 883/10.N- für unwirksam erklärt worden. Am 11.04.2011 hat die<br />
Regionalversammlung die Verwaltung beauftragt, ein neues Windenergiekonzept zu erstellen,<br />
welches zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.<br />
Landschaftsrahmenplan Nordhessen<br />
In der Karte „Zustand und Bewertung“ des Landschaftsrahmenplans Nordhessen 2000 ist<br />
das Plangebiet als Raumtyp „Forst, Laubwald vorherrschend“ dargestellt. Die Strukturvielfalt<br />
wird mit einer „hohen Vielfalt“ bewertet.<br />
Die Entwicklungskarte enthält keine Aussagen zur Entwicklung.<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />
Weiterhin wurden im Landschaftsrahmenplan (LRP) aufgrund der Entwicklungsdynamik bei<br />
der Aufstellung/ Planung von Windkraftanlagen von der Darstellung bzw. Aussagen zu<br />
Windkraftanlagen und "Windparks" Abstand genommen. Hierbei wird im LRP jedoch darauf<br />
hingewiesen, dass von Windkraftanlagen z. T. erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen<br />
können.<br />
Flächennutzungsplan<br />
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> aus dem Jahr 1996 weist das Gebiet<br />
als Laub-, Misch- und Nadelwald aus.<br />
Landschaftsplan<br />
Der gültige Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) stellt das Plangebiet<br />
als „Laub,- Misch- und Nadelwald“ dar.<br />
In der Entwicklungskonzeption wird auf die Rahmenbedingungen der jeweils gültigen Forsteinrichtungswerke<br />
verwiesen. Als allgemeines Leitbild für den Landschaftsraumtyp Wald<br />
werden ausgedehnte Wälder mit einem hohen Anteil naturnaher Laubwaldbestände angestrebt.<br />
In zwei Randbereichen wird die Entwicklung eines Waldrandes als Maßnahme dargelegt.<br />
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht<br />
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-<br />
Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete).<br />
Das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4620-304 „Twiste mit Wilde, Watter und Aar“ liegt ca.<br />
1,5 km südlich des Plangebiets. Es handelt sich dabei um Gewässer mit naturnaher Ausprägung<br />
und Struktur. Ein Fließgewässer dieses FFH-Gebietes verläuft von Nord nach Süd<br />
westlich der Geltungsbereichsgrenze. Die geringste Entfernung zum FFH-Gebiet beträgt hier<br />
ca. 500 m.<br />
Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich nördlich des Plangebietes. Dabei handelt es sich um<br />
das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4619-301 „Kalkflachmoor bei Vasbeck“. Das repräsentative<br />
Kalkflachmoor, umgeben von Grünland und Feuchtbrachen, liegt in einer Entfernung<br />
von ca. 2,3 km zur Außengrenze des Plangebietes.<br />
Schutzgebiete nach Hessischem Wassergesetz<br />
Teilflächen des Geltungsbereiches befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des mit<br />
Verordnung vom 01.04.1996 (StAnz. 23/96, S. 1804) zu Gunsten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und<br />
der Gemeinde Twistetal festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich<br />
Bereiche des Plangebietes innerhalb der Zone IV und D des mit Verordnung vom 01.12.1993<br />
(StAnz. 51/1993, S. 3156) festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte<br />
Heilquelle „Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>.<br />
Aus Sicht des Grundwasserschutzes sind die Ver- und Gebote der Schutzgebietsverordnung<br />
bei der weitergehenden Planung bzw. Umsetzung zu beachten.<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />
4. Planung<br />
Geplante Änderung<br />
Die bisherige Darstellung „Laub-, Misch- und Nadelwald“ wird dahingehend geändert, den<br />
Bereich nun zusätzlich gemäß § 1 (1) Nr. 4 BauNVO als Sonderbaufläche mit der<br />
Zweckbestimmung „Windenergie“ auszuweisen.<br />
Ziele der Planung<br />
- Die neuen Festsetzungen sollen die Realisierung von Windenergieanlagen im Stadtwald<br />
Mengeringhausen ermöglichen.<br />
- CO₂-Belastungen sollen durch die Nutzung erneuerbarer Energien gesenkt und somit<br />
der globalen Klimaerwärmung entgegengewirkt werden.<br />
- Unterstützung des Zieles der Bundesregierung, den Ausstoß von Treibhausgasen bis<br />
zum Jahr 2020 um 40% (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu reduzieren.<br />
Auswirkungen der Planung<br />
Die Änderung des Flächennutzungsplans ermöglicht die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
entsprechend den Maßgaben der Baunutzungsverordnung (BauNVO).<br />
Mit der Realisierung von Windenergieanlagen wird sich die Anzahl der Baulichkeiten im<br />
Plangebiet erhöhen. Um das Ausmaß der Versiegelung soweit wie möglich zu minimieren ist<br />
vorgesehen, die Anlagenstandorte an bereits bestehenden Wegen zu orientieren und die<br />
Transformatoren in die Windenergieanlagen einzufügen. Dadurch kann der Flächenverbrauch<br />
und die Versiegelung reduziert bzw. vermindert werden.<br />
Eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfolgt<br />
im Umweltbericht.<br />
Weitere Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />
gem. BImSchG getroffen.<br />
5. Sonstige Belange<br />
Verkehrserschließung<br />
Die verkehrliche Erschließung innerhalb des Plangebiets erfolgt über bereits bestehende<br />
ausgebaute Waldwirtschaftswege, von denen Stichwege möglichst direkt zu den Windenergieanlagen<br />
abzweigen.<br />
Die Anbindung an das klassifizierte Straßennetz erfolgt zum einen von Nord/ Nordwesten her<br />
über die K 80 und zum anderen von Südosten über „Twesweg“ und „Hagenstraße“ an die<br />
Bundesstraße 252.<br />
Ver- und Entsorgung<br />
Eine Trinkwasserversorgung bzw. Schmutzwasserableitung wird nicht benötigt.<br />
Der Anschluss an das Energienetz und die Telekommunikation wird durch Erdkabel durchgeführt.<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />
6. Hinweise und Bemerkungen<br />
Altlasten<br />
Altlasten oder Ablagerungen sowie andere Bodenkontaminationen sind nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand im Plangebiet nicht bekannt. Werden im Geltungsbereich dennoch Bodenkontaminationen<br />
oder sonstige Beeinträchtigungen festgestellt, von denen eine Gefährdung für<br />
Mensch und Umwelt ausgehen kann, ist umgehend das zuständige Dezernat des Regierungspräsidiums<br />
als technische Fachbehörde, die nächste Polizeidienststelle oder der Abfallwirtschaftsbetrieb<br />
des Landkreises zu benachrichtigen.<br />
Bodenordnung<br />
Maßnahmen zur Bodenordnung in Form einer Umlegung sind nicht erforderlich (§ 45<br />
BauGB). Private Grenzregelungen bleiben unberührt.<br />
Denkmalpflege<br />
Im Planungsgebiet sind derzeit drei Bodendenkmäler bekannt, und zwar (die im Folgenden<br />
erscheinenden Koordinaten sind Gauß-Krüger-Koordinaten, jeweils ohne die beiden ersten<br />
Zahlen):<br />
a) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Kohlbusch“. – Lage: Rund 1,7 km sw der<br />
Stadtmitte von Mengeringhausen und etwa 250 m w der Mengeringhäuser Warte im Waldort<br />
„Kohlbusch“ (Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 519 „Kohlbusch“)<br />
dicht ö eines n-s-verlaufenden Waldwegs (4619: 97 970/91 280; H. ü. NN: etwa 375 m).<br />
b) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Luley’s Tannen, Ortssiepen“. – Lage: Rund 2,6<br />
km wsw der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Luley’s Tannen, Ortssiepen“<br />
(Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 523 „Luley’s Tannen, Ortssiepen“)<br />
(4619: 96 820/91 440; H. ü. NN: etwa 391 m).<br />
c) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Mühlhäuser Pfad“. – Lage: Rund 2,1 km wsw<br />
der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Mühlhäuser Pfad“ (Hess. Forstamt<br />
Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 522 „Mühlhäuser Pfad“) (4619: 97 300/91 640; H.<br />
ü. NN: etwa 370 m).<br />
Darüber hinaus wurde 1936 ein weiteres mögliches Bodendenkmal beschrieben, und zwar:<br />
d) Mögliche mittelalterliche oder neuzeitliche Wüstung im Waldort „Mühlhäuser Pfad“. – Lage:<br />
Rund 2,5 km sw der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Mühlhäuser Pfad“<br />
(Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 522 „Mühlhäuser Pfad“) dicht an<br />
der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze unmittelbar nö eines TP (H. 390,8) (4619: etwa 97<br />
000/91 300; H. ü. NN: 391 m).<br />
Im Planungsgebiet können weitere, bislang unbekannte Bodendenkmäler liegen.<br />
Wenn bei Erdarbeiten weitere Bodendenkmäler bzw. archäologische Funde bekannt werden,<br />
so ist dies gem. § 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) dem Landesamt für<br />
Denkmalpflege Hessen, Abteilung Archäologie und Paläontologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde<br />
unverzüglich anzuzeigen.<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 5
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />
Freileitungen<br />
Durch das Plangebiet verläuft eine 20-kV-Freileitung der öffentlichen Stromversorgung. Die<br />
Standorte der Windkraftanlagen müssen einen Abstand in Größe der Kipphöhe der Windkraftanlagen<br />
(= Turmhöhe + Rotorradius) zu dieser Freileitung haben (freizuhaltende Sperrfläche).<br />
Alternativ ist eine Verkabelung der Freileitung möglich. In diesem Fall ist ein Mindestabstand<br />
von ca. 10 m zwischen den Fundamenten der Windkraftanlage und der Kabelleitung ausreichend.<br />
Im Südosten befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet zwei 110-kV-Hochspannungsfreileitungen<br />
der E.On Netz GmbH. Zwischen Windenergieanlagen und diesen Freileitungen<br />
sind folgende horizontale Mindestabstände zwischen Rotorblattspitze in ungünstiger<br />
Stellung und äußerstem ruhenden Leiter einzuhalten:<br />
Für Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen ≥ 3 x Rotordurchmesser.<br />
Für Freileitungen mit Schwingungsschutzmaßnahmen > 1 x Rotordurchmesser.<br />
Wenn sichergestellt ist, dass die Freileitung außerhalb der Nachlaufströmung der Windenergieanlage<br />
liegt und der Mindestabstand zwischen der Rotorblattspitze in ungünstigster Stellung<br />
und dem äußeren ruhenden Leiter > 1 x Rotordurchmesser beträgt, kann auf die<br />
schwingungsdämpfenden Maßnahmen verzichtet werden.<br />
Parallel zu einer der oben genannten 110-kV-Hochspannungsleitungen verläuft im südlichen<br />
Bereich des Plangebietes zudem eine 380-kV-Leitung der TenneT TSO GmbH.<br />
Grundwasserschutz<br />
Teilflächen des Geltungsbereiches befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des mit<br />
Verordnung vom 01.04.1996 (StAnz. 23/96, S. 1804) zu Gunsten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und<br />
der Gemeinde Twistetal festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich<br />
Bereiche des Plangebietes innerhalb der Zone IV und D des mit Verordnung vom 01.12.1993<br />
(StAnz. 51/1993, S. 3156) festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte<br />
Heilquelle „Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. Die relevanten Festlegungen der<br />
Schutzgebietsverordnungen sind bei der weitergehenden Planung bzw. Umsetzung zu beachten.<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 6
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
TEIL B (Umweltbericht)<br />
Den rechtlichen Rahmen des Umweltberichts bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />
durch Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
Die Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB dient der Vorbereitung der Beschlussfassung über<br />
den Bauleitplan. Sie sieht die Arbeitsschritte „Ermittlung“, „Beschreibung“ und „Bewertung“<br />
vor. Dadurch wird die systematische und rechtliche Aufbereitung des Abwägungsmaterials<br />
gewährleistet. Die methodischen Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange<br />
im Rahmen der Umweltprüfung sind in den Anlagen zum BauGB geregelt. Danach ist<br />
mit den Schritten Bestandsaufnahme, Prognose, Prüfung von Vermeidungs-, Minimierungs-<br />
und Ausgleichsmaßnahmen und Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ein Prüfschema<br />
für die Zusammenstellung des umweltbezogenen Abwägungsmaterials vorgegeben.<br />
1. Einleitung<br />
Inhalt und Ziele des Bauleitplans - Kurzdarstellung<br />
Das Plangebiet liegt im Stadtwald Mengeringhausen, südwestlich des <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>er Stadtteils<br />
Mengeringhausen. Im Südwesten schließt sich die Gemarkung von Twiste an.<br />
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegt mit Ausnahme der östlich angrenzenden<br />
Offenlandbereiche inmitten vorhandener Waldflächen. Nördlich des Geltungsbereiches<br />
verläuft das Glockenbrunnental.<br />
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 125 ha und beinhaltet in<br />
der Gemarkung Mengeringhausen: Flur 20, Flurstücke 1 (tlw.), 2/1, 2/2 (tlw.), 3, 4, 5 (tlw.), 6<br />
(tlw.), 7 (tlw.), 8 (tlw.), 9, 10 (tlw.), 11 (tlw.); Flur 21, Flurstücke 13/1 (tlw.), 14 (tlw.), 33 (tlw.),<br />
34 (tlw.), 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43 (tlw.), 44/1 (tlw.), 44/2, 45, 48, 49 (tlw.),<br />
51 (tlw.), 59/2 (tlw.), 60/52, 61/52.Der Waldbesitz wird von der Revierförsterei<br />
Mengeringhausen betreut (Abteilung 515 bis 528).<br />
Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung von Windenergieanlagen. Dazu wird die bisherige<br />
Darstellung „Laub-, Nadel- und Mischwald“ geändert und dieser Bereich nun gemäß<br />
§ 1(1) Nr. 4 BauNVO als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ ausgewiesen.<br />
Mit der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien können CO2-Belastungen der Atmosphäre<br />
verringert werden. Mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ und der Umsetzung<br />
des Vorhabens kann die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten<br />
und das Ziel der Bundesregierung, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um<br />
40% (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu reduzieren, unterstützen. Die Planung entspricht<br />
damit dem am 22. Juli 2011 neu in das Baugesetzbuch eingefügten Grundsatz nach § 1a (5)<br />
BauGB, wonach bei der Aufstellung von Bauleitplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes<br />
Rechnung getragen werden soll.<br />
Die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 durch das „Gesetz zur<br />
Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und weiteren Änderungen<br />
im Recht der erneuerbaren Energien“ (sog. PV-Novelle) wurde am 23. August im<br />
Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01. April 2012 in<br />
Kraft getreten. In § 1 (1) EEG 2012 heißt es u.a., dass das Gesetz dem Zweck dienlich sei,<br />
vor allem zum Schutz des Klimas und der Umwelt eine nachhaltige Entwicklung der Energie-<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 7
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
versorgung zu ermöglichen. Weiterhin verfolge es das Interesse, den Anteil erneuerbarer<br />
Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % zu erhöhen. Das<br />
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung unterstützt demnach auch die Verwirklichung der im<br />
EEG 2012 angestrebten Ziele.<br />
Neben den Klimaschutzvorteilen bietet die Errichtung von Windkraftanlagen auf städtischen<br />
Grundstücken auch die Möglichkeit, regionale Firmen bspw. durch die Beauftragung der vorbereitenden<br />
Bauarbeiten zu unterstützen. Arbeitsplätze können damit geschaffen bzw. gesichert<br />
werden. Weiterhin können die geplanten Windenergieanlagen durch die Verpachtung<br />
der kommunalen Standortflächen und Steuereinnahmen aus der Windenergieproduktion einen<br />
Beitrag zu Konsolidierung des städtischen Haushalts leisten.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> hat deshalb die Potenziale zur Windenergienutzung in ihrer Kommune<br />
geprüft, wobei der Stadtwald Mengeringhausen als geeignete Fläche für Windkraftanlagen<br />
ermittelt wurde.<br />
Umweltschutzziele der für das Vorhaben relevanten Fachgesetze und Fachplanungen<br />
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind im Plangebiet vorrangig folgende umweltrelevanten<br />
Fachgesetze und Fachplanungen von konkreter Bedeutung:<br />
Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)<br />
soll langfristig dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung im<br />
Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes zu erhöhen. In diesem Zusammenhang<br />
wird an dieser Stelle auch auf den im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 enthaltenen<br />
Grundsatz zur Nutzung regenerativer Energieträger verwiesen. In der Nachhaltigkeitsstrategie<br />
des Landes Hessen (veröffentlicht im Januar 2010) wird dargelegt, dass insbesondere<br />
die Stromerzeugung aus Windenergie erheblich gesteigert werden muss, wenn das erklärte<br />
Ziel des Landes Hessen, bis zum Jahr 2020 20% des Energieverbrauchs (ohne Verkehr) aus<br />
erneuerbaren Energien abzudecken, erreicht werden soll.<br />
Um die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, sind Windkraftanlagen vom Gesetzgeber<br />
in den Kreis der in § 35 Abs. 1 BauGB genannten privilegierten Vorhaben im Außenbereich<br />
aufgenommen worden. Windenergieanlagen sind demnach in der Regel zulässig,<br />
wenn die Erschließung gesichert ist, keine öffentlichen Belange entgegen stehen und sie<br />
den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen.<br />
Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist das Plangebiet als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“<br />
dargestellt. Diese Flächen sind dauerhaft zu bewalden und in ihrem Funktionszusammenhang<br />
zu erhalten. Einer Windenergienutzung steht die Ausweisung als „Vorranggebiet für<br />
Forstwirtschaft“ nicht entgegen. Der Regionalplan Nordhessen positioniert sich deutlich zur<br />
Nutzung erneuerbarer Energien. Mit der weiteren Nutzung der Windenergie wird das Ziel der<br />
Bundesregierung unterstützt, den Beitrag regenerativer Energieträger zur Elektrizitätserzeugung<br />
bis 2020 bundesweit auf 25-30 % zu erhöhen.<br />
Im Regionalplan Nordhessen 2009 wurden bereits „Vorranggebiete für Windenergienutzung“<br />
ausgewiesen. Allerdings ist das Ziel 2 des Kap. 5.2.2 des Regionalplans Nordhessen 2009<br />
und damit die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergienutzung und die damit einhergehende<br />
Ausschlusswirkung durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom<br />
17.03.2011 - Az.: 4C 883/10.N- für unwirksam erklärt worden. Am 11.04.2011 hat die Regionalversammlung<br />
die Verwaltung beauftragt, ein neues Windenergiekonzept zu erstellen,<br />
welches zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
In der Zustands- und Bewertungskarte des Landschaftsrahmenplans Nordhessen 2000 ist<br />
das Plangebiet als „Forst, Laubwald vorherrschend“ dargestellt. Die Strukturvielfalt wird mit<br />
einer „hohen Vielfalt“ bewertet. Die Entwicklungskarte enthält keine Aussagen zur Entwicklung<br />
des Plangebiets.<br />
Aufgrund der Entwicklungsdynamik bei der Aufstellung/ Planung von Windkraftanlagen wurde<br />
im Landschaftsrahmenplan (LRP) von der Darstellung bzw. von Aussagen zu Windkraftanlagen<br />
und "Windparks" Abstand genommen. Hierzu wird im LRP jedoch darauf hingewiesen,<br />
dass von Windkraftanlagen z. T. erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen können. Es<br />
werden ferner Planungsempfehlungen formuliert, welche besagen, dass für Räume mit ausreichenden<br />
natürlichen Windverhältnissen in den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung<br />
auszuweisen sind. Als Kriterien werden insbesondere hinreichende Windgeschwindigkeit,<br />
im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz,<br />
hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen sowie Berücksichtigung der Erfordernisse des<br />
Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft genannt.<br />
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> aus dem Jahr 1996 weist das Plangebiet<br />
als „Laub-, Misch- und Nadelwald“ aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
dient der Herstellung eines planungsrechtlichen Rahmens für die Nutzung von Windenergie<br />
in der Zukunft. Dazu ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ vorgesehen.<br />
Der gültige Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) weist die aktuelle<br />
Nutzung des Plangebietes als „Laub,- Misch- und Nadelwald“ aus. In der Entwicklungskonzeption<br />
wird auf die Rahmenbedingungen der jeweils gültigen Forsteinrichtungswerke<br />
verwiesen. Als allgemeines Leitbild für den Landschaftsraumtyp Wald werden ausgedehnte<br />
Wälder mit einem hohen Anteil naturnaher Laubwaldbestände angestrebt. In zwei Randbereichen<br />
wird die Entwicklung eines Waldrandes als Maßnahme dargelegt.<br />
Teilflächen des Plangebietes befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des mit Verordnung<br />
vom 01.04.1996 (StAnz. 23/96, S. 1804) zu Gunsten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und der<br />
Gemeinde Twistetal festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich Teile<br />
des Geltungsbereichs innerhalb der Zone IV und D des mit Verordnung vom 01.12.1993<br />
(StAnz. 51/1993, S. 3156) festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte<br />
Heilquelle „Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. Die relevanten Festlegungen der<br />
Schutzgebietsverordnungen sind bei der weitergehenden Planung bzw. Umsetzung zu beachten.<br />
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-<br />
Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete). Das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4620-<br />
304 „Twiste mit Wilde, Watter und Aar“ liegt ca. 1,5 km südlich des Plangebiets. Es handelt<br />
sich dabei um Gewässer mit naturnaher Ausprägung und Struktur. Ein Fließgewässer dieses<br />
FFH-Gebietes verläuft von Nord nach Süd westlich der Geltungsbereichsgrenze. Die geringste<br />
Entfernung zum FFH-Gebiet beträgt hier ca. 500 m.<br />
Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich nördlich des Plangebietes. Dabei handelt es sich um<br />
das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4619-301 „Kalkflachmoor bei Vasbeck“. Das repräsentative<br />
Kalkflachmoor, umgeben von Grünland und Feuchtbrachen, liegt in einer Entfernung<br />
von ca. 2,3 km zur Außengrenze des Plangebietes.<br />
Im Hinblick auf die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist den immissionsschutzrechtlichen<br />
Belangen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
(BImSchG) Rechnung zu tragen. Für die Errichtung von Windenergieanlagen ab 50 m Gesamthöhe<br />
ist ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchzuführen.<br />
2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen<br />
Aktueller Umweltzustand und Entwicklung des Umweltzustands bei Ausführung der<br />
Planung<br />
In diesem Kapitel wird der derzeitige Umweltzustand, der sich aus der heutigen Nutzung, der<br />
Nutzungsintensität und den natürlichen Faktoren zusammensetzt, schutzgutbezogen dargestellt.<br />
Auf dieser Basis werden die möglichen Umweltauswirkungen ebenfalls schutzgutbezogen<br />
prognostiziert.<br />
Schutzgut Mensch<br />
In unserer Gesellschaft wird dem Menschen als Bestandteil der Umwelt, seiner Gesundheit<br />
und seinem Wohlbefinden eine hohe Bedeutung beigemessen. Neben dem Schutz des<br />
