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Basislehrbuch Kriminologie - Leseprobe

Dieses Buch gibt einen Überblick über den kriminologischen Forschungsstand unter besonderer Berücksichtigung des Blickwinkels der Polizei. Die Autorinnen vermitteln grundlegendes Wissen über die zentralen kriminologischen Fragestellungen nach den Entstehungszusammenhängen, Erscheinungsformen, Vorbeugungs- und Bekämpfungsmöglichkeiten sowie geeigneten Sanktions- und Behandlungsformen von Kriminalität. Zudem zeigen sie für jedes besondere Kriminalitätsfeld einen konkreten Bezug zur praktischen Polizeiarbeit auf.

Dieses Buch gibt einen Überblick über den kriminologischen Forschungsstand unter besonderer Berücksichtigung des Blickwinkels der Polizei. Die Autorinnen vermitteln grundlegendes Wissen über die zentralen kriminologischen Fragestellungen nach den Entstehungszusammenhängen, Erscheinungsformen, Vorbeugungs- und Bekämpfungsmöglichkeiten sowie geeigneten Sanktions- und Behandlungsformen von Kriminalität. Zudem zeigen sie für jedes besondere Kriminalitätsfeld einen konkreten Bezug zur praktischen Polizeiarbeit auf.

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Kriminalitätsbegriffe<br />

es universelles Recht bzw. Unrecht gibt, also Handlungen, die auch ohne Verbot als<br />

verwerflich anzusehen sind.<br />

Kriminolog:innen fassen den Kriminalitätsbegriff weiter und subsumieren das<br />

gesamte sozial abweichende Verhalten (Devianz) darunter (soziologischer Kriminalitätsbegriff).<br />

„Sozial abweichend“ ist ein Verhalten, das gesellschaftlichen<br />

Regeln, (informellen) Normen und Erwartungen, die in der Gesellschaft oder in<br />

einem Teilbereich der Gesellschaft gelten, widerspricht. Der Begriff der Delinquenz<br />

berücksichtigt jugendkriminologische Erfordernisse und ist ebenfalls nicht<br />

an strafbare Verhaltensweisen gebunden; er umfasst darüber hinausgehendes<br />

jugendliches, dissoziales Verhalten (bspw. Schulschwänzen, Bandenzugehörigkeit,<br />

Alkoholmissbrauch). 34<br />

Zwischen dem engen Kern verwerflicher menschlicher Handlungen („Delicta mala<br />

per se“) und dem weiten Bereich des abweichenden Verhaltens liegt der strafrechtliche<br />

Kriminalitätsbegriff, also alle Handlungen, die durch ihr Verbot als verwerflich<br />

definiert werden („Delicta mere prohibita“). Der strafrechtliche Kriminalitätsbegriff<br />

scheint einfach zu fassen zu sein, denn alles, was der Gesetzgeber unter<br />

Strafe stellt, ist diesem formellen Kriminalitätsbegriff zuzuordnen.<br />

Doch so einfach, wie es scheint, ist es nicht. Denn wann wird ein Verhalten als<br />

strafrechtlich relevant und wann als nur abweichend eingestuft?<br />

Informelle Normen<br />

(„Kann“ und „Soll“)<br />

Formelle Normen/Verbote<br />

(„Muss“ bspw. OWis etc.)<br />

Strafrecht<br />

(„Muss“ = Vergehen und<br />

Verbrechen<br />

i.S.d. § 12 StGB)<br />

Abbildung 2:<br />

Schnittmengen informeller und formeller Normen, eigene Darstellung<br />

34 Kreuzer, 1983a, S. 50; so zumindest international. Im deutschsprachigen Raum wird der Begriff überwiegend<br />

für strafrechtlich einschlägige Delikte von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden verwendet,<br />

vgl. KrimLEX unter http://www.krimlex.de/artikel.php?BUCHSTABE=&KL_ID=2 [12.12.2022].<br />

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