Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 7/2023
Erscheinungsdatum: 05.04.2023
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Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 7/2023 | 5. April 2023
3. Der Landkreis Görlitz fordert den Freistaat Sachsen auf, ab dem Jahr 2025 für eine auskömmliche Finanzausstattung
des Landkreises zu sorgen. Dazu gehört, dass
- sich der Freistaat Sachsen bei der Bundesregierung dafür einsetzt, dass bei neuen und zusätzlichen Aufgaben, z. B.
durch (neue) Leistungsgesetze, eine vollständige Finanzierung mitgeregelt wird und die Kommunen bei der
Umsetzung dieser nicht auf sich gestellt sind. Wir erwarten die Umsetzung des Konnexitätsprinzips, um
Mehrbelastungen der Kommunen, die sich durch den Bundesdurchgriff ergeben, zu kompensieren.
- sich der Freistaat Sachsen an den bestehenden Sozialausgaben, beispielsweise am Kommunalen Sozialverband,
signifikant finanziell mitbeteiligt.
- es eine dauerhafte Berücksichtigung der nachweislichen Mehrbelastungen u. a. im Sozialbereich aufgrund der
sozialstrukturellen Nachteile des Landkreises Görlitz im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes gibt.
4. Der Landrat wird beauftragt, sich für die Durchsetzung der Forderungen bei den Gremien des Sächsischen
Landkreistages sowie gegenüber der Sächsischen Staatsregierung und dem Sächsischen Landtag einzusetzen.
5. Die Vertreter des Sächsischen Landtages aus dem Landkreis Görlitz werden aufgefordert, keinem
Finanzausgleichgesetz zuzustimmen, in dem es keine nachhaltige strukturelle Verbesserung für den Haushalt des
Landkreises Görlitz gibt.
6. Die Verfassungsklage des Landkreises Görlitz gegen das Sächsische Finanzausgleichsgesetz bleibt aufrechterhalten.
Der Landrat wird beauftragt, den Verfassungsgerichthof zu ersuchen, den Verfahrensstand in der Causa Landkreis
Görlitz gegen Freistaat Sachsen mitzuteilen und zu erfragen, wann eine Terminierung der Verhandlung avisiert wird.
Beschluss Nr.: 210/2023
1. Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Budgetplan 2023/2024 des Landkreises Görlitz in der Fassung
des Beschlusses-Nr. 209/2023 vom 29. März 2023.
2. Der Landrat wird beauftragt, einen Antrag auf Bedarfszuweisung für die Jahre 2023 und 2024 beim Freistaat
Sachsen in Höhe des nicht der Gesetzmäßigkeit entsprechenden Defizites zu stellen.
3. Der Kreistag lehnt die Konsolidierungsmaßnahmen der Kategorie 3, wie die Streichung der Sportförderung, der
präventiven Jugendhilfe sowie die Schließung von Kultureinrichtungen ab.
4. Der Landkreis Görlitz fordert den Freistaat Sachsen auf, ab dem Jahr 2025 für eine auskömmliche Finanzausstattung
des Landkreises zu sorgen. Dazu gehört, dass
- sich der Freistaat Sachsen bei der Bundesregierung dafür einsetzt, dass bei neuen und zusätzlichen Aufgaben, z. B.
durch (neue) Leistungsgesetze, eine vollständige Finanzierung mitgeregelt wird und die Kommunen bei der
Umsetzung dieser nicht auf sich gestellt sind. Wir erwarten die Umsetzung des Konnexitätsprinzips, um
Mehrbelastungen der Kommunen, die sich durch den Bundesdurchgriff ergeben, zu kompensieren.
- sich der Freistaat Sachsen an den bestehenden Sozialausgaben, beispielsweise am Kommunalen Sozialverband,
signifikant finanziell mitbeteiligt.
- es eine dauerhafte Berücksichtigung der nachweislichen Mehrbelastungen u. a. im Sozialbereich aufgrund der
sozialstrukturellen Nachteile des Landkreises Görlitz im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes gibt.
5. Der Landrat wird beauftragt, sich für die Durchsetzung der Forderungen bei den Gremien des Sächsischen
Landkreistages sowie gegenüber der Sächsischen Staatsregierung und dem Sächsischen Landtag einzusetzen.
6. Die Vertreter des Sächsischen Landtages aus dem Landkreis Görlitz werden aufgefordert, keinem
Finanzausgleichgesetz zuzustimmen, in dem es keine nachhaltige strukturelle Verbesserung für den Haushalt des
Landkreises Görlitz gibt.
7. Die Verfassungsklage des Landkreises Görlitz gegen das Sächsische Finanzausgleichsgesetz bleibt aufrechterhalten.
Der Landrat wird beauftragt, den Verfassungsgerichthof zu ersuchen, den Verfahrensstand in der Causa Landkreis
Görlitz gegen Freistaat Sachsen mitzuteilen und zu erfragen, wann eine Terminierung der Verhandlung avisiert wird.
Beschluss Nr.: 211/2023
Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt folgende Änderung zum Haushaltsstrukturkonzept:
1. In der Maßnahme „Erhöhung Kreisumlage“ wird für die Jahre 2023 bis 2027 der Wert 37 % durch den Wert 36 %
ersetzt.
2. Für die Jahre 2023 bis 2027 wird eine globale Minderaufwendung in Höhe der reduzierten Steigerung der
Kreisumlage als neue Maßnahme aufgenommen. Zusätzlich zu der Festlegung im Rahmen des Haushaltbeschlusses
wird die Verwaltung beauftragt, diese globale Minderaufwendung in den Haushaltsplanungen der Folgejahre zu
untersetzen.
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