2 MB - Bad Arolsen
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
Durch Windkraftanlagen können für störungsempfindliche Arten der Avi- und Fledermausfauna<br />
Lebensräume und Nahrungshabitate verloren gehen. Da sich diese Tierartengruppen<br />
in der Höhe der Rotoren bewegen, kann zudem von betriebsbedingten Störungen durch<br />
Windkraftanlagen ausgegangen werden. Deshalb wurden die Vögel und Fledermäuse im<br />
Vorfeld vertiefend untersucht.<br />
Hinsichtlich des Zugvogelbestandes fand eine Erfassung des Vogelaufkommens im Herbst<br />
2011 statt. Die Ergebnisse sind in einem Ornithologischen Fachgutachten (PNL 2012a) dargelegt.<br />
Den im Rahmen dieses Fachgutachtens ermittelten Ergebnissen zufolge weist das<br />
Untersuchungsgebiet eine durchschnittliche Bedeutung für Zugvögel auf. Aufgrund der beobachteten<br />
Zugrichtung und –höhe der kollisionsgefährdeten Arten kann die Wahrscheinlichkeit<br />
negativer Auswirkungen auf die im Untersuchungsgebiet erfassten „windkraftempfindlichen“<br />
Arten aufgrund erhöhter Kollisionsgefahr während des Zuges als gering angesehen<br />
werden. Auch relevante Beeinträchtigungen des Kranichs infolge Barrierewirkungen oder<br />
einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos können anhand der vorliegenden Ergebnisse<br />
ausgeschlossen werden. Hinsichtlich der Relevanz als Aufenthaltsbereich „windkraftempfindlicher“<br />
Vogelarten während des herbstlichen Durchzugs kommt insbesondere den<br />
Offenlandbereichen nördlich des Stadtwaldes die größte Bedeutung innerhalb des Untersuchungsgebietes<br />
zu. Für die südlich liegenden Offenlandbereiche liegen dagegen nur wenige<br />
Beobachtungen einzelner Individuen „windkraftempfindlicher“ Arten vor.<br />
Eine vertiefende Erhebung der relevanten Brutvögel wurde im Frühjahr 2012 durchgeführt.<br />
Die Ergebnisse sind ebenfalls in einem Ornithologischen Fachgutachten dargelegt (PNL<br />
2012c). Den im Rahmen dieses Fachgutachtens ermittelten Ergebnissen zufolge erweist sich<br />
das Untersuchungsgebiet im Hinblick auf die Avifauna in erster Linie als typisches, weitgehend<br />
durchschnittlich strukturiertes Gebiet. Von den nachgewiesenen Brutvogelarten sind<br />
nur der Rotmilan und der Baumfalke als windkraftempfindlich einzustufen. Von den<br />
Rotmilanen wurden zwei besetzte Horste innerhalb bzw. knapp außerhalb der von der LAG-<br />
VSW (2007) empfohlenen Ausschlussbereiche ermittelt. Für die beiden besetzten Horste<br />
wurde eine separate Raumnutzungsanalyse durchgeführt, deren Ergebnisse in einem standortspezifischen<br />
Ergänzungsgutachten dargestellt und im Rahmen des BImSchG-Verfahrens<br />
berücksichtigt werden. Das Revier des Baumfalken befindet sich nördlich Massenhausen mit<br />
einem Abstand von gut 3.000 m zum Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung.<br />
Die Dichte der Vorkommen an windkraftempfindlichen Groß- und Greifvögeln ist für den<br />
Baumfalke als gering und für den Rotmilan als durchschnittlich zu werten. Bei der Brutvogelkartierung<br />
wurden innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplan-Änderung lediglich<br />
zwei Reviere planungsrelevanter Arten ermittelt, die bei einer Realisierung des Vorhabens<br />
besonders berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen einer noch durchzuführenden<br />
Artenschutzprüfung ist zu klären, ob für diese Arten artspezifisch funktionale Maßnahmen<br />
erforderlich sind. Hinsichtlich der ermittelten Nahrungsgäste konnte anhand der vorliegenden<br />
Ergebnisse eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos bzw. eine erhebliche Störung mit<br />
negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Populationen ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Auch bezüglich der Fledermausfauna wurde ein gesondertes Fachgutachten erstellt (ITN<br />
2011). Es kommt dabei zu dem Ergebnis, dass für die geplanten Windenergieanlagen eine<br />
erhebliche Störung lokaler Populationen bzw. der relevante Verlust von Quartieren nicht anzunehmen<br />
ist. Eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 44 (1) Nr. 1 BNatSchG durch eine<br />
signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos mit den Rotoren kann jedoch nach derzeitigem<br />
wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist eine<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 52