Menschen, z. B. vor übermäßigen Schadstoff- oder Schallimmissionen, ist die Gestaltung<br />
und Sicherung eines adäquaten Wohnumfeldes, z. B. durch siedlungsnahe Flächen mit Erholungseignung,<br />
wesentlich für das menschliche Wohlbefinden.<br />
Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />
Das Plangebiet erstreckt sich westlich des Stadtteils Mengeringhausen. Es ist durch eine<br />
forstliche Nutzung geprägt. Bei dem zusammenhängenden Waldkomplex , der sich entlang<br />
der Gemeindegrenze zu Twistetal erstreckt, handelt es sich gemäß Forstwirtschaftskarte für<br />
den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (Stand 01.07.2009) zum einen um überwiegend Nadelwald aus<br />
Fichtenbeständen und zum anderen um überwiegend Laubwald mit Nadelholzanteilen<br />
(Hauptbaumart: Buche).<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches existieren keine Wohngebäude. Die nächst liegenden<br />
Wohnsiedlungen sind Massenhausen im Norden, Mengeringhausen im Osten und Twiste im<br />
Süden. Die geringste Entfernung der Außengrenze des Plangebietes zum nächsten Siedlungsbereich<br />
beträgt ca. 1.200 m. Damit berücksichtigt die Planung mehr als den derzeit<br />
standardisierten Mindestabstand von 1.000 m zwischen dem Geltungsbereich und dem Siedlungsbereich.<br />
Dies entspricht den Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft,<br />
Verkehr und Landesentwicklung und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft<br />
und Verbraucherschutz zu Abständen von raumbedeutsamen Windenergieanlagen zu<br />
schutzwürdigen Räumen und Einrichtungen (veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land<br />
Hessen Nr. 22/2010 S. 1506). Der nächstgelegene Aussiedlerhof ist „Odenthal“, der ca. 460<br />
m von der Grenze des Geltungsbereiches entfernt liegt, wobei die vorgesehenen Anlagenstandorte<br />
aber in größerer Entfernung geplant sind, so dass damit die Einhaltung der Richtwerte<br />
gemäß der TA-Lärm gewährleistet werden kann.<br />
Das große Waldgebiet westlich Mengeringhausen wird im Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) aufgrund der hohen Strukturvielfalt (z. B. durch wechselnde<br />
Baumarten, Wiesentäler) und des dichten Wegenetzes mit einer hohen Erholungseignung<br />
bewertet. Dabei ist vor allem der nordwestliche Teil des Stadtwaldes von hoher Bedeutung<br />
für die Erholungsfunktion. Dieser strukturreiche Bereich verfügt über ein bewegtes Relief,<br />
bedingt durch die vorhandenen Täler der Quellbäche. Die hohe Attraktivität für Erholungssuchende<br />
wird hier durch viele Wanderwege, vor allem entlang von Gewässerläufen, unterstützt.<br />
Im Bereich um den „Weißen Stein“ existieren zusätzlich Parkplätze, ein Waldlehrpfad,<br />
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eine Schutzhütte und ein Grillplatz. Dieser Bereich liegt jedoch außerhalb des Geltungsbereiches<br />
der Flächennutzungsplan-Änderung. Zudem wurde der Geltungsbereich im Zuge der<br />
Planung um den nördlichen Bereich reduziert, so dass das Naherholungsgebiet, welches<br />
sich im Bereich des „Weißen Steins“ konzentriert, freigehalten wird. Der strukturärmere südöstliche<br />
Teil des Waldgebietes verfügt mit Ausnahme des Hauptwanderweges entlang der<br />
Matzenhöhe kaum über Freizeitinfrastruktur.<br />
Im Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT,<br />
2006) wird das Waldgebiet als „faktischer Erholungswald“ beschrieben. Aufgrund der Nähe<br />
zum Stadtgebiet und zum Twistesee ist der Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> ein gut besuchter Raum<br />
für Erholungssuchende. Dabei üben die alten Waldbestände und die Waldwiesentäler eine<br />
besondere Anziehungskraft aus. Die Festlegung des Waldgebietes als „faktischer Erholungswald“<br />
bedeutet, dass die Erholungsfunktion bei der Bewirtschaftung des Waldes besonders<br />
berücksichtigt werden muss. Im „Windenergie-Leitfaden Flächennutzungsplan RP<br />
Kassel-2011“ wird Wald mit Erholungsfunktion als „weiche Tabuzone“ angeführt. „Weiche<br />
Tabuzonen“ sind Flächen, in denen die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen<br />
tatsächlich und rechtlich möglich sind. Jedoch können diese Flächen aufgrund planerischer<br />
Vorstellungen, die die Kommune anhand eigener Kriterien entwickeln kann, ungeeignet sein<br />
(vergl. § 1 Abs. 6 BauGB). Im vorliegenden Planungsfall bestehen jedoch seitens der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> keine planerischen Vorstellungen, die eine Windenergienutzung der Flächen<br />
ausschließen.<br />
Bezogen auf das Schutzgut Mensch bestehen im Plangebiet bereits Vorbelastungen. Die<br />
vorhandenen Verkehrswege, insbesondere die Bundesstraßen 252 und 450, führen durch<br />
Lärm- und Abgasimmissionen zu einer Beeinträchtigung des Lebens-, Arbeits- und Wohnumfeldes<br />
der Bürger von Mengeringhausen. Als weitere Störungsfaktoren sind die vorhandenen<br />
Freileitungstrassen sowie die im Westen zwischen Adorf, Vasbeck und Helmscheid und im<br />
Norden zwischen Massenhausen, Kohlgrund und Helmighausen vorhandenen Windparks zu<br />
nennen. Auch der nahegelegene Flugplatz führt durch die optische und akustische Wahrnehmbarkeit<br />
des Flugbetriebs zu Belastungen, wobei die „Platzrunde“ zum Teil auch über<br />
den Stadtwald Mengeringhausen führt.<br />
Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />
In Bezug auf menschliche Ansiedlungen kann es lage-, distanz- und anlagenabhängig durch<br />
die Errichtung von Windkraftanlagen zu einer Zunahme optischer und akustischer Unruhe<br />
kommen. Schallimmissionen durch Maschinengeräusche (Getriebe, Generatoren- und Lüftungsgeräusche),<br />
die Drehbewegung der Gondel und aerodynamische Geräusche sowie<br />
optische Immissionen durch einen kurzfristigen und tagesverlaufsabhängigen Schattenwurf<br />
können dabei zu Belästigungswirkungen führen. Für die Bewertung dieser Auswirkungen ist<br />
neben der jeweiligen örtlichen Empfindlichkeit auch die relative Lage zu umliegenden Siedlungsanlagen<br />
von Bedeutung. Um Beeinträchtigungen der Belange des Siedlungswesens zu<br />
minimieren, werden im Zuge des Genehmigungsverfahrens die besonderen Abstandsflächen<br />
zu Siedlungsgebieten, aber auch zu Wohngebäuden im Außenbereich berücksichtigt. Die<br />
hier angewandten Schutzabstände zu Siedlungen liegen über der derzeit angewandten Praxis.<br />
Weiterhin berücksichtigt die Planung der Anlagenstandorte die gesetzlichen Grenzwerte<br />
der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
hinsichtlich der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsplatzverhältnisse können<br />
somit im Vorfeld vermieden werden.<br />
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Die Beurteilung der Immissionen durch Schall und durch Schattenwurf hängt neben der Lage<br />
im Raum aber auch direkt vom Anlagentyp und von der Anlagenkonfiguration ab. Diese Angaben<br />
sind jedoch normalerweise auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung noch<br />
nicht bekannt. Deshalb ist auch noch kein aktuelles Schallgutachten vorhanden. Dieses wird<br />
für das Genehmigungsverfahren gem. BImSchG erstellt. Dabei sind die nach der TA-Lärm<br />
einzuhaltenden Werte maßgeblich. Für das Wohngebiet „Feldflosse“ am westlichen Ortsrand<br />
von Mengeringhausen, das als Reines Wohngebiet ausgewiesen ist, gilt beispielweise ein<br />
nächtlicher Immissionsrichtwert von 35 dB(A). Der Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />
bleibt dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG vorbehalten.<br />
Bei möglichen Überschreitungen von Richtwerten besteht die Möglichkeit einer entsprechenden<br />
Regulierung der Anlagen (z.B. ein schallreduzierter Betrieb im Nachtzeitraum<br />
durch Reduzierung der Drehzahl), so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz<br />
und die entsprechend der aktuellen Regelwerke in Deutschland geltenden<br />
Grenzwerte eingehalten werden.<br />
Auch die Thematik zur Gesundheitsgefahr durch niederfrequente Geräusche („Infraschall“)<br />
wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG Beachtung finden. „Messtechnisch<br />
kann nachgewiesen werden, dass Windenergieanlagen Infraschall verursachen.<br />
Die festgestellten Infraschallpegel liegen aber weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle<br />
des Menschen und sind damit völlig harmlos“ (LUA-Materialien Bd. Nr. 63-Windenergieanlagen<br />
und Immissionsschutz, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen 2002). Diese Aussage<br />
wird durch verschiedene Veröffentlichungen und Messungen, u.a. durch das Bundesgesundheitsamt,<br />
bestätigt. Bei Einhaltung der üblichen Abstände von Windenergieanlagen<br />
zur Wohnbebauung sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall<br />
zu erwarten.<br />
Bei direkter Sonneneinstrahlung erzeugen Windenergieanlagen in Abhängigkeit vom Einfallswinkel<br />
des Sonnenlichts und der Stellung des Rotors periodische Helligkeitsschwankungen,<br />
die als Schattenwurf bezeichnet werden. Mit zunehmendem Abstand von der Windenergieanlage<br />
nimmt die Hell-Dunkel-Schwankung ab und es tritt ein immer diffuserer Lichtschatten<br />
auf, der weniger beeinträchtigend empfunden wird. Für die Beurteilung der Einwirkung<br />
durch bewegten, periodischen Schattenwurf durch den Rotor einer Windenergieanlage<br />
hat der Gesetzgeber bisher keine rechtsverbindlichen Vorschriften mit Grenz- oder Richtwerten<br />
erlassen oder in Aussicht gestellt. Für die Beurteilung der optischen Immissionen können<br />
hilfsweise die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von<br />
Windenergieanlagen“ (WEA-Schattenwurfhinweise) des Länderausschusses für Immissionsschutz<br />
(LAI) herangezogen werden. Ziel ist eine sichere Vermeidung erheblicher Belästigungen,<br />
die durch optische Immissionen entstehen können. Diese ist nach Angaben des LAI<br />
gewährleistet, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer 30 Stunden pro<br />
Kalenderjahr und 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Der Nachweis der Einhaltung der<br />
Richtwerte hinsichtlich Schatten bleibt ebenfalls dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren<br />
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorbehalten. Bei ggf. möglichen Überschreitungen<br />
dieses Immissionsrichtwertes ist eine gezielte Abschaltung von Windenergieanlagen<br />
möglich, so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz eingehalten<br />
werden.<br />
Die oben genannten Hinweise der LAI können auch Anwendung bei der Beurteilung der optischen<br />
Wirkungen von Lichtreflexen („Disco-Effekt“) finden. Lichtreflexe entstehen durch Reflexionen<br />
des Sonnenlichts bei metallisch blanken Rotorblättern. Da jedoch die Anlagen<br />
neuester Technik durch das Aufbringen matter, diffus reflektierender Farben Lichtreflexe na-<br />
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hezu ausschließen, spielt der „Disco-Effekt“ gegenwärtig keine Rolle mehr. Die Hersteller<br />
von Rotorblättern neuester Generation garantieren diesen niedrigen Reflektormeterwert.<br />
Durch die Höhenüberschreitung von 100 m ist für die geplanten Windenergieanlagen eine<br />
Tages- und Nachtkennzeichnung verpflichtend. Derzeit besteht folgende Kennzeichnungspflicht<br />
am Tage: In der Regel sind die Rotorblätter im äußeren Bereich durch zwei orange/<br />
rote Farbstreifen zu kennzeichnen. Das Maschinenhaus von Anlagen mit einer Höhe von<br />
mehr als 150 m über Grund ist auf beiden Seiten mit einem 2 m breiten orange/ rotem Streifen<br />
in der Mitte des Maschinenhauses und der Mast mit einem 3 m breiten Farbring in orange/rot,<br />
beginnend in 40 ± 5 m über Grund zu versehen. Aktuell gilt für die Nachtkennzeichnungspflicht<br />
Folgendes: Kennzeichnung durch ein Gefahren- oder Hindernisfeuer, entsprechend<br />
dem Stand der Technik und können gegebenenfalls mit einem Sichtweitenmessgerät<br />
kombiniert werden. Bei Anlagenhöhen von mehr als 150 m über Grund sind zusätzliche Hindernisbefeuerungsebene(n)<br />
am Turm erforderlich. Dabei müssen aus jeder Richtung mindestens<br />
zwei Hindernisfeuer sichtbar sein. Derzeit wird in den Fachgremien diskutiert, die<br />
Befeuerung zu reduzieren und nur im Bedarfsfall einzuschalten (bedarfsgerechte Befeuerung).<br />
Wie die Kennzeichnungspflicht im Einzelnen definiert ist, kann erst im Genehmigungsverfahren<br />
unter Berücksichtigung der dann geltenden Richtlinien geklärt werden. Zur Minimierung<br />
der visuellen Wirkung der Leuchtfeuer (Nachtkennzeichnung) ist vorgesehen, die<br />
Windkraftanlagen mit einer Sichtweitenmesstechnik auszurüsten, welche sicherstellt, dass<br />
bei einer Sichtweite von mehr als 5 km die Lichtleistung der Leuchtfeuer um 70 % und bei<br />
einer Sichtweite größer 10 km die Lichtleistung um 90 % reduziert wird. Der Abschlussbericht<br />
zum BMU-Forschungsvorhaben zur „Akzeptanz und Umweltverträglichkeit der Hinderniskennzeichnung<br />
(HK) von WEA“ (BMU 2010) kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass der Stand<br />
der Technik Möglichkeiten zur Verringerung der Belastung für Anwohner bietet. Hierbei handelt<br />
es sich u.a. um die Synchronisation bzw. die bedarfsgerechte Befeuerung (gesteuert<br />
durch Sichtweiten-Regulierung) und den Verzicht auf den Einsatz der Xenon-Befeuerung.<br />
Für die naturbezogene Naherholung und den Tourismus wirken sich Windkraftanlagen als<br />
solche mindernd auf die Ressource Ruhe aus, sowohl im optischen als auch im akustischen<br />
Bereich. Die optische Wirksamkeit ist dabei abhängig von der Lage und den Sichtbeziehungen<br />
der betreffenden Erholungseinrichtungen zu Windkraftanlagen. Je nach Lage und Wegeführung<br />
kann z.B. bei Wanderwegen die Relevanz variieren, z. B. wenn Windkraftanlagen<br />
nur auf einem kurzen Wegestück sichtbar bzw. hörbar werden. Dies bedeutet für dieses Vorhaben,<br />
dass durch die sichtverstellende und –verschattende Vegetation des Waldgebietes<br />
die Anlagen nicht überall im gleichen Maß wahrgenommen werden. Zudem ist man in Wäldern<br />
durch Vegetation, wie auch in Siedlungsgebieten durch Gebäude daran gehindert, entfernter<br />
liegende potenziell störende Eingriffsobjekte visuell zu erfassen. Deshalb und aufgrund<br />
des temporären Charakters des Aufenthaltes sowie des überwiegenden Fortbewegens<br />
der Erholungssuchenden innerhalb der Flächen können die Beeinträchtigungen durch Schattenwurf<br />
und Schallimmissionen auf die Erholungsfunktion nicht als erheblich bewertet werden.<br />
Eine bundesweite, repräsentative Bevölkerungsumfrage zum Thema „Wirkung der<br />
Windenergie auf Urlauber“ kommt im Fazit dazu, dass Windkraftanlagen eine vergleichsweise<br />
geringe Beeinträchtigung des Landschaftserlebnisses darstellen (SOKO Sozialforschung<br />
& Kommunikation, 2005). Ein Verlust an Attraktivität des Gebietes durch Windenergieanlagen<br />
ist demnach nicht zu erwarten. Zudem wurde bei vergleichbaren Vorhaben zum Teil<br />
auch eine hohe Frequentierung der Anlagenstandorte durch interessierte Wanderer, welche<br />
die Anlagen gezielt aufsuchen, beobachtet. Durch die Anlage eines Energielehrpfades könnte<br />
dieser Anziehungseffekt noch erhöht und gelenkt werden.<br />
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Während der Bauphase der geplanten Windenergieanlagen kommt es durch Schallimmissionen<br />
(Bauarbeiten, LKW-Verkehr) zu zusätzlichen Beeinträchtigungen. Diese Beeinträchtigungen<br />
sind jedoch nur temporärer Art und werden als nicht erheblich angesehen. Durch<br />
einen gezielten Bauzeitenplan, der die Abläufe der einzelnen Bauphasen regelt, wird für einen<br />
reibungslosen Ablauf und damit für eine möglichst kurze Bauphase gesorgt.<br />
Schutzgut Pflanzen und Tiere<br />
Im Vordergrund steht hier der Schutz der Lebensräume und –bedingungen für die Tier- und<br />
Pflanzenarten und ihrer Lebensgemeinschaften. Hierbei sind vor allem Lebensräume zu betrachten,<br />
die besondere Funktionen für Tiere und Pflanzen sowie ihre Ausbreitung erfüllen.<br />
Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />
Die für die Ausweisung als Sonderbaufläche „Windenergie“ vorgesehenen Flächen sind<br />
durch eine fast geschlossene Bewaldung geprägt. Offene Flächen finden sich lediglich in<br />
Form von Lichtungen mit Schlagfluren und Waldwiesen. Im Südosten des Geltungsbereiches<br />
setzen sich die Waldflächen fast ausschließlich aus monostrukturierten Nadelholzbeständen<br />
zusammen. Aber auch im Nordwesten des Plangebietes befinden sich Bereiche mit einem<br />
hohen Nadelholzanteil. Daneben bestehen Laubwald- und Laubmischwaldbestände mit<br />
überwiegend hohem Altholzanteil, bei denen es sich vor allem um Buchen(misch-)wälder<br />
handelt. Im Nordosten wird das Plangebiet von einem der Quellbäche des Glockenbrunnens<br />
geprägt.<br />
Es ist vorgesehen, die Standorte der Windenergieanlagen im Bereich von Nadelgehölzen zu<br />
konzentrieren. Für eine Einschätzung der von dem Vorhaben betroffenen Biotoptypen erfolgte<br />
eine Auswertung der Karte „Biotop- und Nutzungstypen“ aus dem Landschaftsplan der<br />
Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004), der Forstwirtschaftskarte aus dem Jahr 2009<br />
(HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT) und dem Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald <strong>Bad</strong><br />
<strong>Arolsen</strong> (Stichtag 01.01.2006). Zudem fand im Juni 2010 eine erste Begehung durch die wpd<br />
onshore GmbH & Co. KG statt, die im Oktober 2011 und im Juni 2012 durch eigene Bestandserhebungen<br />
(Realnutzung und Biotoptypen) ergänzt wurde. Hierbei kam der Schlüssel<br />
der Standard-Nutzungstypen der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) zur Anwendung,<br />
wobei bei den Waldbiotoptypen eine weitere Differenzierung vorgenommen wurde.<br />
Die Windenergieanlagen werden voraussichtlich fast vollständig in den naturfernen Forsten<br />
des Geltungsbereichs stehen. Der Begriff „Forst“ wird für Bestände verwendet, bei denen<br />
nichtbodenständige bzw. nichteinheimische Gehölze mehr als ein Drittel des Baumanteils<br />
ausmachen oder Monokulturen an die Stelle von Mischwäldern getreten sind. (RIECKEN et al.<br />
1994). In der Forstwirtschaftskarte werden die für die Standortplanung relevanten Flächen<br />
überwiegend spezifiziert als Fichten-, Tannenjungbestand (1-40 Jahre) und als Fichten-,<br />
Tannenbestand (41-80 Jahre). In untergeordneten Teilen handelt es sich um Fichten-, Tannenaltbestand<br />
(über 80 Jahre) sowie um Laubwaldbereich mit Nadelholzanteilen. Der Landschaftsplan<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> beschreibt diesen als bodensauren Buchenwald frischer<br />
Standorte auf Buntsandstein mit einer Dominanz der Rot-Buche (Fagus sylvatica). Diese<br />
Bestände entsprechen der potenziellen natürlichen Vegetation und sind somit als standortgerecht<br />
anzusprechen. Darüber hinaus werden auch die notwendigen Zuwegungen zum Teil<br />
durch Buchenbestände geführt.<br />
Bei der Bestandserhebung wurden an mehreren Standorten ehemalige Windwurfflächen<br />
identifiziert. Zum Zeitpunkt der Kartierung im Oktober 2011 waren die ehemaligen Windwurfflächen<br />
bereits wieder aufgeforstet, überwiegend mit Buchen, deren Kronen meist noch nicht<br />
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geschlossen sind. Wiederum andere Bereiche sind mit Buchen-Stangenholz bestanden, welches<br />
an einem Standort in einer locker-lückigen oberen Baumschicht von alten Buchen<br />
überdacht wird. Die Aufforstungen sind aufgrund ihrer einheitlichen Altersstruktur und ihres<br />
relativ geringen Alters strukturarm und übernehmen daher auch noch keine hinreichende<br />
Lebensraumfunktion für waldbewohnende Tierarten.<br />
Abbildung 1: Karte mit Darstellung der Hauptbaumart gem. Forstwirtschaftskarte<br />
Zur Verifizierung bereits erfolgter Kartierungen der Avifauna in den Jahren 2009 bis 2011<br />
(SCHMAL + RATZBOR 2010a; MEISE 2010a; WI<strong>MB</strong>AUER & SOMMERHAGE 2011) wurden eigene<br />
avifaunistische Erhebungen des Herbstzuges im Umfeld des geplanten Windparks durchgeführt<br />
(PNL 2012a). Zur Erfassung des Vogelaufkommens erfolgten Zug- und Rastvogelkartierungen<br />
sowie ergänzend eine spezielle Erfassung des Kranichzuges nach den methodischen<br />
Empfehlungen der Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland (VSW<br />
2010) bzw. den aktuell gängigen Standards. Die Zugvogelkartierungen und flächendeckende<br />
Rastvogelzählungen wurden an zwei Beobachtungspunkten an insgesamt 18 Terminen<br />
durchgeführt. Die Erfassung des Kranichzuges erfolgte an insgesamt sieben Terminen an<br />
Massenzugtagen.<br />
Während der Zugvogelzählungen im Herbst 2011 wurden 43.932 Individuen von insgesamt<br />
45 Arten registriert. Im Vergleich mit anderen Zugvogelzählungen in Mittel- und Süddeutschland<br />
ist die Artenanzahl als durchschnittlich anzusehen. Bei den beobachteten Arten handelt<br />
es sich um typische und häufige Arten der Kulturlandschaft, die regelmäßig in größeren<br />
Trupps auftreten. Neun der beobachteten Arten sind aufgrund hohen Kollisionsrisikos bzw.<br />
aufgrund ausgeprägten Meideverhaltens gegenüber Windkraftanlagen als „windkraftempfind-<br />
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lich“ einzustufen. Diese traten jedoch (mit Ausnahme des Kranichs) in sehr geringer<br />
Individuenzahl auf (vgl. Tab. 1).<br />
Tabelle 1: Artenliste mit Angaben zur Häufigkeit (Summe aller Individuen) während des Herbstzuges 2011<br />
Deutscher Name Wissenschaftlicher Name EU-VRL BNatSchG Anzahl<br />
Bachstelze Motacilla alba - § 657<br />
Bluthänfling Carduelis cannabina - § 105<br />
Buchfink Fringilla coelebs - § 10473<br />
Brandgans Tadorna tadorna - § 2<br />
Dohle Coloeus monedula - § 591<br />
Eichelhäher Garrulus glandarius - § 1<br />
Feldlerche Alauda arvensis - § 3060<br />
Feldsperling Passer montanus - § 405<br />
„Finken“ - - - 150<br />
Fischadler Pandion haliaetus Anh. I §§ 1<br />
Gimpel Pyrrhula pyrrhula - § 183<br />
Goldammer Emberiza citrinella - § 1003<br />
Graugans Anser anser - § 31<br />
Graureiher Ardea cinerea - § 21<br />
Grünfink Carduelis chloris - § 960<br />
Grünspecht Picus viridis - §§* 1<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis - § 150<br />
Kiebitz Vanellus vanellus - §§* 34<br />
Kolkrabe Corvus corax - § 38<br />
Kormoran Phalacrocorax carbo Art. 4.2 § 9<br />
Kranich Grus grus Anh. I §§ 543<br />
Mäusebussard Buteo buteo - §§ 70<br />
Mehlschwalbe Delichon urbicum - § 531<br />
“Pieper” - - - 51<br />
Rabenkrähe Corvus corone - § 2047<br />
Raubwürger Lanius excubitor - §§* 1<br />
Rauchschwalbe Hirundo rustica - § 240<br />
Raufußbussard Buteo lagopus - §§ 1<br />
Ringeltaube Columba palumbus - § 1265<br />
Rohrweihe Circus aeruginosus Anh. I §§ 1<br />
Rotdrossel Turdus iliacus - § 817<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula - § 87<br />
Rotmilan Milvus milvus Anh. I §§ 37<br />
Saatkrähe Corvus frugilegus - § 24<br />
Schwanzmeise Aegithalos caudatus - § 120<br />
Schwarzmilan Milvus migrans Anh. I §§ 4<br />
Silberreiher Casmerodius albus Anh. I § 5<br />
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Deutscher Name Wissenschaftlicher Name EU-VRL BNatSchG Anzahl<br />
Singdrossel Turdus philomelos - § 319<br />
Star Sturnus vulgaris - § 10361<br />
Stieglitz Carduelis carduelis - § 2483<br />
Stockente Anas platyrhynchos - § 72<br />
