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Kübler Sport® Gesamtkatalog 2024

Sportgeräte, Sportstätten und Therapiebedarf

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Fallschutz<br />

Ratgeber Fallschutz<br />

Auf Kinderspielplätzen wird gerannt, gehüpft, balanciert, geklettert – und teilweise geht es ziemlich<br />

turbulent zu. Im Eifer des Gefechts kommt es schnell zu Stürzen und Co., die sich im kindlichem<br />

Übermut oft nicht vermeiden lassen. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen und der passende<br />

Fallschutz können dabei schlimmere Verletzungen verhindern. Doch wie sieht ein vorschriftsmäßiger<br />

Fallschutz für Spielplätze aus?<br />

Grundsätze zum Fallschutz nach Vorschrift<br />

Spielplatzgeräte müssen dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz<br />

entsprechen. Darüber hinaus legt die DIN EN 1176 sämtliche<br />

Sicherheitsanforderungen fest, die für standortgebundene<br />

öffentliche Spielplatzgeräte und Spielplatzböden gelten. Die<br />

Norm umfasst Spielplätze auf kommunalen frei zugänglichen<br />

Plätzen, in Kindergärten, Schulen oder auch der Gastronomie.<br />

Den Fallschutz betreffend sind folgende wesentlichen Grundsätze<br />

einzuhalten:<br />

• Die Böden müssen frei von scharfkantigen oder gefährlich<br />

vorstehenden Teilen sein.<br />

• Der Fallraum beträgt mindestens 1,5 m, gemessen vom jeweils<br />

äußersten Geräteteil. Je nach Spielplatzgerät und dessen Höhe<br />

kann sich der Fallraum jedoch vergrößern bzw. verringern.<br />

• Die freie Fallhöhe von Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten,<br />

ab dann ist eine nicht überkletterbare Absturzsicherung<br />

Pflicht.<br />

• Je höher die theoretische Fallhöhe, desto besser stoßdämpfend<br />

muss der Untergrund sein.<br />

• Ab einer Fallhöhe von 60 cm muss über die gesamte Aufprallfläche<br />

ein stoßdämpfender Bodenbelag vorhanden sein.<br />

• Bei Geräten mit erzwungener Bewegung (z. B. Schaukeln,<br />

Rutschen etc.) muss grundsätzlich ein stoßdämpfender Boden<br />

vorhanden sein.<br />

Weitere Anhängigkeiten sind die Einbausituation und örtlichen<br />

Gegebenheiten, die Frequentierung des Spielplatzes sowie die<br />

Kosten für die Anschaffung, Pflege und Nutzungsdauer.<br />

Bodenarten und ihre Verwendung auf dem Spielplatz<br />

Nicht jeder Bodenbelag ist für jeden Bereich auf dem Spielplatz zulässig. Die Wahl des passenden<br />

Belags richtet sich in erster Linie nach der Fallhöhe.<br />

Material Mindestschichtdicke * Maximal zulässige Fallhöhe<br />

Beton/Stein<br />

600 mm<br />

Bitumengebundene Böden<br />

600 mm<br />

Stoßdämpfende Bodenbeläge<br />

Oberboden (Mutterboden)<br />

1000 mm<br />

Rasen 1500 mm **<br />

Holzschnitzel Korngröße 5 mm bis 30 mm<br />

200 mm<br />

2000 mm<br />

Rindenmulch Korngröße 20 mm bis 80 mm<br />

Kies rund und gewaschen, Korngröße 2 mm bis 8 mm<br />

Sand gewaschen, Korngröße 0,2 mm bis 2 mm<br />

Andere Schichtdicken und Materialien (z. B. synth. Fallschutzm.)<br />

300 mm<br />

Geprüft nach DIN EN 1177 (HIC)<br />

3000 mm<br />

3000 mm<br />

Vorgaben Bodenarten auf dem Spielplatz gemäß DIN EN 1176<br />

* Aufgrund des Wegspieleffektes muss in beanspruchten Spielbereichen die Schichtdicke von losem Schüttmaterial um mind. weitere 100 mm erhöht werden<br />

** Abweichend nationale Ausnahmeregelung in Deutschland<br />

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