2 MB - Bad Arolsen
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
versorgung zu ermöglichen. Weiterhin verfolge es das Interesse, den Anteil erneuerbarer<br />
Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % zu erhöhen. Das<br />
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung unterstützt demnach auch die Verwirklichung der im<br />
EEG 2012 angestrebten Ziele.<br />
Neben den Klimaschutzvorteilen bietet die Errichtung von Windkraftanlagen auf städtischen<br />
Grundstücken auch die Möglichkeit, regionale Firmen bspw. durch die Beauftragung der vorbereitenden<br />
Bauarbeiten zu unterstützen. Arbeitsplätze können damit geschaffen bzw. gesichert<br />
werden. Weiterhin können die geplanten Windenergieanlagen durch die Verpachtung<br />
der kommunalen Standortflächen und Steuereinnahmen aus der Windenergieproduktion einen<br />
Beitrag zu Konsolidierung des städtischen Haushalts leisten.<br />
Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> hat deshalb die Potenziale zur Windenergienutzung in ihrer Kommune<br />
geprüft, wobei der Stadtwald Mengeringhausen als geeignete Fläche für Windkraftanlagen<br />
ermittelt wurde.<br />
Umweltschutzziele der für das Vorhaben relevanten Fachgesetze und Fachplanungen<br />
Nach dem gegenwärtigen Planungsstand sind im Plangebiet vorrangig folgende umweltrelevanten<br />
Fachgesetze und Fachplanungen von konkreter Bedeutung:<br />
Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)<br />
soll langfristig dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung im<br />
Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes zu erhöhen. In diesem Zusammenhang<br />
wird an dieser Stelle auch auf den im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 enthaltenen<br />
Grundsatz zur Nutzung regenerativer Energieträger verwiesen. In der Nachhaltigkeitsstrategie<br />
des Landes Hessen (veröffentlicht im Januar 2010) wird dargelegt, dass insbesondere<br />
die Stromerzeugung aus Windenergie erheblich gesteigert werden muss, wenn das erklärte<br />
Ziel des Landes Hessen, bis zum Jahr 2020 20% des Energieverbrauchs (ohne Verkehr) aus<br />
erneuerbaren Energien abzudecken, erreicht werden soll.<br />
Um die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, sind Windkraftanlagen vom Gesetzgeber<br />
in den Kreis der in § 35 Abs. 1 BauGB genannten privilegierten Vorhaben im Außenbereich<br />
aufgenommen worden. Windenergieanlagen sind demnach in der Regel zulässig,<br />
wenn die Erschließung gesichert ist, keine öffentlichen Belange entgegen stehen und sie<br />
den Zielen der Raumordnung nicht widersprechen.<br />
Im Regionalplan Nordhessen 2009 ist das Plangebiet als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“<br />
dargestellt. Diese Flächen sind dauerhaft zu bewalden und in ihrem Funktionszusammenhang<br />
zu erhalten. Einer Windenergienutzung steht die Ausweisung als „Vorranggebiet für<br />
Forstwirtschaft“ nicht entgegen. Der Regionalplan Nordhessen positioniert sich deutlich zur<br />
Nutzung erneuerbarer Energien. Mit der weiteren Nutzung der Windenergie wird das Ziel der<br />
Bundesregierung unterstützt, den Beitrag regenerativer Energieträger zur Elektrizitätserzeugung<br />
bis 2020 bundesweit auf 25-30 % zu erhöhen.<br />
Im Regionalplan Nordhessen 2009 wurden bereits „Vorranggebiete für Windenergienutzung“<br />
ausgewiesen. Allerdings ist das Ziel 2 des Kap. 5.2.2 des Regionalplans Nordhessen 2009<br />
und damit die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergienutzung und die damit einhergehende<br />
Ausschlusswirkung durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom<br />
17.03.2011 - Az.: 4C 883/10.N- für unwirksam erklärt worden. Am 11.04.2011 hat die Regionalversammlung<br />
die Verwaltung beauftragt, ein neues Windenergiekonzept zu erstellen,<br />
welches zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 8