Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 7/2023
Erscheinungsdatum: 05.04.2023
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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 7/2023 | 5. April 2023
2. § 9 Satz 2 wird neu formuliert wie folgt:
Darüber hinaus wird das Amtsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen sowie ortsüblichen Bekanntmachungen und
Bekanntgaben entsprechend den Vorgaben des E-Government-Gesetzes im Landratsamt Görlitz, Bürgerbüro Görlitz,
Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz; im Landratsamt Görlitz , Bürgerbüro Löbau, Poststraße 20, 02708 Löbau, im Landratsamt Görlitz ,
Bürgerbüro Weißwasser, Dr.-Altmann-Straße 6, 02943 Weißwasser sowie im Landratsamt Görlitz, Bürgerbüro Zittau, 02763
Zittau, Neustadt 15, zur Einsicht bereitgehalten.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Abweichend davon tritt Artikel 1 Nr. 2 am 2.
Mai 2023 in Kraft.
Dr. Stephan Meyer Görlitz, 30. März 2023
Landrat
Hinweis nach § 3 Abs. 5 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLkrO)
Nach § 3 Abs. 5 Satz 1 SächsLkrO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
SächsLkrO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies
gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die
Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Landrat dem Beschluss nach § 48 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Landkreis unter
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
Dr. Stephan Meyer Görlitz, den 30. März 2023
Landrat
Bekanntmachung zu Terminen der Gewässerschau 2023 im Landkreis Görlitz
Die untere Wasserbehörde des Landkreises Görlitz gibt hiermit Termine und Treffpunkte für die diesjährigen
Gewässerschauen nach § 93 Sächsisches Wassergesetz bekannt. Neben dem allgemeinen Zustand der Gewässer und deren
Hochwasserschutzanlagen wird vor allem der ordnungsgemäße Zustand der Gewässerrandstreifen, der
Überschwemmungsgebiete und der Anlagen an den Gewässern kontrolliert.
Gewässer
Datum Treffpunkt Ansprechpartner / Telefon
1. Ordnung
Mandau
10 Uhr
Frau August:
(Seifhennersdorf,
Treffpunkt:
03581 663-3189
Bereich Am Mittelwehr, 24. April 2023 Stadtverwaltung
Mobil*: 0151 16173020
Bräuerstr., Großes Wehr
Seifhennersdorf,
bis Zollstraße)
Rathauspl. 1
* Die Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer ist nur während der Gewässerschau gewährleistet
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