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Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 7/2023

Erscheinungsdatum: 05.04.2023

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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 7/2023 | 5. April 2023

2. § 9 Satz 2 wird neu formuliert wie folgt:

Darüber hinaus wird das Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie ortsüblichen Bekanntmachungen und

Bekanntgaben entsprechend den Vorgaben des E-Government-Gesetzes im Landratsamt Görlitz, Bürgerbüro Görlitz,

Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz; im Landratsamt Görlitz , Bürgerbüro Löbau, Poststraße 20, 02708 Löbau, im Landratsamt Görlitz ,

Bürgerbüro Weißwasser, Dr.-Altmann-Straße 6, 02943 Weißwasser sowie im Landratsamt Görlitz, Bürgerbüro Zittau, 02763

Zittau, Neustadt 15, zur Einsicht bereitgehalten.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Abweichend davon tritt Artikel 1 Nr. 2 am 2.

Mai 2023 in Kraft.

Dr. Stephan Meyer Görlitz, 30. März 2023

Landrat

Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLkrO)

Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLkrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der

SächsLkrO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies

gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die

Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend

gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

jedermann diese Verletzung geltend machen.

Dr. Stephan Meyer Görlitz, den 30. März 2023

Landrat

Bekanntmachung zu Terminen der Gewässerschau 2023 im Landkreis Görlitz

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz gibt hiermit Termine und Treffpunkte für die diesjährigen

Gewässerschauen nach § 93 Sächsisches Wassergesetz bekannt. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer und deren

Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerrandstreifen, der

Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern kontrolliert.

Gewässer

Datum Treffpunkt Ansprechpartner / Telefon

1. Ordnung

Mandau

10 Uhr

Frau August:

(Seifhennersdorf,

Treffpunkt:

03581 663-3189

Bereich Am Mittelwehr, 24. April 2023 Stadtverwaltung

Mobil*: 0151 16173020

Bräuerstr., Großes Wehr

Seifhennersdorf,

bis Zollstraße)

Rathauspl. 1

* Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet

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