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Kübler Sport® Gesamtkatalog 2024

Sportgeräte, Sportstätten und Therapiebedarf

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Praxisausstattung<br />

Physiotherapiepraxen<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

Eine gut ausgestattete Physiotherapiepraxis hat<br />

ein großes Portfolio an unterschiedlichsten Therapiegeräten<br />

und Zubehör. Doch auch wenn sich<br />

Praxen auf bestimmte Behandlungsmethoden<br />

spezialisieren, so gibt es doch einige Ausstattungs-<br />

Basics, die in jeder Praxis zu finden sind bzw. vorhanden<br />

sein müssen. Denn um Patienten mit den<br />

entsprechenden Heilmitteln und Leistungen der<br />

gesetzlichen Krankenkassen versorgen zu können,<br />

muss neben einer entsprechenden Berufsausbildung<br />

eine Praxisausstattung vorhanden sein,<br />

die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung<br />

gewährleistet. Die Zulassungsvoraussetzungen<br />

für Heilmittelerbringer sind von<br />

der GKV festgelegt. Die letztliche Zulassung kann<br />

bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen<br />

Arbeitsgemeinschaft beantragt werden.<br />

Räumliche Mindestvoraussetzungen<br />

• Eine physiotherapeutische Praxis braucht insgesamt<br />

eine Therapiefläche von mindestens 23 m², davon<br />

muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und<br />

ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen.<br />

• Für jeden zusätzlichen gleichzeitig in der Praxis tätigen<br />

Leistungserbringer ist mindestens ein weiterer Behandlungsbereich<br />

von 8 m² erforderlich.<br />

• Behandlungsräume oder Behandlungsbereiche dürfen<br />

keine Durchgangsräume sein, es sei denn, dahinter<br />

befinden sich ausschließlich Räume, die für den Praxisbetrieb<br />

während der Therapie nicht genutzt werden.<br />

• Alle Behandlungsräume/-bereiche müssen angemessen<br />

be- und entlüftbar sein, beheizt und beleuchtet werden<br />

können und dürfen eine Deckenhöhe (lichte Höhe) von<br />

2,40 m nicht unterschreiten.<br />

• In den Behandlungsräumen bzw. -bereichen bedarf es<br />

trittsicherer, fugenarmer, leicht zu reinigender und zu<br />

desinfizierender Fußböden, im Nassbereich (Therapiebereich)<br />

ist rutschhemmender Belag sowie ausreichende<br />

Bodenentwässerung erforderlich.<br />

• Der Nassbereich (Therapiebereich) muss mind. bis zu<br />

einer Höhe von 2,40 m gefliest oder mit einer wasserfesten<br />

Wandverkleidung versehen sein.<br />

• In jedem Behandlungsraum bzw. -bereich muss die<br />

Möglichkeit zur Handdesinfektion bestehen.<br />

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