Turmfalke Falco tinnunculus - §§ 4<br />
Turteltaube Streptopelia turtur - § 87<br />
Türkentaube Streptopelia decaocto - § 148<br />
Wacholderdrossel Turdus pilaris - § 6541<br />
Wiesenpieper Anthus pratensis - § 53<br />
Wiesenschafstelze Motacilla flava ssp flava - § 29<br />
„Zeisig“ - - - 75<br />
Summe 43.932<br />
Durchschnitt/Zeit 468<br />
Ind./St.<br />
fett: windkraftempfindliche Arten (gemäß PNL 2012b)<br />
EU-VRL = EU-VSchRL (2009/147EG, urspr. 79/409/EWG): - = nicht aufgeführt, I = nach Anhang I geschützt, Art. 4.2 = nach Art. 4.2. geschützt<br />
(nur bedeutsame Arten mit relevanten Rastbeständen in Hessen)<br />
BNatSchG: § = besonders geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG, §§ = streng geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 14 BNatSchG, §§* =<br />
BundesartenschutzVO (2005, zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 29.7.2009 I 2542)<br />
Insgesamt konnte ein Gesamtzugaufkommen von 468 Individuen/Stunde festgestellt werden.<br />
Im Vergleich zum Zugaufkommen im mitteleuropäischen Binnenland handelt es sich bei dieser<br />
Größenordnung um ein geringes Zugaufkommen. Als Stundenmittel eines Tages mit guten<br />
Witterungsbedingungen und hoher Zugvogelaktivität wurden 621 Individuen/Stunde erfasst.<br />
Dieser Wert liegt im unteren Bereich eines als durchschnittlich zu bewertenden Zugaufkommen.<br />
Dies deckt sich auch mit den Ergebnissen von KORN & STÜBING (s. PNL 2012b),<br />
die im Rahmen der Abgrenzung relevanter Räume für windkraftempfindliche Vogelarten in<br />
Hessen zwischen 2001 und 2010 umfangreiche Zugvogelzählungen in Hessen durchgeführt<br />
haben und für den Bereich des Untersuchungsgebiets an den Standorten Massenhausen<br />
und Mengeringhausen ein durchschnittliches Zuggeschehen ermittelten.<br />
Der Vogelzug erfolgte im Herbst 2011 überwiegend in westlicher bis südwestlicher Richtung.<br />
Knapp 80 % aller Individuen flog dabei in einer Höhe von unter 100 m, lediglich 2,5 % zwischen<br />
150 und 200 m. Die durchziehenden Kraniche befanden sich in einer Höhe von mindestens<br />
200 m (durchschnittlich ca. 400-1.000 m). Von den weiteren windkraftempfindlichen<br />
Zugvogelarten, die vergleichsweise häufiger waren, zogen Kiebitz, Graugans und Graureiher<br />
vorwiegend in geringer bis mittlerer Höhe (0-100 m). Der Rotmilan wurde auf den Höhenstufen<br />
von 0-200 m relativ gleichmäßig beobachtet (Schwerpunkt 100-150 m). Insgesamt wurde<br />
im Bereich von 150-200 m die geringste Zahl windkraftempfindlicher Zugvögel registriert.<br />
Bei der ergänzend durchgeführten Erfassung des Kranichs wurden im Herbst 2011 insgesamt<br />
3.751 ziehende Kraniche beobachtet. Für den Zeitraum von Anfang August bis Ende<br />
Dezember 2011 wurden für ganz Hessen knapp 67.000 ziehende Kraniche gemeldet (Quelle:<br />
Ornitho.de, Abfrage am 25.06.2012). Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg beträgt die<br />
Zahl der gemeldeten Kraniche während des Herbstzuges 2011 insgesamt 5.783 Individuen.<br />
Damit entspricht der Anteil der im Bereich des Planungsgebiets ziehenden Kraniche 5,6 %<br />
der über Hessen beobachteten Individuen. Im Hinblick auf die Beurteilung möglicher Konflikte<br />
im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen ist jedoch die Anzahl der<br />
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durchziehenden Kraniche eher von untergeordneter Bedeutung. Entscheidender sind die<br />
Flugrichtung und –höhe. Die erfassten Kraniche passierten das Gebiet vorwiegend im nordwestlichen<br />
Teil zwischen Massenhausen und Gembeck Richtung Westsüdwest. Die Hauptflugroute<br />
führte damit am nordwestlichen Rand des Stadtwaldes vorbei. Hinsichtlich der<br />
Flughöhe ist festzuhalten, dass der Kranichzug im Bereich des Untersuchungsgebiets deutlich<br />
(in etwa 400 – 1.000 m Höhe) über EOK erfolgte.<br />
Im Rahmen der Rastvögel-Erfassung im Herbst 2011 wurden 40 Rastvogelarten mit insgesamt<br />
3.742 Individuen beobachtet. Dabei handelte es sich vorwiegend um typische und häufige<br />
Arten der Kulturlandschaft, die regelmäßig in größeren Trupps auftreten. Wacholderdrossel,<br />
Star, Feldsperling und Ringeltaube, gefolgt von Stieglitz und Bachstelze, waren zahlenmäßig<br />
am stärksten vertreten. Fünf der 40 Rastvogelarten (Mäusebussard, Wacholderdrossel,<br />
Ringeltaube, Rabenkrähe und Rotmilan) waren verhältnismäßig kontinuierlich im<br />
Gebiet anwesend (Stetigkeit ≥ 0,50), jedoch in relativ geringer Individuenzahl. Weitere fünf<br />
Arten (Feldsperling, Buchfink, Feldlerche, Kernbeißer und Star) wurden gelegentlich beobachtet<br />
(Stetigkeit 0,30 – 0,50). Alle weiteren Arten wurden selten bzw. einmalig registriert.<br />
Sieben der beobachteten Arten sind als „windkraftempfindlich“ einzustufen. Von den als<br />
„windkraftempfindlich“ einzustufenden Arten waren Rotmilan und Kiebitz mit insgesamt 28<br />
bzw. 21 Individuen im Untersuchungsgebiet präsent. Die Individuenzahl der weiteren „windkraftempfindlichen“<br />
Arten betrug jeweils weniger als zehn. Hinsichtlich der räumlichen Nutzung<br />
der „windkraftempfindlichen“ Rastvögel liegt der Schwerpunkt nördlich des Stadtwaldes,<br />
insbesondere nordöstlich zwischen Massenhausen und „Gut Höhe“ sowie westlich von<br />
Massenhausen auf der „Massenhauser Höhe“. Für die südlich liegenden Offenlandbereiche<br />
zwischen Twiste und Mengeringhausen sowie zwischen Twiste und Gembeck liegen dagegen<br />
nur einmalige Beobachtungen von Rotmilan, Graureiher und Schwarzstorch vor.<br />
Tabelle 2: Artenliste der Rastvogelerfassung im Herbst 2011 mit Angaben zur Häufigkeit (Summe aller<br />
Individuen) und Präsenz im Gebiet (Stetigkeit)<br />
Deutscher Name Wissenschaftl. Name Summe Stet. EU-VRL BNatSchG<br />
Wacholderdrossel Turdus pilaris 1105 0,72 - §<br />
Star Sturnus vulgaris 301 0,33 - §<br />
Feldsperling Passer montanus 290 0,44 - §<br />
Ringeltaube Columba palumbus 289 0,56 - §<br />
Rabenkrähe Corvus corone 245 0,56 - §<br />
Buchfink Fringilla coelebs 230 0,44 - §<br />
Feldlerche Alauda arvensis 205 0,39 - §<br />
"Drosseln" - 180 0,06 - -<br />
Stieglitz Carduelis carduelis 143 0,22 - §<br />
Bachstelze Motacilla alba 118 0,28 - §<br />
Kernbeißer<br />
Coccothraustes<br />
coccothraustes<br />
85 0,39 - §<br />
Dohle Corvus monedula 74 0,28 - §<br />
Mäusebussard Buteo buteo 65 0,89 - §§<br />
Turteltaube Streptopelia turtur 63 0,17 - §<br />
Bergfink Fringilla montifringilla 50 0,06 - §<br />
Gimpel Pyrrhula pyrrhuly 40 0,28 - §<br />
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Deutscher Name Wissenschaftl. Name Summe Stet. EU-VRL BNatSchG<br />
Goldammer Emberiza citrinella 33 0,06 - §<br />
Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra 31 0,22 - §<br />
Rotmilan Milvus milvus 28 0,50 Anh. I §§<br />
Stockente Anas platyrhynchos 23 0,22 - §<br />
Kiebitz Vanellus vanellus 21 0,17 - §§*<br />
Saatkrähe Corvus frugilegus 15 0,06 - §<br />
Wiesenschafstelze Motacilla flava 15 0,06 - §<br />
Reiherente Aythya fuligula 13 0,22 - §<br />
Hohltaube Columba oenas 12 0,06 - §<br />
Rohrammer Emberiza schoeniclus 11 0,11 - §<br />
"Hänflinge" - 10 0,06 - -<br />
Graureiher Ardea cinerea 8 0,17 - §<br />
Teichhuhn Gallinula chloropus 6 0,17 - §<br />
Raubwürger Lanius ecubitor 5 0,22 - §§*<br />
Turmfalke Falco tinnunculus 5 0,22 - §§<br />
Eichelhäher Garrulus glandarius 4 0,06 - §<br />
Schwarzmilan Milvus migrans 3 0,11 Anh. I §§<br />
Rohrweihe Circus aeruginosus 3 0,17 Anh. I §§<br />
Sperber Accipiter nisus 3 0,17 - §<br />
Kornweihe Circus cyaneus 2 0,11 Anh. I §<br />
Nilgans Alopochen aegyptiaca 2 0,06 - §<br />
"Reiher" - 1 0,06 - -<br />
Grünspecht Picus viridis 1 0,06 - §§*<br />
Kolkrabe Corvus corax 1 0,06 - §<br />
Raufußbussard Buteo lagopus 1 0,06 - §§<br />
Schwarzstorch Ciconia nigra 1 0,06 Anh. I §<br />
Zwergtaucher Tachybabtus ruficollis 1 0,06 - §<br />
fett: windkraftempfindliche Arten (gemäß PNL 2012b)<br />
EU-VRL = EU-VSchRL (2009/147EG, urspr. 79/409/EWG): - = nicht aufgeführt, I = nach Anhang I geschützt, Art. 4.2 = nach Art. 4.2. geschützt<br />
(nur bedeutsame Arten mit relevanten Rastbeständen in Hessen)<br />
BNatSchG: § = besonders geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG, §§ = streng geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 14<br />
BNatSchG, §§* = BundesartenschutzVO (2005, zuletzt geändert durch Art. 22 G v. 29.7.2009 I 2542)<br />
Details zu den avifaunistischen Erhebungen der Zug- und Rastvögel im Herbst 2011 sind<br />
dem Ornithologischen Fachgutachten zu entnehmen (PNL 2012a).<br />
Da die Datensichtung der bereits vorhandenen Kartierungen der Avifauna auch hinsichtlich<br />
der Ergebnisse des Brutvorkommens von windkraftrelevanten Vogelarten eine große Spreizung<br />
ergab, wurde ebenfalls eine eigene vertiefende Erhebung der relevanten Brutvögel<br />
durchgeführt (PNL 2012c). Die avifaunistischen Erhebungen wurden in der Zeit von März bis<br />
Juni 2012 in Form von Brutvogelkartierungen angelehnt an die methodischen Vorgaben der<br />
Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes (VSW 2010)<br />
bzw. die aktuell gängigen Standards durchgeführt (vgl. Südbeck et al. 2005, VSW 2010, PNL<br />
2012b). Des Weiteren fanden zusätzliche Beobachtungen des revieranzeigenden Verhaltens<br />
von Groß- und Greifvögeln statt. Darüber hinaus wurde vor und zu Beginn der Brutsaison im<br />
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unbelaubten Zustand in einem Radius von 3.000 m um die geplanten Anlagenstandorte eine<br />
Horstsuche durchgeführt.<br />
Im Plangebiet und seiner unmittelbaren Umgebung konnten bei der Brutvogelerfassung im<br />
Jahr 2012 insgesamt 73 Brutvogelarten in allen untersuchten Räumen registriert werden.<br />
Darunter befanden sich 27 Arten, die in der Roten Liste Hessens (HGON & VSW 2006) bzw.<br />
Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007) geführt werden. Insgesamt 23 Arten weisen einen ungünstigen<br />
Erhaltungszustand für Hessen auf (gem. WERNER et al. In HMUELV 2011); insgesamt<br />
drei Arten einen schlechten Erhaltungszustand. Darüber hinaus wurden neun streng<br />
geschützte Arten nach BNatSchG erfasst. In die folgende Tabelle flossen auch die Ergebnisse<br />
der Horstkartierung sowie der Verhaltensbeobachtung der Großvögel ein.<br />
Tabelle 3: Artenliste der im Untersuchungsgebiet in 2012 nachgewiesenen Brutvogelarten<br />
Deutscher<br />
Name<br />
Wissenschaftl.<br />
Name<br />
EU-VRL BNatSchG<br />
RL DE<br />
(2007)<br />
RL HE<br />
(2006)<br />
Erhaltungszustand<br />
Amsel Turdus merula - § - - günstig A<br />
Baumfalke Falco subbuteo - §§ 3 3 schlecht 1<br />
Blaumeise Cyanistes caeruleus - § - - günstig A<br />
Buchfink Fringilla coelebs - § - - günstig A<br />
Buntspecht Dendrocopos major - § - - günstig A<br />
Dorngrasmücke<br />
Sylvia communis § * * günstig C<br />
Eichelhäher Garrulus glandarius - § - - günstig B<br />
Elster Pica pica - § - - günstig B<br />
Erlenzeisig Carduelis spinus - § - - günstig B<br />
Feldlerche Alauda arvensis - § 3 V ungünstig 6<br />
Fichtenkreuzschnabel<br />
Fitis<br />
Gartenbaumlä<br />
ufer<br />
Gartengrasmücke<br />
Loxia curvirostra - § - - günstig C<br />
Phylloscopus<br />
collybita<br />
Certhia<br />
brachydactyla<br />
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Rev 1 /<br />
HK<br />
- § - - günstig B<br />
- § - - günstig B<br />
Sylvia borin § * * günstig B<br />
Gimpel Pyrrhula pyrrhula § * * günstig B<br />
Goldammer Emberiza citrinella - § - - günstig B<br />
Grauschnäpper<br />
Ficedula striata § * * günstig B<br />
Grünfink Carduelis chloris - § - - günstig B<br />
Grünspecht Picus viridis - § - - günstig B<br />
Habicht Accipiter gentilis - §§ - V ungünstig 1<br />
Haubenmeise Parus cristatus - § - - günstig A<br />
Heckenbraunelle<br />
Prunella modularis - § - - günstig A<br />
Hohltaube Columba oenas - § - V ungünstig 1<br />
Kernbeißer<br />
Cocccothraustes<br />
Cocccothraustes<br />
§ * V ungünstig 1
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
Deutscher<br />
Name<br />
Klappergrasmücke<br />
Wissenschaftl.<br />
Name<br />
EU-VRL BNatSchG<br />
RL DE<br />
(2007)<br />
RL HE<br />
(2006)<br />
Erhaltungszustand<br />
Sylvia curruca § * V ungünstig 1<br />
Kleiber Sitta europaea - § - - günstig A<br />
Kleinspecht Dryobates minor - § V - ungünstig 1<br />
Kohlmeise Parus major - § - - günstig A<br />
Kolkrabe Corvus corax - § - V ungünstig 1<br />
Mäusebussard Buteo buteo - §§ - - günstig 8<br />
Misteldrossel Turdus viscivorus - § - - günstig C<br />
Mönchsgrasmücke<br />
Sylvia atricapilla - § - - günstig A<br />
Rabenkrähe Corvus corone § * * günstig C<br />
Ringeltaube Columba palumbus - § - - günstig A<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula - § - - günstig A<br />
Rotmilan Milvus milvus Anh. I §§ - - ungünstig 5<br />
Schwanzmeise <br />
Schwarzspecht<br />
Aegithalos caudatus § * * günstig B<br />
Dryocopus martius<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 21<br />
Rev 1 /<br />
HK<br />
Anh. I §§ - V günstig 3<br />
Singdrossel Turdus philomelos - § - - günstig A<br />
Sommergoldhähnchen<br />
Regulus<br />
ignicappilus<br />
- § - - günstig A<br />
Sumpfmeise Parus palustris - § - - günstig A<br />
Tannenmeise Periparus ater - § - - günstig A<br />
Trauerschnäpper<br />
Ficedula hypoleuca § * * ungünstig C<br />
Turmfalke Falco tinnunculus - §§ - - günstig 2<br />
Wacholderdrossel <br />
Waldbaumläufer<br />
Turdus pilaris - § - - ungünstig 1<br />
Certhia familaris - § - - günstig A<br />
Waldkauz Strix aluco - §§ - - günstig 4<br />
Waldohreule Asio otus - §§ - V ungünstig 2<br />
Weidenmeise Parus montanus - § - - günstig B<br />
Wintergoldhähnchen<br />
Zaunkönig<br />
Zilpzalp<br />
Regulus regulus - § - - günstig A<br />
Troglodytes<br />
troglodytes<br />
Phylloscopus trochilus<br />
- § - - günstig A<br />
- § - - günstig A<br />
fett: planungsrelevante Brutvogelarten<br />
EU-VRL = EU-VSchRL (2009/147EG, urspr. 79/409/EWG): - = nicht aufgeführt, I = nach Anhang I geschützt<br />
BNatSchG: § = besonders geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 13 BNatSchG, §§ = streng geschützte Art nach § 7 (2) Nr. 14<br />
RL-Status: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste<br />
Rev: Anzahl Reviere, 1 Angabe nur für planungsrelevante Arten; HK: Artspezifische Häufigkeitsklassen (A = häufig, B = zerstreut,<br />
C = selten)
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Außerhalb des 500 m-Radius um die Anlagenstandorte wurden als Nebenbeobachtung weitere<br />
Arten erfasst. Dies waren: Bachstelze, Bluthänfling, Braunkehlchen, Dohle, Feld- und<br />
Haussperling, Grauspecht, Hausrotschwanz, Kuckuck, Mehl- und Rauchschwalbe, Mittelspecht,<br />
Neuntöter, Rebhuhn, Schleiereule, Star, Stieglitz, Stockente, Türkentaube, Wachtel<br />
und Waldschnepfe. Das Vorkommen dieser Arten ist jedoch ohne Planungsrelevanz, da sie<br />
außerhalb des entsprechenden Untersuchungsraums ermittelt wurden.<br />
Für den Rotmilan wurden in der Brutsaison 2012 zwei besetzte Horste im Untersuchungsgebiet<br />
sowie drei weitere Reviere in den Randbereichen des Untersuchungsgebiets ermittelt.<br />
Einer der besetzten Horste befand sich in ca. 300 m, der andere in ca. 1.300 m Entfernung<br />
zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung. Die Rotmilane nutzten die Offenlandflächen<br />
im Umfeld des zusammenhängenden Waldes als Jagdgebiet.<br />
Für den Rotmilan besteht ein weit überdurchschnittliches Verunfallungsrisiko an Windenergieanlagen,<br />
da diese Art geringe Meideeffekte zeigt. Zudem besitzt Deutschland für den<br />
Schutz des Rotmilans eine besondere Verantwortung, da mehr als die Hälfte des weltweiten<br />
Bestandes in Deutschland brütet. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Rotmilans und<br />
seiner besonderen Kollisionsgefährdung an Windenergieanlagen sowie angesichts der geringen<br />
Entfernung der beiden Horststandorte zur Grenze des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung<br />
wurden im laufenden Jahr 2012 weitere aktuelle Erhebungen zur<br />
Raumnutzung der im unmittelbaren Waldgebiet vorkommenden Rotmilanpaare durchgeführt,<br />
deren Ergebnisse in einem standortspezifischen Ergänzungsgutachten dargestellt und im<br />
Zuge des BImSchG-Verfahren berücksichtigt werden.<br />
Die aktuellen Erfassungen des Brutvogelbestandes aus dem Jahr 2012 haben insgesamt<br />
gezeigt, dass sich das Untersuchungsgebiet im Hinblick auf die Avifauna in erster Linie als<br />
typisches, weitgehend durchschnittlich strukturiertes Gebiet mit einer guten Ausstattung an<br />
wertgebenden Waldvogelarten erweist. Von den nachgewiesenen Brutvogelarten sind laut<br />
LAG-VSW (2007) und PNL (2012b) nur der Rotmilan und der Baumfalke als windkraftempfindlich<br />
einzustufen. Die für das Untersuchungsgebiet ermittelte Zahl von fünf Revieren des<br />
Rotmilans, wovon sich drei im Untersuchungsgebiet und zwei in den Randbereichen befanden,<br />
ist (unter Berücksichtigung der beiden randlich gelegenen Reviere) im Vergleich zu den<br />
Bestandsdichten für Hessen (nach HGON 2010) grundsätzlich als durchschnittlich zu bewerten,<br />
ein einzelnes Revier des Baumfalken ist allerdings als gering anzusehen. Auch die Zahl<br />
der Reviere der weiteren im Untersuchungsgebiet festgestellten horstbrütenden Groß- und<br />
Greifvogelarten (Habicht, Kolkrabe und Mäusebussard) ist als durchschnittlich (Mäusebussard)<br />
oder gering (Habicht, Kolkrabe) zu werten.<br />
Daneben traten weitere, im Untersuchungsgebiet nicht brütende, windkraftempfindliche Arten<br />
als Nahrungsgäste auf. Dies waren in der Brutsaison 2012 Graureiher (gelegentlich),<br />
Schwarzmilan (mehrfach) und Schwarzstorch (einmalig). Für diese Arten konnte jedoch jeweils<br />
eine regelmäßige und intensive Nutzung des Untersuchungsgebietes nicht festgestellt<br />
werden. Der einmalig beobachtete Schwarzstorch überflog zwar das Untersuchungsgebiet<br />
im Osten teilweise, war aber eindeutig nicht auf Nahrungssuche. Es handelt sich deshalb bei<br />
dem Schwarzstorch nicht um einen Nahrungsgast im eigentlichen Sinn.<br />
Weitere Details zu den avifaunistischen Erhebungen der Brutvögel im Jahr 2012 sind dem<br />
Ornithologischen Fachgutachten zu entnehmen (PNL 2012c).<br />
Eine vertiefende Fledermauserfassung fand im Jahr 2011 von Mitte April bis Anfang Oktober<br />
durch das Institut für Tierökologie und Naturbildung (ITN) statt. Entsprechend den aktuellen<br />
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fachlichen Empfehlungen (vgl. Empfehlungen des EUROBATS Advisory Committee, RODRI-<br />
GUES ET AL. 2006 sowie BACH & DIETZ 2004, BRINKMANN ET AL. 2011) sowie den für Hessen<br />
gültigen Vorgaben gemäß RICHARZ (2010) wurde hierbei eine Methodenkombination aus<br />
systematischen Detektorbegehungen, automatischer akustischer Erfassung, „Ballooning“<br />
und Netzfängen sowie Telemetrie angewandt. Im untersuchten Gebiet konnten dabei insgesamt<br />
zwölf Fledermausarten sicher nachgewiesen werden, wobei sich jeweils die beiden<br />
Bart- und Langohrfledermausarten anhand ihrer Ultraschalllaute nicht differenzieren lassen.<br />
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen<br />
Fledermausarten, ihren Schutzstatus und die Nachweismethode.<br />
Tabelle 4: Im Planungsraum nachgewiesene Fledermausarten und deren Schutzstatus<br />
Art EHZ<br />
Breitflügelfledermaus<br />
(Eptesicus serotinus)<br />
Nymphenfledermaus<br />
(Myotis alcathoe)<br />
Bechsteinfledermaus<br />
(Myotis bechsteinii)<br />
Großes Mausohr<br />
(Myotis myotis)<br />
Bartfledermaus*<br />
(Myotis mystacinus / brandtii)<br />
Fransenfledermaus<br />
(Myotis nattereri)<br />
Kleiner Abendsegler<br />
(Nyctalus leisleri)<br />
Großer Abendsegler<br />
(Nyctalus noctula)<br />
Rauhautfledermaus<br />
(Pipistrellus nathusii)<br />
Zwergfledermaus<br />
(Pipistrellus pipistrellus)<br />
Mückenfledermaus<br />
(Pipistrellus pygmaeus)<br />
Braunes Langohr<br />
(Plecotus auritus)<br />
Langohrfledermaus*<br />
(Plecotus auritus / austriacus)<br />
Schutzstatus Nachweismethode<br />
RL D RL H FFH D BC Bal N<br />
G G 2 IV ● ●<br />
n.a. 1 n.a. n.a. ●<br />
G 2 2 II+IV ● ●<br />
G V 2 II+IV ● ● ●<br />
G/U V/V 2/2 IV/IV ● ●<br />
G n 2 IV ● ● ●<br />
G D 2 IV ● ● ●<br />
G V 3 IV ● ●<br />
G n 2 IV ● ●<br />
G n 3 IV ● ● ● ●<br />
x D n.a. IV ● ●<br />
G V 2 IV ●<br />
G/U V/2 2/2 IV/IV ● ●<br />
* = eine akustische Unterscheidung der beiden Arten ist nicht möglich<br />
● = Nachweis<br />
H = Ballooning-Nachweise in 50 m Höhe<br />
EHZ = Erhaltungszustand; D = Detektor; BC = Batcorder; Bal = Ballooning; N = Netzfang<br />
Der Erhaltungszustand der Arten gilt für Hessen: G = günstig, U = unzureichend, x = Daten defizitär.<br />
FFH = Fauna-Flora-Habitat Richtlinie<br />
Kategorien der Roten Liste:<br />
1 - vom Aussterben bedroht, 2 - stark gefährdet, 3 - gefährdet, G - Gefährdung anzunehmen, n derzeit nicht gefährdet, n.a.-<br />
keine Angaben. Angaben für Hessen nach KOCK & KUGELSCHAFTER (1996), für Deutschland nach MEINIG et al. (2009).<br />
Die Zwergfledermaus ist die am häufigsten akustisch nachgewiesene Art, die gleichzeitig mit<br />
der höchsten Stetigkeit erfasst werden konnte. Die Fransenfledermaus sowie Bartfledermäuse<br />
konnten ebenfalls mit hoher Stetigkeit registriert werden. Die Aktivität der Fledermäuse<br />
war im August am höchsten. In alten Buchenbeständen wurde insgesamt eine signifikant<br />
höhere Fledermausaktivität registriert als auf Fichtenstandorten oder Fichten-Windwurf-<br />
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flächen. Da alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten als Bewohner<br />
von Baumhöhlen bekannt sind, sind die im Stadtwald Mengeringhausen vorkommenden alten<br />
Laubwaldflächen (> 120 Jahre) von hoher Bedeutung als Quartiergebiet und/oder als<br />
Nahrungsraum.<br />
Eine detaillierte Erläuterung zu Methodik, Ergebnissen und Bewertung ist dem<br />
Fledermauskundlichen Fachgutachten zu entnehmen (ITN 2011).<br />
Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />
Im Allgemeinen haben reine Nadelwaldbestände aufgrund ihrer Biotopausstattung gegenüber<br />
Laubwäldern eine geringere Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch<br />
die Wahl der Standorte und damit die Errichtung der Windenergieanlagen vorwiegend in<br />
monostrukturierten Fichtenbeständen werden somit überwiegend geringwertige Biotopstrukturen<br />
in Anspruch genommen. Sofern ein Standort in einem Buchenwaldbestand geplant ist,<br />
soll die Konfiguration der Windkraftanlage so erfolgen, dass der Standort möglichst innerhalb<br />
einer bestehenden Lichtung bzw. innerhalb einer Aufforstungsfläche oder einem Jungbestand<br />
liegt. Dadurch wird der Eingriff in den Baumbestand minimiert. Die artenreichen Kerbtäler<br />
samt ihren Hangbereichen werden freigehalten.<br />
Durch das geplante Vorhaben werden punktuelle Eingriffe stattfinden, welche nicht zu einer<br />
Zerschneidung des Waldgebietes führen. Die einzelnen Windenergieanlagen stellen nur<br />
punktuelle, sehr kleinflächige Hindernisse dar, die für keine Tiergruppe als unüberwindbar<br />
anzusehen sind. Insgesamt werden für die Verwirklichung des Vorhabens weniger als 1 %<br />
des gesamten Stadtwaldes in Anspruch genommen. Für eine erste Einschätzung der<br />
dauerhaften Flächenbeanspruchung können Werte aus vergleichbaren Windparks in<br />
