Bekanntmachungen - Stadt Emmendingen
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6 | EMMENDINGEN AKTUELL | 20. Jahrgang - Nr. 14 - Mittwoch, 4. April<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„1. Änderung Innenstadt Vergnügungsstätten“<br />
und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan<br />
auf der Gemarkung <strong>Emmendingen</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der Großen Kreisstadt <strong>Emmendingen</strong> hat in öffentlicher<br />
Sitzung am 27.03.2012<br />
1. gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet „Innenstadt<br />
Vergnügungsstätten“ zu ändern<br />
und<br />
2. aufgrund von § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-<br />
Württemberg für den Geltungsbereich des neuen BebauungsplaneseineSatzungüberörtlicheBauvorschriftenaufzustellen.<br />
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „1. Änderung Innenstadt<br />
Vergnügungsstätten“.<br />
Das von der Planung erfasste Gebiet ist auf dem abgedruckten<br />
Übersichtsplan durch die gestrichelte Umrandung und farbliche<br />
Hervorhebung gekennzeichnet.<br />
Die örtlichen Bauvorschriften werden in einem Verfahren<br />
mit dem Bebauungsplan beschlossen (§ 74 Abs. 7 LBO). Mit der<br />
Aufstellung des Bebauungsplans sollen planungsrechtliche<br />
Voraussetzungen für die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten<br />
geschaffen werden.<br />
Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht gem.<br />
§ 2 Abs.1 S. 2 BauGB.<br />
<strong>Emmendingen</strong>, den 4. April 2012<br />
Stefan Schlatterer, Oberbürgermeister