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2 MB - Bad Arolsen

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

Durch Windkraftanlagen können für störungsempfindliche Arten der Avi- und Fledermausfauna<br />

Lebensräume und Nahrungshabitate verloren gehen. Da sich diese Tierartengruppen<br />

in der Höhe der Rotoren bewegen, kann zudem von betriebsbedingten Störungen durch<br />

Windkraftanlagen ausgegangen werden. Deshalb wurden die Vögel und Fledermäuse im<br />

Vorfeld vertiefend untersucht.<br />

Hinsichtlich des Zugvogelbestandes fand eine Erfassung des Vogelaufkommens im Herbst<br />

2011 statt. Die Ergebnisse sind in einem Ornithologischen Fachgutachten (PNL 2012a) dargelegt.<br />

Den im Rahmen dieses Fachgutachtens ermittelten Ergebnissen zufolge weist das<br />

Untersuchungsgebiet eine durchschnittliche Bedeutung für Zugvögel auf. Aufgrund der beobachteten<br />

Zugrichtung und –höhe der kollisionsgefährdeten Arten kann die Wahrscheinlichkeit<br />

negativer Auswirkungen auf die im Untersuchungsgebiet erfassten „windkraftempfindlichen“<br />

Arten aufgrund erhöhter Kollisionsgefahr während des Zuges als gering angesehen<br />

werden. Auch relevante Beeinträchtigungen des Kranichs infolge Barrierewirkungen oder<br />

einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos können anhand der vorliegenden Ergebnisse<br />

ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Relevanz als Aufenthaltsbereich „windkraftempfindlicher“<br />

Vogelarten während des herbstlichen Durchzugs kommt insbesondere den<br />

Offenlandbereichen nördlich des Stadtwaldes die größte Bedeutung innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />

zu. Für die südlich liegenden Offenlandbereiche liegen dagegen nur wenige<br />

Beobachtungen einzelner Individuen „windkraftempfindlicher“ Arten vor.<br />

Eine vertiefende Erhebung der relevanten Brutvögel wurde im Frühjahr 2012 durchgeführt.<br />

Die Ergebnisse sind ebenfalls in einem Ornithologischen Fachgutachten dargelegt (PNL<br />

2012c). Den im Rahmen dieses Fachgutachtens ermittelten Ergebnissen zufolge erweist sich<br />

das Untersuchungsgebiet im Hinblick auf die Avifauna in erster Linie als typisches, weitgehend<br />

durchschnittlich strukturiertes Gebiet. Von den nachgewiesenen Brutvogelarten sind<br />

nur der Rotmilan und der Baumfalke als windkraftempfindlich einzustufen. Von den<br />

Rotmilanen wurden zwei besetzte Horste innerhalb bzw. knapp außerhalb der von der LAG-<br />

VSW (2007) empfohlenen Ausschlussbereiche ermittelt. Für die beiden besetzten Horste<br />

wurde eine separate Raumnutzungsanalyse durchgeführt, deren Ergebnisse in einem standortspezifischen<br />

Ergänzungsgutachten dargestellt und im Rahmen des BImSchG-Verfahrens<br />

berücksichtigt werden. Das Revier des Baumfalken befindet sich nördlich Massenhausen mit<br />

einem Abstand von gut 3.000 m zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung.<br />

Die Dichte der Vorkommen an windkraftempfindlichen Groß- und Greifvögeln ist für den<br />

Baumfalke als gering und für den Rotmilan als durchschnittlich zu werten. Bei der Brutvogelkartierung<br />

wurden innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung lediglich<br />

zwei Reviere planungsrelevanter Arten ermittelt, die bei einer Realisierung des Vorhabens<br />

besonders berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen einer noch durchzuführenden<br />

Artenschutzprüfung ist zu klären, ob für diese Arten artspezifisch funktionale Maßnahmen<br />

erforderlich sind. Hinsichtlich der ermittelten Nahrungsgäste konnte anhand der vorliegenden<br />

Ergebnisse eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bzw. eine erhebliche Störung mit<br />

negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Auch bezüglich der Fledermausfauna wurde ein gesondertes Fachgutachten erstellt (ITN<br />

2011). Es kommt dabei zu dem Ergebnis, dass für die geplanten Windenergieanlagen eine<br />

erhebliche Störung lokaler Populationen bzw. der relevante Verlust von Quartieren nicht anzunehmen<br />

ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG durch eine<br />

signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos mit den Rotoren kann jedoch nach derzeitigem<br />

wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist eine<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 52

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