Waldgebieten herangezogen werden. Demnach kann grob mit einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme<br />
von ca. 0,5 ha pro Windenergieanlage gerechnet werden. Hinzu kommen<br />
die Flächen, die während des Aufbaus und des Transportes der Anlagen temporär in<br />
Anspruch genommen werden. Der Eingriff wird minimiert, indem für den Aufbau der Anlagen<br />
weitgehend die im Wald vorhandene Wegeinfrastruktur genutzt wird. Im Einzelfall ist diese<br />
jedoch, vor allem in den Kurvenbereichen, zu verbreitern.<br />
Nach der derzeit gültigen Forsteinrichtung (FE) werden im Sinne einer nachhaltigen<br />
Forstwirtschaft jährlich 6.383 Erntefestmeter (Efm) Holz pro Jahr genutzt. Durch das<br />
geplante Vorhaben ergibt sich eine geschätzte Holzentnahmemenge von ca. 50 % eines<br />
Jahreseinschlags. In dem Jahr, in dem der Eingriff erfolgt, werden dann im Rahmen einer<br />
regulären Bewirtschaftung nur 50 % der FE-Mengen eingeschlagen, so dass der<br />
Standardjahresholzeinschlag auch im Jahr der Errichtung der Windkraftanlagen nicht<br />
überschritten wird. Die Rodungsarbeiten sind dazu mit der zuständigen Revierleitung<br />
forstwirtschaftlich abzustimmen. Da die genaue Flächen-Inanspruchnahme noch nicht<br />
bekannt ist, kann im Rahmen der Flächennutzungsplan-Änderung noch keine konkrete<br />
Flächenbilanz zur Höhe des Eingriffs bzw. des Waldverlustes erfolgen. Die Eingriffs-<br />
/Ausgleichsthematik wird im Landschaftspflegerischen Begleitplan zum Genehmigungsverfahren<br />
gem. BImSchG abschließend abgehandelt. Eine Kompensation erfolgt im Rahmen<br />
der gesetzlichen Vorgaben. Nach geltendem Forstrecht ist der Gehölzverlust durch eine<br />
Neuanpflanzung von Wald an anderer Stelle in gleicher Größenordnung auszugleichen.<br />
Durch eine naturnahe und standortgerechte Aufforstung (evtl. auch als naturschutzrechtliche<br />
Ausgleichsmaßnahme) könnte sich auf Dauer ein vielfältigerer Waldstandort entwickeln als<br />
der, der zum Teil an den beplanten Standorten vorgefunden wurde.<br />
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Die künftig versiegelten oder teilversiegelten Flächen verlieren dauerhaft und weitgehend<br />
ihre Bedeutung als Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Anlagebedingter Flächenentzug<br />
entsteht durch die benötigten Stellflächen, aber auch durch die Betriebsflächen und<br />
Zuwegungen, die während der gesamten Betriebszeit des Windparks erhalten bleiben.<br />
Neben dem dauerhaften anlagebedingten Verlust der ursprünglichen Biotoptypen kommt es<br />
im Bereich der vorübergehend in Anspruch genommenen Bauflächen ebenfalls zu einem<br />
Vegetationsverlust. U.a. sind Rodungen nötig, damit die für den Aufbau der Anlagen<br />
benötigten Kräne angefahren und aufgestellt werden können. Nach Beendigung der<br />
Bauarbeiten können auf den baubedingt in Anspruch genommenen Flächen die ursprünglichen<br />
Biotoptypen jedoch wiederhergestellt werden, so dass der Vegetationsverlust dort nur<br />
temporärer Art ist. Allerdings wird es weiterhin Flächen geben, die aus Wartungsgründen<br />
baumfrei zu halten sind, was für viele Arten mit einem Verlust an Habitaten verbunden sein<br />
kann.<br />
Beeinträchtigungen von angrenzenden Biotoptypen und Pflanzenbeständen, die sich<br />
aufgrund der Gehölzrodungen durch Veränderungen im Mikroklima und in der Belichtungssituation<br />
ergeben könnten, sind aufgrund des relativ geringen Umfangs der je Standort zu<br />
rodenden Fläche als vernachlässigbar anzusehen. Zudem ist durch den sich aus der<br />
Anlagenhöhe und dem Rotordurchmesser ergebenden Abstand zu den Baumkronen eine<br />
Beeinträchtigung der angrenzenden Waldbestände nicht zu erwarten. Die Einhaltung der<br />
Waldfunktionen ist ebenso gewährleistet wie die wirtschaftliche Nutzbarkeit. Die<br />
Inanspruchnahme wertvoller Waldbiotope ist auf Ebene der konkreten Standortfindung zu<br />
vermeiden. Eine Rückbaubürgschaft sichert die Wiederherstellung des Zustandes nach dem<br />
Ablauf der Laufzeit der Windenergieanlagen. Die Fundamente werden dann wieder<br />
vollständig entfernt und der Waldboden entsiegelt.<br />
Für störungsempfindliche Arten der Avi- und Fledermausfauna können durch Windkraftanlagen<br />
Lebensräume und Nahrungshabitate verloren gehen. Wesentliche Auswirkungen<br />
bestehen dabei bei einem direktem Verlust von Habitatflächen, wie z. B. Höhlen- oder<br />
Quartierbäumen, Entwicklungs- und Aufzuchtstätten sowie Nahrungsräume. Da sich diese<br />
Tierartengruppen in der Höhe der Rotoren bewegen, ist für sie insbesondere auch die<br />
Scheuch- oder Schlagwirkung sowie die Barrierewirkung einer Windenergieanlage relevant.<br />
Weitere störende Beeinträchtigungen sind durch die Bewegungsunruhe des Rotors, den Bau<br />
und spätere Wartungsarbeiten zu erwarten. Der Verkehr der Baustellenfahrzeuge verursacht<br />
visuelle, akustische und olfaktorische Beeinträchtigungen, wodurch es insbesondere bei<br />
störungsempfindlichen Brutvogelarten zu negativen Auswirkungen kommen kann.<br />
Um Beeinträchtigungen während der Bauphase zu minimieren, werden die einzelnen<br />
Bauphasen über einen Bauzeitenplan geregelt, damit durch einen reibungslosen Ablauf die<br />
Bauphase möglichst kurz gehalten wird. Auch die vorgesehene einfache Bauweise der angestrebten<br />
Erschließung (Schotterweg) führt zu einer verkürzten Bauphase, wodurch die Fauna<br />
baubedingt nur geringfügig beeinträchtigt wird. Da die Bauarbeiten voraussichtlich nur am<br />
Tag stattfinden, können Störungen durch baubedingte Lichtemissionen weitgehend ausgeschlossen<br />
werden. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen werden durch eine entsprechende<br />
Tag- und Nachtkennzeichnung der Anlagen nach dem neuesten Stand der Technik<br />
vermieden. Damit wird das allgemeine Kollisionsrisiko von Tieren mit den Rotoren minimiert.<br />
Zudem soll die überwiegende Anlagenüberwachung per Datenfernabfrage erfolgen, so dass<br />
die Störungen durch Wartungsfahrzeuge als unerheblich einzuschätzen sind. Die Waldwege<br />
werden ohnehin für Forstfahrzeuge genutzt.<br />
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Die relevanten Beeinträchtigungen, die sich durch das geplante Vorhaben im Stadtwald<br />
Mengeringhausen auf die Avifauna ergeben werden in den angefertigten Ornithologischen<br />
Fachgutachten (PNL 2012a, 2012c) aufgezeigt und analysiert. Die jeweiligen Ergebnisse<br />
werden im Folgenden zusammengefasst wiedergegeben.<br />
Wie im vorangehenden Kapitel ausgeführt, weist das Untersuchungsgebiet aufgrund der<br />
ermittelten Ergebnisse hinsichtlich des herbstlichen Zugvogelaufkommens im Jahr 2011 eine<br />
durchschnittliche Bedeutung für Zugvögel auf. Neun der im Rahmen der Zugvogelerfassung<br />
beobachteten Arten sind als „windkraftempfindlich“ anzusehen. Bezüglich der kollisionsgefährdeten<br />
Arten ist vor allem von zentraler Bedeutung, in welcher Intensität und in welcher<br />
Höhe sie den Standort der geplanten Windenergieanlagen überqueren. Hinsichtlich der Zughöhe<br />
ist vor allem der Bereich ab 100 m von besonderer Bedeutung, da sich die Rotorblätter<br />
der geplanten Windenergieanlagen in diesen Höhenbereich hineindrehen.<br />
Während des herbstlichen Wegzuges wurden im Untersuchungsgebiet lediglich Rotmilane in<br />
einer Höhe beobachtet, in der es zu einer Kollision mit den Rotorblättern einer Windenergieanlage<br />
kommen kann. Bei dieser Art besteht das Kollisionsrisiko allerdings vor allem<br />
während und kurz nach der Brutzeit. Zur Zugzeit ist die Zahl von an Windkraftanlagen<br />
verunglückten Rotmilanen dem bisherigen Kenntnisstand zufolge gering (vergl. DÜRR 2009).<br />
Während des Zuges kann die Wahrscheinlichkeit negativer Auswirkungen auf die im<br />
Untersuchungsgebiet beobachteten „windkraftempfindlichen“ Arten aufgrund erhöhter<br />
Kollisionsgefahr deshalb als gering angesehen werden.<br />
Hinsichtlich des Kranichzuges ist festzuhalten, dass die Flughöhe im Bereich des<br />
Untersuchungsgebietes durchschnittlich bei etwa 400 - 1.000 m über EOK lag, ohne dass<br />
diese durch die Topografie und Landschaftsstruktur beeinflusst wurde. Anhand der<br />
vorliegenden Ergebnisse können relevante Beeinträchtigungen des Kranichs infolge von<br />
Barrierewirkungen oder eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos im Bereich des<br />
Untersuchungsgebiets ausgeschlossen werden.<br />
Die für Rastvögel relevanten Bereiche liegen im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes<br />
(„Massenhauser Höhe“, Petersberg sowie insbesondere zwischen Massenhausen und „Gut<br />
Höhe“, Hülloh). Hier wurden häufig mehrere Individuen „windkraftempfindlicher“ Vogelarten<br />
beobachtet. Für die im südlichen Teil liegenden Offenlandbereiche, d.h. zwischen Twiste und<br />
Mengeringhausen sowie zwischen Twiste und Gembeck, liegen dagegen nur wenige Beobachtungen<br />
einzelner Individuen „windkraftempfindlicher“ Arten vor. Da im Zuge der Planung<br />
im Norden bereits eine Verkleinerung des Geltungsbereiches erfolgte und somit der<br />
geplante Windpark einen größeren Abstand zu den schwerpunktmäßig genutzten Aufenthaltsbereichen<br />
aufweist, können mögliche negative Auswirkungen auf rastende „windkraftempfindliche“<br />
Vogelarten ausgeschlossen werden.<br />
Eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen der geplanten Windenergieanlagen auf den<br />
Brutvogelbestand erfolgte ebenfalls in einem Ornithologischen Fachgutachten (PNL 2012c).<br />
Darin kommen die Gutachter abschließend zu folgendem Ergebnis:<br />
Das Untersuchungsgebiet erweist sich im Hinblick auf die Avifauna in erster Linie als<br />
typisches, weitgehend durchschnittlich strukturiertes Gebiet mit einer guten Ausstattung an<br />
wertgebenden Waldarten, für die insbesondere die Bestände alter Laubbäume von Bedeutung<br />
sind. Diese sollten bei der konkreten Standortwahl unangetastet bleiben.<br />
Von den nachgewiesenen Brutvogelarten sind nur der Rotmilan und der Baumfalke als windkraftempfindlich<br />
einzustufen. Bei diesen Arten kann es durch den Betrieb von Windkraftanla-<br />
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gen zu einem erhöhten Kollisionsrisiko (Rotmilan) bzw. zur Meidung der näheren Umgebung<br />
des Standortes von Windenergieanlagen (Baumfalke) kommen. Aus diesem Grund werden<br />
lediglich diese beiden Arten näher betrachtet.<br />
Von den Rotmilanen wurde ein besetzter Horst in ca. 300 m, der andere in ca. 1.300 m Entfernung<br />
zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung ermittelt. Diese Horste<br />
befinden sich innerhalb bzw. knapp außerhalb der von der LAG-VSW (2007) empfohlenen<br />
Ausschlussbereiche. Für diese beiden Horste, insbesondere für den „Am Freudenbrunnen“<br />
gelegenen, ist zunächst generell von einem erhöhten Konfliktpotenzial auszugehen, welches<br />
aber erst standortspezifisch betrachtet und bewertet werden kann, nachdem die konkreten<br />
Anlagenstandorte festgelegt wurden. Für die im unmittelbaren Waldgebiet vorkommenden<br />
Rotmilanpaare wurde deshalb eine separate Raumnutzungsanalyse durchgeführt. Die Ergebnisse<br />
dieser Untersuchung sowie deren Bewertung hinsichtlich eines möglichen Konfliktpotenzials<br />
mit dem geplanten Bau der Windenergieanlagen sind Gegenstand eines standortspezifischen<br />
Ergänzungsgutachtens und werden im Zuge des BImSchG-Verfahren berücksichtigt.<br />
Für den Baumfalken ist von einem mittleren Kollisionsrisiko auszugehen, das Meideverhalten<br />
dieser Art gegenüber Windenergieanlagen ist allerdings als hoch anzusehen. Nach den<br />
Empfehlungen der LAG-VSW (2007) ist bei der Planung von Windenergieanlagen ein Mindestabstand<br />
von 1.000 m um bekannte Vorkommen dieser Art einzuhalten. Das im nördlichen<br />
Teil des Untersuchungsgebiets ermittelte Baumfalkenrevier befindet sich jedoch in einem<br />
Abstand von etwa 3.000 m zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung.<br />
Zudem konnte keine intensive Nutzung der näheren Umgebung des geplanten Windparks<br />
ermittelt werden. Aus diesen Gründen kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos<br />
bzw. eine erhebliche Störung mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der<br />
lokalen Population dieser Art ausgeschlossen werden.<br />
Die Dichte der Vorkommen an windkraftempfindlichen Groß- und Greifvögeln innerhalb des<br />
Untersuchungsgebiets ist für den Baumfalke als gering und für den Rotmilan als durchschnittlich<br />
zu bewerten.<br />
Innerhalb des Geltungsbereichs der FNP-Änderung wurden lediglich zwei Reviere von planungsrelevanten<br />
Arten ermittelt (je ein Revier des Schwarzspechts und der Hohltaube). Für<br />
diese Arten kann es zur Vermeidung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erforderlich<br />
sein, artspezifisch funktionale Maßnahmen umzusetzen. Sie sind deshalb bei der<br />
Realisierung des geplanten Vorhabens besonders zu berücksichtigen.<br />
Hinsichtlich der im Untersuchungsgebiet auftretenden Nahrungsgäste (Schwarzmilan, Graureiher,<br />
Schwarzstorch) kann eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bzw. eine erhebliche<br />
Störung mit negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population<br />
dieser Arten ausgeschlossen werden, da keine regelmäßige, intensive Nutzung des Untersuchungsgebiets<br />
durch diese Arten festgestellt werden konnte.<br />
Bezüglich der Fledermausfauna hat das angefertigte Fachgutachten (ITN 2011) die Beeinträchtigungen,<br />
die sich durch das Vorhaben der Errichtung des Windparks Mengeringhausen<br />
auf die dortigen Fledermäuse ergeben, aufgezeigt und analysiert. Es kommt dabei zu dem<br />
Ergebnis, dass für die geplanten Windenergieanlagen eine erhebliche Störung lokaler<br />
Populationen bzw. der relevante Verlust von Quartieren nicht anzunehmen ist. Die<br />
vorgesehenen Standorte liegen vorwiegend in Fichtenbeständen, auf Waldlichtungen und<br />
Windwurfflächen. Durch die Standortwahl ist eine Gefährdung von Fortpflanzungs- und<br />
Ruhestätten sowie essentiellen Nahrungsräumen nicht gegeben. Mit der Inanspruchnahme<br />
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von Fichtenbeständen sind in der Regel keine bedeutenden Fledermauslebensräume<br />
betroffen. In jüngeren Fichtenbeständen (Fichtendickicht) mit sehr hohem Raumwiderstand<br />
können im Allgemeinen nur sporadisch auf Wegen vorbeifliegende Fledermäuse festgestellt<br />
werden.<br />
Zur Verhinderung von baubedingten Tötungen wird im Fledermauskundlichen Fachgutachten<br />
(ITN 2011) empfohlen, die Waldrodung von November bis Mitte Februar außerhalb der<br />
Aktivitätsphasen von Fledermäusen durchzuführen. Diese zeitliche Einschränkung ist im<br />
Zuge des Genehmigungsverfahrens als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme in den<br />
Landschaftspflegerischen Begleitplan aufzunehmen. Nach dem Vermeidungsprinzip soll auf<br />
eine Rodung von Quartierbäumen verzichtet werden.<br />
Neben dem Lebensraumverlust und den baubedingten Tötungen ist für Fledermäuse vor<br />
allem die Schlagwirkung von Windenergieanlagen relevant. Fledermäuse können durch<br />
direkte Kollision mit den Rotoren von Windenergieanlagen oder vermutlich auch durch Unterdruckverhältnisse<br />
im Verwirbelungsbereich (sog. „Barotrauma“) zu Tode kommen. „Eine<br />
Kollisionsmöglichkeit besteht sowohl während der Nahrungssuchflüge als auch während der<br />
kleinräumigen Transferflüge zwischen Quartier und Jagdgebiet, vor allem aber während der<br />
großräumigen Migrationsflüge“ (ITN 2011). Im Allgemeinen ist die Kollisionshäufigkeit und –<br />
wahrscheinlichkeit nach aktuellem Forschungsstand von der Aktivität der Fledermäuse in<br />
Gondelhöhe und somit auch von der Windgeschwindigkeit, dem Monat und der Jahreszeit<br />
abhängig. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wird im Fledermauskundlichen Fachgutachten<br />
eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos nicht vollständig ausgeschlossen.<br />
Daher sieht das Gutachten verschiedene artspezifische Vermeidungsmaßnahmen vor.<br />
Hierzu gehört u. a. eine Betriebszeitenkorrektur in den Monaten August und September.<br />
Hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG kommt<br />
das Fledermauskundliche Fachgutachten (ITN 2011) in seiner abschließenden Beurteilung<br />
zu folgendem Ergebnis:<br />
„Nach derzeitigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand kann eine erhebliche Beeinträchtigung<br />
nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung) durch Kollision von Fledermäusen mit den<br />
Rotoren der WEA nicht vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesen Gründen ist eine<br />
Betriebszeitenkorrektur mit einer Abschaltung der Anlagen in den Nächten des August und<br />
Septembers (01.08.-20.09.) und bei Windgeschwindigkeiten unter 6m/sec erforderlich.<br />
Während eines zweijährigen automatisierten Monitorings in Gondelhöhe in vier der<br />
geplanten Anlagen kann der Betriebsalgorhythmus verändert werden.<br />
Durch die zeitweise Abschaltung kann nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen<br />
Kenntnisstand die Beeinträchtigung für die Fledermausfauna so weit gemindert werden, dass<br />
kein Verbotstatbestand nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG mehr gegeben ist.“<br />
Hinsichtlich der Fledermausfauna beschränken sich die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände<br />
gemäß § 44 BNatSchG zusammenfassend auf den Verlust von Quartieren und die<br />
Annahme von Schlagopfern. Für die eingriffsrelevanten Beeinträchtigungen von Lebensräumen<br />
gemäß § 15 BNatSchG sind in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung im<br />
Rahmen des Genehmigungsverfahrens gem. BImSchG fledermausspezifische Ausgleichsmaßnahmen<br />
darzustellen und festzusetzen. Diese sind im Fledermauskundlichen Fachgutachten<br />
dargestellt (Verbesserung von Lebensraumstrukturen im Wald, Extensivierungsmaßnahmen<br />
im Wald).<br />
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Auf Ebene des nachgeordneten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind<br />
grundsätzlich die Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten durch<br />
ergänzende standortbezogene Untersuchungen zu bestimmen. Dabei sind auch artenschutzrechtliche<br />
Vermeidungsmaßnahmen zu konkretisieren, um Gefährdungen zu vermeiden. Auf<br />
Ebene des Flächennutzungsplanes können im Allgemeinen konkrete Beeinträchtigungen<br />
geschützter Arten noch nicht abschließend ermittelt werden, da im Zuge der Flächennutzungsplan-Änderung<br />
lediglich Flächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden und<br />
keine detaillierte Ausgestaltung des Windparks erfolgt. Somit steht auch der konkrete Eingriff<br />
derzeit noch nicht fest. Eine dezidierte artenschutzrechtliche Prüfung ist daher in diesem<br />
Stadium der Planung noch nicht möglich. In diesem Gutachten erfolgt demzufolge zunächst<br />
nur eine Abschätzung des Konfliktpotenzials im Hinblick auf mögliche oder nachgewiesene<br />
Vorkommen von relevanten Arten, die dem gesetzlichen Artenschutz unterliegen.<br />
In der unten stehenden Tabelle wird für pot. betrachtungsrelevante Arten im UG ermittelt, ob<br />
für diese ggf. artenschutzrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben<br />
zu erwarten sind.<br />
Artenschutzrechtliche Vorgaben finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG vom<br />
29.07.2009) im Kapitel 5, Abschnitt 3, dabei insbesondere die §§ 44 und 45 BNatSchG. Dort<br />
sind in § 44 (1) BNatSchG Zugriffsverbote (= Verbotstatbestände) definiert, die bei Planungs-<br />
und Zulassungsverfahren im Hinblick auf alle europarechtlich geschützten Arten (europäische<br />
Vogelarten sowie für die Arten des Anhangs IV der FFH-RL) zu berücksichtigen sind.<br />
Tabelle 5: potenzielle Konflikte der artenschutzrechtlich relevanten Arten des UG mit dem geplanten<br />
Vorhaben<br />
Gruppe oder Taxa<br />
artenschutzrechtlich<br />
relevante Arten im UG<br />
Status<br />
Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />
des § 44 (1) Nr. 1-4<br />
Bauzeitlich<br />
1<br />
Anlagebedingt<br />
2<br />
Betriebsbedingt<br />
3<br />
Pflanzen keine 3 3 3<br />
Säuger<br />
(ohne Fledermäuse)<br />
Pot. Vorkommen:<br />
Haselmaus Muscardinus avellanarius 1 2 3<br />
Wildkatze Felis silvestris 1 2 3<br />
Brutvögel<br />
alle relevanten Arten<br />
(PNL 2012c):<br />
Amsel Turdus merula BV 1 2 2<br />
Baumfalke Falco subbuteo BV 1 2 1<br />
Blaumeise Cyanistes caeruleus BV 1 2 2<br />
Buchfink Fringilla coelebs BV 1 2 2<br />
Buntspecht Dendrocopos major BV 1 2 2<br />
Dorngrasmücke Sylvia communis BV 1 2 2<br />
Eichelhäher Garrulus glandarius BV 1 2 2<br />
Elster Pica pica BV 1 2 2<br />
1 V.a. Störwirkungen und Tötungsrisiko<br />
2 Ggf. Barriere- und Zerschneidungseffekte oder Entnahme von Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />
3 Im Wesentlichen Kollisionsrisiko<br />
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Gruppe oder Taxa<br />
artenschutzrechtlich<br />
relevante Arten im UG<br />
Status<br />
Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />
des § 44 (1) Nr. 1-4<br />
Bauzeitlich<br />
1<br />
Anlagebedingt<br />
2<br />
Betriebsbedingt<br />
3<br />
Erlenzeisig Carduelis spinus BV 1 2 2<br />
Feldlerche Alauda arvensis BV 1 2 2<br />
Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra BV 1 2 2<br />
Fitis Phylloscopus collybita BV 1 2 2<br />
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla BV 1 2 2<br />
Gartengrasmücke Sylvia borin BV 1 2 2<br />
Gimpel Pyrrhula pyrrhula BV 1 2 2<br />
Goldammer Emberiza citrinella BV 1 2 2<br />
Grauschnäpper Ficedula striata BV 1 2 2<br />
Grünfink Carduelis chloris BV 1 2 2<br />
Grünspecht Picus viridis BV 1 2 2<br />
Habicht Accipiter gentilis BV 1 2 1<br />
Haubenmeise Parus cristatus BV 1 2 2<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis BV 1 2 2<br />
Hohltaube Columba oenas BV 1 2 2<br />
Kernbeißer<br />
Cocccothraustes<br />
Cocccothraustes<br />
BV 1 2 2<br />
Klappergrasmücke Sylvia curruca BV 1 2 2<br />
Kleiber Sitta europaea BV 1 2 2<br />
Kleinspecht Dryobates minor BV 1 2 2<br />
Kohlmeise Parus major BV 1 2 2<br />
Kolkrabe Corvus corax BV/NG 1 2 2<br />
Mäusebussard Buteo buteo BV 1 2 2<br />
Misteldrossel Turdus viscivorus BV 1 2 2<br />
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV 1 2 2<br />
Rabenkrähe Corvus corone BV 1 2 2<br />
Ringeltaube Columba palumbus BV 1 2 2<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula BV 1 2 2<br />
Rotmilan Milvus milvus BV 1 2 1<br />
Schwanzmeise Aegithalos caudatus BV 1 2 2<br />
Schwarzspecht Dryocopus martius BV 1 2 2<br />
Singdrossel Turdus philomelos BV 1 2 2<br />
Sommergoldhähnchen Regulus ignicappilus BV 1 2 2<br />
Sumpfmeise Parus palustris BV 1 2 2<br />
Tannenmeise Periparus ater BV 1 2 2<br />
Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca BV 1 2 2<br />
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Gruppe oder Taxa<br />
artenschutzrechtlich<br />
relevante Arten im UG<br />
Status<br />
Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />
des § 44 (1) Nr. 1-4<br />
Bauzeitlich<br />
1<br />
Anlagebedingt<br />
2<br />
Betriebsbedingt<br />
3<br />
Turmfalke Falco tinnunculus BV 1 2 2<br />
Wacholderdrossel Turdus pilar BV 1 2 2<br />
Waldbaumläufer Certhia familaris BV 1 2 2<br />
Waldkauz Strix aluco BV 1 2 1<br />
