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Ausbildung & Studium Frühjahr 2023 Lüneburg, Celle, Uelzen Soltau

"Ausbildung & Studium" für den Kreis Lüneburg • Uelzen • Celle • Soltau sowie Hannover • Braunschweig • Wolfsburg erscheint im Mai und Oktober 2023. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen.

"Ausbildung & Studium" für den Kreis Lüneburg • Uelzen • Celle • Soltau sowie Hannover • Braunschweig • Wolfsburg erscheint im Mai und Oktober 2023. Redaktioneller Inhalt: Alles Wissenswerte rund um Ausbildung und (duales) Studium, Freiwilligendienste, soziale Berufe, Ausbildungsbetriebe der Region, Jobmessen.

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Pflichten des Arbeitgebers<br />

Der auszubildende Betrieb hat nach dem Berufsbildungsgesetz<br />

dafür Sorge zu tragen, dass dem Auszubildenden<br />

die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt<br />

werden, die zum Erreichen des <strong>Ausbildung</strong>sziels in<br />

der vorgesehenen <strong>Ausbildung</strong>szeit erforderlich sind.<br />

Dazu gehört unter anderem auch, den Auszubildenden<br />

für den Berufsschulbesuch und für Prüfungen bei fortlaufender<br />

Bezahlung freizustellen. Dabei hat der <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb<br />

auch die Pflicht, alle zur <strong>Ausbildung</strong><br />

und zur Ablegung der Prüfungen notwendigen Bücher,<br />

Werkzeuge und Werkstoffe dem Auszubildenden kostenlos<br />

zur Verfügung zu stellen. Nach dem Gesetz ist<br />

der <strong>Ausbildung</strong>sbetrieb zudem verpflichtet, dem Auszubildenden<br />

ausschließlich "ausbildungsbedingte und<br />

kräfteangemessene Verrichtungen" zu übertragen. Das<br />

bedeutet, dass der Auszubildende nicht mit Arbeiten<br />

beschäftigt werden darf, die nicht dem <strong>Ausbildung</strong>szweck<br />

dienen oder seinen körperlichen Kräften nicht<br />

angemessen sind. Er darf zum Beispiel nicht für betriebsfremde<br />

Einkäufe oder etwa Reinigungstätigkeiten<br />

außerhalb seines Arbeitsplatzes eingesetzt werden.<br />

AUSBILDUNG<br />

Pflichten des Auszubildenden<br />

Der Auszubildende ist vertraglich verpflichtet, die Weisungen,<br />

die ihm im Rahmen der Berufsausbildung von<br />

weisungsberechtigten Personen erteilt werden, gewissenhaft<br />

zu befolgen. Entsprechend müssen alle anstehenden<br />

Arbeiten nach diesen Vorgaben erledigt werden.<br />

Dabei sollte der Auszubildende immer das Bemühen<br />

zeigen, das <strong>Ausbildung</strong>sziel zu erreichen und die<br />

dafür benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten des angestrebten<br />

Berufes zu erwerben. Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen<br />

und der Besuch der Berufsschule<br />

gehört ebenfalls zu den Pflichten des Auszubildenden.<br />

Bei der täglichen Arbeit ist der Auszubildende<br />

verpflichtet, die im Betrieb geltende Ordnung einzuhalten.<br />

Das gilt etwa für Sicherheitsbestimmungen oder<br />

die Einhaltung von vorgeschriebenen Schritten im Arbeitsprozess.<br />

Die vom Auszubildenden benutzten Einrichtungen,<br />

Maschinen, Fahrzeuge und Werkzeuge<br />

müssen pfleglich behandelt werden (Obhutspflicht).<br />

Ebenfalls ist der Auszubildende verpflichtet, über Betriebs-<br />

und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.<br />

Zudem müssen die Auszubildenden schriftliche<br />

<strong>Ausbildung</strong>snachweise (Berichtsheft) führen, soweit<br />

dies in der <strong>Ausbildung</strong>sordnung vorgeschrieben ist.<br />

LEHRSTELLENBÖRSE<br />

DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN<br />

Im Frühjahr 2012 startete die gemeinsame Lehrstellenbörse<br />

der Industrie- und Handelskammern<br />

(IHKs) mit dem Ziel, aussbildungssuchende Jugendliche<br />

und suchende Unternehmen schneller<br />

und einfacher zu zusammen zu bringen.<br />

Getreu dem Motto Nicht nur Suchen, sondern Finden,<br />

ermöglicht es die gemeinsame Lehrstellenbörse der<br />

IHKs, gezielt nach <strong>Ausbildung</strong>splätzen, dualen Studiengängen,<br />

kombinierte Aus- und Weiterbildungen<br />

(Q3) und berufsorientierenden Praktikumsplätzen in<br />

bestimmten Regionen zu suchen. Daneben gibt es viele<br />

interessante Informationen zu den jeweiligen Berufen<br />

wie Berufesteckbriefe, Videos und Fotos.<br />

Die dazu passenden Berufe zu den ausgewählten Kriterien<br />

werden den Suchenden anzeigt. So kann man gut<br />

stöbern und interessante Berufe entdecken! Schließlich<br />

gibt es alleine im IHK-Bereich rund 270 verschiedene<br />

<strong>Ausbildung</strong>sberufe. Der Talentcheck hilft auch bei der<br />

Suche nach Alternativen, etwa wenn es im Traumberuf<br />

gerade keine freien <strong>Ausbildung</strong>splätze gibt.<br />

Besser vorbereitet mit den Bewerbungstipps<br />

Ist der Wunschausbildungsberuf gefunden, geht es an<br />

die Bewerbung. Hier ist Sorgfalt und die richtige Herangehensweise<br />

gefragt. Die Lehrstellenbörse hilft auch<br />

hier mit Tipps und Tricks, damit der Start ins Berufsleben<br />

gelingt!<br />

Wenn das Ziel noch fehlt: Talentcheck<br />

Auch wenn noch nicht klar ist, welcher Beruf gewählt<br />

werden soll, kann die gemeinsame Lehrstellenbörse der<br />

IHKs helfen: Im Talentcheck können bestimmte Tätigkeitsschwerpunkte<br />

und Interessen ausgewählt werden.<br />

Jetzt auch als App!<br />

Die gemeinsame Lehrstellenbörse der IHKs gibt es<br />

auch als App für Android und iOS-Geräte. Ihr könnt<br />

ein Suchprofil anlegen, neue, passende <strong>Ausbildung</strong>sangebote<br />

werden direkt auf ’s Smartphone geschiickt.<br />

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