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NEUE Stadt Feldbach - Das neue Rathaus der Stadtgemeinde Feldbach

Die renovierte und modernisierte Villa Hold wird zum ersten Haus der Stadt. Vorwort: DAS HAUS DER ALTEN UND DER NEUEN STADT

Die renovierte und modernisierte Villa Hold wird zum ersten Haus der Stadt.

Vorwort:
DAS HAUS DER ALTEN UND DER NEUEN STADT

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Der Hauptplatz im 19. Jhdt. mit dem <strong>Rathaus</strong> Hauptplatz 13 (links hinten, noch ohne Giebel) und<br />

dem früheren <strong>Rathaus</strong> am Hauptplatz 16 (hinten 5. Haus v.l.)<br />

DAS RATHAUS<br />

<strong>Das</strong> Bestehen eines <strong>Rathaus</strong>es wird in<br />

den Aufzeichnungen erstmals im Jahr<br />

1579 erwähnt. Als Standort wird die<br />

Adresse Hauptplatz 16 genannt. Anlass<br />

für die Erwähnung war, dass eine<br />

kleinere Adaptierung des Gebäudes vorgenommen<br />

wurde: <strong>Das</strong> Dach wurde ausgebaut,<br />

die hintere Stube erhielt <strong>neue</strong><br />

Fenster und <strong>neue</strong> Bänke. Die Decke des<br />

Sitzungssaals im 1. Stock des Hauses<br />

Hauptplatz 16 ist heute noch vorhanden.<br />

Im Jahr 1820 wurde das <strong>Rathaus</strong> an den<br />

Standort Hauptplatz 13 verlegt bzw.<br />

wurde dieses dort neu errichtet.<br />

DIE ENTWICKLUNG DER<br />

STAATLICHEN VERWALTUNG UND<br />

DER GEMEINDEVERWALTUNG<br />

Im 18. Jh. kam es zur Einführung von<br />

<strong>neue</strong>n staatlichen Verwaltungsstrukturen,<br />

welche die Grundherrschaften<br />

verdrängten. 1748 wurden unter Kaiserin<br />

Maria Theresia fünf Landeskreise<br />

gebildet, mit den Kreishauptmännern<br />

an <strong>der</strong> Spitze, welche Vorläufer <strong>der</strong> Bezirkshauptleute<br />

waren. 1771 wurden die<br />

Pfarren zu Werbbezirken erklärt, die als<br />

Vorläufer <strong>der</strong> politischen Bezirke gelten<br />

können. 1849 wurden Bezirksämter,<br />

Kollegialgerichte und Steuerämter eingerichtet.<br />

1868 entstanden schließlich<br />

die Bezirkshauptmannschaften und die<br />

Bezirksgerichte.<br />

Die Verwaltung des Marktes blieb bis zur<br />

Mitte des 19. Jh. grundsätzlich unverän<strong>der</strong>t.<br />

Im Revolutionsjahr 1848 wurde<br />

ein 1. provisorisches Gemeindegesetz<br />

erlassen, welches 1849 wie<strong>der</strong> außer<br />

Kraft gesetzt wurde. Im Jahr 1859 folgte<br />

ein <strong>neue</strong>r Anlauf, ehe sich das am 5.<br />

März 1862 ergangene Reichsgemeindegesetz<br />

dauerhaft durchsetzte. Die <strong>neue</strong>n<br />

Gemeindegesetze regelten die Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Gemeinden und legten die handelnden<br />

Organe fest. <strong>Das</strong> Jahr 1848 brachte<br />

außerdem die Aufhebung <strong>der</strong> Grundherrschaft<br />

mit sich, die Umsetzung erfolgte<br />

durch die Grundentlastungs-Distriktskommissariate.<br />

Im Jahr 1850 fanden die ersten Wahlen<br />

nach den <strong>neue</strong>n Rechtsvorschriften auf<br />

Gemeindeebene statt. Gewählt wurden<br />

<strong>der</strong> Bürgermeister, <strong>der</strong> 1. und 2. Rat<br />

sowie die Ausschüsse. Als Aufgaben <strong>der</strong><br />

Gemeinde waren festgelegt:<br />

Reinhaltung <strong>der</strong> Straßen, Kanäle, Brunnen<br />

und Viehtränken; Gesundheitspolizei;<br />

Anzeige von Epidemien und<br />

Viehseuchen an die Bezirksbehörde<br />

und Überwachung von Vorsichtsmaßregeln;<br />

Armenfürsorge; Entfernung von<br />

fremden vermögenslosen Müßiggängern;<br />

Erhaltung <strong>der</strong> Wege und Straßen;<br />

Feuerpolizei; Marktaufsicht; Sonn- und<br />

Feiertagsruhe; Aufsicht über Schänken;<br />

Veranstaltungsaufsicht; verbotene Spiele,<br />

Unzucht und Kuppelei; Baupolizei;<br />

Gemarkungen; Sicherheit <strong>der</strong> Person<br />

und des Eigentums.<br />

Aus <strong>der</strong> Geschäftsordnung des Marktes<br />

<strong>Feldbach</strong> aus dem Jahr 1864 ist ersichtlich,<br />

dass es eine Einteilung in vier Sektionen<br />

gab, an <strong>der</strong>en Spitze jeweils ein<br />

Referent stand.<br />

Im Jahr 1898 waren es fünf Sektionen<br />

mit je fünf Mitglie<strong>der</strong>n aus dem Gemeindeausschuss:<br />

Recht, Finanzen,<br />

Bau, Gewerbe, Ökonomie. Weiters gab es<br />

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