Waldohreule Asio otus BV 1 1 2<br />
Weidenmeise Parus montanus BV 1 2 2<br />
Wintergoldhähnchen Regulus regulus BV 1 2 2<br />
Zaunkönig Troglodytes troglodytes BV 1 2 2<br />
Zilpzalp Phylloscopus trochilus BV 1 2 2<br />
Zugvögel<br />
alle nachgewiesenen<br />
Arten (PNL 2012a):<br />
Bachstelze Motacilla alba Z 3 3 2<br />
Bluthänfling Carduelis cannabina Z 3 3 2<br />
Buchfink Fringilla coelebs Z 3 3 2<br />
Brandgans Tadorna tadorna Z 3 3 2<br />
Dohle Coloeus monedula Z 3 3 2<br />
Eichelhäher Garrulus glandarius Z 3 3 2<br />
Feldlerche Alauda arvensis Z 3 3 2<br />
Feldsperling Passer montanus Z 3 3 2<br />
„Finken“ - Z 3 3 2<br />
Fischadler Pandion haliaetus Z 3 3 1<br />
Gimpel Pyrrhula pyrrhula Z 3 3 2<br />
Goldammer Emberiza citrinella Z 3 3 2<br />
Graugans Anser anser Z 3 3 1<br />
Graureiher Ardea cinerea Z 3 3 1<br />
Grünfink Carduelis chloris Z 3 3 2<br />
Grünspecht Picus viridis Z 3 3 2<br />
Heckenbraunelle Prunella modularis Z 3 3 2<br />
Kiebitz Vanellus vanellus Z 3 3 1<br />
Kolkrabe Corvus corax Z 3 3 2<br />
Kormoran Phalacrocorax carbo Z 3 3 1<br />
Kranich Grus grus Z 3 3 1<br />
Mäusebussard Buteo buteo Z 3 3 2<br />
Mehlschwalbe Delichon urbicum Z 3 3 2<br />
“Pieper” - Z 3 3 2<br />
Rabenkrähe Corvus corone Z 3 3 2<br />
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Gruppe oder Taxa<br />
artenschutzrechtlich<br />
relevante Arten im UG<br />
Status<br />
Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />
des § 44 (1) Nr. 1-4<br />
Bauzeitlich<br />
1<br />
Anlagebedingt<br />
2<br />
Betriebsbedingt<br />
3<br />
Raubwürger Lanius excubitor Z 3 3 2<br />
Rauchschwalbe Hirundo rustica Z 3 3 2<br />
Raufußbussard Buteo lagopus Z 3 3 2<br />
Ringeltaube Columba palumbus Z 3 3 2<br />
Rohrweihe Circus aeruginosus Z 3 3 1<br />
Rotdrossel Turdus iliacus Z 3 3 2<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula Z 3 3 2<br />
Rotmilan Milvus milvus Z 3 3 1<br />
Saatkrähe Corvus frugilegus Z 3 3 2<br />
Schwanzmeise Aegithalos caudatus Z 3 3 2<br />
Schwarzmilan Milvus migrans Z 3 3 1<br />
Silberreiher Casmerodius albus Z 3 3 2<br />
Singdrossel Turdus philomelos Z 3 3 2<br />
Star Sturnus vulgaris Z 3 3 2<br />
Stieglitz Carduelis carduelis Z 3 3 2<br />
Stockente Anas platyrhynchos Z 3 3 2<br />
Turmfalke Falco tinnunculus Z 3 3 2<br />
Turteltaube Streptopelia turtur Z 3 3 2<br />
Türkentaube Streptopelia decaocto Z 3 3 2<br />
Wacholderdrossel Turdus pilaris Z 3 3 2<br />
Wiesenpieper Anthus pratensis Z 3 3 2<br />
Wiesenschafstelze Motacilla flava ssp flava Z 3 3 2<br />
„Zeisig“ - Z 3 3 2<br />
Fledermäuse<br />
Bartfledermaus (unbestimmt)<br />
alle nachgewiesenen<br />
Arten (ITN 2011):<br />
Myotis<br />
brandtii/mystacinus<br />
1 1 2<br />
Braunes Langohr Plecotus auritus 1 1 2<br />
Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1 1 2<br />
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 2 1<br />
Fransenfledermaus Myotis nattereri 1 1 2<br />
Großer Abendsegler Nyctalus noctula 1 1 1<br />
Großes Mausohr Myotis myotis 2 2 2<br />
Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri 1 1 1<br />
Langohr (unbestimmt) Plecotus<br />
auritus/austriacus<br />
2 2 2<br />
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus 2 2 1<br />
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Gruppe oder Taxa<br />
artenschutzrechtlich<br />
relevante Arten im UG<br />
Status<br />
Konflikte mit Verbotstatbeständen<br />
des § 44 (1) Nr. 1-4<br />
Bauzeitlich<br />
1<br />
Anlagebedingt<br />
2<br />
Betriebsbedingt<br />
3<br />
Nymphenfledermaus Myotis alcathoe ? ? ?<br />
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 1 1 1<br />
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 2 2 1<br />
Amphibien Pot. Vorkommen:<br />
Kammmolch Triturus cristatus 1 1 3<br />
Reptilien<br />
Tagfalter und Widderchen<br />
Libellen<br />
Käfer<br />
Fische und Rundmäuler<br />
Weichtiere<br />
Sonstige<br />
Vorkommen unwahrscheinlich<br />
Vorkommen unwahrscheinlich<br />
Vorkommen unwahrscheinlich<br />
Vorkommen unwahrscheinlich<br />
Vorkommen unwahrscheinlich<br />
Vorkommen unwahrscheinlich<br />
Vorkommen unwahrscheinlich<br />
2 2 3<br />
2 2 3<br />
2 2 3<br />
2 2 3<br />
2 2 3<br />
2 2 3<br />
2 2 3<br />
Status: BV=Brutvogel; NG=Nahrungsgast; Z=Zugvogel<br />
Konflikte: 1=potenziell gegeben; 2=unwahrscheinlich/gering; 3=auszuschließen, ?=unklar auf Grund mangelhafter<br />
Datengrundlagen<br />
Von den im 500 m-Radius nachgewiesenen Brutvogelarten, den im 1.000 m-Radius nachgewiesenen<br />
windkraftempfindlichen Arten sowie den im 3.000 m-Radius nachgewiesenen<br />
Groß- und Greifvogelarten zählen 37 Arten zu den häufigen und weit verbreiteten Arten mit<br />
günstigem Erhaltungszustand. Diese können bei der Artenschutzprüfung einer vereinfachten<br />
Prüfung unterzogen werden. Die außerhalb der entsprechenden Untersuchungsräume ermittelten<br />
Vorkommen sind von vornherein ohne Planungsrelevanz für das Vorhaben.<br />
Im Hinblick auf durchziehende Vögel ist im betrachteten Fall allein das Kollisionsrisiko zu<br />
begutachten, da die relevanten Gastvogelarten ausschließlich Offenlandbereiche als Rastplätze<br />
benutzen. Störungs- und Meideeffekte aufgrund der WEA sind von vornherein ausgeschlossen,<br />
da sich die WEA ausschließlich in Waldflächen befinden. Die Untersuchungsergebnisse<br />
der nachgewiesenen Rastvogelaufkommen sind dem Zugvogelbericht (PNL 2012a)<br />
entnommen.<br />
Hinsichtlich des zu überprüfenden Kollisionsrisikos sind nur Arten vertiefend zu betrachten,<br />
die eine mittlere oder hohe Empfindlichkeit bezüglich des Anflugrisikos aufweisen. Im vorliegenden<br />
Fall wären hier neun Arten (in Tabelle oben unterstrichen) vertiefend unter artenschutzrechtlichen<br />
Gesichtspunkten zu betrachten.<br />
Die Einschätzung zum Fledermauskonfliktpotenzial orientiert sich im Wesentlichen an den<br />
Forschungsergebnissen von BRINKMANN et al. (2006). Es wurde dabei berücksichtigt, ob<br />
durch die Errichtung von WEA im Wald für die betroffenen Arten potenzielle Konflikte durch<br />
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mögliche Quartierstandorte oder Jagdgebiete (betrifft bau- und anlagebedingte Auswirkungen)<br />
sowie Transfer- oder Jagdflüge (betriebsbedingte Auswirkungen) gegeben sein können.<br />
Die Potenzialabschätzungen zum Vorkommen weiterer Arten des Anhang IV, für die keine<br />
eigenständigen Untersuchungen durchgeführt wurden, erfolgten auf Grundlage von Informationen<br />
zu Habitatansprüchen und Verbreitungsgebieten durch ausführliche Daten- und Literaturrecherchen<br />
sowie der gegebenen Biotopausstattung. Für die einzelnen Taxa wurden<br />
hierbei v. a. folgende Werke herangezogen:<br />
• Säuger ohne Fledermäuse (BFN 2003, 2004, 2006, 2007; GALL & GODMANN 2003;<br />
BITZ 2003)<br />
• Amphibien (AGAR & FENA 2010, BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B)<br />
• Reptilien (AGAR & FENA 2010; BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B; KOLLING ET AL.<br />
2008, NICOLAY & ALFERMANN 2003A, B)<br />
• Tagfalter und Widderchen (BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B; HMUELV 2009)<br />
• Libellen (BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B)<br />
• Käfer (BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B; GEISER 1998)<br />
• Weichtiere (BFN 2003, 2004, 2006, 2007, 2009B)<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine nicht ausräumbaren Hindernisse durch den<br />
Besonderen Artenschutz bekannt.<br />
Schutzgut Boden<br />
Das Schutzgut Boden als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen<br />
erfüllt unterschiedlichste Funktionen im Naturhaushalt. So ist es z.B. für die Wasser-<br />
und Nährstoffkreisläufe, die Filterung und Pufferung, die Stoffumwandlung, die Grundwasserschutzfunktion<br />
sowie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte von besonderer Bedeutung.<br />
Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />
Nach Angaben aus dem Forsteinrichtungswerk für den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS.<br />
FORSTAMT DIEMELSTADT 2006) bilden im Wesentlichen Mittlerer Buntsandstein und Unterer<br />
Buntsandstein die geologischen Ausgangsgesteine. Darüber haben sich Böden aus einer<br />
oder mehreren Schuttdecken gebildet. In Abhängigkeit vom Ausgangssubstrat sind die Bodenarten<br />
unterschiedlich. Im Mittleren Buntsandstein dominiert Sand als Hauptfraktion. Im<br />
Unteren Buntsandstein kommen daneben auch wesentliche Lehm- und Tonanteile vor. Die<br />
oberste Bodenschicht (das Decksediment) weist häufig strukturverbessernde Lößlehmanteile<br />
auf. Aus dem Löß stammen Schluffanteile mit Schwerpunkt in der oberen Bodenschicht.<br />
In Abhängigkeit vom Ausgangsmaterial, dem Gelände und der Exposition haben sich im<br />
Plangebiet unterschiedliche Bodentypen gebildet. Es überwiegen jedoch Braunerden und<br />
Parabraunerden. Nach den Angaben aus dem Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO<br />
ASP G<strong>MB</strong>H 2004) sind die Braunerden über dem Unteren und Mittleren Buntsandstein zum<br />
Teil podsolig oder podsoliert, d.h. es hat eine Umlagerung metallorganischer Verbindungen<br />
durch sickerndes Wasser stattgefunden. Parabraunerden finden sich vorwiegend an den<br />
unteren Hängen entlang der Bachtäler sowie an ostexponierten Hängen. Die Böden im Plangebiet<br />
haben eine durchweg mittlere Nährstoffversorgung, sind vorwiegend skelettarm, tiefgründig<br />
und gut wasserspeichernd.<br />
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Die Hauptnutzungsart im Plangebiet ist Wald. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die<br />
Naturnähe des Bodens hoch ist. Altlasten, Altablagerungen oder Altstandorte sind gemäß<br />
den vorhandenen Unterlagen nicht bekannt.<br />
Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />
Im Zuge der Realisierung der geplanten Windenergieanlagen kommt es zu Neuversiegelungen,<br />
die mit nachteiligen Auswirkungen auf den Boden verbunden sind. Zu den erforderlichen<br />
Baumaßnahmen zählen neben der Errichtung der Anlagen die zugehörigen Fundamente<br />
und Zuwegungen sowie der Anschluss an das Energienetz und die Telekommunikation<br />
(Erdkabel).<br />
Die Größe der versiegelten oder in anderer Weise befestigten Fläche sowie der Bereiche,<br />
die ggf. einer Bodenverdichtung unterliegen, ist vor allem abhängig von der Anlagengröße<br />
und dem Anlagentyp. Für eine erste Einschätzung der dauerhaften Flächenbeanspruchung<br />
können Werte aus vergleichbaren Windparks in Waldgebieten herangezogen werden. Demnach<br />
kann grob mit einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von ca. 0,5 ha pro Windenergieanlage<br />
gerechnet werden. Hinzu kommen die Flächen, die während des Aufbaus und<br />
des Transportes der Anlagen temporär in Anspruch genommen werden. Durch die Integration<br />
der Transformatoren in das Maschinenhaus der Windenergieanlagen wird die Versiegelung<br />
von Flächen reduziert bzw. gemindert. Da auf Ebene der Flächennutzungsplan-<br />
Änderung die Anlagenkonfiguration jedoch noch nicht abschließend feststeht, ist der Umfang<br />
der Neuversiegelungen bisher noch nicht abschließend bestimmt. Die detaillierte Bilanzierung<br />
der Flächeninanspruchnahme erfolgt im nachfolgenden Genehmigungsverfahren gem.<br />
BImSchG. Die dauerhafte Zerstörung oder Minderung einzelner Bodenfunktionen ist in der<br />
Landschaftspflegerischen Begleitplanung entsprechend zu kompensieren.<br />
Die Erschließung der Windkraftanlagen soll über vorhandene ausgebaute Wirtschaftswege<br />
erfolgen. Die notwendigen Zuwegungen zu den Standorten sind somit bereits vorhanden.<br />
Von den vorhandenen Waldwirtschaftswegen sollen ca. 4 m breite Stichwege auf möglichst<br />
direktem und kürzestem Weg zu den Windkraftanlagen abzweigen. Durch die Positionierung<br />
der geplanten Anlagen im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Wirtschaftswege und die<br />
Orientierung an bestehenden Strukturen bzw. ausgebauten Wegen und Flächen, wird der<br />
Flächenverbrauch gering gehalten und der Eingriff in das Schutzgut Boden minimiert.<br />
Während der Bauphase benötigen die Transporter für die Anlieferung der Windkraftanlagen<br />
in den Kurven eine breitere Wegbreite (6,50 m). Für die Anlieferung werden die Kurven mit<br />
einem Außenradius von ca. 28 m angelegt. Weiterhin sind Stellflächen zur Errichtung und<br />
Wartung der Anlagen notwendig. Bei der Bauabwicklung werden jedoch auch die Wege<br />
temporär als Stellflächen genutzt, was eine geringere Bodeninanspruchnahme bedingt. Als<br />
zusätzliche Minimierungsmaßnahme ist die Verwendung wasserdurchlässigen Baumaterials<br />
(Schotter) für die Kurven, Wege und Stellflächen vorgesehen. Die Funktionen des Bodens<br />
bleiben damit in eingeschränktem Umfang gewahrt. Die geschotterten Flächen der Arbeitsbereiche<br />
sind zudem nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen, sofern sie nicht der weiteren<br />
Erschließung der Windkraftanlagen dienen. Im Zusammenhang mit den bauzeitlichen<br />
Aktivitäten kommt es durch Druckeinwirkungen im Bereich der Kranstellflächen, Vormontageflächen<br />
und Zuwegungen zu einer Minderung von Bodenfunktionen.<br />
Ein weiterer Flächenbedarf entsteht durch die Errichtung der Kabeltrasse. Dabei bedingt die<br />
Verlegung von Erdkabeln in einem kleinflächigen Bereich eine Bodenumlagerung und –<br />
durchmischung. Der durch den Bodenaushub für Fundamente, Zuwegungen und Stellflächen<br />
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anfallende Oberboden wird wieder eingebracht und geht dem Naturhaushalt dadurch nicht<br />
verloren.<br />
Die Fundamente werden aus Beton gefertigt. Zu einer Vollversiegelung kommt es dabei insbesondere<br />
an den Anlagensockeln. Außerhalb der Türme und der Windkraftanlagen wird die<br />
Versiegelung der Fundamente nicht sichtbar sein, da sie mit Oberboden überdeckt bzw. angeschüttet<br />
werden. Auf den zukünftig überdeckten Fundamenten sind die Bodenfunktionen<br />
in eingeschränktem Maße weiter gegeben. Im Bereich der Vollversiegelung wird der anstehende<br />
Boden jedoch vollständig beseitigt und dessen Funktionen im Naturhaushalt als Lebensraum,<br />
als Bestandteil von Stoff- und Wasserkreisläufen sowie als Filter- und Puffermedium<br />
gehen verloren. Durch die geringe quantitative Ausdehnung der versiegelten Fläche im<br />
Verhältnis zur Gesamtfläche der gesamten Sonderbaufläche „Windenergie“ ist jedoch grundsätzlich<br />
von einer geringen Beeinträchtigung der Bodenfunktionen auszugehen.<br />
Als eingriffsminimierend kann auch berücksichtigt werden, dass Rückbaubürgschaften die<br />
Wiederherstellung des Zustandes nach Ablauf der Laufzeit der Windkraftanlagen sichern.<br />
Die Fundamente werden dann wieder rückstandsfrei entfernt und der Waldboden entsiegelt.<br />
Schutzgut Wasser<br />
Das Schutzgut Wasser besitzt unterschiedliche Funktionen für den Naturhaushalt. Zu unterscheiden<br />
sind die Teilbereiche Grundwasser und Oberflächengewässer. Schutzziele sind die<br />
Sicherung der Quantität und Qualität des Grundwassers sowie die Erhaltung und Reinhaltung<br />
der Oberflächengewässer.<br />
Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />
Der Stadtwald Mengeringhausen wird insbesondere im nordöstlichen Bereich von einigen<br />
Gewässern geprägt. Es handelt sich dabei um die vier Quellbäche des Baches „Glockenbrunnen“,<br />
der im Mengeringhäuser Wald entspringt und in der Ortslage von<br />
Mengeringhausen in die Aar mündet. Daneben existieren entlang der Fließgewässer mehrere<br />
Fischteiche, die sich im Bereich „Weißer Stein“ konzentrieren. Das Glockenbrunnental<br />
selbst liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung. Der<br />
Talraum wird somit von Windkraftanlagen freigehalten.<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich lediglich der südlichste Seitenarm des Glockenbrunnens,<br />
der mit den anderen Quellbächen zusammen dessen Oberlauf speist. Die<br />
Zuflüsse des Glockenbrunnens weisen nach Angaben aus dem Landschaftsplan der Stadt<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) insgesamt mäßige Veränderungen der Gewässerstruktur<br />
auf (mäßig naturnah). Nur der nördlichste Seitenarm weist eine geringe Veränderung der<br />
Gewässerstruktur auf, jedoch wird hier die Fichtenkultur entlang des Oberlaufs im Landschaftsplan<br />
als Beeinträchtigung genannt. Hinsichtlich der Gewässergüte ist entlang des<br />
Glockenbrunnens keine oder eine sehr geringe Belastung zu verzeichnen (Güteklasse I).<br />
Die intensiv genutzten Fischteiche sind dagegen als naturfern zu bezeichnen. Sie weisen<br />
eine hohe Nutzungsintensität mit hohem Fischbesatz und meist steile Uferböschungen auf.<br />
Hinsichtlich des Grundwassers weist das Plangebiet eine mäßige bis mittlere Grundwasserergiebigkeit<br />
auf (5-15 l/sec). Das Hauptgrundwasserstockwerk befindet sich meist in den<br />
Schichten des Mittleren Buntsandsteins. Aus geologischer Sicht liegt mit den Sand- und<br />
Tonsteinen des Buntsandsteins ein Kluftgrundwasserleiter vor. Die Verschmutzungsempfindlichkeit<br />
wird vor allem durch die Art und Mächtigkeit der über den Grundwasserleitern gelegenen<br />
Deckschichten bestimmt. Aufgrund vorhandener Hanglehm- und stellenweise Lößbe-<br />
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deckung folgt für das Plangebiet eine wechselnd große bis mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit.<br />
In den Bachtälern besteht eine höhere Gefährdung des Grundwassers, da hier das<br />
Grundwasser häufig hoch ansteht.<br />
Teilflächen des Plangebietes befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des festgesetzten<br />
Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen „Tiefbrunnen Massenhausen<br />
und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich Teile des Geltungsbereichs innerhalb<br />
der Zone IV und D des Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte Heilquelle<br />
„Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>.<br />
Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />
Wie bereits im Kapitel „Schutzgut Boden“ dargelegt, kommt es im Zuge der Realisierung der<br />
geplanten Windenergieanlagen zu Neuversiegelungen. Auf den zukünftig neu versiegelten<br />
Grundflächen der Windenergieanlagen inkl. Fundamente kann das anfallende Niederschlagswasser<br />
nicht mehr oder nur sehr begrenzt versickern und zur Grundwasserneubildung<br />
beitragen. Aufgrund der vergleichsweise kleinflächigen Vollversiegelung im Bereich der<br />
Anlagensockel hat das geplante Vorhaben jedoch keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Grundwasserneubildung und die Erhöhung des oberflächlichen Abflusses. Ein Großteil des<br />
anfallenden Oberflächenabflusses kann zudem auf angrenzenden, unversiegelten Flächen<br />
versickert werden. Im Bereich der teilversiegelten Flächen (Zuwegungen und Stellflächen)<br />
bleibt die Versickerungsfähigkeit des Bodens durch die Schotterung in eingeschränktem Umfang<br />
gewährleistet. Als weitere Minimierungsmaßnahme ist vorgesehen, die Anlagenstandorte<br />
an bereits ausgebauten Wegen zu orientieren und die Transformatoren in die Windenergieanlagen<br />
zu integrieren. Dadurch wird der Flächenverbrauch und die Versiegelung reduziert<br />
bzw. vermindert.<br />
Beim Betrieb von Windenergieanlagen finden wassergefährdende Stoffe z. B. in Form von<br />
Ölen (Getriebeöle, Transformatorenöl) oder Fetten (z. B. Zahnradfett, Wälzlagerfett) Verwendung.<br />
Die Menge der verwendeten Füllmengen schwankt in Abhängigkeit vom Anlagentyp.<br />
Auch die Art der Befüllung und die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen unterscheiden<br />
sich je nach Anlagentyp. Da der Anlagentyp auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung<br />
noch nicht endgültig feststeht, kann das Risiko erst auf der Ebene der Genehmigung<br />
endgültig bewertet werden. Durch die geplante Verwendung von umweltfreundlichen, biologisch<br />
schnell abbaubaren Schmierstoffen / Hydraulikflüssigkeiten (Ölen) aller eingesetzten<br />
Maschinen kann das Gefahrenpotenzial während der Bauphase minimiert werden. Da sich<br />
die geplanten Anlagenstandorte zum Teil im Wasserschutzgebiet Zone III B und im Heilquellenschutzgebiet<br />
befinden, sind zudem die Ver- und Gebote der Schutzgebietsverordnungen<br />
zu beachten. Auflagen, die evtl. bei der Bauausführung im Wasserschutzgebiet zu beachten<br />
sind, werden von der zuständigen Wasserbehörde im Zulassungsverfahren festgelegt. Eine<br />
Beeinträchtigung der Belange des Grundwasserschutzes ist unter Einhaltung der zu beachtenden<br />
Vorgaben und der gebotenen Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik<br />
nicht zu erwarten, zumal die konkreten Anlagenstandorte in höher gelegenen und damit<br />
grundwasserfernen Bereichen vorgesehen sind. Inwieweit dennoch Grundwasserleiter beim<br />
Aushub der Baugruben angeschnitten werden, lässt sich mit dem derzeitigen Stand der Planungen<br />
noch nicht abschließend bestimmen.<br />
Hinsichtlich der vorhandenen Oberflächengewässer sind die allgemeinen Sorgfaltspflichten<br />
des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) zu beachten.<br />
Demnach sind oberirdische Gewässer und ihre Gewässerrandstreifen zu schützen.<br />
Als Gewässerrandstreifen gilt nach § 23 HWG eine Fläche in einer Breite von 10 Metern ge-<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
messen ab der Linie des Mittelwasserstandes bzw. bei Gewässern mit einer ausgeprägten<br />
Böschungsoberkante ab dieser. Die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage ist<br />
in Gewässerrandstreifen nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Anlagenstandorte sind deshalb<br />
so zu wählen, dass die Uferbereiche von Bebauung freigehalten werden. Dadurch ist gewährleistet,<br />
dass es zu keiner Beeinträchtigung von oberirdischen Gewässern kommt.<br />
Schutzgut Klima und Luft<br />
Das Schutzgut Klima und Luft umfasst im Wesentlichen die Leistungen des Naturhaushaltes<br />
hinsichtlich der Luftreinhaltung, der Frischluftregeneration und des Klimaausgleichs.<br />
Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />
Nach dem hessischen Klimaatlas gehört Mengeringhausen zum Klimaraum „Westliches Mitteldeutschland“.<br />
Die Gemeinde liegt auf der Grenze zwischen den Klimabezirken „Weser-<br />
Bergland“ und „Nordhessisches Bergland“. Ostwaldeck und so auch Mengeringhausen liegen<br />
geschützt im Regenschatten des als Barriere wirkenden Rheinischen Schiefergebirges,<br />
so dass das Klima durch geringe Jahresniederschläge geprägt ist und eine meist schwach<br />
subkontinentale Klimatönung aufweist. Nach den Klimadaten der Klimastation<br />
Mengeringhausen liegt die Jahresmitteltemperatur bei ca. 7,6 °C. Die mittlere Niederschlagshöhe<br />
beträgt ca. 670 mm im Jahr. Das Niederschlagsmaximum liegt in den Monaten<br />
Juli und August. Die auftretenden Winde stammen zu etwa einem Drittel aus südwestlicher<br />
Richtung. Nordwinde haben einen Anteil von ca. 15-20 % und ca. 10 % der Winde kommen<br />
aus westlicher Richtung. Nach der Wuchsklimakarte von Hessen liegt das Plangebiet im Bereich<br />
der Wärmestufen 5 – 6 und wird damit als kühl bis ziemlich kühl eingestuft.<br />
Seit dem Jahr 1996 ist <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> als Hessisches Heilbad anerkannt. Nach der Bioklimakarte<br />
