28.12.2012 Aufrufe

Bekanntmachungen - Stadt Emmendingen

Bekanntmachungen - Stadt Emmendingen

Bekanntmachungen - Stadt Emmendingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4 | EMMENDINGEN AKTUELL | 20. Jahrgang - Nr. 14 - Mittwoch, 4. April<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes „ Ramie-Gelände Teilbereich<br />

I / Nordwest, 1. Änderung“ auf der Gemarkung<br />

<strong>Emmendingen</strong> und<br />

Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie der örtlichen<br />

Bauvorschriften<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der Großen Kreisstadt <strong>Emmendingen</strong> hat in öffentlicher<br />

Sitzung am 27.03.2012 gem. § 2 Abs. 1 i.V.m § 13 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Ramie-Gelände<br />

Teilbereich I / Nordwest“ im vereinfachten Verfahren ohne<br />

Umweltprüfung auf der Gemarkung <strong>Emmendingen</strong> zu ändern<br />

und aufgrund von § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-<br />

Württemberg für den Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanes<br />

auch die Satzung über örtliche Bauvorschriften zu ändern.<br />

Die örtlichen Bauvorschriften werden in einem Verfahren<br />

mit der Bebauungsplanänderung beschlossen (§ 74 Abs. 7 LBO).<br />

DerBebauungsplanerhältdieBezeichnung„Ramie-Gelände<br />

Teilbereich I / Nordwest, 1. Änderung“.<br />

Das von der Planung erfasste Gebiet ist auf dem abgedruckten<br />

Übersichtsplan durch die gestrichelte Umrandung und farbliche<br />

Hervorhebung gekennzeichnet.<br />

Der vom <strong>Stadt</strong>rat in öffentlicher Sitzung ebenfalls am<br />

27.03.2012zurverkürztenAuslegungbeschlosseneEntwurfder<br />

Bebauungsplanänderung mit Begründung sowie die örtlichen<br />

Bauvorschriften liegen gem. §§ 13 Abs.2 Nr.2 und 4a Abs.3<br />

BauGB für die betroffene Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und<br />

Stellungnahme vom 12.04.2012 bis einschließlich 26.04.2012<br />

beim Fachbereich 3 Planung und Bau im Rathaus <strong>Emmendingen</strong>,<br />

Landvogtei 10, Zimmer 322, während der üblichen Öffnungszeiten<br />

aus.<br />

Stellungnahmen–schriftlichodermündlichzurNiederschrift<br />

– zu diesem Plan können während der Auslegungsfrist abgegeben<br />

werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt<br />

bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass<br />

ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist,<br />

soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die<br />

vom Antragsteller in Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet<br />

geltend gemacht wurden, aber hätten gemacht werden<br />

können.<br />

<strong>Emmendingen</strong>, den 04.04.2012<br />

Stefan Schlatterer, Oberbürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!