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2 MB - Bad Arolsen

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

In der Zustands- und Bewertungskarte des Landschaftsrahmenplans Nordhessen 2000 ist<br />

das Plangebiet als „Forst, Laubwald vorherrschend“ dargestellt. Die Strukturvielfalt wird mit<br />

einer „hohen Vielfalt“ bewertet. Die Entwicklungskarte enthält keine Aussagen zur Entwicklung<br />

des Plangebiets.<br />

Aufgrund der Entwicklungsdynamik bei der Aufstellung/ Planung von Windkraftanlagen wurde<br />

im Landschaftsrahmenplan (LRP) von der Darstellung bzw. von Aussagen zu Windkraftanlagen<br />

und "Windparks" Abstand genommen. Hierzu wird im LRP jedoch darauf hingewiesen,<br />

dass von Windkraftanlagen z. T. erhebliche Beeinträchtigungen ausgehen können. Es<br />

werden ferner Planungsempfehlungen formuliert, welche besagen, dass für Räume mit ausreichenden<br />

natürlichen Windverhältnissen in den Regionalplänen Bereiche für die Windenergienutzung<br />

auszuweisen sind. Als Kriterien werden insbesondere hinreichende Windgeschwindigkeit,<br />

im Nahbereich vorhandene Einspeisepunkte in das regionale Elektrizitätsnetz,<br />

hinreichende Abstände zu Siedlungsbereichen sowie Berücksichtigung der Erfordernisse des<br />

Natur-, Landschafts- und Lärmschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft genannt.<br />

Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> aus dem Jahr 1996 weist das Plangebiet<br />

als „Laub-, Misch- und Nadelwald“ aus. Die Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

dient der Herstellung eines planungsrechtlichen Rahmens für die Nutzung von Windenergie<br />

in der Zukunft. Dazu ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ vorgesehen.<br />

Der gültige Landschaftsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (BÜRO ASP G<strong>MB</strong>H 2004) weist die aktuelle<br />

Nutzung des Plangebietes als „Laub,- Misch- und Nadelwald“ aus. In der Entwicklungskonzeption<br />

wird auf die Rahmenbedingungen der jeweils gültigen Forsteinrichtungswerke<br />

verwiesen. Als allgemeines Leitbild für den Landschaftsraumtyp Wald werden ausgedehnte<br />

Wälder mit einem hohen Anteil naturnaher Laubwaldbestände angestrebt. In zwei Randbereichen<br />

wird die Entwicklung eines Waldrandes als Maßnahme dargelegt.<br />

Teilflächen des Plangebietes befinden sich in der weiteren Schutzzone III B des mit Verordnung<br />

vom 01.04.1996 (StAnz. 23/96, S. 1804) zu Gunsten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> und der<br />

Gemeinde Twistetal festgesetzten Wasserschutzgebiets für die Trinkwassergewinnungsanlagen<br />

„Tiefbrunnen Massenhausen und Tiefbrunnen Berndorf“. Weiterhin befinden sich Teile<br />

des Geltungsbereichs innerhalb der Zone IV und D des mit Verordnung vom 01.12.1993<br />

(StAnz. 51/1993, S. 3156) festgesetzten Heilquellenschutzgebietes für die staatlich anerkannte<br />

Heilquelle „Schlossbrunnen“ der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>. Die relevanten Festlegungen der<br />

Schutzgebietsverordnungen sind bei der weitergehenden Planung bzw. Umsetzung zu beachten.<br />

Im Plangebiet selbst befinden sich keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-<br />

Gebiete oder europäische Vogelschutzgebiete). Das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4620-<br />

304 „Twiste mit Wilde, Watter und Aar“ liegt ca. 1,5 km südlich des Plangebiets. Es handelt<br />

sich dabei um Gewässer mit naturnaher Ausprägung und Struktur. Ein Fließgewässer dieses<br />

FFH-Gebietes verläuft von Nord nach Süd westlich der Geltungsbereichsgrenze. Die geringste<br />

Entfernung zum FFH-Gebiet beträgt hier ca. 500 m.<br />

Ein weiteres FFH-Gebiet befindet sich nördlich des Plangebietes. Dabei handelt es sich um<br />

das FFH-Gebiet mit der Kennung DE 4619-301 „Kalkflachmoor bei Vasbeck“. Das repräsentative<br />

Kalkflachmoor, umgeben von Grünland und Feuchtbrachen, liegt in einer Entfernung<br />

von ca. 2,3 km zur Außengrenze des Plangebietes.<br />

Im Hinblick auf die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist den immissionsschutzrechtlichen<br />

Belangen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 9

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