Nordhessen aus dem Jahr 1998 zeichnen sich die großen Waldflächen von <strong>Bad</strong><br />
<strong>Arolsen</strong> durch ein tendenzielles Schonklima mit gelegentlichen Kältereizen aus. Die Offenlandbereiche<br />
weisen dagegen ein ausgeprägtes Schonklima auf.<br />
Kleinräumig wird das Regionalklima durch die topographischen Gegebenheiten und die Flächennutzungen<br />
beeinflusst. Hinsichtlich der klimatischen Funktion wird dabei zwischen Kaltluft-<br />
und Frischluftentstehungsgebieten unterschieden. Dem hauptsächlich von Wald bedeckten<br />
Plangebiet kann insbesondere eine Funktion für die Frischluftentstehung zugeordnet<br />
werden. Das Filtern und Auskämmen von Schadstoffen und Staub wirkt sich dabei insbesondere<br />
auf die lufthygienische Belastung der Ortslage von Mengeringhausen sehr günstig<br />
aus. Die Fischluftzufuhr erfolgt über das Glockenbrunnental und seine Seitentäler in Richtung<br />
der Ortslage. Da sich der Ortskern von Mengeringhausen durch eine dichte Bebauung<br />
und geringe Durchgrünung auszeichnet und somit potenziell Tendenzen der Überwärmung<br />
aufweist, kommt der Frischluftzufuhr eine besondere Bedeutung zu.<br />
Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />
Der Betrieb von Windenergieanlagen führt zu keinen Luftverunreinigungen. Vielmehr trägt<br />
die Energiegewinnung aus Windkraft grundsätzlich zur globalen Klimaverbesserung bei, da<br />
die Nutzung der regenerativen Energie einen wichtigen Beitrag zur Kohlendioxid (CO2)-<br />
Minderung leistet.<br />
Während der Bauphase kann es jedoch durch Baustellenverkehr zu einer geringfügigen Erhöhung<br />
von Immissionen kommen. Diese Beeinträchtigung wird jedoch aufgrund ihrer kurzen<br />
Dauer als nicht erheblich bewertet, zumal durch einen gezielten Bauzeitenplan, der die<br />
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Abläufe der einzelnen Bauphasen regelt, für eine möglichst kurze Bauphase gesorgt werden<br />
soll. Die baubedingten Emissionen sind somit als vernachlässigbar zu betrachten.<br />
Die geplanten Anlagenstandorte befinden sich in Waldflächen, die im Umfeld auch nach der<br />
Realisierung der Windenergieanlagen als Fischluftproduktionsflächen fungieren. Durch die<br />
notwendigen Baumfällungen ergeben sich allenfalls kleinräumige Klimaänderungen, die die<br />
Entstehung von Frischluft nur unwesentlich verändern. Da der Verlust an Frischluftentstehungsflächen<br />
durch Rodung von Gehölzen nur einen relativ geringen Flächenumfang umfasst,<br />
sind potenzielle Auswirkungen auf das Schutzgut Klima durch die Flächeninanspruchnahme<br />
bzw. die Veränderung von Flächen mit lufthygienischer und klimatischer Ausgleichsfunktion<br />
als vernachlässigbar anzusehen. Auch eine Beeinträchtigung der Durchlüftungssituation<br />
von Mengeringhausen ist durch die Realisierung von Windenergieanlagen nicht zu erwarten.<br />
Das Glockenbrunnental liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung<br />
und wird somit weiterhin für die Frischluftzufuhr freigehalten.<br />
Zu einer Vollversiegelung und damit zu einem vollständigen Verlust der klimatischen Funktionen<br />
kommt es lediglich im Bereich der Anlagensockel. Außerhalb der Türme werden die<br />
Fundamente mit Erde überdeckt. Durch die relativ kleinflächigen Versiegelungen sind keine<br />
erheblichen Veränderungen der klimatischen Situation zu erwarten.<br />
Landschaftsbild<br />
Das Landschaftsbild ist die äußere, sinnlich wahrnehmbare Wesenserscheinung, die Gestalt<br />
von Natur und Landschaft. Bei deren Bewertung werden nicht nur objektive, messbare<br />
Sachverhalte wie das Vorhandensein von Vegetation und Wasser beschrieben, sondern<br />
auch subjektive Elemente haben dabei eine wichtige Bedeutung, da das Landschaftsbild<br />
vom jeweiligen Betrachter und seinen subjektiven Bedürfnissen wahrgenommen und bewertet<br />
wird. Die Bewertung von Außenweltphänomenen als schön oder hässlich stellt eine sehr<br />
sensible Beurteilung komplexer Sachverhalte dar, in der die Vielfalt, Eigenart und Schönheit<br />
einer Landschaft, wie sie in § 1 des BNatSchG in besonderem Maße unter Schutz gestellt<br />
sind, zusammenfassend bewertet werden.<br />
Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />
Das Plangebiet liegt westlich des Stadtteils Mengeringhausen innerhalb des Stadtwaldes in<br />
Höhenlagen zwischen ca. 320 und 395 m ü NN. <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> liegt ca. 4 - 5 km nordöstlich<br />
des Plangebietes.<br />
Die Flächen des Geltungsbereiches liegen im Naturraum „Waldecker Wald“, der Bestandteil<br />
der naturräumlichen Haupteinheit „Waldecker Tafel“ ist. Innerhalb der Naturraumeinheit wird<br />
das Plangebiet der Untereinheit „Twister Hügelland“ zugeordnet. Der Naturraum „Waldecker<br />
Wald“ ist eine fast geschlossen bewaldete Buntsandsteinfläche am Nordrand des nordhessischen<br />
Mittelgebirgsraumes. Die von Westen nach Osten abfallend gestufte und z.T. hügelige<br />
Buntsandsteinhochfläche ist in lange, von Südsüdosten nach Nordnordwesten verlaufende<br />
Rücken gegliedert. Diese sind asymmetrisch aufgebaut mit steiler geböschten Stufen auf der<br />
West- und sanfteren Abdachungsflächen auf der Ost-Seite. Die Landschaft ist von zahlreichen<br />
Gewässern durchzogen und überwiegend bewaldet. Vor allem in den zentralen Bereichen<br />
kommen aber auch ausgedehntere landwirtschaftliche Flächen vor. Weiträumig gesehen<br />
sind die mit Wäldern bewachsenen Hügel und die landwirtschaftlich genutzten Ebenen<br />
und Flusstäler die das Landschaftsbild dominierenden Strukturen.<br />
Das Plangebiet selbst, das sich über einen Höhenrücken erstreckt, ist ebenfalls durch eine<br />
fast geschlossene Bewaldung geprägt. Kleinere Offenlandflächen finden sich im Stadtwald<br />
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Mengeringhausen vor allem in Form von schmalen Waldwiesentälern. Diese liegen jedoch<br />
außerhalb des Plangebietes. Insgesamt wird das Waldgebiet des Stadtwaldes im Landschaftsplan<br />
der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP 2004) als großes, unzerschnittenes, stark<br />
reliefiertes Waldgebiet mit Laub-, Misch und Nadelwaldbeständen beschrieben.<br />
Hinsichtlich des Landschaftsbildes weist das Waldgebiet jedoch eine Zweiteilung auf. Der<br />
südöstliche Teil wird bis zum Trappenberg von einem monostrukturierten Fichtenwald geprägt<br />
und ist somit als stukturarm zu bezeichnen. Der nordwestliche Teil wird vor allem durch<br />
Laubmischwald charakterisiert. Hier besteht zudem in Teilbereichen eine enge Verzahnung<br />
zwischen den zum Teil sehr schmalen Waldwiesen-Tälern und dem angrenzenden Waldgebiet.<br />
Das Relief verfügt durch die Täler der Quellbäche über einen bewegten Verlauf. Der<br />
nordwestliche Teil weist dadurch insgesamt eine höhere Strukturvielfalt auf. Jedoch gibt es<br />
auch in diesem Teil Bereiche, die von Nadelgehölzen dominiert werden und eine geringere<br />
Strukturvielfalt aufweisen. Insbesondere ist das Tal des Glockenbrunnens durch ein reich<br />
gegliedertes Landschaftsbild geprägt. Dieser sensible Bereich wurde jedoch vom Geltungsbereich<br />
ausgenommen und wird dadurch von Windkraftanlagen freigehalten. Die Anlagen<br />
sollen vorwiegend im südlichen Teil des Stadtwaldes im Bereich vorhandener Nadelwälder<br />
konzentriert werden.<br />
Als Bewertungskriterium für das Landschaftsbild wird neben der Vielfalt auch die Eigenart<br />
und Naturnähe herangezogen. Von Natur aus ist der Naturraum „Waldecker Wald“ ein<br />
Luzulo-Fagetum-Gebiet, in dem die Buche überwiegt. Die vorhandenen Laubwaldbestände<br />
sind somit charakteristisch und für den Naturraum typisch. Jedoch sind auch die Laubwaldbestände<br />
durch den menschlichen Einfluss geprägt. Es handelt sich um genutzte Wirtschaftswälder,<br />
deren Baumartenzusammensetzung und Umtriebsintensität unter anderem<br />
nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgesetzt wird. Durch die vorherrschende, teilweise<br />
intensive Forstwirtschaft ist lediglich von einer mittleren Eigenart im Plangebiet auszugehen.<br />
Deutliche Zeichen einer Intensivierung stellen die vorhandenen Fichtenmonokulturen im<br />
Wald dar.<br />
Die Hochspannungsleitung westlich Mengeringhausen ist als landschaftsbildstörende Vorbelastung<br />
zu werten. Außerdem zählen der im Westen zwischen Adorf, Vasbeck und Helmscheid<br />
vorhandene Windpark, wie auch die im Norden zwischen Massenhausen, Kohlgrund<br />
und Helmighausen bestehenden Windkraftanlagen zu den Vorbelastungen. Als visuelle Störung<br />
sind ferner die vorhandenen Hauptverkehrswege und die am nordöstlichen und südlichen<br />
Ortsrand von Mengeringhausen angesiedelten Gewerbegebiete zu nennen.<br />
Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />
Bei der Errichtung von Windenergieanlagen ist fast immer von einer Beeinträchtigung oder<br />
zumindest von einer stärkeren Veränderung des Landschaftsbildes auszugehen, zumal die<br />
Windenergieanlagen seit den 90iger Jahren beachtlich an Größe gewonnen haben. Mit zunehmender<br />
Größe erhöht sich dabei die visuelle Wirksamkeit im Landschaftsbild. Das optische<br />
Erscheinungsbild der Landschaft wird durch das Einbringen technischer Bauwerke verändert.<br />
Die größten Auswirkungen des Vorhabens entstehen durch die Raumwirkung der<br />
Windkraftanlagen. Dies steht im Zusammenhang mit den Aspekten des Maßstabsverlustes,<br />
technischer Überfremdung, Kontrast zur spezifischen Eigenart der Landschaft, Horizontbeeinträchtigung,<br />
Blickfeldbelastung, Störung durch Rotorbewegungen sowie eine Störung der<br />
Nachtlandschaft durch die notwendige Nachtkennzeichnung.<br />
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Zur Vermeidung von Turbulenzwirkungen der benachbarten Baumwipfel werden im Plangebiet<br />
voraussichtlich Windkraftanlagen mit einer Anlagenhöhe weit oberhalb der Baumkronen<br />
gewählt. Die Errichtung solch hoher Windenergieanlagen führt zweifellos zu einer erhebliche<br />
Landschaftsbildveränderung, zumal die Anlagen funktionsbedingt an einem visuell exponierten<br />
Standort errichtet werden und sich somit insgesamt eine hohe Sichtbarkeit der Anlagen<br />
ergibt. Mit der Errichtung der vorgesehenen Windkraftanlagen wird der gewohnte vertikale<br />
Höhenmaßstab überlagert. Die geplanten Anlagen stellen eine den Wald überragende technische<br />
Großstruktur dar, die das landschaftliche Erscheinungsbild beeinträchtigt und einen<br />
deutlichen Kontrast zur spezifischen Eigenart der Landschaft darstellt. Die charakteristischen<br />
Fernsichten und Horizonterlebnisse werden durch die geplanten hohen Windkraftanlagen<br />
ästhetisch abgewertet. Dennoch ist festzuhalten, dass es Bereiche geben wird, in denen die<br />
Wahrnehmbarkeit der Windenergieanlagen topografiebedingt oder durch Vegetation und<br />
Gebäude eingeschränkt wird, so dass diese Räume nur mäßige Belastungen erfahren. Zudem<br />
nimmt die Sichtbarkeit der Anlagen mit zunehmender Entfernung zu den Anlagen ab.<br />
In der fachlichen Ausarbeitung zum ehemals angestrebten Zielabweichungsverfahren zum<br />
Bauvorhaben „Windpark Mengeringhausen“ (WPD ONSHORE 2011), das mit dem Urteil des<br />
Hess. Verwaltungsgerichtshofes zur Unwirksamkeit der Vorranggebiete für Windenergienutzung<br />
im Regionalplan Nordhessen 2009 entbehrlich wurde, wurde eine Landschaftsbildanalyse<br />
durchgeführt. Dabei wurde die Wirkung auf das Landschaftsbild in einem 10 km Radius<br />
bewertet und in einer Karte der sichtbare Bereich dargestellt. Die Landschaftsbildanalyse<br />
bezieht sich dabei auf den Stand der technischen Planung zum Zielabweichungsverfahren.<br />
Darin war die Ausweisung eines Windvorranggebietes zur Windenergienutzung auf einer<br />
deutlich größeren Fläche von ca. 260 ha mit geplanten 15 Windenergieanlagen vorgesehen.<br />
Die sich darauf beziehende Landschaftsbildanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass durch die<br />
großen zusammenhängenden Waldgebiete und die bewegte Geländetopologie im östlichen<br />
und zentralen Teil der betrachtete Raum vorwiegend im Westen von dem Eingriff betroffen<br />
ist. Dort dominieren die offenen, anthropogen stark überformten, landwirtschaftlich genutzten<br />
Bereiche, die aufgrund ihrer Strukturarmut und hohen visuellen Verletzlichkeit großflächig<br />
von dem visuellen Einfluss betroffen sind. Nach der o.g. Landschaftsbildanalyse besitzen nur<br />
etwa 30 % der Flächen des betrachteten Raumes Sichtbeziehungen zum geplanten Windpark.<br />
In Bezug auf den 10 km Radius ist insgesamt von einer eher mittleren Eingriffsintensität auszugehen.<br />
Im unmittelbaren Nahbereich ergibt sich eine größere Beeinträchtigung vor allem<br />
durch den Maßstabsverlust. Bedingt durch die atmosphärische Auflösung nehmen die Beeinträchtigungen<br />
im Landschaftsbild jedoch grundsätzlich mit zunehmender Entfernung ab.<br />
Festzuhalten wäre in diesem Zusammenhang noch, dass es prinzipiell immer dem subjektiven<br />
Empfinden des einzelnen Betrachters unterliegt, ob die Errichtung von Windkraftanlagen<br />
das Landschaftserleben des Einzelnen schmälert oder nicht, wobei auch die allgemeine Einstellung<br />
zur Windenergienutzung dabei eine entscheidende Rolle spielt.<br />
Zur Beurteilung der visuellen Beeinträchtigungen durch die anlagebedingten Veränderungen<br />
des Landschaftsbildes wurde zudem eine Visualisierung erstellt. Die Ergebnisse dieser Visualisierung<br />
werden im folgenden Kapitel (Kultur- und Sachgüter) ausführlich dargestellt. Für<br />
die Altstadt von Mengeringhausen besteht von den meisten Sichtpunkten kaum eine Relation<br />
zum geplanten Windpark, da sich diese in einer Tallage befindet. Nur in Ausnahmefällen<br />
könnte in Mengeringhausen ein Rotorblatt sichtbar werden. Auch aus den historischen Ortslagen<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und Twiste heraus ist der geplante Windpark nicht sichtbar. Nach der<br />
Rechtsprechung des OVG NRW (Urteil vom 18.11.2002, 7 A 2140/00) darf bei der rechtli-<br />
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chen Wertung der Wirkungen von Windenergieanlagen nicht unberücksichtigt bleiben, dass<br />
der Gesetzgeber sie im Außenbereich grundsätzlich privilegiert hat, d. h. vorbehaltlich einer<br />
planerischen Steuerung durch Raumordnungspläne und gemeindliche Flächennutzungspläne,<br />
so dass die Anlagen als solche nach den gesetzgeberischen Vorgaben im Außenbereich<br />
nicht als Fremdkörper, sondern von ihrem Erscheinungsbild her vielmehr eher als außenbereichstypisch<br />
und nicht wesensfremd zu werten sind.<br />
Weiterhin wird das Landschaftsbild auf Grundlage der aktuellen technischen Planung in der<br />
Landschaftspflegerischen Begleitplanung im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach<br />
BImSchG betrachtet und analysiert. Dabei werden in der Regel bei Windenergieanlagen die<br />
Auswirkungen auf das Landschaftsbild in einem 10 km-Radius um die geplanten Anlagenstandorte<br />
untersucht. Umweltrelevante Wirkungen sind in einem größeren Abstand regelmäßig<br />
nicht mehr wahrnehmbar oder vernachlässigbar gering.<br />
Zu berücksichtigen sind auch die für den Betrachter bestehenden Vorbelastungen. So kann<br />
durch die bereits vorhandenen Anlagen der umliegenden Windparks und die markanten Freileitungstrassen<br />
bereits von einer Veränderung der Eigenart des Raumes ausgegangen werden.<br />
Im weiteren Umfeld wird der ästhetische Eigenwert des betrachteten Raumes besonders<br />
in der Nähe der größeren Orte durch nicht landschaftsgerecht errichtete Bauwerke und<br />
schwindende Strukturelemente in der Agrarlandschaft gemindert. Jedoch spielen die vorhandenen<br />
Vorbelastungen angesichts der geplanten Anlagenhöhe nur eine untergeordnete<br />
Rolle.<br />
Die matten Oberflächen und die langsam drehende Bauart der geplanten Anlagen tragen zu<br />
einer Minimierung des Eingriffs bei. Zudem sollen die Anlagen bevorzugt im Bereich von<br />
monostrukturierten Fichtenforsten errichtet werden. Die strukturreichen Kerbtäler einschließlich<br />
ihres Hangbereiches werden dagegen freigehalten.<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Kulturgüter im Sinne der Umweltgesetzgebung können definiert werden als Zeugnisse<br />
menschlichen Handelns ideeller, geistiger und materieller Art, die als solche für die Geschichte<br />
des Menschen bedeutsam sind und die sich als Sachen, als Raumdispositionen<br />
oder als Orte in der Kulturlandschaft beschreiben und lokalisieren lassen. Der Begriff Kulturgut<br />
umfasst damit sowohl Einzelobjekte oder Mehrheiten von Objekten, einschließlich ihres<br />
notwendigen Umgebungsbezuges, als auch flächenhafte Ausprägungen sowie räumliche<br />
Beziehungen bis hin zu kulturhistorisch bedeutsamen Landschaftsteilen und Landschaften.<br />
Hinzuzurechnen sind auch noch Güter, die die prähistorische Entwicklung dokumentieren<br />
(archäologische Funde, Bodendenkmäler etc.).<br />
Standortbeschreibung und Bewertung des derzeitigen Zustands<br />
Laut Aussage des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege Marburg sind im Untersuchungsgebiet<br />
folgende Bodendenkmäler vorhanden:<br />
a) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Kohlbusch“. – Lage: Rund 1,7 km sw der<br />
Stadtmitte von Mengeringhausen und etwa 250 m w der Mengeringhäuser Warte im Waldort<br />
„Kohlbusch“ (Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 519 „Kohlbusch“)<br />
dicht ö eines n-s-verlaufenden Waldwegs (4619: 97 970/91 280; H. ü. NN: etwa 375 m).<br />
b) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Luley’s Tannen, Ortssiepen“. – Lage: Rund 2,6<br />
km wsw der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Luley’s Tannen, Ortssiepen“<br />
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(Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 523 „Luley’s Tannen, Ortssiepen“)<br />
(4619: 96 820/91 440; H. ü. NN: etwa 391 m).<br />
c) Vorgeschichtliches Hügelgrab im Waldort „Mühlhäuser Pfad“. – Lage: Rund 2,1 km wsw<br />
der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Mühlhäuser Pfad“ (Hess. Forstamt<br />
Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 522 „Mühlhäuser Pfad“) (4619: 97 300/91 640; H.<br />
ü. NN: etwa 370 m).<br />
Darüber hinaus wurde 1936 ein weiteres mögliches Bodendenkmal beschrieben, und zwar:<br />
d) Mögliche mittelalterliche oder neuzeitliche Wüstung im Waldort „Mühlhäuser Pfad“. – Lage:<br />
Rund 2,5 km sw der Stadtmitte von Mengeringhausen im Waldort „Mühlhäuser Pfad“<br />
(Hess. Forstamt Diemelstadt, Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> Abt. 522 „Mühlhäuser Pfad“) dicht an<br />
der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze unmittelbar nö eines TP (H. 390,8) (4619: etwa 97<br />
000/91 300; H. ü. NN: 391 m).<br />
Wegen des Vorhandenseins der o.g. Bodendenkmäler können im Plangebiet weitere, bislang<br />
unbekannte Bodendenkmäler liegen.<br />
Baudenkmale oder planungsrelevante Sachgüter sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />
vorhanden. Der historische Ortskern von Mengeringhausen, der sich nördlich des Baches<br />
„Glockenbrunnen“ befindet, liegt ca. 2 - 3 km vom Plangebiet entfernt. Dort befinden sich<br />
zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, Reste der historischen Stadtbefestigung sowie eine<br />
ehemalige Wasserburg. Die barocke Altstadt von <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> liegt in einer Entfernung von<br />
ca. 4 - 5 km nordöstlich des Geltungsbereiches.<br />
Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />
Aufgrund der Vorkenntnisse ist evtl. mit weiteren archäologischen Bodenfunden zu rechnen.<br />
An dieser Stelle wird deshalb ausdrücklich auf die Meldepflicht archäologischer Bodenfunde<br />
hingeweisen (§ 20 HDSchG). Zusätzlich ist die Realisierung der geplanten Windkraftanlagen<br />
nach einer Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege Marburg an folgende<br />
denkmalschutzrechtliche Auflagen gebunden:<br />
Im Vorgriff zur Umsetzung ist von einem archäologischen Fachgutachter an allen vorgesehenen<br />
Standorten von Windkraftanlagen und in einer umgebenden Schutzzone von 50 m<br />
Breite eine Prospektion des Geländes nach Bodendenkmalen durchzuführen. Sofern der<br />
Denkmalcharakter eines Befundes nicht klar ersichtlich ist, ist eine archäologische Voruntersuchung<br />
durch Schnittsondage durchzuführen. Sofern sich bestätigt, dass Bodendenkmäler<br />
innerhalb der untersuchten Flächen liegen, ist zum Schutz des Bodendenkmals eine Verschiebung<br />
des Standorts aus dem Einflussbereich des Bodendenkmals erforderlich. Sollte<br />
diese Verschiebung nicht möglich sein, ist eine Sicherung und Dokumentation des Bodendenkmals<br />
durch eine vollständige Ausgrabung nach wissenschaftlichem Standard erforderlich.<br />
Bei Beachtung dieser denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen im Zuge des Genehmigungsverfahrens<br />
gem. BImSchG und bei Einhaltung der gesetzlichen Meldefrist im Falle unerwartet<br />
freigelegter archäologischer Funde, kann davon ausgegangen werden, dass es zu<br />
keiner direkten Beeinträchtigung von Kultur- und sonstigen Sachgütern kommt.<br />
Durch die Errichtung von Windkraftanlagen kann sich vor allem aufgrund ihrer Höhe und des<br />
technischen Charakters jedoch grundsätzlich auch eine Veränderung des Erscheinungsbildes<br />
denkmalgeschützter Objekte ergeben. Um Sichtbezüge zur umgebenden Kulturlandschaft<br />
sowie zum historischen Ortskern von Mengeringhausen darzustellen, wurde im Jahr<br />
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2011 von der WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG eine Visualisierung erstellt. In Absprache mit<br />
dem Landesamt für Denkmalpflege wurde diese Visualisierung im Jahr 2012 überarbeitet<br />
und ergänzt. Es wurden weitere Fotopunkte aufgenommen, die die Sichtbeziehung vor allem<br />
der historischen Altstadt / Ortskerne von <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, Mengeringhausen und Twiste verdeutlichen<br />
sollen (WPD ONSHORE 2012).<br />
Die Visualisierung zeigt, dass sich vom historischen Ortskern <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> keine Sichtbeziehungen<br />
zum Windpark ergeben. Am westlichen bzw. südwestlichen Stadtrand sind Windkraftanlagen<br />
am Horizont sichtbar, treten jedoch aufgrund der großen Entfernung in den Hintergrund.<br />
Der historische Ortskern von Mengeringhausen liegt insgesamt in einer Tallage. Von außen<br />
betrachtet sticht daher zumeist nur der Kirchturm optisch heraus und verbindet sich je nach<br />
Betrachtungspunkt optisch mit den Windkraftanlagen am Horizont. Nur bei einer Annäherung<br />
über die kleineren Straßen „Am Viadukt“ und „Philosophenweg“ von Osten her treten zeitweilig<br />
zum Kirchturm wenige Fachwerkhäuser mit in eine Sichtbeziehung zum geplanten Windpark.<br />
Bei einer weiteren Annäherung an die Altstadt werden die Windkraftanlagen dann von<br />
direkt vor dem Betrachter aufragenden Fachwerkhäusern verdeckt. Aus der Altstadt heraus<br />
sind die Windkraftanlagen aus fast allen Lagen komplett nicht sichtbar. Ein Blick in die Nord-<br />
Süd-Achse der Straßen wendet sich nicht in Richtung des Windparks. Ein Blick in die Ost-<br />
West-Achse der Straßen gibt in einem Fall (vom Schützenplatz aus) den oberen Teil eines<br />
