2 MB - Bad Arolsen
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
Die Hauptnutzungsart im Plangebiet ist Wald. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die<br />
Naturnähe des Bodens hoch ist. Altlasten, Altablagerungen oder Altstandorte sind gemäß<br />
den vorhandenen Unterlagen nicht bekannt.<br />
Prognose über die Entwicklung des Zustands bei Durchführung der Planung<br />
Im Zuge der Realisierung der geplanten Windenergieanlagen kommt es zu Neuversiegelungen,<br />
die mit nachteiligen Auswirkungen auf den Boden verbunden sind. Zu den erforderlichen<br />
Baumaßnahmen zählen neben der Errichtung der Anlagen die zugehörigen Fundamente<br />
und Zuwegungen sowie der Anschluss an das Energienetz und die Telekommunikation<br />
(Erdkabel).<br />
Die Größe der versiegelten oder in anderer Weise befestigten Fläche sowie der Bereiche,<br />
die ggf. einer Bodenverdichtung unterliegen, ist vor allem abhängig von der Anlagengröße<br />
und dem Anlagentyp. Für eine erste Einschätzung der dauerhaften Flächenbeanspruchung<br />
können Werte aus vergleichbaren Windparks in Waldgebieten herangezogen werden. Demnach<br />
kann grob mit einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme von ca. 0,5 ha pro Windenergieanlage<br />
gerechnet werden. Hinzu kommen die Flächen, die während des Aufbaus und<br />
des Transportes der Anlagen temporär in Anspruch genommen werden. Durch die Integration<br />
der Transformatoren in das Maschinenhaus der Windenergieanlagen wird die Versiegelung<br />
von Flächen reduziert bzw. gemindert. Da auf Ebene der Flächennutzungsplan-<br />
Änderung die Anlagenkonfiguration jedoch noch nicht abschließend feststeht, ist der Umfang<br />
der Neuversiegelungen bisher noch nicht abschließend bestimmt. Die detaillierte Bilanzierung<br />
der Flächeninanspruchnahme erfolgt im nachfolgenden Genehmigungsverfahren gem.<br />
BImSchG. Die dauerhafte Zerstörung oder Minderung einzelner Bodenfunktionen ist in der<br />
Landschaftspflegerischen Begleitplanung entsprechend zu kompensieren.<br />
Die Erschließung der Windkraftanlagen soll über vorhandene ausgebaute Wirtschaftswege<br />
erfolgen. Die notwendigen Zuwegungen zu den Standorten sind somit bereits vorhanden.<br />
Von den vorhandenen Waldwirtschaftswegen sollen ca. 4 m breite Stichwege auf möglichst<br />
direktem und kürzestem Weg zu den Windkraftanlagen abzweigen. Durch die Positionierung<br />
der geplanten Anlagen im unmittelbaren Umfeld der vorhandenen Wirtschaftswege und die<br />
Orientierung an bestehenden Strukturen bzw. ausgebauten Wegen und Flächen, wird der<br />
Flächenverbrauch gering gehalten und der Eingriff in das Schutzgut Boden minimiert.<br />
Während der Bauphase benötigen die Transporter für die Anlieferung der Windkraftanlagen<br />
in den Kurven eine breitere Wegbreite (6,50 m). Für die Anlieferung werden die Kurven mit<br />
einem Außenradius von ca. 28 m angelegt. Weiterhin sind Stellflächen zur Errichtung und<br />
Wartung der Anlagen notwendig. Bei der Bauabwicklung werden jedoch auch die Wege<br />
temporär als Stellflächen genutzt, was eine geringere Bodeninanspruchnahme bedingt. Als<br />
zusätzliche Minimierungsmaßnahme ist die Verwendung wasserdurchlässigen Baumaterials<br />
(Schotter) für die Kurven, Wege und Stellflächen vorgesehen. Die Funktionen des Bodens<br />
bleiben damit in eingeschränktem Umfang gewahrt. Die geschotterten Flächen der Arbeitsbereiche<br />
sind zudem nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen, sofern sie nicht der weiteren<br />
Erschließung der Windkraftanlagen dienen. Im Zusammenhang mit den bauzeitlichen<br />
Aktivitäten kommt es durch Druckeinwirkungen im Bereich der Kranstellflächen, Vormontageflächen<br />
und Zuwegungen zu einer Minderung von Bodenfunktionen.<br />
Ein weiterer Flächenbedarf entsteht durch die Errichtung der Kabeltrasse. Dabei bedingt die<br />
Verlegung von Erdkabeln in einem kleinflächigen Bereich eine Bodenumlagerung und –<br />
durchmischung. Der durch den Bodenaushub für Fundamente, Zuwegungen und Stellflächen<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 35