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immobilia 2023/08 - SVIT

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IMMOBILIENWIRTSCHAFT<br />

AREALENTWICKLUNG<br />

WERTAUSGLEICH<br />

BEI AREALEN<br />

Arealentwicklung findet zunehmend<br />

auf Grundstücken mit mehreren Eigentümern<br />

statt. Eine frühzeitige Berücksichtigung<br />

der strategischen und wirtschaftlichen<br />

Anliegen der beteiligten<br />

Akteure erhöht die Chancen auf Erfolg.<br />

TEXT— MARTA DITTES*<br />

SIEDLUNGSENTWICKLUNG WIRD<br />

IMMER KOMPLEXER<br />

Die Schweiz wächst. Bis 2050 prognostiziert das<br />

Bundesamt für Statistik ein Bevölkerungswachstum<br />

von 20%. Gleichzeitig ist seit der Revision des Raumplanungsgesetzes<br />

im Jahr 2014 «Siedlungsentwicklung<br />

nach innen» einer der fundamentalen Grundsätze<br />

der Raumplanung in der Schweiz. Bauen auf der<br />

grünen Wiese ist damit zu einer Ausnahme geworden.<br />

Während rund 10% der Verdichtung durch Aufzonung<br />

erreicht werden kann, wird rund 90% des Zusatzbedarfs<br />

mit der Umzonung alter Industrie- und Gewerbegebiete<br />

in gemischt genutzte Gebiete erzielt. Dabei<br />

haben die Grundstücke in den meisten Gebieten mehrere<br />

Grundeigentümer, die nur gemeinsam entwickeln<br />

können. Aufgrund der gesellschaftlichen und rechtlichen<br />

Anforderungen hat die Komplexität der Arealentwicklung<br />

generell zugenommen. Neben der Hauptfrage<br />

nach einer visionären Idee für das künftige Quartier<br />

nehmen Fragestellungen rund um bestehende Bausubstanz,<br />

Altlasten, Lärmbelastung, Nachhaltigkeit,<br />

öffentliche Räume und preisgünstiges Wohnen zunehmend<br />

mehr Raum ein. Die Liste der Themen und<br />

behördlichen Vorgaben lässt sich weiter fortsetzen.<br />

Die historisch gewachsenen Eigentümerstrukturen<br />

stellen eine zentrale Herausforderung dar, die möglichst<br />

früh zu thematisieren ist.<br />

HOHE DICHTE BEDARF GROSSZÜGIGKEIT<br />

Trotz dichterer Bebauung soll das neue Quartier die<br />

Bedürfnisse der künftigen Einwohner bestmöglich erfüllen<br />

und eine hohe Lebensqualität bieten. Um alle<br />

Vorgaben unter einen Hut zu bringen, ist bei der Entwicklung<br />

die Gestaltungsfreiheit für die Architekten<br />

zentral. In den städtebaulichen Planungen werden dabei<br />

die realisierbaren Flächen nicht gleichmässig über<br />

alle Grundstücke verteilt, sondern optimal auf dem Gesamtperimeter<br />

angeordnet. Auf dem Grundstück eines<br />

Eigentümers wird dann beispielsweise ein Hochhaus<br />

geplant, während auf dem Grundstück eines anderen<br />

Eigentümers möglicherweise ein Park entstehen soll.<br />

Konflikte sind vorprogrammiert, wenn es nicht gelingt,<br />

eine faire Lösung zu finden. Die Entwicklung oder die<br />

grosszügige, visionäre Idee scheitert und die Realisierung<br />

wird auf die Regelbauweise reduziert.<br />

SCHLÜSSELWORT: WERTAUSGLEICH<br />

Damit die Entwicklung für alle Beteiligten ein Erfolg<br />

wird, lohnt es sich, die wirtschaftlichen Aspekte<br />

zwischen den Grundeigentümern möglichst frühzeitig<br />

zu regeln und vertraglich festzuhalten. Das Schlüsselwort<br />

ist hier der Wertausgleich. Ziel des Wertausgleichs<br />

ist es, die zu schaffenden Mehrwerte unter<br />

Berücksichtigung aller Chancen und Risiken einer<br />

Arealentwicklung gerecht auf die beteiligten Eigentümer<br />

zu verteilen. Die «Gewinner» müssen den «benachteiligten»<br />

Eigentümern einen finanziellen oder<br />

BILD: MICHAEL DERRER FUCHS, ISTOCK<br />

ZIEL DES WERT­<br />

AUSGLEICHS<br />

IST ES, DIE ZU<br />

SCHAFFENDEN<br />

MEHRWERTE<br />

EINER AREAL­<br />

ENTWICKLUNG<br />

GERECHT AUF<br />

DIE BETEILIGTEN<br />

EIGENTÜMER<br />

ZU VERTEILEN.<br />

Glattpark Opfikon:<br />

Der Realisierung des<br />

grossen Entwicklungsareals<br />

gingen jahrelange<br />

Verhandlungen<br />

voraus.<br />

realen Ausgleich leisten, sodass am Ende alle von der<br />

Entwicklung anteilsmässig profitieren.<br />

WIE FUNKTIONIERT EIN WERT­<br />

AUSGLEICH?<br />

Grundlage für die Wertzuteilung sind die Wertanteile<br />

der Grundeigentümer in der Ausgangslage. Vereinfacht<br />

ausgedrückt, handelt es sich um einen Prozentsatz<br />

am Ganzen, den der Grundeigentümer sowohl<br />

in der Ausgangslage als auch mit der neuen Überbauungsordnung<br />

zugute hat.<br />

Es wird also der Wertanspruch jedes Grundeigentümers<br />

am Gesamtwert des Areals unter neuem Recht<br />

ermittelt. Dabei wird der Marktwert des gesamten Areals<br />

unter neuem Recht mit den jeweiligen Wertanteilen<br />

multipliziert. Aufgrund der Tatsache, dass auf den<br />

Parzellen Unterschiede in Nutzungsart und -mass realisiert<br />

werden, entspricht dieser «theoretische Wert»<br />

nicht dem Wert, den ein Grundstück unter neuem<br />

Recht effektiv repräsentiert («effektiver Wert»).<br />

Der Wertausgleich entspricht somit der Differenz<br />

zwischen dem Wertanspruch und dem «effektiven<br />

Wert» der Grundstücke im neuen Recht. Dabei leisten<br />

die Grundeigentümer der Grundstücke, deren «effektiver<br />

Wert» über dem Wertanspruch liegen, einen Ausgleich<br />

an die Grundeigentümer der Grundstücke, deren<br />

«effektiver Wert» unter dem Wertanspruch liegen.<br />

Der Wert der Grundstücke unter neuem Recht nach<br />

erfolgtem Wertausgleich entspricht im Ergebnis dem<br />

Wertanspruch der Grundeigentümer.<br />

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IMMOBILIA / August <strong>2023</strong>

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