2 MB - Bad Arolsen
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
Die Beurteilung der Immissionen durch Schall und durch Schattenwurf hängt neben der Lage<br />
im Raum aber auch direkt vom Anlagentyp und von der Anlagenkonfiguration ab. Diese Angaben<br />
sind jedoch normalerweise auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung noch<br />
nicht bekannt. Deshalb ist auch noch kein aktuelles Schallgutachten vorhanden. Dieses wird<br />
für das Genehmigungsverfahren gem. BImSchG erstellt. Dabei sind die nach der TA-Lärm<br />
einzuhaltenden Werte maßgeblich. Für das Wohngebiet „Feldflosse“ am westlichen Ortsrand<br />
von Mengeringhausen, das als Reines Wohngebiet ausgewiesen ist, gilt beispielweise ein<br />
nächtlicher Immissionsrichtwert von 35 dB(A). Der Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />
bleibt dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG vorbehalten.<br />
Bei möglichen Überschreitungen von Richtwerten besteht die Möglichkeit einer entsprechenden<br />
Regulierung der Anlagen (z.B. ein schallreduzierter Betrieb im Nachtzeitraum<br />
durch Reduzierung der Drehzahl), so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz<br />
und die entsprechend der aktuellen Regelwerke in Deutschland geltenden<br />
Grenzwerte eingehalten werden.<br />
Auch die Thematik zur Gesundheitsgefahr durch niederfrequente Geräusche („Infraschall“)<br />
wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG Beachtung finden. „Messtechnisch<br />
kann nachgewiesen werden, dass Windenergieanlagen Infraschall verursachen.<br />
Die festgestellten Infraschallpegel liegen aber weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle<br />
des Menschen und sind damit völlig harmlos“ (LUA-Materialien Bd. Nr. 63-Windenergieanlagen<br />
und Immissionsschutz, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen 2002). Diese Aussage<br />
wird durch verschiedene Veröffentlichungen und Messungen, u.a. durch das Bundesgesundheitsamt,<br />
bestätigt. Bei Einhaltung der üblichen Abstände von Windenergieanlagen<br />
zur Wohnbebauung sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall<br />
zu erwarten.<br />
Bei direkter Sonneneinstrahlung erzeugen Windenergieanlagen in Abhängigkeit vom Einfallswinkel<br />
des Sonnenlichts und der Stellung des Rotors periodische Helligkeitsschwankungen,<br />
die als Schattenwurf bezeichnet werden. Mit zunehmendem Abstand von der Windenergieanlage<br />
nimmt die Hell-Dunkel-Schwankung ab und es tritt ein immer diffuserer Lichtschatten<br />
auf, der weniger beeinträchtigend empfunden wird. Für die Beurteilung der Einwirkung<br />
durch bewegten, periodischen Schattenwurf durch den Rotor einer Windenergieanlage<br />
hat der Gesetzgeber bisher keine rechtsverbindlichen Vorschriften mit Grenz- oder Richtwerten<br />
erlassen oder in Aussicht gestellt. Für die Beurteilung der optischen Immissionen können<br />
hilfsweise die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von<br />
Windenergieanlagen“ (WEA-Schattenwurfhinweise) des Länderausschusses für Immissionsschutz<br />
(LAI) herangezogen werden. Ziel ist eine sichere Vermeidung erheblicher Belästigungen,<br />
die durch optische Immissionen entstehen können. Diese ist nach Angaben des LAI<br />
gewährleistet, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer 30 Stunden pro<br />
Kalenderjahr und 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Der Nachweis der Einhaltung der<br />
Richtwerte hinsichtlich Schatten bleibt ebenfalls dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren<br />
nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorbehalten. Bei ggf. möglichen Überschreitungen<br />
dieses Immissionsrichtwertes ist eine gezielte Abschaltung von Windenergieanlagen<br />
möglich, so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz eingehalten<br />
werden.<br />
Die oben genannten Hinweise der LAI können auch Anwendung bei der Beurteilung der optischen<br />
Wirkungen von Lichtreflexen („Disco-Effekt“) finden. Lichtreflexe entstehen durch Reflexionen<br />
des Sonnenlichts bei metallisch blanken Rotorblättern. Da jedoch die Anlagen<br />
neuester Technik durch das Aufbringen matter, diffus reflektierender Farben Lichtreflexe na-<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 12