Rotorblattes frei. Ansonsten werden auch hier Sichtbeziehungen durch Altstadthäuser verdeckt.<br />
Häuserbedingt sind deshalb vom Altstadtkern Mengeringhausen aus so gut wie keine<br />
Sichtbeziehungen auf die Anlagen möglich.<br />
Direkt am nördlichen Ortsrand von Twiste erhebt sich der Burghardsberg (335 m ü. NN), der<br />
sich etwa 90 m über dem tiefsten Punkt in Twiste (244 m ü. NN) befindet. Die alte Ortslage<br />
von Twiste liegt im nördlichen Ortsteil. Sichtbeziehungen von historischen Gebäuden auf den<br />
geplanten Windpark werden entweder durch andere Gebäude oder vor allem durch den sich<br />
steiler erhebenden Burghardsberg verwehrt. Je weiter sich ein Betrachter südlich aus dem<br />
Ort heraus entfernt, desto eher werden einzelne Windkraftanlagenteile sichtbar. Der historische<br />
Ortskern selbst ist bis auf die Kirche von Süden her durch Gebäude oder Bäume verdeckt.<br />
Zusammenfassend lässt sich anhand der Visualisierung feststellen, dass aus den historischen<br />
Ortslagen <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, Mengeringhausen und Twiste heraus der geplante Windpark<br />
nicht sichtbar ist. Nur in Ausnahmefällen könnte in Mengeringhausen ein Rotorblatt sichtbar<br />
werden. Nähert man sich von Osten (Mengeringhausen) oder von Süden (Twiste) den Orten,<br />
so sind neben den Kirchtürmen Windkraftanlagen zunächst sichtbar. Sobald man die Ortslagen<br />
betritt verschwinden diese jedoch hinter den Häusern des Ortes oder im Falle von Twiste<br />
auch hinter der Geländetopographie. Für den Betrachter von historischen Ortsteilen oder<br />
Gebäuden ergeben sich daher bei Besichtigungen der Ortslagen keine oder deutlich vernachlässigbare<br />
Sichtbeziehungen.<br />
Wechselwirkungen<br />
Wechselwirkungen definieren das umfassende, strukturelle und funktionale Beziehungsgeflecht<br />
zwischen den Schutzgütern und ihren Teilkomponenten. Sie können z. B. struktureller,<br />
energetischer oder stofflicher Art sein und sie bestehen letztlich innerhalb und zwischen den<br />
Schutzgütern in unterschiedlichen Kombinationen. Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen<br />
sich gegenseitig in unterschiedlichen Maßen.<br />
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Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktionen<br />
dieser Böden, wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch<br />
erhöht sich der Oberflächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Die<br />
Versiegelung des Bodens beeinflusst außerdem die Verdunstungsrate sowie die Frischluftentstehung.<br />
Eine Veränderung der Standortfaktoren hat zudem Einfluss auf das Arten- und<br />
Biotoppotenzial bzw. die aktuelle Vegetation und Fauna.<br />
Bekannte Wechselwirkungen, soweit bestimmbar, wurden in diesem Umweltbericht im Rahmen<br />
der schutzgutbezogenen Bestandsbeschreibungen und Prognosen berücksichtigt. Nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine wesentlichen, über die bereits beschriebenen<br />
Aspekte hinausgehenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten.<br />
Eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen<br />
ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.<br />
Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben („Nullvariante“)<br />
Bei einer Nichtverwirklichung des Vorhabens wird die derzeitige forstwirtschaftliche Nutzung<br />
auch in Zukunft erhalten bleiben. Maßgeblich dafür ist das bestehende Planungsrecht. Der<br />
gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> weist das Plangebiet als „Fläche für<br />
Wald“ aus. Eine Veränderung des Umweltzustands im Plangebiet wäre bei einer Nichtverwirklichung<br />
des Vorhabens zunächst kaum zu erwarten. Nach der Forsteinrichtung für den<br />
Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT, 2006) soll die derzeitige Verteilung<br />
zwischen Laubbäumen und Nadelbäumen erhalten bleiben. Die Waldbewirtschaftung soll<br />
von mittlerer bis hoher Intensität stattfinden. Die monostrukturierten Nadelholzreinbestände<br />
werden somit weiterhin eine untergeordnete Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />
haben. Die ehemaligen Windbruchflächen werden sich allmählich wieder zu Waldflächen<br />
entwickeln.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung ist ferner davon auszugehen, dass aufgrund der Privilegierung<br />
der Windkraftnutzung trotzdem zukünftig im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> einzelne<br />
oder mehrere Windkraftanlagen errichtet werden. Die Konzentration von mehreren Anlagen<br />
an einer Stelle, wie mit vorliegender Planung angestrebt, zieht dabei eine geringere Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes nach sich, als eine Verteilung von Windenergieanlagen an<br />
verschiedenen Stellen im Stadtgebiet.<br />
3. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich<br />
Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1(6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne<br />
und in der Abwägung nach § 1(7) BauGB zu berücksichtigen. Im Besonderen sind<br />
auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a(3) BauGB i. V. m.<br />
§ 18(1) BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu beurteilen und Aussagen<br />
zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht unbedingt<br />
erforderliche Beeinträchtigungen sind zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende<br />
Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen innerhalb oder außerhalb des Gebietes durch<br />
geeignete Maßnahmen auszugleichen.<br />
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Vermeidung und Minimierung<br />
Im vorliegenden Planungsfall sind bisher folgende Maßnahmen zur Vermeidung vorgesehen:<br />
Wahl umweltverträglicher Standorte<br />
− Bevorzugung von WEA Standorten mit geringerem naturräumlichen Wert.<br />
− Die artenreichen Kerbtäler samt ihrer Hangbereiche werden freigehalten.<br />
− Die Standorte werden an bestehenden Forstwegen platziert.<br />
− Die Standorte werden zudem bevorzugt auf Flächen mit Nadelgehölzen (überwiegend<br />
Fichtenmonokultur) oder auf ehemaligen Windwurfflächen, auf denen sich aktuell noch<br />
relativ junge Aufforstungen befinden, geplant.<br />
− Altbuchenbestände von 100 und mehr Jahren sind Tabubereiche für die WEA.<br />
− Zur Wahrung der Flugplatzrunde des benachbarten Flugplatzes Mengeringhausen wurde<br />
der Geltungsbereich im Norden verkleinert. Dadurch weist der geplante Windpark auch<br />
einen größeren Abstand zu den schwerpunktmäßig genutzten Aufenthaltsbereichen rastender<br />
Vogelarten auf.<br />
− Die Lage des Plangebietes ist so gewählt, dass ein Mindestabstand von mehr als<br />
1.000 m zu geschlossenen Ortschaften gewahrt bleibt.<br />
Vermeidung baubedingter Beeinträchtigungen<br />
− Durch einen gezielten Bauzeitenplan, der die Abläufe der einzelnen Bauphasen regelt,<br />
wird für einen reibungslosen Ablauf und damit für eine möglichst kurze Bauphase<br />
gesorgt. Auch die angestrebte einfache Bauweise der Erschließung (Schotterwege) führt<br />
zu einer erheblich verkürzten Bauphase.<br />
− Notwendige Baustraßen werden nach Abschluss der Bauarbeiten auch der Erschließung<br />
der Windkraftanlagen dienen. Zudem werden die zu errichtenden Wege der<br />
forstwirtschaftlichen Nutzung dienlich sein und ggf. Rückegassen ersetzen oder sich an<br />
diesen orientieren. Dadurch können unnötiger Flächenverbrauch und eine<br />
Beeinträchtigung anderer Flächen vermieden werden.<br />
− Der durch Bodenaushub von Fundamenten, Zuwegungen und Stellflächen anfallende<br />
Oberboden wird wieder eingebracht, damit er dem Naturhaushalt nicht verloren geht. Der<br />
ausgehobene Unterboden, welcher nicht weiter vor Ort eingebracht werden kann, wird<br />
ordnungsgemäß abgefahren.<br />
− Durch die Verwendung von umweltfreundlichen, biologisch schnell abbaubaren<br />
Schmierstoffen / Hydraulikflüssigkeiten(ölen) bei allen baubedingt eingesetzten<br />
Maschinen, wird das Gefahrenpotenzial hinsichtlich einer Verschmutzung des Bodens<br />
oder Grundwassers minimiert.<br />
− Im Vorfeld von Gehölzarbeiten bevor die Baustraßen und Stellflächen definitiv festgelegt<br />
werden, sind die Bäume nach Horsten sowie auf eine Nutzung als Quartierbäume für<br />
Fledermäuse zu kontrollieren, so dass eine Beeinträchtigung der Fauna vermieden<br />
werden kann. Gegebenenfalls sind die Wege und Stellflächen zu verlegen.<br />
− Die Gehölzarbeiten sollen in den normalen forstlichen Arbeitsablauf integriert werden.<br />
Um keine Windangriffsflächen für den bestehenden Wald zu bieten, werden die<br />
Standorte dabei forstwirtschaftlich optimiert.<br />
− Die Waldrodung hat in Abstimmung mit dem Jahresholzeinschlag zu erfolgen. Der Standardjahresholzeinschlag<br />
wird auch im Jahr der Errichtung der WEA nicht überschritten.<br />
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− Die Waldrodung hat möglichst von November bis Mitte Februar zu erfolgen (außerhalb<br />
der Aktivitätsphasen von Fledermäusen und außerhalb der Brutperiode von Vögeln).<br />
Vermeidung anlagebedingter Beeinträchtigungen<br />
− Die Zuwegungen und Stellflächen werden so angelegt, dass der Flächenverbrauch und<br />
die Versiegelung möglichst gering sind. Dies geschieht durch die Orientierung an<br />
bestehenden Strukturen bzw. ausgebauten Wegen sowie durch die Anlage der Weg- und<br />
Stellflächen in wasserdurchlässiger Bauweise.<br />
− Durch die Integration der Transformatoren in die Windenergieanlagen kann die<br />
Versiegelung von Flächen reduziert werden.<br />
− Die Farbgebung der Windenergieanlagen ist so zu wählen, dass sie sich bestmöglich in<br />
ihre Umgebung einpassen.<br />
− Durch die Wahl von Anlagen neuester Technik und den von den Herstellern garantierten<br />
niedrigen Reflektormeterwerten bei Rotorblättern neuester Generation (durch die<br />
Verwendung matter Lackfarben) lassen sich Lichtreflexe nahezu vollständig vermeiden.<br />
− Durch das Anfüllen der Fundamente mit Oberboden kann die Funktion des Bodens als<br />
Pflanzenstandort wiederhergestellt werden.<br />
Vermeidung betriebsbedingter Beeinträchtigungen<br />
− Das allgemeine Kollisionsrisiko von Tieren mit den Rotoren kann durch eine farbliche<br />
Kennzeichnung der Rotoren und eine entsprechende Nachtkennzeichnung der Anlagen<br />
(nach neuestem Stand der Technik) minimiert werden.<br />
− Mit der Berücksichtigung einer Nachtabschaltung der Anlagen im August und September<br />
und bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/sec kann eine Beeinträchtigung für die Fledermausfauna<br />
gemindert werden.<br />
− Zur Minimierung der visuellen Wirkung der Leuchtfeuer sollen die Windkraftanlagen zudem<br />
mit einer Sichtweitenmesstechnik ausgerüstet werden. Dadurch kann die Lichtstärke<br />
der Lampen für die Nachtkennzeichnung stark reduziert werden. Bei einer Sichtweite von<br />
mehr als 5 km ist eine Reduzierung der Lichtleistung um 70 % und bei einer Sichtweite<br />
größer 10 km um 90 % möglich.<br />
− Die überwiegende Anlagenüberwachung soll per Datenfernabfrage erfolgen, so dass die<br />
verbleibende Störung durch Wartungsfahrzeuge deutlich reduziert ist.<br />
− Durch den Einsatz einer Abschaltautomatik kann ggf. ein übermäßiger Schattenwurf vermieden<br />
bzw. die Jahresbeschattungsdauer gesenkt werden. Durch geeignete Platzierung<br />
der Windenergieanlagen ggf. in Kombination mit einer nächtlichen Leistungs- und Schallreduzierung<br />
wird die Schallausbreitung auf das gesetzliche Maß gemäß TA-Lärm dauerhaft<br />
begrenzt. Damit kann der Anwohnerschutz gewahrt werden.<br />
Im Rahmen des weiterführenden Genehmigungsverfahrens sind grundsätzlich die Auswirkungen<br />
auf besonders oder streng geschützte Arten durch ergänzende standortbezogene<br />
Untersuchungen zu bestimmen. Hieraus ergeben sich gegebenenfalls weitere Vermeidungsmaßnahmen,<br />
die im nachgeordneten Genehmigungsverfahren festgelegt werden.<br />
Ausgleichsmaßnahmen<br />
Gem. § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen<br />
von Natur und Landschaft zu unterlassen sowie unvermeidbare Beeinträchti-<br />
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gungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vorrangig auszugleichen.<br />
Da die konkrete Anlagenkonfiguration wie auch der Umfang und die konkreten Standorte der<br />
Windkraftanlagen auf Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung noch nicht abschließend<br />
feststehen, kann im Rahmen dieses Umweltberichtes auch noch keine detaillierte Ermittlung<br />
und Bilanzierung des Kompensationsbedarfs erfolgen. Die abschließende Bestimmung von<br />
Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft sowie die Suche nach<br />
geeigneten Ausgleichsflächen findet deshalb in dem weiterführenden Genehmigungsverfahren<br />
gem. BImSchG statt. Dabei wird auch eine räumliche Nähe der Kompensation im Rahmen<br />
der gesetzlichen Vorgaben und der Realisierbarkeit berücksichtigt. Die Ergebnisse werden<br />
im Landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt.<br />
Im Zuge der Planung wurden jedoch bereits verschiedene Kompensationsmöglichkeiten angedacht,<br />
die im Folgenden wiedergegeben werden. Der nachfolgende Maßnahmenkatalog<br />
stellt dabei keinen festen Umfang an Maßnahmen dar, sondern soll lediglich eine Anregung<br />
geben, welche Kompensationsmaßnahmen allgemein möglich sein könnten:<br />
- Anlage von Aufforstungsflächen (zum Teil kombiniert mit Extensivgrünland)<br />
- Aufforstung und Gestaltung von Waldsaumbereichen<br />
- Einführung eines Mahdmanagements auf Grünlandflächen zur Verbesserung der Nahrungsverfügbarkeit<br />
für die Rotmilane<br />
- Optimierung der Waldwiesentäler im Bereich des Erholungsgebietes „Am Freudenbrunnen“<br />
und „Weißer Stein“ (Mahdmanagement)<br />
- Schaffung von Altholzinseln / Altbaumbestände aus der Nutzung nehmen<br />
- Entnahme von Fichtenbeständen in Gewässernähe und/oder Schluchten und Förderung<br />
einer naturnahen Entwicklung<br />
- Optimierung von Relikten eines Hutewaldes<br />
- Anpflanzung von Obstbäumen.<br />
Im Rahmen des nachgelagerten Genehmigungsverfahrens werden die angedachten Kompensationsmöglichkeiten<br />
auf ihre Eignung hin überprüft, evtl. ergänzt und das Konzept optimiert.<br />
Erst dann werden die konkreten Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Unter dem<br />
Aspekt des räumlich-funktionalen Ausgleichs ist für den Eingriff in Waldbestände insbesondere<br />
eine auf das Waldökosystem ausgerichtete Ausgleichsmaßnahme vorzusehen. Nach<br />
Forstrecht sind Ersatzaufforstungen zu leisten. Diese können so gestaltet werden, dass sie<br />
auch naturschutzfachliche Ausgleichsfunktionen übernehmen. Weiterhin sind die Belange<br />
des Artenschutzes bei der Kompensation zu berücksichtigen.<br />
Überwachung (Monitoring)<br />
Die Kommunen sind gemäß § 4c BauGB verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen,<br />
die aufgrund der Durchführung der Bauleitplanung eintreten, zu überwachen. Durch diese<br />
Überwachung sollen unvorhergesehene, nachteilige Auswirkungen frühzeitig ermittelt werden,<br />
um damit in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Das<br />
Monitoring soll sich dabei insbesondere auf Umweltauswirkungen konzentrieren, deren<br />
Prognose unsicher ist.<br />
Die Pflicht zur Durchführung eines Monitorings besteht dabei grundsätzlich auch auf Ebene<br />
des Flächennutzungsplanes. Da im vorliegenden Planungsfall jedoch die konkrete Anlagenkonfiguration<br />
noch nicht abschließend feststeht und somit u.a. der Ausgleichsbedarf noch<br />
nicht ermittelt werden kann, können auch die konkreten Überwachungsmaßnahmen noch<br />
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nicht endgültig festgelegt werden. Aufgrund der fehlenden Konkretisierung im Flächennutzungsplan<br />
ist es deshalb sinnvoll, dass die Ableitung und Beschreibung der Maßnahmen<br />
zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf der nächsten Ebene im immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsfahren erfolgt.<br />
Im Zuge des nachfolgenden Verfahrens sind weiterführende Untersuchungen hinsichtlich der<br />
eingriffsrelevanten Schutzgüter erforderlich. Weiterer Untersuchungsbedarf besteht vor allem<br />
zu folgenden Aspekten:<br />
Schutzgut Mensch: Schall und Schatten,<br />
Schutzgut Landschaftsbild: Sichtbarkeitsanalyse.<br />
Hieraus ergeben sich gegebenenfalls auch Maßnahmen zu einem Monitoring.<br />
Die Überwachung der Durchführung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum<br />
Ausgleich soll bei einer Realisierung der Planung im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung<br />
erfolgen.<br />
Darstellung anderweitiger Planungsmöglichkeiten<br />
Bereits im Herbst 2008 hat die Verwaltung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> die Potenziale für Windkraftanlagen<br />
auf kommunalem Grund sondiert. Alternativ zu der Fläche im Stadtwald<br />
Mengeringhausen hat die Stadtverwaltung dabei verschiedene Standortalternativen geprüft:<br />
den ehemaligen Standortübungsplatz, Flächen in den Stadtteilen Kohlgrund und Massenhausen<br />
sowie eine Alternativfläche im Stadtteil Landau.<br />
Da der Standortübungsplatz nicht die erforderlichen Abstandskriterien von 1.000 m zur<br />
Wohnbebauung in <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und Braunsen erfüllt, wurde diese Alternative nicht weiter<br />
verfolgt. Auf den anderen Alternativstandorten wäre aufgrund der jeweils kleineren Fläche<br />
die Errichtung eines so leistungsfähigen Windparks wie im Stadtwald Mengeringhausen nicht<br />
möglich. Neben der Flächengröße erfüllt die Fläche im Stadtwald Mengeringhausen darüber<br />
hinaus weitere windkraftrelevante Auswahlkriterien. Es handelt sich um einen siedlungsfernen,<br />
windhöffigen Standort und die notwendigen Zuwegungen zu den geplanten Standorten<br />
der Windenergieanlagen sind bereits vorhanden, so dass die Erschließung gesichert ist. Die<br />
Konzentration der Standorte ist im Bereich von Nadelgehölzen möglich. Die regionalplanerische<br />
Ausweisung als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ steht einer Windenergienutzung<br />
nicht entgegen.<br />
Da Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB privilegiert sind, sind<br />
sie in der Regel zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist, keine öffentlichen Belange<br />
entgegen stehen und sie nicht den Zielen der Raumordnung widersprechen. Eine Änderung<br />
des Flächennutzungsplans wäre somit nicht zwingend erforderlich. Es sollen damit jedoch<br />
der städtische Planungswille und die Befürwortung des Vorhabens unterstrichen werden.<br />
Im Rahmen der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung wurde keine Gesamtbetrachtung<br />
des Stadtgebietes vorgenommen, da die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> mit der Flächennutzungsplan-Änderung<br />
ausdrücklich nicht die Planungsabsicht verfolgt, eine Ausschlusswirkung<br />
nach § 35 (3) S. 3 BauGB zu erzielen. Die generelle Privilegierung der Windenergie im Bereich<br />
des § 35 BauGB wird somit nicht eingeschränkt. Dadurch ergibt sich bei einem evtl.<br />
weiteren Ausbau der Windenergienutzung in <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> eine hohe Flexibilität.<br />
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung beinhaltete ursprünglich zwei Teilflächen.<br />
Im Zuge der Planung wurde der Geltungsbereich um das Teilgebiet im Norden reduziert<br />
und die Sonderbaufläche „Windenergie“ insgesamt entsprechend verkleinert. Mit dieser<br />
Verkleinerung, die auch den Belangen des Flugplatzes Mengeringhausen entspricht,<br />
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werden der strukturreiche Nordteil des Waldes und das stärker zur Naherholung genutzte<br />
Gebiet rund um den Weißen Stein freigehalten.<br />
Im nachgeordneten Genehmigungsverfahren sind die Baufelder der einzelnen Windenergieanlagen<br />
zu präzisieren. Hierbei können sich weitere Anpassungen an die Erfordernisse von<br />
möglicherweise beeinträchtigten Schutzgütern ergeben.<br />
4. Verfahren und Vorgehensweise, Hinweise auf Schwierigkeiten<br />
Die Gliederung des Umweltberichtes und die Vorgehensweise ergeben sich aus den gesetzlichen<br />
Grundlagen gemäß BauGB (insbesondere §§ 2 (4) und 2a BauGB mit der zugehörigen<br />
Anlage). Durch den Umweltbericht wird die Methodik der Umweltprüfung dokumentiert.<br />
Sie orientiert sich dabei an der klassischen Vorgehensweise innerhalb einer Umweltverträglichkeitsprüfung.<br />
Dafür wurde der jetzige Zustand eines jeden Schutzgutes betrachtet und mit<br />
der voraussichtlichen zukünftigen Betroffenheit des Schutzgutes verglichen.<br />
Die Bestandsbeschreibung und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ.<br />
Hierbei kam vor allem der Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004)<br />
zum Einsatz. Zusätzlich lagen die Forstwirtschaftskarte (Stand 01.07.2009) und das Forsteinrichtungswerk<br />
für den Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT 2006) vor.<br />
Des Weiteren wurden Daten zu den Schutzgebieten (Wasserschutzgebiete) und Schutzobjekten<br />
(Bodendenkmale) berücksichtigt. Ergänzende Biotopkartierungen fanden in den Jahren<br />
2011 und 2012 statt. Hinsichtlich des Brutvorkommens von windkraftrelevanten Großvögeln<br />
sowie der Quantität des Rast- und Zugvogelaufkommens ergab die Datensichtung bereits<br />
vorhandener Unterlagen eine große Spreizung der Ergebnisse. Deshalb wurden zusätzliche<br />
Erhebungen zur Avifauna durchgeführt. Auch das Artenspektrum der Fledermäuse<br />
wurde vertiefend untersucht (ITN 2011).<br />
Aussagen zu den Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter sowie das Landschaftsbild wurden<br />
auf Basis einer vorhandenen und im Jahr 2012 aktualisierten Visualisierung getroffen.<br />
Im Rahmen des zunächst angestrebten Zielabweichungsverfahrens, wurde auch bereits eine<br />
Landschaftsbildanalyse durchgeführt, die sich jedoch auf den Stand der technischen Planung<br />
zum Zielabweichungsverfahren bezieht. Auf Grundlage der aktuellen technischen Planung<br />
wird das Landschaftsbild in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung, im Zuge des<br />
Genehmigungsverfahrens nach BImSchG erneut betrachtet und analysiert.<br />
Da die Beurteilung der Immissionen durch Schall und Schattenwurf direkt von der Anlagenkonfiguration<br />
abhängt, die jedoch im vorliegenden Planungsfall auf Ebene der vorbereitenden<br />
Bauleitplanung noch nicht abschließend feststeht, sind bisher weder ein aktuelles<br />
Schallgutachten noch eine aktuelle Schattenwurfberechnung vorhanden. Auch der Umfang<br />
der Neuversiegelung konnte bisher noch nicht abschließend bestimmt werden. Der Nachweis<br />
der Einhaltung der Richtwerte hinsichtlich Schall und Schatten sowie die Bewältigung<br />
der Eingriffs-/Ausgleichsthematik bleiben deshalb dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren<br />
nach BImSchG vorbehalten.<br />
Die herangezogenen Unterlagen waren auf Ebene eines vorbereitenden Bauleitplans ausreichend,<br />
um die Auswirkungen auf die Schutzgüter hinreichend genau ermitteln, beschreiben<br />
und bewerten zu können. Grundsätzliche Schwierigkeiten sind nicht aufgetreten.<br />
5. Allgemeine Zusammenfassung des Umweltberichtes<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> beabsichtigt eine Änderung des Flächennutzungsplanes zugunsten<br />
