immobilia 2023/08 - SVIT
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IMMOBILIENWIRTSCHAFT<br />
AREALENTWICKLUNG<br />
WERTAUSGLEICH<br />
BEI AREALEN<br />
Arealentwicklung findet zunehmend<br />
auf Grundstücken mit mehreren Eigentümern<br />
statt. Eine frühzeitige Berücksichtigung<br />
der strategischen und wirtschaftlichen<br />
Anliegen der beteiligten<br />
Akteure erhöht die Chancen auf Erfolg.<br />
TEXT— MARTA DITTES*<br />
SIEDLUNGSENTWICKLUNG WIRD<br />
IMMER KOMPLEXER<br />
Die Schweiz wächst. Bis 2050 prognostiziert das<br />
Bundesamt für Statistik ein Bevölkerungswachstum<br />
von 20%. Gleichzeitig ist seit der Revision des Raumplanungsgesetzes<br />
im Jahr 2014 «Siedlungsentwicklung<br />
nach innen» einer der fundamentalen Grundsätze<br />
der Raumplanung in der Schweiz. Bauen auf der<br />
grünen Wiese ist damit zu einer Ausnahme geworden.<br />
Während rund 10% der Verdichtung durch Aufzonung<br />
erreicht werden kann, wird rund 90% des Zusatzbedarfs<br />
mit der Umzonung alter Industrie- und Gewerbegebiete<br />
in gemischt genutzte Gebiete erzielt. Dabei<br />
haben die Grundstücke in den meisten Gebieten mehrere<br />
Grundeigentümer, die nur gemeinsam entwickeln<br />
können. Aufgrund der gesellschaftlichen und rechtlichen<br />
Anforderungen hat die Komplexität der Arealentwicklung<br />
generell zugenommen. Neben der Hauptfrage<br />
nach einer visionären Idee für das künftige Quartier<br />
nehmen Fragestellungen rund um bestehende Bausubstanz,<br />
Altlasten, Lärmbelastung, Nachhaltigkeit,<br />
öffentliche Räume und preisgünstiges Wohnen zunehmend<br />
mehr Raum ein. Die Liste der Themen und<br />
behördlichen Vorgaben lässt sich weiter fortsetzen.<br />
Die historisch gewachsenen Eigentümerstrukturen<br />
stellen eine zentrale Herausforderung dar, die möglichst<br />
früh zu thematisieren ist.<br />
HOHE DICHTE BEDARF GROSSZÜGIGKEIT<br />
Trotz dichterer Bebauung soll das neue Quartier die<br />
Bedürfnisse der künftigen Einwohner bestmöglich erfüllen<br />
und eine hohe Lebensqualität bieten. Um alle<br />
Vorgaben unter einen Hut zu bringen, ist bei der Entwicklung<br />
die Gestaltungsfreiheit für die Architekten<br />
zentral. In den städtebaulichen Planungen werden dabei<br />
die realisierbaren Flächen nicht gleichmässig über<br />
alle Grundstücke verteilt, sondern optimal auf dem Gesamtperimeter<br />
angeordnet. Auf dem Grundstück eines<br />
Eigentümers wird dann beispielsweise ein Hochhaus<br />
geplant, während auf dem Grundstück eines anderen<br />
Eigentümers möglicherweise ein Park entstehen soll.<br />
Konflikte sind vorprogrammiert, wenn es nicht gelingt,<br />
eine faire Lösung zu finden. Die Entwicklung oder die<br />
grosszügige, visionäre Idee scheitert und die Realisierung<br />
wird auf die Regelbauweise reduziert.<br />
SCHLÜSSELWORT: WERTAUSGLEICH<br />
Damit die Entwicklung für alle Beteiligten ein Erfolg<br />
wird, lohnt es sich, die wirtschaftlichen Aspekte<br />
zwischen den Grundeigentümern möglichst frühzeitig<br />
zu regeln und vertraglich festzuhalten. Das Schlüsselwort<br />
ist hier der Wertausgleich. Ziel des Wertausgleichs<br />
ist es, die zu schaffenden Mehrwerte unter<br />
Berücksichtigung aller Chancen und Risiken einer<br />
Arealentwicklung gerecht auf die beteiligten Eigentümer<br />
zu verteilen. Die «Gewinner» müssen den «benachteiligten»<br />
Eigentümern einen finanziellen oder<br />
BILD: MICHAEL DERRER FUCHS, ISTOCK<br />
ZIEL DES WERT<br />
AUSGLEICHS<br />
IST ES, DIE ZU<br />
SCHAFFENDEN<br />
MEHRWERTE<br />
EINER AREAL<br />
ENTWICKLUNG<br />
GERECHT AUF<br />
DIE BETEILIGTEN<br />
EIGENTÜMER<br />
ZU VERTEILEN.<br />
Glattpark Opfikon:<br />
Der Realisierung des<br />
grossen Entwicklungsareals<br />
gingen jahrelange<br />
Verhandlungen<br />
voraus.<br />
realen Ausgleich leisten, sodass am Ende alle von der<br />
Entwicklung anteilsmässig profitieren.<br />
WIE FUNKTIONIERT EIN WERT<br />
AUSGLEICH?<br />
Grundlage für die Wertzuteilung sind die Wertanteile<br />
der Grundeigentümer in der Ausgangslage. Vereinfacht<br />
ausgedrückt, handelt es sich um einen Prozentsatz<br />
am Ganzen, den der Grundeigentümer sowohl<br />
in der Ausgangslage als auch mit der neuen Überbauungsordnung<br />
zugute hat.<br />
Es wird also der Wertanspruch jedes Grundeigentümers<br />
am Gesamtwert des Areals unter neuem Recht<br />
ermittelt. Dabei wird der Marktwert des gesamten Areals<br />
unter neuem Recht mit den jeweiligen Wertanteilen<br />
multipliziert. Aufgrund der Tatsache, dass auf den<br />
Parzellen Unterschiede in Nutzungsart und -mass realisiert<br />
werden, entspricht dieser «theoretische Wert»<br />
nicht dem Wert, den ein Grundstück unter neuem<br />
Recht effektiv repräsentiert («effektiver Wert»).<br />
Der Wertausgleich entspricht somit der Differenz<br />
zwischen dem Wertanspruch und dem «effektiven<br />
Wert» der Grundstücke im neuen Recht. Dabei leisten<br />
die Grundeigentümer der Grundstücke, deren «effektiver<br />
Wert» über dem Wertanspruch liegen, einen Ausgleich<br />
an die Grundeigentümer der Grundstücke, deren<br />
«effektiver Wert» unter dem Wertanspruch liegen.<br />
Der Wert der Grundstücke unter neuem Recht nach<br />
erfolgtem Wertausgleich entspricht im Ergebnis dem<br />
Wertanspruch der Grundeigentümer.<br />
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IMMOBILIA / August <strong>2023</strong>