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Ausbildung in Syke, Bassum, Bruchhausen-Vilsen

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Aufgepasst und Augen auf...<br />

Die Arbeitszeit <strong>in</strong> der <strong>Ausbildung</strong> –<br />

was du wissen musst!<br />

Pr<strong>in</strong>zipiell gibt der <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb die Arbeitszeiten vor.<br />

Doch dafür gelten es rechtliche Vorschriften, an die sich die<br />

Arbeitgeber halten müssen – denn Arbeits- und Pausenzeiten<br />

<strong>in</strong> der Berufsausbildung s<strong>in</strong>d gesetzlich ziemlich genau<br />

geregelt.<br />

Während bei m<strong>in</strong>derjährigen Auszubildenden das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

greift, gilt für die Älteren das Arbeitszeitgesetz.<br />

Das legen die beiden Gesetze fest:<br />

Auszubildende unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als acht Stunden<br />

täglich beziehungsweise 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Außerdem<br />

gilt für sie die Fünf-Tage-Woche. Für etwas mehr Flexibilität ist es<br />

zwar schon erlaubt, dass die tägliche Arbeitszeit für den Azubi auch<br />

mal auf 8,5 Stunden erhöht werden darf. Doch auch für diesen Fall<br />

gelten dann noch immer die 40 Stunden – bei e<strong>in</strong>er Fünf-Tage-Woche<br />

muss dann eben zum Ausgleich auch mal früher Schluss gemacht<br />

werden.<br />

Für Azubis wiederum, die bereits volljährig s<strong>in</strong>d, gilt die Regel von<br />

48 Wochenstunden und e<strong>in</strong>e Sechs-Tage-Woche. Etwas tricky: Unter<br />

bestimmten Voraussetzungen s<strong>in</strong>d bei Volljährigen auch maximal<br />

bis zu zehn Arbeitsstunden täglich erlaubt – das muss dann aber so<br />

wieder ausgeglichen werden, dass man über e<strong>in</strong>en Zeitraum von sechs<br />

Monaten auf e<strong>in</strong>en Schnitt von nicht mehr als die acht Arbeitsstunden<br />

pro Tag kommt.<br />

Für Branchen, <strong>in</strong> denen auch sonn- und feiertags gearbeitet wird,<br />

muss der Arbeitgeber beachten: M<strong>in</strong>destens 15 Sonntage im Jahr<br />

müssen für den Azubi arbeitsfrei se<strong>in</strong>. Außerdem muss e<strong>in</strong> sogenannter<br />

Ersatzruhetag für jeden gearbeiteten Sonntag und Feiertag<br />

gewährt werden.<br />

Egal, ob unter 18 oder schon volljährig: Alle Azubis haben Anspruch<br />

auf e<strong>in</strong>e im Voraus feststehende Pause während ihres täglichen<br />

E<strong>in</strong>satzes. Die muss ab sechs Stunden Arbeitszeit m<strong>in</strong>destens<br />

30 M<strong>in</strong>uten lang, ab neun Stunden m<strong>in</strong>destens 45 M<strong>in</strong>uten lang se<strong>in</strong>.<br />

In manchen Branchen gibt es die Schichtarbeit: Dann wird der Tag<br />

beispielsweise <strong>in</strong> Früh-, Spät- und Nachtschicht e<strong>in</strong>geteilt. Für m<strong>in</strong>derjährige<br />

Azubis darf e<strong>in</strong>e Schicht <strong>in</strong>klusive Pausen nicht länger als zehn<br />

Stunden dauern. Kommt es für den Azubi zum Schichtwechsel, müssen bei<br />

Unter-18-Jährigen m<strong>in</strong>destens zwölf Ruhestunden zwischen Arbeitsende<br />

und erneutem Arbeitsbeg<strong>in</strong>n liegen, für Volljährige gelten<br />

zwischen den Schichten m<strong>in</strong>desten elf Stunden Freizeit.<br />

Und für den Berufsschulbesuch gilt: Dafür müssen<br />

die Azubis nicht nur freigestellt werden, sondern<br />

e<strong>in</strong> Berufsschultag, der mehr als fünf Unterrichtsstunden<br />

umfasst, muss auch pauschal mit<br />

acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet<br />

werden. Nachzuarbeiten braucht dann also<br />

niemand. Gibt es <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Woche e<strong>in</strong>e zweiten<br />

Berufsschultag, wird dessen Unterrichtzeit<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Pausen angerechnet. An<br />

solchen Tagen darf der Azubi auch eventuell<br />

nach der Schule noch im Betrieb werkeln.<br />

Übrigens: Beg<strong>in</strong>nt der Unterricht vor 9 Uhr,<br />

dürfen die Nachwuchskräfte davor nicht<br />

beschäftigt werden.<br />

Überstunden sollten bei Azubis generell<br />

nicht anfallen. Kommt es ausnahmsweise<br />

doch dazu, müssen sie entweder f<strong>in</strong>anziell oder<br />

durch Freizeit abgegolten werden.<br />

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