Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 7/2023 | 5. April 2023Gemeinde Hohendubrau, Gemarkung Gebelzig Flur 2: 1/7, 102, 113/1, 113/3, 114/3, 114/4, 302/4, 302/9, 304, 305/6,306, 312, 313, 314, 321/2, 328, 334/3, 334/5, 335/2, 335/4, 336/1, 336/2, 337, 340/6, 347, 349, 351/2, 352/4, 353/2,354/2, 362/3, 362/5, 364/1, 364/3, 364/5, 365/4, 366, 367/2, 368/1, 368/4, 370/1, 370/5, 370/6, 372/3, 380, 382,537/1, 539/1, 541, 604/2, 605/1, 651, 674/5, 679, 706/4, 722/1, 727/6, 733, 738/2, 752, 753, 763, 800/6, 800/8,804/1, 806/1, 812, 819, 828/1, 828/6, 828/8, 828/9, 829/3, 829/5, 839, 840/6, 840/9, 840/10, 840/12, 849, 856/1,857, 858/2, 858/4, 866, 886, 896/3, 896/4, 899/1, 900/3, 907, 924, 938/1, 1060/7, 1069, 6005/1Gemeinde Trebendorf, Gemarkung Trebendorf Flur 6: 7Gemeinde Trebendorf, Gemarkung Trebendorf Flur 7: 41,42, 69, 83, 99, 100Gemeinde Trebendorf, Gemarkung Trebendorf Flur 8: 42, 45, 53, 56Art der Änderung (betroffene Gemarkungen)1. Veränderung von Gebäudedaten (Gebelzig Flur 1, Gebelzig Flur 2)2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle)Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagenliegen in der Zeit vom 6. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen undFlurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstellewährend der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. -663-3533 telefonisch zur Verfügung. Sie habenin der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungeneinzusehen.Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung desLiegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt.Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos diePflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde einGebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzungeines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, dieAufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.)Birgit TrenklerAmtsleiterin Amt für Vermessungswesen und FlurneuordnungAnkündigung von Arbeiten an der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Tschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates SachsenAb 3. April 2023 werden durch Mitarbeiter des tschechischen Landesvermessungsamtes Arbeiten im Grenzabschnitt I(zwischen Zittau und Kurort Jonsdorf) an der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und derTschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Arbeiten werden voraussichtlich bisNovember 2023 andauern. Dabei werden die Staatsgrenze von sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten, die Lage derGrenzzeichen überprüft und ihr Anstrich erneuert sowie Mängel an der Vermarkung beseitigt.Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 3. März 1997, BGBl II, Nr. 9 S. 566 (Grenzvertrag).Die Mitarbeiter des tschechischen Landesvermessungsamtes weisen sich durch einen von der deutschen und dertschechischen Seite unterzeichneten Dienstauftrag der Ständigen deutsch-tschechischen Grenzkommission in Verbindung mitden persönlichen Personaldokumenten aus.Ansprechpartner im Landesamt für Geobasisinformation Sachsen ist Frau Andrea Poch, die telefonisch unter 0351 8283-3305 oder per E-Mail (Grenze_cr@geosn.sachsen.de) erreichbar ist.14
Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 7/2023 | 5. April 2023Informationen zum Errichten von GartenbrunnenAufgrund der aktuellen Lage informiert die Untere Wasserbehörde des Umweltamtes des Landkreises Görlitz.Beim Bohren von Brunnen ist folgendes zu beachten:- Das Bohren und Einrichten eines Brunnens erfordert eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde des LandkreisesGörlitz. Diese muss einen Monat vor Beginn der Bohrung erfolgen.- Beauftragen Sie mit der Bohrung eine zertifizierte Fachfirma. Diese übernimmt i. d. R. die fristgerechte Anzeige bei derUnteren Wasserbehörde. Diese Firmen sind gut geschult, achten beim Bohren auf den Grundwasserschutz und kennenmögliche Genehmigungspflichten. Vergeben Sie keine Aufträge an Brunnenbaufirmen, die ohne Rechnung oder nurgegen Barzahlung arbeiten. Sie sind als Bauherr in derartigen Fällen haftbar für die Handlungen des Brunnenbauers.Auch können Sie nur auf die Firma zurückgreifen, falls der Brunnen dann nicht wie gewünscht funktioniert.- Grundwasser z. B. für den Hausgarten oder für andere haushaltsübliche Zwecke darf nur in einer Menge bis unter 2.000m³ pro Jahr erlaubnisfrei entnommen werden. Soweit das Grundwasser nicht nur zur Bewässerung des eigenen Gartensgenutzt werden soll, sondern auch anderen zur Verfügung gestellt, in größeren Mengen, gewerblich oder als Trinkwassergenutzt werden soll, sind weitere Anforderungen zu erfüllen. Meist ist dann zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubniserforderlich. Grundwasserentnahmen in Trinkwasserschutzgebieten oder altlastenbetroffenen Flächen sind in der Regelunzulässig.- Nicht nur das Bohren eines Brunnens, auch der erforderliche fachgerechte Rückbau nach Ende der Nutzung, sollte inIhrer Kostenkalkulation enthalten sein.Der Herbst 2022 mit ungewöhnlich milden Temperaturen und sehr geringen Niederschlagsmengen (deutlich unterhalb deslangjährigen Monatsmittels) hat uns gezeigt, dass Wasserressourcen nicht unendlich sind. Der Grundwasserspiegel ist deutlichgesunken.Und wenn Sie einen Brunnen haben: Nutzen Sie das uns zur Verfügung stehende Grundwasser maßvoll.ImpressumHerausgeber: Landratsamt Görlitz | Pressestelle | Bahnhofstraße 24 | 02826 GörlitzTelefon: 03581 663-9006 | presse@kreis-gr.de | www.kreis-goerlitz.deV.i.S.d.P.: Dr. Stephan MeyerRedaktionsschluss dieser Ausgabe: 31. März 2023Amtsblatt online: amtsblatt.landkreis.gr15