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2 MB - Bad Arolsen

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

Die Beurteilung der Immissionen durch Schall und durch Schattenwurf hängt neben der Lage<br />

im Raum aber auch direkt vom Anlagentyp und von der Anlagenkonfiguration ab. Diese Angaben<br />

sind jedoch normalerweise auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung noch<br />

nicht bekannt. Deshalb ist auch noch kein aktuelles Schallgutachten vorhanden. Dieses wird<br />

für das Genehmigungsverfahren gem. BImSchG erstellt. Dabei sind die nach der TA-Lärm<br />

einzuhaltenden Werte maßgeblich. Für das Wohngebiet „Feldflosse“ am westlichen Ortsrand<br />

von Mengeringhausen, das als Reines Wohngebiet ausgewiesen ist, gilt beispielweise ein<br />

nächtlicher Immissionsrichtwert von 35 dB(A). Der Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte<br />

bleibt dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG vorbehalten.<br />

Bei möglichen Überschreitungen von Richtwerten besteht die Möglichkeit einer entsprechenden<br />

Regulierung der Anlagen (z.B. ein schallreduzierter Betrieb im Nachtzeitraum<br />

durch Reduzierung der Drehzahl), so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz<br />

und die entsprechend der aktuellen Regelwerke in Deutschland geltenden<br />

Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Auch die Thematik zur Gesundheitsgefahr durch niederfrequente Geräusche („Infraschall“)<br />

wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG Beachtung finden. „Messtechnisch<br />

kann nachgewiesen werden, dass Windenergieanlagen Infraschall verursachen.<br />

Die festgestellten Infraschallpegel liegen aber weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle<br />

des Menschen und sind damit völlig harmlos“ (LUA-Materialien Bd. Nr. 63-Windenergieanlagen<br />

und Immissionsschutz, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen 2002). Diese Aussage<br />

wird durch verschiedene Veröffentlichungen und Messungen, u.a. durch das Bundesgesundheitsamt,<br />

bestätigt. Bei Einhaltung der üblichen Abstände von Windenergieanlagen<br />

zur Wohnbebauung sind im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall<br />

zu erwarten.<br />

Bei direkter Sonneneinstrahlung erzeugen Windenergieanlagen in Abhängigkeit vom Einfallswinkel<br />

des Sonnenlichts und der Stellung des Rotors periodische Helligkeitsschwankungen,<br />

die als Schattenwurf bezeichnet werden. Mit zunehmendem Abstand von der Windenergieanlage<br />

nimmt die Hell-Dunkel-Schwankung ab und es tritt ein immer diffuserer Lichtschatten<br />

auf, der weniger beeinträchtigend empfunden wird. Für die Beurteilung der Einwirkung<br />

durch bewegten, periodischen Schattenwurf durch den Rotor einer Windenergieanlage<br />

hat der Gesetzgeber bisher keine rechtsverbindlichen Vorschriften mit Grenz- oder Richtwerten<br />

erlassen oder in Aussicht gestellt. Für die Beurteilung der optischen Immissionen können<br />

hilfsweise die „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von<br />

Windenergieanlagen“ (WEA-Schattenwurfhinweise) des Länderausschusses für Immissionsschutz<br />

(LAI) herangezogen werden. Ziel ist eine sichere Vermeidung erheblicher Belästigungen,<br />

die durch optische Immissionen entstehen können. Diese ist nach Angaben des LAI<br />

gewährleistet, wenn die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer 30 Stunden pro<br />

Kalenderjahr und 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Der Nachweis der Einhaltung der<br />

Richtwerte hinsichtlich Schatten bleibt ebenfalls dem nachgeschalteten Genehmigungsverfahren<br />

nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorbehalten. Bei ggf. möglichen Überschreitungen<br />

dieses Immissionsrichtwertes ist eine gezielte Abschaltung von Windenergieanlagen<br />

möglich, so dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesundheitsschutz eingehalten<br />

werden.<br />

Die oben genannten Hinweise der LAI können auch Anwendung bei der Beurteilung der optischen<br />

Wirkungen von Lichtreflexen („Disco-Effekt“) finden. Lichtreflexe entstehen durch Reflexionen<br />

des Sonnenlichts bei metallisch blanken Rotorblättern. Da jedoch die Anlagen<br />

neuester Technik durch das Aufbringen matter, diffus reflektierender Farben Lichtreflexe na-<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 12

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