Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 7/2023
Erscheinungsdatum: 05.04.2023
Erscheinungsdatum: 05.04.2023
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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 7/2023 | 5. April 2023
Gemeinde Hohendubrau, Gemarkung Gebelzig Flur 2: 1/7, 102, 113/1, 113/3, 114/3, 114/4, 302/4, 302/9, 304, 305/6,
306, 312, 313, 314, 321/2, 328, 334/3, 334/5, 335/2, 335/4, 336/1, 336/2, 337, 340/6, 347, 349, 351/2, 352/4, 353/2,
354/2, 362/3, 362/5, 364/1, 364/3, 364/5, 365/4, 366, 367/2, 368/1, 368/4, 370/1, 370/5, 370/6, 372/3, 380, 382,
537/1, 539/1, 541, 604/2, 605/1, 651, 674/5, 679, 706/4, 722/1, 727/6, 733, 738/2, 752, 753, 763, 800/6, 800/8,
804/1, 806/1, 812, 819, 828/1, 828/6, 828/8, 828/9, 829/3, 829/5, 839, 840/6, 840/9, 840/10, 840/12, 849, 856/1,
857, 858/2, 858/4, 866, 886, 896/3, 896/4, 899/1, 900/3, 907, 924, 938/1, 1060/7, 1069, 6005/1
Gemeinde Trebendorf, Gemarkung Trebendorf Flur 6: 7
Gemeinde Trebendorf, Gemarkung Trebendorf Flur 7: 41,42, 69, 83, 99, 100
Gemeinde Trebendorf, Gemarkung Trebendorf Flur 8: 42, 45, 53, 56
Art der Änderung (betroffene Gemarkungen)
1. Veränderung von Gebäudedaten (Gebelzig Flur 1, Gebelzig Flur 2)
2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung (alle)
Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Unterlagen
liegen in der Zeit vom 6. April 2023 bis zum 5. Mai 2023 im Landratsamt Görlitz, Amt für Vermessungswesen und
Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und 411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag
8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle
während der genannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. -663-3533 telefonisch zur Verfügung. Sie haben
in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen
einzusehen.
Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führung des
Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14
SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters
7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als mitgeteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die durchgeführte Erfassung der Gebäude und Nutzungen aus den Digitalen Orthophotos die
Pflicht des Grundstückseigentümers nach § 6 Abs. 3 SächsVermKatG nicht ersetzt. (§ 6 Abs. 3 SächsVermKatG: Wurde ein
Gebäude nach dem 24. Juni 1991 abgebrochen, neu errichtet, in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung
eines Flurstückes geändert, hat der Eigentümer unverzüglich, spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die
Aufnahme des veränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster auf seine Kosten zu veranlassen.)
Birgit Trenkler
Amtsleiterin Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung
Ankündigung von Arbeiten an der Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen
Ab 3. April 2023 werden durch Mitarbeiter des tschechischen Landesvermessungsamtes Arbeiten im Grenzabschnitt I
(zwischen Zittau und Kurort Jonsdorf) an der gemeinsamen Staatsgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Tschechischen Republik im Teil der Grenze des Freistaates Sachsen durchgeführt. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis
November 2023 andauern. Dabei werden die Staatsgrenze von sichtbehinderndem Bewuchs freigehalten, die Lage der
Grenzzeichen überprüft und ihr Anstrich erneuert sowie Mängel an der Vermarkung beseitigt.
Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz zu dem Vertrag vom 3. November 1994 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 3. März 1997, BGBl II, Nr. 9 S. 566 (Grenzvertrag).
Die Mitarbeiter des tschechischen Landesvermessungsamtes weisen sich durch einen von der deutschen und der
tschechischen Seite unterzeichneten Dienstauftrag der Ständigen deutsch-tschechischen Grenzkommission in Verbindung mit
den persönlichen Personaldokumenten aus.
Ansprechpartner im Landesamt für Geobasisinformation Sachsen ist Frau Andrea Poch, die telefonisch unter 0351 8283-
3305 oder per E-Mail (Grenze_cr@geosn.sachsen.de) erreichbar ist.
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