der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“, um den planungsrechtlichen Rahmen<br />
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für eine zukünftige Nutzung von Windenergie herzustellen. Damit soll die Realisierung eines<br />
Windparks im Stadtwald Mengeringhausen als ein wichtiges Projekt für eine klimafreundliche<br />
Stadtentwicklung anvisiert werden.<br />
Die Stadtverwaltung <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> hat bereits im Jahr 2008 Planungsmöglichkeiten für die<br />
Errichtung von Windkraftanlagen auf kommunalem Grund geprüft, wobei der Stadtwald<br />
Mengeringhausen als eine potenziell geeignete Fläche ermittelt wurde. Es handelt sich dabei<br />
um einen siedlungsfernen, windhöffigen Standort und die notwendigen Zuwegungen zu den<br />
geplanten Standorten der Windenergieanlagen sind weitgehend vorhanden, so dass die Erschließung<br />
gesichert ist.<br />
Das Plangebiet liegt im Stadtwald südwestlich des Stadtteils Mengeringhausen. Nördlich des<br />
Geltungsbereichs verläuft das Glockenbrunnental, womit das Tal selbst von Windkraftanlagen<br />
freigehalten wird. Die vorgesehenen Anlagen sollen im Bereich von Nadelgehölzen bzw.<br />
teilweise auf ehemaligen Windwurfflächen konzentriert werden sollen. Die regionalplanerische<br />
Ausweisung als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ steht einer Windenergienutzung<br />
nicht entgegen. Im Zuge der Planung wurde nach eingehender Prüfung der Geltungsbereich<br />
im Norden reduziert und die Sonderbaufläche „Windenergie“ entsprechend verkleinert.<br />
In Bezug auf das Schutzgut Mensch kann es lage-, distanz- und anlagenabhängig durch die<br />
Errichtung von Windkraftanlagen zu einer Zunahme optischer und akustischer Unruhe kommen.<br />
Für die Bewertung dieser Auswirkungen ist im Wesentlichen die relative Lage der<br />
Windkraftanlagen zu umliegenden Siedlungen von Bedeutung. Da die Planung bereits mehr<br />
als den derzeit standardisierten Mindestabstand von 1.000 m zu Siedlungsbereichen berücksichtigt,<br />
können erhebliche Beeinträchtigungen schon im Vorfeld vermieden bzw. minimiert<br />
werden. Neben der Lage im Raum hängt die Beurteilung der Immissionen durch Schall und<br />
Schattenwurf auch direkt vom Anlagentyp und der Anlagenkonfiguration ab. Diese Angaben<br />
sind regelmäßig auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht abschließend bekannt.<br />
Der Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte hinsichtlich Schall und Schatten<br />
bleibt deshalb dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz vorbehalten. Falls erforderlich, kann durch technische Regulierungen<br />
sichergestellt werden, dass für die Bewohner der umliegenden Siedlungen die immissionsschutzrechtlichen<br />
Vorgaben eingehalten werden. Unter Berücksichtigung dieser Maßgabe<br />
bleibt der Anwohnerschutz dauerhaft gewahrt.<br />
Mit der Realisierung der geplanten Windenergieanlagen wird im Wesentlichen ein Verlust<br />
von monostrukturierten Fichtenbeständen verbunden sein, der aufgrund der untergeordneten<br />
Bedeutung dieser Strukturen keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Dieser Biotopverlust<br />
ist als ausgleichbar zu klassifizieren. Sofern ein Standort in einem Buchenbestand geplant<br />
ist, soll die Konfiguration der Windkraftanlage so erfolgen, dass der Standort möglichst<br />
innerhalb einer bestehenden Lichtung bzw. einer Aufforstungsfläche oder einem Jungbestand<br />
liegt, so dass der Eingriff in den Baumbestand minimiert wird. Die artenreichen Kerbtäler<br />
samt ihrer Hangbereiche werden freigehalten. Die Waldinanspruchnahme ist im Verhältnis<br />
zur Gesamtwaldfläche des Stadtwaldes relativ kleinflächig. Die Waldrodung soll in Abstimmung<br />
mit dem Jahresholzeinschlag erfolgen, so dass dieser in keinem Fall überschritten<br />
wird. Die Einhaltung der Waldfunktionen ist ebenso gewährleistet wie die wirtschaftliche<br />
Nutzbarkeit. Eine Rückbaubürgschaft, wie sie grundsätzlich vor dem Bau von Windenergieanlagen<br />
gestellt wird, sichert die Wiederherstellung des Zustandes nach Beendigung der<br />
Laufzeit der Windenergieanlagen.<br />
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Durch Windkraftanlagen können für störungsempfindliche Arten der Avi- und Fledermausfauna<br />
Lebensräume und Nahrungshabitate verloren gehen. Da sich diese Tierartengruppen<br />
in der Höhe der Rotoren bewegen, kann zudem von betriebsbedingten Störungen durch<br />
Windkraftanlagen ausgegangen werden. Deshalb wurden die Vögel und Fledermäuse im<br />
Vorfeld vertiefend untersucht.<br />
Hinsichtlich des Zugvogelbestandes fand eine Erfassung des Vogelaufkommens im Herbst<br />
2011 statt. Die Ergebnisse sind in einem Ornithologischen Fachgutachten (PNL 2012a) dargelegt.<br />
Den im Rahmen dieses Fachgutachtens ermittelten Ergebnissen zufolge weist das<br />
Untersuchungsgebiet eine durchschnittliche Bedeutung für Zugvögel auf. Aufgrund der beobachteten<br />
Zugrichtung und –höhe der kollisionsgefährdeten Arten kann die Wahrscheinlichkeit<br />
negativer Auswirkungen auf die im Untersuchungsgebiet erfassten „windkraftempfindlichen“<br />
Arten aufgrund erhöhter Kollisionsgefahr während des Zuges als gering angesehen<br />
werden. Auch relevante Beeinträchtigungen des Kranichs infolge Barrierewirkungen oder<br />
einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos können anhand der vorliegenden Ergebnisse<br />
ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Relevanz als Aufenthaltsbereich „windkraftempfindlicher“<br />
Vogelarten während des herbstlichen Durchzugs kommt insbesondere den<br />
Offenlandbereichen nördlich des Stadtwaldes die größte Bedeutung innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
zu. Für die südlich liegenden Offenlandbereiche liegen dagegen nur wenige<br />
Beobachtungen einzelner Individuen „windkraftempfindlicher“ Arten vor.<br />
Eine vertiefende Erhebung der relevanten Brutvögel wurde im Frühjahr 2012 durchgeführt.<br />
Die Ergebnisse sind ebenfalls in einem Ornithologischen Fachgutachten dargelegt (PNL<br />
2012c). Den im Rahmen dieses Fachgutachtens ermittelten Ergebnissen zufolge erweist sich<br />
das Untersuchungsgebiet im Hinblick auf die Avifauna in erster Linie als typisches, weitgehend<br />
durchschnittlich strukturiertes Gebiet. Von den nachgewiesenen Brutvogelarten sind<br />
nur der Rotmilan und der Baumfalke als windkraftempfindlich einzustufen. Von den<br />
Rotmilanen wurden zwei besetzte Horste innerhalb bzw. knapp außerhalb der von der LAG-<br />
VSW (2007) empfohlenen Ausschlussbereiche ermittelt. Für die beiden besetzten Horste<br />
wurde eine separate Raumnutzungsanalyse durchgeführt, deren Ergebnisse in einem standortspezifischen<br />
Ergänzungsgutachten dargestellt und im Rahmen des BImSchG-Verfahrens<br />
berücksichtigt werden. Das Revier des Baumfalken befindet sich nördlich Massenhausen mit<br />
einem Abstand von gut 3.000 m zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung.<br />
Die Dichte der Vorkommen an windkraftempfindlichen Groß- und Greifvögeln ist für den<br />
Baumfalke als gering und für den Rotmilan als durchschnittlich zu werten. Bei der Brutvogelkartierung<br />
wurden innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung lediglich<br />
zwei Reviere planungsrelevanter Arten ermittelt, die bei einer Realisierung des Vorhabens<br />
besonders berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen einer noch durchzuführenden<br />
Artenschutzprüfung ist zu klären, ob für diese Arten artspezifisch funktionale Maßnahmen<br />
erforderlich sind. Hinsichtlich der ermittelten Nahrungsgäste konnte anhand der vorliegenden<br />
Ergebnisse eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bzw. eine erhebliche Störung mit<br />
negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Auch bezüglich der Fledermausfauna wurde ein gesondertes Fachgutachten erstellt (ITN<br />
2011). Es kommt dabei zu dem Ergebnis, dass für die geplanten Windenergieanlagen eine<br />
erhebliche Störung lokaler Populationen bzw. der relevante Verlust von Quartieren nicht anzunehmen<br />
ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG durch eine<br />
signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos mit den Rotoren kann jedoch nach derzeitigem<br />
wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist eine<br />
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Betriebszeitenkorrektur in den Monaten August und September erforderlich. Mittels eines<br />
zweijährigen automatisierten Monitorings in Gondelhöhe kann dieser Anlagenalgorithmus<br />
geprüft und basierend auf den so gewonnen Daten dann evtl. verändert werden.<br />
In diesem Stadium der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine dezidierte artenschutzrechtliche<br />
Prüfung noch nicht möglich. Deshalb erfolgt in diesem Umweltbericht zunächst eine<br />
Einschätzung, für welche potenziell betrachtungsrelevanten Arten ggf. artenschutzrechtliche<br />
Konflikte im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben zu erwarten sind. Nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand sind insgesamt keine nicht ausräumbaren Hindernisse durch den Besonderen<br />
Artenschutz bekannt.<br />
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima/ Luft sind als vergleichsweise<br />
gering zu klassifizieren. Die relativ kleinflächige Vollversiegelung im Verhältnis zur<br />
Gesamtfläche des Geltungsbereichs führt zu einem geringen Verlust der Funktionen für Boden,<br />
Versickerung und Frischluftentstehung. Die geplanten Anlagen werden auf Waldstandorten<br />
fußen, unter denen sich zumeist Böden mit natürlichem oder naturnahem Aufbau befinden.<br />
Die detaillierte Bilanzierung der Flächeninanspruchnahme erfolgt jedoch erst im<br />
nachfolgenden Genehmigungsverfahren gem. BImSchG. Die dauerhafte Zerstörung oder<br />
Minderung einzelner Bodenfunktionen ist in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung<br />
entsprechend zu kompensieren.<br />
Teilflächen des Plangebietes liegen innerhalb der Schutzzone III B des Wasserschutzgebietes<br />
„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich Teile<br />
des Geltungsbereiches innerhalb der Zone IV und D des Heilquellenschutzgebietes<br />
„Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. Auflagen, die bei der Bauausführung im Wasserschutzgebiet<br />
evtl. zu beachten sind, können im Zulassungsverfahren von der zuständigen<br />
Wasserbehörde festgelegt werden, so dass eine Beeinträchtigung der Belange des Grundwasserschutzes<br />
nicht zu erwarten ist. Eine Beeinträchtigung von oberirdischen Gewässern<br />
kann durch die Wahl von Anlagenstandorten außerhalb von Uferbereichen vermieden werden.<br />
Erhebliche Auswirkungen sind durch das geplante Vorhaben für das Schutzgut Klima/ Luft<br />
nicht zu erwarten. Durch die notwendigen Baumfällungen ergeben sich allenfalls kleinräumige<br />
Klimaänderungen, die die Entstehung von Frischluft nur unwesentlich verändern. Die<br />
baubedingten Emissionen sind als vernachlässigbar zu betrachten Die Nutzung der regenerativen<br />
Energie Windkraft leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur CO2-Minderung<br />
und damit unmittelbar zum Klimaschutz.<br />
Die größten Auswirkungen sind für das Schutzgut Landschaftsbild zu verzeichnen. Durch die<br />
Errichtung von Windenergieanlagen sind Eingriffe in das Landschaftsbild unvermeidlich, zumal<br />
die Anlagen funktionsbedingt an einem visuell exponierten Standort errichtet werden.<br />
Das geplante Vorhaben führt insgesamt zu einem ästhetischen Funktionsverlust der Landschaft.<br />
Festzuhalten wäre in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes innerhalb des Waldes geringer ist als im Offenland, da die Anlagen erst<br />
aus größerer Entfernung wahrnehmbar sind und dann nur noch mit mäßiger Dominanz auf<br />
den Betrachter wirken. Auch durch den hohen Anteil sichtverschattender Bereiche wird die<br />
Wirkung der Windenergieanlagen eingeschränkt. Dies ist auch für die naturbezogene Erholung<br />
bzw. die Erholungsfunktion des Stadtwaldes relevant, da durch die sichtverstellende<br />
und –verschattende Vegetation des Waldgebietes die Anlagen nicht überall im gleichen Maß<br />
wahrgenommen werden und somit noch Landschafts- und Erholungsräume mit verhältnismäßig<br />
geringen Belastungen verbleiben.<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
Um Sichtbezüge zur umgebenden Kulturlandschaft sowie zum historischen Ortskern von<br />
Mengeringhausen darzustellen, wurde von der WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG im Jahr 2012<br />
eine überarbeitete Visualisierung erstellt. Anhand dieser Visualisierung lässt sich feststellen,<br />
dass sich für den Betrachter von historischen Ortsteilen oder Gebäuden bei Besichtigungen<br />
der Ortslagen keine oder deutlich vernachlässigbare Sichtbeziehungen zum geplanten<br />
Windpark ergeben.<br />
Da im Planungsgebiet bereits das Vorhandensein von Bodendenkmälern bekannt ist, ist evtl.<br />
mit weiteren archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Die Realisierung des geplanten<br />
Windparks ist deshalb an denkmalschutzrechtliche Auflagen des Hessischen Landesamtes<br />
für Denkmalpflege Marburg gebunden. Bei Beachtung dieser denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen<br />
kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner direkten Beeinträchtigung<br />
von Kulturgütern kommt.<br />
Im Ergebnis konnten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung im Umweltbericht unter<br />
Zugrundelegung der in Kap. 3 beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />
zum gegenwärtigen Kenntnisstand keine Umweltauswirkungen identifiziert werden, die einer<br />
Ausweisung als Sonderbaufläche „Windenergie“ in der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
entgegenstehen. Die abschließende Bestimmung von Maßnahmen zum Ausgleich<br />
des Eingriffes in Natur und Landschaft sowie die Suche und Sicherung von Ausgleichsflächen<br />
findet in dem weiterführenden Genehmigungsverfahren statt, da die konkrete Anlagenkonfiguration<br />
wie auch der Umfang und die konkreten Standorte der Windkraftanlagen auf<br />
Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung noch nicht abschließend feststehen. Im Rahmen<br />
des vorliegenden Umweltberichtes werden lediglich beispielhaft Kompensationsmaßnahmen<br />
aufgeführt, die als Anregung für die nächste Planungsebene dienen können.<br />
Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren werden weitere vertiefende Erhebungen anhand<br />
der konkreten und abschließenden Anlagenkonfiguration erforderlich. So sind u. a. Gutachten<br />
zu Schall und Schatten sowie bezüglich des Landschaftsbildes eine Sichtbarkeitsanalyse<br />
notwendig. Zudem sind grundsätzlich auf Ebene des nachgeordneten immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens die Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte<br />
Arten durch ergänzende standortbezogene Untersuchungen zu bestimmen. Dabei<br />
sind evtl. artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen zu konkretisieren. Gegebenenfalls<br />
ergeben sich daraus auch geeignete Maßnahmen zu einem betriebsbezogenen Monitoring,<br />
das mit der Genehmigung der Windkraftanlagen festzulegen ist.<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
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während der Planungsphase von Windenergieanlagen (WEA). Ergebnisse eines<br />
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zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
BECKER, W., BERGMANN, H-H., JEDICKE, E., SOMMERHAGE, M., VOLMER, D.(BEARBEITER)<br />
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2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 2:<br />
Wirbeltiere; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/ Band 2; Bonn-<strong>Bad</strong><br />
Godesberg.<br />
BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2006): Das europäische Schutzgebietssystem Natura<br />
2000 – Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland, Band 3: Arten<br />
der EU-Osterweiterung; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Heft 69/<br />
Band 2; Bonn-<strong>Bad</strong> Godesberg.<br />
BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2007): Nationaler Bericht 2007 gemäß FFH-Richtlinie<br />
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BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009A): Liste der in Deutschland vorkommenden<br />
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BFN – BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (2009B): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und<br />
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PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 55
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
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HGON & VSW – HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE UND NATURSCHUTZ &<br />
STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND (2006): Rote<br />
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HGON – HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE UND NATURSCHUTZ (2010): Vögel<br />
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HMUELV – HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND<br />
VERBRAUCHERSCHUTZ (2009): Rote Liste (Gefährdungsabschätzung) der Tagfalter Hessens,<br />
Dritte Fassung, Stand 06.04.2008, Ergänzungen 18.01.2009. Erstellt im Auftrag des<br />
Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im<br />
Namen der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Lepidopterologen von Andreas C. Lange und<br />
Ernst Brockmann. Wiesbaden.<br />
HMUELV – HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VER-<br />
BRAUCHERSCHUTZ (2011): Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen (2.<br />
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der Erheblichkeit und Beachtung von Summationswirkungen in der FFH-VP unter besonderer<br />
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Vogelschutzwarten.<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 56
19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
MEISE, B. (2010a): Zug- und Rastvögel im Bereich des geplanten Windparks <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> –<br />
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MEISE, B. (2010b): Erfassung des Brutvogelbestandes im Bereich des Windenergievorhabens<br />
<strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> – Mengeringhausen (Stadtwald Mengeringhausen) im Jahr 2010.<br />
NABU (2012): Naturschutzfachliche Stellungnahme des NABU <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> zum Windenergievorhaben<br />
im Stadtwald Mengeringhausen. 1. Fassung Dezember 2010, Überarbeitung<br />
August 2011 und Januar 2012. Bearbeitung: Winfried Becker, Prof. Dr. Hans-Heiner Bergman,<br />
Prof. Dr. Eckhard Jedicke, Maik Sommerhage und Detlef Volmer.<br />
NICOLAY, H. & ALFERMANN, D. (2003A): Bericht der Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und<br />
Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) - Die Situation der Zauneidechse Lacerta agilis in<br />
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NICOLAY, H. & ALFERMANN, NICOLAY, H. D. (2003B): Bericht der Arbeitsgemeinschaft<br />
Amphibien- und Reptilienschutz in Hessen e. V. (AGAR) - Die Situation der Schlingnatter<br />
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PNL – PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2012a): Ornithologisches Fachgutachten<br />
zur Errichtung eines Windparks am Standort Mengeringhausen, Teil 1: Zug- und<br />
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PNL – PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2012b): Abgrenzung relevanter<br />
Räume für windkraftrelevante Vogelarten in Hessen. – Gutachten i. A. des Hessischen Ministeriums<br />
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und der Staatlichen Vogelschutzwarte<br />
für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Hungen.<br />
PNL – PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2012c): Ornithologisches Fachgutachten<br />
zur Errichtung eines Windparks am Standort Mengeringhausen, Teil 2: Brutvögel,<br />
Hungen.<br />
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2000): Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000, Kassel.<br />
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2009): Regionalplan Nordhessen 2009, Kassel.<br />
REGIERUNGSPRÄSIDIUM KASSEL (2011): Windenergie-Leitfaden Flächennutzungsplan, Kassel.<br />
RIECKEN, U., RIES, U. & SSYMANK, A. (1994): Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen der<br />
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RODRIGUES, L., BACH, L., BIRASCHI, L., DUBOURG-SAVAGE, M., GOODWIN, L., HARBUSCH, C.,<br />
HUDSON, T., IVANOVA, T., LUTSAR, L., L. & PARSONS, K. (2006): Wind Turbines and bats:<br />
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Session of the Meeting of Paris, Doc.EUROBATS.MoP5.12.<br />
SCHMAL + RATZBOR (2010a): Erfassung des Zug- und Rastvogelbestandes im Bereich des<br />
geplanten Windparks <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> – Mengeringhausen, Lehrte.<br />
SCHMAL + RATZBOR (2010b): Erfassung des Brutvogelbestandes im Bereich des geplanten<br />
Windparks <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> – Mengeringhausen 2009 – 2010, Lehrte.<br />
STADT BAD AROLSEN (2010): Bürgerinformationsblatt zum Windpark.<br />
SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel<br />
Deutschlands, 4. Fassung, 30. November 2007. – Berichte zum Vogelschutz 44: 23-<br />
81.<br />
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. &<br />
SUDFELDT, C. (Hrsg.) (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands,<br />
Radolfzell.<br />
VSW – STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND &<br />
PLANUNGSGRUPPE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT (2004): Lokalisation von Ausschlussflächen<br />
für Windenergienutzung im Hinblick auf avifaunistisch relevante Räume im Bereich des Regierungspräsidiums<br />
Darmstadt (Südhessen). Anhang II: Planerische Empfehlungen bei der<br />
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VSW – STAATLICHE VOGELSCHUTZWARTE FÜR HESSEN, RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND<br />
2010): Fachlicher Untersuchungsrahmen zur Erfassung der Avifauna für die naturschutzrechtliche<br />
Beurteilung von geplanten Windkraftanlagen (Stand: 5. Mai 2010), Frankfurt.<br />
WI<strong>MB</strong>AUER, M. & SOMMERHAGE, M. (2011): Ornithologische Erfassung des Durchzugs- und<br />
Rastbestandes im Bereich des geplanten Windparks <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> – Mengeringhausen<br />
(Stadtwald Mengeringhausen) im Herbst 2011 – Kurzfassung der Ergebnisse.<br />
WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG (2011): Zielabweichungsverfahren, fachliche Ausarbeitung,<br />
zum Bauvorhaben Windpark Mengeringhausen (unveröffentlicht).<br />
WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG (2012): Visualisierung <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. 1. Fassung Jan. 2011,<br />
Überarbeitung Juni 2012.<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 58