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Bekanntmachungen - Stadt Emmendingen

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6 | EMMENDINGEN AKTUELL | 20. Jahrgang - Nr. 14 - Mittwoch, 4. April<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„1. Änderung Innenstadt Vergnügungsstätten“<br />

und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan<br />

auf der Gemarkung <strong>Emmendingen</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat der Großen Kreisstadt <strong>Emmendingen</strong> hat in öffentlicher<br />

Sitzung am 27.03.2012<br />

1. gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

beschlossen, den Bebauungsplan für das Gebiet „Innenstadt<br />

Vergnügungsstätten“ zu ändern<br />

und<br />

2. aufgrund von § 74 Landesbauordnung (LBO) für Baden-<br />

Württemberg für den Geltungsbereich des neuen BebauungsplaneseineSatzungüberörtlicheBauvorschriftenaufzustellen.<br />

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „1. Änderung Innenstadt<br />

Vergnügungsstätten“.<br />

Das von der Planung erfasste Gebiet ist auf dem abgedruckten<br />

Übersichtsplan durch die gestrichelte Umrandung und farbliche<br />

Hervorhebung gekennzeichnet.<br />

Die örtlichen Bauvorschriften werden in einem Verfahren<br />

mit dem Bebauungsplan beschlossen (§ 74 Abs. 7 LBO). Mit der<br />

Aufstellung des Bebauungsplans sollen planungsrechtliche<br />

Voraussetzungen für die Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten<br />

geschaffen werden.<br />

Der Beschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht gem.<br />

§ 2 Abs.1 S. 2 BauGB.<br />

<strong>Emmendingen</strong>, den 4. April 2012<br />

Stefan Schlatterer, Oberbürgermeister

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