19.09.2023 Aufrufe

Amtsblatt des Landkreises Görlitz, Nr. 7/2023

Erscheinungsdatum: 05.04.2023

Erscheinungsdatum: 05.04.2023

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 7/2023 | 5. April 2023

Mit der Evaluierung soll der Beförderungsauftrag für die jeweilige Zielgruppe (z. B. Schüler-, Pendler-, Alltags- und

touristischer Verkehr) sichergestellt und der dafür notwendige finanzielle, organisatorische und strukturelle Rahmen definiert

werden. Notwendige Neuregelungen sollen, auch unter Beachtung der notwendigen Veränderungen und Anpassungen im

regionalen, überregionalen und Landeskontext, ab dem 1. Januar 2024 umgesetzt werden.

Zur transparenten Umsetzung und zur Einbindung aller Zielgruppen wird insbesondere die Elternschaft, aber auch die sonstige

Bürgerschaft gebeten, in einem mindestens dreimonatigen Prozess Einwendungen und Änderungsvorschläge an die

Landkreisverwaltung zu adressieren. Darüber hinaus wird ein breit aufgestellter Mobilitätsbeirat gegründet, welcher aus

bürgerschaftlichen, fachlichen und politischen Vertreterinnen und Vertretern (mindestens ein Kreisrat/Kreisrätin aus jeder

Fraktion) sowie einem Querschnitt der tatsächlichen ÖPNV-Teilnehmenden besteht und beratend die Prozesse begleitet.

Beschluss Nr.: 220/2023

Der Kreistag des Landkreises Görlitz beschließt, dass die Vorsitzende des Behindertenbeirates, Frau Christina Böhme, als

sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt berufen wird.

Dr. Stephan Meyer

Landrat

Hauptsatzung des Landkreises Görlitz

Aufgrund von § 3 Abs. 2 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO), in der Fassung der Bekanntmachung

vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 99), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134) geändert

worden ist, erlässt der Kreistag des Landkreises Görlitz mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder folgende Hauptsatzung.

Um die Lesbarkeit der Hauptsatzung zu erhöhen, wird für die Funktions- und Personenbezeichnungen allein die männliche

Form gebraucht. Die Hauptsatzung bezieht sich jedoch auf alle Geschlechter gleichermaßen.

Inhaltsübersicht

§ 1 Name, Sitz und Organe des Landkreises

§ 2 Rechtsstellung und Zusammensetzung des Kreistages

§ 3 Zuständigkeit des Kreistages

§ 4 Bildung und Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse

§ 5 Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse

§ 6 Verhältnis zwischen Kreistag und beschließenden Ausschüssen

§ 7 Bildung und Zusammensetzung der beratenden Ausschüsse und Beiräte

§ 8 Beauftragte

§ 9 Ältestenrat

§ 10 Zuständigkeiten des Landrates

§ 11 Beigeordnete

§ 12 Inkrafttreten

4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!