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2 MB - Bad Arolsen

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

Um Sichtbezüge zur umgebenden Kulturlandschaft sowie zum historischen Ortskern von<br />

Mengeringhausen darzustellen, wurde von der WPD ONSHORE G<strong>MB</strong>H & CO. KG im Jahr 2012<br />

eine überarbeitete Visualisierung erstellt. Anhand dieser Visualisierung lässt sich feststellen,<br />

dass sich für den Betrachter von historischen Ortsteilen oder Gebäuden bei Besichtigungen<br />

der Ortslagen keine oder deutlich vernachlässigbare Sichtbeziehungen zum geplanten<br />

Windpark ergeben.<br />

Da im Planungsgebiet bereits das Vorhandensein von Bodendenkmälern bekannt ist, ist evtl.<br />

mit weiteren archäologischen Bodenfunden zu rechnen. Die Realisierung des geplanten<br />

Windparks ist deshalb an denkmalschutzrechtliche Auflagen des Hessischen Landesamtes<br />

für Denkmalpflege Marburg gebunden. Bei Beachtung dieser denkmalschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

kann davon ausgegangen werden, dass es zu keiner direkten Beeinträchtigung<br />

von Kulturgütern kommt.<br />

Im Ergebnis konnten auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung im Umweltbericht unter<br />

Zugrundelegung der in Kap. 3 beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen<br />

zum gegenwärtigen Kenntnisstand keine Umweltauswirkungen identifiziert werden, die einer<br />

Ausweisung als Sonderbaufläche „Windenergie“ in der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

entgegenstehen. Die abschließende Bestimmung von Maßnahmen zum Ausgleich<br />

des Eingriffes in Natur und Landschaft sowie die Suche und Sicherung von Ausgleichsflächen<br />

findet in dem weiterführenden Genehmigungsverfahren statt, da die konkrete Anlagenkonfiguration<br />

wie auch der Umfang und die konkreten Standorte der Windkraftanlagen auf<br />

Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung noch nicht abschließend feststehen. Im Rahmen<br />

des vorliegenden Umweltberichtes werden lediglich beispielhaft Kompensationsmaßnahmen<br />

aufgeführt, die als Anregung für die nächste Planungsebene dienen können.<br />

Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren werden weitere vertiefende Erhebungen anhand<br />

der konkreten und abschließenden Anlagenkonfiguration erforderlich. So sind u. a. Gutachten<br />

zu Schall und Schatten sowie bezüglich des Landschaftsbildes eine Sichtbarkeitsanalyse<br />

notwendig. Zudem sind grundsätzlich auf Ebene des nachgeordneten immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens die Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte<br />

Arten durch ergänzende standortbezogene Untersuchungen zu bestimmen. Dabei<br />

sind evtl. artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen zu konkretisieren. Gegebenenfalls<br />

ergeben sich daraus auch geeignete Maßnahmen zu einem betriebsbezogenen Monitoring,<br />

das mit der Genehmigung der Windkraftanlagen festzulegen ist.<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 54

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