2 MB - Bad Arolsen
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
In der Zustands- und Bewertungskarte des Landschaftsrahmenplans Nordhessen 2000 ist<br />
das Plangebiet als „Forst, Laubwald vorherrschend“ dargestellt. Die Strukturvielfalt wird mit<br />
einer „hohen Vielfalt“ bewertet. Die Entwicklungskarte enthält keine Aussagen zur Entwicklung<br />
des Plangebiets.<br />
Aufgrund der Entwicklungsdynamik bei der Aufstellung/ Planung von Windkraftanlagen wurde<br />
im Landschaftsrahmenplan (LRP) von der Darstellung bzw. von Aussagen zu Windkraftanlagen<br />
und "Windparks" Abstand genommen. Hierzu wird im LRP jedoch darauf hingewiesen,<br />
dass von Windkraftanlagen z. T. erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen können. Es<br />
werden ferner Planungsempfehlungen formuliert, welche besagen, dass für Räume mit ausreichenden<br />
natürlichen Windverhältnissen in den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung<br />
auszuweisen sind. Als Kriterien werden insbesondere hinreichende Windgeschwindigkeit,<br />
im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz,<br />
hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen sowie Berücksichtigung der Erfordernisse des<br />
Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft genannt.<br />
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> aus dem Jahr 1996 weist das Plangebiet<br />
als „Laub-, Misch- und Nadelwald“ aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
dient der Herstellung eines planungsrechtlichen Rahmens für die Nutzung von Windenergie<br />
in der Zukunft. Dazu ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ vorgesehen.<br />
Der gültige Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) weist die aktuelle<br />
Nutzung des Plangebietes als „Laub,- Misch- und Nadelwald“ aus. In der Entwicklungskonzeption<br />
wird auf die Rahmenbedingungen der jeweils gültigen Forsteinrichtungswerke<br />
verwiesen. Als allgemeines Leitbild für den Landschaftsraumtyp Wald werden ausgedehnte<br />
Wälder mit einem hohen Anteil naturnaher Laubwaldbestände angestrebt. In zwei Randbereichen<br />
wird die Entwicklung eines Waldrandes als Maßnahme dargelegt.<br />
Teilflächen des Plangebietes befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des mit Verordnung<br />
vom 01.04.1996 (StAnz. 23/96, S. 1804) zu Gunsten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und der<br />
Gemeinde Twistetal festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />
„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich Teile<br />
des Geltungsbereichs innerhalb der Zone IV und D des mit Verordnung vom 01.12.1993<br />
(StAnz. 51/1993, S. 3156) festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte<br />
Heilquelle „Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. Die relevanten Festlegungen der<br />
Schutzgebietsverordnungen sind bei der weitergehenden Planung bzw. Umsetzung zu beachten.<br />
Im Plangebiet selbst befinden sich keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-<br />
Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete). Das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4620-<br />
304 „Twiste mit Wilde, Watter und Aar“ liegt ca. 1,5 km südlich des Plangebiets. Es handelt<br />
sich dabei um Gewässer mit naturnaher Ausprägung und Struktur. Ein Fließgewässer dieses<br />
FFH-Gebietes verläuft von Nord nach Süd westlich der Geltungsbereichsgrenze. Die geringste<br />
Entfernung zum FFH-Gebiet beträgt hier ca. 500 m.<br />
Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich nördlich des Plangebietes. Dabei handelt es sich um<br />
das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4619-301 „Kalkflachmoor bei Vasbeck“. Das repräsentative<br />
Kalkflachmoor, umgeben von Grünland und Feuchtbrachen, liegt in einer Entfernung<br />
von ca. 2,3 km zur Außengrenze des Plangebietes.<br />
Im Hinblick auf die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist den immissionsschutzrechtlichen<br />
Belangen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 9